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DE102006034887A1 - Distale Humerusplatte - Google Patents

Distale Humerusplatte Download PDF

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DE102006034887A1
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shaft part
bone
bone plate
distal
screw
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DE102006034887A
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Russell Buderim Bourne
Steven Alan Buderim Lawrie
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Knochenplatte für den distalen Humerus mit einem Hauptschaftteil mit einem oder mehreren Schraubenlöchern. Der Hauptschaftteil ist gebogen, so dass ein Off-axis-Schaftteil ausgebildet wird, der keine Schraubenlöcher aufweist. Der Off-axis-Teil ist um 90 DEG gedreht, so dass ein distales Schaftteil ausgebildet wird. Eine Fassung auf dem distalen Schaftteil ermöglicht das Einsetzen einer Knochenschraube. Die Knochenplatte ist demnach in zwei zueinander senkrechten Ebenen befestigt, indem der untere Schaftteil an den Schaft des Humerus geschraubt wird und die Knochenschraube durch den distalen Humerus in die schräge Fassung geführt wird.

Description

  • Erfindungsbereich
  • Die Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf Knochenplatten und insbesondere auf eine Platte und ein Schraubensystem zur Fixierung von Frakturen des distalen Humerus.
  • Bestimmte Arten von Frakturen der Oberarmknochen können ohne den Gebrauch einer Knochenschraube, eines Knochenstiftes, eines Knochenkabels, eines Knochendrahts oder einer Knochenplatte nicht effektiv geheilt werden. Die Verwendung von jedem dieser Mittel ist aus dem Stand der Technik bekannt. Auch Kombinationen hiervon werden verwendet, um zu versuchen, sowohl die innere als auch die äußere Sicherung eines gebrochenen Knochens zu ermöglichen. Jedes einzelne Mittel, sowohl separat als auch in Kombination, weist Defizite in Ausführung, Kosten und Zuverlässigkeit auf.
  • In vielen Fällen ist die Verwendung einer Knochenplatte die bevorzugte Behandlung bei einer Fraktur. Eine Knochenplatte ist eine stabile, gewöhnlich aus Metall hergestellte Platte, die von einem Chirurgen auf Maß angefertigt und mit Schrauben oder anderen Verbindungsmitteln an einem Knochen befestigt wird. In Fällen, in denen das distale Ende des Humerusknochens betroffen ist, ist die Verwendung von mehr als einer Knochenplatte aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Bekannte Plattenlösungen bestehen aus einer Platte mit Schraubenlöchern. Die Löcher in der Platte nehmen Schrauben auf, mit denen die Platte am Knochen befestigt wird. Ist der Knochen geheilt, werden die Schrauben und die Platte entfernt.
  • Bekannte Platten müssen grundsätzlich vor ihrer Befestigung an jeden einzelnen Knochen angepasst werden. Das ist arbeits- und zeitaufwändig. In manchen Fällen schwächt das Formen der Platte das Metall der Platte in seiner Struktur.
  • Aufgaben und Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Platte und ein Schraubensystem, die zum Fixieren von Frakturen des distalen Humerus und zum Zusammenhalten gebrochener Knochen des Humerus während der Heilung verwendet werden. Die Anordnung kann nach Zusammenschluss des Knochens entfernt werden. Die Platte endet an einem Ende in einem flachen Schaft und ist gebogen, um sich um den lateralen Condylus humeri zu drehen und an diesen anzulegen. Die Platte ist mit einer kanülierten Knochenschraube verbunden, die in einer Antirotationsfassung gehalten ist.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Platte und ein Schraubensystem zur Fixierung von Frakturen zur Verfügung zu stellen, bei denen keine individuelle Anpassung der Platte an den Arm nötig ist. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine Platte zur Verfügung zu stellen, die so gebogen ist, dass sie am lateralen Condylus humeri ohne individuelle Anpassung ihrer Form anliegt. Noch eine weitere Aufgabe besteht darin, eine Verfahren zur Fixierung der Platte in zwei zueinander senkrechte Ebenen zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht eine höhere Festigkeit der Fixierung sowie eine einfache Verwendbarkeit, und eine Fixierung in spitzem Winkel zur Projektion des lateralen Humerusschafts wird vermieden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine Aufsicht auf die Knochenplatte in Anordnung an einem distalen Humerus;
  • 2 eine Aufsicht auf die erfindungsgemäße Knochenplatte;
  • 3 eine perspektivische Ansicht auf die erfindungsgemäße Knochenplatte;
  • 4 eine perspektivische Ansicht auf die erfindungsgemäße Knochenplatte;
  • 5 einen Querschnitt einer in einer abgeschrägten Fassung gehaltenen, kanülierten Knochenschraube; und
  • 6 einen Querschnitt der Fassung in 5.
  • Detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
  • Die Knochenplatte der vorliegenden Erfindung eignet sich für Frakturen des distalen Humerus. 1 zeigt einen Humerusknochen 104 mit einem proximalen Ende 106, einem Schaft 102 und einem distalen Ende 107. Die erfindungsgemäße Knochenplatte 100 weist einen geraden Hauptschaftteil 116 mit mehreren Schraubenlöchern 108 auf. Die Knochenplatte 100 geht in einen gebogenen oder gedrehten Teil 112 über, der an die Konturen des lateralen Condylus humeri angepasst ist, und endet in einem abgerundeten Ende, an dem eine Fassung 216 für eine Knochenschraube, vorzugsweise eine kanülierte Knochenschraube 118, ausgebildet ist. Durch die Löcher im Hauptschaft 116 sind Fixierungsschrauben 108 geführt. Da die Platte die Rückseite des Numerus umgreift, indem sie durch den gedrehten Teil 112 um 90 Grad verdreht ist, ist eine zweite, im Wesentlichen orthogonal zum Schaft 116 der Platte verlaufende Fixierung möglich. Für die zweite Fixierung wird die kanülierte Knochenschraube genutzt. Sie wird direkt in den Knochen geschraubt, beispielsweise unter Verwendung eines K-Drahts, der durch die eine Führung bildende Kanüle verläuft. Ist sie in den Knochen eingesetzt, kann der K-Draht entfernt und die Schraube 118 in die schräge Fassung 216 der Knochenplatte eingesetzt werden. Wie im Folgenden erläutert wird, ist das eingesetzte Ende der Schraube abgekantet, damit sich die Schraube nicht dreht, wenn sie in der Fassung 216 positioniert ist.
  • 2 zeigt eine Aufsicht auf die Knochenplatte 200. Der Hauptschaft 202 der Platte ist als mit ein oder mehreren ovalen, angesenkten Schraubenlöchern 204 entlang der Schaftlänge versehen dargestellt. Die Löcher sind angesenkt und an die Größe einer damit zusammenwirkenden (nicht dargestellten) Schraube angepasst. Der Schaft weist einen eine Krümmung 206 in der Ebene des Hauptteils aufweisenden Zwischenteil auf, der an einem Punkt oberhalb des letzten Schraubenloches abgewinkelt ist, wobei die Krümmung in den abgewinkelten Schaftteil oder Off-axis-Schaftteil 114 übergeht. Der Off-axis-Schaftteil 114 endet in einem verdrehten Teil 208, der in einen oberen oder gedrehten Schaftteil 212 übergeht. Der obere Schaftteil 212 endet in einer schrägen Fassung 216, in die das Ende einer vorzugsweise kanülierten Knochenschraube 214 eingesetzt und in der das Ende der Knochenschraube festgehalten ist. Wie in der Figur dargestellt ist, beträgt die Länge 220 des Hauptschaftes 202 72,52 mm gemessen vom proximalen Ende des Schaftes zur distalen Kante des letzten Schraubenlochs. Die Breite 221 des Hauptschaftes beträgt 10,01 mm. Die Off-axis-Teile sowie die distalen Teile weisen in etwa dieselbe Breite auf. Die Länge 222 der Vorrichtung, gemessen vom distalen Ende der Fassung 216 zum proximalen Ende des Hauptschaftes, beträgt 130,31 mm. Der Winkel 223 des K-Drahts von einer Linie senkrecht zur Längsachse des Hauptschaftes 202 beträgt 7,5 Grad. Die Breite der Vorrichtung (aus schließlich der kanülierten Knochenschraube) gemessen senkrecht zur Längsachse des Hauptschaftes beträgt 33,27 mm. Diese Maßangaben sollen sowohl als optimiert als auch als repräsentativ gelten und erlauben einen gewissen Änderungsspielraum, ohne dass dabei vom Rahmen oder dem Sinn der Erfindung abgewichen wird.
  • Wie in 3 gezeigt wird, geht eine glatte, flache Krümmung 306 in einen Off-axis-Schaftteil 308, der keine Schraubenlöcher aufweist. Der obere oder gedrehte Schaftteil verfügt über eine durchgehende Öffnung 314, die ein ein Gewinde aufweisendes Befestigungselement aufweist, das mit dem ein Gewinde aufweisenden Ende des K-Drahts 310 zusammenwirkt. Der Kopf des Verbindungselements 316 ist mit der äußeren Oberfläche des höheren Schaftteils 312 bündig.
  • Wie in 4 dargestellt ist, hält der obere Schaftteil 410 eine Fassung 412. Die Fassung erstreckt sich vom oberen Schaft in einem Winkel von etwa 90 Grad und weist eine Öffnung auf, die die kanülierte Knochenschraube 414 aufnimmt. In der inneren Bohrung der Fassung ist ein Schrägenpaar oder ein Flächenpaar ausgebildet, das mit dazu passenden Schrägen des eingesetzten, mit einem Gewinde versehenen Endes der Schraube zusammenwirkt. Ist sie eingesetzt, kann ein mit einem Gewinde versehener Teil der Kanüle in das Verbindungselement 316 (3) eingreifen und somit in die Fassung gezogen und darin gesichert werden, wobei eine weitere Drehung der kanülierten Knochenschraube durch das Zusammenwirken der Schrägen an der Schraube und der Fassung verhindert wird. Des weiteren ist zu sehen, dass der gedrehte oder distale Teil 410 des Schafts zu einer Ebene, in der sowohl der Teil des Hauptschafts 402 als auch der gebogene bzw. Off-axis-Teil 408 liegen, um 50 Grad geneigt ist.
  • Wie in 5 dargestellt ist, besitzt die Fassung 500 am Ende des gedrehten, distalen Teils 502 des Schafts eine durchgehende Bohrung 503. Die Bohrung verfügt über eine Öffnung 504 am Ende der Fassung zum Aufnehmen der Schraube 513 sowie eine Senkung 501 zum Aufnehmen des ein Gewinde aufweisenden Befestigungselements 506. Das Befestigungselement 506 wird im offenen Ende 512 der kanülierten Knochenschraube 513 aufgenommen und greift in das damit zusammenwirkende Gewinde in der Kanüle ein. Eine Drehung des Befestigungselements 506 zieht die Schraube in die Fassung 500 hinein.
  • Wie in 6 dargestellt, ist die innere Bohrung der Fassung 500 mit gegenüberliegenden Flächen oder Schrägen 601 ausgebildet, die mit an der Außenseite der kanülierten Knochenschraube 513 ausgebildeten Flächen oder Schrägen zusammenwirken. Nachdem die Schrägflächen der Schraube 513 und die Bohrungsfassungen miteinander in Kontakt stehen, kann sich die Schraube 513 in Bezug zur Fassung nicht mehr drehen.
  • Die Knochenplatte wird vorzugsweise aus 316L rostfreiem Stahl hergestellt. Die Maße der Platte stimmen mit bestehenden Platten des Stands der Technik überein, wobei typische Schraublochmaße, wie sie von DCP Schraubenlöchern bekannt sind, verwendet werden, die somit die Verwendung von bestehenden Schrauben ermöglichen.
  • Die hierin offenbarte Knochenplatte ist anatomisch spezifisch zur Anatomie der lateralen Kolumne des distalen Numerus. Die Form wird durch CT-geführte anatomische Studien des distalen Humerus bestimmt und als einheitlich angesehen. Die Knochenplatte ist gebogen, so dass sie der einheitlichen Anatomie des distalen Humerus entspricht; für ihre Verwendung ist kein Biegen durch einen Chirurgen erforderlich.
  • Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf bestimmte Messungen und Konstruktionsdetails, die aus anatomischen Studien bestimmt wurden, offenbart, um eine optimale Ausführungsform zur Verfügung zu stellen, die keiner Modifikation eines Chirurgen mehr bedarf. Diese sollten als relevante, optimierte Lehren verstanden werden, jedoch nicht zwingend als Beschränkungen zum Geltungsbereich oder Sinn der Erfindung.

Claims (10)

  1. Knochenplatte zur Fixierung einer Fraktur des distalen Humerus, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Hauptschaftteil mit mindestens einem Schraubenloch aufweist, der Hauptschaftteil eine Krümmung an einem Ende des Hauptschaftteil aufweist, die in einen Off-axis-Schaftteil übergeht; der Off-axis-Schaftteil in einem verdrehten Teil endet, der in einen distalen Schaftteil übergeht, der in Bezug zum Hauptschaftteil gedreht hat; der distale Schaftteil mit einer Fassung versehen ist; und die Fassung eine Bohrung mit einem offenen Ende zur Aufnahme einer Knochenschraube aufweist.
  2. Knochenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Schaftteil in Bezug zum Hauptschaftteil durch den verdrehten Teil um etwa 90 Grad gedreht ist.
  3. Knochenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Schaftteil in Bezug auf eine Ebene, die den Hauptschaftteil sowie den Off-axis-Schaftteil einschließt, schräg ist.
  4. Knochenplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Schaftteil um etwa 50 Grad geneigt ist.
  5. Knochenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassung zu einer Linie, die senkrecht zu einer Längsachse des Hauptschaftteils verläuft, um etwa 7,5 Grad geneigt ist.
  6. Knochenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung in der Fassung eine oder mehrere innere Schrägflächen aufweist.
  7. Knochenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Schrägflächen in der Bohrung der Fassung mit zusammenwirkenden Schrägflächen auf einem Ende der eingesetzten Knochenschraube in Kontakt stehen, um eine Drehung der Schraube zu verhindern.
  8. Knochenplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Knochenschraube kanüliert ist, die Kanüle mindestens an ihrem eingesetzten Ende innen mit einem Gewinde versehen ist und ein Befestigungselement mit Gewinde vorgesehen ist, das in die Bohrung des distalen Schaftteil eintritt und in das Gewinde der Kanüle eingreift.
  9. Knochenplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das ein Gewinde aufweisende Befestigungselement in einer Senkung aufgenommen wird, so dass es bündig mit einer äußeren Oberfläche des distalen Schaftteils abschließt.
  10. Knochenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptschaftteil, der Off-axis-Schaftteil sowie der distale Schaftteil in etwa gleich breit sind.
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