DE102006034688B4 - Universales gepanzertes Unterstützungsfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Universales gepanzertes Unterstützungsfahrzeug (1, 101, 201) für kombinierbare Aufgaben eines Berge-, Brückenlege-, Pionier- und Minenräumfahrzeuges, mit- einer vom Fahrzeug (1, 101,201) abgekoppelten und in sich geschlossenen Besatzungszelle (3, 203), welche wenigstens einen Dachausstieg (33) und/oder Heckausstieg (34) aufweist,- einem gemeinsamen modularen Chassis (4) zur Aufnahme von Fahrgestellkomponenten, Triebwerksmodule (44) und wenigstens einer Kraftstoffanlage (45), Hydraulikeinheiten (46) und jeweiliger Systemaufbauten (6, 106, 206) zur Schaffung des Berge-, Brückenlege-, Pionier- und Minenräumfahrzeuges,- sowie elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schnittstellen im Innen- und Außenbereich des Chassis (4) zur Versorgung der jeweiligen auf/im Chassis (4) adaptierten elektrischen, pneumatischen und/oder hydraulischen Arbeitsgeräte (61, 62, 63, 64, 161, 164, 165, 261, 262) und Handarbeitsgeräte der jeweiligen Systemaufbauten (6, 106, 206),- sowie Arbeitsgeräten (61, 62, 63, 64, 161, 164, 165, 261, 262), wobei die Arbeitsgeräte (61, 62, 63, 64, 161, 164, 165, 261, 262) in Konfiguration des Pionierfahrzeugs zumindest eine Baggeranlage (61), eine Dozeranlage (62), eine Windenanlage (63) und eine Heckausrüstung (64) sind,in Konfiguration des Bergefahrzeugs zumindest eine Krananlage (161), eine Dozeranlage (62), eine Windenanlage (63) und eine Heckausrüstung (164) sind, in Konfiguration des Minenräumfahrzeugs zumindest eine Krananlage (161), ein Minendurchbruchsystem (62), eine Windenanlage (63) und eine Heckausrüstung (164) sind undin Konfiguration des Brückenlegefahrzeugs zumindest eine Brückenverlegeeinrichtung (261) und eine Dozeranlage (62) sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein modulares Fahrzeugkonzept für mittelschwere Unterstützungsfahrzeuge, mit welchem schnell und individuell auf die verschiedensten Kundenforderungen reagiert werden kann.
- Mittelschwere militärische Unterstützungsfahrzeuge sind für die Unterstützung von militärischen Rad- und Kettenfahrzeugen in den Gewichtsklassen
25t bis45t konzipiert sowie als Arbeitsgerät der Pioniertruppen vorgesehen. Diese Unterstützungsfahrzeuge werden in mindestens vier Kategorien eingeteilt, den Berge-, Brückenlege-, Pionier- und Minenräumvarianten. Wird beispielsweise ein Brückenlegefahrzeug benötigt, so weist dieses in der Regel einen eigenen Fahrzeugaufbau mit den für das Brückenverlegen benötigten Teilen am Fahrzeug auf. - Die
DE 1 907 050 A offenbart ein Raupenfahrzeug für militärische Zwecke mit einem Grundfahrzeugteil und einer Vielzahl verschiedener Aufbauten. - Das Dokument
DE 36 18 885 A1 betrifft einen Katastrophenschutzpanzer, der mit unterschiedlichen Einsätzen als Turm ausgestattet werden kann - Aus dem Dokument
DE 44 01 587 A1 ist ein Kampffahrzeug mit einem an diesem anbringbaren Werferrahmen offenbart. - Das Dokument
DE 195 02 036 A1 offenbart ein Gleiskettenfahrzeug mit einem abnehmbaren Kampfraum. - Das Dokument
DE 36 09 374 A1 offenbart ein Mehrzweck-Kettenfahrzeug mit einem abnehmbaren Transport-Container. - Die
DE 101 27 742 A1 offenbart einen Schützenpanzer mit Zusatzpanzerung. DieDE 23 103 762 A1 offenbart eine Verkleidung für das Vorderteil von Ketten- und Radfahrzeugen. - Das Dokument
DE 196 53 283 C1 betrifft ein Panzerfahrzeug mit einem schwingungsisolierten Kampfraum. - Das Dokument
DE 696 306 B betrifft einen Panzerkampfwagen mit einer beweglichen Panzerung. - Das Dokument
DE 1 098 412 A betrifft ein Panzerfahrzeug mit einer doppelten Panzerung. - Bergepanzer sind u. a in der
DE 30 39 364 C2 ,DE 80 19 924 U1 undDE 103 04 293 A1 offenbart. Brückenlegevorrichtungen oder -fahrzeuge können derDE 33 20 633 C2 ,DE 32 05 563 A1 ,DE 33 35 482 A1 sowieDE 44 29 808 C2 entnommen werden. Minenräumsysteme oder -geräte werden mit derDE196 33 186 C2 ,DE 199 42 020 A1 ,DE 202 21 019 U1 ,DE 299 06 926 U1 oderDE 695 19 923 T2 publiziert. Eine Kombination von Minenräum- und Faschinenlegefahrzeug ist in derDE 102 38 092 B4 beschrieben. - Derartige Unterstützungsfahrzeuge sind in der Praxis sehr kompakt und sehr schwer. Aber auch diese Fahrzeuge unterliegen der Problematik, dass sie für den Lufttransport Gewichts- und Abmessungsbegrenzungen unterliegen.
- Daher stellt sich die Erfindung die Aufgabe, ein kombinierbares Universalfahrzeug anzugeben, welches zudem luftverlastbar ist.
- Gelöst wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen aufgelistet.
- Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, ein gepanzertes Universalfahrzeug als Unterstützungsfahrzeug aufzuzeigen, das unterschiedliche Fahrzeug- bzw. Arbeitsvarianten für komplexe Aufgaben zulässt. Diese Fahrzeugvarianten basieren alle auf einem modularen Chassis, den Systemaufbauten und einer variierbaren Besatzungszelle.
- Ein so genanntes Universalfahrzeug mit einem einheitlichen Fahrzeugmodul und variablen Missionsmodulen ist aus der Praxis bekannt (beispielsweise
EP 0 974 510 A1 ). Das Fahrzeugmodul dient dabei zur Aufnahme und zum Einbau aller Komponenten für den Betrieb des Fahrzeugs einschließlich einer Fahrzeugbesatzung. Das Missionsmodul ist je nach Aufgabe variierbar und dient u. a. als Gefechtsstand (DE 101 33 142 A1 ) oder als ein abgeschlossener Raum (DE 101 33 146 A1 ). - Wenngleich diese Idee eines Universalfahrzeuges also bereits bei den gepanzerten Transportfahrzeugen aufgegriffen wurde, besteht bei einem universalen Unterstützungsfahrzeug mit den verschiednen Aufgabenbewältigungen das Problem, dass gemeinsame Schnittstellen zum Chassis gefunden werden müsse. Die vorliegende Lösung hat dieses Problem gelöst.
- Das Chassis dient dabei zur Aufnahme der Fahrgestellkomponenten, der Triebwerksmodule und der Hydraulikeinheiten. Auf und in dem Chassis werden die Systemaufbauten und eine Besatzungszelle adaptiert. Alternativ besteht die Möglichkeit, insbesondere aus Gründen der logistischen Gleichheit, die Chassis mit bereits in den Armeen eingeführten Fahrzeugkomponenten auszustatten (z.B. Triebwerk, Triebwerkskomponenten, Laufwerkskomponenten, Kraftstoffanlagen etc.). Im Chassis werden dann noch die Komponenten der Hydraulikanlage integriert.
- Die Systemaufbauten sind die spezifischen Fahrzeugmerkmale für die verschiedenen Fahrzeuggattungen bzw. Arbeitsaufgaben.
- Die Pioniervariante wird erfindungsgemäß mit einer Baggeranlage, einer Dozeranlage und einer Windenanlage sowie weiteren Einrichtungen zur Überwindung von Sperren, wie Straßensperren, ausgestattet. Auf dem Heck können Werkzeugkisten und Baggerwerkzeug mitgeführt werden. Der Wechsel der Baggerwerkzeuge erfolgt unter Panzerschutz mittels geeigneter Schnittstellen an der Baggeranlage.
- In der Bergevariante bestehen die Systemaufbauten erfindungsgemäß aus einer Krananlage, einer Räum- und Stützanlage, einer Windenanlage und einer Gefechtsbergeeinrichtung. Die Schnittstellen der Pionier- als auch Bergevariante sind gleich. Auch hier können auf dem Heck des Fahrzeuges Werkzeugkisten, weitere Bergeausrüstungen und Ersatztriebwerke transportiert werden. Beide Varianten haben die erforderlichen mechanischen, hydraulischen und elektrischen Schnittstellen, um innerhalb kurzer Umbauzeit das Fahrzeug zu einem Minendurchbruchsystem umzugestalten.
- Die Brückenlegevariante verfügt erfindungsgemäß über einen speziellen Systemaufbau, der die Einrichtungen zum Verlegen von modularen, vorzugsweise zweiteiligen, Brückenmodulen beinhaltet.
- Nicht unwesentlich bei der modularen Lösung ist die Verwendung einer abgekoppelten, in sich geschlossenen und hoch geschützten Besatzungszelle. Während diese für die Pionier- und Bergevariante weitestgehend identisch sein kann, ist für die Brückenverlegevariante vorgesehen, dieser tiefer einzuhängen.
- Unter dem Wannenboden des Chassis wird im Bereich der Besatzungszelle ein Minenschutz adaptiert. Die Besatzungszelle wird im Außenbereich mit Zusatzpanzerungen ausgestattet. Innen ist sie mit einem Liner ausgestattet. Des Weiteren können die Besatzungszelle und / oder das Chassis mit reaktiven und aktivern Schutzmodulen gegen Panzerabwehrhandwaffen und Richtminen mit horizontaler Wirkung ausgestattet sein.
- Die Besatzungszelle verfügt des Weiteren über ausreichend große Sichtscheibenund Winkelspiegel für eine direkte Sicht nach außen und zudem über elektronische Sichtmittel, wie Tag- und Nachtsichtkameras bzw. -sensoren. Weitere Kameras und Sensoren am Fahrzeug dienen dazu, der Besatzung hinreichende Informationen des nahen Umfeldes zu übermitteln (ähnlich wie im zivilen Fahrzeugbau).
- Die Sichtscheiben sind als Pz-Verbundglas gegen die entsprechende Bedrohung ausgelegt und verfügen über einen Laserschutzfilter, um die Augen der Besatzung vor ungewolltem Laserlicht zu schützen. Auch absenkbare bzw. klappbare Blenden sind vorgesehen, die einerseits einen zusätzlichen ballistischen Schutz bilden und gegen Splitter verwendet werden können, aber andererseits als passiver Schutz verwendet werden können, wenn der Mannschaftraum abgedunkelt werden soll. Selbstverständlich dienen die Blenden darüber hinaus der Verhinderung von reflektierenden Lichtspiegelungen auf der Scheibenoberfläche.
- Weiterhin ist eine Art Gegensprechanlage ins Fahrzeug einzubinden, um zu verhindern, dass die Besatzung bei Kontaktaufnahme mit fremden Personen eine Tür oder Luke öffnen zu müssen.
- Die Sitze der Mannschaft sind in der Besatzungszelle derart eingebunden, dass diese den Forderungen der Belastungsreduzierung bei Minenansprengung und den Schwingungsentkopplungen genügen. Die Sitze sind mit Rückhaltesystemen und entsprechenden Kopfstützen versehen. Die Besatzung verfügt zudem vorzugsweise über wenigstens eine Luke im Dachbereich und/oder eine Tür bevorzugt an der Rückseite der Besatzungszelle.
- Die Besatzungszelle beinhaltet des Weiteren Schutzwirkungen und Luftaufbereitungsanlagen gegen ABC-Bedrohung sowie eine Mannschaftsraumklimatisierung. Das ermöglicht, die physiologischen Belastungen der Besatzung gering zu halten.
- Als aktive Schutzmaßnahmen sind beispielsweise eine Nebelwurfanlage sowie eine manuelle oder fernsteuerbare Waffenanlage vorgesehen. Störsender haben die Aufgabe, Sprengfallen weit vor dem Fahrzeug auszulösen.
- Als passiver Schutzmaßnahme sind neben geeigneten Tarnnetzen auch Tarnkits einsetzbar, die die optischen, IR- und Radarsignaturen mindern oder stark abändern. Zusätzlich werden die Triebwerksabgase und die Kühlluft geschirmt hinten am Fahrzeugheck ausgebracht. Zusätzliche Luftverblechungen, Hinterlüftungen und Isolierungen sorgen für eine Abschirmung der heißen Gase zur Fahrzeugstruktur. Die Partikel in den Abgasen des Triebwerkes sind durch geeignete innenmotorische Maßnahmen und/oder Filter minimierbar.
- Ein großer Vorteil des neuartigen Konzeptes ist der Weiteren, dass die Besatzung zur Durchführung ihrer Aufgaben im Fahrzeug verbleiben kann. Alle Tätigkeiten, bei denen die Besatzung einer hohen Bedrohung ausgesetzt sein könnte, können unter Panzerschutz ausgeführt werden. Dieses sind beispielsweise die Erstellung von Gefechtsstellungen mit der Bagger- und Dozeranlage, Überwinden von Sperren, Herstellen einer Gasse im Minenfeld mit dem Minendurchbruchsystem, Bergen eines Schadenfahrzeuges mit der Gefechtsfeldbergeeinrichtung und das Verlegen von Brückenmodulen.
- Die Fahrzeuge verfügen über geeignete Abschleppeinrichtungen, wie Abschleppkupplungen und Anschlagösen. Die Anschlagösen sind darüber hinaus für das Verzurren des Fahrzeuges beim Transport und beim Windeneinsatz nutzbar.
- Vorgeschlagen wird also ein universales gepanzertes Unterstützungsfahrzeug für komplexe Aufgaben eines Berge-, Brückenlege-, Pionier- und Minenräumfahrzeuges. Dieses weist erfindungsgemäß ein für alle Systemaufbauten (gemeinsam) nutzbares, identisches und damit modulares Chassis auf, welches zumindest zur Aufnahme der Fahrgestellkomponenten, der Triebwerksmodule und der wenigstens einen Kraftstoffanlage, der Hydraulikeinheiten und der jeweiligen Systemaufbauten dient. Über elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schnittstellen im Innen- und Außenbereich des Chassis können die jeweiligen auf bzw. im Chassis adaptierten Arbeitsgeräte versorgt werden. Durch die eingebundenen Schnittstellen können die Systemaufbauten für das Fahrzeug schnell nach- bzw. umgerüstet werden.
- Anhand von Ausführungsbeispielen mit Zeichnungen soll die Erfindung näher erläutert werden.
- Es zeigt:
-
1 ein erfindungsgemäßes Universalfahrzeug als Pionierfahrzeug, -
2 das erfindungsgemäßes Universalfahrzeug als Bergefahrzeug, -
3 das erfindungsgemäßes Universalfahrzeug als Brückenverlegefahrzeug, -
4 einen Anhänger für das Universalfahrzeug. - In
1 ist ein mittelschweres Pionierfahrzeug1 dargestellt. Das Fahrzeug1 ist durch eine Besatzung2 in einer Besatzungszelle3 bedienbar. Die vorzugsweise geschlossene Besatzungszelle3 ist auf einem Chassis4 mittels geeigneter Elemente vom Fahrzeug1 entkoppelt. Die Besatzungszelle3 wird durch eine Haube5 umgeben. - Die Besatzungszelle
3 verfügt über Sichtfenster31 aus beispielsweise PZ-Verbundglas sowie über Zusatzpanzerungen32 . Des Weiteren besitzt sie einen Dachausstieg33 und/oder einen Heckausstieg34 auf das Heck des Fahrzeuges1 . Weiterhin ist ein Luftaufbereitungsanlage35 gegen ABC- Bedrohungen sowie eine Mannschaftsraumklimatisierung36 vorgesehen. - Die die Besatzungszelle
3 umgebende Haube5 nimmt ihrerseits einen seitlichen Adaptivschutz51 und einen Dachschutz52 auf. Auf der Haube5 ist eine Kommandantenkuppel53 und eine Waffenstation54 aufsetzbar. Auf der Haube5 und/oder Waffenstation54 können Nebelwurfanlagen55 (eine oder mehrere) angebracht werden. - Unter dem Chassis
4 ist im Bereich der Besatzungszelle3 eine Minenschutzplatte41 adaptierbar. Der Laufwerksbereich42 kann vorne, hinten und/oder seitlich mittels Kettenschürzen43 abgedeckt werden. Im Heckbereich des Chassis4 ist eine Triebwerksanlage44 und eine Kraftstoffanlage45 integriert. - Im Innen- und Außenbereich des Chassis
4 sind elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schnittstellen vorgesehen, um elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Werkzeuge (Systemaufbauten6 ) versorgen zu können. - Auf dem Chassis
4 sind Systemaufbauten6 adaptierbar. Dieses sind bei einem Pionierfahrzeug1 eine Baggeranlage61 und/oder eine Dozeranlage62 . Im Chassis3 kann die Windenanlage63 und auf dem Heck die Heckausrüstung64 adaptiert werden. Der Seilaustritt63a erfolgt vorzugsweise im Frontbereich des Fahrzeuges1 . Die Heckausrüstung64 nimmt ihrerseits die Ausrüstungskomponenten64a , den Heckträger64b für die Werkzeugkisten64c sowie Baggerwerkzeuge64d , wie Betongreifer, Universalgreifer, Hydraulikhammer etc., auf. Der Heckträger64d kann für die Aufnahme eines Gassenmarkierungsgerätes64e für den Minendurchbrucheinsatz dienen. Die hydraulische Leistung für die Arbeitsgeräte161 ,62 ,63 etc. wird von einer triebwerksseitig angetriebenen Hydraulikanlage46 im Chassis4 erzeugt. - Die Baggeranlage
61 verfügt über ein geeignetes Schnellwechselsystem61a , um die Baggerwerkzeuge61b auch unter Panzerschutz wechseln zu können. Die Dozeranlage62 verfügt über Dozerzylinder62a und Schnittstellenzylinder62b , die eine seitliche Verstellung (Tiltfunktion) und eine Anstellung des Schnittwinkels (Pitchfunktion) ermöglichen. Darüber hinaus verfügt die Dozeranlage62 über eine Schwimmstellungsfunktion. - Die Dozeranlage
62 verfügt weiterhin über mechanische/hydraulische Schnelltrennstellen62c , um beispielsweise Arbeitsgeräte bzw. ein Minendurchbruchsystem anstelle des Dozerschildes62d adaptieren zu können. -
2 stellt ein mittelschweres Bergefahrzeug101 dar. Das Fahrzeug101 kann durch eine Besatzung102 (2 ) in der Besatzungszelle3 bedient werden. Auch hier wird die Besatzungszelle3 durch geeignete Elemente auf dem Chassis4 und damit von diesem entkoppelt und ist von einer Haube5 umgeben. - Die Besatzungszelle
3 verfügt über Sichtfenster31 aus beispielsweisePz - Verbundglas sowie über Zusatzpanzerungen32 . Des Weiteren besitzt sie einen Dachausstieg33 und / oder einen Heckausstieg34 auf das Heck des Fahrzeuges1 . Weiterhin ist ein Luftaufbereitungsanlage35 gegenABC - Bedrohungen sowie eine Mannschaftsraumklimatisierung36 vorgesehen. - Die die Besatzungszelle
3 umgebende Haube5 nimmt ihrerseits einen seitlichen Adaptivschutz51 und einen Dachschutz52 auf. Auf der Haube5 ist eine Kommandantenkuppel53 und eine Waffenstation54 aufsetzbar. Auf der Haube5 und / oder Waffenstation54 können Nebelwurfanlagen55 (eine oder mehrere) angebracht werden. - Unter dem Chassis
4 ist im Bereich der Besatzungszelle3 eine Minenschutzplatte41 adaptierbar. Der Laufwerksbereich41 kann vorne, hinten und / oder seitlich mittels Kettenschürzen43 abgedeckt werden. Im Heckbereich des Chassis4 ist eine Triebwerksanlage44 und eine Kraftstoffanlage45 integriert. - Im Innen- und Außenbereich des Chassis
4 sind erfindungsgemäß elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schnittstellen vorgesehen, um elektrische, pneumatische und / oder hydraulische Werkzeuge (nicht näher dargestellt) versorgen zu können. - Auf dem Chassis
4 sind die Systemaufbauten106 adaptierbar. Dieses sind bei einem Bergefahrzeug101 eine Krananlage161 , die Dozeranlage62 . Im Chassis3 sind die Windensanlage63 und auf dem Heck die Heckausrüstung164 integriert. Am Heck des Fahrzeuges101 (1) ist zum Abschleppen von Schadfahrzeuges eine Gefechtfeldbergeeinrichtung165 vorgesehen. Die hydraulische Leistung für die Arbeitsgerät161 ,62 ,63 ,165 etc. wird von der triebwerksseitig angetriebenen Hydraulikanlage46 im Chassis4 erzeugt. - Die Krananlage
161 hat einen festen, faltbaren oder teleskopierbaren Auslager161a und verfügt über eine ausreichende Reichweite und Hubkraft, um zumindest Einsatztriebwerke, Fahrzeugtürme und/oder Container mit Ausrüstung zu heben. - Die Dozeranlage
62 verfügt über Dozerzylinder62a und Schnittstellenzylinder62b , die eine seitliche Verstellung (Tiltfunktion) und eine Anstellung des Schnittwinkels (Pichtfunktion) ermöglichen. Darüber hinaus verfügt die Dozeranlage6 über eine Schwimmstellungsfunktion. Die Dozeranlage62 besitzt eine ausreichende Stützfunktion und unterstützt somit den Kranbetrieb. Sie verfügt weiterhin über mechanische/ hydraulische Schnelltrennstellen62c , um beispielsweise Arbeitsgeräte bzw. ein Minendurchbruchsystem anstelle des Dozerschildes62d adaptieren zu können. - Im Chassis
3 können auch hier die Windenanlage63 und auf dem Heck die Heckausrüstung64 adaptiert werden. Der Seilaustritt63a erfolgt vorzugsweise im Frontbereich des Fahrzeuges1 . Die Heckausrüstung164 nimmt ihrerseits die Ausrüstungskomponenten164a , den Heckträger164b für die Werkzeugkisten164c und eine Konsole mit dem Einsatztriebwerk164d auf. Der Heckträger164d kann für die Aufnahme eines Gassenmarkierungsgerätes64e für den Minendurchbrucheinsatz dienen. -
3 zeigt ein mittelschweres Brückenlegefahrzeug201 . Das Fahrzeug201 kann durch eine Besatzung in der Besatzungszelle3 bedient werden. Auch hier wird die Besatzungszelle3 durch geeignete Elemente auf dem Chassis4 und damit von diesem entkoppelt und ist von einer Haube5 umgeben. - Die Besatzungszelle
3 verfügt über Sichtfenster31 aus beispielsweise PZ-Verbundglas sowie über Zusatzpanzerungen32 . Des Weiteren besitzt sie wenigstens einen, vorzugsweise zwei Dachausstiege33 und/oder einen Heckausstieg34 auf das Heck des Fahrzeuges1 . Weiterhin ist ein Luftaufbereitungsanlage35 gegen ABC-Bedrohungen sowie eine Mannschaftsraumklimatisierung36 vorgesehen. - Die die Besatzungszelle
3 umgebende Haube5 nimmt ihrerseits einen seitlichen Adaptivschutz51 und einen Dachschutz52 auf. Auf der Haube5 ist eine Kommandantenkuppel53 und eine Waffenstation54 aufsetzbar. Auf der Haube5 und/oder Waffenstation54 können Nebelwurfanlagen55 (eine oder mehrere) angebracht werden. - Unter dem Chassis
4 ist im Bereich der Besatzungszelle3 eine Minenschutzplatte41 adaptierbar. Der Laufwerksbereich41 kann vorne, hinten und/oder seitlich mittels Kettenschürzen43 abgedeckt werden. Im Heckbereich des Chassis4 ist eine Triebwerksanlage44 und eine Kraftstoffanlage45 integriert. - Im Innen- und Außenbereich des Chassis
4 sind erfindungsgemäß elektrische, pneumatische und/ oder hydraulische Schnittstellen vorgesehen, um elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Werkzeuge (nicht näher dargestellt) versorgen zu können. - Auf dem Chassis
4 sind die Systemaufbauten206 adaptierbar. Dieses sind bei einem Brückenlegegefahrzeug201 eine Brückenverlegeeinrichtung261 und Brückenmodule262 . Die hydraulische Leistung für die Brückenverlegeeinrichtung261 und die Dozeranlage (261 ,62 etc.) wird von einer triebwerksseitig angetriebenen Hydraulikanlage46 im Chassis4 erzeugt. - Die Brückenverlegeeinrichtung
261 besteht hier aus einem Hauptausleger261a und einem Heckausleger261b . Beide Ausleger werden für den Transport sowie das Verlegen und Aufnehmen der Brückenmodule262 eingesetzt, was bevorzugt unter Panzerschutz erfolgt. Auf dem Heckausleger261b kann zudem eine Nebelmittelwurfanlage55 adaptiert werden. - Die Dozeranlage
62 verfügt über eine mechanische / hydraulische Schnittstelle62c , um ein Stützschild262d anstelle des Schilds62d adaptieren zu können. Die Dozeranlage62 besitzt eine ausreichende Stützfunktion und unterstützt somit den Brückenverlegebetrieb. Auf dem Heck des Fahrzeugs201 befinden sich weiter Ausrüstungskomponenten264a . - Die Fahrzeuge
1 ,101 ,201 sind des Weiteren für den Betrieb mit Anhängern301 vorgesehen, so dass der Transport von zusätzlichen Ausrüstungen302 möglich ist. Diese Anhänger301 sind vorzugsweise als gezogene oder Fremdkraft gebremste Anhänger ausgeführt. Sie weisen eine einstellbare Deichsel, mechanisch 306 oder elektronisch (nicht weiter dargestellt) auf. - Der Anhänger
301 mit Tandemachse verfügt über ausreichend große Bereifungen303 . Die Geländegenauigkeit kann mittels einer Gummikette304 pro Anhängerseite und Stützkufen305 unter den Achsen erhöht werden und ist beispielsweise mit Aufnahmen307 für Standard-/ISO-Container oder Paletten versehen. - Obwohl nicht explizit ausgeführt schließen die vorgenannten Ausführungsvarianten die eines Minenräumfahrzeuges mit ein.
Claims (19)
- Universales gepanzertes Unterstützungsfahrzeug (1, 101, 201) für kombinierbare Aufgaben eines Berge-, Brückenlege-, Pionier- und Minenräumfahrzeuges, mit - einer vom Fahrzeug (1, 101,201) abgekoppelten und in sich geschlossenen Besatzungszelle (3, 203), welche wenigstens einen Dachausstieg (33) und/oder Heckausstieg (34) aufweist, - einem gemeinsamen modularen Chassis (4) zur Aufnahme von Fahrgestellkomponenten, Triebwerksmodule (44) und wenigstens einer Kraftstoffanlage (45), Hydraulikeinheiten (46) und jeweiliger Systemaufbauten (6, 106, 206) zur Schaffung des Berge-, Brückenlege-, Pionier- und Minenräumfahrzeuges, - sowie elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schnittstellen im Innen- und Außenbereich des Chassis (4) zur Versorgung der jeweiligen auf/im Chassis (4) adaptierten elektrischen, pneumatischen und/oder hydraulischen Arbeitsgeräte (61, 62, 63, 64, 161, 164, 165, 261, 262) und Handarbeitsgeräte der jeweiligen Systemaufbauten (6, 106, 206), - sowie Arbeitsgeräten (61, 62, 63, 64, 161, 164, 165, 261, 262), wobei die Arbeitsgeräte (61, 62, 63, 64, 161, 164, 165, 261, 262) in Konfiguration des Pionierfahrzeugs zumindest eine Baggeranlage (61), eine Dozeranlage (62), eine Windenanlage (63) und eine Heckausrüstung (64) sind, in Konfiguration des Bergefahrzeugs zumindest eine Krananlage (161), eine Dozeranlage (62), eine Windenanlage (63) und eine Heckausrüstung (164) sind, in Konfiguration des Minenräumfahrzeugs zumindest eine Krananlage (161), ein Minendurchbruchsystem (62), eine Windenanlage (63) und eine Heckausrüstung (164) sind und in Konfiguration des Brückenlegefahrzeugs zumindest eine Brückenverlegeeinrichtung (261) und eine Dozeranlage (62) sind.
- Unterstützungsfahrzeug nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Besatzungszelle (3, 203) über Sichtfenster (31, 231) aus beispielsweise PZ-Verbundglas sowie über Zusatzpanzerungen (32, 232) und über Winkelspiegel verfügt. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Besatzungszelle (3, 103) von einer Haube (5, 105) umgeben ist. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Besatzungszelle (3, 103) eine Minenschutzplatte (41) adaptierbar ist. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwerksbereich (42) vorne, hinten und/oder seitlich mittels Kettenschürzen (43) abgedeckt werden kann. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass in der Besatzungszelle (3, 103) eine Luftaufbereitungsanlage (35) gegen ABC-Bedrohungen und/oder eine Mannschaftsraumklimatisierung (36) vorgesehen sind. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 3 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass die die Besatzungszelle (3, 103) umgebende Haube (5) ihrerseits einen seitlichen Adaptivschutz (51) und einen Dachschutz (52) aufweisen kann. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 3 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass auf der Haube (5) eine Kommandantenkuppel (53) und eine Waffenstation (54) aufsetzbar sind. - Unterstützungsfahrzeug nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass auf der Haube (5) und/oder Waffenstation (54) und/oder einem Heckausleger (261b) Nebelwurfanlagen (55) angebracht werden können. - Unterstützungsfahrzeug nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Besatzungszelle (3, 103), das Chassis (4) und/oder die Haube (5) mit reaktiven und/oder aktiven Schutzmodulen ausgestattet sein kann. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis10 , dadurch gekennzeichnet, dass elektronische Sichtmittel, wie Tag- und Nachtsichtkameras/-sensoren und Monitore zur Visualisierung vorhanden sind. - Unterstützungsfahrzeug nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtfenster (31, 231) über absenkbare/klappbare Blenden geschützt werden können. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Baggeranlage (61) über ein Schnellwechselsystem (61a) zum Wechseln eines Baggerwerkzeugs (61b) unter Panzerschutz verfügt. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Dozeranlage (62) über Dozerzylinder (62a) mit Tiltfunktion und über wenigstens einen Schnittwinkelverstellzylinder (62b) sowie über eine mechanische/hydraulische Schnelltrennstelle (62c) für Arbeitsgeräte und Minenräumgerät verfügt. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Heckausrüstung (64, 164) Ausrüstungskomponenten (64a, 264a) und/oder Heckträger (64b, 164b) für Werkzeugkisten (64c, 164c), Baggerwerkzeuge (64d), ein Gassenmarkierungsgerät (64e) und/oder eine Konsole mit einem Ersatztriebwerk (164d) aufnimmt. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis15 , dadurch gekennzeichnet, dass das universale Unterstützungsfahrzeug (1, 101, 201) für den Betrieb mit einem Anhänger (301) vorbereitet sind. - Unterstützungsfahrzeug nach
Anspruch 16 , dadurch gekennzeichnet, dass das universale Unterstützungsfahrzeug (1, 101, 201) einen Anhänger (301) umfasst, wobei der Anhänger (301) über eine Tandemachse sowie eine ausreichend große und geländegängige Bereifung verfügt. - Unterstützungsfahrzeug nach
Anspruch 17 , dadurch gekennzeichnet, dass der Anhänger (301) mit einer einstellbaren Deichsel (306) ausgestattet und zur Aufnahme eines Containers vorbereitet ist. - Unterstützungsfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis18 , dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Luftverblechungen, Hinterlüftungen und Isolierungen für eine Abschirmung der heißen Gase zur Fahrzeugstruktur sorgen, wobei die Partikel in den Abgasen des Triebwerkes durch geeignete innenmotorische Maßnahmen und/oder Filter minimierbar sind.
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