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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Vermeidung von Achskollisionen. Die Erfindung wird unter Bezugnahme
auf Papierbearbeitungsmaschinen beschrieben, welche Rollen bzw.
Walzen aufweisen, deren Drehung aufeinander abgestimmt ist. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung auch bei
anderen Vorrichtungen Anwendung finden kann, bei denen abgestimmte
Drehungen zweier oder mehrerer Körper
erforderlich sind.
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Bei
Vorrichtungen zur Papierbe- und -verarbeitung ist es bekannt, Walzen
mit ineinander greifenden Werkzeugen zu verwenden. Diese Werkzeuge
müssen
je nach Art der Produktion in einem festen Winkelbereich zueinander
angeordnet sein, da sonst mechanische Kollisionen auftreten können. Dabei
ist es aus dem Stand der Technik bekannt, derartige Werkzeuge oder
Walzen mechanisch über
Getriebe oder Räderzüge zu koppeln.
Diese Art der Kopplung ist jedoch relativ aufwändig und verschleißanfällig. Daher
ist man im Stand der Technik teilweise dazu übergegangen, mehrere Walzen
mit jeweils einem eigenen Motor und jeweils unabhängigen Ansteuerungen
der Motoren zu betreiben. Diese Einzelantriebe sind oftmals über ein
Kommunikationssystem an eine überlagerte
Steuerung angeschlossen wobei diese überlagerte Steuerung jeweils
Sollwerte für
die einzelnen Antriebe vorgibt.
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In
diesen Steuerungssystemen kann es jedoch zu unterschiedlichen Fehlern
kommen, je nachdem welches Glied der Steuerungskette schadhaft oder
ausgefallen ist. Beispiele für
derartige Fehlerfälle
sind unter anderem ein Netzausfall, oder ein Ausfall einer Steuerungseinrichtung.
Derartige Fehler können
beispielsweise zu Achskollisionen führen. Bei den aus dem Stand
der Technik bekannten Steuerungssystemen ist die Steuerung über ein
Bussystem mit den Antriebssteuerungen verbunden. Diese Antriebssteuerungen
sind wiederum mit den Motoren über
Motorleistungskabel und Feedbackkabel verbunden. Teilweise sind
auch die Antriebe mit einer Versorgungseinrichtung verbunden, welche
die Antriebseinrichtung mit Gleichspannung versorgt.
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Aus
dem Stand der Technik sind Vorgehensweisen bekannt, um auf die Ausfälle einzelner
Komponenten zu reagieren. So ist es beispielsweise möglich, dass
eine Steuerung bei Erkennung eines Netzausfalls die Antriebseinrichtungen
bzw. die Maschinen dezentral gesteuert still setzt. Dabei ist darauf
zu achten, dass für
das Stillsetzen kein Energiefluss von dem (nicht mehr intakten Netz)
nötig ist. Ähnliche Vorgehensweisen
sind bei Erkennung einer Unterspannung am Versorgerausgang bekannt,
d. h. auch hier können
Antriebseinrichtungen die Maschine gesteuert still setzen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Verfügung
zu stellen, welche in der Lage ist, auf eine Vielzahl von Fehlerquellen
zu reagieren, wie beispielsweise Steuerungs- und Kommunikationsfehler, Fehler
der Antriebseinrichtungen und dergleichen. Dies wird erfindungsgemäß verfahrensseitig
durch ein Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 18 und vorrichtungsseitig
durch eine Vorrichtung nach dem Anspruch 21 erreicht. Vorteilhafte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Verfahren und Vorrichtungen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht zwangsläufig alle
erfindungsgemäßen Aufgaben
durch die Gegenstände
aller Unteransprüche
gelöst
werden.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Fehlerkorrektur für
die Steuerung wenigstens zweier Antriebseinrichtungen und insbesondere
für die Steuerung
von Achsen, wobei die Antriebseinrichtungen jeweils wenigstens einen
Motor und einen von diesem Motor bewegten Körper aufweisen und durch wenigstens
eine Antriebssteuereinheit gesteuert werden, ist wenigstens eine
Antriebseinrichtung durch zwei voneinander unabhängige Steuerungsverbindungen
steuerbar.
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Bevorzugt
sind beide oder allgemein alle Antriebseinrichtungen jeweils durch
wenigstens zwei voneinander unabhängige Steuerungsverbindungen steuerbar.
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Unter
Steuerungsverbindungen werden dabei einerseits Steuerungsleitungen
verstanden, andererseits jedoch auch voneinander unabhängige Kommunikationsverbindungen,
wobei voneinander unabhängige
Kommunikationsverbindungen auch über
die gleichen physikalischen Leitungen verlaufen können. Unter
voneinander unabhängigen
Steuerungsverbindungen wird verstanden, dass über die jeweiligen Steuerungsverbindungen
unabhängig
Daten übermittelt
werden können
und insbesondere auch eine Steuerungsverbindung im Falle eines Ausfalls
der jeweils anderen Steuerungsverbindung arbeiten kann. Vorzugsweise
handelt es sich bei den voneinander unabhängigen Steuerungsverbindungen
um voneinander getrennte Leitungen.
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Durch
das Vorsehen wenigstens zweier voneinander unabhängiger Steuerungsverbindungen kann
im Falle eines Ausfalls einer Steuerungsverbindung, welcher die
unterschiedlichsten Ursachen haben kann, die Antriebseinrichtung
weiterhin gegebenenfalls auch im eingeschränkten Betrieb gesteuert bzw.
heruntergefahren werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
sind mehrere Antriebssteuereinheiten vorgesehen und Geberinformationen
wenigstens einer Antriebseinrichtung an mehrere Antriebssteuereinheiten übermittelbar.
Bevorzugt sind die Geberinformationen wenigstens einer Antriebseinrichtung über unterschiedliche
Steuerungsverbindungen an die mehreren Antriebssteuereinheiten übermittelbar.
In dem Spezialfall zweier Antriebseinrichtungen und zweier Antriebssteuereinheiten
sind die Antriebseinrichtungen jeweils mit beiden Antriebssteuereinheiten
verbunden d. h. die Geberinformationen werden kreuzweise mit den
Antriebssteuereinheiten verkoppelt.
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Durch
diese Ausführungsform
ist es möglich, insbesondere
Fehler des Motorfeedbackkabels, der Antriebselektronik bzw. der
Antriebssteuereinheit, Kommunikationsausfälle und Steuerungsausfälle zu beherrschen
bzw. geeignete Gegenmaßnahmen
einzuleiten.
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Beispiele
für Motorfeedbackkabelfehler
können
beispielsweise ein Kabelbruch des entsprechenden Kabels sein. Durch
die kreuzweise Verkoppelung der jeweiligen Motorgeberinformationen
ergibt sich eine Redundanz der Feedbackkabel, sodass diejenige Antriebseinrichtung,
die durch das gebrochene Kabel versorgt wird, nunmehr zumindest
vorübergehend
durch ein weiteres Feedbackkabel mit einer Antriebssteuereinheit
verbunden ist.
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Auch
ein Ausfall der Antriebselektronik, also insbesondere aber nicht
ausschließlich
ein Ausfall der Leistungselektronik (Leistungshalbleiter) oder ein Ausfall
der Steuerelektronik wird mit der beschriebenen Ausführungsform
beherrschbar.
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Bei
aus dem Stand der Technik bekannten Steuerungen ist es lediglich
möglich, über die
Steuerungen in allen nicht betroffenen Antriebseinrichtungen eine
Fehlerreaktion zu aktivieren wie beispielsweise eine Drehzahlsollwertnullschaltung,
ein Abrampen der Leitachse oder dergleichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch,
dass die Kommunikation vom Ausfall der Antriebselektronik nicht
betroffen ist beispielsweise im Fall eines Ausfalls der Leistungselektronik
bei weiterhin funktionierender Steuerelektronik.
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Damit
berücksichtigen
die bekannten Fehlerreaktionen bisher in keinem Falle die Gegebenheiten des
ausgefallenen Antriebs, d. h. sie gehen davon aus, dass dieser Antrieb
auch noch ohne Sollwertvorgaben funktionieren kann, und sich deshalb
keine Kollisionen ergeben.
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Durch
die bevorzugte Ausführungsform,
also die kreuzweise Verkoppelung der Geberinformation der Antriebe,
ist auch ein Ausfall der Steuerelektronik beherrschbar. Daneben
ist es durch die bevorzugte Ausführungsform
möglich,
die Reaktionszeit bis zum Wirken einer Fehlerreaktion dadurch zu
verringern, dass eine Fehlerreaktion zwischen den Antriebseinrichtungen
selbstständig
ausgeführt
wird.
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Vorzugsweise
sind die Geberinformationen auf wenigstens einer vorgegebenen Ebene übermittelbar
und die Ebene ist aus einer Gruppe von Ebenen ausgewählt, welche
eine Geberkabelebene, eine Geberemulationsebene, eine Kommunikationsebene,
Kombinationen hieraus oder dergleichen enthält. Dies bedeutet, dass die
kreuzweise Verkoppelung der Geberinformation beispielsweise auf
der Geberebene erfolgen kann oder auch mittels einer Geberemulation,
bei der ein Antrieb die Geberinformation ausgibt und andere Achsen
bzw. Antriebseinrichtungen diese einlesen können.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Variante erfolgt die Übermittlung der Geberinformation
mittels einer Verkopplung auf direkter Querkommunikation zwischen
den anzutreibenden Körpern.
Diese Variante eignet sich insbesondere für den Fall, in dem zwei oder
wenige Antriebseinrichtungen zu steuern sind. Durch die Verwendung
der direkten Querkommunikation können
die Wege für
die Kommunikation verkürzt
werden und müssen
nicht über
eine zent rale Steuerung verlaufen. Diese Vorgehensweise stellt damit
eine dezentrale Fehlerreaktion dar.
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Bevorzugt
erfolgt eine dezentrale Reaktion auf einen Betriebsfehler anhand
einer übermittelten Geberinformation.
Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Geber einen Fehlbetrieb einer
bestimmten Antriebseinrichtung meldet und dezentral Gegenmaßnahmen
von anderen Antriebseinrichtungen eingeleitet werden.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Variante erfolgt die Übermittlung der Geberinformationen
mittels einer mittelbaren Verkopplung über wenigstens eine Steuerungseinrichtung.
Diese zentrale Übermittlung eignet
sich insbesondere bei Vorliegen einer Vielzahl von Antriebseinrichtungen,
deren Bewegungen aufeinander zu synchronisieren sind. In diesem
Falle wird der Ausfall oder ein Fehler einer Antriebseinrichtung
an eine zentrale Steuerungseinrichtung gemeldet und diese leitet
wiederum über
die übrigen
Antriebseinrichtungen Gegenmaßnahmen
ein.
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Damit
erfolgt bevorzugt eine zentrale Reaktion auf einen Betriebsfehler
wobei diese Reaktion anhand einer fehlerfrei übermittelten Geberinformation eines
fehlerhaft gesteuerten Antriebs erfolgt. Dies bedeutet, dass bei
diesem Verfahren die Geberinformation noch korrekt übertragen
werden muss.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird eine virtuelle Leitachse definiert und eine Reaktion auf einen
Betriebsfehler mittels dieser virtuellen Leitachse durchgeführt. Die
virtuelle Leitachse beschreibt damit ein ideal arbeitendes System
und eignet sich somit als Referenz, um auf Betriebsfehler reagieren
zu können.
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Bevorzugt
ist der Betriebsfehler, auf den reagiert werden soll, aus einer
Gruppe von Fehlern ausgewählt,
welche Fehler eines Motorfeedbackkabels, Fehler eines Leistungsteils,
Fehler eines Steuerteils, Kommunikationsausfälle, Steuerungsausfälle, Netzausfälle, Kombinationen
hieraus und dergleichen enthält.
Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren wird bei Auftreten eines
Betriebsfehlers und insbesondere eines Kommunikationsfehlers wenigstens eine
Antriebseinrichtung mit vorbestimmten Betriebsgrößen betrieben. Bei diesem Verfahren
wird ein Betriebsausfall einer Antriebseinrichtung erkannt und in Reaktion
darauf bevorzugt diese und die übrigen
Antriebseinrichtungen mit vorgegebenen Kenngrößen betrieben bzw. kontrolliert
zum Stillstand gebracht.
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Bevorzugt
stehen mehrere auswählbare
Reaktionsmöglichkeiten
auf Betriebsfehler zur Verfügung.
Wie oben angemerkt, sind unterschiedliche Betriebsfehler denkbar
und jeweils unterschiedliche Gegenmaßnahmen geeignet, um auf diese
Fehler zu reagieren. Damit stehen bei diesem Verfahren eine Vielzahl
von Reaktionsmöglichkeiten
zur Verfügung, wobei
besonders bevorzugt das System selbsttätig eine besonders geeignete
Reaktionsmöglichkeit
auf einen bestimmten Betriebsfehler auswählt.
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Bei
einem weiteren erfindungsgemäßen Verfahren
weist wenigstens eine Antriebseinrichtung einen Hauptgeber und einen
Zusatzgeber auf. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausführungsform nicht
notwendigerweise die Steuerbarkeit wenigstens einer Antriebseinrichtung
durch zwei voneinander unabhängige
Steuerungsverbindungen vorsieht.
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Durch
das Vorsehen wenigstens eines Zusatzgebers neben einem Hauptgeber
sind Fehlerquellen wie Fehler des Motorfeedbacks, des Motorfeedbackkabels
oder Mechanikfehler beherrschbar. Dieser Zusatzgeber stellt einen
weiteren bzw. redundanten Motorgeber dar. Im Fehlerfall kann antriebsintern
die Regelung auf den entsprechenden Zusatzgeber umgeschaltet werden.
Bevorzugt erfolgt die Reaktion auf einen Betriebsfehler unter Berücksichtigung
wenigstens einer von dem Zusatzgeber stammenden Information.
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Daneben
ist es auch möglich,
Betriebsfehler durch Auswertung der Informationen sowohl des Hauptgebers
als auch des Zusatzgebers zu erkennen. Falls Informationen des Hauptgebers
und des Zusatzgebers voneinander abweichen bzw. nicht in einer Sollbeziehung
zueinander stehen kann auf einen Fehler des Antriebssystems geschlossen
werden. So ist es beispielsweise im Fall eines Bruchs des Getriebes
denkbar, dass der Hauptgeber Werte ausgibt, die für die Drehung
des Motors korrekt sind, diese Werte jedoch nicht mehr der tatsächlichen Drehstellung
des angetriebenen Körpers
entsprechen. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Zusatzgeber lastseitig
anzuordnen um festzustellen, ob auch auf der Lastseite die korrekten
Positionswerte für
beispielsweise die angetriebene Welle oder Achse ausgegeben werden.
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Bei
Synchronmotoren muss hierbei die absolute Lage des Motors zur elektronischen
Kommutierung bekannt sein und insbesondere bei mechanischen Getrieben
ist es komplex, einen absoluten Bezug vom lastseitigen Geber auf
die Motorseite zu ermitteln.
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Im
Falle der Verwendung eines (lastseitigen) Zusatzgebers kann dieser
Fehlerfall einerseits erkannt werden (z. B. anhand eines Vergleiches
beider Geber), andererseits kann die Fehlerreaktion der weiteren
kollidierbaren Achsen auf den lastseitigen Geber abgestimmt werden
und nicht wie im normalen Betriebsfall auf den Hauptgeber. Vorzugsweise
reagieren weitere Antriebseinrichtungen in Reaktion auf die Information
des Zusatzgebers. Dabei kann auch eine Leitachse basierte Steuerungseinrichtung
vorgesehen sein und die Bewegung dieser Leitachse in Reaktion auf
die Information des Zusatzgebers gesteuert werden.
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Am
Beispiel einer wellenlosen leitachsbasierten Maschinensteuerung
kann die Bewegung der kollidierbaren Achsen von einer unabhängig laufenden
virtuellen Leitachse auf die fehlerhafte Achse bezogen abgeändert werden.
Dabei ist es einerseits möglich,
diese Steuerung zentral von einer zentralen Steuerungseinrichtung
aus vorzunehmen, indem die Position des Zusatzgebers an die zentrale
Steuerungseinrichtung übertragen
wird und diese die Leitachsbewegung derart steuert, dass Kollisionen verhindert
werden. Diese Variante bringt den Vorteil mit sich, dass auch alle
anderen nicht kollidierbaren Achsen gegebenenfalls eine synchrone
Bewegung durchführen
und beispielsweise eine Papierbahn in der Maschine dadurch nicht
reißt.
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Es
ist jedoch auch möglich,
die Steuerung dezentral in den Achsen vorzunehmen, indem diese die
Position des Zusatzgebers über
das Kommunikationssystem bzw. über
unmittelbare Kommunikation empfangen und intern einen eignen Algorithmus
der Kollisionsverhinderung hinterlegt haben.
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Wie
oben ausgeführt,
eignet sich diese letztere Variante insbesondere dann, wenn wenige
Achsen kollidierbar sind (beispielsweise nur zwei Achsen eines Querschneiders)
und wenn eine besonders schnelle Fehlerreaktion gefordert ist. Im
Falle einer direkten Querkommunikation muss die Position nicht noch
von der Steuerung verarbeitet werden sondern die Fehlreaktion kann
direkt in der kollisionsgefährdeten
Antriebseinrichtung statt finden (z. B. mit Hilfe einer sogenannten
Querkommunikation- zwischen Kommunikationsslaves im Falle von SERCOS
III).
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Bei
einem weiteren erfindungsgemäßen Verfahren
zur Fehlerkorrektur für
die Steuerung wenigstens zweier Antriebseinrichtungen und insbesondere für Achsen,
wobei die Antriebseinrichtungen jeweils einen Motor und einen von
diesem Motor bewegten Körper
aufweisen und durch wenigstens eine Antriebssteuereinheit gesteuert
werden, wird im Falle eines Betriebsfehlers wenigstens eine Antriebseinrichtung
geberlos betrieben.
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Durch
dieses Verfahren können
insbesondere Ausfälle
des Motorfeedbackkabels oder auch der Motorgeber beherrscht werden.
Bei diesem Verfahren schaltet der Antrieb seine Regelung von einer
geberbasierten Regelung auf eine sogenannte geberlose Regelung um
d. h. im Wesentlichen auf eine Steuerung der Antriebsbewegung ohne
einen geschlossenen Lageregelkreis. Möglicherweise führt diese geberlose
Regelung zu einer Regelung geringerer Güte, dies kann jedoch zur Beherrschung
des Fehlers in Kauf genommen werden, um eine Maschine zum Stillstand
zu bringen. Vorzugsweise wird bei Auftreten eines Betriebsfehlers
eine geeignete Fehlerreaktion durch die zentrale Steuerungseinrichtung
auf wenigstens eine Antriebseinrichtung eingeleitet.
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Im
Verlauf der Fehlerbehandlung wird der Fehler von der betroffenen
Antriebseinrichtung gemeldet und dann kann die gesamte Maschine
möglichst
optimal still gesetzt werden beispielsweise sofort oder nach einer
gewissen weiteren Taktzeit. Die Fehlerreaktion kann dabei wiederum
dezentral in den Antriebseinrichtungen oder auch zentral gesteuert erfolgen,
wie bereits oben beschrieben.
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Je
nach dem Einzelfall kann eine zeitlich unmittelbare Einleitung einer
Fehlerreaktion sinnvoll sein, falls in Abhängigkeit von den jeweiligen
Fehler Schäden
zu erwarten sind, die unmittelbar eintreten. Eine verzögerte Einleitung
der Fehlerreaktion kann sinnvoll sein, falls über kurze Zeit hinweg ein gewisser
Notbetrieb gewünscht
wird, beispielsweise um noch nicht abgeschlossene Teilvorgänge beenden
zu können.
Auch kann bei verzögerten
Fehleraktionen bei Wegfall des Fehlers wieder der normale Betrieb aufgenommen
werden.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Vorrichtung zum Antrieb
wenigstens zweier aufeinander abgestimmter Achsen gerichtet mit
wenigstens einer ersten Antriebseinrichtung zum Antreiben der ersten
Achse und wenigstens einer zweiten Antriebseinrichtung zum Antreiben
der zweiten Achse, wenigstens einer Antriebssteuereinheit zum Steuern wenigstens einer
der Antriebseinrichtungen wobei eine Vielzahl von Steuerungsverbindungen
zwischen der Antriebssteuereinheit und den Antriebseinrichtungen
vorgesehen ist. Erfindungsgemäß ist wenigstens
eine Antriebseinrichtung durch zwei voneinander unabhängige Steuerungsverbindungen
steuerbar. Auch hier handelt es sich nicht notwendigerweise um zwei
physikalische verschiedene Leitungen sondern der Begriff bezieht
sich auch hier auf Kommunikationsverbindungen. Vorzugsweise ist
jede Antriebseinrichtung durch wenigstens zwei voneinander unabhängige Steuerungsverbindungen
steuerbar. Auf diese Weise werden jeweils redundante Steuerungskanäle geschaffen,
wodurch bei Ausfall einzelner Komponenten die Gesamtvorrichtung
zumindest im eingeschränkten
Betrieb beispielsweise zum Stillsetzen betreibbar bleibt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform steht
wenigstens eine Antriebseinrichtung mit einem Hauptgeber und einem
Zusatzgeber in Kommunikationsverbindung. Wie oben erwähnt, können durch diese
bevorzugte Ausführungsform
beispielsweise Getriebeschäden
festgestellt werden, es kann auf Fehler im Motorfeedbackkabel reagiert
werden und der gleichen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist wenigstens eine Antriebseinrichtung und bevorzugt sind alle
Antriebseinrichtungen auch geberlos betreibbar. Dieser geberlose
Betrieb dient, wie oben erwähnt, ebenfalls
dazu, um das System mit den vorgegebenen Mindestanforderungen still
setzen zu können.
Im Falle des geberlosen Betriebs sind die Antriebssteuereinheiten
nicht notwendigerweise durch zwei voneinander unabhängige Steuerungsverbindungen steuerbar.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Erzeugnis zum Durchführen eines
Verfahrens der oben beschrieben Art gerichtet, wobei das Erzeugnis ein
Computerprogramm mit Programmcode ist, der bei Ablauf des Computerprogramms
auf einem Computer dazu geeignet ist, ein Verfahren der oben beschriebenen
Art durchzuführen.
Vorzugsweise ist das Computerprogramm auf einem computerlesbaren Medium
gespeichert. Weiterhin ist die Erfindung auch auf einem computerlesbaren
Datenträger
gerichtet wobei auf diesem Datenträger ein Computerprogramm gespeichert
ist, das einen Programmcode aufweist, der bei Ablauf des Computerprogramms auf
einen Computer dazu geeignet ist ein Verfahren der oben beschriebenen
Art durchzuführen.
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Die
Erfindung ist schließlich
auf ein Computersystem mit einem Speichermittel gerichtet, in dem ein
Computerprogramm mit Programmcode gespeichert ist, der bei Ablauf
des Computerprogramms auf einem Computer dazu geeignet ist ein Verfahren
der oben beschriebenen Art durchzuführen.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen
ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen.
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Darin
zeigen:
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1 eine
Darstellung einer Achsensteuerung zur Veranschaulichung möglicher
Fehlerquellen;
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2 eine
schematische Darstellung zur Veranschaulichung eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
und
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3 eine
weitere schematische Darstellung zur Veranschaulichung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1 zeigt
einen schematischen Aufbau eines Antriebssystems. Dieses Antriebssystem
weist zwei Antriebseinrichtungen 2, 3 auf, die
jeweils zum Antrieb eines bewegten Körpers 4, 5,
bei dem es sich hier um zwei Achsen bzw. Walzen handelt, dienen. Diese
beiden Körper 4, 5 werden
von zwei Motoren 14, 15 angetrieben. An den Motoren
sind Geber 14a, 15a vorgesehen. Die Motoren sind über Motorleistungskabel 11a, 12a und
Feedbackkabel 11b, 12b mit zwei Antriebssteuereinheiten 7, 8 verbunden.
Die Kabel 11a, 11b bzw. 12a, 12b können auch
getrennt voneinander verlaufen. Daneben ist eine Versorgungseinrichtung 20 vorgesehen,
die die beiden Antriebssteuereinheiten 7, 8 mit
Gleichspannung versorgt. Die Antriebssteuereinheiten 7, 8 sind über Bussysteme 23, 24, 26 mit
einer zentralen Steuerungseinrichtung 10 verbunden (dargestellt
ist eine Ringtopologie). Über
eine Verbindung 27 wird auch die Antriebssteuereinheit 8 mit
Gleichspannung versorgt. Die Versorgungseinrichtung 20 wird
wiederum über Zuleitungen 21 mit
Energie versorgt.
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Die
einzelnen Blitzsymbole veranschaulichen bildhaft mögliche Fehlerquellen
für ein
derartiges Antriebssystem. Als derartige Fehlerquellen können unter
anderem genannt werden Netzausfälle, Ausfälle der
Versorgungseinrichtung 20, Ausfälle der zentralen Steuerungsein richtung 10,
Ausfälle
der Bussysteme 23, 24, 26 (Kommunikation),
Ausfälle der
Antriebselektronik bzw. der Antriebssteuereinheiten 7, 8,
Ausfälle
der Motorleistungskabel 11a, 12a, Ausfälle der
Motorfeedbackkabel 11b, 12b, Ausfälle der
Hauptgeber 14a, 15a sowie Ausfälle der Motoren 14, 15 bzw.
angetriebener Mechanikkomponenten wie etwa der angetriebenen Körper 4, 5.
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Eine
weitere Fehlerquelle sind Ausfälle
der Steuerungshardware bzw. Kabelbruch einzelner Kommunikationswege
23,
24,
26.
Bei diesem Fehler ist es möglich,
dass die Antriebe bei einer sogenannten leitachsbasierten Automationsstruktur
dezentral eigene Leitachsen berechnen und anhand dieser mit einer
antriebsübergreifenden
synchronen Fehlerreaktion das Antriebssystem kollisionsfrei still
setzen. Diese Fehlerkorrektur wurde beispielsweise in der noch nicht
offen gelegten Patentanmeldung
DE
10 2005 012 024.5 ausführlich
beschrieben. Die dortige Beschreibung wird explizit auch zum Gegenstand dieser
Anmeldung gemacht.
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Bei
dem in der
DE 10 2005 012
024.5 beschriebenen Verfahren wird in einer zentralen Steuerung
bzw. einer zentralen Leitachse ein Leitwert generiert und im Normalfall über ein
Führungskommunikationssystem
wie beispielsweise ein sogenanntes SERCOS Interface an die Antriebseinrichtungen übertragen.
Dabei sind die Kurvenscheibenfunktionalitäten dezentral in den Antrieben
enthalten bzw. den Antrieben vorgeschaltet. Bei Ausfall eines Führungskommunikationssystems
wird bei diesem Verfahren die Fehlerreaktion dezentral eingeleitet.
Aufgrund der Einleitung und Durchführung der Fehlerreaktion anhand
des Leitwertes ist es bei diesem Verfahren möglich, dezentral verteilte
synchrone Fehlerreaktionen durchzuführen, die dazu führen, dass
beispielsweise eine Maschine im Falle eines Fehler genau so reagiert
als ob die Leitwertbewegung zentral vorgegeben wird. Damit werden
bei diesem Verfahren nach extern abgegebene Signale weiterhin und zum
richtigen Zeitpunkt ausgegeben.
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Damit
werden bei oben genannter Patentanmeldung voneinander unabhängige Fehlerreaktionen durchgeführt. Innerhalb
der vorliegenden Erfindung wird dies dadurch verbessert, indem eine
Verkopplung der Antriebe auch während
des Zeitbereichs der Fehlerreaktion (d. h. dem kollisionsfreien
Stillsetzen der Anlage) erreicht wird.
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Weiterhin
soll dies dadurch verbessert werden, dass die Steuerung die Sollwerte
der nicht. betroffenen angetriebenen Körper bzw. Achsen derart vorgibt,
dass es nicht zu Kollisionen kommt. Dies setzt jedoch eine fehlerfreie
Kommunikation zwischen dem ausgefallenen An trieb und der Steuerung bzw.
zu den anderen Antrieben voraus (kein Ausfall der Steuerelektronik).
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Eine
weitere Fehlerquelle ist ein Ausfall der Motorleistungskabel beispielsweise
im Falle eines Kabelbruchs. Diese Fehlerquelle ist ähnlich wie
ein Ausfall der Antriebselektronik zu sehen, im Unterschied zu dem
vorgenannten Fehlerfall bleibt jedoch in diesem Fehlerfall die Kommunikation
zwischen der zentralen Steuerungseinrichtung 10 und den
Antriebseinrichtungen 2, 3 erhalten, was einem
Ausfall der Leistungselektronik der Antriebssteuereinheiten entspricht.
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Eine
weitere Fehlerquelle ist ein Ausfall der Motorfeedbackkabel 11b, 12b.
Diese Fehlerquelle ist im Stand der Technik nicht beherrschbar und
wird erfindungsgemäß durch
die unten genauer beschriebene Umschaltung auf einen sogenannten
geberlosen Betrieb beherrscht. Damit wird kein zusätzlicher
Geber mit Geberinterfaces benötigt,
was zur Kostenminderung beiträgt.
Eine weitere Fehlerquelle ist der Ausfall eines Motorgebers 14a, 15a.
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Ein
weiterer möglicher
Fehler ist der Ausfall eines Motors 14, 15 oder
der angetriebenen Körper 4, 5.
Möglichkeiten
hierfür
sind beispielsweise der Ausfall von Getrieben, Wellen oder Räderzügen. Diese
Fehlerquelle kann im Stand der Technik nicht beherrscht werden,
da heute bekannte kollisionsvermeidende Lösungen davon ausgehen, dass
das Antriebssystem weiterhin funktioniert. In dem Fehlerfall ist
die Bewegung der kollisionsfähigen
ausgefallenen Mechanik d. h. der angetriebenen Körper 4, 5 nicht vorhersagbar
und damit auch seitens der Bewegungssteuerung (dezentral im Antrieb
oder zentral in der zentralen Steuerungseinrichtung 10)
nicht ohne Bezug auf die lastseitige Bewegung beherrschbar. Erfindungsgemäß kann dieser
Fehlerfall dadurch beherrscht werden, dass mit Hilfe eines lastseitigen
Motorgebers die nicht betroffenen Achsen derart gesteuert werden,
dass eine Kollision vermieden wird. Dies wird unter Bezugnahme auf 2 genauer
erläutert.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Teils eines Antriebssystems.
Neben den angetriebenen Körpern 4, 5 der
Motoren 14, 15 und deren Hauptgebern 14a und 15a sind
bei dieser Ausführungsform
Zusatzgeber 16, 17 vorgesehen, die über Verbindungsleitungen 18, 19 mit
den Antriebssteuereinheiten 7 und 8 verbunden
sind. Durch die Verwendung von Zusatzgebern können Ausfälle des Motorfeedbacks, des
Motorfeedbackkabels sowie Mechanikfehler in den Antriebseinrichtungen
beherrscht werden. Im Falle eines dieses Fehlers wird antriebsintern
die Regelung auf den entsprechenden anderen Geber umgeschaltet.
Vorzugsweise sind die Zusatzgeber 16, 17 jeweils
lastseitig angeordnet um die Bewegung der bewegten Körper 4, 5 direkt
kontrollieren zu können.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Antriebssystems.
Hier sind neben den Leitungen 11a, 11b, 12a, 12b Zusatzleitungen 28, 29 vorgesehen,
mittels derer die Motoren 14, 15 und die Antriebssteuereinheiten 7, 8 kreuzweise
miteinander gekoppelt sind. Im Falle mehrerer Motoren und Antriebssteuereinheiten
werden auch entsprechend mehrere kreuzweise Verkoppelungen möglich. Durch
diese kreuzweise Verkoppelung können
Fehler wie Motorfeedbackkabelfehler, Fehler der Antriebssteuereinheiten
sowie Kommunikationsausfälle
und Steuerungsausfälle
beherrscht werden. In 3 ist eine kreuzweise Verkoppelung
auf der Geberebene gezeigt, es wäre
jedoch auch möglich
diese kreuzweise Verkoppelung mittels einer Geberemulation zu erreichen,
bei der ein Antrieb die Geberinformationen ausgibt und andere Achsen
diese einlesen können.
Auch wäre
es möglich,
die Geberinformationen über
das Kommunikationssystem zu übertragen
wobei hier jedoch Motorfeedbackkabelfehler sowie Ausfälle der
Steuerantriebseinheiten sowie Kommunikationsausfälle nicht in jedem Fall beherrschbar
sind.
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Durch
diese kreuzweise Verkoppelung der Motorgeberinformationen ergibt
sich letztlich eine Redundanz der Feedbackkabel wodurch auch Ausfälle des
Motorfeedbackkabels beherrschbar werden. Vorteilhafterweise kann
einer der beiden Antriebe als bevorrechtigt definiert werden, sodass
die Aufteilung der Antriebe in „bewegungsvorgebenden Antrieb" und „bewegungsnachfolgenden
Antrieb" eindeutig ist.
Auch Steuerungsausfälle
sind so beherrschbar.
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Im
Falle eines Fehlers des Motorfeedbackkabels kann der betroffene
Antrieb keine Regelung des angetriebenen Körpers aufrechterhalten. Der nicht
betroffene Antrieb bzw. alle nicht betroffenen Antriebe, die noch
eine fehlerfreie Geberinformation vom betroffenen Antrieb erhalten
können
anhand dieser Geberinformation entweder dezentral jeweils eine Fehlerreaktion
mit der jeweiligen eigenen Geberinformation durchführen oder
diese Geberinformation an die jeweilige Antriebssteuereinheit bzw.
die zentrale Steuerungseinrichtung melden, die dann anhand dieser
Information eine zentral gesteuerte Fehlerreaktion einleitet.
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Optional
kann auch nur ein Antrieb die Geberinformation auswerten und über das
Kommunikationssystem direkt anderen angetriebenen Körpern weiterreichen,
wobei dies ohne einen Umweg über die
Steuerung möglich
ist. Auch in diesem Falle sind die Fehlerreaktionen dezentral.
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Fehler
der Antriebselektronik sind grundsätzlich ähnlich zu behandeln wie Fehler
des Motorfeedbackkabels. Allerdings kann im Unterschied hierzu beispielsweise
ein Fehler in der Antriebssteuereinheit bzw. deren Steuerteil je
nach Implementation des Bussystems auch zu einem Zusammenbruch der Kommunikation
führen.
In diesem Falle weisen die kollidierbaren Körper bzw. die kollidierbaren
Achsen jeweils eine Verbindung zu dem Geber des betroffenen Antriebs
auf.
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Allgemein
können
die Fehlerreaktionen, wie oben dargestellt, unter Berücksichtigung
des ausgefallenen Antriebs zentral oder dezentral erfolgen. Im Falle
einer zentralen Fehlerreaktion rampt die Steuerung die Anlage nach
Berücksichtigung
des ausgefallen Antriebs herunter (beispielsweise anhand dessen Lageistwerts).
Im Rahmen einer dezentralen Reaktion erkennen die zu dem ausgefallenen
Antrieb zugekoppelten Antriebe Fehler mittels Kommunikation dezentral
und leiten eine entsprechende kollisionsfreie Fehlerreaktion ein
(z. B. durch Querkommunikation ohne den Master und Reaktion anhand
eines Lageistwerts bzw. eines Geschwindigkeitsistwerts).
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Insgesamt
ist es möglich,
entweder einzelne der oben beschriebenen Reaktionen durchzuführen oder
auch eine Kombination mehrerer möglicher Fehlerreaktionen.
So könnte
beispielsweise bei einem Ausfall des Kommunikationssystems primär eine dezentrale
Fehlerreaktion erfolgen, wie in der oben erwähnten
DE 10 2005 012 024.5 beschrieben.
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Die
im Rahmen dieser Anmeldung beschriebenen Fehlerreaktionen können als
weitere Überwachung
der Korrektheit einer zentralen Fehlerreaktion bei Kurvenscheibenachsen
dienen, und im Grenzfall diese ablösen. Beispielsweise ist es
möglich,
dass eine der Achsen auf eine Fehlerreaktion hin mit Berücksichtigung
der Geberinformation eines oder mehrerer Antriebe umschaltet.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 2,
3
- Antriebseinrichtungen
- 4,
5
- bewegter
Körper
- 7,
8
- Antriebessteuereinheiten
- 10
- zentrale
Steuerungseinrichtung
- 11a,
12a
- Motorleistungskabel
- 11b,
12b
- Feedbackkabel
- 14a,
15a
- Hauptgeber
- 14,
15
- Motoren
- 16,
17
- Zusatzgeber
- 18,
19
- Verbindungsleitungen
- 20
- Versorgungseinrichtung
- 21
- Zuleitung
- 23,
24
- Bussysteme
- 26
- Verbindung
- 28,
29
- Zusatzleitungen