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Die
Erfindung betrifft ein Rollosystem für ein Kraftfahrzeug mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
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Rollosysteme
der vorgenannten Art finden beispielsweise Anwendung in Kraftfahrzeugen,
die eine große
Durchsichtsfläche
im Dach aufweisen, wobei der Lichteinfall durch diese Durchsichtsfläche durch
die Positionierung eines solchen Rollos reduziert werden kann, um
eine unerwünschte
Aufheizung des Innenraums bzw. eine Blendung der Insassen zu reduzieren.
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Aus
der
DE 101 22 570
C1 ist ein Rollosystem bekannt, bei dem an den Führungsschienen
geführte
Eingriffselemente mit den Seitenrändern der sich bewegenden Rollobahn
so in Eingriff gebracht werden, dass die Rollobahn an die in den
Führungsschienen
geführten
Eingriffselemente angekoppelt ist und die Rollobahn in Querrichtung
unter Vorspannung gehalten ist.
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Die
DE 102 53 816 B3 offenbart
ein Rollosystem, mit einer aufwickelbaren Rollobahn, an deren Seitenrändern als
Gleiter ausgebildete Eingriffselemente angeordnet sind, die in einer
Führungsschiene in
Längsrichtung
der Rollobahn führbar
und in Querrichtung unverlierbar gehaltert sind, und mit denen die
Rollobahn in Querrichtung gesichert sind.
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Auch
die
DE 102 25 360
C1 offenbart ein Rollosystem mit einer in Querrichtung
gesicherten Rollobahn, wobei die Rollobahn an ihren Seitenrändern Durchbrüche zur
Bildung von aus der Rollobahnebene heraus ausstellbaren, zur Rollobahnmitte hin
gerichteten Laschen aufweist und wobei die Führungsschienen der Rollobahn
so ausgebildet sind, dass beim Aufwickeln der Rollobahn die Laschen durch
entsprechende Mittel der Führungsschiene
in ihren ausgestellten Zustand geführt werden, indem sie in Längsrichtung
in der Führungsschiene
verschiebbar sind und die Rollobahn in diesem ausgestellten Zustand
gegen eine Querverschiebung sichern.
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Das
in der
DE 197 39 919
C2 offenbarte Rollosystem weist ein Sonnenrollo auf, das
in Bewegungsrichtung in Führungsschienen
geführt
ist, wobei die Rollobahn versteifte Seitenränder aufweist, die abknickbar
und in abgewinkelte Führungsbereiche
der Führungsschienen
einführbar
sind, wobei durch dieses Einführen
der versteiften, abgeknickten Randbereiche der Rollobahn diese in
Querrichtung gespannt wird.
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Die
in dem vorgenannten Stand der Technik genannten Maßnahmen
zum Haltern bzw. Spannen der Rollobahn in Querrichtung haben gleichfalls
die Wirkung, dass die beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn auftretenden
Reibungskräfte
erhöht
sind. Der erhöhte
Kraftaufwand beim Betätigen
der Rollobahn kann seitens des Nutzers als Komfortbeeinträchtigung
wahrgenommen werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rollosystem
in einem Kraftfahrzeug so auszubilden, dass eine in Querrichtung
gesicherte Rollobahn mit einem geringen Kraftaufwand bewegt werden
kann.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird die Weiterbildung eines gattungsgemäßen Rollosystems
mit den Merkmalen des Kennzeichens des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
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Durch
Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn sind unerwünschte Einwirkungen auf
das Ausziehverhalten der Rollobahn durch das Spannen in Querrichtung
minimiert. Mittels der Kopplung der Betätigung der Auszugseinrichtung
der Rollobahn mit dem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der
Rollobahn kann sichergestellt werden, dass die an sich gewünschte Funktion
des Erzeugens einer Querspannung an der Rollobahn nur während der
Betätigung
der Auszugseinrichtung außer Betrieb
gesetzt ist.
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Mit
Vorteil ist dabei die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn mit
zumindest einer Führung der
Rollobahn zusammenwirkend ausgebildet. Damit besteht die Möglichkeit,
die zur Führung
der Rollobahn in Längsrichtung
vorgesehene Führung
noch für
die zusätzliche
Spannung in Querrichtung einzusetzen. Eine Kombination mit der bereits
vorhandenen Führung
reduziert des Weiteren die Notwendigkeit weiterer Bauteile.
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Dabei
ist es besonders vorteilhaft, wenn die Einrichtung zum Spannen der
Rollobahn Teil einer Führungsschiene
ist, mit der die Rollobahn in Längsrichtung
führbar
ist, wobei bei Betätigung
der Auszugseinrichtung der Rollobahn die Führungsschiene so verändert wird,
dass die in die Führungsschiene integrierte
Einrichtung zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung freisetzbar
ist. Mit dieser Ausführungsform
werden die Funktionen der Führung
in Längsrichtung
und das Spannen in Querrichtung getrennt in Funktion setzbar in
einer Führungsschiene verwirklicht.
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In
einer günstigen
Ausführungsform
der Erfindung weist die Betätigung
der Auszugseinrichtung eine mechanische Verbindung zu der Einrichtung zum
Spannen der Rollobahn auf, so dass ohne zusätzliche elektrische Aktuatoren
mittels der Betätigung
der Auszugseinrichtung der Rollobahn die Einrichtung zum Spannen
freisetzbar ist.
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Besondere
Vorteile weist die Erfindung bei einer Auszugseinrichtung mit einer
manuellen Betätigung
auf, da bei einer manuellen Betätigung
zum Ausziehen der Rollobahn in Kombination mit einer mechanischen
Freisetzung der Einrichtung zum Spannen beim Betätigen der Auszugseinrichtung eine
elektrik- und elektronikfreie Ausbildung möglich ist, bei der das Ausziehen
der Rollobahn manuell und durch das Freisetzen der Einrichtung zum
Spannen mit geringem Kraftaufwand erfolgen kann.
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Hierzu
steht weiter mit Vorteil die Auszugseinrichtung über zumindest ein Zugseil in
Wirkverbindung mit der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn. Bei
Betätigung
der Auszugseinrichtung werden über
das Zugseil Zugkräfte übertragen,
die die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freisetzen.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist es sinnvoll, wenn die Einrichtung
zum Spannen der Rollobahn ein Mittel zum Rückstellen aus der freigesetzten
Position in die aktive Position aufweist, das nach einer Betätigung der
Auszugseinrichtung, verbunden mit einem Freisetzen der Einrichtung
zum Spannen der Rollobahn, diese wieder in ihre aktive, spannende Position
zurückführt. Dabei
ist es besonders vorteilhaft, wenn das Mittel zum Zurückführen der
Einrichtung zum Spannen der Rollobahn gleichzeitig auch das Mittel
zum Erzeugen der Spannung der Rollobahn ist.
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Als
besonders geeignetes Mittel hierfür ist eine Feder anzusehen.
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In
günstiger
Ausbildung der Erfindung ist die Auszugseinrichtung ein an dem freien
Ende der Rollobahn angeordneter Zugspriegel, mit dessen Betätigung die
Rollobahn in Längsrichtung
bewegbar ist, während
gleichzeitig die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freigesetzt
ist.
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In
sinnvoller Weiterbildung weist der Zugspriegel einen Handgriff zur
manuellen Betätigung
auf, den der Nutzer in einfacher Weise betätigen kann und mit dem er unter
gleichzeitigem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn in
Querrichtung diese in Längsrichtung
verfahren kann.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist die Rollobahn in
zumindest einer Führung mittels
eines Keders verliersicher gehaltert, wodurch diese Funktion von
der Funktion der Querspannung der Rollobahn trennbar ist.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung können der nachstehenden Beschreibung
der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen sowie den einzelnen
Patentansprüchen
entnommen werden.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1a, 1b eine
Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn in Querrichtung im Querschnitt,
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2 einen
Zugspriegel mit einer Betätigungseinrichtung
zum Betätigen
einer Rollobahn,
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3 eine
erste Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
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4a, 4b eine
zweite Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
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5 eine
dritte Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
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6 eine
vierte Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn.
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In
den 1a, 1b ist eine teilweise gezeigte
Rollobahn 10 dargestellt, die an einer Führung 12 geführt ist.
Die Führung 12 besteht
dabei aus einer fest angeordneten Schiene 14 sowie einer
beweglich angeordneten Schiene 16. Die Rollobahn 10 ist
in der Führung 12 entlang
ihrer Längsrichtung
beweglich geführt,
wobei sich die Längsrichtung
senkrecht zu der Bildebene der 1a, 1b erstreckt. Die
in den 1a, 1b dargestellte
Rollobahn weist an beiden Seitenrändern eine Führung entsprechend
der Führung 12 auf,
wobei aufgrund der spiegelbildlichen Anordnung der Führungen
nur eine Hälfte
der Rollobahn mit Führung
dargstellt ist.
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1a zeigt
die Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 in
Querrichtung in ihrer aktivierten Position, während die Einrichtung 12 in
der 1b in einer freigesetzten Position dargestellt
ist. In der aktiven Position ist ein Randbereich der Rollobahn 10 in
einer Art Klemmverbindung zwischen der festen Schiene 14 und
der beweglichen Schiene 16 der Einrichtung 12 zum
Spannen der Rollobahn angeordnet. Da die entsprechenden Anlageflächen der beweglichen
Schiene 16 und der festen Schiene 14 einen Winkel
zu der Erstreckungsebene der Rollobahn 10 bilden, wird
die Rollobahn durch die bewegliche Schiene 16 aus ihrer
Erstreckungsebene ausgelenkt, wobei die Auslenkung in der aktiven
Position der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn größer ist
(1a) als in der freigesetzten Position (1b). Dadurch
wird der Weg, über
den die Rollobahn 10 in Querrichtung geführt ist,
länger
und somit wird die Rollobahn in Querrichtung gespannt.
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Die
Rollobahn 10 ist mit einem Keder 18 in einer Ausnehmung
an der festen Führungsschiene 14 unverlierbar
geführt.
Der Keder 18 kann dabei nur in Längsrichtung der Rollobahn in
der festen Führungsschiene 14 geführt werden.
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Durch
Verschieben der beweglichen Führungsschiene 16 in
Querrichtung der Rollobahn wird die Klemmverbindung für den Seitenrand
der Rollobahn zwischen der beweglichen Schiene 16 und der festen
Führungsschiene 14 aufgehoben,
so dass die Rollobahn 10 mit einem nur geringen Kraftaufwand
in Längsrichtung
in der festen Führungsschiene 14 verschoben
werden kann.
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Die
Freisetzung der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 in
Querrichtung erfolgt über
die in 2 dargestellte Betätigung eines Zugspriegels 20.
Der Zugspriegel 20 ist an dem freien Ende der in 2 nicht
gezeigten Rollobahn angeordnet, wobei das Auf- bzw. Abwickeln der
Rollobahn von einer nicht gezeigten Rollowelle in Längsrichtung
durch Betätigung
des Zugspriegels 20 erfolgt. Der Zugspriegel weist einen
Handgriff 22 auf, der wiederum über Zugseile 24, 26 beispielsweise mit
der beweglichen Führungsschiene 16 aus 1 zusammenwirkt.
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Wenn
der Nutzer des Sonnenrollos den Handgriff 22 betätigt, werden
die beweglichen Führungsschienen 16 über die
Zugseile 24, 26 entsprechend 1b in
Richtung der Mitte der Rollobahn 10 gezogen, wodurch die
Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung
freigesetzt wird.
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Nach
Betätigung
der Rollobahn über
den Zugspriegel 20 wird der Handgriff 22, nachdem
der Nutzer losgelassen hat, mittels der Federn 27, 28 in seine
ursprüngliche
Position zurückbewegt.
Auch die beweglichen Führungsschienen 16 werden
mittels nicht dargestellter Federn, die durch das Freisetzen der
Befestigungsschienen vorgespannt worden sind, in ihre in 1a gezeigte
Ausgangsposition an der festen Führungsschiene 14 anliegend
zurückgeführt.
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Der
Handgriff 22 an dem Zugspriegel 20 dient damit
sowohl als Griff, um den Zugspriegel und mit diesem die Rollobahn
in Längsrichtung
verfahren zu können,
als auch über
die Zugseile 24, 26 als Betätigung zum Freisetzen der Einrichtung 12 zum Spannen
der Rollobahn in Querrichtung. Durch das Freisetzen der Einrichtung 12 wird
die Spannung auf die Rollobahn zumindest teilweise aufgehoben und diese
kann mit einer geringeren Betätigungskraft
verfahren werden. Bei Beenden der Bewegung und Loslassen des Handgriffs 22 durch
den Nutzer, wird durch die bewegliche Führungsschiene 16 erneut eine
Spannung in Querrichtung auf die Rollobahn aufgebracht.
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In
einer nicht gezeigten, alternativen Ausführungsform kann die bewegliche
Führungsschiene auch
in einer Ebene senkrecht zur Erstreckungsebene der Rollobahn von
der festen Führungsschiene abgehoben
werden, um die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freizusetzen,
so dass sich die Rollobahn vorspannungsfrei in Querrichtung erstrecken kann.
Auch wenn das Grundprinzip gleich bleibt, muss selbstverständlich der
in 2 dargestellte Handgriff des Zugspriegels an eine
geänderte
Bewegung einer beweglichen Führungsschiene
angepasst sein.
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Bei
der in 3 gezeigten alternativen Ausführungsform für die Einrichtung 12 zum
Spannen der Rollobahn 10 weist die Einrichtung 12 eine
bewegliche Schiene 30 mit einer nach außen öffnenden, keilförmigen Nut 31 auf.
Die keilförmige
Nut 31 weist an ihrer an der Innenseite der Schiene 30 angeordneten
Spitze eine Öffnung 32 auf,
durch die die Rollobahn 10 in die Nut 31 geführt ist.
In der keilförmigen
Nut 31 sind zwei Rollen 33, 34 so angeordnet, dass
eine Rolle 33 oberhalb der Rollobahn 10 und die zweite
Rolle 34 unterhalb der Rollobahn angeordnet ist. In ihrem
Randbereich weist die Rollobahn 10 einen sich in Längsrichtung
der Rollobahn erstreckenden Keder 35 auf, wobei der Keder
so dimensioniert ist, dass bei einer Zugkraft auf die Rollobahn
in Richtung der Mitte der Rollobahn der Keder in der Nut 31 durch
die Rollen 33, 34 blockiert ist. Die keilförmige Nut 31 der
beweglichen Schiene 30 weist an ihrer Außenseite
eine Abdeckung 36 auf, mit der die Rollen 33, 34 verliersicher
in der Nut 31 gehaltert sind.
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Durch
die Betätigung
der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 wird die Schiene 30 in
Richtung der Mitte der Rollobahn 10 gezogen. Die Rollen 33, 34 bewegen
sich dabei in der Nut 31 der Führungsschiene 30 nach
außen
und damit in einen Bereich der Nut 31 mit größerem Durchmesser.
In dieser Position ist die auf die Rollobahn 10 in Querrichtung
wirkende Spannung reduziert und eine Verlagerung der Rollobahn in
Längsrichtung
damit in einfacher Weise möglich.
Nach Beendigung der Betätigung
der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 wird die Schiene 30 bevorzugt
durch Federkraft nach außen
zurückgestellt.
Die Rollen 33, 34 bewegen sich dabei in einen
Bereich der Nut 31 mit geringerem Durchmesser, wodurch
von der Führungsschiene 30 über die
Rollen 33, 34 eine die Rollobahn 10 nach
außen
ziehende und damit die Rollobahn in Querrichtung spannende Kraft
auf die Rollobahn selbst beziehungsweise auf den Keder 35 ausgeübt wird.
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Bei
der in den 4a, 4b gezeigten
weiteren Alternativform weist die Einrichtung 12 zum Spannen
der Rollobahn 10 eine feste Schiene 42 und eine
gegenüber
dieser beweglich angeordneten Schiene 46 auf, die an der
Oberseite beziehungsweise an der Unterseite der Rollobahn 10 angeordnet sind.
Die beiden Schienen 42, 46 können so zusammengeführt werden
(4b), dass die Schienen 42, 46 der
Rollobahn 10 direkt anliegen. Die Schienen 42, 46 weisen
in symmetrischer Ausbildung jeweils eine Ausnehmung auf, wobei die
jeweiligen Ausnehmungen in der Anlageposition der beiden Schienen 42, 46 (4b)
eine Aufnahme 47 bilden, in der die Rollobahn 10 durch
einen an dem Randbereich der Rollobahn 10 angeordneten
Keder 45 unverlierbar gehaltert ist. Im Bereich der jeweiligen
Ausnehmungen weisen die Schienen 42, 46 angeschrägte Flächen 42a, 46a auf,
die jeweils nach außen
einen spitzen Winkel mit der Rollobahn 10 bilden.
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Bei
Betätigung
der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 wird die bewegliche
Schiene 46 von der festen Schiene 42 abgehoben,
so dass sich der Keder 45 und damit der äußere Rand
der Rollobahn 10 entlang der angeschrägten Flächen 42a, 46a in
Richtung der Mitte der Rollobahn 10 bewegen können (4a).
Die Spannung der Rollobahn in Querrichtung ist damit ebenso wie
die Reibungskraft auf die Rollobahn durch die Schienen 42, 46 insoweit
reduziert, dass eine Längsverlagerung
der Rollobahn 10 mit geringem Kraftaufwand erfolgen kann.
Nach Beendigung der Betätigung
der Auszugseinrichtung wird die bewegliche Führungsschiene 46 senkrecht zu
der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 und in Richtung
der festen Schiene 42 zurückgestellt, wodurch der Keder 45 entlang
der angeschrägten
Flächen 42a, 46a der
Schienen 42, 46 nach außen verlagert wird. Durch diese
Verlagerung des Keders 45 wird das Rollo 10 in
Querrichtung gespannt.
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5 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10.
Die Einrichtung 12 weist dabei zwei feste Schienen 50 und 52 und
eine weitere, ortsfeste, aber um eine sich in Auszugsrichtung der
Rollobahn erstreckende Achse 51 verschwenkbare Schiene 56 auf.
Die zweite Schiene 56 weist im Querschnitt ein U-förmiges Profil auf, wobei die
Schwenkachse 51 im Bereich des freien Endes eines ersten
Schenkels 56a angeordnet ist. Der zweite Schenkel 56b erstreckt sich
parallel zu der Querrichtung der Rollobahn 10 und weist
an seinem freien Ende eine Abschrägung auf. Mit diesem abgeschrägten Bereich
kann mit dem Schenkel 56b ein im Randbereich der Rollobahn 10 auf
diese aufgenähtes,
weitgehend starres Kunststoffband 55 so untergriffen werden,
dass der Schenkel 56b sich zwischen dem Kunststoffband 55 und der
Rollobahn 10 befindet und die Rollobahn damit in Querrichtung
fixiert ist. Bei Beenden der Betätigung der
Auszugseinrichtung der Rollobahn an dem Zugspriegel 20 wird
ein Gleiter 53 über
ein Verbindungselement 54 zu dem Zugspriegel so gekippt, dass
die bewegliche Schiene 56 in 5 im Uhrzeigersinn
gegen eine Federkraft um die Achse 51 gedreht wird, wobei
durch die Verbindung des Schenkels 56b mit dem auf die
Rollobahn 10 aufgenähten Kunststoffband 55 die
Rollobahn mitgenommen und durch diese Mitnahme gespannt wird.
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In
der in 6 dargestellten Ausführungsform weist die Einrichtung
zum Spannen der Rollobahn 10 eine in Querrichtung zu der
Auszugseinrichtung der Rollobahn bewegliche Schiene 66 auf,
die über
eine Zugfeder 67 an eine Erhöhung 61 im Randbereich
der Rollobahn 10 gepresst wird, um diese in Querrichtung
zu spannen. Die Erhöhung 61 kann
beispielsweise ein Zahn eines Zahnbandes 63 sein, das sich
im Randbereich der Rollobahn 10 in dessen Längsrichtung
erstreckt. Die bewegliche Schiene 66 sowie die auf diese
einwirkende Zugfeder 67 sind an einem Gehäuse 62 angeordnet.
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6 zeigt
die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn 10 in der freigesetzten
Position, wobei die bewegliche Schiene 66 gegen die Federkraft
der Zugfeder 67 durch Betätigung der Auszugseinrichtung
der Rollobahn abgehoben ist.