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DE102006023813A1 - Rollosystem mit Querspannung - Google Patents

Rollosystem mit Querspannung Download PDF

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DE102006023813A1
DE102006023813A1 DE200610023813 DE102006023813A DE102006023813A1 DE 102006023813 A1 DE102006023813 A1 DE 102006023813A1 DE 200610023813 DE200610023813 DE 200610023813 DE 102006023813 A DE102006023813 A DE 102006023813A DE 102006023813 A1 DE102006023813 A1 DE 102006023813A1
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    • B60J7/0007Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
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    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/56Operating, guiding or securing devices or arrangements for roll-type closures; Spring drums; Tape drums; Counterweighting arrangements therefor
    • E06B9/58Guiding devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Rollosystem mit einer Rollobahn (10), die in Längsrichtung von einer Rollowelle abgewickelt bzw. auf diese aufgewickelt werden kann, wobei die Rollobahn (10) in Längs-, d. h. Auszugseinrichtung (20) an zumindest einer Führung geführt ist und eine Einrichtung zum Spannen der Rollobahn (10) in Querrichtung aufweist. Um die Verlagerung der Rollobahn (10) in Längsrichtung durch die Spannung in Querrichtung nicht zu erschweren, ist die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung durch die Betätigung der Auszugseinrichtung zur Verlagerung der Rollobahn in Längsrichtung freisetzbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rollosystem für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Rollosysteme der vorgenannten Art finden beispielsweise Anwendung in Kraftfahrzeugen, die eine große Durchsichtsfläche im Dach aufweisen, wobei der Lichteinfall durch diese Durchsichtsfläche durch die Positionierung eines solchen Rollos reduziert werden kann, um eine unerwünschte Aufheizung des Innenraums bzw. eine Blendung der Insassen zu reduzieren.
  • Aus der DE 101 22 570 C1 ist ein Rollosystem bekannt, bei dem an den Führungsschienen geführte Eingriffselemente mit den Seitenrändern der sich bewegenden Rollobahn so in Eingriff gebracht werden, dass die Rollobahn an die in den Führungsschienen geführten Eingriffselemente angekoppelt ist und die Rollobahn in Querrichtung unter Vorspannung gehalten ist.
  • Die DE 102 53 816 B3 offenbart ein Rollosystem, mit einer aufwickelbaren Rollobahn, an deren Seitenrändern als Gleiter ausgebildete Eingriffselemente angeordnet sind, die in einer Führungsschiene in Längsrichtung der Rollobahn führbar und in Querrichtung unverlierbar gehaltert sind, und mit denen die Rollobahn in Querrichtung gesichert sind.
  • Auch die DE 102 25 360 C1 offenbart ein Rollosystem mit einer in Querrichtung gesicherten Rollobahn, wobei die Rollobahn an ihren Seitenrändern Durchbrüche zur Bildung von aus der Rollobahnebene heraus ausstellbaren, zur Rollobahnmitte hin gerichteten Laschen aufweist und wobei die Führungsschienen der Rollobahn so ausgebildet sind, dass beim Aufwickeln der Rollobahn die Laschen durch entsprechende Mittel der Führungsschiene in ihren ausgestellten Zustand geführt werden, indem sie in Längsrichtung in der Führungsschiene verschiebbar sind und die Rollobahn in diesem ausgestellten Zustand gegen eine Querverschiebung sichern.
  • Das in der DE 197 39 919 C2 offenbarte Rollosystem weist ein Sonnenrollo auf, das in Bewegungsrichtung in Führungsschienen geführt ist, wobei die Rollobahn versteifte Seitenränder aufweist, die abknickbar und in abgewinkelte Führungsbereiche der Führungsschienen einführbar sind, wobei durch dieses Einführen der versteiften, abgeknickten Randbereiche der Rollobahn diese in Querrichtung gespannt wird.
  • Die in dem vorgenannten Stand der Technik genannten Maßnahmen zum Haltern bzw. Spannen der Rollobahn in Querrichtung haben gleichfalls die Wirkung, dass die beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn auftretenden Reibungskräfte erhöht sind. Der erhöhte Kraftaufwand beim Betätigen der Rollobahn kann seitens des Nutzers als Komfortbeeinträchtigung wahrgenommen werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rollosystem in einem Kraftfahrzeug so auszubilden, dass eine in Querrichtung gesicherte Rollobahn mit einem geringen Kraftaufwand bewegt werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird die Weiterbildung eines gattungsgemäßen Rollosystems mit den Merkmalen des Kennzeichens des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
  • Durch Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn sind unerwünschte Einwirkungen auf das Ausziehverhalten der Rollobahn durch das Spannen in Querrichtung minimiert. Mittels der Kopplung der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn mit dem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn kann sichergestellt werden, dass die an sich gewünschte Funktion des Erzeugens einer Querspannung an der Rollobahn nur während der Betätigung der Auszugseinrichtung außer Betrieb gesetzt ist.
  • Mit Vorteil ist dabei die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn mit zumindest einer Führung der Rollobahn zusammenwirkend ausgebildet. Damit besteht die Möglichkeit, die zur Führung der Rollobahn in Längsrichtung vorgesehene Führung noch für die zusätzliche Spannung in Querrichtung einzusetzen. Eine Kombination mit der bereits vorhandenen Führung reduziert des Weiteren die Notwendigkeit weiterer Bauteile.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn Teil einer Führungsschiene ist, mit der die Rollobahn in Längsrichtung führbar ist, wobei bei Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn die Führungsschiene so verändert wird, dass die in die Führungsschiene integrierte Einrichtung zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung freisetzbar ist. Mit dieser Ausführungsform werden die Funktionen der Führung in Längsrichtung und das Spannen in Querrichtung getrennt in Funktion setzbar in einer Führungsschiene verwirklicht.
  • In einer günstigen Ausführungsform der Erfindung weist die Betätigung der Auszugseinrichtung eine mechanische Verbindung zu der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn auf, so dass ohne zusätzliche elektrische Aktuatoren mittels der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn die Einrichtung zum Spannen freisetzbar ist.
  • Besondere Vorteile weist die Erfindung bei einer Auszugseinrichtung mit einer manuellen Betätigung auf, da bei einer manuellen Betätigung zum Ausziehen der Rollobahn in Kombination mit einer mechanischen Freisetzung der Einrichtung zum Spannen beim Betätigen der Auszugseinrichtung eine elektrik- und elektronikfreie Ausbildung möglich ist, bei der das Ausziehen der Rollobahn manuell und durch das Freisetzen der Einrichtung zum Spannen mit geringem Kraftaufwand erfolgen kann.
  • Hierzu steht weiter mit Vorteil die Auszugseinrichtung über zumindest ein Zugseil in Wirkverbindung mit der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn. Bei Betätigung der Auszugseinrichtung werden über das Zugseil Zugkräfte übertragen, die die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freisetzen.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist es sinnvoll, wenn die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn ein Mittel zum Rückstellen aus der freigesetzten Position in die aktive Position aufweist, das nach einer Betätigung der Auszugseinrichtung, verbunden mit einem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn, diese wieder in ihre aktive, spannende Position zurückführt. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Mittel zum Zurückführen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn gleichzeitig auch das Mittel zum Erzeugen der Spannung der Rollobahn ist.
  • Als besonders geeignetes Mittel hierfür ist eine Feder anzusehen.
  • In günstiger Ausbildung der Erfindung ist die Auszugseinrichtung ein an dem freien Ende der Rollobahn angeordneter Zugspriegel, mit dessen Betätigung die Rollobahn in Längsrichtung bewegbar ist, während gleichzeitig die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freigesetzt ist.
  • In sinnvoller Weiterbildung weist der Zugspriegel einen Handgriff zur manuellen Betätigung auf, den der Nutzer in einfacher Weise betätigen kann und mit dem er unter gleichzeitigem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung diese in Längsrichtung verfahren kann.
  • In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist die Rollobahn in zumindest einer Führung mittels eines Keders verliersicher gehaltert, wodurch diese Funktion von der Funktion der Querspannung der Rollobahn trennbar ist.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung können der nachstehenden Beschreibung der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen sowie den einzelnen Patentansprüchen entnommen werden.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1a, 1b eine Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn in Querrichtung im Querschnitt,
  • 2 einen Zugspriegel mit einer Betätigungseinrichtung zum Betätigen einer Rollobahn,
  • 3 eine erste Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
  • 4a, 4b eine zweite Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
  • 5 eine dritte Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
  • 6 eine vierte Alternative einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn.
  • In den 1a, 1b ist eine teilweise gezeigte Rollobahn 10 dargestellt, die an einer Führung 12 geführt ist. Die Führung 12 besteht dabei aus einer fest angeordneten Schiene 14 sowie einer beweglich angeordneten Schiene 16. Die Rollobahn 10 ist in der Führung 12 entlang ihrer Längsrichtung beweglich geführt, wobei sich die Längsrichtung senkrecht zu der Bildebene der 1a, 1b erstreckt. Die in den 1a, 1b dargestellte Rollobahn weist an beiden Seitenrändern eine Führung entsprechend der Führung 12 auf, wobei aufgrund der spiegelbildlichen Anordnung der Führungen nur eine Hälfte der Rollobahn mit Führung dargstellt ist.
  • 1a zeigt die Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 in Querrichtung in ihrer aktivierten Position, während die Einrichtung 12 in der 1b in einer freigesetzten Position dargestellt ist. In der aktiven Position ist ein Randbereich der Rollobahn 10 in einer Art Klemmverbindung zwischen der festen Schiene 14 und der beweglichen Schiene 16 der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn angeordnet. Da die entsprechenden Anlageflächen der beweglichen Schiene 16 und der festen Schiene 14 einen Winkel zu der Erstreckungsebene der Rollobahn 10 bilden, wird die Rollobahn durch die bewegliche Schiene 16 aus ihrer Erstreckungsebene ausgelenkt, wobei die Auslenkung in der aktiven Position der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn größer ist (1a) als in der freigesetzten Position (1b). Dadurch wird der Weg, über den die Rollobahn 10 in Querrichtung geführt ist, länger und somit wird die Rollobahn in Querrichtung gespannt.
  • Die Rollobahn 10 ist mit einem Keder 18 in einer Ausnehmung an der festen Führungsschiene 14 unverlierbar geführt. Der Keder 18 kann dabei nur in Längsrichtung der Rollobahn in der festen Führungsschiene 14 geführt werden.
  • Durch Verschieben der beweglichen Führungsschiene 16 in Querrichtung der Rollobahn wird die Klemmverbindung für den Seitenrand der Rollobahn zwischen der beweglichen Schiene 16 und der festen Führungsschiene 14 aufgehoben, so dass die Rollobahn 10 mit einem nur geringen Kraftaufwand in Längsrichtung in der festen Führungsschiene 14 verschoben werden kann.
  • Die Freisetzung der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 in Querrichtung erfolgt über die in 2 dargestellte Betätigung eines Zugspriegels 20. Der Zugspriegel 20 ist an dem freien Ende der in 2 nicht gezeigten Rollobahn angeordnet, wobei das Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn von einer nicht gezeigten Rollowelle in Längsrichtung durch Betätigung des Zugspriegels 20 erfolgt. Der Zugspriegel weist einen Handgriff 22 auf, der wiederum über Zugseile 24, 26 beispielsweise mit der beweglichen Führungsschiene 16 aus 1 zusammenwirkt.
  • Wenn der Nutzer des Sonnenrollos den Handgriff 22 betätigt, werden die beweglichen Führungsschienen 16 über die Zugseile 24, 26 entsprechend 1b in Richtung der Mitte der Rollobahn 10 gezogen, wodurch die Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung freigesetzt wird.
  • Nach Betätigung der Rollobahn über den Zugspriegel 20 wird der Handgriff 22, nachdem der Nutzer losgelassen hat, mittels der Federn 27, 28 in seine ursprüngliche Position zurückbewegt. Auch die beweglichen Führungsschienen 16 werden mittels nicht dargestellter Federn, die durch das Freisetzen der Befestigungsschienen vorgespannt worden sind, in ihre in 1a gezeigte Ausgangsposition an der festen Führungsschiene 14 anliegend zurückgeführt.
  • Der Handgriff 22 an dem Zugspriegel 20 dient damit sowohl als Griff, um den Zugspriegel und mit diesem die Rollobahn in Längsrichtung verfahren zu können, als auch über die Zugseile 24, 26 als Betätigung zum Freisetzen der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung. Durch das Freisetzen der Einrichtung 12 wird die Spannung auf die Rollobahn zumindest teilweise aufgehoben und diese kann mit einer geringeren Betätigungskraft verfahren werden. Bei Beenden der Bewegung und Loslassen des Handgriffs 22 durch den Nutzer, wird durch die bewegliche Führungsschiene 16 erneut eine Spannung in Querrichtung auf die Rollobahn aufgebracht.
  • In einer nicht gezeigten, alternativen Ausführungsform kann die bewegliche Führungsschiene auch in einer Ebene senkrecht zur Erstreckungsebene der Rollobahn von der festen Führungsschiene abgehoben werden, um die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freizusetzen, so dass sich die Rollobahn vorspannungsfrei in Querrichtung erstrecken kann. Auch wenn das Grundprinzip gleich bleibt, muss selbstverständlich der in 2 dargestellte Handgriff des Zugspriegels an eine geänderte Bewegung einer beweglichen Führungsschiene angepasst sein.
  • Bei der in 3 gezeigten alternativen Ausführungsform für die Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 weist die Einrichtung 12 eine bewegliche Schiene 30 mit einer nach außen öffnenden, keilförmigen Nut 31 auf. Die keilförmige Nut 31 weist an ihrer an der Innenseite der Schiene 30 angeordneten Spitze eine Öffnung 32 auf, durch die die Rollobahn 10 in die Nut 31 geführt ist. In der keilförmigen Nut 31 sind zwei Rollen 33, 34 so angeordnet, dass eine Rolle 33 oberhalb der Rollobahn 10 und die zweite Rolle 34 unterhalb der Rollobahn angeordnet ist. In ihrem Randbereich weist die Rollobahn 10 einen sich in Längsrichtung der Rollobahn erstreckenden Keder 35 auf, wobei der Keder so dimensioniert ist, dass bei einer Zugkraft auf die Rollobahn in Richtung der Mitte der Rollobahn der Keder in der Nut 31 durch die Rollen 33, 34 blockiert ist. Die keilförmige Nut 31 der beweglichen Schiene 30 weist an ihrer Außenseite eine Abdeckung 36 auf, mit der die Rollen 33, 34 verliersicher in der Nut 31 gehaltert sind.
  • Durch die Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 wird die Schiene 30 in Richtung der Mitte der Rollobahn 10 gezogen. Die Rollen 33, 34 bewegen sich dabei in der Nut 31 der Führungsschiene 30 nach außen und damit in einen Bereich der Nut 31 mit größerem Durchmesser. In dieser Position ist die auf die Rollobahn 10 in Querrichtung wirkende Spannung reduziert und eine Verlagerung der Rollobahn in Längsrichtung damit in einfacher Weise möglich. Nach Beendigung der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 wird die Schiene 30 bevorzugt durch Federkraft nach außen zurückgestellt. Die Rollen 33, 34 bewegen sich dabei in einen Bereich der Nut 31 mit geringerem Durchmesser, wodurch von der Führungsschiene 30 über die Rollen 33, 34 eine die Rollobahn 10 nach außen ziehende und damit die Rollobahn in Querrichtung spannende Kraft auf die Rollobahn selbst beziehungsweise auf den Keder 35 ausgeübt wird.
  • Bei der in den 4a, 4b gezeigten weiteren Alternativform weist die Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 eine feste Schiene 42 und eine gegenüber dieser beweglich angeordneten Schiene 46 auf, die an der Oberseite beziehungsweise an der Unterseite der Rollobahn 10 angeordnet sind. Die beiden Schienen 42, 46 können so zusammengeführt werden (4b), dass die Schienen 42, 46 der Rollobahn 10 direkt anliegen. Die Schienen 42, 46 weisen in symmetrischer Ausbildung jeweils eine Ausnehmung auf, wobei die jeweiligen Ausnehmungen in der Anlageposition der beiden Schienen 42, 46 (4b) eine Aufnahme 47 bilden, in der die Rollobahn 10 durch einen an dem Randbereich der Rollobahn 10 angeordneten Keder 45 unverlierbar gehaltert ist. Im Bereich der jeweiligen Ausnehmungen weisen die Schienen 42, 46 angeschrägte Flächen 42a, 46a auf, die jeweils nach außen einen spitzen Winkel mit der Rollobahn 10 bilden.
  • Bei Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 wird die bewegliche Schiene 46 von der festen Schiene 42 abgehoben, so dass sich der Keder 45 und damit der äußere Rand der Rollobahn 10 entlang der angeschrägten Flächen 42a, 46a in Richtung der Mitte der Rollobahn 10 bewegen können (4a). Die Spannung der Rollobahn in Querrichtung ist damit ebenso wie die Reibungskraft auf die Rollobahn durch die Schienen 42, 46 insoweit reduziert, dass eine Längsverlagerung der Rollobahn 10 mit geringem Kraftaufwand erfolgen kann. Nach Beendigung der Betätigung der Auszugseinrichtung wird die bewegliche Führungsschiene 46 senkrecht zu der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 und in Richtung der festen Schiene 42 zurückgestellt, wodurch der Keder 45 entlang der angeschrägten Flächen 42a, 46a der Schienen 42, 46 nach außen verlagert wird. Durch diese Verlagerung des Keders 45 wird das Rollo 10 in Querrichtung gespannt.
  • 5 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10. Die Einrichtung 12 weist dabei zwei feste Schienen 50 und 52 und eine weitere, ortsfeste, aber um eine sich in Auszugsrichtung der Rollobahn erstreckende Achse 51 verschwenkbare Schiene 56 auf. Die zweite Schiene 56 weist im Querschnitt ein U-förmiges Profil auf, wobei die Schwenkachse 51 im Bereich des freien Endes eines ersten Schenkels 56a angeordnet ist. Der zweite Schenkel 56b erstreckt sich parallel zu der Querrichtung der Rollobahn 10 und weist an seinem freien Ende eine Abschrägung auf. Mit diesem abgeschrägten Bereich kann mit dem Schenkel 56b ein im Randbereich der Rollobahn 10 auf diese aufgenähtes, weitgehend starres Kunststoffband 55 so untergriffen werden, dass der Schenkel 56b sich zwischen dem Kunststoffband 55 und der Rollobahn 10 befindet und die Rollobahn damit in Querrichtung fixiert ist. Bei Beenden der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn an dem Zugspriegel 20 wird ein Gleiter 53 über ein Verbindungselement 54 zu dem Zugspriegel so gekippt, dass die bewegliche Schiene 56 in 5 im Uhrzeigersinn gegen eine Federkraft um die Achse 51 gedreht wird, wobei durch die Verbindung des Schenkels 56b mit dem auf die Rollobahn 10 aufgenähten Kunststoffband 55 die Rollobahn mitgenommen und durch diese Mitnahme gespannt wird.
  • In der in 6 dargestellten Ausführungsform weist die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn 10 eine in Querrichtung zu der Auszugseinrichtung der Rollobahn bewegliche Schiene 66 auf, die über eine Zugfeder 67 an eine Erhöhung 61 im Randbereich der Rollobahn 10 gepresst wird, um diese in Querrichtung zu spannen. Die Erhöhung 61 kann beispielsweise ein Zahn eines Zahnbandes 63 sein, das sich im Randbereich der Rollobahn 10 in dessen Längsrichtung erstreckt. Die bewegliche Schiene 66 sowie die auf diese einwirkende Zugfeder 67 sind an einem Gehäuse 62 angeordnet.
  • 6 zeigt die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn 10 in der freigesetzten Position, wobei die bewegliche Schiene 66 gegen die Federkraft der Zugfeder 67 durch Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn abgehoben ist.

Claims (11)

  1. Rollosystem für ein Kraftfahrzeug, mit einer Rollobahn (10) mit einem an einer Rollowelle befestigten ersten Ende und mit einem zweiten, freien Ende, wobei die Rollobahn (10) auf die Rollowelle aufwickelbar ist, mit einer mit dem freien Ende der Rollobahn (10) zusammenwirkenden, betätigbaren Auszugseinrichtung (20) mit zumindest einer parallel zur Auszugseinrichtung verlaufenden Führung, entlang der die Rollobahn (10) ausgezogen werden kann und an der die Rollobahn führbar ist, und mit einer Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung zu der Auszugseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn (10) durch die Betätigung der Auszugseinrichtung (20) freisetzbar ist.
  2. Rollosystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) zum Spannen mit zumindest einer Führung zusammenwirkend ausgebildet ist.
  3. Rollosystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) zum Spannen Teil einer Führungsschiene (16, 30, 46, 56, 66) ist.
  4. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigung der Auszugseinrichtung (20) eine mechanische Verbindung (24, 26, 54) zu der Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn (10) aufweist.
  5. Rollosystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugseinrichtung (20) eine manuelle Betätigung aufweist, durch die auch die Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn (10) freisetzbar ist.
  6. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Auszugseinrichtung (20) zumindest ein mit der Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn (10) in Wirkverbindung stehendes Zugseil (24, 26) angeordnet ist.
  7. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn ein Mittel (67) zum Rückstellen aus der freigesetzten Position in die aktive Position aufweist.
  8. Rollosystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel eine Feder (67) ist.
  9. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugseinrichtung ein an dem freien Ende der Rollobahn (10) angeordneter Zugspriegel (20) ist.
  10. Rollosystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugspriegel (20) einen Handgriff (22) zur manuellen Betätigung der Auszugseinrichtung und der Einrichtung (12) zum Spannen der Rollobahn (10) aufweist.
  11. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (10) mit einem Keder (18, 35, 45) in einer Führung verliersicher gehaltert ist.
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