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DE102006023637A1 - Tracheostoma-Platzhalter, Tracheotomieverfahren und Vorrichtung zur Einführung eines solchen Tracheostoma-Platzhalters - Google Patents

Tracheostoma-Platzhalter, Tracheotomieverfahren und Vorrichtung zur Einführung eines solchen Tracheostoma-Platzhalters Download PDF

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DE102006023637A1
DE102006023637A1 DE200610023637 DE102006023637A DE102006023637A1 DE 102006023637 A1 DE102006023637 A1 DE 102006023637A1 DE 200610023637 DE200610023637 DE 200610023637 DE 102006023637 A DE102006023637 A DE 102006023637A DE 102006023637 A1 DE102006023637 A1 DE 102006023637A1
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DE
Germany
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tracheostoma
placeholder
tracheostomy
scaffold
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Withdrawn
Application number
DE200610023637
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English (en)
Inventor
Lutz Dr.med. Freitag
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Breathe Technologies Inc
Original Assignee
Breathe Technologies Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Breathe Technologies Inc filed Critical Breathe Technologies Inc
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Tracheostoma-Platzhalter (8) mit einem röhrenförmigen Stützgerüst (9). Das Stützgerüst (9) ist von einem Ausgangszustand (A) in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand (S) selbstexpandierend und weist endseitig ein Fixierelement (14, 17) auf. Der Tracheostoma-Platzhalter (8) ist zur Verwendung als Platzhalter in einer Luftröhrenöffnung (Tracheostoma) vorgesehen. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters in ein Tracheostoma mit einem Schneidinstrument in Form eines Trokars, auf dessen Schaft der Tracheostoma-Platzhalter platzierbar ist. Ferner ist eine Abdeckhülse vorgesehen, welche auf dem Schaft über einen dort platzierten Tracheostoma-Platzhalter verlagerbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Tracheostoma-Platzhalter mit einem röhrenförmigen Stützgerüst, ein Tracheotomieverfahren und eine Vorrichtung zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters.
  • Luftröhrenschnitte bzw. Tracheotomien sind medizinische Eingriffe, die durchgeführt werden, wenn ein Mensch über einen längeren Zeitraum intubiert werden muss, Fehlbildungen, Erkrankungen oder Verletzungen der oberen Atemwege dazu führen, dass sich ein akuter Verschluss bildet, oder Erstickungsgefahr droht. Eine operativ angelegte Luftröhrenöffnung wird als Tracheostoma bezeichnet. Zur Herstellung einer solchen Luftröhrenöffnung sind mehrere Verfahren bekannt: die perkutane Dilatationstracheotomie, die perkutane Punktionstracheotomie, die chirurgische Tracheotomie, die HNO-ärztliche Tracheotomie und die Tracheotomie bei Laryngektomie.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die perkutanen Tracheotomieverfahren. Hierbei wird die Luftröhre mit einer Hohlnadel punktiert oder mit einem Trokar angestochen. Die so entstandene Öffnung wird aufgeweitet und abschließend ein Tubus in der Öffnung platziert. Im Rahmen der perkutanen Dilatationstracheotomie wird in der Regel zunächst ein Führungsdraht in die Öffnung eingeführt, die dann mit einem aufblasbaren Ballon geweitet wird. Blutungen an der Wundstelle werden dann durch die extreme Pressung des umliegenden Gewebes gestillt.
  • Problematisch an den perkutanen Tracheotomieverfahren ist, dass sich das Tracheostoma innerhalb kürzester Zeit nach Entfernung einer im Tracheostoma platzierten Kanüle oder Tubus wieder verschließt und eine erneute Einführung schon nach kurzer Zeit schwierig bis unmöglich ist. Deswegen wurden in der Vergangenheit verschiedene Platzhalter entwickelt, die das Tracheostoma offen halten sollen. Nachteilig an den bekannten Platzhaltern ist, dass sie einen relativ großen Durchmesser haben, so dass auch das Tracheostoma entsprechend groß sein muss. Ferner sind die röhrenförmigen Stützgerüste oftmals starr ausgeführt und können sich deshalb nicht an die Anatomie der Luftröhre bzw. des Tracheostomas anpassen.
  • Der Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, einen Tracheostoma-Platzhalter gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1, ein Tracheotomieverfahren und eine Vorrichtung zur Einführung eines solchen Tracheostoma-Platzhalters aufzuzeigen, bei welchem das Tracheostoma kleiner ausgeführt werden kann und/oder weniger gedehnt werden muss.
  • Der gegenständliche Teil der Aufgabe wird durch einen Tracheostoma-Platzhalter mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
  • Dieser Tracheostoma-Platzhalter ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst von einem Ausgangszustand in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand expandierbar ist und endseitig ein Fixierelement aufweist.
  • Der Vorteil dieser Lösung ist, dass der Tracheostoma-Platzhalter in einem gecrimpten Ausgangszustand in das Tracheostoma eingeführt werden kann und ein sehr geringen Durchmesser aufweist und nach der Platzierung in einen den physiologischen und klinischen Anforderungen entsprechenden Durchmesser aufweitbar ist, beispielsweise durch einen aufblasbaren Ballon oder einen starren Dilatator oder einem anderen, vergleichbaren Instrument, wobei das Tracheostoma zusätzlich gedehnt wird. Mithin wird ein Platzhalter bereitgestellt, der bei sehr geringem Aufwand individuell anpassbar und sehr gut verträglich ist. Durch das endseitige Fixierelement, das entweder auf der Außenseite auf der Haut oder auf der Innenseite in der Luftröhre angeordnet ist, wird wirksam verhindert, dass der Platzhalter aus dem Tracheostoma heraus geschoben oder gesogen werden kann.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen des Tracheostoma-Platzhalters sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 32.
  • Besonders vorteilhafterweise ist das Stützgerüst von einem Ausgangszustand in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand selbst-expandierend. Mithin bedarf es keiner aktiven Aufweitung der Öffnung. Die Federkräfte, die das Stützgerüst aufgrund seines Materials und Designs aufweist, sind ausreichend stark dimensioniert, um eine Weitung des Tracheostomas zu bewirken.
  • Vorteilhafterweise ist die Länge des Stützgerüsts einstellbar. Dies ermöglicht die Anpassung des Tracheostoma-Platzhalters an eine individuelle Stroma-Tiefe. Die Einstellbarkeit kann durch ein zweiteiliges Stützgerüst gewährleistet sein, dessen Teile teleskopartig ineinander verschiebbar sind. Ferner sind selbsteinstellende Stützgerüstgeometrien denkbar, die durch Verdrehen, Verwinden oder Kippen eine Einstellung der Länge des Stützgerüsts ermöglichen. Die Längeneinstellung kann auch durch die Federkraft des Stützgerüsts bewirkt sein. Durch eine entsprechende Konstruktion und Materialwahl kann das Stützgerüst so gestaltet werden, dass sich bei einer Verlängerung der Durchmesser verringert und umgekehrt. Die dies bewirkenden Rückstellkräfte können zwischen 0,05 lbs (0,023 kg) und 0,5 lbs (0,23 kg) betragen. Auf diese Weise stellt sich quasi von selbst eine anatomisch korrekte Länge des Stützgerüsts in Anpassung an die Stroma-Tiefe ein.
  • Das Fixierelement weist atraumatische Kanten auf. Somit ist sichergestellt, dass sich das Fixierelement nicht in das Gewebe der Luftröhre einschneidet oder das Gewebe auf sonstige Weise irritiert. Zweckmäßigerweise sind die Kanten des Fixierelements abgerundet.
  • Das Fixierelement steht im Stützzustand quer zur Mittellängsachse des Stützgerüsts über dessen Außenumfang vor. Auf diese Weise ist ein Anschlag gebildet, der effektiv verhindert, dass der Tracheostoma-Platzhalter aus dem Tracheostoma geschoben oder gesogen werden kann.
  • Zweckmäßigerweise sind an einem Ende des Stützgerüsts zwei Fixierelemente vorgesehen. Die Aufteilung in mehrere Fixierelemente führt dazu, dass diese jeweils kleiner ausgeführt werden können und das Ein- und Ausführen des Tracheostoma-Platzhalters erleichtert wird. Vorteilhafterweise sind die Fixierelemente zum Ein- und Ausführen einklappbar. Mithin muss das Tracheostoma nicht wesentlich größer als der Außendurchmesser des Stützgerüstes im Ausgangszustand sein.
  • Vorteilhafterweise sind die Fixierelemente eines Endes des Stützgerüstes einander gegenüberliegend angeordnet. Diese Gestaltung erleichtert die Selbstausrichtung des Tracheostoma-Platzhalters in der Luftröhre in Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn an beiden Enden des Stützgerüstes Fixierelemente vorgesehen sind. Diese verhindern in der einen Richtung ein Herausdrücken des Tracheostoma-Platzhalters aus dem Tracheostoma und in der anderen Richtung ein Hineinschieben oder -saugen in die Luftröhre. Der Tracheostoma-Platzhalter ist somit allseits festgelegt.
  • Zweckmäßigerweise sind die Fixierelemente eines Endes gegenüber den Fixierelementen des anderen Endes um einen rechten Winkel um die Mittellängsachse des Stützgerüsts verdreht angeordnet. Durch diese Anordnung wird die Selbstausrichtung des Tracheostoma-Platzhalters im Tracheostoma vorteilhaft unterstützt. Die in der Luftröhre befindlichen Fixierelemente werden sich in vertikaler Richtung orientieren, da die Luftröhre innen konkav ist. Entsprechend werden sich die Fixierelemente auf der äußeren Hautoberfläche in horizontaler Richtung ausrichten, so dass Bewegungen des Kopfes nach vorne und hinten durch den Tracheostoma-Platzhalter nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist es vorstellbar, dass der Tracheostoma-Platzhalter in der Luftröhre eine Stützfunktion übernimmt.
  • Ein Fixierelement weist eine Aussparung auf. Die Aussparung erleichtert vorteilhaft das Fassen des Tracheostoma-Platzhalters, beispielsweise um ihn aus dem Tracheostoma zu entfernen kann. Die Aussparung kann kreisförmig, oval oder elliptisch sein.
  • Das Stützgerüst kann Schlauchführungselemente aufweisen. Derartige Schlauchzuführungselemente erleichtern das Einführen von Schläuchen, die zur Zuführung von Sauerstoff in die Lunge oder zum Absaugen von Schleim aus der Lunge bzw. der Luftröhre benötigt werden. Vorzugsweise erstrecken sich die Schlauchführungselemente über ein Ende des Stützgerüsts hinaus. Dieses Ende sollte sich in der Luftröhre befinden und weiter bevorzugt gekrümmt sein oder einen Absatz aufweisen, um eine Umlenkung der Schläuche in Richtung der Lunge zu bewirken. Der Schlauch kann so in die Luftröhre eingeführt werden, dass er einen gewünschten Abstand von der Rückwand der Luftröhre aufweist und nicht gegen Rückwand stößt oder Luftröhrenschleimhäute anderweitig reizt.
  • Ferner ist dem Stützgerüst eine Ventileinheit zugeordnet. Mit der Ventileinheit kann vorteilhaft durch das Tracheostoma eingeatmet und durch die Luftröhre ausgeatmet werden. Unter Umständen ist es dem Patienten möglich, weiterhin zu sprechen. Zudem können Instrumente von außen durch das Tracheostoma eingeschoben werden. Die Ventileinheit ist hierzu entweder von außen einschiebbar oder ein Bestandteil einer Ummantelung des Stützgerüsts. Bei der zweiten Lösung würde ein Teil der Ummantelung als entenschnabelförmige Membrane ausgeführt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass dem Stützgerüst ein Anfeuchter zugeordnet ist. Auf diese Weise wird die in die Lunge eingesogene Atemluft angefeuchtet. Der Anfeuchter besteht aus einem Formkörper, der Feuchtigkeit beim Ausatmen speichern und beim Einatmen abgeben kann.
  • Zweckmäßigerweise ist ein Kopplungselement zur Fixierung von in das Stützgerüst durchgeführten oder eingesteckten Gegenständen vorgesehen. Derartige Gegenstände sind beispielsweise die Ventileinheit, der Anfeuchter oder ein Schlauch.
  • Das Stützgerüst ist von einer Ummantelung umgeben. Durch die Ummantelung wird das am Tracheostoma-Platzhalter anliegende Gewebe geschont und das Einführen und das Entfernen des Tracheostoma-Platzhalters erleichtert, weil die Ummantelung unter anderem eine vorteilhafte Steigerung der Gleitfähigkeit des Tracheostoma-Platzhalters bewirkt. Hierzu kann die Ummantelung ferner eine hydrophobe oder hydrophile Gleitbeschichtung aufweisen. Durch die Ummantelung wird des Weiteren ein Anhaften des anliegenden Gewebes am Tracheostoma-Platzhalter verhindert. Die Ummantelung kann eine nanomolekulare Beschichtung haben. Die Ummantelung kann weiterhin aus einem Polymer bestehen. Auf diese Weise wird das expandierbare Stützgerüst bei seiner Ausdehnung nicht gehemmt. Die Ummantelung kann darüber hinaus pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die entzündungshemmend wirken, der Bakterien- oder Mikrobenabwehr dienen oder Gewebewachstumsmodulatoren oder -regulatoren enthalten um Granulomwachstum zu verhindern oder die Endothelialisierung zu fördern. Weitere geeignete Wirkstoffe sind beispielsweise Kochsalzlösungen, Wundsalben und Lidokain (ein lokal wirkendes Anästhetikum). Die Wirkstoffe können in Form von Fluiden vorgesehen sein.
  • Ferner kann im Stützgerüst ein Reservoir, das eine Öffnung auf der äußeren Umfangsseite des Stützgerüsts hat, und/oder einen Kanal, der ein Ende auf der Umfangsseite des Stützgerüsts aufweist, vorgesehen sein. In das Reservoir sind die Fluide einlagerbar. Durch die Öffung können die Fluide auf die äußere Umfangsfläche gelangen, so dass sie unmittelbar auf das anliegende Tracheostoma-Gewebe wirken können, wodurch das Einführen und Entfernen des Tracheostoma-Platzhalters erleichtert und die Verträglichkeit allgemein verbessert wird. Durch den Kanal können die Fluide jederzeit nach Bedarf und in der benötigten Menge eingespritzt werden.
  • Das Stützgerüst weist einen kreisringförmigen Querschnitt auf. Diese Ausführungsform hat sich als herstellungstechnisch besonders vorteilhaft erwiesen. Das Stützgerüst kann jedoch auch einen ovalen Querschnitt aufweisen. Selbstverständlich sind auch andere Querschnittsformen im Rahmen der Erfindung denkbar. Durch diese Querschnittsformen wird eine Anpassung an die Anatomie der Luftröhre, insbesondere an die sie umschließenden Knorpelringe, ermöglicht. Weiterhin kann das Stützgerüst im Querschnitt eine Eindellung und/oder eine Ausbauchung aufweisen. Auch eine nierenförmige Querschnittsform ist vorstellbar.
  • Das Stützgerüst weist Streben aus Filamenten auf. Somit wird ein Stützgerüst geschaffen, das in seinem Durchmesser veränderlich ist. Die Filamente können aus einem Metall bestehen. Insbesondere eignet sich eine Formgedächtnislegierung, wie beispielsweise Nitinol. Durch die metallische Ausführung wird die federelastische Selbstexpansion des Stützgerüsts unterstützt und die Haltbarkeit des Tracheostoma-Platzhalters erhöht. Durch die Verwendung einer Formgedächtnislegierung kann die Durchmesserveränderung zudem temperaturgesteuert herbeigeführt werden.
  • Das Stützgerüst kann auch gewebte Filamente aus einem Kunststoff aufweisen. Ein solches Stützgerüst lässt sich vorteilhaft mit einem Druckguss- oder Extrusionsverfahren herstellen. Die Filamente können ferner mit einem Elastomer beschichtet sein.
  • Die Wanddicke des Stützgerüsts ist kleiner als ein Fünftel, bevorzugt kleiner ein Zehntel, des Außendurchmessers des Stützgerüsts im Stützzustand. Eine geringe Wanddicke hat den Vorteil, dass das Tracheostoma klein gehalten werden kann. Je kleiner das Tracheostoma ist, desto schneller und besser verheilt die Öffnung nach Entfernung des Tracheostoma-Platzhalters. In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Tracheostoma-Platzhalter zwei konzentrische Stützgerüste auf, wobei ein äußeres Stützgerüst permanent oder semipermanent in der Luftröhrenöffnung platzierbar ist und ein inneres Stützgerüst dazu vorgesehen ist, nach bestimmten Zeitabständen aus dem äußeren Stützgerüst herausgezogen und gereinigt zu werden.
  • Der verfahrensmäßige Teil der Aufgabe wird durch ein Tracheotomieverfahren mit den Maßnahme von Patentanspruch 33 gelöst. Hierzu wird zunächst eine Luftröhrenöffnung (Tracheostoma) hergestellt und dann ein im Durchmesser expandierbarer Tracheostoma-Platzhalter in der Luftröhrenöffnung platziert.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des Tracheotomieverfahrens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 34 bis 37.
  • Die Luftröhrenöffnung kann mit einer Nadel gestochen werden. Bevorzugt wird die Luftröhrenöffnung mit einem Messer, Skalpell oder Trokar geschnitten. Durch das Einschneiden wird verhindert, dass das Gewebe am Tracheostoma einreißt, wodurch das Gewebe schlechter verheilt und größere bzw. dickere Narben entstehen können. Der Schnitt zur Herstellung der Luftröhrenöffnung sollte hierbei quer zur Luftröhre angesetzt werden. Dies ist anatomisch vorteilhaft, da auch die Knorpelringe, welche die Luftröhre umgeben, in dieser Richtung orientiert sind.
  • Bei Bedarf kann die Luftröhrenöffnung vor dem Platzieren des Tracheostoma-Platzhalters mit einem starren oder im Durchmesser verbreiterbaren Instrument, beispielsweise einem Ballon-Dilatator, geweitet werden.
  • Eine Lösung des vorrichtungsbezogenen Teils der Aufgabe besteht in einer Vorrichtung zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters mit den Merkmalen von Patentanspruch 38.
  • Die Vorrichtung umfasst ein Schneidinstrument, auf dessen Schaft der Tracheostoma-Platzhalter platzierbar ist, und eine Abdeckhülse, welche auf dem Schaft über einen dort platzierten Tracheostoma-Platzhalter verlagerbar ist.
  • Die Vorrichtung kann zur Punktierung einer Luftröhre oder zum Herstellen eines Luftröhrenschnitts bzw. danach in die entstandene Luftröhrenöffnung eingeführt werden. Nach einer bronchioskopischen Kontrolle der Lage der Vorrichtung wird die Abdeckhülse zurückgezogen, so dass ein unter der Abdeckhülse platzierter Tracheostoma-Platzhalter von einer Ausgangsstellung in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand expandiert und sich die Fixierelemente aufstellen. Anschließend wird die Vorrichtung zur Einführung des Tracheostoma-Platzhalters wieder aus der Öffnung herausgezogen. Durch die Verwendung dieser Vorrichtung zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters wird eine minimal-invasive und schnelle Platzierung des Platzhalters ermöglicht.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Vorrichtung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 39 bis 51.
  • Das Schneidinstrument kann eine kegelförmige Spitze aufweisen. Eine solche Spitze weitet das Tracheostoma vorteilhaft beim Einschieben der Vorrichtung auf.
  • Das Scheidinstrument weist einen Kanal für einen Führungsdraht auf. Der Führungsdraht wird vor Herstellung des Luftröhrenschnitts perkutan in die Luftröhre eingeführt und wird dann in den Kanal eingesteckt oder eingefädelt. Somit ist die Genauigkeit der Platzierung des Luftröhrenschnitts und des Tracheostoma-Platzhalters höher.
  • Das Schneidinstrument kann eine Nadel umfassen. Mit der Nadel kann die Luftröhre vorteilhaft punktiert werden.
  • Das Schneidinstrument umfasst ergänzend oder alternativ ein Messer, ein Skalpell oder einen Trokar. Mit diesen Instrumenten kann ein vorteilhafter horizontaler Luftröhrenschnitt hergestellt werden.
  • Auf der Abdeckhülse kann ein Cuff angeordnet sein. Ein solches Cuff ist ringförmig und aufblasbar. Mit dem Cuff kann das Tracheostoma bei Bedarf zusätzlich aufgeweitet werden.
  • Der Schaft weist einen Magazinabschnitt auf. Im Magazinabschnitt ist der Durchmesser des Schaftes verjüngt, so dass ein Tracheostoma-Platzhalter an dieser Stelle platziert und während des Einführvorgangs im Ausgangszustand lagefixiert werden kann.
  • Weiterhin weist der Schaft einen Führungsabschnitt auf, der die Verlagerung der Abdeckhülse auf dem Schaft vorteilhaft ermöglicht.
  • Der Schaft und die Abdeckhülse können gekrümmt ausgeführt sein. Dadurch wird eine Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten erreicht und das Einsetzen eines Tracheostoma-Platzhalters erleichtert. Zweckmäßigerweise sind der Schaft und die Abdeckhülse entlang der Längsachse gekrümmt.
  • Die Vorrichtung ist im Querschnitt an eine Luftröhrenöffnung angepasst. Der Querschnitt ist deshalb nicht zwangsläufig kreisförmig ausgebildet sondern kann auch oval sein und/oder eine Eindellung und/oder Ausbauchung aufweisen.
  • Es ist eine Greifffläche vorgesehen. Diese ermöglicht das sichere manuelle Fassen der Vorrichtung. Die Greifffläche weist eine Oberflächenstruktur auf.
  • Die Vorrichtung weist ferner ein Sicherheitselement auf. So ist vorgesehen, dass das Schneidinstrument in ein Gehäuse einziehbar ist. Hierdurch wird die Verletzungsgefahr und die Gefahr von Fehlschnitten minimiert. Zum Einziehen des Schneidinstruments ist eine Betätigung vorgesehen, die ein Betätigungselement, beispielsweise in Form eines Druckknopfes, am freien Ende in der Nähe der Greiffläche umfasst.
  • Ferner kann an der Spitze des Schneidinstruments oder an der Abdeckhülse ein Widerlager vorgehen sein, das verhindert, dass die Vorrichtung über eine definierte Tiefe hinaus in die Luftröhre eingeschoben werden kann. Durch das Wiederlager wird vorteilhaft einer Verletzung der Rückwand der Luftröhre vorgebeugt.
  • Weiterhin ist ein Instrument zum Entfernen und/oder Wiedereinsetzen des Tracheostoma-Platzhalters vorgesehen. Das Instrument kann in das Stützgerüst eingeführt werden. Greifelemente, die vorzugsweise in Längsrichtung des Instruments spreizbar sind, greifen dann in wenigstens einen Abschnitt des Stützgerüsts und/oder ein Fixierelement ein. Der Tracheostoma-Platzhalter wird sodann beispielsweise in die Länge gezogen und im Durchmesser verkleinert. Auf diese Weise löst sich der Tracheostoma-Platzhalter vom umgebenden Gewebe ab und kann mit dem Instrument aus der Luftröhrenöffnung herausgezogen werden. Dieses Verfahren kann in umgekehrter Reihenfolge angewendet werden, um den Tracheostoma-Platzhalter wieder in die Luftröhrenöffnung einzusetzen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein schematischer Schnitt durch den Oberkörper eines Menschen;
  • 2 einen Tracheostoma-Platzhalter im Querschnitt;
  • 3 den Tracheostoma-Platzhalter in einer Seitenansicht von vorne;
  • 4 eine Ventileinheit in einer Seitenansicht;
  • 5 die Ventileinheit im Querschnitt entlang der Linie V-V in 4; und
  • 6 eine Vorrichtung zur Einführung des Tracheostoma-Platzhalters im Querschnitt, wobei der Tracheostoma-Platzhalter unter der Abdeckhülse platziert ist.
  • Gleiche oder ähnliche Merkmale in den Zeichnungen sind mit identischen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein schematischer Schnitt durch den Oberkörper 1 eines Patienten 2 gezeigt. Im Bereich des Halses 3 befindet sich die Luftröhre 4 vor der Speiseröhre 5 und der Wirbelsäule 6. Um dem Patienten 2 das Atmen zu erleichtern wurde eine perkutane Tracheotomie vorgenommen, bei der eine Öffnung der Luftröhre 4 durch die Haut geschaffen wurde, die als Tracheostoma 7 bezeichnet wird. Um zu verhindern, dass sich das Tracheostoma 7 schnell wieder verschließt, ist ein erfindungsgemäßer Tracheostoma-Platzhalter 8 im Tracheostoma 7 platziert.
  • In den 2 und 3 ist der erfindungsgemäße Tracheostoma-Platzhalter 8 näher dargestellt. Der Tracheostoma-Platzhalter 8 weist ein röhrenförmiges Stützgerüst 9 auf. Das Stützgerüst 9 ist von einem Ausgangszustand A (gestrichelt dargestellt) in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand S selbst-expandierend. Um das Stützgerüst 9 in der Länge L einstellen zu können, ist eine selbsteinstellende Stützgerüstgeometrie vorgesehen.
  • Das Stützgerüst 9 ist von einer Ummantelung 10 umgeben, die aus einem Polymer besteht. Die Ummantelung erleichtert das Einführen und Ausführen des Tracheostoma-Platzhalters 8 und beugt Verletzungen des anliegenden Gewebes 11 (vgl. 1) vor. Des Weiteren enthält die Ummantelung 10 pharmazeutische Wirkstoffe, die entzündungshemmend wirken und der Bakterienabwehr dienen.
  • Das Stützgerüst 9 weist einen kreisringförmigen Querschnitt auf und kann dann besonders einfach aus einem rohrförmigen Halbzeug geschnittten werden. Das Stützgerüst 9 besteht aus nicht näher dargestellten Streben in Form von Filamenten. Die Filamente bestehen aus einer Formgedächtnislegierung, insbesondere aus einer Nickel-Titan-Legierung, die auch als Nitinol bezeichnet wird.
  • Um das Tracheostoma 7 (vgl. 1) möglichst klein zu halten, beträgt die Wanddicke WD des Stützgerüsts 9 weniger als ein Zehntel (1/10) des Außendurchmessers AD des Stützgerüsts 9 im Stützzustand S.
  • An beiden Enden 12, 13 des Stützgerüsts 9 sind Fixierelemente 1417 vorgesehen, die eine Lagefixierung des Tracheostoma-Platzhalters 8 in der Luftröhre 4 ermöglichen. Die Fixierelemente 1417 stehen im Stützzustand S um einen Winkel β von 80° bis 100° gebogen über den Außenumfang A des Stützgerüsts 9 vor. Es sind an jedem Ende 12; 13 zwei Fixierelemente 14, 15; 16, 17 vorgesehen, die einander gegenüberliegend angeordnet sind. Die Fixierelemente 14, 15 des einen Endes 12 sind gegenüber den Fixierelementen 16, 17 des anderen Endes 13 um einen rechten Winkel α um die Mittellängsachse MLA des Stützgerüsts 9 gedreht angeordnet. Um das Handling des Tracheostoma-Platzhalters 8 beim Ein- und Ausführen zu verbessern, weisen die Fixierelemente 1417 kreisringförmige Aussparungen 1922 auf, die das Fassen des Tracheostoma-Platzhalters 8, beispielsweise mit einem hakenförmigen Instrument, erleichtern. Die Fixierelemente 1417 weisen randseitig atraumatische Kanten 23 auf, die abgerundet und poliert sind.
  • Auf der Innenseite 24 des Stützgerüsts 9 ist ferner ein Kopplungselement 25 in Form einer umlaufenden Nut vorgesehen. Das Kopplungselement 25 bildet ein Widerlager zur Fixierung einer in das Stützgerüst 9 eingesteckten Ventileinheit oder eines Anfeuchters bzw. eines durchgeschobenen Schlauches, der auch als Katheter bezeichnet wird.
  • Eine Ventileinheit 26 ist beispielhaft in den 4 und 5 dargestellt. Die Ventileinheit 26 weist einen hülsenförmigen mittleren Abschnitt 27 auf, an den sich zwei schnabelförmige Lippen 28, 29 anschließen. Jede Lippe 28, 29 weist einen ebenen Abschnitt 30 auf, der dünn und flexibel ist, so dass Atemluft in Richtung R mit nur sehr geringem Widerstand durch die Ventileinheit 26 eingeatmet kann. In die Gegenrichtung ist die Ventileinheit 26 beim Ausatmen verschlossen. Ein weiterer Vorteil dieser Ventileinheit 26 ist, dass auch Schläuche und ähnliche Gegenstände in Richtung R durch die Ventileinheit 26 eingeführt werden können. Auf der äußeren Umfangsfläche 31 des hülsenförmigen Abschnitts 27 ist ein Kopplungselement 32 in Form einer umlaufenden Feder angeordnet. Endseitig weist die Ventileinheit 26 einen umlaufenden Kragen 33 auf.
  • In der 6 ist eine Vorrichtung 34 zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters 35 dargestellt. Diese Vorrichtung 34 ist ein starres chirurgisches Instrument, das ein innenliegendes Schneidinstrument 36 in Form eines Trokars 37 und eine außen angeordnete Abdeckhülse 38 aufweist. Der Trokar 37 hat zwei messerscharfe Kanten 39, 40 mit denen eine Luftröhrenöffnung durch Einstechen geschaffen werden kann. Der Trokars 37 ist auf einem Schaft 41 angeordnet. Hinter dem Trokar 37 befindet sich ein im Durchmesser verjüngter Magazinabschnitt 42, auf dem ein Tracheostoma-Platzhalter 35 platziert ist. Daran schließt sich ein im Durchmesser verbreiterter Führungsabschnitt 43 an. Die Abdeckhülse 38 ist gleitend auf dem Führungsabschnitt 43 des Schaftes 41 verlagerbar und wird zur Einführung über den Tracheostoma-Platzhalter 35 geschoben und hält diesen im Ausgangszustand. Endseitig weist der Schaft 41 eine Greifffläche 44 auf.
  • Um das Tracheostoma aufweiten zu können ist umfangsseitig auf der Abdeckhülse 38 ein Cuff 45 angeordnet, das mit einem Fluid gefüllt werden kann. Hierzu weist das Cuff 45 geeignete Anschlusselemente 46 für einen Schlauch 47 auf.
  • Mit der Vorrichtung 34 zur Einführung des Tracheostoma-Platzhalters 35 wird die Platzierung des Tracheostoma-Platzhalters 35 wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Vorab muss die Luftröhre lediglich mit geringem Durchmesser punktiert werden. Anschließend wird die Vorrichtung 34 eingeführt und die korrekte Lage im Tracheostoma bronchioskopisch kontrolliert. Dann wird die Abdeckhülse 38 zurückgezogen und der Tracheostoma-Platzhalter 35 expandiert sich, wobei sich auch die Fixierelemente aufstellen. Abschließend muss die Vorrichtung 34 lediglich wieder aus der Öffnung herausgezogen werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Tracheostoma-Platzhalter 8, 35 wird eine minimal-invasive Tracheotomie ermöglicht. Durch die radial wirkenden Kräfte bei der Selbstexpansion des Tracheostoma-Platzhalters 8, 35 wird eine Aufweitung des Tracheostomas 7 bewirkt, so dass in der Regel auf weitere Hilfsmittel verzichtet werden kann. Das Tracheostoma weist einen geringen Durchmesser auf und verheilt nach Entfernung des Tracheostoma-Platzhalters 8, 35 in kürzester Zeit.
  • 1
    Oberkörper
    2
    Patient
    3
    Hals
    4
    Luftröhre
    5
    Speiseröhre
    6
    Wirbelsäule
    7
    Tracheostoma
    8
    Tracheostoma-Platzhalter
    9
    Stützgerüst
    10
    Ummantelung
    11
    Gewebe
    12
    Ende v. 9
    13
    Ende v. 9
    14
    Fixierelement
    15
    Fixierelement
    16
    Fixierelement
    17
    Fixierelement
    19
    Aussparung
    20
    Aussparung
    21
    Aussparung
    22
    Aussparung
    23
    Kante
    24
    Innenseite v. 9
    25
    Kopplungselement
    26
    Ventileinheit
    27
    hülsenförmiger Abschnitt v. 26
    28
    Lippe
    29
    Lippe
    30
    ebener Abschnitt v. 28, 29
    31
    Umfangsfläche
    32
    Kopplungselement
    33
    Kragen
    34
    Vorrichtung
    35
    Tracheostoma-Platzhalter
    36
    Schneidinstrument
    37
    Trokar
    38
    Abdeckhülse
    39
    Kante v. 37
    40
    Kante v. 37
    41
    Schaft
    42
    Magazinabschnitt
    43
    Führungsabschnitt
    44
    Greifffläche
    45
    Cuff
    46
    Anschlusselemente
    47
    Schlauch
    A
    Außenumfang
    AD
    Außendurchmesser
    L
    Länge
    MLA
    Mittelängsachse
    R
    Richtung
    WD
    Wanddicke
    α
    rechter Winkel
    β
    Winkel

Claims (51)

  1. Tracheostoma-Platzhalter mit einem röhrenförmigen Stützgerüst (9), dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) von einem Ausgangszustand (A) in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand (S) expandierbar ist und endseitig ein Fixierelement (1417) aufweist.
  2. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) von einem Ausgangszustand (A) in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand (S) selbstexpandierend ist.
  3. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L) des Stützgerüsts (9) einstellbar ist.
  4. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (1417) atraumatische Kanten (23) aufweist.
  5. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (1417) im Stützzustand (S) quer zur Mittellängsachse (MLA) des Stützgerüsts (9) über den Außenumfang (A) des Stützgerüsts (9) vorsteht.
  6. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Ende (12; 13) des Stützgerüsts (9) zwei Fixierelemente (14, 15; 16, 17) vorgesehen sind.
  7. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierelemente (14, 15; 16, 17) eines Endes (12; 13) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  8. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Enden (12; 13) des Stützgerüsts (9) Fixierelemente (14, 15; 16, 17) vorgesehen sind.
  9. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierelemente (14, 15) eines Endes (12) gegenüber den Fixierelementen (16, 17) des anderen Endes (13) um einen rechten Winkel (α) um die Mittellängsachse (MLA) des Stützgerüsts (9) gedreht angeordnet sind.
  10. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fixierelement (1417) eine Aussparung (1922) aufweist.
  11. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) Schlauchführungselemente aufweist.
  12. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schlauchführungselemente über ein Ende (12, 13) des Stützgerüsts (9) hinaus erstrecken.
  13. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchführungselemente gekrümmt sind oder einen Absatz aufweisen.
  14. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stützgerüst (9) eine Ventileinheit zugeordnet ist.
  15. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stützgerüst (9) ein Anfeuchter zugeordnet ist.
  16. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kopplungselement (25) zur Fixierung von in das Stützgerüst (9) durchgeführten oder eingesteckten Gegenständen vorgesehen ist.
  17. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) eine Ummantelung (10) aufweist.
  18. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (10) aus einem Polymer besteht.
  19. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (10) pharmazeutische Wirkstoffe enthält.
  20. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass Reservoir vorgesehen ist, das eine Öffnung auf der Umfangsseite des Stützgerüsts hat.
  21. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kanal vorgesehen ist, der ein Ende auf der Umfangsseite des Stützgerüsts aufweist.
  22. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) einen kreisringförmigen Querschnitt aufweist.
  23. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst einen ovalen Querschnitt aufweist.
  24. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst im Querschnitt eine Eindellung aufweist.
  25. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst im Querschnitt eine Ausbauchung aufweist.
  26. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) Streben aus Filamenten aufweist.
  27. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Filamente aus einem Metall bestehen.
  28. Tracheostoma-Platzhalter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Filamente aus einer Formgedächtnislegierung bestehen.
  29. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst (9) gewebte Filamente aus Kunststoff umfasst.
  30. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Filamente mit einem Elastomer beschichtet sind.
  31. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Wanddicke (WD) des Stützgerüsts (9) kleiner ist als ein Fünftel (1/5) des Außendurchmessers (AD) im Stützzustand (S).
  32. Tracheostoma-Platzhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Wanddicke (WD) des Stützgerüsts (9) kleiner ist als ein Zehntel (1/10) des Außendurchmessers (AD) im Stützzustand (S).
  33. Tracheotomieverfahren bestehend aus folgenden Schritten: Herstellen einer Luftröhrenöffnung und Platzieren eines im Durchmesser expandierbaren Tracheostoma-Platzhalters in der Luftröhrenöffnung.
  34. Tracheotomieverfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftröhrenöffnung mit einer Nadel hergestellt wird.
  35. Tracheotomieverfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftröhrenöffnung mit einem Messer, Skalpell geschnitten oder mit einem Trokar gestochen wird.
  36. Tracheotomieverfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnitt zur Herstellung der Luftröhrenöffnung quer zur Luftröhre angesetzt wird.
  37. Tracheotomieverfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftröhrenöffnung vor dem Platzieren des Tracheostoma-Platzhalters mit einem starren oder im Durchmesser verbreiterbaren Instrument geweitet wird.
  38. Vorrichtung zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters (35) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche in ein Tracheostoma mit einem Schneidinstrument (36), auf dessen Schaft (41) der Tracheostoma-Platzhalter (35) platzierbar ist, und einer Abdeckhülse (38), welche auf dem Schaft (41) über einen dort platzierten Tracheostoma-Platzhalter (35) verlagerbar ist.
  39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidinstrument (36) eine kegelförmige Spitze aufweist.
  40. Vorrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidinstrument (32) einen Kanal für einen Führungsdraht aufweist.
  41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidinstrument (36) eine Nadel umfasst.
  42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidinstrument (36) ein Messer, ein Skalpell oder einen Trokar (37) umfasst.
  43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Abdeckhülse (38) ein Cuff (45) angeordnet ist.
  44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (35) einen Magazinabschnitt (36) aufweist.
  45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (41) einen Führungsabschnitt (43) aufweist.
  46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft und die Abdeckhülse gekrümmt sind.
  47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Form im Querschnitt an eine Luftröhrenöffnung angepasst ist.
  48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass eine Greifffläche (44) vorgesehen ist.
  49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sicherheitselement vorgesehen ist.
  50. Vorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sicherheitselement ein Gehäuse ist.
  51. Vorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sicherheitselement ein Widerlager ist.
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