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Die
Erfindung betrifft einen Tracheostoma-Platzhalter mit einem röhrenförmigen Stützgerüst, ein
Tracheotomieverfahren und eine Vorrichtung zur Einführung eines
Tracheostoma-Platzhalters.
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Luftröhrenschnitte
bzw. Tracheotomien sind medizinische Eingriffe, die durchgeführt werden, wenn
ein Mensch über
einen längeren
Zeitraum intubiert werden muss, Fehlbildungen, Erkrankungen oder
Verletzungen der oberen Atemwege dazu führen, dass sich ein akuter
Verschluss bildet, oder Erstickungsgefahr droht. Eine operativ angelegte
Luftröhrenöffnung wird
als Tracheostoma bezeichnet. Zur Herstellung einer solchen Luftröhrenöffnung sind mehrere
Verfahren bekannt: die perkutane Dilatationstracheotomie, die perkutane
Punktionstracheotomie, die chirurgische Tracheotomie, die HNO-ärztliche Tracheotomie und die
Tracheotomie bei Laryngektomie.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die perkutanen Tracheotomieverfahren.
Hierbei wird die Luftröhre
mit einer Hohlnadel punktiert oder mit einem Trokar angestochen.
Die so entstandene Öffnung wird
aufgeweitet und abschließend
ein Tubus in der Öffnung
platziert. Im Rahmen der perkutanen Dilatationstracheotomie wird
in der Regel zunächst
ein Führungsdraht
in die Öffnung
eingeführt,
die dann mit einem aufblasbaren Ballon geweitet wird. Blutungen an
der Wundstelle werden dann durch die extreme Pressung des umliegenden
Gewebes gestillt.
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Problematisch
an den perkutanen Tracheotomieverfahren ist, dass sich das Tracheostoma
innerhalb kürzester
Zeit nach Entfernung einer im Tracheostoma platzierten Kanüle oder
Tubus wieder verschließt
und eine erneute Einführung
schon nach kurzer Zeit schwierig bis unmöglich ist. Deswegen wurden
in der Vergangenheit verschiedene Platzhalter entwickelt, die das
Tracheostoma offen halten sollen. Nachteilig an den bekannten Platzhaltern
ist, dass sie einen relativ großen
Durchmesser haben, so dass auch das Tracheostoma entsprechend groß sein muss.
Ferner sind die röhrenförmigen Stützgerüste oftmals
starr ausgeführt
und können
sich deshalb nicht an die Anatomie der Luftröhre bzw. des Tracheostomas
anpassen.
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Der
Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, einen Tracheostoma-Platzhalter gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1, ein Tracheotomieverfahren und eine Vorrichtung
zur Einführung
eines solchen Tracheostoma-Platzhalters aufzuzeigen, bei welchem
das Tracheostoma kleiner ausgeführt
werden kann und/oder weniger gedehnt werden muss.
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Der
gegenständliche
Teil der Aufgabe wird durch einen Tracheostoma-Platzhalter mit den Merkmalen von Patentanspruch
1 gelöst.
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Dieser
Tracheostoma-Platzhalter ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgerüst von einem Ausgangszustand
in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand
expandierbar ist und endseitig ein Fixierelement aufweist.
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Der
Vorteil dieser Lösung
ist, dass der Tracheostoma-Platzhalter in einem gecrimpten Ausgangszustand
in das Tracheostoma eingeführt
werden kann und ein sehr geringen Durchmesser aufweist und nach
der Platzierung in einen den physiologischen und klinischen Anforderungen
entsprechenden Durchmesser aufweitbar ist, beispielsweise durch
einen aufblasbaren Ballon oder einen starren Dilatator oder einem
anderen, vergleichbaren Instrument, wobei das Tracheostoma zusätzlich gedehnt wird.
Mithin wird ein Platzhalter bereitgestellt, der bei sehr geringem
Aufwand individuell anpassbar und sehr gut verträglich ist. Durch das endseitige
Fixierelement, das entweder auf der Außenseite auf der Haut oder
auf der Innenseite in der Luftröhre
angeordnet ist, wird wirksam verhindert, dass der Platzhalter aus
dem Tracheostoma heraus geschoben oder gesogen werden kann.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen des Tracheostoma-Platzhalters sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis
32.
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Besonders
vorteilhafterweise ist das Stützgerüst von einem
Ausgangszustand in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand selbst-expandierend.
Mithin bedarf es keiner aktiven Aufweitung der Öffnung. Die Federkräfte, die
das Stützgerüst aufgrund
seines Materials und Designs aufweist, sind ausreichend stark dimensioniert,
um eine Weitung des Tracheostomas zu bewirken.
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Vorteilhafterweise
ist die Länge
des Stützgerüsts einstellbar.
Dies ermöglicht
die Anpassung des Tracheostoma-Platzhalters an eine individuelle
Stroma-Tiefe. Die
Einstellbarkeit kann durch ein zweiteiliges Stützgerüst gewährleistet sein, dessen Teile
teleskopartig ineinander verschiebbar sind. Ferner sind selbsteinstellende
Stützgerüstgeometrien
denkbar, die durch Verdrehen, Verwinden oder Kippen eine Einstellung
der Länge
des Stützgerüsts ermöglichen. Die
Längeneinstellung
kann auch durch die Federkraft des Stützgerüsts bewirkt sein. Durch eine
entsprechende Konstruktion und Materialwahl kann das Stützgerüst so gestaltet
werden, dass sich bei einer Verlängerung
der Durchmesser verringert und umgekehrt. Die dies bewirkenden Rückstellkräfte können zwischen
0,05 lbs (0,023 kg) und 0,5 lbs (0,23 kg) betragen. Auf diese Weise
stellt sich quasi von selbst eine anatomisch korrekte Länge des
Stützgerüsts in Anpassung
an die Stroma-Tiefe ein.
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Das
Fixierelement weist atraumatische Kanten auf. Somit ist sichergestellt,
dass sich das Fixierelement nicht in das Gewebe der Luftröhre einschneidet
oder das Gewebe auf sonstige Weise irritiert. Zweckmäßigerweise
sind die Kanten des Fixierelements abgerundet.
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Das
Fixierelement steht im Stützzustand quer
zur Mittellängsachse
des Stützgerüsts über dessen
Außenumfang
vor. Auf diese Weise ist ein Anschlag gebildet, der effektiv verhindert,
dass der Tracheostoma-Platzhalter aus dem Tracheostoma geschoben
oder gesogen werden kann.
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Zweckmäßigerweise
sind an einem Ende des Stützgerüsts zwei
Fixierelemente vorgesehen. Die Aufteilung in mehrere Fixierelemente
führt dazu, dass
diese jeweils kleiner ausgeführt
werden können und
das Ein- und Ausführen
des Tracheostoma-Platzhalters erleichtert wird. Vorteilhafterweise sind
die Fixierelemente zum Ein- und Ausführen einklappbar. Mithin muss
das Tracheostoma nicht wesentlich größer als der Außendurchmesser
des Stützgerüstes im
Ausgangszustand sein.
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Vorteilhafterweise
sind die Fixierelemente eines Endes des Stützgerüstes einander gegenüberliegend
angeordnet. Diese Gestaltung erleichtert die Selbstausrichtung des
Tracheostoma-Platzhalters in der Luftröhre in Anpassung an die anatomischen
Gegebenheiten.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn an beiden Enden des Stützgerüstes Fixierelemente vorgesehen sind.
Diese verhindern in der einen Richtung ein Herausdrücken des
Tracheostoma-Platzhalters aus dem Tracheostoma und in der anderen
Richtung ein Hineinschieben oder -saugen in die Luftröhre. Der Tracheostoma-Platzhalter
ist somit allseits festgelegt.
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Zweckmäßigerweise
sind die Fixierelemente eines Endes gegenüber den Fixierelementen des
anderen Endes um einen rechten Winkel um die Mittellängsachse
des Stützgerüsts verdreht
angeordnet. Durch diese Anordnung wird die Selbstausrichtung des
Tracheostoma-Platzhalters im Tracheostoma vorteilhaft unterstützt. Die
in der Luftröhre
befindlichen Fixierelemente werden sich in vertikaler Richtung orientieren,
da die Luftröhre
innen konkav ist. Entsprechend werden sich die Fixierelemente auf
der äußeren Hautoberfläche in horizontaler
Richtung ausrichten, so dass Bewegungen des Kopfes nach vorne und
hinten durch den Tracheostoma-Platzhalter nicht beeinträchtigt werden.
Darüber
hinaus ist es vorstellbar, dass der Tracheostoma-Platzhalter in
der Luftröhre
eine Stützfunktion übernimmt.
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Ein
Fixierelement weist eine Aussparung auf. Die Aussparung erleichtert
vorteilhaft das Fassen des Tracheostoma-Platzhalters, beispielsweise um
ihn aus dem Tracheostoma zu entfernen kann. Die Aussparung kann
kreisförmig,
oval oder elliptisch sein.
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Das
Stützgerüst kann
Schlauchführungselemente
aufweisen. Derartige Schlauchzuführungselemente
erleichtern das Einführen
von Schläuchen,
die zur Zuführung
von Sauerstoff in die Lunge oder zum Absaugen von Schleim aus der
Lunge bzw. der Luftröhre
benötigt
werden. Vorzugsweise erstrecken sich die Schlauchführungselemente über ein
Ende des Stützgerüsts hinaus.
Dieses Ende sollte sich in der Luftröhre befinden und weiter bevorzugt
gekrümmt sein
oder einen Absatz aufweisen, um eine Umlenkung der Schläuche in
Richtung der Lunge zu bewirken. Der Schlauch kann so in die Luftröhre eingeführt werden,
dass er einen gewünschten
Abstand von der Rückwand
der Luftröhre
aufweist und nicht gegen Rückwand
stößt oder
Luftröhrenschleimhäute anderweitig
reizt.
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Ferner
ist dem Stützgerüst eine
Ventileinheit zugeordnet. Mit der Ventileinheit kann vorteilhaft durch
das Tracheostoma eingeatmet und durch die Luftröhre ausgeatmet werden. Unter
Umständen
ist es dem Patienten möglich,
weiterhin zu sprechen. Zudem können
Instrumente von außen
durch das Tracheostoma eingeschoben werden. Die Ventileinheit ist
hierzu entweder von außen
einschiebbar oder ein Bestandteil einer Ummantelung des Stützgerüsts. Bei
der zweiten Lösung
würde ein
Teil der Ummantelung als entenschnabelförmige Membrane ausgeführt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass dem Stützgerüst ein Anfeuchter
zugeordnet ist. Auf diese Weise wird die in die Lunge eingesogene
Atemluft angefeuchtet. Der Anfeuchter besteht aus einem Formkörper, der
Feuchtigkeit beim Ausatmen speichern und beim Einatmen abgeben kann.
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Zweckmäßigerweise
ist ein Kopplungselement zur Fixierung von in das Stützgerüst durchgeführten oder
eingesteckten Gegenständen
vorgesehen. Derartige Gegenstände
sind beispielsweise die Ventileinheit, der Anfeuchter oder ein Schlauch.
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Das
Stützgerüst ist von
einer Ummantelung umgeben. Durch die Ummantelung wird das am Tracheostoma-Platzhalter
anliegende Gewebe geschont und das Einführen und das Entfernen des
Tracheostoma-Platzhalters erleichtert, weil die Ummantelung unter
anderem eine vorteilhafte Steigerung der Gleitfähigkeit des Tracheostoma-Platzhalters
bewirkt. Hierzu kann die Ummantelung ferner eine hydrophobe oder
hydrophile Gleitbeschichtung aufweisen. Durch die Ummantelung wird
des Weiteren ein Anhaften des anliegenden Gewebes am Tracheostoma-Platzhalter
verhindert. Die Ummantelung kann eine nanomolekulare Beschichtung
haben. Die Ummantelung kann weiterhin aus einem Polymer bestehen.
Auf diese Weise wird das expandierbare Stützgerüst bei seiner Ausdehnung nicht
gehemmt. Die Ummantelung kann darüber hinaus pharmazeutische Wirkstoffe
enthalten, die entzündungshemmend
wirken, der Bakterien- oder Mikrobenabwehr dienen oder Gewebewachstumsmodulatoren
oder -regulatoren enthalten um Granulomwachstum zu verhindern oder
die Endothelialisierung zu fördern.
Weitere geeignete Wirkstoffe sind beispielsweise Kochsalzlösungen,
Wundsalben und Lidokain (ein lokal wirkendes Anästhetikum). Die Wirkstoffe
können
in Form von Fluiden vorgesehen sein.
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Ferner
kann im Stützgerüst ein Reservoir, das
eine Öffnung
auf der äußeren Umfangsseite
des Stützgerüsts hat,
und/oder einen Kanal, der ein Ende auf der Umfangsseite des Stützgerüsts aufweist,
vorgesehen sein. In das Reservoir sind die Fluide einlagerbar. Durch
die Öffung
können
die Fluide auf die äußere Umfangsfläche gelangen,
so dass sie unmittelbar auf das anliegende Tracheostoma-Gewebe wirken
können,
wodurch das Einführen
und Entfernen des Tracheostoma-Platzhalters erleichtert und die
Verträglichkeit
allgemein verbessert wird. Durch den Kanal können die Fluide jederzeit nach
Bedarf und in der benötigten
Menge eingespritzt werden.
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Das
Stützgerüst weist
einen kreisringförmigen
Querschnitt auf. Diese Ausführungsform
hat sich als herstellungstechnisch besonders vorteilhaft erwiesen.
Das Stützgerüst kann
jedoch auch einen ovalen Querschnitt aufweisen. Selbstverständlich sind
auch andere Querschnittsformen im Rahmen der Erfindung denkbar.
Durch diese Querschnittsformen wird eine Anpassung an die Anatomie
der Luftröhre,
insbesondere an die sie umschließenden Knorpelringe, ermöglicht.
Weiterhin kann das Stützgerüst im Querschnitt
eine Eindellung und/oder eine Ausbauchung aufweisen. Auch eine nierenförmige Querschnittsform
ist vorstellbar.
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Das
Stützgerüst weist
Streben aus Filamenten auf. Somit wird ein Stützgerüst geschaffen, das in seinem
Durchmesser veränderlich
ist. Die Filamente können
aus einem Metall bestehen. Insbesondere eignet sich eine Formgedächtnislegierung,
wie beispielsweise Nitinol. Durch die metallische Ausführung wird
die federelastische Selbstexpansion des Stützgerüsts unterstützt und die Haltbarkeit des
Tracheostoma-Platzhalters erhöht.
Durch die Verwendung einer Formgedächtnislegierung kann die Durchmesserveränderung
zudem temperaturgesteuert herbeigeführt werden.
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Das
Stützgerüst kann
auch gewebte Filamente aus einem Kunststoff aufweisen. Ein solches Stützgerüst lässt sich
vorteilhaft mit einem Druckguss- oder
Extrusionsverfahren herstellen. Die Filamente können ferner mit einem Elastomer
beschichtet sein.
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Die
Wanddicke des Stützgerüsts ist
kleiner als ein Fünftel,
bevorzugt kleiner ein Zehntel, des Außendurchmessers des Stützgerüsts im Stützzustand. Eine
geringe Wanddicke hat den Vorteil, dass das Tracheostoma klein gehalten
werden kann. Je kleiner das Tracheostoma ist, desto schneller und
besser verheilt die Öffnung
nach Entfernung des Tracheostoma-Platzhalters. In einer vorteilhaften
Ausgestaltung weist der Tracheostoma-Platzhalter zwei konzentrische
Stützgerüste auf,
wobei ein äußeres Stützgerüst permanent
oder semipermanent in der Luftröhrenöffnung platzierbar
ist und ein inneres Stützgerüst dazu
vorgesehen ist, nach bestimmten Zeitabständen aus dem äußeren Stützgerüst herausgezogen
und gereinigt zu werden.
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Der
verfahrensmäßige Teil
der Aufgabe wird durch ein Tracheotomieverfahren mit den Maßnahme von
Patentanspruch 33 gelöst.
Hierzu wird zunächst eine
Luftröhrenöffnung (Tracheostoma)
hergestellt und dann ein im Durchmesser expandierbarer Tracheostoma-Platzhalter
in der Luftröhrenöffnung platziert.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des Tracheotomieverfahrens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 34 bis
37.
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Die
Luftröhrenöffnung kann
mit einer Nadel gestochen werden. Bevorzugt wird die Luftröhrenöffnung mit
einem Messer, Skalpell oder Trokar geschnitten. Durch das Einschneiden
wird verhindert, dass das Gewebe am Tracheostoma einreißt, wodurch
das Gewebe schlechter verheilt und größere bzw. dickere Narben entstehen
können.
Der Schnitt zur Herstellung der Luftröhrenöffnung sollte hierbei quer
zur Luftröhre
angesetzt werden. Dies ist anatomisch vorteilhaft, da auch die Knorpelringe,
welche die Luftröhre
umgeben, in dieser Richtung orientiert sind.
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Bei
Bedarf kann die Luftröhrenöffnung vor dem
Platzieren des Tracheostoma-Platzhalters
mit einem starren oder im Durchmesser verbreiterbaren Instrument,
beispielsweise einem Ballon-Dilatator, geweitet werden.
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Eine
Lösung
des vorrichtungsbezogenen Teils der Aufgabe besteht in einer Vorrichtung
zur Einführung
eines Tracheostoma-Platzhalters mit den Merkmalen von Patentanspruch
38.
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Die
Vorrichtung umfasst ein Schneidinstrument, auf dessen Schaft der
Tracheostoma-Platzhalter platzierbar ist, und eine Abdeckhülse, welche
auf dem Schaft über
einen dort platzierten Tracheostoma-Platzhalter verlagerbar ist.
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Die
Vorrichtung kann zur Punktierung einer Luftröhre oder zum Herstellen eines
Luftröhrenschnitts
bzw. danach in die entstandene Luftröhrenöffnung eingeführt werden.
Nach einer bronchioskopischen Kontrolle der Lage der Vorrichtung
wird die Abdeckhülse
zurückgezogen,
so dass ein unter der Abdeckhülse
platzierter Tracheostoma-Platzhalter von einer Ausgangsstellung
in einen im Durchmesser vergrößerten Stützzustand
expandiert und sich die Fixierelemente aufstellen. Anschließend wird
die Vorrichtung zur Einführung
des Tracheostoma-Platzhalters wieder aus der Öffnung herausgezogen. Durch die
Verwendung dieser Vorrichtung zur Einführung eines Tracheostoma-Platzhalters wird
eine minimal-invasive und schnelle Platzierung des Platzhalters
ermöglicht.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Vorrichtung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 39 bis
51.
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Das
Schneidinstrument kann eine kegelförmige Spitze aufweisen. Eine
solche Spitze weitet das Tracheostoma vorteilhaft beim Einschieben
der Vorrichtung auf.
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Das
Scheidinstrument weist einen Kanal für einen Führungsdraht auf. Der Führungsdraht
wird vor Herstellung des Luftröhrenschnitts
perkutan in die Luftröhre
eingeführt
und wird dann in den Kanal eingesteckt oder eingefädelt. Somit
ist die Genauigkeit der Platzierung des Luftröhrenschnitts und des Tracheostoma-Platzhalters
höher.
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Das
Schneidinstrument kann eine Nadel umfassen. Mit der Nadel kann die
Luftröhre
vorteilhaft punktiert werden.
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Das
Schneidinstrument umfasst ergänzend oder
alternativ ein Messer, ein Skalpell oder einen Trokar. Mit diesen
Instrumenten kann ein vorteilhafter horizontaler Luftröhrenschnitt
hergestellt werden.
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Auf
der Abdeckhülse
kann ein Cuff angeordnet sein. Ein solches Cuff ist ringförmig und
aufblasbar. Mit dem Cuff kann das Tracheostoma bei Bedarf zusätzlich aufgeweitet
werden.
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Der
Schaft weist einen Magazinabschnitt auf. Im Magazinabschnitt ist
der Durchmesser des Schaftes verjüngt, so dass ein Tracheostoma-Platzhalter
an dieser Stelle platziert und während
des Einführvorgangs
im Ausgangszustand lagefixiert werden kann.
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Weiterhin
weist der Schaft einen Führungsabschnitt
auf, der die Verlagerung der Abdeckhülse auf dem Schaft vorteilhaft
ermöglicht.
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Der
Schaft und die Abdeckhülse
können
gekrümmt
ausgeführt
sein. Dadurch wird eine Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten
erreicht und das Einsetzen eines Tracheostoma-Platzhalters erleichtert.
Zweckmäßigerweise
sind der Schaft und die Abdeckhülse
entlang der Längsachse
gekrümmt.
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Die
Vorrichtung ist im Querschnitt an eine Luftröhrenöffnung angepasst. Der Querschnitt
ist deshalb nicht zwangsläufig
kreisförmig
ausgebildet sondern kann auch oval sein und/oder eine Eindellung
und/oder Ausbauchung aufweisen.
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Es
ist eine Greifffläche
vorgesehen. Diese ermöglicht
das sichere manuelle Fassen der Vorrichtung. Die Greifffläche weist
eine Oberflächenstruktur auf.
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Die
Vorrichtung weist ferner ein Sicherheitselement auf. So ist vorgesehen,
dass das Schneidinstrument in ein Gehäuse einziehbar ist. Hierdurch wird
die Verletzungsgefahr und die Gefahr von Fehlschnitten minimiert.
Zum Einziehen des Schneidinstruments ist eine Betätigung vorgesehen,
die ein Betätigungselement,
beispielsweise in Form eines Druckknopfes, am freien Ende in der
Nähe der
Greiffläche
umfasst.
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Ferner
kann an der Spitze des Schneidinstruments oder an der Abdeckhülse ein
Widerlager vorgehen sein, das verhindert, dass die Vorrichtung über eine
definierte Tiefe hinaus in die Luftröhre eingeschoben werden kann.
Durch das Wiederlager wird vorteilhaft einer Verletzung der Rückwand der Luftröhre vorgebeugt.
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Weiterhin
ist ein Instrument zum Entfernen und/oder Wiedereinsetzen des Tracheostoma-Platzhalters
vorgesehen. Das Instrument kann in das Stützgerüst eingeführt werden. Greifelemente,
die vorzugsweise in Längsrichtung
des Instruments spreizbar sind, greifen dann in wenigstens einen
Abschnitt des Stützgerüsts und/oder
ein Fixierelement ein. Der Tracheostoma-Platzhalter wird sodann
beispielsweise in die Länge
gezogen und im Durchmesser verkleinert. Auf diese Weise löst sich
der Tracheostoma-Platzhalter vom umgebenden Gewebe ab und kann mit
dem Instrument aus der Luftröhrenöffnung herausgezogen
werden. Dieses Verfahren kann in umgekehrter Reihenfolge angewendet
werden, um den Tracheostoma-Platzhalter wieder in die Luftröhrenöffnung einzusetzen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
schematischer Schnitt durch den Oberkörper eines Menschen;
-
2 einen
Tracheostoma-Platzhalter im Querschnitt;
-
3 den
Tracheostoma-Platzhalter in einer Seitenansicht von vorne;
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4 eine
Ventileinheit in einer Seitenansicht;
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5 die
Ventileinheit im Querschnitt entlang der Linie V-V in 4;
und
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6 eine
Vorrichtung zur Einführung
des Tracheostoma-Platzhalters im Querschnitt, wobei der Tracheostoma-Platzhalter
unter der Abdeckhülse platziert
ist.
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Gleiche
oder ähnliche
Merkmale in den Zeichnungen sind mit identischen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
ein schematischer Schnitt durch den Oberkörper 1 eines Patienten 2 gezeigt.
Im Bereich des Halses 3 befindet sich die Luftröhre 4 vor der
Speiseröhre 5 und
der Wirbelsäule 6.
Um dem Patienten 2 das Atmen zu erleichtern wurde eine
perkutane Tracheotomie vorgenommen, bei der eine Öffnung der
Luftröhre 4 durch
die Haut geschaffen wurde, die als Tracheostoma 7 bezeichnet
wird. Um zu verhindern, dass sich das Tracheostoma 7 schnell wieder
verschließt,
ist ein erfindungsgemäßer Tracheostoma-Platzhalter 8 im
Tracheostoma 7 platziert.
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In
den 2 und 3 ist der erfindungsgemäße Tracheostoma-Platzhalter 8 näher dargestellt. Der
Tracheostoma-Platzhalter 8 weist ein röhrenförmiges Stützgerüst 9 auf. Das Stützgerüst 9 ist
von einem Ausgangszustand A (gestrichelt dargestellt) in einen im
Durchmesser vergrößerten Stützzustand
S selbst-expandierend. Um das Stützgerüst 9 in
der Länge
L einstellen zu können,
ist eine selbsteinstellende Stützgerüstgeometrie
vorgesehen.
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Das
Stützgerüst 9 ist
von einer Ummantelung 10 umgeben, die aus einem Polymer
besteht. Die Ummantelung erleichtert das Einführen und Ausführen des
Tracheostoma-Platzhalters 8 und beugt Verletzungen des
anliegenden Gewebes 11 (vgl. 1) vor.
Des Weiteren enthält
die Ummantelung 10 pharmazeutische Wirkstoffe, die entzündungshemmend
wirken und der Bakterienabwehr dienen.
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Das
Stützgerüst 9 weist
einen kreisringförmigen
Querschnitt auf und kann dann besonders einfach aus einem rohrförmigen Halbzeug
geschnittten werden. Das Stützgerüst 9 besteht
aus nicht näher dargestellten
Streben in Form von Filamenten. Die Filamente bestehen aus einer
Formgedächtnislegierung, insbesondere
aus einer Nickel-Titan-Legierung, die auch als Nitinol bezeichnet
wird.
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Um
das Tracheostoma 7 (vgl. 1) möglichst
klein zu halten, beträgt
die Wanddicke WD des Stützgerüsts 9 weniger
als ein Zehntel (1/10) des Außendurchmessers
AD des Stützgerüsts 9 im
Stützzustand
S.
-
An
beiden Enden 12, 13 des Stützgerüsts 9 sind Fixierelemente 14–17 vorgesehen,
die eine Lagefixierung des Tracheostoma-Platzhalters 8 in
der Luftröhre 4 ermöglichen.
Die Fixierelemente 14–17 stehen
im Stützzustand
S um einen Winkel β von
80° bis
100° gebogen über den
Außenumfang
A des Stützgerüsts 9 vor.
Es sind an jedem Ende 12; 13 zwei Fixierelemente 14, 15; 16, 17 vorgesehen,
die einander gegenüberliegend
angeordnet sind. Die Fixierelemente 14, 15 des
einen Endes 12 sind gegenüber den Fixierelementen 16, 17 des
anderen Endes 13 um einen rechten Winkel α um die Mittellängsachse
MLA des Stützgerüsts 9 gedreht
angeordnet. Um das Handling des Tracheostoma-Platzhalters 8 beim Ein-
und Ausführen
zu verbessern, weisen die Fixierelemente 14–17 kreisringförmige Aussparungen 19–22 auf,
die das Fassen des Tracheostoma-Platzhalters 8, beispielsweise
mit einem hakenförmigen Instrument,
erleichtern. Die Fixierelemente 14–17 weisen randseitig
atraumatische Kanten 23 auf, die abgerundet und poliert
sind.
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Auf
der Innenseite 24 des Stützgerüsts 9 ist ferner ein
Kopplungselement 25 in Form einer umlaufenden Nut vorgesehen.
Das Kopplungselement 25 bildet ein Widerlager zur Fixierung
einer in das Stützgerüst 9 eingesteckten
Ventileinheit oder eines Anfeuchters bzw. eines durchgeschobenen
Schlauches, der auch als Katheter bezeichnet wird.
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Eine
Ventileinheit 26 ist beispielhaft in den 4 und 5 dargestellt.
Die Ventileinheit 26 weist einen hülsenförmigen mittleren Abschnitt 27 auf,
an den sich zwei schnabelförmige
Lippen 28, 29 anschließen. Jede Lippe 28, 29 weist
einen ebenen Abschnitt 30 auf, der dünn und flexibel ist, so dass Atemluft
in Richtung R mit nur sehr geringem Widerstand durch die Ventileinheit 26 eingeatmet
kann. In die Gegenrichtung ist die Ventileinheit 26 beim
Ausatmen verschlossen. Ein weiterer Vorteil dieser Ventileinheit 26 ist,
dass auch Schläuche
und ähnliche Gegenstände in Richtung
R durch die Ventileinheit 26 eingeführt werden können. Auf
der äußeren Umfangsfläche 31 des
hülsenförmigen Abschnitts 27 ist ein
Kopplungselement 32 in Form einer umlaufenden Feder angeordnet.
Endseitig weist die Ventileinheit 26 einen umlaufenden
Kragen 33 auf.
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In
der 6 ist eine Vorrichtung 34 zur Einführung eines
Tracheostoma-Platzhalters 35 dargestellt.
Diese Vorrichtung 34 ist ein starres chirurgisches Instrument,
das ein innenliegendes Schneidinstrument 36 in Form eines
Trokars 37 und eine außen angeordnete
Abdeckhülse 38 aufweist.
Der Trokar 37 hat zwei messerscharfe Kanten 39, 40 mit
denen eine Luftröhrenöffnung durch
Einstechen geschaffen werden kann. Der Trokars 37 ist auf
einem Schaft 41 angeordnet. Hinter dem Trokar 37 befindet
sich ein im Durchmesser verjüngter
Magazinabschnitt 42, auf dem ein Tracheostoma-Platzhalter 35 platziert
ist. Daran schließt
sich ein im Durchmesser verbreiterter Führungsabschnitt 43 an.
Die Abdeckhülse 38 ist gleitend
auf dem Führungsabschnitt 43 des
Schaftes 41 verlagerbar und wird zur Einführung über den
Tracheostoma-Platzhalter 35 geschoben und hält diesen im
Ausgangszustand. Endseitig weist der Schaft 41 eine Greifffläche 44 auf.
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Um
das Tracheostoma aufweiten zu können ist
umfangsseitig auf der Abdeckhülse 38 ein
Cuff 45 angeordnet, das mit einem Fluid gefüllt werden
kann. Hierzu weist das Cuff 45 geeignete Anschlusselemente 46 für einen
Schlauch 47 auf.
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Mit
der Vorrichtung 34 zur Einführung des Tracheostoma-Platzhalters 35 wird
die Platzierung des Tracheostoma-Platzhalters 35 wesentlich
vereinfacht und beschleunigt. Vorab muss die Luftröhre lediglich
mit geringem Durchmesser punktiert werden. Anschließend wird
die Vorrichtung 34 eingeführt und die korrekte Lage im
Tracheostoma bronchioskopisch kontrolliert. Dann wird die Abdeckhülse 38 zurückgezogen
und der Tracheostoma-Platzhalter 35 expandiert sich, wobei
sich auch die Fixierelemente aufstellen. Abschließend muss
die Vorrichtung 34 lediglich wieder aus der Öffnung herausgezogen
werden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Tracheostoma-Platzhalter 8, 35 wird
eine minimal-invasive
Tracheotomie ermöglicht.
Durch die radial wirkenden Kräfte
bei der Selbstexpansion des Tracheostoma-Platzhalters 8, 35 wird
eine Aufweitung des Tracheostomas 7 bewirkt, so dass in
der Regel auf weitere Hilfsmittel verzichtet werden kann. Das Tracheostoma
weist einen geringen Durchmesser auf und verheilt nach Entfernung
des Tracheostoma-Platzhalters 8, 35 in kürzester
Zeit.
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- 1
- Oberkörper
- 2
- Patient
- 3
- Hals
- 4
- Luftröhre
- 5
- Speiseröhre
- 6
- Wirbelsäule
- 7
- Tracheostoma
- 8
- Tracheostoma-Platzhalter
- 9
- Stützgerüst
- 10
- Ummantelung
- 11
- Gewebe
- 12
- Ende
v. 9
- 13
- Ende
v. 9
- 14
- Fixierelement
- 15
- Fixierelement
- 16
- Fixierelement
- 17
- Fixierelement
- 19
- Aussparung
- 20
- Aussparung
- 21
- Aussparung
- 22
- Aussparung
- 23
- Kante
- 24
- Innenseite
v. 9
- 25
- Kopplungselement
- 26
- Ventileinheit
- 27
- hülsenförmiger Abschnitt
v. 26
- 28
- Lippe
- 29
- Lippe
- 30
- ebener
Abschnitt v. 28, 29
- 31
- Umfangsfläche
- 32
- Kopplungselement
- 33
- Kragen
- 34
- Vorrichtung
- 35
- Tracheostoma-Platzhalter
- 36
- Schneidinstrument
- 37
- Trokar
- 38
- Abdeckhülse
- 39
- Kante
v. 37
- 40
- Kante
v. 37
- 41
- Schaft
- 42
- Magazinabschnitt
- 43
- Führungsabschnitt
- 44
- Greifffläche
- 45
- Cuff
- 46
- Anschlusselemente
- 47
- Schlauch
- A
- Außenumfang
- AD
- Außendurchmesser
- L
- Länge
- MLA
- Mittelängsachse
- R
- Richtung
- WD
- Wanddicke
- α
- rechter
Winkel
- β
- Winkel