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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben
eines digitalen Tachographen. Der digitale Tachograph hat eine Datenträgervorrichtung
zur Aufnahme eines Datenträgers.
Der digitale Tachograph ist in einem Kraftfahrzeug angeordnet. Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben
des Datenträgers. Der
Datenträger
ist in der Datenträgervorrichtung
des Tachographen angeordnet.
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Aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen müssen
beispielsweise Berufskraftfahrer beispielsweise Fahrdauern und Fahrgeschwindigkeiten
aufzeichnen, mit denen sie Wegstrecken mit einem Kraftfahrzeug beruflich
zurückgelegt
haben. Dazu sind in Kraftfahrzeugen regelmäßig Tachographen angeordnet.
Die Tachographen weisen Datenträgervorrichtungen
auf zur Aufnahme mindestens eines Datenträgers. Die Fahrdauern und die
Fahrgeschwindigkeiten werden dann von dem Tachographen auf den Datenträger geschrieben.
Der Datenträger
kann beispielsweise eine Chipkarte sein.
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Aus
der
DE 197 50 771
A1 ist eine Fahrdatenschreiberanordnung zum Einsatz in
einem Fahrzeug, insbesondere einem Kraftfahrzeug bekannt. Die Fahrdatenschreiberanordnung
hat Mittel zur Erfassung von Fahrzuständen des Fahrzeuges und zur Gewinnung
von Fahrzustandsdaten, Fahrzustands-Speichermittel zur Speicherung
der Fahrzustandsdaten, eine Einrichtung zur Eingabe von Fahrerdaten
in Zuordnung zu einer Fahrt oder einem Fahrtabschnitt, Fahrerdaten-Speichermittel
zur Speicherung der Fahrerdaten und Speicherzugriffsmittel zur Ermöglichung
eines Auslesens von Fahrzustands- und Fahrerdaten von mindestens
einem Fahrtabschnitt. Die Fahrerdaten-Eingabeeinrichtung weist Identifizierungsmittel
zur Identifizierung des Fahrers anhand physischer Merkmale, insbesondere während eines
Fahrtzustandes, und zur Ausgabe von Identifizierungsdaten auf.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Betreiben eines digitalen Tachographen und eines Datenträgers zu
schaffen, das bzw. die einfach ein komfortables Verwenden des digitalen
Tachographen bzw. des Datenträgers ermöglicht.
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Die
Erfindung zeichnet sich aus gemäß eines ersten
Aspekts der Erfindung durch ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Betreiben eines digitalen Tachographen. Der digitale Tachograph
hat eine Datenträgervorrichtung
zur Aufnahme eines Datenträgers.
Der digitale Tachograph ist in einem Kraftfahrzeug angeordnet. Falls
der Datenträger
in der Datenträgervorrichtung
ist, wird ausgelöst
durch Einschalten der Zündung
des Kraftfahrzeugs und/oder ausgelöst durch einen Fahrzeugstopp
des Kraftfahrzeugs der Datenträger
automatisch authentifiziert und/oder identifiziert.
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Dies
kann dazu beitragen, dass bei einem Anfordern des Datenträgers durch
einen Fahrer des Kraftfahrzeugs der Datenträger sehr schnell ausgegeben
werden kann, insbesondere kurz nach dem Einschalten der Zündung des
Kraftfahrzeugs oder kurz nach dem Fahrzeugstopp.
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Die
Erfindung zeichnet sich aus gemäß eines zweiten
Aspekts der Erfindung durch ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Betreiben des Datenträgers.
Der Datenträger
ist in der Datenträgervorrichtung
des Tachographen angeordnet. Ausgelöst durch Einschalten der Zündung des
Kraftfahrzeugs und/oder ausgelöst
durch den Fahrzeugstopp des Kraftfahrzeugs wird der Tachograph automatisch
authentifiziert und/oder identifiziert. Dies kann dazu beitragen,
dass beim Anfordern des Datenträgers
durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs kurz nach dem Einschalten der
Zündung
des Kraftfahrzeugs oder kurz nach dem Fahrzeugstopp der Datenträger sehr schnell
ausgegeben werden kann. Ferner ermöglicht dies die Authentifizierung
bzw. Identifizierung des Tachographen. Der Datenträger ist
vorzugsweise eine Chipkarte, deren Chip zumindest über eine
Speichereinheit und vorzugsweise zumindest über eine Recheneinheit verfügt.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des ersten und/oder zweiten Aspekts
der Erfindung wird der Datenträger
bzw. der Tachograph nach einer vorgegebenen ersten Zeitdauer nach
dem Einschalten der Zündung
des Kraftfahrzeugs bzw. nach dem Fahrzeugstopp des Kraftfahrzeugs
automatisch authentifiziert und/oder identifiziert. Dies kann dazu
beitragen, ein unnötiges
Authentifizieren zu vermeiden, insbesondere bei einem kurzfristigen
Fahrzeugstopp, beispielsweise an einer roten Ampel.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des ersten und/oder zweiten
Aspekts der Erfindung wird der Datenträger bzw. der Tachograph nach
dem erfolgreichen Authentifizieren des Datenträgers bzw. des Tachographen
für eine
vorgegebene zweite Zeitdauer als authentisch behandelt. Dies ermöglicht, dass
der Fahrer nicht unmittelbar nach dem Einschalten der Zündung des
Kraftfahrzeugs bzw. nach dem Fahrzeugstopp den Datenträger anfordern
muss und dennoch der Datenträger
schnell ausgegeben wird. Dass der Datenträger als authentisch behandelt
wird, bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Datenträger so behandelt
wird, als ob die Authentifizierung zeitnah erfolgreich durchgeführt wurde.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des ersten und/oder zweiten
Aspekts der Erfindung werden lediglich nach dem erfolgreichen Authentifizieren
bzw. nach dem erfolgreichen Identifizieren automatisch Daten zwischen
dem Tachographen und dem Datenträger
ausgetauscht. Dies trägt
dazu bei, dass keine Daten mit einem nicht authentifizierten bzw.
nicht identifizieren Datenträger
bzw. Tachographen ausgetauscht werden.
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Die
Erfindung ist im Folgenden anhand von schematischen Zeichnungen
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 ein
Kraftfahrzeug,
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2 ein
Zeitdiagramm,
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3 ein
erstes Programm zum Betreiben des Tachographen,
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4 ein
zweites Programm zum Betreiben des Tachographen.
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Elemente
gleicher Konstruktion oder Funktion werden figurenübergreifend
mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Ein
Kraftfahrzeug 2 (1) umfasst
einen Fahrerraum 4 und beispielsweise einen Anhänger 6. In
dem Fahrerraum 4 sind zumindest ein Fahrzeugsitz 8 und
ein Lenkrad 10 angeordnet. Ferner weist der Fahrerraum 4 ein
Armaturenbrett auf, das zumindest einen Tachographen 12 umfasst.
Alternativ kann der Tachograph 12 ein eigenständiges Gerät sein, das
an ein Tachometer des Kraftfahrzeugs 2 anschließbar ist.
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Der
Tachograph 12 weist eine Datenträgervorrichtung auf. Die Datenträgervorrichtung
eignet sich zur Aufnahme eines Datenträgers. Der Datenträger ist
bevorzugt eine Chipkarte CARD. Die Chipkarte CARD weist einen Computerchip
auf, der bevorzugt zumindest eine Recheneinheit und eine Speichereinheit
umfasst. Falls die Chipkarte CARD geeignet mit Energie versorgt
wird, können
durch die Recheneinheit der Chipkarte Programme ausgeführt werden,
die beispielsweise auf der Speichereinheit der Chipkarte CARD gespeichert
sind. Alternativ zu der Chipkarte CARD kann auch ein anderer Datenträger mit
oder ohne Recheneinheit verwendet werden.
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Durch
den Tachographen 12 können
Fahrdaten bezüglich
des Kraftfahrzeugs 2 auf der Chipkarte CARD gespeichert
werden. Die Fahrdaten umfassen beispielsweise eine Fahrdauer, eine
Fahrgeschwindigkeit und/oder Fahrzeiten. Die Fahrzeiten sind beispielsweise
eine Startzeit oder eine Endzeit der entsprechenden Fahrt. Ferner
können
auf der Chipkarte beispielsweise Informationen über den Fahrer des Kraftfahrzeugs 2 gespeichert
werden. Beispielsweise kann der Tachograph zwei Datenträgervorrichtungen umfassen,
in die jeweils eine Chipkarte CARD des Fahrers bzw. eines Beifahrers
des Kraftfahrzeugs 2 eingeführt werden können. Bei
einem Fahrerwechsel werden die Chipkarten CARD dann bevorzugt ausgetauscht.
Alternativ kann ein Schalter an dem Tachographen 12 vorgesehen
sein, durch den von der Chipkarte CARD des Fahrers auf die Chipkarte CARD
des Beifahrers umgeschaltet werden kann.
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Bevor
Daten zwischen der Chipkarte CARD und dem Tachographen 12 ausgetauscht
werden dürfen,
müssen
die Chipkarte CARD und/oder der Tachograph 12 authentifiziert
AUTH und/oder identifiziert werden (2). Das
heißt
in diesem Zusammenhang, dass der Tachograph 12 bzw. die
Chipkarte CARD die Chipkarte CARD bzw. den Tachographen 12 dahingehend überprüfen, ob
der Tachograph 12 bzw. die Chipkarte CARD authentisch sind, d.
h. in diesem Zusammenhang, dass die Chipkarte CARD bzw. der Tachograph 12 keine
Fälschungen sind
und vom Gesetzgeber und/oder vom entsprechenden Hersteller für diesen
Verwendungszweck vorgesehen sind.
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Die
Authentifizierung AUTH kann zwischen einigen Sekunden und wenigen
Minuten dauern. Tritt nun der Fahrer eine Fahrt an oder findet der
Fahrerwechsel statt oder wird die Fahrt beendet, so muss die Chipkarte
CARD regelmäßig in der
Datenträgervorrichtung
angeordnet bzw. regelmäßig aus
der Datenträgervorrichtung
entfernt werden. Nach dem Anfordern der Chipkarte CARD durch den
Fahrer wird zunächst
die Chipkarte CARD bzw. der Tachograph 12 authentifiziert
AUTH und/oder identifiziert und danach werden die Daten ausgetauscht.
Damit der Fahrer nicht unnötig
lange auf das Ausgeben der Chipkarte CARD warten muss, ist vorgesehen,
dass ausgelöst
durch ein Einschalten der Zündung
IGN des Kraftfahrzeugs einer Brennkraftmaschine des Kraftfahrzeugs 2 und/oder
ausgelöst
durch einen Fahrzeugstopp STOPP des Kraftfahrzeugs 2 die
Authentifizierung AUTH bzw. Identifizierung der Chipkarte CARD bzw.
des Tachographen 12 automatisch durchgeführt wird.
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Vorzugsweise
wird nach dem Auslösen
der Authentifizierung AUTH eine vorgegebene erste Zeitdauer DUR_1,
beispielsweise ein bis fünf
Minuten, gewartet, bis die Authentifizierung AUTH bzw. Identifizierung
durchgeführt
wird. Dies kann dazu beitragen, beispielsweise zu verhindern, dass
bei einem Fahrzeugstopp STOPP an einer roten Ampel oder in einem
Stau die Authentifizierung AUTH unnötig durchgeführt wird.
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Ferner
wird bevorzugt die Authentifizierung AUTH nach dem Authentifizieren
AUTH bzw. Identifizieren für
eine vorgegebene zweite Zeitdauer DUR_2 aufrecht erhalten und die
Chipkarte CARD als authentisch behandelt. Dies ermöglicht,
dass der Fahrer des Kraftfahrzeugs 2 in Ruhe das Kraftfahrzeug 2 abstellen
kann, es eventuell kurz verlassen kann und dann immer noch schnell
seine Chipkarte CARD ausgegeben werden kann. Nach dem Authentifizieren AUTH
der Chipkarte CARD bzw. des Tachographen 12 werden die
Daten auf der Chipkarte CARD vorzugsweise automatisch aktualisiert
UPD. Das automatische Aktualisieren UPD kann so auch zu einem beschleunigten
Ausgeben der Chipkarte CARD beitragen.
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Ein
erstes Programm (3) zum Betreiben des Tachographen 12 ist
vorzugsweise auf einem Speichermedium des Tachographen 12 abgespeichert.
Das erste Programm dient dazu, die Chipkarte CARD automatisch zu
authentifizieren AUTH und/oder zu identifizieren und die Authentifizierung AUTH
während
der zweiten Zeitdauer DUR_2 nach dem Authentifizieren AUTH aufrecht
zu halten. Das erste Programm wird vorzugsweise zeitnah zu dem Einschalten
der Zündung
des Kraftfahrzeugs IGN des Kraftfahrzeugs 2 in einem Schritt
S1 gestartet. In dem Schritt S1 werden gegebenenfalls Variablen
initialisiert.
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In
einem Schritt S2 wird für
eine vorgegebene erste Zeitdauer DUR_1 verweilt. Die vorgegebene erste
Zeitdauer DUR_1 kann beispielsweise ein bis fünf Minuten betragen.
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In
einem Schritt S3 wird die Chipkarte CARD aktiviert ACT.
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In
einem Schritt S4 wird die Chipkarte CARD automatisch authentifiziert
AUTH und/oder identifiziert.
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In
einem Schritt S5 werden die Daten auf der Chipkarte CARD automatisch
aktualisiert UPD.
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In
einem Schritt S6 wird eine Zeit CLK_AV seit dem Authentifizieren
AUTH der Chipkarte CARD ermittelt, beispielsweise abhängig von
einer Uhrzeit CLK.
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In
einem Schritt S7 wird überprüft, ob die
Zeit CLK_AV seit dem Authentifizieren AUTH kleiner ist als die zweite
Zeitdauer DUR_2. Die zweite Zeitdauer DUR_2 kann beispielsweise
zehn Minuten betragen. Ist die Bedingung des Schritts S7 erfüllt, so
wird die Bearbeitung erneut in dem Schritt S6 fortgesetzt. Ist die
Bedingung des Schritts S7 nicht erfüllt, so wird die Bearbeitung
in einem Schritt S8 fortgesetzt.
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In
dem Schritt S8 wird die Chipkarte CARD deaktiviert DEACT.
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In
einem Schritt S9 kann das erste Programm beendet werden.
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Das
Ablaufdiagramm des ersten Programms kann ohne Weiteres auf ein Ablaufdiagramm
eines ersten Programms übertragen
werden, das von der Recheneinheit der unter Energie gesetzten Chipkarte CARD
abgearbeitet wird zum Authentifizieren AUTH des Tachographen 12.
Das erste Programm der Chipkarte CARD wird beim Aktivieren der Chipkarte CARD
in dem Schritt S3 des ersten Programms gestartet. In dem Schritt
S4 wird der Tachograph 12 authentifiziert AUTH bzw. identifiziert
wird und nicht die Chipkarte CARD. Das erste Programm der Chipkarte CARD
wird vorzugsweise mit dem Deaktivieren DEACT der Chipkarte CARD
beendet.
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Zusätzlich zu
dem ersten Programm ist vorzugsweise ein zweites Programm (4)
auf dem Speichermedium des Tachographen 12 gespeichert. Das
zweite Programm dient dazu, die Chipkarte CARD schnell ausgeben
zu können.
Das zweite Programm wird vorzugsweise bei einem Anfordern der Chipkarte
CARD durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs 2 in einem Schritt
S10 gestartet. In dem Schritt S10 werden gegebenenfalls Variablen
initialisiert.
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In
einem Schritt S11 wird überprüft, ob die Zeit
CLK_AV seit dem letzten Authentifizieren AUTH kleiner ist als die
vorgegebene zweite Zeitdauer DUR_2. Ist die Bedingung in dem Schritt
S11 nicht erfüllt,
so wird die Bearbeitung in einem Schritt S12 fortgesetzt. Ist die
Bedingung des Schritts S11 erfüllt,
so wird die Bearbeitung in einem Schritt S14 fortgesetzt.
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In
dem Schritt S12 wird die Chipkarte CARD aktiviert ACT.
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In
einem Schritt S13 wird die Chipkarte CARD authentifiziert AUTH und/oder
identifiziert.
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In
dem Schritt S14 werden abschließend
FINAL automatisch die Daten auf der Chipkarte CARD aktualisiert
UPD.
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In
einem Schritt S15 wird die Chipkarte CARD deaktiviert DEACT.
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In
einem Schritt S16 kann das zweite Programm beendet werden.
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Alternativ
und/oder zusätzlich
kann das zweite Programm auch auf der Recheneinheit der Chipkarte
CARD abgearbeitet werden, wobei dann das Aktivieren ACT der Chipkarte
CARD des Schritts S12 des zweiten Programms entfällt und als Auslöser zum
Starten des zweiten Programms der Chipkarte CARD verwendet wird.
Ferner entfällt
der Schritt S15, wobei dann das Deaktivieren der Chipkarte CARD durch
den Tachographen 12 in dem Schritt S16 der Auslöser für das Beenden
des zweiten Programms ist. Ferner wird in dem Schritt S13 der dann
der Tachograph 12 authentifiziert AUTH bzw. identifiziert.
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Die
Erfindung ist nicht auf das angegebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Beispielsweise kann
der Tachograph 12 in jedem beliebigen Kraftfahrzeug mit
oder ohne Anhänger 6 angeordnet
sein. Ferner können
das erste und das zweite Programm in ein Programm implementiert
sein. Ferner kann lediglich der Tachograph 12 bzw. lediglich
die Chipkarte CARD authentifiziert AUTH bzw. identifiziert werden.
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- 2
- Kraftfahrzeug
- 4
- Fahrerraum
- 6
- Anhänger
- 8
- Fahrzeugsitz
- 10
- Lenkrad
- 12
- Tachograph
- DUR_1
- erste
Zeitdauer
- DUR_2
- zweite
Zeitdauer
- IGN
- Zündung
- STOP
- P
Fahrzeugstopp
- ACT
- aktivieren
- DEACT
- deaktivieren
- AUTH
- authentisieren
- UPD
- aktualisieren
- CARD
- Chipkarte
- CLK
- Zeitmesser
- CLK_AV
- Zeit
seit Authentisierung
- START
- Start
- END
- Ende
- j
- Bedingung
erfüllt
- n
- Bedingung
nicht erfüllt
- FINAL
- abschließend
- S1-S16
- Schritte
eins bis sechzehn