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DE102006022314A1 - Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte - Google Patents

Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte Download PDF

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DE102006022314A1
DE102006022314A1 DE102006022314A DE102006022314A DE102006022314A1 DE 102006022314 A1 DE102006022314 A1 DE 102006022314A1 DE 102006022314 A DE102006022314 A DE 102006022314A DE 102006022314 A DE102006022314 A DE 102006022314A DE 102006022314 A1 DE102006022314 A1 DE 102006022314A1
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Manfred Riepertinger
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Fritz Egger GmbH and Co OG
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Fritz Egger GmbH and Co OG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte (6), die aus zwei Deckplatten (8) und einer dazwischen angeordneten Mittellage (9) gebildet wird, mit einem ersten Abschnitt (1), wobei der erste Abschnitt (1) eine Höhe (H1) aufweist, die mindestens dem Abstand der von der Mittellage (9) abgewandten Oberflächen der Deckplatten (8) entspricht, und mit einem zweiten Abschnitt (2), der mit dem ersten Abschnitt (1) einstückig ausgebildet ist, wobei der zweite Abschnitt (2) eine Höhe (H2) aufweist, die mindestens dem Abstand der der Mittellage (9) zugewandten Oberflächen der Deckplatten (8) entspricht, das die Aufgabe löst, ein Schützen von Schmalflächen (10) sowie Mittelschichten (9) in einfacher und individueller Weise zu ermöglichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte, eine Leichtbauplatte mit mindestens einem Ausschnitt und mit einem in dem mindestens einen Ausschnitt angeordneten Abdichtungselement sowie eine Verwendung eines Abdichtungselements für ein Abdichten mindestens einer Schmalfläche eines Ausschnitts einer Leichtbauplatte.
  • Leichtbauplatten (LBPL) sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Auch im Möbel- und Innenausbau werden diese seit langer Zeit in vielfältiger Weise verwendet. Haupteinsatzgebiet war und ist hier speziell der Türenbau. So ist es vor allem bei Zimmertüren, die also geringen Anforderungen hinsichtlich des Wärme- und Schallschutzes unterliegen, üblich ein Rahmenelement mit einem Wabenkern beidseitig zu beplanken und dieses dann mit den entsprechenden Bohrungen, Fräsungen, etc. zu einem Türelement weiterzuverarbeiten.
  • Im gehobenen Einrichtungsbereich wurden ebenfalls Leichbauplatten im Möbelbau eingesetzt, weil durch deren Einsatz sehr große Wandstärken realisiert werden können, die besondere gestalterische Möglichkeiten bieten. In jüngerer Zeit werden auch bei Massenmöbeln verstärkt Leichtbauplatten verwendet, sodass auch ein Einsatz auf breiterem Gebiet wirtschaftlich möglich wird. Damit sind einer breiteren Schicht von Endverbrauchern die verschiedenen Vorzüge der Leichtbauplatten zugängig.
  • Der Hersteller von Möbeln braucht Leichtbauplatten heute nicht mehr selber herzustellen, wie dies früher der Fall war. Mehrere Arbeitsgänge waren dazu notwendig. Zunächst musste ein Rahmen hergestellt werden, eventuell mit mehreren Querriegeln, auf den dann die Decklagen aufgebracht wurden und der die verschiedenen Beschläge aufzunehmen hatte. Zwischen den Decklagen wurden Leichtfaserplatten, mineralische Dämmwolle, Kartonwaben oder ähnliches eingebracht. Damit wurde dem Element mehr Kompaktheit und eventuell auch eine verbesserte Stabilität verliehen. Zumeist mussten in separaten Arbeitsgängen die Deckschichten auch noch aufwändig oberflächenbehandelt werden. So waren als Decklagen furnierte oder anderweitig beschichtete Hartfaserplatten üblich, wobei das fertige Element auch erst durch abschließendes Lackieren seine endgültige Oberfläche erhalten kann.
  • Heute werden Leichtbauplatten in zunehmendem Maß auch industriell gefertigt. Dazu wird eine leichte Mittellage mit Deckplatten versehen, zumeist durch Klebung, so dass ein großformatiger, rahmenloser Verbund entsteht. Je nach geforderter Stabilität der Platte werden unterschiedlich dicke Deckplatten, zumeist aus einem Holzwerkstoff wie Span- oder Faserplatte, eingesetzt. Die verwendeten Platten können bereits beschichtet sein, also etwa mit einem Laminat, einer Farbe, einem Druck mit Versiegelung, einer Melaminharzschicht, einem Furnier, etc. versehen sein. Als Mittellagen werden Kartonwaben oder Schaumstoffplatten bevorzugt. Für bestimmte Verwendungszwecke sind möglicher Weise auch Wabenmaterialien aus anderen Materialien als Papier oder Karton sinnvoll. So können dafür dünnste Plattenmaterialien oder auch dünnwandiges Metall wie Aluminium eingesetzt werden. Es ist aber auch möglich als Mittellagen leichte Holzwerkstoffe wie etwa entsprechende Spanplatten oder Faserplatten oder auch Massivholz geringer Dichte, wie Balsaholz, einzusetzen. Mit entsprechenden Ausnehmungen versehen sind grundsätzlich alle Materialien zum Einsatz als leichte Mittellage möglich. So werden dafür beispielsweise auch Holzarten herangezogen, die zwar nicht besonders geringes Gewicht aufweisen, dafür aber gut verfügbar sind und sich gut mit zerspanenden Werkzeugen bearbeiten lassen. Auch sind leichte Mittellagen aus Halmbündeln, die miteinander verbunden zu flächigen Gebilden aufgeschnitten werden, sodass dann die Länge der Halmabschnitte der Dicke der Mittellage entspricht, bekannt.
  • Die so hergestellten Platten werden dann in die gewünschte Größe aufgeteilt. Je nach vorgesehenem Einsatz der erhaltenen Elemente werden diese dann mit Kanten versehen oder ein zumindest teilweise umlaufender Rahmen wird nachträglich eingebracht. Dies geschieht durch Ausfräsen des Kantenbereichs und nachfolgendes Einkleben eines Rahmenprofils, das wiederum zumeist aus einem Holzwerkstoff besteht. Durch eine entsprechende Profilierung der Kantenausfräsung ist es dabei auch möglich eine Kraft- und/oder formschlüssige Fixierung zu erreichen. Letzteres wird erreicht, indem ein komplementär geformtes Profil durch elastische Verformung der verbliebenen Deckplattenschicht formschlüssig gehalten wird. In vorteilhafter Weise können Kraft- und/oder Formschluss und eine Klebeverbindung kombiniert werden.
  • Es ist allerdings bis dato ein ungelöstes Problem, die beim Vorsehen von Ausschnitten in Leichtbauplatten zur Aufnahme von Elementen durch den Ausschnitt freigelegten Schmalflächen der Deckplatten sowie die freigelegte Mittelschicht ausreichend zu schützen. Ausschnitte sind beispielsweise bei der Verwendung einer Leichtbauplatte als Küchenplatte notwendig, um eine Spüle oder eine Herdplatte aufzunehmen.
  • Weiterhin ist es von Nachteil, dass keine einfachen und kostengünstigen Maßnahmen bekannt sind Schmalflächen sowie Mittelschichten individuell, also am Einbauort zu schützen, wenn der Ausschnitt erst am Einbauort vorgesehen wird.
  • Der Erfindung liegt somit das technische Problem zugrunde Maßnahmen anzugeben, die ein Schützen von Schmalflächen sowie Mittelschichten in einfacher und individueller Weise ermöglichen.
  • Das zuvor aufgezeigte technische Problem wird erfindungsgemäß durch ein Abdichtungselement gelöst, mit einem ersten Abschnitt, wobei der erste Abschnitt eine Höhe aufweist, die mindestens dem Abstand der von der Mittellage abgewandten Oberflächen der Deckplatten entspricht und mit einem zweiten Abschnitt, der mit dem ersten Abschnitt einstückig ausgebildet ist, wobei der zweite Abschnitt eine Höhe aufweist, die mindestens dem Abstand der der Mittellage zugewandten Oberflächen der Deckplatten entspricht.
  • Die Erfindung hat somit erkannt, dass ein so ausgestaltetes Abdichtungselement auf besonders einfache Weise individuell einen Schutz der durch den Ausschnitt freigelegten Schmalflächen ermöglicht.
  • Das Abdichtungselement kann mit seinem zweiten Abschnitt zwischen die Deckplatten gesteckt werden, wobei vorher in dem Einsteckbereich die Mittellage ausgespart wird, so dass der erste Abschnitt mit den Schmalflächen der Deckplatten in Berührung kommt und diese, indem der erste Abschnitt insbesondere eine abdichtende Funktion übernimmt, schützt. Gerade bei Verwendung einer Leichtbauplatte als Küchenplatte ergeben sich mannigfaltige Situationen, bei denen Verunreinigungen mit den Schmalflächen und/oder der Mittellage in Kontakt treten können, was zu einem Aufquellen der verschmutzten Bereiche und/oder Bakterienherden führen kann. Auch bei Verwendung einer Leichtbauplatte in anderen Anwendungsbereichen können sich die Schmalflächen und/oder die Mittellage, insbesondere durch Feuchtigkeit, nachteilig verformen, verfärben oder in sonstiger Weise unerwünschte Eigenschaften entwickeln.
  • Der zweite Abschnitt weist dabei eine Höhe auf, die stets kleiner ist als die Höhe des ersten Abschnitts.
  • Das technische Problem wird unabhängig auch durch eine Leichtbauplatte mit mindestens einem Ausschnitt, mit einem in dem mindestens einen Ausschnitt angeordneten Abdichtungselement gelöst, wobei das Abdichtungselement mit mindestens einem der zuvor genannten Merkmale ausgestaltet sein kann.
  • Weiterhin wird das technische Problem ebenfalls unabhängig durch die Verwendung eines Abdichtungselements für ein Abdichten mindestens einer Schmalfläche eines Ausschnitts einer Leichtbauplatte gelöst, wobei das Abdichtungselement mit mindestens einem der zuvor genannten Merkmale ausgestaltet sein kann.
  • Eine besonders wirtschaftliche Herstellungsweise ist dadurch gegeben, dass die Abschnitte extrudiert sein können. So können immer gleiche Abdichtungselemente hergestellt werden, die lediglich durch Zuschnitt auf eine bestimmte Länge in ihre Endform gebracht werden müssen.
  • Dadurch, dass die Abschnitte aus einem elastischen Material hergestellt sein können, ist ein erster Abschnitt gegeben, der sich insbesondere bei runden Ausschnitten oder bei Ausschnitten mit runden Kanten sehr gut an die Schmalflächen anlegt und so besonders gut abdichtet. Weiterhin kann der zweite Abschnitt dadurch kraftschlüssig in die Aussparung der Mittellage und zwischen den Deckplatten eingesetzt werden. Insbesondere kann die Elastizität so gewählt sein, dass ein Verformen des zweiten Abschnitts nicht zu einem Auseinanderdrücken der Deckplatten führt.
  • Die Abschnitte können zudem eine thermische Festigkeit aufweisen. Dies ist von Vorteil, wenn das Abdichtungselement mit sich erhitzenden Elementen, die im Ausschnitt der Leichtbauplatte angeordnet werden sollen, in Kontakt kommt. Ein solches Element können Herdplatten sein. Beispielsweise kann die thermische Festigkeit bis zu einer Temperatur von 150°C, insbesondere bis 100°C vorgesehen sein, so dass sich das Abdichtungselement bis zu dieser Temperatur nicht nachteilig verformt.
  • Zur Herstellung eines Abdichtungselements mit elastischen Eigenschaften können alle elastischen Materialien verwendet werden. Es kann sich um ein thermoplastisches Material oder auch um PVC oder Polyamid handeln.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte zusammen einen T-förmigen Querschnitt aufweisen. Ein so ausgestaltetes Abdichtungselement ermöglicht in einfacher Weise ein Einstecken in die Aussparung der Mittellage und Abdichten der Schmalflächen.
  • Dadurch, dass mindestens ein Abschnitt mindestens eine Klebefläche zum verkleben mit mindestens einem Element der Leichtbauplatte, insbesondere einer Schmalfläche einer Deckplatte, einer Deckplatte und/oder Mittellage aufweist kann die Dichtheit und der Schutz der Schmalflächen und/oder Mittellage zusätzlich verbessert werden. Dabei kann zum Verkleben der Klebeflächen mit den Schmalflächen und/oder den Deckplatten im Bereich der Mittellage sowie der Mittellage selber jeder bekannte Kleber Verwendung finden.
  • Insbesondere kann die mindestens eine Klebefläche mit einem Klebstoff versehen sein. Dann muss kein separater Klebstoff verwendet werden, was die Handhabung des Abdichtungselements erleichtert.
  • Alternativ kann die mindestens eine Klebefläche mit einem Klebeband versehen sein. Zudem kann das Klebeband eine Abdeckung aufweisen, die vor dem Verkleben lediglich entfernt werden muss und so den Klebstoff aktiviert. Dadurch wird ein Verkleben mit anderen Elementen vor dem Abziehen der Abdeckung verhindert.
  • Weiterhin kann der zweite Abschnitt eine zum Befestigen eines mechanischen Befestigungselementes geeignete Breite aufweisen. So kann das Abdichtungselement im Ausschnitt angeordnet und durch ein mechanisches Befestigungselement mit der Leichtbauplatte verbunden werden. Insbesondere kann es sich beim Befestigungselement um eine Schraube oder um einen Dübel handeln, der Idealerweise wieder entfernbar ist, damit das Abdichtungselement bei Bedarf aus dem Ausschnitt genommen werden kann.
  • Weiterhin kann ein mechanisches Befestigungselement ein weiteres Element mit dem Abdichtungselement verbinden. So kann beispielsweise eine Herdplatte oder eine Spüle mit dem Abdichtungselement durch ein mechanisches Befestigungselement, beispielsweise einer im Abdichtungselement befestigten Schraube, verbunden sein.
  • Der erste Abschnitt kann zudem eine Stufe aufweisen, die von einem mechanischen Befestigungselement hintergriffen werden kann. Das mechanische Befestigungselement kann dann ein Haken sein, der an einer Herdplatte oder einer Spüle angeordnet ist.
  • Es kann vorteilhaft sein, wenn der zweite Abschnitt in Längsrichtung des Abdichtungselements abschnittsweise ausgeführt ist. Dadurch kann die Elastizität des Abdichtungselements, unabhängig von dessen Material, entscheidend verbessert werden.
  • Dies kann durch abschnittsweise beabstandete zweite Abschnitte vorgesehen sein, so dass jeweils zwischen zwei zweiten Abschnitten eine Ausnehmung vorhanden ist. Dabei können die Ausnehmungen eine Breite aufweisen, die kleiner als die Breite der zweiten Abschnitte ist, so dass die zweiten Abschnitte noch teilweise miteinander verbunden sind. Die Ausnehmungen können aber auch die zweiten Abschnitte vollständig voneinander beabstanden. Es ist sogar bei Bedarf möglich, die Breite der Ausnehmungen so zu wählen, dass die Ausnehmung teilweise auch im ersten Abschnitt vorgesehen ist. Weiterhin kann auch ein zuvor einstückiger zweiter Abschnitt durch Schnitte abschnittsweise ausgeführt werden. Insbesondere können die Schnitte, ebenso wie die zuvor erwähnten Ausnehmungen, die zweiten Abschnitte teilweise oder vollständig voneinander trennen und ebenfalls teilweise bis in den ersten Abschnitt ausgeführt sein.
  • Außerdem kann vorgesehen sein, dass der erste Abschnitt mindestens eine Lippe zum Übergreifen auf die Oberfläche einer der Deckplatten aufweist, so dass ein weiter erhöhter Schutz gegen eindringende Feuchtigkeit gegeben ist.
  • Eine weitere Möglichkeit das Abdichtungselement im Ausschnitt anzuordnen ist dadurch gegeben, dass der zweite Abschnitt mindestens einen Vorsprung zum Verrasten mit einer Deckplatte aufweist.
  • Die Erfindung soll im Folgenden anhand von speziellen Ausführungsbeispielen und der beiliegenden Zeichnung näher erläutert werden. Die Zeichnung zeigt in
  • 1 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement,
  • 2 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement mit abschnittsweise ausgeführten zweiten Abschnitten,
  • 3 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement im in einem Ausschnitt einer Leichtbauplatte angeordneten Zustand,
  • 4 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement im mit den Schmalflächen verklebten Zustand,
  • 5 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement mit einem Klebeband,
  • 6A ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement im mit einer Leichtbauplatte durch mechanische Befestigungselemente verbundenen Zustand,
  • 6B ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement, das durch ein mechanische Befestigungselemente mit einem weiteren Element verbunden ist,
  • 6C ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement, das eine Stufe zum Hintergreifen eines mechanischen Befestigungselements aufweist,
  • 7 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement im mit einer Leichtbauplatte verrasteten Zustand,
  • 8 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement in einem alternativ mit einer Leichtbauplatte verklebten Zustand und in
  • 9 eine Leichtbauplatte mit einem Ausschnitt und einem im Ausschnitt angeordneten Abdichtungselement.
  • 1 zeigt ein Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte, mit einem ersten Abschnitt 1 und einem mit dem ersten Abschnitt 1 einstückig verbundenen zweiten Abschnitt 2. Dabei handelt es sich um ein extrudiertes Abdichtungselement, von dem nur ein Teil in 1 gezeigt ist. Die Länge des Abdichtungselements ist auf den jeweiligen Anwendungsfall angepasst.
  • Insbesondere ist das Abdichtungselement aus einem elastischen Material hergestellt, das eine gute thermische Festigkeit aufweist. Dabei kann es sich um PVC handeln.
  • Wie in 1 gezeigt, weisen die Abschnitte 1, 2 zusammen einen T-förmigen Querschnitt auf.
  • Dabei kann der Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2 Klebeflächen 3, 4, 5 zum Verkleben mit mindestens einem Element einer Leichtbauplatte 6 aufweisen.
  • 2 zeigt, dass der zweite Abschnitt 2 in Längsrichtung des Abdichtungselements abschnittsweise ausgeführt sein kann. Dadurch kann die Elastizität des Abdichtungselements verbessert werden. Die gestrichelte Linie in 2 zeigt, dass die gesamte Breite des Abschnitts 2 zur abschnittsweisen Beabstandung der zweiten Abschnitte 2 dient. Es ist auch möglich eine kleiner oder größere Breite zu wählen, so dass die zweiten Abschnitte 2 noch teilweise einstückig verbunden sein können oder sogar die ersten Abschnitte teilweise abschnittsweise ausgeführt sind.
  • In einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel können die zweiten Abschnitte 2 auch durch Schnitte voneinander getrennt und so abschnittsweise ausgeführt werden.
  • In 3A wird ein Abdichtungselement im in eine Leichtbauplatte 6 eingesteckten Zustand gezeigt. Der Bereich 7 in 3 ist ein Teil eines Ausschnitts 16 der Leichtbauplatte 6, der in 9 erläutert ist. Es kann sich um einen runden, rechteckigen oder in sonstiger Weise geformten Ausschnitt 16 handeln.
  • Weiterhin ist gezeigt, dass der erste Abschnitt 1 eine Höhe H1 aufweist, die dem Abstand der von der Mittellage 9 abgewandten Oberflächen der Deckplatten 8 entspricht und dass der zweite Abschnitt 2 eine Höhe H2 aufweist, die dem Abstand der der Mittellage 9 zugewandten Oberflächen der Deckplatten 8 entspricht.
  • Wie in 3A gezeigt, besteht die an sich bekannte Leichtbauplatte 6 aus zwei Deckplatten 8 und einer Mittellage 9. Dabei ist die Mittellage 9 im Bereich des zweiten Abschnitts 2 des Abdichtungselements ausgefräst. Der erste Abschnitt 1 liegt an den Schmalflächen 10 der Deckplatten 8 an und dichtet den Bereich 7 des Ausschnitts 16 der Leichtbauplatte 6 gegenüber der Umgebung ab.
  • In 3B ist eine alternative Ausführungsform zu 3A gezeigt. Die Höhe H1 des ersten Abschnitts 1 kann so gewählt sein, dass eine kleine Lippe 20 vom ersten Abschnitts 1 gebildet wird, die auf die Oberseite der oberen Deckplatte 8 übergreift und die Schmalfläche 10 der oberen Deckplatte 8 nochmals verbessert, insbesondere vor Feuchtigkeit, schützt. Analog kann eine solche Lippe 20 für die untere Deckplatte 8 vorgesehen sein.
  • In 4 ist gezeigt, dass das Abdichtungselement Klebeflächen 3 aufweist. Die Klebeflächen 3 des Abdichtungselements sind mit den Schmalseiten 10 der Leichtbauplatte 6 durch einen Klebstoff 11 verbunden. Dadurch ist eine höhere Dichtigkeit zwischen dem Abdichtungselement und der Leichtbauplatte 6 gegeben.
  • 5 zeigt, dass es alternativ möglich ist, auf den Klebeflächen 3 ein Klebeband 12 vorzusehen. Zudem ist eine Abdeckung 13 vorgesehen, die nach dem Entfernen das Klebeband 12 aktiviert.
  • Weiterhin ist es möglich, wie in 6A gezeigt, dass der zweite Abschnitt 2 eine zum Befestigen eines mechanischen Befestigungselementes 14 geeignete Breite aufweist. Bei dem Befestigungselement 14 kann es sich beispielsweise um eine Schraube oder einen Dübel, aber auch sonstige mechanische Befestigungselemente handeln. Die Befestigungselemente 14 verbinden die Leichtbauplatte 6 mit dem Abdichtungselement.
  • Wie in 6B gezeigt, kann ein Befestigungselement 14 ein weiteres Element 18 mit dem Abdichtungselement verbinden, wobei der zweite Abschnitt 2 dafür wiederum eine geeignete Breite aufweist. Das Element 18 kann jedes beliebige Element 18, beispielsweise ein zur Befestigung einer nicht gezeigten Herdplatte oder Spüle notwendiges Element 18 sein.
  • Alternativ kann, wie in 6C gezeigt, der erste Abschnitt 1 eine Stufe 19 aufweisen, die zum Hintergreifen eines mechanischen Befestigungselements 14 dient. Bei dem mechanischen Befestigungselement 14 kann es sich beispielsweise um einen Haken handeln.
  • In einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel kann sich das mechanische Befestigungselement 14, beispielsweise als Haken bzw. Kralle ausgeführt, in den ersten Abschnitt 1 eindrücken. Dafür kann insbesondere im ersten Abschnitt 1 eine Nut zur Aufnahme eines mechanischen Befestigungselements 14 vorgesehen sein. Besonders vorteilhaft wird dafür die Breite des ersten Abschnitts 1 entsprechend groß gewählt.
  • Bei der in 7 gezeigten Alternative weist der zweite Abschnitt 2 Vorsprünge 15 zum Verrasten mit den Deckplatten 8 auf. Dafür sind entsprechende Nuten in den Deckplatten 8 vorgesehen.
  • 8 zeigt, dass im Bereich des Ausschnitts 16 auch die Deckplatten 8 teilweise ausgefräst sein können. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind alle Flächen 3, 4 und 5 des Abdichtungselements als Klebeflächen 3, 4 und 5 mit einem Klebstoff 11 zum Verbinden des Abdichtungselements mit der Leichtbauplatte 6 ausgeführt. Die Höhe H2 des zweiten Abschnitts 2 ist dabei an die Ausfräsung der Deckplatten 8 angepaßt, jedoch kleiner als die Höhe H1 des ersten Abschnitts.
  • 9 zeigt eine Leichtbauplatte 6 in einer Draufsicht. Im Ausschnitt 16 der Leichtbauplatte 6 ist ein Abdichtungselement angeordnet, von dem der erste Abschnitt 1 sichtbar ist. Der nicht sichtbare zweite Abschnitt 2 ist durch die gestrichelte Linie angedeutet.
  • Die beiden längsseitigen Enden des Abdichtungselements liegen sich gegenseitig dichtend aneinander an der Stelle 17 an.
  • Die Erfindung ist jedoch nicht auf runde Ausschnitte 17, wie in 9 gezeigt beschränkt. Es kann sich auch um ovale, rechteckige bzw. quadratische Ausschnitte 17, insbesondere mit runden Ecken, handeln.
  • Die Erfindung ist generell nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere kann das Abdichtungselement beispielsweise eine oder mehrere Lippen zur Anlage an dem in den Ausschnitt des Leichtbauelements zu setzenden Element aufweisen. Weiterhin ist der Querschnitt des Abdichtungselements nicht auf einen T-förmigen Querschnitt beschränkt. Auch kann ein Verbinden des Abdichtungselements mit der Mittellage der Leichtbauplatte vorgesehen sein.

Claims (15)

  1. Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte (6), die aus zwei Deckplatten (8) und einer dazwischen angeordneten Mittellage (9) gebildet wird, – mit einem ersten Abschnitt (1), wobei der erste Abschnitt (1) eine Höhe (H1) aufweist, die mindestens dem Abstand der von der Mittellage (9) abgewandten Oberflächen der Deckplatten (8) entspricht, und – mit einem zweiten Abschnitt (2), der mit dem ersten Abschnitt (1) einstückig ausgebildet ist, wobei der zweite Abschnitt (2) eine Höhe (H2) aufweist, die mindestens dem Abstand der der Mittellage (9) zugewandten Oberflächen der Deckplatten (8) entspricht.
  2. Abdichtungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (1, 2) extrudiert sind.
  3. Abdichtungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (1, 2) aus einem elastischen Material hergestellt sind.
  4. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (1, 2) thermische Festigkeit aufweisen.
  5. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (1,2) aus einem PVC oder Polyamid hergestellt sind.
  6. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (1,2) zusammen einen T-förmigen Querschnitt aufweisen.
  7. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Abschnitt (1, 2) mindestens eine Klebefläche (3, 4, 5) zum Verkleben mit mindestens einem Element der Leichtbauplatte (6), insbesondere einer Schmalfläche (10) einer Deckplatte (8), und/oder Mittellage (9) aufweist.
  8. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Klebefläche (3, 4, 5) mit einem Klebstoff (11) versehen ist.
  9. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Klebefläche (3, 4, 5) mit einem Klebeband (12) versehen ist.
  10. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (2) eine zum Befestigen eines mechanischen Befestigungselementes (14) geeignete Breite aufweist.
  11. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (2) in Längsrichtung des Abdichtungselements abschnittsweise ausgeführt ist.
  12. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (2) mindestens einen Vorsprung (15) zum Verrasten mit einer Deckplatte (8) aufweist.
  13. Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (1) mindestens eine Lippe (20) zum Übergreifen auf die Oberfläche einer der Deckplatten (8) aufweist.
  14. Leichtbauplatte, – mit mindestens einem Ausschnitt (16) und – mit einem in dem mindestens einen Ausschnitt (16) angeordneten Abdichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
  15. Verwendung eines Abdichtungselements nach einem der Ansprüche 1 bis 13 für ein Abdichten mindestens einer Schmalfläche (10) eines Ausschnitts (16) einer Leichtbauplatte (6).
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