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Die
Erfindung betrifft ein Abdichtungselement für eine Leichtbauplatte, eine
Leichtbauplatte mit mindestens einem Ausschnitt und mit einem in dem
mindestens einen Ausschnitt angeordneten Abdichtungselement sowie
eine Verwendung eines Abdichtungselements für ein Abdichten mindestens
einer Schmalfläche
eines Ausschnitts einer Leichtbauplatte.
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Leichtbauplatten
(LBPL) sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Auch im Möbel- und Innenausbau
werden diese seit langer Zeit in vielfältiger Weise verwendet. Haupteinsatzgebiet
war und ist hier speziell der Türenbau.
So ist es vor allem bei Zimmertüren,
die also geringen Anforderungen hinsichtlich des Wärme- und
Schallschutzes unterliegen, üblich
ein Rahmenelement mit einem Wabenkern beidseitig zu beplanken und
dieses dann mit den entsprechenden Bohrungen, Fräsungen, etc. zu einem Türelement
weiterzuverarbeiten.
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Im
gehobenen Einrichtungsbereich wurden ebenfalls Leichbauplatten im
Möbelbau
eingesetzt, weil durch deren Einsatz sehr große Wandstärken realisiert werden können, die
besondere gestalterische Möglichkeiten
bieten. In jüngerer
Zeit werden auch bei Massenmöbeln
verstärkt
Leichtbauplatten verwendet, sodass auch ein Einsatz auf breiterem Gebiet
wirtschaftlich möglich
wird. Damit sind einer breiteren Schicht von Endverbrauchern die
verschiedenen Vorzüge
der Leichtbauplatten zugängig.
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Der
Hersteller von Möbeln
braucht Leichtbauplatten heute nicht mehr selber herzustellen, wie dies
früher
der Fall war. Mehrere Arbeitsgänge
waren dazu notwendig. Zunächst
musste ein Rahmen hergestellt werden, eventuell mit mehreren Querriegeln, auf
den dann die Decklagen aufgebracht wurden und der die verschiedenen
Beschläge
aufzunehmen hatte. Zwischen den Decklagen wurden Leichtfaserplatten,
mineralische Dämmwolle,
Kartonwaben oder ähnliches
eingebracht. Damit wurde dem Element mehr Kompaktheit und eventuell
auch eine verbesserte Stabilität
verliehen. Zumeist mussten in separaten Arbeitsgängen die Deckschichten auch
noch aufwändig
oberflächenbehandelt
werden. So waren als Decklagen furnierte oder anderweitig beschichtete Hartfaserplatten üblich, wobei
das fertige Element auch erst durch abschließendes Lackieren seine endgültige Oberfläche erhalten
kann.
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Heute
werden Leichtbauplatten in zunehmendem Maß auch industriell gefertigt.
Dazu wird eine leichte Mittellage mit Deckplatten versehen, zumeist
durch Klebung, so dass ein großformatiger, rahmenloser
Verbund entsteht. Je nach geforderter Stabilität der Platte werden unterschiedlich
dicke Deckplatten, zumeist aus einem Holzwerkstoff wie Span- oder
Faserplatte, eingesetzt. Die verwendeten Platten können bereits
beschichtet sein, also etwa mit einem Laminat, einer Farbe, einem
Druck mit Versiegelung, einer Melaminharzschicht, einem Furnier, etc.
versehen sein. Als Mittellagen werden Kartonwaben oder Schaumstoffplatten
bevorzugt. Für
bestimmte Verwendungszwecke sind möglicher Weise auch Wabenmaterialien
aus anderen Materialien als Papier oder Karton sinnvoll. So können dafür dünnste Plattenmaterialien
oder auch dünnwandiges
Metall wie Aluminium eingesetzt werden. Es ist aber auch möglich als
Mittellagen leichte Holzwerkstoffe wie etwa entsprechende Spanplatten
oder Faserplatten oder auch Massivholz geringer Dichte, wie Balsaholz,
einzusetzen. Mit entsprechenden Ausnehmungen versehen sind grundsätzlich alle
Materialien zum Einsatz als leichte Mittellage möglich. So werden dafür beispielsweise
auch Holzarten herangezogen, die zwar nicht besonders geringes Gewicht
aufweisen, dafür
aber gut verfügbar
sind und sich gut mit zerspanenden Werkzeugen bearbeiten lassen.
Auch sind leichte Mittellagen aus Halmbündeln, die miteinander verbunden
zu flächigen
Gebilden aufgeschnitten werden, sodass dann die Länge der
Halmabschnitte der Dicke der Mittellage entspricht, bekannt.
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Die
so hergestellten Platten werden dann in die gewünschte Größe aufgeteilt. Je nach vorgesehenem
Einsatz der erhaltenen Elemente werden diese dann mit Kanten versehen
oder ein zumindest teilweise umlaufender Rahmen wird nachträglich eingebracht.
Dies geschieht durch Ausfräsen
des Kantenbereichs und nachfolgendes Einkleben eines Rahmenprofils,
das wiederum zumeist aus einem Holzwerkstoff besteht. Durch eine
entsprechende Profilierung der Kantenausfräsung ist es dabei auch möglich eine
Kraft- und/oder formschlüssige
Fixierung zu erreichen. Letzteres wird erreicht, indem ein komplementär geformtes
Profil durch elastische Verformung der verbliebenen Deckplattenschicht
formschlüssig gehalten
wird. In vorteilhafter Weise können
Kraft- und/oder
Formschluss und eine Klebeverbindung kombiniert werden.
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Es
ist allerdings bis dato ein ungelöstes Problem, die beim Vorsehen
von Ausschnitten in Leichtbauplatten zur Aufnahme von Elementen
durch den Ausschnitt freigelegten Schmalflächen der Deckplatten sowie
die freigelegte Mittelschicht ausreichend zu schützen. Ausschnitte sind beispielsweise
bei der Verwendung einer Leichtbauplatte als Küchenplatte notwendig, um eine
Spüle oder
eine Herdplatte aufzunehmen.
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Weiterhin
ist es von Nachteil, dass keine einfachen und kostengünstigen
Maßnahmen
bekannt sind Schmalflächen
sowie Mittelschichten individuell, also am Einbauort zu schützen, wenn
der Ausschnitt erst am Einbauort vorgesehen wird.
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Der
Erfindung liegt somit das technische Problem zugrunde Maßnahmen
anzugeben, die ein Schützen
von Schmalflächen
sowie Mittelschichten in einfacher und individueller Weise ermöglichen.
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Das
zuvor aufgezeigte technische Problem wird erfindungsgemäß durch
ein Abdichtungselement gelöst,
mit einem ersten Abschnitt, wobei der erste Abschnitt eine Höhe aufweist,
die mindestens dem Abstand der von der Mittellage abgewandten Oberflächen der
Deckplatten entspricht und mit einem zweiten Abschnitt, der mit
dem ersten Abschnitt einstückig
ausgebildet ist, wobei der zweite Abschnitt eine Höhe aufweist,
die mindestens dem Abstand der der Mittellage zugewandten Oberflächen der
Deckplatten entspricht.
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Die
Erfindung hat somit erkannt, dass ein so ausgestaltetes Abdichtungselement
auf besonders einfache Weise individuell einen Schutz der durch den
Ausschnitt freigelegten Schmalflächen
ermöglicht.
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Das
Abdichtungselement kann mit seinem zweiten Abschnitt zwischen die
Deckplatten gesteckt werden, wobei vorher in dem Einsteckbereich
die Mittellage ausgespart wird, so dass der erste Abschnitt mit
den Schmalflächen
der Deckplatten in Berührung kommt
und diese, indem der erste Abschnitt insbesondere eine abdichtende
Funktion übernimmt, schützt. Gerade
bei Verwendung einer Leichtbauplatte als Küchenplatte ergeben sich mannigfaltige
Situationen, bei denen Verunreinigungen mit den Schmalflächen und/oder
der Mittellage in Kontakt treten können, was zu einem Aufquellen
der verschmutzten Bereiche und/oder Bakterienherden führen kann.
Auch bei Verwendung einer Leichtbauplatte in anderen Anwendungsbereichen
können
sich die Schmalflächen
und/oder die Mittellage, insbesondere durch Feuchtigkeit, nachteilig
verformen, verfärben oder
in sonstiger Weise unerwünschte
Eigenschaften entwickeln.
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Der
zweite Abschnitt weist dabei eine Höhe auf, die stets kleiner ist
als die Höhe
des ersten Abschnitts.
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Das
technische Problem wird unabhängig auch
durch eine Leichtbauplatte mit mindestens einem Ausschnitt, mit
einem in dem mindestens einen Ausschnitt angeordneten Abdichtungselement
gelöst,
wobei das Abdichtungselement mit mindestens einem der zuvor genannten
Merkmale ausgestaltet sein kann.
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Weiterhin
wird das technische Problem ebenfalls unabhängig durch die Verwendung eines Abdichtungselements
für ein
Abdichten mindestens einer Schmalfläche eines Ausschnitts einer
Leichtbauplatte gelöst,
wobei das Abdichtungselement mit mindestens einem der zuvor genannten
Merkmale ausgestaltet sein kann.
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Eine
besonders wirtschaftliche Herstellungsweise ist dadurch gegeben,
dass die Abschnitte extrudiert sein können. So können immer gleiche Abdichtungselemente
hergestellt werden, die lediglich durch Zuschnitt auf eine bestimmte
Länge in
ihre Endform gebracht werden müssen.
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Dadurch,
dass die Abschnitte aus einem elastischen Material hergestellt sein
können,
ist ein erster Abschnitt gegeben, der sich insbesondere bei runden
Ausschnitten oder bei Ausschnitten mit runden Kanten sehr gut an
die Schmalflächen
anlegt und so besonders gut abdichtet. Weiterhin kann der zweite
Abschnitt dadurch kraftschlüssig
in die Aussparung der Mittellage und zwischen den Deckplatten eingesetzt
werden. Insbesondere kann die Elastizität so gewählt sein, dass ein Verformen
des zweiten Abschnitts nicht zu einem Auseinanderdrücken der Deckplatten
führt.
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Die
Abschnitte können
zudem eine thermische Festigkeit aufweisen. Dies ist von Vorteil,
wenn das Abdichtungselement mit sich erhitzenden Elementen, die
im Ausschnitt der Leichtbauplatte angeordnet werden sollen, in Kontakt
kommt. Ein solches Element können
Herdplatten sein. Beispielsweise kann die thermische Festigkeit
bis zu einer Temperatur von 150°C,
insbesondere bis 100°C
vorgesehen sein, so dass sich das Abdichtungselement bis zu dieser
Temperatur nicht nachteilig verformt.
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Zur
Herstellung eines Abdichtungselements mit elastischen Eigenschaften
können
alle elastischen Materialien verwendet werden. Es kann sich um ein
thermoplastisches Material oder auch um PVC oder Polyamid handeln.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte zusammen einen T-förmigen Querschnitt aufweisen.
Ein so ausgestaltetes Abdichtungselement ermöglicht in einfacher Weise ein
Einstecken in die Aussparung der Mittellage und Abdichten der Schmalflächen.
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Dadurch,
dass mindestens ein Abschnitt mindestens eine Klebefläche zum
verkleben mit mindestens einem Element der Leichtbauplatte, insbesondere
einer Schmalfläche
einer Deckplatte, einer Deckplatte und/oder Mittellage aufweist
kann die Dichtheit und der Schutz der Schmalflächen und/oder Mittellage zusätzlich verbessert
werden. Dabei kann zum Verkleben der Klebeflächen mit den Schmalflächen und/oder
den Deckplatten im Bereich der Mittellage sowie der Mittellage selber
jeder bekannte Kleber Verwendung finden.
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Insbesondere
kann die mindestens eine Klebefläche
mit einem Klebstoff versehen sein. Dann muss kein separater Klebstoff
verwendet werden, was die Handhabung des Abdichtungselements erleichtert.
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Alternativ
kann die mindestens eine Klebefläche
mit einem Klebeband versehen sein. Zudem kann das Klebeband eine
Abdeckung aufweisen, die vor dem Verkleben lediglich entfernt werden
muss und so den Klebstoff aktiviert. Dadurch wird ein Verkleben
mit anderen Elementen vor dem Abziehen der Abdeckung verhindert.
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Weiterhin
kann der zweite Abschnitt eine zum Befestigen eines mechanischen
Befestigungselementes geeignete Breite aufweisen. So kann das Abdichtungselement
im Ausschnitt angeordnet und durch ein mechanisches Befestigungselement
mit der Leichtbauplatte verbunden werden. Insbesondere kann es sich
beim Befestigungselement um eine Schraube oder um einen Dübel handeln,
der Idealerweise wieder entfernbar ist, damit das Abdichtungselement
bei Bedarf aus dem Ausschnitt genommen werden kann.
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Weiterhin
kann ein mechanisches Befestigungselement ein weiteres Element mit
dem Abdichtungselement verbinden. So kann beispielsweise eine Herdplatte
oder eine Spüle
mit dem Abdichtungselement durch ein mechanisches Befestigungselement,
beispielsweise einer im Abdichtungselement befestigten Schraube,
verbunden sein.
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Der
erste Abschnitt kann zudem eine Stufe aufweisen, die von einem mechanischen
Befestigungselement hintergriffen werden kann. Das mechanische Befestigungselement
kann dann ein Haken sein, der an einer Herdplatte oder einer Spüle angeordnet
ist.
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Es
kann vorteilhaft sein, wenn der zweite Abschnitt in Längsrichtung
des Abdichtungselements abschnittsweise ausgeführt ist. Dadurch kann die Elastizität des Abdichtungselements,
unabhängig von
dessen Material, entscheidend verbessert werden.
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Dies
kann durch abschnittsweise beabstandete zweite Abschnitte vorgesehen
sein, so dass jeweils zwischen zwei zweiten Abschnitten eine Ausnehmung
vorhanden ist. Dabei können
die Ausnehmungen eine Breite aufweisen, die kleiner als die Breite
der zweiten Abschnitte ist, so dass die zweiten Abschnitte noch
teilweise miteinander verbunden sind. Die Ausnehmungen können aber
auch die zweiten Abschnitte vollständig voneinander beabstanden. Es
ist sogar bei Bedarf möglich,
die Breite der Ausnehmungen so zu wählen, dass die Ausnehmung teilweise
auch im ersten Abschnitt vorgesehen ist. Weiterhin kann auch ein
zuvor einstückiger
zweiter Abschnitt durch Schnitte abschnittsweise ausgeführt werden.
Insbesondere können
die Schnitte, ebenso wie die zuvor erwähnten Ausnehmungen, die zweiten Abschnitte
teilweise oder vollständig
voneinander trennen und ebenfalls teilweise bis in den ersten Abschnitt
ausgeführt
sein.
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Außerdem kann
vorgesehen sein, dass der erste Abschnitt mindestens eine Lippe
zum Übergreifen
auf die Oberfläche
einer der Deckplatten aufweist, so dass ein weiter erhöhter Schutz
gegen eindringende Feuchtigkeit gegeben ist.
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Eine
weitere Möglichkeit
das Abdichtungselement im Ausschnitt anzuordnen ist dadurch gegeben,
dass der zweite Abschnitt mindestens einen Vorsprung zum Verrasten
mit einer Deckplatte aufweist.
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Die
Erfindung soll im Folgenden anhand von speziellen Ausführungsbeispielen
und der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert
werden. Die Zeichnung zeigt in
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1 ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement,
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2 ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement
mit abschnittsweise ausgeführten
zweiten Abschnitten,
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3 ein erfindungsgemäßes Abdichtungselement im in
einem Ausschnitt einer Leichtbauplatte angeordneten Zustand,
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4 ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement
im mit den Schmalflächen
verklebten Zustand,
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5 ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement
mit einem Klebeband,
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6A ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement
im mit einer Leichtbauplatte durch mechanische Befestigungselemente
verbundenen Zustand,
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6B ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement,
das durch ein mechanische Befestigungselemente mit einem weiteren
Element verbunden ist,
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6C ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement,
das eine Stufe zum Hintergreifen eines mechanischen Befestigungselements
aufweist,
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7 ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement
im mit einer Leichtbauplatte verrasteten Zustand,
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8 ein
erfindungsgemäßes Abdichtungselement
in einem alternativ mit einer Leichtbauplatte verklebten Zustand
und in
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9 eine
Leichtbauplatte mit einem Ausschnitt und einem im Ausschnitt angeordneten
Abdichtungselement.
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1 zeigt
ein Abdichtungselement für
eine Leichtbauplatte, mit einem ersten Abschnitt 1 und
einem mit dem ersten Abschnitt 1 einstückig verbundenen zweiten Abschnitt 2.
Dabei handelt es sich um ein extrudiertes Abdichtungselement, von
dem nur ein Teil in 1 gezeigt ist. Die Länge des
Abdichtungselements ist auf den jeweiligen Anwendungsfall angepasst.
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Insbesondere
ist das Abdichtungselement aus einem elastischen Material hergestellt,
das eine gute thermische Festigkeit aufweist. Dabei kann es sich
um PVC handeln.
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Wie
in 1 gezeigt, weisen die Abschnitte 1, 2 zusammen
einen T-förmigen
Querschnitt auf.
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Dabei
kann der Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2 Klebeflächen 3, 4, 5 zum
Verkleben mit mindestens einem Element einer Leichtbauplatte 6 aufweisen.
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2 zeigt,
dass der zweite Abschnitt 2 in Längsrichtung des Abdichtungselements
abschnittsweise ausgeführt
sein kann. Dadurch kann die Elastizität des Abdichtungselements verbessert
werden. Die gestrichelte Linie in 2 zeigt,
dass die gesamte Breite des Abschnitts 2 zur abschnittsweisen
Beabstandung der zweiten Abschnitte 2 dient. Es ist auch
möglich
eine kleiner oder größere Breite
zu wählen,
so dass die zweiten Abschnitte 2 noch teilweise einstückig verbunden
sein können
oder sogar die ersten Abschnitte teilweise abschnittsweise ausgeführt sind.
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In
einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
können
die zweiten Abschnitte 2 auch durch Schnitte voneinander
getrennt und so abschnittsweise ausgeführt werden.
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In 3A wird
ein Abdichtungselement im in eine Leichtbauplatte 6 eingesteckten
Zustand gezeigt. Der Bereich 7 in 3 ist
ein Teil eines Ausschnitts 16 der Leichtbauplatte 6,
der in 9 erläutert
ist. Es kann sich um einen runden, rechteckigen oder in sonstiger
Weise geformten Ausschnitt 16 handeln.
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Weiterhin
ist gezeigt, dass der erste Abschnitt 1 eine Höhe H1 aufweist, die dem Abstand der von der Mittellage 9 abgewandten
Oberflächen
der Deckplatten 8 entspricht und dass der zweite Abschnitt 2 eine
Höhe H2 aufweist, die dem Abstand der der Mittellage 9 zugewandten
Oberflächen
der Deckplatten 8 entspricht.
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Wie
in 3A gezeigt, besteht die an sich bekannte Leichtbauplatte 6 aus
zwei Deckplatten 8 und einer Mittellage 9. Dabei
ist die Mittellage 9 im Bereich des zweiten Abschnitts 2 des
Abdichtungselements ausgefräst.
Der erste Abschnitt 1 liegt an den Schmalflächen 10 der
Deckplatten 8 an und dichtet den Bereich 7 des
Ausschnitts 16 der Leichtbauplatte 6 gegenüber der
Umgebung ab.
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In 3B ist
eine alternative Ausführungsform
zu 3A gezeigt. Die Höhe H1 des
ersten Abschnitts 1 kann so gewählt sein, dass eine kleine
Lippe 20 vom ersten Abschnitts 1 gebildet wird,
die auf die Oberseite der oberen Deckplatte 8 übergreift
und die Schmalfläche 10 der
oberen Deckplatte 8 nochmals verbessert, insbesondere vor
Feuchtigkeit, schützt.
Analog kann eine solche Lippe 20 für die untere Deckplatte 8 vorgesehen
sein.
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In 4 ist
gezeigt, dass das Abdichtungselement Klebeflächen 3 aufweist. Die
Klebeflächen 3 des
Abdichtungselements sind mit den Schmalseiten 10 der Leichtbauplatte 6 durch
einen Klebstoff 11 verbunden. Dadurch ist eine höhere Dichtigkeit
zwischen dem Abdichtungselement und der Leichtbauplatte 6 gegeben.
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5 zeigt,
dass es alternativ möglich
ist, auf den Klebeflächen 3 ein
Klebeband 12 vorzusehen. Zudem ist eine Abdeckung 13 vorgesehen,
die nach dem Entfernen das Klebeband 12 aktiviert.
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Weiterhin
ist es möglich,
wie in 6A gezeigt, dass der zweite
Abschnitt 2 eine zum Befestigen eines mechanischen Befestigungselementes 14 geeignete
Breite aufweist. Bei dem Befestigungselement 14 kann es
sich beispielsweise um eine Schraube oder einen Dübel, aber
auch sonstige mechanische Befestigungselemente handeln. Die Befestigungselemente 14 verbinden
die Leichtbauplatte 6 mit dem Abdichtungselement.
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Wie
in 6B gezeigt, kann ein Befestigungselement 14 ein
weiteres Element 18 mit dem Abdichtungselement verbinden,
wobei der zweite Abschnitt 2 dafür wiederum eine geeignete Breite
aufweist. Das Element 18 kann jedes beliebige Element 18,
beispielsweise ein zur Befestigung einer nicht gezeigten Herdplatte
oder Spüle
notwendiges Element 18 sein.
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Alternativ
kann, wie in 6C gezeigt, der erste Abschnitt 1 eine
Stufe 19 aufweisen, die zum Hintergreifen eines mechanischen
Befestigungselements 14 dient. Bei dem mechanischen Befestigungselement 14 kann
es sich beispielsweise um einen Haken handeln.
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In
einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
kann sich das mechanische Befestigungselement 14, beispielsweise
als Haken bzw. Kralle ausgeführt,
in den ersten Abschnitt 1 eindrücken. Dafür kann insbesondere im ersten
Abschnitt 1 eine Nut zur Aufnahme eines mechanischen Befestigungselements 14 vorgesehen
sein. Besonders vorteilhaft wird dafür die Breite des ersten Abschnitts 1 entsprechend
groß gewählt.
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Bei
der in 7 gezeigten Alternative weist der zweite Abschnitt 2 Vorsprünge 15 zum
Verrasten mit den Deckplatten 8 auf. Dafür sind entsprechende Nuten
in den Deckplatten 8 vorgesehen.
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8 zeigt,
dass im Bereich des Ausschnitts 16 auch die Deckplatten 8 teilweise
ausgefräst
sein können.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind alle Flächen 3, 4 und 5 des
Abdichtungselements als Klebeflächen 3, 4 und 5 mit
einem Klebstoff 11 zum Verbinden des Abdichtungselements
mit der Leichtbauplatte 6 ausgeführt. Die Höhe H2 des
zweiten Abschnitts 2 ist dabei an die Ausfräsung der
Deckplatten 8 angepaßt,
jedoch kleiner als die Höhe
H1 des ersten Abschnitts.
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9 zeigt
eine Leichtbauplatte 6 in einer Draufsicht. Im Ausschnitt 16 der
Leichtbauplatte 6 ist ein Abdichtungselement angeordnet,
von dem der erste Abschnitt 1 sichtbar ist. Der nicht sichtbare zweite
Abschnitt 2 ist durch die gestrichelte Linie angedeutet.
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Die
beiden längsseitigen
Enden des Abdichtungselements liegen sich gegenseitig dichtend aneinander
an der Stelle 17 an.
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Die
Erfindung ist jedoch nicht auf runde Ausschnitte 17, wie
in 9 gezeigt beschränkt. Es kann sich auch um ovale,
rechteckige bzw. quadratische Ausschnitte 17, insbesondere
mit runden Ecken, handeln.
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Die
Erfindung ist generell nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Insbesondere kann das Abdichtungselement beispielsweise eine oder
mehrere Lippen zur Anlage an dem in den Ausschnitt des Leichtbauelements
zu setzenden Element aufweisen. Weiterhin ist der Querschnitt des Abdichtungselements
nicht auf einen T-förmigen Querschnitt
beschränkt.
Auch kann ein Verbinden des Abdichtungselements mit der Mittellage
der Leichtbauplatte vorgesehen sein.