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DE102006021249B3 - 1. Außenrückblickspiegel - Google Patents

1. Außenrückblickspiegel Download PDF

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DE102006021249B3
DE102006021249B3 DE102006021249A DE102006021249A DE102006021249B3 DE 102006021249 B3 DE102006021249 B3 DE 102006021249B3 DE 102006021249 A DE102006021249 A DE 102006021249A DE 102006021249 A DE102006021249 A DE 102006021249A DE 102006021249 B3 DE102006021249 B3 DE 102006021249B3
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Karl-Heinz Böhm
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Buehler Motor GmbH
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Buehler Motor GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R1/02Rear-view mirror arrangements
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Außenrückblickspiegel für Kraftfahrzeuge, mit einem am Kraftfahrzeug zu befestigenden Spiegelfuß (2), einem ein Spiegelglas tragendes, mittels eines Antriebes (1) relativ zum Spiegelfuß (2) um eine Schwenkachse (44) verschwenkbaren, am Spiegelfuß (2) mit einem Gelenk befestigten und unter Schlageinwirkung aus einer Gebrauchslage (F bis P) an das Fahrzeug anklappbaren Spiegelkopf (3) und einem in der Gebrauchslage unter der Kraftwirkung wenigstens einer Druckfeder (8) über ausrastbare Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) mit dem Spiegelfuß (2) verbundenen, zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) eingespannten, koaxial zur Schwenkachse (44) angeordneten, mit dem Antrieb getrieblich in Eingriff stehenden und in einem Antriebsgehäuse (4, 5) angeordneten Zahnrad (6). Aufgabe der Erfindung ist es einen Außenrückblickspiegel darzustellen der ein geringes Gewicht, eine geringe Teileanzahl und eine geringe Geräuschentwicklung aufweist und der einfach und wirtschaftlich herstellbar ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Zahnrad (6) und die zweiten Rastmittel (18a, 18b, 18c) aus einem spritzgusstechnisch verarbeitbaren Kunststoffmaterial bestehen und das Zahnrad (6) mit den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c) einstückig ist, dass die spiegelkopfseitigen Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) des Spiegelkopfes (3) mit einem dem Spiegelfuß (2) gegenüberliegend angeordneten Gehäuseverschluss (5) aus Metall einstückig sind ...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Außenrückblickspiegel für Kraftfahrzeuge, mit einem am Kraftfahrzeug zu befestigenden Spiegelfuß (2), einem ein Spiegelglas tragenden, mittels eines Antriebes (1) relativ zum Spiegelfuß (2) um eine Schwenkachse (44) zwischen den Schwenkweg begrenzende und damit eine Fahr- und Parkstellung bestimmende, spiegelfußseitige Anschlagmittel (15a, 15b, 15c) und spiegelkopfseitige Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) verschwenkbaren, am Spiegelfuß (2) mit einem Gelenk befestigten und unter Schlageinwirkung aus einer Gebrauchslage (F bis P) an das Fahrzeug anklappbaren Spiegelkopf (3), wobei mindestens ein Anschlagmittel (15a, 15b, 15c) und/oder Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) zur Schwenkachse (44) geneigt ist, einem in der Gebrauchslage unter der Kraftwirkung wenigstens einer Druckfeder (8) über ausrastbare Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) mit dem Spiegelfuß (2) verbundenen, zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) eingespannten, koaxial zur Schwenkachse (44) angeordneten, mit dem Antrieb getrieblich in Eingriff stehenden und in einem Antriebsgehäuse (4, 5) angeordneten Zahnrad (6), wobei die Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) erste Rastmittel (16a, 16b, 16c), die am Spiegelfuß (2) vorgesehen sind, und zweite Rastmittel (18a, 18b, 18c), die am Zahnrad (6) vorgesehen sind, aufweisen.
  • Der Außenrückblickspiegel ist so ausgeführt, dass er durch den Antrieb, also elektromotorisch in eine Parkstellung und von dieser in eine Fahrstellung gebracht werden kann. Die Parkstellung dient z.B. dazu das Spiegelglas vor Beschädigungen zu schützen oder um enge Toreinfahrten passieren zu können. Aus Sicherheitsgründen darf der Außenrückblickspiegel nicht starr von der Karosserie des Fahrzeuges abstehen, sondern muss eine gewisse Nachgiebigkeit aufweisen, um Verletzungen von Fußgängern zu vermeiden, die vom Außenrückblickspiegel erfasst werden könnten. Für diesen Fall sind die Rastmittel vorgesehen, die den Spiegelkopf nach Überwindung einer vordefinierten Ausrastkraft ausweichen lassen. Ein Außenrückblickspiegel der eingangs genannten Art ist geeignet den manuell ausgerasteten Spiegelkopf motorisch in seine Gebrauchsstellung, der Fahrstellung zurückzuholen unabhängig davon, ob die Rastmittel in Fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung ausgerastet sind. Hierzu wird der Antrieb solange betätigt, bis der Spiegelkopf gegen ein Hindernis, die Karosserie oder vorzugsweise einen zum Schutz der Karosserie vorgesehenen Anschlag anläuft. In der Anschlagstellung kann bei weiter betätigtem Elektromotor eine Relativbewegung zwischen dem Zahnrad und dem Spiegelfuß erfolgen und eine Stellung gefunden werden in der die Rastmittel wieder ineinandergreifen.
  • Aus der DE 198 33 672 C2 ist ein gattungsgemäßer Außenrückblickspiegel bekannt. Bei dem bekannten Außenrückblickspiegel besteht das Gehäuse überwiegend aus Zink und das Zahnrad aus Sintermetall. Die zweiten Rastmittel bestehen aus Kunststoffmaterial und müssen mit dem Zahnrad gefügt werden. Aufgrund des hohen Metallanteils bei dem bekannten Außenrückblickspiegel ist das Gewicht relativ groß und die unterschiedlichen Materialien an einem Bauteil erhöhen den Montage- und Herstellungsaufwand. Weiter können bei dem bekannten Außenrückblickspiegel Geräusche, die im Elektromotor erzeugt werden an das Antriebsgehäuse weitergeleitet werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es einen Außenrückblickspiegel darzustellen der ein geringes Gewicht, eine geringe Teileanzahl und eine geringe Geräuschenwicklung aufweist und der einfach und wirtschaftlich herstellbar ist. Eine weitere Aufgabe besteht darin einen Antrieb für einen Außenrückblickspiegel bereitzustellen, der flexibel an Kundenwünsche anpassbar ist, der nur einen geringen Bauraum und eine lange Lebensdauer aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Zahnrad (6) und die zweiten Rastmittel (18a, 18b, 18c) aus einem spritzgusstechnisch verarbeitbarem Kunststoffmaterial bestehen und das Zahnrad (6) mit den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c) einstückig ist, dass die spiegelkopfseitigen Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) des Spiegelkopfes (3) mit einem dem Spiegelfuß (2) gegenüberliegend angeordneten Gehäuseverschluss (5) aus Metall einstückig sind und dass das an den Gehäuseverschluss (5) anschließende Antriebsgehäuse (4) aus spritzgusstechnisch verarbeitbarem Kunststoffmaterial besteht. Das einstückige Zahnrad lässt sich wirtschaftlich in einem Arbeitsgang herstellen, da es aus Kunststoffmaterial besteht ist das Gewicht gering und die Teileanzahl ist gegenüber dem Stand der Technik verringert. Der Gehäuseverschluss, der einen geringeren Anteil an der Gehäuseoberfläche hat, ist als tragendes und stabilisierendes Teil aus Zink-Druckguss hergestellt. Das Gesamtgewicht dieser Lösung ist deutlich geringer als das der bekannten Lösung.
  • Weiterbildungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen dargestellt. Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist das Antriebsgehäuse (4) einen größeren Gehäuseoberflächenanteil auf als der Gehäuseverschluss (5), daher kann das größere Gehäuseteil gewichtssparend aus Kunststoffmaterial bestehen.
  • Ein Bauteil kann eingespart werden, indem das Zahnrad (6) als Schneckenrad dient und mit einer Schnecke (11) getrieblich in Eingriff ist, die aus einem spritzgusstechnisch verarbeitbaren Kunststoffmaterial besteht und mit einem weiteren Schneckenrad (12) einstückig ist. Das Kunststoffmaterial wirkt sich positiv auf die gewünschte Gewichtsreduzierung aus.
  • Eine baukastenartige und besonders bevorzugte Ausbildung der Erfindung ist durch eine im Antriebsgehäuse (4) koaxial zur Schwenkachse (44) eingeformte Gehäusedurchführung (85) für ein Rohr (20) gekennzeichnet, die zumindest zwei Durchmesserbereiche aufweist, wobei der erste kleinere Durchmesser (86) dem Rohr (20) angenähert ist und der zweite größere Durchmesserbereich (87) größer ist als der Außendurchmesser der Druckfeder (8).
  • Weiter schließt an den größeren Durchmesserbereich (87) eine ebene ringförmige Auflagefläche (88) an, deren mittlerer Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser des größeren Durchmesserbereichs (87) der Gehäusedurchführung (85). Diese ist geeignet als Abstützfläche für eine Druckfeder, wobei eine Scheibe zwischen Feder und Auflagefläche angeordnet sein kann.
  • In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens, schließt an den kleineren Durchmesserbereich (86) eine ebene ringförmige Auflagefläche (89) an, deren mittlerer Durchmesser größer ist als der Durchmesser des kleineren Durchmesserbereichs (86) der Gehäusedurchführung (85). Diese ist ebenfalls als Abstützfläche für eine Druckfeder geeignet, wobei hier ebenfalls eine Scheibe zwischen Feder und Auflagefläche angeordnet sein kann.
  • Die innere Anlagefläche (89) ist näher am Spiegelfuß angeordnet und lässt eine Versenkung der Druckfeder um mehrere Milimeter zu. Je nach den räumlichen Gegebenheiten kann also zwischen einer schmalen versenkten oder einer breiteren an der Gehäuseoberseite anliegende Druckfeder (8) für die Befestigung des Antriebs verwendet werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Außenrückblickspiegels ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseverschluss (5) über einen großen Teil seines Umfangs einen Stützrand (95) für das Antriebsgehäuse (4) aufweist. Da der Gehäuseverschluss (5) aus Metall besteht und daher bei niedrigen Temperaturen deutlich höhere Kräfte aufnehmen kann als ein vergleichbares Kunststoffgehäuse, verhindert der Stützrand (95) eine Verformung des Antriebsgehäuses (4) unter großer Belastung während des Betriebs. Eine Verformung des Antriebsgehäuses (4) würde auch eine Auslenkung von Getriebeeingriffen bedeuten und damit eine Verschlechterung des Getriebewirkungsgrades und durch die ungünstigen Eingriffsverhältnisse auch einen erhöhten Verschleiß der Getriebeelemente mit sich führen.
  • Noch stabiler ist diese bevorzugte Weiterentwicklung, wenn das Antriebsgehäuse (4) über einen großen Teil seines Umfangs einen Gegenstützrand (94) aufweist, der mit dem Stützrand (95) zusammenpasst. Die genannten Maßnahmen erhöhen die Lebensdauer des Antriebes, verbessern den Wirkungsgrad und wirken sich günstig auf das Laufgeräusch und auch auf die Gleichmäßigkeit des verbleibenden Geräuschs aus. Bei hohen Temperaturen weist das Kunststoffmaterial des Antriebsgehäuses Festigkeitsvorteile gegenüber dem Zink-Gehäuseverschluss auf, weil die Kriechneigung dann geringer ist.
  • Es ist bekannt Getriebewellen in Gleitlagern radial zu lagern und für die axiale Abstützung Anlaufscheiben zu verwenden. Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schnecke (11) mit dem Schneckenrad (12) auf einer aus Stahl bestehenden Welle aufgezogen ist und die Welle in kugelförmigen Sintergleitlagern mit sacklochartigen Aufnahmen für die Welle drehbar gelagert ist. Die sacklockartigen Aufnahmen ersetzen die Anlaufscheiben, hiermit ist die Montage erleichtert und die Anzahl der Bauteile verringert.
  • Eine Verbesserung gegenüber dem bekannten Antrieb stellt auch die Maßnahme dar, dass das weitere Schneckenrad (12) von einer Motorschnecke (40) eines Elektromotors (39) antreibbar ist, dessen Motorwelle in einer Gleitlagerhülse des Gehäuseverschlusses (5) gelagert ist, wobei die Gleitlagerhülse aus POM besteht. Dies bewirkt einen geringen Verschleiß.
  • Eine weitere geräuschdämpfende Wirkung wird erreicht indem ein ansatzförmiger Motorbund des Elektromotors (39) über ein ringförmiges elastisches Dämpfungsmittel körperschallentkoppelt in einer ringförmigen Lageraufnahme des Antriebsgehäuses (4) aufgenommen ist.
  • Um das Gesamtgewicht zu reduzieren wird vorgeschlagen nur das tragende und stabilisierende Teil aus Metall herzustellen. Bei der vorliegenden Erfindung übernimmt der Gehäuseverschluss als ein relativ kleines Teil diese Funktion und ist dabei als Zink-Druckgussteil ausgebildet.
  • Damit Gewicht eingespart und die Montage vereinfacht ist, ist vorgesehen, dass das Antriebsgehäuse (4) einen aus spritzgusstechnisch verarbeitbarem Kunststoffmaterial bestehenden Steckerdeckel (45) aufweist, der über eine Ringschnappverbindung befestigt ist.
  • Für eine zuverlässige Funktion und für einen guten Wirkungsgrad ist es zweckmäßig dass das Zahnrad (6) in dem Antriebsgehäuse (4, 5) gelagert ist und dass im Antriebsgehäuse einerseits und am Zahnrad andererseits jeweils eine metallische Ringscheibe als Lauffläche für die Wälzkörper eines Wälzlagers (7) vorgesehen ist.
  • Es ist vorteilhaft bei der Urformung des Zahnrades (6) in einem Arbeitsgang Lagermittel, z.B. einen Ansatz zu seiner Lagerung mitzuformen.
  • Die Erfindung bezieht sich vornehmlich auf den aus der DE 198 33 672 C2 bekannten Außenrückblickpiegel, sie ist aber auch auf eine Vielzahl anderer Lösungen anwendbar.
  • Die folgenden Funktionsmerkmale sind in der DE 198 33 672 C2 ausführlich beschrieben, deshalb gehört die DE 198 33 672 C2 ausdrücklich zum Offenbarungsgehalt dieser Erfindung.
  • Auch hier ist es vorgesehen, dass das Zahnrad (6) in Bezug auf den Spiegelkopf (3) axial nicht oder nur mit geringem Spiel beweglich in dem Antriebsgehäuse gelagert ist. Deshalb ist stets eine getriebliche Verbindung zwischen dem Elektromotor (39) und dem Zahnrad (6) gegeben.
  • Bei den Rastmitteln am Zahnrad (6) und am Spiegelfuß handelt es sich vorzugsweise um Rastnocken und Rastausnehmungen, wobei es für die Funktion keine Rolle spielt welches der Teile die Rastnocken und welches die Rastausnehmungen aufweist.
  • Die Rückholfunktion des Außenrückblickspiegels wird im wesentlichen dadurch ermöglicht, dass der Spiegelkopf (3) entlang der Schwenkachse (44) mindestens drei definierte Niveaus (A, B, C) relativ zum Spiegelfuß (2) einnehmen kann, das niedrigste Niveau (A), in welchem das Zahnrad (6) über die Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) mit dem Spiegelfuß (2) verbunden ist, nur zwischen Fahrposition (F) und Parkstellung (P) einnehmbar ist, und das niedrigste Niveau (A) von den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c) am Zahnrad (6) und den ersten Rastmitteln (16a, 16b, 16c) am Spiegelfuß (2) definiert wird, wobei zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) in Axialrichtung ein geringer Luftspalt (24) verbleibt, das höchste Niveau (C) von den ersten Rastmitteln (16a, 16b, 16c) am Spiegelfuß (2) und vom Zahnrad (6) oder von den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c) am Zahnrad (6) und vom Spiegelfuß (2) definiert wird, wobei zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) in Axialrichtung ein geringer Luftspalt (33) verbleibt und das Zahnrad (6) mit dem Spiegelfuß (2) in Schwenkrichtung reibschlüssig verbunden ist und das mittlere Niveau (B) vom Spiegelkopf (3) und vom Spiegelfuß (2) definiert wird, wobei die zweiten Rastmittel (18a, 18b, 18c) des Zahnrades (6) mindestens teilweise mit den ersten Rastmitteln (16a, 16b, 16c) des Spiegelfußes (2) in Eingriff sind.
  • Durch die drei definierten Niveaus (A, B, C) ist eine eindeutige Trennung der Funktionen möglich. Da das niedrigste Niveau (A) nur in der Gebrauchslage, also zwischen Fahrposition (F) und Parkstellung (P) möglich ist, kann es zu keiner Situation kommen, in welcher der Spiegelkopf in einer nach vorne in Fahrtrichtung abgeklappten Stellung (K) einrastet, sodass der Spiegelkopf nicht mehr motorisch, sondern nur noch von Hand, über die Raste zurück in die Fahrstellung gebracht werden kann. Im niedrigsten Niveau (A) können die Anschläge am Spiegelfuß in Nuten oder Ausnehmungen im Spiegelkopf zwischen den Gegenanschlägen in der Fahrposition (F) und den Gegenanschlägen in der Parkstellung (P) umlaufen (oder umgekehrt). Da das niedrigste Niveau (A) von den Rastmitteln am Zahnrad und am Spiegelfuß definiert wird, wobei zwischen Spiegelkopf und Spiegelfuß in Axialrichtung ein geringer Luftspalt verbleibt, ist eine spielfreie Lagerung des Zahnrades gewährleistet. Weil das höchste Niveau (C) von den Rastmitteln am Spiegelfuß und vom Zahnrad oder von den Rastmitteln am Zahnrad und vom Spiegelfuß definiert wird, wobei zwischen Spiegelkopf und Spiegelfuß in Axialrichtung ein geringer Luftspalt verbleibt, ist sichergestellt, dass Reibschluss zwischen dem Zahnrad und dem Spiegelfuß besteht, und somit der Spiegelkopf auch im ausgerasteten Zustand motorisch betätigbar ist. Der Luftspalt zwischen den Anschlagmitteln des Spiegelfußes und den Gegenanschlagmitteln des Spiegelkopfes definiert die Höhendifferenz zwischen dem mittleren Niveau (B) und dem höchsten Niveau (C). Um diese Höhendifferenz wird der Spiegelkopf gegenüber dem Spiegelfuß abgesenkt, wenn das Zahnrad relativ zum Spiegelfuß gedreht wird, bis die Rastnocken mit den Rastausnehmungen in Deckung gebracht sind. Die vom Elektromotor bewirkte Relativdrehung zwischen Zahnrad und Spiegelfuß ist möglich, wenn der Spiegelkopf gegen einen Anschlag oder auch ein äußeres Hindernis anliegt. Im mittleren Niveau (B), das von Spiegelkopf und Spiegelfuß definiert wird, indem die Gegenanschlagmittel des Spiegelkopfes auf den Anschlagmitteln des Spiegelfußes aufreiten, besteht also eine Rastverbindung zwischen dem Zahnrad und dem Spiegelfuß. Daher ist ein Schwenken des Spiegels in die Gebrauchsstellung auch gegen die Reibungskraft möglich, die zwischen den aneinander anliegenden Bereichen des Spiegelkopfes und des Spiegelfußes wirkt, weil diese geringer ist, als die Kraft, die nötig ist, das Zahnrad gegen die Kraft der Druckfeder über die Rastmittel des Spiegelfußes anzuheben. Sobald die spiegelfußseitigen Anschlagmittel die spiegelkopfseitigen Ausnehmungen bzw. Nuten erreicht haben, bewirkt die Druckfeder das vollständige Einrücken der Rastnocken des Spiegelfußes in die Rastausnehmungen des Zahnrades, wodurch das niedrigste Niveau (A) wieder erreicht ist. Der Spiegelkopf kann daher motorisch aus jeder beliebigen Lage sicher zurück in die Fahrposition (F) gebracht werden, weil keine undefinierten Kraftübertragungsverhältnisse auftreten können.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Explosionsdarstellung eines Antriebes eines erfindungsgemäßen Außenrückblickspiegels,
  • 2 eine räumliche Darstellung des geöffneten Antriebs,
  • 3 eine räumliche Darstellung eines Antriebsmotors und eines Getriebes des Antriebs,
  • 4 räumliche Darstellung des geschlossenen Antriebs,
  • 5 eine räumliche Darstellung des geschlossenen Antriebs aus einer anderen Perspektive,
  • 6 eine Schnittansicht durch den Antrieb,
  • 7 eine Draufsicht auf den Antrieb,
  • 8 eine Darstellung des montierten Außenrückblickspiegels und
  • 9 eine Darstellung möglicher Stellungen des Außenrückblickspiegels.
  • 1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines Antriebs 1 eines erfindungsgemäßen Außenrückblickspiegels, mit einem Antriebsgehäuse 4, das einen im wesentlichen zylindrischen Motorgehäusebereich 48 und einen relativ flachen Getriebegehäusebereich 49 aufweist, einem Elektromotor 39 mit Motorschnecke 40 und Motorwelle 60, einem Steckerdeckel 45, wobei Steckerdeckel und Antriebsgehäuse 4 über Ringschnappverbindungsmittel 47 verfügen, einem Schneckenrad 21, das mit einer Schnecke 11 einstückig ist und über eine Welle 21 in Sintergleitlagern 80 und 81 gelagert ist, einem Zahnrad 6, das Rastausnehmungen 18a, 18b und einen Ansatz 27 aufweist, ein Axialwälzlager 7, dem Scheiben 50, 51 zugeordnet sind, auf denen seine Wälzkörper abrollen können und einer Gleitlagerhülse 82 die für die Lagerung der Motorwelle 21 vorgesehen ist, wobei eine Lageraufnahme in einem Gehäuseverschluss 5 eingeformt ist, welche die Gleitlagerhülse 82 aufnehmen kann. Das Antriebsgehäuse 4 und der Gehäuseverschluss 5 sind mit Befestigungsmitteln 90 versehen, die zur Montage des Antriebs 1 dienen. Der Gehäuseverschluss weist Gegenanschlagmittel 19a, 19b, 19c auf, die schräge Flächen 28 aufweisen. Die Gegenanschlagmittel 19a, 19b, 19c wirken mit Anschlägen am Spiegelfuß zusammen, wobei die schrägen Flächen 28 für eine Ausrastbarkeit bei Überschreitung einer vorgegebenen Federkraft sorgen. Das Antriebsgehäuse 4 hat eine Gehäusedurchführung 85, die zwei unterschiedliche Durchmesserbereiche umfasst, einen kleineren Durchmesserbereich 86, der näher am Spiegelfuß (hier nicht dargestellt) liegt und einen größeren Durchmesserbereich 87, der näher am Spiegelkopf (hier nicht dargestellt) liegt. An den größeren Durchmesserbereich 87 schließt ein ringförmiger Anlagebereich 88 an, dessen mittlerer Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser des größeren Durchmesserbereichs 87 der Gehäusedurchführung 85. Weiter schließt am größeren Durchmesserbereich 87 ein ringförmiger Anlagebereich 89 an, dessen mittlerer Durchmesser größer ist als der Durchmesser des größeren Durchmesserbereichs 87 der Gehäusedurchführung 85. Beide Anlagebereiche 88, 89 können wahlweise zur Abstützung einer Druckfeder 8 dienen, wobei in beiden Fällen eine Scheibe als Zwischenlage dienen kann.
  • 2 zeigt eine räumliche Darstellung des geöffneten Antriebs 1, mit dem Steckerdeckel 45, mit dem ein Steckerschacht 46 einstückig ist, dem Antriebsgehäuse 4, dem Elektromotor 39, der einen Motorbund 61 aufweist, der in einem ringförmigen elastischen Dämpfungsmittel gelagert ist, der Motorschnecke 40, der Motorwelle 60, der Gleitlagerhülse 82, dem Schenckenrad 12, der Schnecke 11, den Sintergleitlagern 80, 81, dem Zahnrad 6 mit dem Ansatz 27, den Rastausnehmungen 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f und den Befestigungsmitteln 90. Der Ansatz 27 dient als Abstützung im hier ausgeblendeten Gehäuseverschluss.
  • 3 zeigt eine räumliche Darstellung eines Antriebsmotors und eines Untersetzungsgetriebes 55 des Antriebs 1, mit dem Elektromotor 39, der Motorschnecke, der Gleitlagerhülse 82, dem Schneckenrad 12, der Schnecke 11, den Sintergleitlagern 80, 81, dem Zahnrad mit den Rastausnehmungen 18a, 18b, dem Ansatz und dem zwischen den Scheiben 50 und 51 angeordneten Axialwälzlager 7.
  • 4 zeigt eine räumliche Darstellung des geschlossenen Antriebs 1, mit dem Steckerdeckel 45, dem Steckerschacht 46, dem Antriebsgehäuse 4, dem Gehäuseverschluss 5, den Befestigungsmitteln 90, der Gehäusedurchführung 85, dem kleineren Durchmesserbereich 86, dem größeren Durchmesserbereich 87 den Anlagebereichen 88 und 89.
  • 5 zeigt eine räumliche Darstellung des geschlossenen Antriebs aus einer anderen Perspektive, mit dem Steckerdeckel 45, dem Steckerschacht 46, dem Antriebsgehäuse 4, dem Gehäuseverschluss 5 mit den Gegenanschlagmitteln 19a, 19b, 19c, den Befestigungsmitteln 90 und dem Zahnrad 6.
  • 6 zeigt eine Schnittansicht durch den Antrieb 1, mit dem Steckerdeckel 45, dem Steckerschacht 46, der Ringschnappverbindung 47, dem Antriebsgehäuse 4, dem Gehäuseverschluss 5, dem Elektromotor 39, dem Dämpfungsmittel 63, der Motorschnecke 40, der Motorwelle 21, der Gleitlagerhülse 82, dem Schneckenrad 12, dem Zahnrad 6, der Gehäusedurchführung 85, dem größeren Durchmesserbereich 87, dem kleineren Durchmesserbereich 86, der kleineren ringförmigen Auflagefläche 88, der größeren ringförmigen Auflagefläche 89. In der vorliegenden Zeichnung ist die kleinere ringförmige Auflagefläche zwar kegelig dargestellt, sie soll aber für die Anwendung als ebene Fläche ausgeführt sein.
  • 7 zeigt eine Draufsicht auf den Antrieb 1, mit dem Steckerdeckel 45, dem Antriebsgehäuse 4, dem Gehäuseverschluss 5, den Befestigungsmitteln 90, die als Anschraubaugen ausgebildet sind, der Gehäusedurchführung 85, mit ihrem kleineren Durchmesserbereich 86, ihrem größeren Durchmesserbereich 87, seiner kleineren ringförmigen Auflagefläche 88 und seiner größeren ringförmigen Auflagefläche 89.
  • 8 zeigt eine Darstellung des montierten Außenrückblickspiegels 100, mit einem karosseriefesten Spiegelfuß 2, der ein Rohr 20 umfasst, das Teil eines Schwenkgelenks ist, einer Druckfeder 8, die den Antrieb 1 am Spiegelfuß 2 hält, wobei der Antrieb 1 Teil eines Spiegelkopfs 3 ist, der ein Spiegelglas 70 trägt. Der Spiegelkopf 3 umfasst alle mitschwenkbaren Teile. Der Spiegelfuß 2 weist Anschlagmittel 15a, 15b, 15c auf, die mit Gegenanschlagmitteln 19a, 19b, 19c des Spiegelkopfs 3 zusammenwirken. Das Antriebsgehäuse 4 ist mit dem Gehäuseverschluss 5 über Rastnasen 14 und Rastösen 13 verbunden. Der Antrieb 1 ist mit dem Spiegelkopf 3 verschraubt, wobei die Rastösen 13 Teil des Antriebsgehäuses 4 und die Rastnasen Teil des Gehäuseverschlusses 5 sind (in 6 umgekehrt dargestellt).
  • 9 zeigt den Außenrückblickspiegel 100 in Fahrposition F stehend. Er besteht aus dem am Kraftfahrzeug zu befestigenden Spiegelfuß 2, dem das Spiegelglas 43 tragenden Spiegelkopf 3 und dem spiegelkopffesten Antrieb 1. In gestrichelten Linien ist hierbei die Parkposition P und die nach vorne in Fahrtrichtung abgeklappte Position K angedeutet. Natürlich würde ein spiegelfußfester Antrieb, der mit einem im Spiegelkopf verrasteten Zahnrad getrieblich in Eingriff steht, in gleicher Weise funktionieren.
  • Für das Antriebsgehäuse kann beispielhaft PA 6.6 GF 50 oder GF 60 verwendet werden. Für das Schneckenrad ist POM GF 25 geeignet. Als Material für die Motorschnecke ist Neusilber vorgesehen.
  • 1
    Antrieb
    2
    Spiegelfuß
    3
    Spiegelkopf
    4
    Antriebsgehäuse
    5
    Gehäuseverschluss
    6
    Zahnrad
    7
    Axialwälzlager
    8
    Druckfeder
    9
    Scheibe
    10
    Sperrscheibe
    11
    Schnecke
    12
    Schneckenrad
    13
    Rastösen
    14
    Rastnasen
    15a, 15b
    Anschlagmittel
    16a, 16b, 16c
    Rastnocken (Rastmittel)
    17
    Klappwegbegrenzer
    18a, 18b, 18c
    Rastausnehmungen (Rastmittel)
    19a, 19b
    Gegenanschlagmittel
    20
    Rohr
    21
    Welle
    22
    Schräge am Zahnrad (Raste)
    23
    Schräge am Spiegelfuß (Raste)
    24
    Luftspalt
    25
    Luftspalt
    26
    Luftspalt
    27
    Ansatz
    28
    schräge Flächen am Spiegelkopf (Gegenanschlagmittel)
    29
    schräge Flächen am Spiegelfuß (Anschlagmittel)
    30
    Hülse
    31
    Ring
    32
    Flansch
    33
    Luftspalt
    34a, 34b
    Nuten/Ausnehmungen im Spiegelkopf
    35
    Rundungen (Radien Ra, Rb, Rc und Rd)
    36
    planer Bereich an den Rastnocken
    37
    Plateau auf den Rastnocken
    38
    Flächen zwischen den Rastausnehmungen (Zahnrad)
    39
    Elektromotor
    40
    Motorschnecke
    41
    Geradverzahnung
    42
    Klappwegbegrenzerteil des Spiegelkopfes
    43
    Spiegelglas
    44
    Schwenkachse
    45
    Steckerdeckel
    46
    Steckerschacht
    47
    Ringschnappverbindungsmittel
    48
    Motorgehäusebereich
    49
    Getriebegehäusebereich
    50
    Scheibe (am Antriebsgehäuse)
    51
    Scheibe (am Zahnrad)
    55
    Untersetzungsgetriebe
    61
    Motorbund
    62
    Lageraufnahme
    63
    Dämpfungsmittel
    80
    Sintergleitlager
    81
    Sintergleitlager
    82
    Gleitlagerhülse (Motorwelle)
    85
    Gehäusedurchführung
    86
    kleinerer Durchmesserbereich
    87
    größerer Durchmesserbereich
    88
    kleinere ringförmige Auflagefläche
    89
    größere ringförmige Auflagefläche
    90
    Befestigungsmittel
    94
    Gegenstützrand
    95
    Stützrand
    100
    Außenrückblickspiegel

Claims (19)

  1. Außenrückblickspiegel für Kraftfahrzeuge, mit einem am Kraftfahrzeug zu befestigenden Spiegelfuß (2), einem ein Spiegelglas tragenden, mittels eines Antriebes (1) relativ zum Spiegelfuß (2) um eine Schwenkachse (44) zwischen den Schwenkweg begrenzende und damit eine Fahr- und Parkstellung bestimmende, spiegelfußseitige Anschlagmittel (15a, 15b, 15c) und spiegelkopfseitige Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) verschwenkbaren, am Spiegelfuß (2) mit einem Gelenk befestigten und unter Schlageinwirkung aus einer Gebrauchslage (F bis P) an das Fahrzeug anklappbaren Spiegelkopf (3), wobei mindestens ein Anschlagmittel (15a, 15b, 15c) und/oder Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) zur Schwenkachse (44) geneigt ist, einem in der Gebrauchslage unter der Kraftwirkung wenigstens einer Druckfeder (8) über ausrastbare Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) mit dem Spiegelfuß (2) verbundenen, zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) eingespannten, koaxial zur Schwenkachse (44) angeordneten, mit dem Antrieb getrieblich in Eingriff stehenden und in einem Antriebsgehäuse (4, 5) angeordneten Zahnrad (6), wobei die Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) erste Rastmittel (16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f), die am Spiegelfuß (2) vorgesehen sind, und zweite Rastmittel (18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f), die am Zahnrad (6) vorgesehen sind, aufweisen dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (6) und die zweiten Rastmittel (18a, 18b, 18c) aus einem spritzgusstechnisch verarbeitbarem Kunststoffmaterial bestehen und das Zahnrad (6) mit den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f) einstückig ist, dass die spiegelkopfseitigen Gegenanschlagmittel (19a, 19b, 19c) des Spiegelkopfes (3) mit einem dem Spiegelfuß (2) gegenüberliegend angeordneten Gehäuseverschluss (5) aus Metall einstückig sind und dass das an den Gehäuseverschluss (5) anschließende Antriebsgehäuse (4) aus spritzgusstechnisch verarbeitbarem Kunststoffmaterial besteht.
  2. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsgehäuse (4) einen größeren Gehäuseoberflächenanteil aufweist als der Gehäuseverschluss (5).
  3. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsgehäuse (4) eine Gehäusedurchführung (85) für ein Rohr (20) aufweist, das zumindest zwei Durchmesserbereiche aufweist, wobei der kleinere Durchmesser (86) dem Rohr (20) angenähert ist und der zweite Durchmesserbereich (87) größer ist als der Außendurchmesser der Druckfeder (8).
  4. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den größeren Durchmesserbereich (87) eine ebene ringförmige Auflagefläche (88) anschließt, deren mittlerer Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser des größeren Durchmesserbereichs (87) der Gehäusedurchführung (85).
  5. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass an den kleineren Durchmesserbereich (86) eine ebene ringförmige Auflagefläche (89) anschließt, deren mittlerer Durchmesser größer ist als der Durchmesser des kleineren Durchmesserbereichs (86) der Gehäusedurchführung (85).
  6. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Druckfeder (8) entweder an der kleineren ringförmigen Anlagefläche (88) oder an der größeren ringförmigen Anlagefläche (89) abstützt.
  7. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und zumindest einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseverschluss (5) über einen großen Teil seines Umfangs einen Stützrand (95) für das Antriebsgehäuse (4) aufweist.
  8. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsgehäuse (4) über einen großen Teil seines Umfangs einen Gegenstützrand (94) aufweist, der mit dem Stützrand (95) zusammenpasst.
  9. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und zumindest einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (6) als Schneckenrad dient und mit einer Schnecke (11) getrieblich in Eingriff ist, die aus einem spritzgusstechnisch verarbeitbaren Kunststoffmaterial besteht und mit einem weiteren Schneckenrad (12) einstückig ist.
  10. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und zumindest einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnecke (11) mit dem Schneckenrad (12) auf einer aus Stahl bestehenden Welle (21) aufgezogen ist und die Welle in kugelförmigen Sintergleitlagern (80, 81) mit sacklochartigen Aufnahmen für die Welle (21) drehbar gelagert ist.
  11. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Schneckenrad (12) von einer Motorschnecke (40) eines Elektromotors (39) antreibbar ist, dessen Motorwelle (60) in einer Gleitlagerhülse (82) des Gehäuseverschlusses (5) gelagert ist und die Gleitlagerhülse (82) aus POM besteht.
  12. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass ein ansatzförmiger Motorbund (61) des Elektromotors (39) über ein ringförmiges elastisches Dämpfungsmittel (63) körperschallentkoppelt in einer ringförmigen Lageraufnahme des Antriebsgehäuses (4) aufgenommen ist.
  13. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseverschluss ein Zink-Druckgussteil ist.
  14. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsgehäuse (4) einen aus spritzgusstechnisch verarbeitbarem Kunststoffmaterial bestehenden Steckerdeckel (45) aufweist, der über eine Ringschnappverbindung befestigt ist.
  15. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (6) in dem Antriebsgehäuse (4, 5) gelagert ist und dass im Antriebsgehäuse einerseits und am Zahnrad andererseits jeweils eine metallische Ringscheibe als Lauffläche für die Wälzkörper eines Wälzlagers (7) vorgesehen ist.
  16. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Kunststoffmaterial Lagermittel zum Lagern des Zahnrades (6) mitgespritzt sind.
  17. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (6) in Bezug auf den Spiegelkopf (3) axial nicht oder nur mit geringem Spiel beweglich in dem Antriebsgehäuse gelagert ist.
  18. Außenrückblickspiegel nach einem Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f) aus Rastnocken und Rastausnehmungen bestehen, wobei die Rastnocken am Spiegelfuß (2) oder am Zahnrad (6) angeordnet sind.
  19. Außenrückblickspiegel nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der Spiegelkopf (3) entlang der Schwenkachse (44) mindestens drei definierte Niveaus (A, B, C) relativ zum Spiegelfuß (2) einnehmen kann, das niedrigste Niveau (A), in welchem das Zahnrad (6) über die Rastmittel (16a, 16b, 16c, 18a, 18b, 18c) mit dem Spiegelfuß (2) verbunden ist, nur zwischen Fahrposition (F) und Parkstellung (P) einnehmbar ist, und das niedrigste Niveau (A) von den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c) am Zahnrad (6) und den ersten Rastmitteln (16a, 16b, 16c) am Spiegelfuß (2) definiert wird, wobei zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) in Axialrichtung ein geringer Luftspalt (24) verbleibt, das höchste Niveau (C) von den ersten Rastmitteln (16a, 16b, 16c) am Spiegelfuß (2) und vom Zahnrad (6) oder von den zweiten Rastmitteln (18a, 18b, 18c) am Zahnrad (6) und vom Spiegelfuß (2) definiert wird, wobei zwischen Spiegelkopf (3) und Spiegelfuß (2) in Axialrichtung ein geringer Luftspalt (33) verbleibt und das Zahnrad (6) mit dem Spiegelfuß (2) in Schwenkrichtung reibschlüssig verbunden ist und das mittlere Niveau (B) vom Spiegelkopf (3) und vom Spiegelfuß (2) definiert wird, wobei die zweiten Rastmittel (18a, 18b, 18c) des Zahnrades (6) mindestens teilweise mit den ersten Rastmitteln (16a, 16b, 16c) des Spiegelfußes (2) in Eingriff sind.
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