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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Vereinigen eines Hilfsstapels
und eines Hauptstapels in einem Anleger einer Bogendruckmaschine
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 44 21 487 C1 ist
eine Vorrichtung zur Vereinigung eines Hauptstapels und eines Hilfsstapels
in einem Anleger einer Bogendruckmaschine mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt. So umfasst die dort offenbarte
Vorrichtung eine als Hubwerk ausgebildete Hauptstapelhubeinrichtung
zum Anheben eines auf einer Palette gestapelten Hauptstapels. Weiterhin
umfasst die dort offenbarte Vorrichtung über eine Hilfsstapeltrageinrichtung
zum Tragen eines Hilfsstapels, wobei die Hilfsstapeltrageinrichtung
und damit der auf der Hilfsstapeltrageinrichtung positionierte Hilfsstapel
mit Hilfe einer als Hilfsstapelhubwerk ausgebildeten Hilfsstapelhubeinrichtung
angehoben werden kann. Zum Vereinigen eines Hilfsstapel und eines
Hauptstapels ist ein Hauptstapel über die Hauptstapelhubeinrichtung
mit einer Oberseite desselben in Richtung auf die an einer Unterseite
des Hilfsstapels angreifende Hilfsstapeltrageinrichtung bewegbar,
wobei anschließend
die Hilfsstapeltrageinrichtung unter Ablage des Hilfsstapels auf
der Oberseite des Hauptstapels aus dem Bereich der Unterseite des
Hilfsstapels entfernbar ist.
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Gemäß der
DE 44 21 487 C1 wird
hierzu die Hilfsstapeltrageinrichtung, die als Stapelrechen ausgeführt ist,
in horizontaler Richtung translatorisch aus dem Bereich der Unterseite
des Hilfsstapels herausgezogen, woraus zwangsläufig folgt, dass in herausgezogenem
Zustand der Stapelrechen bzw. die Hilfsstapeltrageinrichtung seitlich
gegenüber
dem Anleger der Bogendruckmaschine vorsteht.
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Hieraus
folgt, dass sich die im Bereich des Anlegers benötigte Grundfläche der
Bogendruckmaschine vergrößert. Dies
ist von Nachteil. Ein weiterer Nachteil der aus dem Stand der Technik
bekannten Vorrichtung zum Vereinigen eines Hilfsstapels mit einem
Hauptstapel ist darin zu sehen, dass der Stapelrechen sowohl auf
dem untersten Druckbogen des Hilfsstapels als auch auf dem obersten
Druckbogen des Hauptstapels entlanggezogen wird, wodurch sich auf
diesen Druckbögen
unerwünschte
Markierungen ausbilden können.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde
eine neuartige Vorrichtung zum Vereinigen eines Hilfsstapels und
eines Hauptstapels in einem Anleger einer Bogendruckmaschine zu
schaffen. Dieses Problem wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch
1 gelöst.
Erfindungsgemäß weist
die Hilfsstapeltrageinrichtung Führungselemente
auf, in welchen Tragelemente verschiebbar geführt sind, wobei die Tragelemente
als Rollen ausbildet und über
Kettenelemente derart verbunden sind, dass beim Vereinigen des Hilfsstapels
und des Hauptstapels die über
die Kettenelemente verbundenen Tragelemente einerseits in horizontaler
Richtung aus dem Bereich der Unterseite des Hilfsstapels entfernbar
und anschließend
seitlich neben dem Hilfsstapel bzw. Hauptstapel aufwickelbar oder
in vertikaler Richtung ableitbar sind.
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Die
hier vorliegende Erfindung schlägt
eine Vorrichtung zum Vereinigen eines Hilfsstapels und eines Hauptstapels
in einem Anleger einer Bogendruckmaschine vor, welche die im Bereich
eines Anlegers benötigte
Grundfläche
der Bogendruckmaschine nicht vergrößert. Ein weiterer Vorteil
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
liegt darin, dass die als Rollen ausgebildeten Tragelemente der
Hilfsstapeltrageinrichtung beim Abrollen auf dem untersten Druckbogen
des Hilfsstapels und gegebenenfalls auf dem obersten Druckbogen
des Hauptstapels im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten
Stapelrechen, die über
die Druckbogen gezogen werden, die Druckbogen nicht beschädigen.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Tragelemente
der Hilfsstapeltrageinrichtung über
die Kettenelemente unter Ausbildung mindestens einer stickleiterartigen
Tragelementkette verbunden, wobei die oder jede stickleiterartige
Tragelementkette von jeweils einer Seite aus zwischen eine Palette
und eine Unterseite eines auf der Palette angeordneten Hilfsstapels
einführbar
ist, und wobei der oder jeder stickleiterartigen Tragelementkette
an einem vorne liegenden Ende, mit welchen dieselbe zuerst zwischen
die Palette und die Unterseite des auf der Palette angeordneten
Hilfsstapels einführbar
ist, ein Keilelement zugeordnet ist.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden, ohne hierauf beschränkt
zu sein, an Hand der Zeichnung näher
erläutert.
Dabei zeigt:
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1:
eine schematisierte Seitenansicht eines Anlegers einer Bogendruckmaschine
zusammen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Vereinigen eines Hilfsstapels und eines Hauptstapels im Anleger
der Bogendruckmaschine nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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2:
ein Detail der erfindungsgemäßen Vorrichtung
der 1 in einer ersten Position;
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3:
das Detail der 2 in einer zweiten Position;
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4:
eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Details der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Vereinigen eines Hilfsstapels und eines Hauptstapels;
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5:
eine schematisierte Seitenansicht eines Anlegers einer Bogendruckmaschine
zusammen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Vereinigen eines Hilfsstapels und eines Hauptstapels im Anleger
der Bogendruckmaschine nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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6:
eine schematisierte Seitenansicht eines Anlegers einer Bogendruckmaschine
zusammen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Vereinigen eines Hilfsstapels und eines Hauptstapels im Anleger
der Bogendruckmaschine nach einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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7:
ein Detail der erfindungsgemäßen Vorrichtung
der 6 in einer ersten Position;
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8:
das Detail der 7 in einer zweiten Position;
und
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9:
eine schematisierte Seitenansicht eines Anlegers einer Bogendruckmaschine
zusammen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Vereinigen eines Hilfsstapels und eines Hauptstapels im Anleger
nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung.
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Nachfolgend
wird die hier vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 9 in
größerem Detail
beschrieben.
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1 bis 4 zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum
Vereinigen eines Hilfsstapels 11 und eines Hauptstapels 12 in
einem Anleger 13 einer Bogendruckmaschine. Gemäß 1 ist
der Hauptstapel 12 auf einer Palette 14 positioniert,
wobei die Palette 14 zusammen mit dem auf derselben positionierten Hauptstapel
mit Hilfe einer nicht-dargestellten Hauptstapelhubvorrichtung angehoben
werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 10 verfügt über eine
Hilfsstapeltrageinrichtung 15 sowie eine Hilfsstapelhubeinrichtung 16.
In 1 ist der Hilfsstapel 11 auf der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 positioniert,
wobei die Hilfsstapeltrageinrichtung 15 zusammen mit dem
auf derselben positionierten Hilfsstapel 11 über die
Hilfssta pelhubeinrichtung 16 angehoben werden kann. Die
Hilfsstapelhubeinrichtung 16 wird von kettenartigen Hubelementen 17 gebildet,
die an einem Tragrahmen 18 der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 angreifen.
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Die
Hilfsstapeltrageinrichtung 15 umfasst Führungselemente 19 für Tragelemente 20 der
Hilfsstapeltrageinrichtung 15, wobei die Führungselemente 19 entweder
an gegenüberliegenden
Holmen des Tragrahmens 18 befestigt sind oder unmittelbar von
gegenüberliegenden
Holmen des Tragrahmens 18 gebildet sind. Die Führungselemente 19 sind
als Kettenführungsschienen
ausgebildet.
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Die
Tragelemente 20 sind als Rollen ausgeführt, die über Kettenelemente 21 (siehe 2 bis 4)
miteinander verbunden sind. Im Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 sind
die als Rollen ausgebildeten Tragelemente 20 über die
Kettenelemente 21 zu einer einzigen strickleiterartigen
Tragelementkette miteinander verbunden, die gemäß 2 und 3 von
einer Seite aus in Richtung des Pfeils 22 zum Abheben eines
Hilfsstapels 11 von einer Palette 14 zwischen
die Unterseite des Hilfsstapels 11 und die Palette 14 einführbar ist.
Hierbei wird der Hilfsstapel 11 angehoben, und zwar um
die Dicke bzw. Höhe der
strickleiterartigen Tragelementkette.
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Nach
vollständigem
Einschieben einer solchen strickleiterartigen Tragelementkette zwischen die
Unterseite des Hilfsstapels 11 und die Palette 14 kann
die Palette 14 abgesenkt werden, wobei dann der Hilfsstapel 11 vollständig von
der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 gemäß 1 getragen
wird. Es kann dann ein neuer Hauptstapel 12 in dem Bereich
des Anlegers 13 eingeführt
werden, wobei anschließend der
Hilfsstapel 11 auf der Oberseite des Hauptstapels 12 abgelegt
werden kann, um den Hilfsstapel 11 mit dem Hauptstapel 12 zu
vereinigen.
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Zum
Vereinigen des Hilfsstapels 11 mit dem Hauptstapel 12 ist
der Hauptstapel 12 über
die nicht-dargestellte Hauptstapelhubeinrichtung mit einer Oberseite
in Richtung auf die Hilfsstapeltrageinrichtung 15 bewegbar,
die den Hilfsstapel 11 an ei ner Unterseite desselben erfasst.
Dabei wird vorzugsweise die Oberseite des Hauptstapels 12 an
der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 zur Anlage gebracht.
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Die
in den Führungselementen 18 geführten, als
Rollen ausgebildeten Tragelemente 20 sind dann entgegengesetzt
zu der in 2 und 3 durch den
Pfeil 22 visualisierten Richtung in horizontaler Richtung
aus dem Bereich der Unterseite des Hilfsstapels 11 entfernbar,
wobei die Rollen 20 dabei einerseits auf dem untersten
Bogen des Hilfsstapels 11 und andererseits auf dem obersten
Bogen des Hauptstapels 12 abrollen. Die über die
Kettenelemente 21 zu einer strickleiterartigen Tragelementkette
verbundenen Tragelemente 20 werden, sobald diese aus dem
Bereich der Unterseite des Hilfsstapels 11 entfernt wurden,
im Ausführungsbeispiel
der 2 in vertikaler Richtung abgeleitet, nämlich in
einen sich vertikal nach unten erstreckenden Abschnitt 23 der
Hilfsstapeltrageinrichtung 15, wobei sich dieser Abschnitt 23 im
Ausführungsbeispiel
der 1 an einer einem Anlegertisch 24 gegenüberliegenden Seite
des Anlegers seitlich neben dem Hauptstapel 12 erstreckt.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 1 bis 4 ist der strickleiterartigen
Tragelementkette aus den über
die Kettenelemente 21 strickleiterartig verbundenen Tragelementen 20 an
einem vorderen Ende, mit welchem dieselbe zuerst zwischen die Palette 14 und
einen Hilfsstapel 11 eingeschoben wird, ein Keilelement 25 zugeordnet.
Das Keilelement 25 ermöglicht
ein einfaches Einschieben der strickleiterartigen Tragelementkette
zwischen die Unterseite des Hilfsstapels 11 und die Palette 14,
ohne die unteren Druckbogen des Hilfsstapels 11 zu beschädigen.
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Das
Keilelement 25 ist gemäß 4 kammförmig ausgebildet
und verfügt über nebeneinander angeordnete
Stege 26, zwischen denen Nuten 27 ausgebildet
sind. Die Stege 26 und Nuten 27 des Keilelements 25 wirken
mit Stegen 28 und Nuten 29 der Palette 14 derart
zusammen, dass beim Einschieben (siehe 2 und 3)
des Keilelements 25 zwischen die Unterseite des Hilfsstapels 14 und
die Palette 14 die Stege 26 des Keilelements 25 in
die Nuten 29 der Palette 14 ein greifen, wohingegen
die Stege 28 der Palette 14 in die Nuten 27 des
Keilelements 25 eingreifen.
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In
die Nuten 29 der Palette 14 können dabei gemäß 4 Rollkörper 30 integriert
sein, welche die Bewegung des Keilelements 25 relativ zur
Palette 14 erleichtern. Die als Rollen 20 ausgebildeten
Tragelemente der strickleiterartigen Tragelementkette rollen beim
Einschieben derselben zwischen die Unterseite des Hilfsstapels 11 und
die Palette 14 auf den Stegen 28 der Palette 14 ab.
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Wie 4 entnommen
werden kann, sind in die Stege 26 des Keilelements 25 Bohrungen 31 integriert,
durch welche zur Erleichterung des Einschiebens des Keilelements 25 zwischen
eine Unterseite eines Hilfsstapels 11 und eine Palette
Luft geleitet werden kann. Hierdurch kann zwischen dem untersten
Bogen eines Hilfsstapels 11 und dem Keilelement 25 ein
Luftpolster aufgebaut werden, welches die Einführung des Keilelements 25 mit
geringsten Kräften
ermöglicht.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 32 zum
Vereinigen eines Hilfsstapels mit einem Hauptstapel im Bereich eines Anlegers
einer Bogendruckmaschine zeigt 5, wobei
zur Vermeidung unnötiger
Wiederholungen für das
Ausführungsbeispiel
der 5 die gleichen Bezugsziffern verwendet werden
wie für
das Ausführungsbeispiel
der 1 bis 4. Der einzige Unterschied zwischen
dem Ausführungsbeispiel
der 5 und dem Ausführungsbeispiel
der 1 ist darin zu sehen, dass der nach unten gerichtete
Abschnitt 23 der Hilfsstapeltrageinrichtung 15,
im Bereich dessen die Tragelemente 20 nach dem Entfernen
derselben aus dem Bereich der Unterseite des Hilfsstapels 11 vertikal
abgeleitet werden, auf der dem Anlegertisch 24 benachbarten
Seite des Anlegers 13 seitlich neben dem Hauptstapel 12 positioniert
ist, sich demnach unterhalb des Anlegertischs 24 erstreckt.
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Ein
drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 33 zum
Vereinigen eines Hilfsstapels mit einem Hauptstapel im Bereich eines Anlegers
einer Bogendruckmaschine zeigen 6 bis 8,
wobei auch für
das Ausführungsbeispiel der 6 bis 8 zur
Vermeidung unnötiger
Wiederholungen für
gleiche Baugruppen gleiche Bezugsziffern verwendet werden.
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Das
Ausführungsbeispiel
der 6 bis 8 unterscheidet sich von den
Ausführungsbeispielen
der 1 bis 4 bzw. 5 dadurch, dass
im Ausführungsbeispiel
der 6 bis 8 die als Rollen ausgebildeten
Tragelemente 20 der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 über die
Kettenelemente 22 zu zwei strickleiterartigen Tragelementketten
verbunden sind, nämlich
derart, dass jeweils eine dieser strickleiterartigen Tragelementketten
von sich gegenüberliegenden
Seiten aus zwischen eine Palette und eine Unterseite eines Hilfsstapels 11 einführbar ist.
In diesem Fall ist dann jeder der beiden strickleiterartigen Tragelementketten
jeweils ein Keilelement 25 zugeordnet. Die Keilelemente 25 sind
im Ausführungsbeispiel
der 6 bis 8 aufklappbar, um so ein Durchsacken
bzw. ein nach unten gerichtetes Wölben der Druckbogen des Hilfsstapels 11 im
Bereich der Keilelemente 25 zu unterbinden. Jede der beiden
strickleiterartigen Tragelementketten ist im Ausführungsbeispiel
der 6 bis 8 in einem vertikal nach unten
gerichteten Abschnitt 23 der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 aufnehmbar,
um dieselben platzsparend bei Vereinigung des Hilfsstapels 11 mit dem
Hauptstapel 12 aus dem Bereich der Unterseite des Hilfsstapels 11 zu
entfernen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 34 zum
Vereinigen eines Hilfsstapels mit einem Hauptstapel im Bereich eines Anlegers
einer Bogendruckmaschine zeigt 9, wobei
das Ausführungsbeispiel
der 9 im Wesentlichen dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 entspricht,
so dass auch hier wiederum für gleiche
Baugruppen gleiche Bezugsziffern verwendet werden. Das Ausführungsbeispiel
der 9 unterschiedet sich vom Ausführungsbeispiel der 1 lediglich
dadurch, dass der Bereich 23 der Hilfsstapeltrageinrichtung 15,
in welchem nach horizontalem Entfernen der Tragelemente 20 aus
dem Bereich der Unterseite des Hilfsstapels 11 dieselben
vertikal abgeleitet werden, nach oben gerichtet und nicht nach unten
gerichtet ist. Dies hat den Vorteil, dass der Abschnitt 23 die
Zugänglichkeit
des Anlegers 13 im Bereich unterhalb der Hilfsstapeltrageinrichtung 15 nicht
beschränkt,
so dass von allen Seiten aus ein Hauptstapel 12 in den
Bereich des Anlegers 13 eingefahren werden kann.
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In
den Ausführungsbeispielen
der 1 bis 9 werden die Tragelemente 20 jeweils
in bzw. entgegengesetzt zu einer Förderrichtung der Druckbogen
durch die Bogendruckmaschine bewegt. Im Unterschied hierzu ist es
auch möglich,
die Tragelemente 20 quer zur Transportrichtung der Druckbogen zu
bewegen, wobei hierzu die gesamte erfindungsgemäße Vorrichtung lediglich um
90° versetzt
am Anleger 13 angebaut werden muss. In diesem Fall müssen dann
auch die Nuten bzw. Stege der Palette 14 um 90° versetzt
zu den Ausführungsbeispielen
der 1 bis 9 verlaufen.
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Ebenso
ist es möglich,
im Unterschied zu den in 1 bi 9 gezeigten
Ausführungsbeispielen
strickleiterartig verbundene Tragelemente 20 nach dem Entfernen
aus dem Bereich der Unterseite eines Hilfsstapels 11 seitlich
neben dem Hilfsstapel 11 bzw. Hauptstapel 12 aufzuwickeln.
In diesem Fall können
dann die Abschnitte 23 der Hilfsstapeltrageinrichtungen 15 entfallen.
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Jeder
strickleiterartigen Tragelementkette der obigen Ausführungsbeispiele
ist vorzugsweise ein separater Antrieb zum Einfahren bzw. Ausfahren der
Tragelemente zugeordnet. Gegebenenfalls kann dann, wenn wie im Ausführungsbeispiel
der 6 bis 8 zwei strickleiterartige Tragelementketten
vorhanden sind, beiden auch ein gemeinsamer Antrieb zugeordnet werden.
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- 10
- Vorrichtung
- 11
- Hilfsstapel
- 12
- Hauptstapel
- 13
- Anleger
- 14
- Palette
- 15
- Hilfsstapeltragenrichtung
- 16
- Hilfsstapelhubeinrichtung
- 17
- Hubelement
- 18
- Tragrahmen
- 19
- Führungselemente
- 20
- Tragelement
- 21
- Kettenelement
- 22
- Pfeil
- 23
- Abschnitt
- 24
- Anlegertisch
- 25
- Keilelement
- 26
- Steg
- 27
- Nut
- 28
- Steg
- 29
- Nut
- 30
- Rollkörper
- 31
- Öffnung
- 32
- Vorrichtung
- 33
- Vorrichtung
- 34
- Vorrichtung