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Die
Erfindung betrifft einen Andruckkontakt zur druckschlüssigen Verbindung
mit wenigstens einem Gegenkontakt gemäß Oberbegriff des Anspruches
1.
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Andruckkontakte
mit mäanderartigem
Federelement sind beispielsweise aus
US 6,783,405 B1 ,
EP 1 124 290 A2 und
WO 96/28865 bekannt und üblicherweise
Bestandteil eines Steckverbinders. Der Kontakt mit seinem Federelement
ist entweder im Stecker oder in der Buchse des Steckverbinders angeordnet
und geht mit einem geeigneten Gegenkontakt eine druckschlüssige, elektrische
Verbindung ein, während
die Gehäuseteile
von Stecker und Buchse eine, die Steckverbindung aufrechterhaltende,
Formschlussverbindung, beispielsweise eine Rastverbindung, eingehen.
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Gängige Anwendungsbeispiele
für Andruckkontakte
sind, wie beispielsweise
WO
96/28865 offenbart, insbesondere Schnittstellen für mobile
Kommunikationsgeräte
wie beispielsweise Mobiltelefone. Mittels der Andruckkontakte ist
es möglich,
verschiedene Datensignale zu übertragen
und/oder die interne Batterie eines Mobiltelefons zu laden.
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Die
zunehmende Miniaturisierung von mobilen Kommunikationsgeräten bei
zunehmendem Funktionsumfang erfordert auch eine Verkleinerung der
vorgenannten Schnittstellen, ohne dass die Zuverlässigkeit
der Schnittstellenverbindungen, insbesondere der elektrischen Verbindung
zwischen Andruckkontakt und Gegenkontakt darunter leidet.
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Die
Qualität
der Verbindung zwischen Andruckkontakt und Gegenkontakt wird im
wesentlichen von der Federspannung des Federelementes des Andruckkontaktes
und einer exakten Positionierung der Kontaktabschnitte von Andruckkontakt
und Gegenkontakt zueinander beeinflusst. Neben der geeigneten Materialwahl
für das
Federelement (beispielsweise weicher bzw. harter Federstahl) wird
die Andruckkraft bei denen aus dem Stand der Technik bekannten quer
belasteten Mäanderfederelementen von
der Anzahl der Mäanderwindungen
und somit letztlich von der räumlichen
Ausdehnung der Mäanderfeder
bestimmt. Als quer belastete Mäanderfeder im
Sinne dieser Anmeldung wird eine Mäanderfeder bezeichnet, deren
zwei Mäanderschlingen
verbindender Federabschnitt im wesentlichen quer zur Andruckkraft
bzw. quer zur Kontaktlängsachse
ausgerichtet ist.
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Für eine lagesichere
Verbindung der Kontaktabschnitte von Andruckkontakt und Gegenkontakt
ist eine gewisse Mindestgröße der Kontaktflächen der
Kontaktabschnitte, insbesondere des Gegenkontaktes, erforderlich,
da der Kontaktabschnitt des Andruckkontaktes bei Verwendung eines
mäanderartigen
Federelementes seitlich verkippt. Zwar ist eine Reduzierung dieser
Fläche
möglich,
dann bedarf es jedoch auf Seiten des Gehäuses des Andruckkontaktes einer
Führung
für den
Kontaktabschnitt, um ein seitliches Verkippen sicher zu verhindern.
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Aus
dem vorhergesagten wird ersichtlich, dass die bekannten Andruckkontakte
aufgrund ihres Raumbedarfs für
das Federelement und die gemeinsamen Kontaktflächen von Andruckkontakt und
Gegenkontakt bzw. einer üblicherweise
durch das Gehäuse
des Steckverbinders ausgebildeten Führung, den Anforderungen an
eine zunehmende Miniaturisierung solcher Baugruppen nicht mehr gerecht
werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, einen Andruckkontakt zu schaffen, welcher
unter Beibehaltung einer sicheren elektrischen Verbindung mit einem
Gegenkontakt einen geringeren Raumbedarf hat.
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Aufgabe
ist es insbesondere, einen Andruckkontakt zu schaffen, der auch
bei hohen Federkräften einen
selbstführenden
Kontaktabschnitt bereitstellt.
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Die
Aufgabe wird von einem Andruckkontakt mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst,
insbesondere mit dessen kennzeichnenden Merkmalen.
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Ein
solches Federelement baut bei gleicher Federkonstante wesentlich
kleiner als bekannte mäanderartige
Federelemente. Zudem wirken die beidseitig der Kontaktlängsachse
im Federelement auftretenden Federspannungen entgegengerichtet,
so dass sich das Federelement selbst stabilisiert. Der Kontaktabschnitt
bedarf für
eine sichere Bewegung auf der Kontaktlängsachse daher keiner separaten Führung. Aufgrund
der Selbstführung
des Kontaktabschnittes kann die Kontaktfläche des Gegenkontaktes auf
das für
eine sichere Verbindung notwendige Maß reduziert werden, da ein
andruckkontaktseitiges Verkippen sicher vermieden wird.
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Aus
US 6,200,151 B1 ist
ein Andruckkontakt bekannt, welcher mittels einer speziell ausgebildeten C-Feder
eine Bewegung des Kontaktabschnittes außerhalb der auf der Kontaktlängsachse
liegenden Bewegungsbahn kompensieren soll. Wie jedoch der Zeichnungsbeschreibung
zu
3 zu entnehmen ist, wird auch bei dieser Lösung die
C-Feder mittels des Gehäuses
im Bereich des Kontaktabschnittes vorgespannt und der Kontaktabschnitt
so letztlich auch geführt.
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Eine
Ausführungsform
sieht vor, dass die weiteren Federabschnitte im wesentlichen parallel zur
Kontaktlängsachse
ausgebildet sind, insbesondere, wenn der zentrale, zwei Mäanderschlingen
verbindende Federabschnitte mit der Kontaktlängsachse einen Winkel α kleiner
90° einschließt. Diese
Ausführungsform
gewährleistet
eine äußerst sichere Selbstführung des
Andruckkontaktes.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist das Federelement derart gestaltet, dass der zentrale Federabschnitt
des Federelementes bei Aufbau einer Federspannung im wesentlichen spannungsfrei
ist, insbesondere wenn das Federelement unter Aufbau der Federspannung
eine rotative Bewegung um den Symmetriepunkt vollzieht. Eine derartige
Ausgestaltung führt
zu einem spiralartigen Zusammenziehen bzw. Zusammendrücken des
Federelementes des erfindungsgemäßen Andruckkontaktes,
so dass sich der Raumbedarf des Federelementes in gespanntem Zustand
weiter verringert.
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Die
Ausrichtung des zentralen Federabschnittes des Federelementes zur
Kontaktlängsachse
ist einer der Einflussfaktoren, welcher die Federspannung des Federelementes
und somit die Andruckkraft des Kontaktabschnittes beeinflusst. Gemäß bevorzugten
Ausführungsformen
schneidet daher der zentrale Federabschnitt die Kontaktlängsachse
in einem Winkel kleiner 60° oder
kleiner 45° oder kleiner
30°. Beliebige
andere spitze Winkel, d. h. Winkel kleiner 90° zur Kontaktlängsachse
sind jedoch denkbar, je nach zu erreichender Andruckkraft.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die weiteren Federabschnitte gekrümmt nach Art von C-Federn ausgebildet.
Im Sinne der Anmeldung sind demnach auch gekrümmte Federabschnitte im wesent lichen
parallel zur Kontaktlängsachse
ausgerichtet, so lange die Längsachse
der gekrümmten
Federabschnitte im wesentlichen parallel zur Kontaktlängsachse
ausgerichtet ist. Derartige Federabschnitte erlauben es, die Bauform
des Andruckkontaktes weiter zu verkleinern.
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Die
Selbstführung
des Kontaktabschnittes, d. h. seine ausschließliche Bewegung entlang der Kontaktlängsachse
wird weiter verbessert, wenn wenigstens ein Kontaktabschnitt zwei
zueinander beabstandet angeordnete Kontaktfüße aufweist, insbesondere wenn
diese symmetrisch zur Kontaktlängsachse
angeordnet sind.
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Bevorzugt
sind die Kontaktabschnitte und das Federelement werkstoffeinheitlich
stoffschlüssig ausgebildet,
besonders bevorzugt als Blattfeder.
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Der
erfindungsgemäße Kontakt
kann als sogenannter Board-to-Board-Connector
ausgebildet sein, indem beide Kontaktabschnitte eine druckschlüssige Verbindung
mit jeweils einem zugeordneten Gegenkontakt ausbilden. Ein Board-to-Board-Kontakt
verbindet im Sinne dieses Ausführungsbeispieles
Leiterbahnen bzw. Kontaktfelder zweier Leiterplatten ausschließlich druckschlüssig, was
nicht ausschließt,
dass diese druckschlüssige
Verbindung durch Formschluss oder andere Verbindungsarten von beispielsweise
einem Kontaktgehäuse
gesichert ist.
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Bei
einem Andruckkontakt, insbesondere wenn er druckschlüssig zwei
Leiterplatten verbindet, ist es vorteilhaft, wenn der Andruckkontakt
im Bereich des Mittelpunktes des zentralen Federabschnittes ein
Lager aufweist, mittels dessen das Federelement schwenkbar in einem
Gehäuse
gelagert ist. Dies ermöglicht
eine gehäusefeste
Anordnung des Kontaktes, ohne die oben angeführte rotative Bewegung des
Federelementes zu behindern.
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Ausgehend
vom vorgenannten Stand der Technik und derselben Aufgabe, betrifft
die Erfindung darüber
hinaus einen Andruckverbinder nach dem Oberbegriff des Anspruch
14, welcher sich durch Ausbildung des Kontaktes nach einem der Ansprüche 1 bis
13 kennzeichnet.
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Weitere
Vorteile und ein besseres Verständnis
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung verschiedener
Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Andruckkontakt
in einer einfachen Bauform in perspektivischer Ansicht,
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2 den
Andruckkontakt gemäß 1 mit unter
Spannung stehendem Federelement in Ansicht,
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3 ein
als Board-to-Board-Kontakt gestalteter Andruckkontakt gemäß 1,
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4 der
Board-to-Board-Verbinder gemäß 3 unter
Federspannung,
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5 ein
Andruckkontakt mit mehrfach mäanderartig
geschlungenem Federelement in perspektivischer Ansicht,
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6 der
Andruckkontakt gemäß 5 in Ansicht,
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7 eine
Darstellung gemäß 6 mit
unter Spannung stehendem Federelement,
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8 ein
erfindungsgemäßer Andruckkontakt
mit mehrfach geschlungenem Federelement und gekrümmten Federabschnitten in perspektivischer Ansicht,
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9 eine
Ansicht gemäß 8 in
Ansicht,
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10 eine
Ansicht gemäß 9 mit
gespannten Federelement,
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11 und 12 ein
Andruckkontakt gemäß 1 bzw. 2 zur
schematischen Darstellung der wirkenden Federkräfte,
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13 ein
Andruckverbinder mit erfindungsgemäßem Andruckkontakt,
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14 der
Andruckverbinder gemäß 12 in
montiertem Zustand und
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15 und
16 den
Stand der Technik gemäß
WO 96/28865 .
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In
den Figuren ist ein Andruckkontakt einheitlich mit der Bezugsziffer 10 gekennzeichnet.
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Die
15 und
16 stellen
den Stand der Technik gemäß
WO 96/28865 dar, wobei
die Bezugszeichen gegenüber
der vorgenannten Schrift geändert
wurden.
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Im
Stand der Technik wird ein Andruckkontakt 10 vorgestellt,
welcher einen ersten Kontaktabschnitt 11 und einen zweiten
Kontaktabschnitt 12 aufweist. Die Kontaktabschnitte 11 und 12 sind
mittels eines mäanderartigen
Federelementes 13 zueinander beabstandet angeordnet. Eine
Kontaktlängsachse
L erstreckt sich vom ersten Kontaktabschnitt 11 zum zweiten
Kontaktabschnitt 12. In 16 ist
der Andruckkontakt 10 in einem Gehäuse 14 gelagert, wobei
der zweite Kontaktabschnitt 12 zum Zwecke einer druckschlüssigen Verbindung
mit einem nicht dargestellten Gegenkontakt aus dem Gehäuse 14 austritt.
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Zum
Herstellen einer druckschlüssigen
Verbindung wird ein nicht dargestellter Gegenkontakt in Richtung
des Pfeiles 15 gegen den Kontaktabschnitt 12 gedrückt, welcher
sich in Pfeilrichtung in das Gehäuse 14 hinein
verschiebt. Dabei wird das Federelement 13 ziehharmonikaartig
zusam mengedrückt
und baut eine zum Pfeil 15 entgegengerichtete Federkraft F
auf, welche die druckschlüssige
Verbindung zwischen Kontaktabschnitt 12 und Gegenkontakt
gewährleistet.
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Das
mäanderartige
Federelement 13 weist mehrere Mäanderschlingen 16 auf,
welche mittels mehrerer Federabschnitte 17 verbunden sind.
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Im
Stand der Technik sind die Federabschnitte im wesentlichen quer
zur Kontaktlängsachse
L angeordnet bzw. quer zur Pfeilrichtung 15, welche eine dem
Gegenkontakt ausweichende Bewegungsrichtung des Kontaktabschnittes 12 symbolisiert.
Im Sinne dieser Anmeldung stellt ein derartiges Federelement 13 ein
quer belastetes Federelement 13 dar.
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Das
quer belastete Federelement 13 verursacht ein in Pfeilrichtung
instabiles Ausweichen des Kontaktabschnittes 12. Der Kontaktabschnitt 12 neigt zu
einseitigem Verkippen, wobei die alternativen Kipprichtungen durch
die Pfeile 18 bzw. 19 symbolisiert sind. Um dennoch
eine sichere Lage auf dem Gegenkontakt zu gewährleisten, ist entweder ein großflächiger Gegenkontakt
erforderlich oder aber eine geeignete Führung für den Kontaktabschnitt 12, wie
beispielsweise eine in 16 dargestellte geeignete Gehäuseöffnung 20.
Darüber
hinaus stellt ein in den 15 und 16 gezeigtes
Federelement 13 eine vergleichsweise weiche Feder mit geringer
Federkonstanten dar, so dass zur Sicherstellung einer gewissen Andruckkraft
ein Federelement 13 mit entsprechend vielen mäanderartigen
Windungen 16 oder aber ein großer Federweg notwendig ist.
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Wie
einleitend beschrieben, stehen die vorgenannten konstruktiven Merkmale
des bekannten Kontaktes 10 mit vergleichsweise geringer,
vom Federelement 13 ausgeübter Andruckkraft auf den Gegenkontakt
bei gleichzeitig vergleichsweise großem Platzbedarf den zunehmenden
Anforderungen an die Miniaturisierung von Andruckverbindern entgegen.
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Deshalb
schlägt
die Erfindung einen im folgenden dargestellten, verbesserten Andruckkontakt 10 vor.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßer Andruckkontakt 10 dargestellt,
welcher ebenfalls einen ersten Kontaktabschnitt 11 und
einen zweiten Kontaktabschnitt 12 umfasst, welche von einem
mäanderartigen
Federelement 13 beabstandet zueinander angeordnet sind.
Im vorliegenden Beispiel ist der erste Kontaktabschnitt 11 als
Schneidkontakt zur Anbindung eines elektrischen Leiters wie beispielsweise eines
Drahtes ausgebildet und weist darüber hinaus einen Einspannabschnitt 21 auf,
mittels dessen der Andruckkontakt 10 in einem nicht dargestellten
Gehäuse
eines Andruckverbinders gehäusefest
angeordnet werden kann.
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Beide
Kontaktabschnitte 11, 12 liegen auf einer sich
von Kontaktabschnitt zu Kontaktabschnitt erstreckenden Kontaktlängsachse
L.
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Das
Federelement 13 weist vier Mäanderschlingen 16 auf
sowie zwei Bögen 22,
welche der Anbindung der Kontaktabschnitte 11, 12 dienen.
Die Mäanderschlingen 16 sind
mittels Federabschnitten 17 bzw. einem zentralen Federabschnitt 23 miteinander
gekoppelt. Der zentrale Federabschnitt 23 kann somit auch
als Verbindungsabschnitt 23 bezeichnet werden. Er weist
einen geometrischen Mittelpunkt 24 auf, welcher auf der
Kontaktlängsachse
L liegt. Der Federabschnitt 23 schließt mit der Kontaktlängsachse
L im vorliegenden Beispiel einen Winkel α von etwa 45° ein und schneidet die Kontaktlängsachse. Die
beidseitig der Kontaktlängsachse
L angeordneten Federabschnitte 17 sind parallel zur Kontaktlängsachse
L ausgerichtet.
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2 zeigt
den Andruckkontakt gemäß 1 mit
gespanntem Federelement 13. Diese Stellung nimmt der Andruckkontakt 10 ein,
wenn ein hier nicht dargestellter Gegenkontakt mit dem Kontaktabschnitt 12 eine
druckschlüssige
Verbindung eingeht und, wie zum Stand der Technik (16 und 17) bereits beschrieben, den Kontaktabschnitt 12 in
Pfeilrichtung 15 bewegt. Auch im vorliegenden Beispiel übt das Federelement 13 eine
der Bewegungsrichtung 15 entgegengesetzte Kraft F – die Andruckkraft – auf den
Kontaktabschnitt 12 und somit auf den Gegenkontakt aus.
Aufgrund der im Gegensatz zum Stand der Technik parallel zur Längsmittelachse
L und somit in Bewegungsrichtung 15 bzw. in Kraftrichtung
F ausgerichteten Federabschnitte 17 ist das Federelement 13 im
Sinne dieser Erfindung als längs belastetes
Federelement 13 bezeichnet. Die Andruckkraft F verläuft im wesentlichen
längs der
Kontaktfederabschnitte 17.
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Die 3 und 4 zeigen
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Andruckkontaktes 10.
Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Board-to-Board-Kontakt,
bei dem beide Kontaktabschnitte 11 und 12 für eine druckschlüssige Verbindung
mit jeweils einem nicht dargestellten Gegenkontakt ausgelegt sind.
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Wie
schon vorhergehend erläutert,
weicht der Kontaktabschnitt 12 bei Aufbau einer druckschlüssigen Verbindung
dem nicht dargestellten, zugeordneten Gegenkontakt in Bewegungsrichtung 15 aus.
Das gleiche Prinzip wird bei Auslegung des Kontaktabschnittes 11 für eine druckschlüssige Verbindung
mit einem zugeordneten, nicht dargestellten Gegenkontakt angewandt.
Jedoch vollzieht der Kontaktabschnitt 11 eine gegenläufige Bewegung
in Pfeilrichtung 25. Daraus resultierend wird, wie in 4 dargestellt,
das Federelement 13 des Andruckkontaktes 10, wie
schon zuvor beschrieben, gespannt. Es übt jedoch jetzt nicht nur die
Andruckkraft F12 auf den dem Kontaktfederabschnitt 12 zugeordneten
Gegenkontakt, sondern auch eine entgegengerichtete Andruckkraft
F11 auf den dem Kontaktfederabschnitt 11 zugeordneten
Gegenkontakt aus.
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Weiterhin
zeigen 3 und 4 ein im Bereich des Mittelpunkt 24 des
zentralen Federabschnittes 23 angeordnetes Lager 26.
Dieses Lager 26 ist so gestaltet, dass der Andruckkontakt 10 zwar gehäusefest,
jedoch um einen körperlichen
Mittelpunkt 24 schwenkbar in einem nicht dargestellten Gehäuse angeordnet
sein kann.
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Die 5 bis 7 stellen
einen Andruckkontakt 10 dar, dessen Federelement 13 gegenüber der
in den 1 und 2 dargestellten Grundanordnung
um weitere Mäanderschlingen 16 erweitert worden
ist, wobei 7 den Zustand des Andruckkontaktes 10 mit
gespanntem Federelement 13 darstellt. Ein solches Federelement 13 ermöglicht bei gleichen
Spannungen einen größeren Federweg bzw.
es federt deshalb relativ weich.
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Gegenüber dem
in den 1 und 2 dargestellten Federelement 13,
weist das Federelement 13 in den 5 bis 7 sechs
Mäanderschlingen 17 auf,
die über
mehrere Federabschnitte 17 und einen zentralen Federabschnitt 23 miteinander
verbunden sind. Der zentrale Federabschnitt 23 liegt vorliegend
auf der Kontaktlängsachse
L, welche hier zur besseren Übersicht
nur angedeutet dargestellt ist. Der Winkel zwischen zentralem Federabschnitt 23 und
Kontaktlängsachse
L beträgt
folglich 0°.
Auch hier weist der zentrale Federabschnitt 23 einen Mittelpunkt 24 auf,
welcher auf der Kontaktlängsachse
L angeordnet ist.
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In
der vergleichenden Betrachtung der 1 und 5 und 6 offenbart
sich ein wesentliches Prinzip der bevorzugten Ausführungsformen.
Augenmerk ist zu legen auf den zentralen Federabschnitt 23,
der mit der Kontaktlängsachse
L einen spitzen Winkel kleiner 90° einzuschließen hat.
Je nach Auslegung des Federelementes 13 kommt somit jeder Winkel
zwischen 0° und
90° zwischen
zentralem Federabschnitt 23 und Kontaktlängsachse
L im ungespannten Federzustand in Frage. Jeder Winkel α zwischen
einem Federabschnitt 17, 23 und der Kontaktlängsachse
kleiner 90° ist
im Sinne der Erfindung ein spitzer Winkel.
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Eine
Abwandlung des Andruckkontaktes 10 der 5 bis 7 stellt
das Ausführungsbeispiel gemäß den 8 bis 10 dar.
In diesem Ausführungsbeispiel
umfasst das Federelement 13 vier Mäanderschlingen 16,
welche mittels Federabschnitten 17 und einem zentralen
Federabschnitt 23 miteinander verbunden sind. Der zentrale
Federabschnitt 23 ist, wie beim Ausfüh rungsbeispiel gemäß der 5 bis 7,
auf der Kontaktlängsachse
L angeordnet, weist einen Mittelpunkt 24 auf, welcher auf
der Kontaktlängsachse
L liegt und schließt
mit der Kontaktlängsachse
L einen Winkel von 0° ein.
Die Federabschnitte 17 sind jedoch gekrümmt nach Art von C-Federn ausgebildet.
Man kann somit von einem Federelement 13 sprechen, welches
aus mehreren, symmetrisch gekoppelten C-Federn bzw. C-förmigen Federabschnitten 17 besteht.
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Bei
einer vergleichenden Betrachtung der bisher besprochenen Ausführungsbeispiele
offenbaren sich weitere Prinzipien des Erfindungsgedankens. Zunächst ist
das Federelement 13 grundsätzlich zum Mittelpunkt 24 des
zentralen Federabschnittes punktsymmetrisch ausgebildet. Darüber hinaus sind
die Federabschnitte 17 bevorzugt parallel zur Kontaktlängsachse
L angeordnet. Es ist jedoch ausreichend, wenn die Federabschnitte 17 einen
spitzen Winkel α mit
der Kontaktlängsachse
L einschließen, d.
h. einen Winkel kleiner 90°.
In den Darstellungen der 1 bis 7 sind die
Federabschnitte 17 im ungespannten Zustand des Federelementes 13 streng
parallel zur Kontaktlängsachse
L ausgerichtet, im gespannten Zustand weisen sie eine Krümmung und
eine leicht winklige Ausrichtung zur Kontaktlängsachse L auf.
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Bei
den Darstellungen der 8 bis 10 ist
eine Ausrichtung der gekrümmten
Federabschnitte 17 parallel zur Kontaktlängsachse
L deutlich erkennbar. Als im wesentlichen parallele Ausrichtung gilt
also auch diese Ausgestaltung der Federabschnitte, deren Längsachse
A im wesentlichen parallel zur Kontaktlängsachse L ausgerichtet ist.
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In
den 11 und 12 ist
noch einmal der Andruckkontakt 10 gemäß 1 bzw. 2 dargestellt.
In 11 befindet sich das Federelement 13 in
einer spannungsfreien Ruhelage, in 12 ist
das Federelement 13 gespannt. Die Linien B in 12 symbolisieren
die Breite des Federelementes 13 im ungespannten Zustand
gemäß 11.
Die Breite ist hier die quer zur Kontaktlängsachse L gemessene räumliche
Ausdehnung des Federelementes 13.
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Anhand
der vergleichenden Darstellungen der 11 und 12 lässt sich
sehr gut die Wirkung des punktsymmetrischen Aufbaus des Federelementes 13 bei
Aufbau der Federspannung darstellen. Die Bewegung des Kontaktabschnittes 12 in Pfeilrichtung 15 – ausgelöst durch
den Aufbau einer druckschlüssigen
Verbindung mit einem hier nicht dargestellten Gegenkontakt – führt zu einer
Krümmung
und damit zum Aufbau einer Federspannung insbesondere der Federabschnitte 17.
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Bezüglich der
Zeichnungsebene sowie der Kontaktlängsachse L tritt eine nach
links gerichtete Federkraft FL auf, welche
auf den rechten Federabschnitt 17 wirkt und eine nach rechts
gerichtete Federkraft FR, welche auf den
linken Federabschnitt 17 wirkt, auf. Die Federkräfte FR, FL sind vom Betrag
her identisch, jedoch entgegengerichtet.
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Die
Federkräfte
FL und FR stehen
stellvertretend für
sämtliche
im Federelement 13 auftretenden Federkräfte, wobei jede auftretende
Federkraft auf der einen Seite der Kontaktlängsachse L eine vom Betrag
her identische, jedoch entgegengesetzte Federkraft auf der anderen
Seite der Kontaktlängsachse
zugeordnet ist. Daher stabilisiert sich das Federelement 13 selbsttätig. Gleichzeitig
verkippt der zentrale Federabschnitt 23 bei Aufbau einer
Federspannung um seinen Mittelpunkt 24 in Pfeilrichtung 28,
so dass das Federelement 13 im Kontaktabschnitt 12 eine
lineare Bewegung auf der Kontaktlängsachse L aufzwingt. Die im
Stand der Technik erforderliche Führung des Kontaktabschnittes 12 ist
beim erfindungsgemäßen Andruckkontakt 10 aufgrund
dieser selbststabilisierenden Ausgestaltung des Federelementes 13 somit
entbehrlich.
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Erfindungswesentlich
ist demzufolge, dass das Federelement 13 derart aufgebaut
ist, dass die Federabschnitte 17 derart zueinander angeordnet sind,
dass das Federelement 13 bei Aufbau einer Federspannung
um seinen Mittelpunkt 24 eine rotative Bewegung vollzieht.
Dabei kann sich das Federelement 13 bzw. der Mittelpunkt 24 relativ
zu beispielsweise einem Gehäuse,
in welchem der Andruckkontakt 10 gelagert ist, verschieben.
Unter der Rotationsbewegung zieht sich das Federelement 13 bevorzugt zusammen.
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In
den 1, 2, 5 bis 7,
und 11 bis 14 weist
der zum Aufbau einer druckschlüssigen
Verbindung mit einem nicht dargestellten Gegenkontakt ausgebildete
Kontaktabschnitt 12 eine besondere Ausgestaltung auf. Der
Kontaktabschnitt 12 bildet spiegelsymmetrisch zur Kontaktlängsachse zwei
Kontaktfüße 29 aus,
welche ausschließlich
in 2 entsprechend gekennzeichnet sind. Der Kontaktabschnitt 12 bildet
somit eine zum nicht dargestellten Gegenkontakt hin offene, V-förmige Kontur aus.
Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik gemäß den 15 und 16 sowie
den in den 3 und 4 für eine punkt-
bzw. linienförmige Kontaktierung
ausgebildeten Kontaktabschnitten 11, 12 verhindert
der wie vorbeschrieben ausgebildete Kontaktabschnitt 12 aufgrund
seiner Aufstandsweite die Gefahr des Abrollens bzw. Abkippens weiter.
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In
den 13 und 14 ist
ein Steckverbinder 30, bestehend aus zwei Gehäuseteilen 31 und 32 dargestellt.
Das Gehäuseteil 31 ist
an einer Leiterplatte 33 angeordnet, welche bei Position 34 einen Gegenkontakt
ausbildet. Mit 35 ist ein Rasthaken des Gehäuseteiles 31 bezeichnet.
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Im
Gehäuseteil 32 ist
ein Andruckkontakt 10 gemäß den Darstellungen 5 bis 7 gehäusefest
gelagert. Mit 36 ist ein elektrischer Leiter, beispielsweise ein
Kabel, bezeichnet, welches mittels des als Schneidkontakt ausgebildeten,
in den Zeichnungen nicht bezeichneten Kontaktabschnittes 11 an
den Andruckkontakt 10 angebunden ist.
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In 14 ist
das Gehäuseteil 32 in
das Gehäuseteil 31 eingesetzt,
wobei der Rasthaken 35 das Gehäuseteil 32 hintergreift
und so eine formschlüssige,
sichere Verbindung der beiden Gehäuseteile 31, 32 gewähr leistet.
Der Kontaktabschnitt 12 wurde in Pfeilrichtung 15 auf
der Kontaktlängsachse
L verschoben, wodurch sich im Federelement 13 (nicht bezeichnet)
eine Federspannung aufbaut, die eine Andruckkraft F auf den Gegenkontakt 34 der
Leiterplatte 33 ausübt.
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Wie
den vergleichenden Darstellungen der 13 und 14 zu
entnehmen ist, bewegt sich der Kontaktabschnitt 12 linear
auf der Kontaktlängsachse
L, ohne dass er durch Teile des Gehäuses 31 bzw. 32 geführt ist.
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Zusammenfassend
verwirklicht der erfindungsgemäße Andruckkontakt
daher den Vorteil einer selbstführenden,
linear entlang der Kontaktlängsachse
verlaufenden Bewegung bei gleichzeitig hohen Andruckkräften und
geringem Raumbedarf. Er eignet sich daher besonders für klein
zu gestaltende Andruckverbinder, beispielsweise für Mobiltelefone.