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Gegenstand
der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer polierten
Halbleiterscheibe, wobei die Halbleiterscheibe von einem Kristall
abgetrennt und einer Reihe von Bearbeitungsschritten unterzogen
wird.
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Die
Herstellung von polierten Halbleiterscheiben erfordert nach dem
Abtrennen der Halbleiterscheiben von einem Kristall, beispielsweise
einem Kristall aus Silizium, eine Reihe von Bearbeitungsschritten,
die man nach ihrem Zweck grob in zwei Gruppen einteilen kann: formgebende
Bearbeitungsschritte („wafering"-Schritte) und glättende Bearbeitungsschritte.
Die formgebenden Bearbeitungsschritte zielen insbesondere darauf
ab, den Halbleiterscheiben eine Form zu geben, die sich durch eine verrundete
Kante und sich planparallel gegenüberliegende Seiten auszeichnet.
Mindestens eine der Seiten, üblicherweise
die Vorderseite, wird im weiteren Verlauf des Verfahrens in einen
polierten Zustand gebracht, in dem sie eine nur noch geringfügige Rauigkeit
aufweist und sich daher ausgezeichnet als Substrat zur Herstellung
von elektronischen Schaltkreisen eignet. Zu den formgebenden Bearbeitungsschritten
gehören
neben dem Verrunden der Kante der Halbleiterscheibe insbesondere
das Läppen
und das Schleifen der Seiten. Die beiden zuletzt genannten mechanischen
Bearbeitungsschritte können
gemeinsam zur Anwendung kommen, Läppen gefolgt von Schleifen,
oder in der Weise, dass nur einer der beiden Bearbeitungsschritte
ausgeführt
wird. Das Schleifen einer Seite kann unterteilt sein in Grob- und Feinschleifschritte.
Beim Grobschleifen wird mit Material gröber und schneller abgetragen,
und es bleiben eine höhere
Rauigkeit und eine tiefer in das Kristallgitter reichende Beschädigung („damage"). Beim Feinschleifen
verhält
es sich umgekehrt. Weiterhin kann das Schleifen auf eine Seite der
Halbleiterscheibe beschränkt
sein oder beide Seiten der Halbleiterscheibe umfassen. Sind beide
Seiten zu schleifen, so kann dies nacheinander oder in einem Schritt
durchgeführt
werden. Die am Ende der formgebenden Bearbeitungsschritte erzielte
Scheibengeometrie, die ein Maß für die erreichte
Form ist und beispielsweise durch die Dickenvariation oder die globale
Ebenheit angegeben wird, kann in der Regel durch nachfolgende, die
Seiten glättende
Bearbeitungsschritte nicht mehr gesteigert werden. Es besteht eher
das Problem, dass die nach der Formgebung erreichte Geometrie durch
nachfolgende Bearbeitungsschritte verschlechtert wird.
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Da
im Zuge der formgebenden Bearbeitungsschritte oberflächennahe
Bereiche der Halbleiterscheibe beschädigt werden, zielen die sich
anschließenden,
glättenden
Bearbeitungsschritte auch darauf ab, die beschädigten Bereiche zu entfernen. Zu
diesen Bearbeitungsschritten gehören
insbesondere Ätz-
und Polierschritte.
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In
der
DE 102 10 023
A1 sind Einzelheiten zu solchen Ätz- und Polierschritten näher ausgeführt.
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Beim Ätzen lässt man
ein flüssiges Ätzmittel auf
die Halbleiterscheibe einwirken, beispielsweise indem man die Halbleiterscheibe
in das Ätzmittel
eintaucht und gegebenenfalls vom Ätzmittel umströmen lässt. Flüssige Ätzmittel
mit alkalischem pH, die beispielsweise KOH enthalten, sind bekannt
dafür,
die nach den formgebenden Bearbeitungsschritten erreichte Geometrie
der Halbleiterscheibe kaum zu beeinträchtigen. Sie haben aber den
Nachteil, einen Anstieg der Rauhigkeit der Oberfläche zu bewirken.
Außerdem
bilden sie häufig
eine Quelle für
Kontaminationen der Halbleiterscheibe durch Metallspuren. Flüssige Ätzmittel
mit einem pH im Saueren, beispielsweise solche, die ein Gemisch
von HF und HNO3 enthalten, zeigen diesen
Nachteil nicht, sind jedoch weniger leistungsfähig als alkalische Ätzmittel, was
den Erhalt der Geometrie betrifft. Es wurde deshalb auch schon vorgeschlagen,
alkalisch und sauer reagierende Ätzmittel
nacheinander einzusetzen, wobei deren jeweilige Vorteile kombiniert
werden und deren jeweilige Nachteile in einem geringeren Maß zum Tragen
kommen.
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In
der
US2004/0020513
A1 ist ein Verfahren zum Dünnen einer Halbleiterscheibe
mittels Gasphasenätze
beschrieben, bei dem HF in gasförmigem Zustand,
in der Regel als Dampf, auf die Halbleiterscheibe einwirkt und auf
der Halbleiterscheibe vorhandenes Oxid unter Bildung von Wasser,
und SiF
4 auflöst. Um das Oxid zu bilden,
ist ein Oxidationsmittel wie O
3 notwendig,
das man auf die mit HF zu bearbeitende Oberfläche der Halbleiterscheibe zunächst einwirken
lässt.
Zeitlich kann der Ablauf auch so gestaltet werden, dass das HF und
das Oxidationsmittel gleichzeitig einwirken. Ein besonderer Vorteil
der Gasphasenätze
besteht darin, dass der Ätzmittelverbrauch
wesentlich geringer ist, als bei der Verwendung von flüssigen Ätzmitteln
und eine nach dem Ätzen
mit einem flüssigen Ätzmittel
erfolgende Reinigung der Halbleiterscheibe weniger intensiv sein
muss oder ganz entfallen kann.
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Die
Anforderungen hinsichtlich der Defektfreiheit und Ebenheit, die
die Hersteller von elektronischen Schaltkreisen insbesondere an
die Vorderseite einer Halbleiterscheibe stellen, sind viel zu anspruchsvoll,
um ausschließlich
mit Hilfe von Ätzschritten
erfüllt
werden zu können.
Es ist vielmehr notwendig, mindestens auch einen Polierschritt auszuführen, mit
dem beschädigte
Kristallbereiche entfernt werden und die Rauhigkeit mindestens der
Vorderseite reduziert wird. Als besonders zweckmäßig gelten eine beide Seiten
der Halbleiterscheibe erfassende Abtragspolitur („stock
polishing") mit
einem Materialabtrag von ungefähr
mindestens 10 μm
je Scheibenseite, an die sich eine auf die Vorderseite beschränkte Glanzpolitur
(„mirror
polishing") mit
einem Materialabtrag von weniger als 1 μm anschließt. Die Abtragspolitur beider
Seiten kann als gleichzeitig erfolgende Doppelseitenpolitur erfolgen
oder zwei nacheinander ausgeführte
Einseitenpolierschritte umfassen. Der vorteilhaften Wirkung der
Politur stehen als Nachteile gegenüber, dass die Politur einen vergleichsweise
teueren Bearbeitungsschritt darstellt, der hochwertige Poliermittel
und Poliertücher verbraucht,
und dass die Abtragspolitur die durch die formgebenden Bearbeitungsschritte
erreichte Geometrie der Halbleiterscheibe ungünstig verändert. Darüber hinaus können im
Poliermittel enthaltene Metallspuren auf und in die Halbleiterscheibe
gelangen, wobei dieser Effekt auch von der Dauer der Politur abhängt.
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Angesichts
der vielfältigen
Erfordernisse, die Hersteller von polierten Halbleiterscheiben erfüllen müssen und
der teilweise gegenläufigen
Wirkungen der ihnen zur Verfügung
stehenden Bearbeitungsschritte, bestand die Aufgabe der Erfindung
darin, einen Verfahrensablauf zu finden, der den Erfordernissen
an die Qualität
der Halbleiterscheibe in vollem Umfang gerecht wird und gleichzeitig
wirtschaftlich ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe,
wobei die Halbleiterscheibe von einem Kristall abgetrennt und einer
Reihe von Bearbeitungsschritten unterzogen wird, bei denen Material
von einer Vorder- und einer Rückseite
der Halbleiterscheibe abgetragen wird, umfassend folgende Bearbeitungsschritte:
einen
mechanischen Bearbeitungsschritt, einen Ätzschritt, bei dem die Halbleiterscheibe
oxidiert und 0,1 bis 4 μm
an Material von der Vorderseite der Halbleiterscheibe mit Hilfe
eines gasförmigen Ätzmittels, das
Fluorwasserstoff enthält,
bei einer Temperatur von 30 bis 70°C abgetragen wird, und einen
Polierschritt, bei dem die Vorderseite der Halbleiterscheibe poliert
wird, wobei Bearbeitungsschritte, bei denen die Vorderseite der
Halbleiterscheibe poliert wird, in der Summe einen Materialabtrag
verursachen, der nicht mehr als 5 μm beträgt.
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Das
Verfahren umfasst eine Gasphasenätze von
zumindest der Vorderseite als einen Bearbeitungsschritt, der zum
Glätten
der bearbeiteten Seite der Halbleiterscheibe eingesetzt wird. Die
glättende Wirkung
ist bereits festzustellen, nachdem eine geringfügige Menge an Material entfernt
worden ist. Die Integration der Gasphasenätze in die Kette der glättenden
Bearbeitungsschritte, insbesondere als ein der Abtragspolitur vorangestellter
Bearbeitungsschritt, ermöglicht
eine deutliche Reduktion des Gesamtabtrags von einer Seite der Halbleiterscheibe ohne
Qualitätsverlust.
Der reduzierte Gesamtabtrag kommt insbesondere dadurch zustande,
dass die Abtragspolitur derartig verkürzt werden kann, dass insgesamt,
also die Glanzpolitur eingeschlossen, nicht mehr als 5 μm Material,
besonders bevorzugt nicht mehr als 2,5 μm Material von einer Seite der
Halbleiterscheibe poliert werden müssen. Je nach Anforderungen
an die Ebenheit der Seite der Halbleiterscheibe kann auf die Abtragspolitur
sogar vollkommen verzichtet werden. Der Einsatz der Gasphasenätze zum Zwecke
des Glättens
ermöglicht
also, dass die geschilderten, mit der Abtragspolitur einhergehenden Probleme
größtenteils
vermieden werden, ohne dass dafür
andere Nachteile in Kauf genommen werden müssten.
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Die
Gasphasenätze
findet vorzugsweise in einer feuchten Umgebung, also in Gegenwart
von zugeführtem
Wasser statt. Beispielsweise wird Wasser auf die zu bearbeitende
Seite der Halbleiterscheibe gesprüht, bevor mit der Gasphasenätze begonnen wird.
Alternativ können
das Oxidationsmittel oder das gasförmige Ätzmittel oder beide mit Wasser
angereichert werden, beispielsweise indem diese Stoffe durch Wasser
geleitet werden, bevor sie zur Halbleiterscheibe gelangen. Das Oxidationsmittel,
das vorzugsweise O
3 ist, wird vor dem oder
zusammen mit dem gasförmigen Ätzmittel
zur zu bearbeitenden Seite der Halbleiterscheibe geführt. Anstelle
reinen Wassers kann auch ozonhaltiges Wasser der zu bearbeitenden
Seite der Halbleiterscheibe zugeführt werden. Das gasförmig zugeführte Ätzmittel
kann außer
HF einen oder mehrere weitere Stoffe enthalten, beispielsweise ein
Trägergas
wie N
2, Wasserdampf oder O
3.
Es können
auch Additive wie Isopropanol hinzugefügt werden, die die Benetzung
der Scheibenoberfläche
verstärken.
Die Gasphasenätze
der Halbleiterscheibe erfolgt vorzugsweise in Form einer Einzelscheibenbearbeitung,
während
derer die Vorderseite oder die Vorder- und die Rückseite der Halbleiterscheibe
gleichzeitig geätzt
werden. Ein dafür
geeigneter Reaktor ist beispielsweise in der bereits zitierten
US2004/0020513 A1 beschrieben.
Es können aber
auch mehrere Halbleiterscheiben gleichzeitig der Gasphasenätze unterzogen
werden, wobei wiederum die Wahl zwischen einer einseitigen und einer zweiseitigen
Bearbeitung besteht.
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Die
Gasphasenätze
wird bei einer Temperatur von 30 bis 70°C durchgeführt, wobei zumindest die Halbleiterscheibe,
das zugeführte Ätzmittel
oder das zugeführte
Wasser auf diese Tempe ratur gebracht werden. Ausgewählt ist
dieser Temperaturbereich, weil bei darunter liegenden Temperaturen
die Glättung
der bearbeiteten Seite zu langsam erfolgt und bei darüber liegenden
Temperaturen keine glättende
Wirkung zustande kommt, sondern die Rauigkeit der bearbeiteten Seite
ansteigt. Besonders bevorzugt ist eine Temperatur im Bereich von
40°C.
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Die
Gasphasenätze
umfasst vorzugsweise mehrere Teilschritte, an deren Anfang und Ende,
dies ist ebenfalls bevorzugt, ein kurzer Spülschritt stehen kann, bei dem
die bearbeitete Seite der Halbleiterscheibe mit Wasser gespült wird.
Ein solcher Teilschritt, der vorzugsweise 1 bis 20 besonders bevorzugt
5 bis 10 mal wiederholt wird, besteht beispielsweise darin, die
zu bearbeitende Seite der Halbleiterscheibe mit Wasser zu besprühen, gasförmiges Ätzmittel,
das HF und O3 enthält, der zu bearbeitenden Seite
der Halbleiterscheibe zuzuführen
und diese Seite nach Ablauf einer bestimmten Einwirkzeit mit Wasser
zu spülen.
Was die Zuführung
von Wasser, HF und Oxidationsmittel betrifft, können natürlich stattdessen auch die
oben genannten Alternativen zur Anwendung kommen.
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Die
Erfindung zielt darauf ab, mit der Gasphasenätze die damit bearbeitete Scheibenseite
soweit zu glätten,
dass der Materialabtrag minimal wird, der durch den Einsatz anderer
glättender
Bearbeitungsschritte benötigt
wird, um eine Zielgeometrie der Halbleiterscheibe und eine Zielebenheit
der bearbeiteten Seiten der Halbleiterscheibe zu erreichen. Dieses
Ziel ist als erreicht anzusehen, wenn ein Gesamtabtrag aller Bearbeitungsschritte
mit Ausnahme der zur Anwendung kommenden mechanischen Bearbeitungsschritte
nicht mehr als 25 μm
auf einer Scheibenseite beträgt,
und der davon auf die Abtragspolitur entfallende Materialabtrag
nicht mehr als 5 μm
beträgt.
Der auf die Gasphasenätze
entfallende Anteil am Gesamtmaterialabtrag, hängt von der Rauigkeit ab, die
die zu bearbeitende Seite der Halbleiterscheibe vor der Gasphasenätze aufweist.
Beispielsweise erfordert eine nach einem Läppschritt erfolgende Gasphasenätze einen
höheren
Materialabtrag, um eine bestimmte Glättung zu bewirken, als eine nach
einem Feinschleifen erfolgende Gasphasenätze. Der mit der Gasphasenätze einer
Seite der Halbleiterscheibe bewirkte Materialabtrag beträgt vorzugsweise
0,1 bis 4 μm,
besonders bevorzugt 1 bis 2 μm.
Eine Dünnung
der Halbleiterscheibe, wie sie in
US2004/0020513 A1 verstanden wird, kommt
hierbei nicht zustande.
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Der
beim Ätzen
in flüssiger
Phase bewirkte Materialabtrag beträgt vorzugsweise 2 bis 50 μm, besonders
bevorzugt 5 bis 15 μm.
Es können
flüssige Ätzmittel
mit alkalischem oder saurem pH verwendet werden. Besonders bevorzugt
sind flüssige Ätzmittel mit
einem pH im Sauren, die ein Gemisch von HF und HNO3 enthalten
und alkalisch reagierende Ätzmittel, die
KOH enthalten. Gleichermaßen
bevorzugt ist auch ein kombinierter Einsatz solcher Ätzmittel,
insbesondere in der Reihenfolge, dass zunächst mit dem alkalisch reagierenden Ätzmittel
geätzt
wird, wobei vorzugsweise 1 bis 4 μm,
besonders bevorzugt 2 bis 3 μm
Material abgetragen wird, und dass anschließend, gegebenenfalls nach einem
Zwischenspülschritt
mit Wasser, mit dem sauer reagierenden Ätzmittel geätzt wird, wobei 10 bis 15 μm Material
abgetragen wird
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Der
mit der Abtragspolitur erzielte Materialabtrag von nicht mehr als
5 μm beträgt vorzugsweise
0 μm bis
5 μm, besonders
bevorzugt 3 μm
bis 5 μm und
wird, dies ist ebenfalls bevorzugt, durch eine Doppelseitenpolitur
erreicht, bei der beide Seiten der Halbleiterscheibe gleichzeitig
poliert werden. Schließlich
folgt noch eine abschließende
Glanzpolitur, bei der die Seite der Halbleiterscheibe, die die Grundlage
für die
Herstellung von elektronischen Schaltkreisen bilden soll, in der
Regel die Vorderseite, poliert wird. Der Materialabtrag der Glanzpolitur beträgt weniger
als 1 μm,
vorzugsweise 0,05 μm
bis 1 μm,
besonders bevorzugt 0,1 μm
bis 0,3 μm.
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Sofern
man die formgebenden Bearbeitungsschritte, die nach dem Abtrennen
der Halbleiterscheibe von einem Kristall erfolgen, einbezieht, sind
solche Sequenzen von Bearbeitungsschritten besonders bevorzugt,
die mindestens einen Läppschritt
oder mindestens einen Grobschleifschritt umfassen, bei dem beide
Seiten der Halbleiterscheibe gleichzeitig geschliffen werden, oder
auch solche, die eine Kombination von einem Läppschritt und einem solchen
Grobschleifschritt umfassen. Darüber
hinaus sind diese Folgen von Bearbeitungsschritten besonders bevorzugt:
- a) ein Ätzschritt
in flüssiger
Phase, gefolgt von einer Gasphasenätze von mindestens der Vorderseite,
ausgeführt
in einer vorstehend beschriebenen Weise, gefolgt von einer Doppelseitenpolitur, ausgeführt als
Abtragspolitur mit einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag,
gefolgt von einer Glanzpolitur der Vorderseite mit einem vorstehend
beschriebenen Materialabtrag.
- b) ein Feinschleifschritt der Vorderseite oder beider Seiten
der Halbleiterscheibe, gefolgt von Bearbeitungsschritten gemäß der Aufzählung a).
- c) ein Ätzschritt
in flüssiger
Phase, gefolgt von einem Feinschleifschritt der Vorderseite oder
beider Seiten der Halbleiterscheibe, gefolgt von einer Gasphasenätze von
mindestens der Vorderseite, ausgeführt in einer vorstehend beschriebenen Weise,
gefolgt von einer Doppelseitenpolitur, ausgeführt als Abtragspolitur mit
einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag, gefolgt von einer Glanzpolitur
der Vorderseite mit einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag.
- d) ein Feinschleifschritt der Vorderseite oder beider Seiten
der Halbleiterscheibe, gefolgt von einer Gasphasenätze von
mindestens der Vorderseite, ausgeführt in einer vorstehend beschriebenen Weise,
gefolgt von einer Doppelseitenpolitur, ausgeführt als Abtragspolitur mit
einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag, gefolgt von einer Glanzpolitur
der Vorderseite mit einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag.
- e) ein Feinschleifschritt der Vorderseite oder beider Seiten
der Halbleiterscheibe, gefolgt von einer Gasphasenätze von
mindestens der Vorderseite, ausgeführt in einer vorstehend be schriebenen Weise,
gefolgt von einer Glanzpolitur der Vorderseite mit einem vorstehend
beschriebenen Materialabtrag.
- f) eine Gasphasenätze
von mindestens der Vorderseite ausgeführt in einer vorstehend beschriebenen
Weise, gefolgt von einer Doppelseitenpolitur, ausgeführt als
Abtragspolitur mit einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag,
gefolgt von einer Glanzpolitur der Vorderseite mit einem vorstehend
beschriebenen Materialabtrag.
- g) eine Gasphasenätze
von mindestens der Vorderseite ausgeführt in einer vorstehend beschriebenen
Weise, gefolgt von einem Ätzschritt
in flüssiger
Phase, gefolgt von einer Doppelseitenpolitur, ausgeführt als
Abtragspolitur mit einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag,
gefolgt von einer Glanzpolitur der Vorderseite mit einem vorstehend
beschriebenen Materialabtrag.
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Gemäß einer
nicht von der vorliegenden Erfindung umfassten Sequenz von Bearbeitungsschritten
wird auf eine Gasphasenätze
der Vorderseite verzichtet und die Gasphasenätze nur zur Glättung der Rückseite
eingesetzt, während
die Vorderseite in einer üblichen
Weise bearbeitet wird. Eine solche Sequenz umfasst beispielsweise
einen Ätzschritt
in flüssiger
Phase mit einem Ätzmittel
mit alkalischem pH, gefolgt von einer Gasphasenätze der Substratrückseite,
ausgeführt
in einer vorstehend beschriebenen Weise, gefolgt von einer Doppelseitenpolitur,
ausgeführt
als Abtragspolitur mit einem vorstehend beschriebenen Materialabtrag,
gefolgt von einer Glanzpolitur der Vorderseite mit einem vorstehend
beschriebenen Materialabtrag.
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Zusätzlich zu
den erwähnten
Bearbeitungsschritten können
weitere Behandlungsschritte in den erfindungsgemäßen Verfahrensablauf integriert
sein, die keinen Materialabtrag von den Seiten der Halbleiterscheibe
bewirken, beispielsweise Spül-
und Reinigungsschritte, Kantenverrundungs- und Kantenpoliturschritte,
das Anbringen von Lasermarkierungen und Trocknungsbehandlungen.
Eine auf diese Weise hergestellte, polierte Halbleiterscheibe kann
direkt als Substrat für
elektronische Schaltkreise verwendet werden oder zu Schichtsubstraten
wie SOI-Substraten (silicon an insulator substrates), Substraten
mit epitaktisch abgeschiedener Schicht (epi layer) oder mit gespannter
Schicht (strained silicon layer) weiterverarbeitet werden.
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Beispiel 1:
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Geläppte Halbleiterscheiben
aus Silizium mit einem Durchmesser von 300 mm und einer Rauigkeit Ra
der Seiten von 0,23 μm
(gemessen mit einem Tastmessgerät,
Perthometer, des Herstellers Hommel) wurden mit Bearbeitungsschritten
gemäß der oben
stehenden Folge a) bearbeitet. Der Ätzschritt in flüssiger Phase
erfolgte mit einem Ätzmittel mit
einem pH im Sauren und führte
auf der geätzten Seite
zu einem Materialabtrag von 10 μm.
Mit der folgenden Gasphasenätze
wurden von der geätzten Vorderseite
2 μm an
Material entfernt und durch die abschließende Politur insgesamt weitere
5 μm von dieser
Seite abgetragen. In 1 ist die Veränderung
der Rauigkeit Ra der Vorderseite der Halbleiterscheiben in Folge
der Bearbeitungsschritte graphisch dargestellt.
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Beispiel 2:
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Halbleiterscheiben
aus Silizium mit einem Durchmesser von 300 mm und feingeschliffenen
Seiten wurden gemäß der oben
stehenden Folge c) geätzt
und poliert. In 2 ist die RMS Rauigkeit, gemessen
mit einem Chapman MP 2000/1 Profiler, nach dem Feinschleifen und
nach dem Gasphasenätzen
bei verschiedenen Materialabträgen
graphisch dargestellt. Dank einer bereits niedrigen Rauigkeit nach
dem Feinschleifen (275 Å RMS
bei 250 μm
Filter) bewirkte ein Materialabtrag von 1 μm durch Gasphasenätze eine
Glättung
(175 Å RMS
bei 250 μm
Filter), die durch eine Erhöhung
des Materialabtrags durch Gasphasenätze nicht weiter gesteigert werden
konnte.