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Die
Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung zum Verbinden von
mehreren Profilstäben zur
Errichtung eines Gehäuserahmens
mit einem Verbindungselement mit mindestens zwei senkrecht zueinander
ausgerichteten Befestigungsabschnitten.
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Gehäuse für beispielsweise
Lüftungsgeräte, Kältegeräte oder
Klimaanlagen können
in einfacher Weise dadurch hergestellt werden, dass in einen Gehäuserahmen
fest oder beweglich angeordnete Wandplatten eingefügt werden.
Der Gehäuserahmen kann
dabei aus mehreren miteinander verbundenen Profilstäben bestehen.
Zum Verbinden der Profilstäbe
eignen sich Verbindungsvorrichtungen, bei denen ein Verbindungselement
zwei oder drei üblicherweise senkrecht
zueinander ausgerichtete Befestigungsabschnitte aufweist. Die Befestigungsabschnitte
ermöglichen
eine zuverlässige
Befestigung der zugeordneten Profilstäbe mit dem gemeinsamen Verbindungselement
und können
gleichzeitig die Anordnung und Ausrichtung der einzelnen Profilstäbe vorgeben,
die mit dem Verbindungselement verbunden sind.
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Die
Herstellung eines derartigen Gehäuses aus
einer Rahmenkonstruktion und daran verbundenen Wandelementen ist
insbesondere dann vorteilhaft, wenn verschieden gestaltete und unterschiedlich
große
Gehäuse
in einem modularen Aufbau aus einer geringen Anzahl von Grundelementen
hergestellt werden können.
So sind bereits wenige unterschiedlich gestaltete Profilstäbe, Verbindungsvorrichtungen
und Wandelemente ausreichend, um daraus verschiedene Gehäuse mit
einer großen
Gestaltungsvielfalt herzustellen. Durch den modularen Aufbau können nicht
nur die Herstellungskosten für
die jeweils verwendeten Einzelteile gesenkt werden, sondern auch
geringe Lagerhaltungskosten für
die Einzelteile und deren schnelle und zuverlässige Montage erreicht werden.
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Um
eine ausreichende Stabilität
eines aus Profilstäben
und Verbindungsvorrichtungen aufgebauten Gehäuserahmens zu erreichen und
gewährleisten
zu können,
müssen
die einzelnen Verbindungsvorrichtungen oftmals aus Metall oder einem geeigneten
hochfestem Kunststoff sein. Der Aufwand und die Kosten für die Herstellung
der Verbindungsvorrichtungen sind auf Grund der Werkzeugkosten für verschiedene
Werkzeuge sowie materialbedingt während der Herstellung und der
erforderlichen Nachbearbeitung erheblich. Die äußere Formgebung der Profilstäbe kann
für unterschiedliche
Baureihen von modularen Gehäusen
auf Grund von unterschiedlichen funktionalen Anforderungen oder
zum Zwecke einer angestrebten Gestaltungsvielfalt variieren. In
diesem Fall müssen
auch die sichtbaren Außenseiten
der verwendeten Verbindungsvorrichtungen an die unterschiedliche äußere Formgebung
der Profilstäbe
angepasst werden. Dies erfordert jeweils neue, separate Werkzeuge
für die
Verbindungsvorrichtungen und einen dadurch bedingten erheblichen Mehraufwand
bei der Herstellung und Montage verschiedener Baureihen.
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Um
eine für
einige Anwendungen erforderliche thermische Trennung des Gehäuseinneren
von der Gehäuseaußenseite
zu erreichen ist es bekannt, die für den Gehäuserahmen verwendeten Profilstäbe mit einer
geeigneten thermischen Isolierung zu versehen. Eine solche Isolierung
besteht beispielsweise aus thermisch isolierenden Wandabschnitten
oder Wandstegen der Profilstäbe,
die einen der Innenseite des Gehäuses
zugewandten Teil des Profilstabs von einem der Außenseite
zugewandten Teil trennen und einen Wärmeübertrag von der Innenseite
des Gehäuses
zur Außenseite
erheblich vermindern. Um die angestrebte thermische Isolierung zu
verbessern sind die für
derartige Gehäuse
verwendeten Verbindungsvorrichtungen oftmals vollständig aus
einem ebenfalls thermisch isolierenden Material, wie beispielsweise
aus einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt. Die führt jedoch
zu einer oftmals nicht ausreichenden oder zumindest unerwünscht geringen
Zuverlässigkeit
bei der Befestigung der Profilstäbe
mit der Verbindungsvorrichtung und zu einer daraus resultierenden
verminderten Stabilität
des Gehäuserahmens
und damit des Gehäuses.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es demzufolge, eine Verbindungsvorrichtung
so auszugestalten, dass bei möglichst
geringen Herstellungskosten eine einfache und stabile Verbindung
der Profilstäbe
und der modulare Aufbau eines Gehäuserahmens ermöglicht wird.
Die Anpassung der Verbindungsvorrichtung an verschiedene äußere Formgebungen
von damit verbundenen Profilstäben
sollte in der Herstellung kostengünstig möglich sein. Auch sollte möglichst
eine thermische Trennung der Gehäuseinnenseite
von der Gehäuseaußenseite
unterstützt
werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Verbindungsvorrichtung eine mit dem Verbindungselement
verbindbare äußere Abdeckung
aufweist. Die Formgebung des Verbindungselements kann demzufolge
ohne Rücksicht
auf die äußeren Abmessungen
der Verbindungsvorrichtung so gewählt werden, dass eine zuverlässige Befestigung
der zugeordneten Profilstäbe
und der modulare Aufbau eines stabilen Gehäuserahmens ermöglicht werden.
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Die
an den Verbindungsstellen, wie beispielsweise an den Ecken oder
Kanten von außen sichtbare
Oberfläche
der Verbindungsvorrichtung kann durch die äußere Abdeckung vorgegeben werden.
Dabei können
verschieden geformte äußere Abdeckungen
jeweils mit dem selben Verbindungselement verbunden werden und in
Abhängigkeit
von der Formgebung der äußeren Abdeckung
der Verbindungsvorrichtung eine unterschiedliche äußere Gestalt
und damit einhergehend auch eine unterschiedliche Verwendungsmöglichkeit
und Funktionalität
geben. Auf diese Weise können
hohe Werkzeugkosten für
die unveränderten
Verbindungselemente aus Metall oder hochfestem Kunststoff eingespart
werden und dennoch eine Kombination der Verbindungsvorrichtung mit
einer großen
Anzahl von Profilstäben
mit unterschiedlicher äußerer Formgebung
dadurch ermöglicht
werden, dass eine geänderte
und angepasste Formgebung lediglich bei der äußeren Abdeckung vorgenommen
wird, die wesentlich kostengünstiger
in der Herstellung ist.
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Ein
Hersteller modularer Gehäusesysteme kann
auf diese Weise unterschiedlich gestaltete und gegebenenfalls kundenspezifisch
vorgegebene Gehäusemodule
kostengünstig herstellen,
da für
die ebenfalls zu ändernden
und an die Profilstäbe
anzupassenden Verbindungsvorrichtungen jeweils identische Verbindungselemente
verwendet werden können
und lediglich die Formgebung der äußere Abdeckung geändert und
angepasst werden muss.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass das Verbindungselement drei senkrecht zueinander
ausgerichtete Befestigungsabschnitte aufweist. Ein solches Verbindungselement
kann beispielsweise als Eckverbindung dienen und drei in die verschiedenen
Raumrichtungen ausgerichtete Profilstäbe miteinander verbinden. In
diesem Fall könnte
die äußere Abdeckung beispielsweise
eine in alle Raumrichtungen abgerundete äußere Ecke aufweisen.
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Zwei
in geeigneter Weise miteinander verbundene Verbindungselemente können jedoch
auch als Kantenverbinder zwischen zwei Ecken in einer Seitenkante
des Gehäuses
verwendet werden, wobei die senkrecht zu der Seitenkante ausgerichteten Profilstäbe als Verstärkungsstreben
genutzt werden können.
In diesem Fall würde
die äußere Abdeckung entlang
der außen
angeordneten Seitenkante abgerundet oder in sonstiger geeigneter
Weise als Gehäuseaußenkante
ausgestaltet sein und für
eine Verbindung mit einem weiteren Verbindungselement eine dem jeweils
anderen Verbindungselement zugewandte, im Wesentlichen ebene Kontaktfläche aufweisen.
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Natürlich sind
auch Verbindungselemente denkbar und zweckmäßig, die zwei senkrecht zueinander
ausgerichtete Befestigungsabschnitte aufweisen und eine beispielsweise
T-förmige Verbindung zweier
Profilstäbe
ermöglichen.
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Einer
Ausgestaltung des Erfindungsgedankens zu Folge ist vorgesehen, dass
die Befestigungsabschnitte jeweils an das Profil der zu verbindenden Profilstäbe angepasste
Ausformungen aufweisen, die jeweils in ein offenes Ende des zugeordneten,
zu verbindenden Profilstabs eingreifen. Die Profilstäbe können dann
in einfacher Weise auf die Ausformungen aufgesteckt werden. Die
vorgesehene Endposition der Profilstäbe kann durch geeignet ausgestaltete Anschläge an dem
Verbindungselement vorgegeben werden. Die einzelnen Profilstäbe können durch
geeignete Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben oder
Klemmvorrichtungen, in der vorgesehenen Endstellung arretiert werden.
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, dass die äußere Abdeckung
formschlüssig
mit dem Verbindungselement verbindbar ist. So lässt sich eine rastend mit dem
Verbindungselement verbindbare äußere Abdeckung
bei der Montage schnell und unkompliziert aufstecken. Sofern eine
hohe mechanische Belastbarkeit der formschlüssig bzw. rastend verbundenen äußeren Abdeckung
gefordert ist, kann die äußere Abdeckung
ausschließlich
oder zusätzlich durch
geeignete Befestigungsmittel, wie beispielsweise mittels Schrauben,
mit dem jeweiligen Verbindungselement verbunden werden.
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Um
eine möglichst
große
mechanische Stabilität
des aus den Profilstäben
und den Verbindungsvorrichtungen errichteten Gehäuserahmens zu gewährleisten
ist vorgesehen, dass das Verbindungselement aus Metall besteht.
Vorzugsweise besteht das Verbindungselement aus Aluminium, da Aluminium vorteilhafte
Eigenschaften hinsichtlich der Bearbeitung während der Herstellung und der
Stabilität
während
der Verwendung vereint.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die äußere Abdeckung
aus einem thermisch isolierenden Material, beispielsweise aus Kunststoff,
besteht. Eine äußere Abdeckung
aus Kunststoff lässt
sich bei nahezu beliebiger Formgebung einfach und kostengünstig herstellen.
Auf Grund der thermisch isolierenden Eigenschaften der äußeren Abdeckung
können mit
derartigen Verbindungsvorrichtungen auch Gehäuserahmen bzw. vollständige Gehäuse hergestellt werden,
bei welchen eine thermische Trennung des Innenraums von der Umgebung
des Gehäuses
wichtig ist. Üblicherweise
werden dabei auch Profilstäbe verwendet,
bei welchen eine Außenseite
der Profilstäbe
durch Kunststoffstege thermisch von der Innenseite der Profilstäbe getrennt
ist.
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Bei
einer geeigneten Ausgestaltung der Verbindungselemente und der äußeren Abdeckungen kann
erreicht werden, dass die Profilstäbe im Bereich ihrer Innenseite
zuverlässig
und fest mit den Verbindungselementen verbunden werden und die thermisch
getrennten Außenseiten
der Profilstäbe
ausschließlich
mit den äußeren Abdeckungen
aus thermisch isolierendem Material in Kontakt kommen, so dass ein
Wärmeübertrag
von der Innenseite zur Außenseite des Gehäuses
auch im Bereich der Verbindungsvorrichtungen erheblich vermindert
oder nahezu vollständig
ausgeschlossen werden kann.
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Zur
Unterstützung
und Verbesserung der thermischen Trennung im Bereich der Verbindungsvorrichtung
ist vorgesehen, dass zwischen der äußeren Abdeckung und dem Verbindungselement eine innere
Abdeckung angeordnet ist. Die innere Abdeckung besteht zweckmäßigerweise
ebenfalls aus einem thermisch isolierenden Material, um einen Wärmeübertrag
von dem Verbindungselement an die Gehäuseaußenseite zusätzlich zu
vermindern.
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Nachfolgend
werden verschiedene Ausführungsbeispiele
des Erfindungsgedankens näher
erläutert,
die in der Zeichnung dargestellt sein. Es zeigt:
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1 eine
räumliche
Darstellung eines Verbindungselements mit drei senkrecht zueinander ausgerichteten
Befestigungsabschnitten,
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2 eine
räumliche
Darstellung des in 1 gezeigten Verbindungselements
aus einer entgegengesetzten Richtung zu 1 betrachtet,
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3 eine
räumliche
Darstellung einer äußeren Abdeckung
von der Innenseite aus gesehen,
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4 eine
räumliche
Darstellung der in 3 gezeigten äußeren Abdeckung von der Außenseite
betrachtet,
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5 eine
räumliche
Darstellung einer inneren Abdeckung,
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6 eine
räumliche
Darstellung der in 5 gezeigten inneren Abdeckung
aus einer entgegen gesetzten Richtung zu 5 betrachtet,
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7 eine
räumliche
Darstellung einer anderen Ausführungsform
einer inneren Abdeckung,
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8 eine
räumliche
Darstellung der in 7 gezeigten inneren Abdeckung
aus einer entgegen gesetzten Richtung zu 7 betrachtet,
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9 eine
räumliche
Darstellung einer anderen Ausführungsform
einer äußeren Abdeckung von
der Außenseite
aus betrachtet,
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10 eine
räumliche
Darstellung der in 9 gezeigten äußeren Abdeckung von der Innenseite
aus betrachtet,
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11 eine
räumliche
Darstellung einer Verbindungsvorrichtung von der Außenseite
aus betrachtet,
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12 eine
räumliche
Darstellung der in 11 gezeigten Verbindungsvorrichtung
von der Innenseite aus betrachtet,
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13 eine
räumliche
Darstellung einer anderen Ausführungsform
einer Verbindungsvorrichtung von der Außenseite betrachtet,
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14 eine
räumliche
Darstellung der in 13 gezeigten Verbindungsvorrichtung
von der Innenseite aus betrachtet,
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15 eine
räumliche
Darstellung einer Ecke eines Gehäuserahmens
mit einer Verbindungsvorrichtung, mit drei damit verbundenen Profilstäben sowie
mit einer Wandplatte,
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16 eine
räumliche
Darstellung einer anderen Ausführungsform
einer Verbindungsvorrichtung mit Profilstäben und einer exemplarisch
angedeuteten Wandplatte, wobei die Verbindungsvorrichtung zur Verbindung
mit einer weiteren Verbindungsvorrichtung als Teil eines modular
aufgebauten Gehäuserahmens
geeignet ist,
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17 eine
räumliche
Darstellung eines Verbindungselements, an welchem drei Profilstäbe mittels
Schrauben befestigt sind,
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18 eine
räumliche
Darstellung einer Detailansicht von 17 im
Bereich um das Verbindungselement, wobei die Einzelteile in auseinander gezogener
Darstellung dargestellt sind,
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19 eine
räumliche
Darstellung einer anderen Ausführungsform
einer Verbindungsvorrichtung mit zwei senkrecht zueinander ausgerichteten Befestigungsabschnitten
zum Verbinden von zwei T-förmig
zueinander ausgerichteten Profilstäben, wobei die einzelnen Teile
in auseinander gezogener Darstellung gezeigt sind,
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20 eine
räumliche
Darstellung der in 19 gezeigten Verbindungsvorrichtung
in einem fertig montierten Zustand,
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21 eine
räumliche
Darstellung eines Teilbereichs eines Gehäuserahmens mit mehreren Verbindungsvorrichtungen
und damit verbundenen Profilstäben
und
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22 eine
räumliche
Darstellung eines modular aus mehreren Verbindungsvorrichtungen,
Profilstäben
und Wandplatten zusammengesetzten Gehäuses.
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In
den 1 und 2 wird ein Verbindungselement 1 aus
zwei verschiedenen Ansichten dargestellt. Das Verbindungselement
weist drei senkrecht zueinander angeordnete Befestigungsabschnitte 2 auf,
die jeweils aus vorspringenden Ausformungen 3 bestehen.
Die Abmessungen und Gestaltungen der vorspringenden Ausformungen 3 sind
dabei an das Profil von miteinander zu verbindenden Profilstäben angepasst.
Die in diesen Figuren zur Verdeutlichung nicht dargestellten Profilstäbe können in
einfacher Weise auf die vorspringenden Ausformungen 3 aufgesteckt
werden, bis sie ihre durch jeweils zugeordnete Anschlagsflächen 4 vorgegebene
Endposition erreicht haben. Die Anschlagflächen 4 sind an dem
Verbindungselement 1 ausgeformt.
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In
den 3–10 sind
jeweils zwei verschiedene Ausführungen
einer äußeren Abdeckung 5, 6 sowie
einer inneren Abdeckung 7, 8 aus verschiedenen
Blickwinkeln dargestellt. Die in den 3–6 gezeigte äußere Abdeckung 5 sowie die
innere Abdeckung 7 kann mit dem Verbindungselement 1 verbunden
werden, um eine Außenecke
eines Gehäuserahmens
zu bilden. Die äußere Abdeckung 5 weist
hierzu jeweils im Wesentlichen abgerundete Außenkanten 9 und eine
in alle Richtungen abgerundete Außenecke 10 auf. Sowohl
die äußeren Abdeckungen 5, 6 als
auch die inneren Abdeckungen 7, 8 weisen vorspringende
Befestigungsstifte 11, 12 auf, die in daran angepasste
Sackbohrungen 13, 14 des Verbindungselements 1 (1)
eingesteckt werden können.
Die äußeren Abdeckungen 5, 6 weisen zusätzlich seitlich
vorspringende Rastnasen 15 auf, die eine formschlüssige und
zuverlässige
Befestigung der äußeren Abdeckungen 5 mit
dem Verbindungselement 1 gewährleisten können. Die inneren Abdeckungen 7, 8 sind
so gestaltet, dass sie zwischen dem Verbindungselement 1 und
der äußeren Abdeckung 5, 6 in
der vorgesehenen Position und Ausrichtung fixiert werden, sobald
die äußere Abdeckung 5, 6 rastend
auf das Verbindungselement 1 aufgesteckt wird.
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Die
in den 7–10 gezeigte äußere Abdeckung 6 sowie
innere Abdeckung 8 weisen an Stelle von abgerundeten Seitenkanten
jeweils eine im Wesentlichen ebene Seitenfläche 16, 17 auf.
Die ebene Seitenfläche 16 der äußeren Abdeckung 6 ermöglicht eine
eng anliegende Verbindung mit einem weiteren Verbindungselement 1 mit
einer entsprechend gestalteten äußeren Abdeckung 6,
wobei die zueinander ausgerichteten ebenen Seitenflächen 16 dicht
aneinander anliegen können
und diese Kontaktflächen
von außen
nicht sichtbar sind. Werden mehrere Verbindungselemente 1 jeweils
mit einer inneren Abdeckung 8 und mit einer äußeren Abdeckung 6 bzw.
mit dazu komplementär
gestalteten äußeren Abdeckungen
verbunden, so können
jeweils zwei Verbindungselemente 1 miteinander verbunden
werden und aus derartigen Kantenverbindungen mit einer durchgehenden
Außenkante 18 sowie
den vorangehend beschriebenen Eckverbindungen ein Gehäuserahmen
modular aufgebaut werden.
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In
den 11–14 sind
zur Verdeutlichung zwei unterschiedlich gestaltete vollständige Verbindungsvorrichtungen 19, 20 jeweils
in zwei verschiedenen Ansichten dargestellt. Die in 11 und 12 gezeigte
Verbindungsvorrichtung 19 dient als Eckverbinder an einer
Außenecke
eines Gehäuserahmens.
Die in den 13 und 14 dargestellte Verbindungsvorrichtung 20 kann
mit einer daran angepasst gestalteten weiteren Verbindungsvorrichtung
zu einer Kantenverbindung verbunden werden und weist eine durchgehende
abgerundete Außenkante 18 sowie
jeweils nebeneinander angeordnete Befestigungsabschnitte 2 für als Querstreben
verwendete, in dieser Ansicht nicht dargestellte Profilstäbe auf.
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Insbesondere
aus den beiden Ansichten der 12 und 14 wird
deutlich, dass die unterschiedlichen Verbindungsvorrichtungen 19 und 20 jeweils
ein identisches Verbindungselement 1 aufweisen und die
unterschiedliche Formgebung und Außengestaltung der Verbindungsvorrichtungen 19 und 20 allein
durch die jeweils aufgesteckte äußere Abdeckung 5, 6 in
Verbindung mit der inneren Abdeckung 7, 8 vorgegeben
ist. Das Verbindungselement 1, welches aus Stabilitätsgründen aus
Metall, insbesondere aus Aluminium gefertigt sein kann, lässt sich
demzufolge unverändert
für für verschieden
gestaltete Verbindungsvorrichtungen 19, 20 verwenden.
Dadurch werden Werkzeugkosten eingespart und die Lagerung und Montage
der Einzelteile bis hin zu einem fertigen Gehäuserahmen vereinfacht.
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Die
jeweils einfach herstellbaren äußeren Abdeckungen 5, 6 und
inneren Abdeckungen 7, 8 sind zweckmäßigerweise
nicht aus Metall, sondern aus einem thermisch isolierenden Material,
wie beispielsweise einem geeigneten Kunststoff, hergestellt.
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In
der 15 ist zur Verdeutlichung eine Außenecke
eines Gehäuserahmens,
bestehend aus der als äußere Ecke
verwendeten Verbindungsvorrichtung 19 sowie drei damit
verbundenen Profilstäben 21 dargestellt.
Lediglich beispielhaft ist nur zwischen zwei Profilstäben 21 eine darin
eingepasste Wandplatte 22 dargestellt. Nach der Errichtung
des Gehäuserahmens
aus Verbindungsvorrichtungen 19 und Profilstäben 21 werden
alle noch offenen Seitenwände
durch unbeweglich oder beweglich angebrachte Wandplatten 22 abgedeckt
und der Gehäuserahmen zu
einem geschlossenen Gehäuse
vervollständigt.
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In 16 ist
eine Verbindungsvorrichtung 20 dargestellt, die als Teil
einer Kantenverbindung dienen kann. An Stelle der in 15 gezeigten
drei Profilstäbe 21 mit
abgerundeten Außenkanten
weist die in 16 dargestellte Anordnung einen
Profilstab 21 und zwei als Querstreben verwendbare Profilstäbe 23 mit
einer im Wesentlichen ebenen Seitenfläche 24 auf. In dieser
Ansicht sind Kunststoffstege 25 deutlich erkennbar, welche
die Außenseite
der Profilstäbe 23 thermisch
von der Innenseite der Profilstäbe 23 trennen.
Die Begriffe Innenseite und Außenseite
der Profilstäbe 21,
bzw. 23 werden dabei mit Bezug zu dem sich ergebenden Gehäuse verwendet.
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In
den 17 und 18 wird
zur Verdeutlichung ein Montagevorgang einer äußeren Ecke eines Gehäuserahmens
angedeutet. Die einzelnen Profilstäbe 21 werden auf die
vorspringenden Ausformungen 3 aufgesteckt und mittels Befestigungsschrauben 26,
die an daran angepassten Ausnehmungen des Verbindungselements 1 gelagert
sind, lösbar
und dennoch dauerhaft und zuverlässig
befestigt. Auf die Außenseite
des Verbindungselements 1 wird die innere Abdeckung 7 aufgesteckt.
Aus den 17 und 18 kann
ersehen werden, dass lediglich die Innenseite der Profilstäbe 21 mit
dem Verbindungselement 1 in Kontakt steht und die durch Kunststoffstege 25 thermisch
getrennte Außenseite der
Profilstäbe 21 ausschließlich mit
der inneren Abdeckung 7 und der in diesen Fig. nicht dargestellten, noch
aufzusteckenden äußeren Abdeckung 5 in
Kontakt kommt, die jedoch ihrerseits aus einem thermisch isolierenden
Material hergestellt sind. Auf diese Weise werden die Vorteile einer
stabilen und mechanisch belastbaren Verbindung der Profilstäbe 21 durch
ein metallisches Verbindungselement 1 kombiniert mit der
thermischen Trennung der Außenseite der
Profilstäbe 21,
die keinen direkten Kontakt zu dem Verbindungselement 1 besitzen,
so dass durch die verwendeten Verbindungsvorrichtungen 19 die thermischen
Trennung nicht unterbrochen bzw. überbrückt wird.
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In
den 19 und 20 ist
in auseinander gezogener Darstellung bzw. im fertig montierten Zustand
eine Verbindungsvorrichtung 27 mit einem Verbindungselement 28 dargestellt,
welches einen als Außenkante
verwendeten Profilstab 21 T-förmig mit einem als Querstrebe
verwendeten, in der Formgebung daran angepassten Profilstab 29 verbindet. Auch
hier ist das Verbindungselement 28 ausschließlich mit
den Innenseiten der Profilstäbe 21 und 29 verbunden
und in Kontakt, während
die durch Kunststoffstege 25 durchtrennte Außenseite
der jeweiligen Profilstäbe
durch eine äußere Abdeckung 30 aus Kunststoff
miteinander verbunden sind.
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In
den 21 und 22 sind
ein modular aus mehreren Grundelementen hergestelltes Gehäuse 31 vollständig (22)
bzw. ausschnittsweise in einer geschnittenen Ansicht (21)
dargestellt. Das in 22 abgebildete Gehäuse 31 ist
aus zwei im Wesentlichen würfelförmigen Grundelementen zusammengesetzt,
wobei die Verbindungsvorrichtungen 19, 20 und 27 als
Eckverbinder, Kantenverbinder und Querstreben-Verbinder verwendet
werden. Auf diese Weise ist es wie in 22 beispielhaft
dargestellt möglich,
unterschiedliche Gehäuseformen
und – abmessungen
modular aus einer geringen Anzahl von Grundelementen aufzubauen.
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Die
vorangehend dargestellten Ausführungsbeispiele
machen deutlich, dass die sichtbaren Außenflächen jeder Verbindungsvorrichtung 19, 20 oder 27 ausschließlich von
den jeweiligen äußeren Abdeckungen 5, 6 oder 30 gebildet
werden. werden beispielsweise für
verschiedene Modelle jeweils unterschiedliche Profilstäbe 21, 23 mit
einer voneinander abweichenden äußeren Formgebung
verwendet, so müssen
lediglich die äußeren Abdeckungen 5, 6 oder 30 in
der Formgebung angepasst werden. Die in den Werkzeug- und Herstellungskosten
erheblich aufwendigeren Verbindungselemente 1, 28 können unverändert beibehalten
werden.