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Die
Erfindung betrifft ein modular aufgebautes Hinter-dem-Ohr-Hörgerät.
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Das
Anpassen von Hörgeräten an unterschiedliche
Gehörschäden durch
verschiedene Leistungsstärken
und die Forderung nach kleinen und kleinsten Baugrößen für Hörgeräte zwingt
die Hörgerätehersteller
zu einer breiten Palette von Hörgeräten mit
unterschiedlichen Baugrößen für unterschiedliche
Leistungsstufen. Dies führt
insbesondere zu einem modularen Aufbau eines Hörgeräts. Modular aufgebaute Hörgeräte sind
bekannt, wobei sich die Module im Innern des Hörgeräts befinden und mit einem Gehäuse umschlossen
sind.
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Die
EP 0 337 195 A2 offenbart
ein Hörhilfegerät, insbesondere
ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät, welches
aus vier Gehäusebausteinen
aufgebaut ist und welche jeweils einzeln vormontierbar sind. Hierbei
ist jeder Baustein auf eine jeweils erforderliche Leistungsstufe
des Hörhilfegeräts auslegt,
wodurch Hörgeräteserien
realisierbar sind, die unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden. Hierbei
weist das Hörhilfegerät einen
Mikrofon-, einen Hörer-,
einen Verstärker-
und einen Energieversorgungsbaustein auf, die im zusammengesetzten
Zustand das Hörhilfegerät bilden.
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Die
WO 00/79834 A1 offenbart
ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät und ein
Aufsatzmodul für
dieses. Hierbei ist das vollständig
funktionstüchtige
Hörgerät in seinem
Funktionsumfang durch das Aufsatzmodul erweiterbar. Hierzu wird
in ein Batteriefach des Hörgeräts ein Steckteil
des Aufsatzmoduls eingesteckt und dadurch elektrisch und mechanisch
mit dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät verbunden.
Bei diesem um das Aufsatzmodul erweiterte Hörgerät befindet sich die Batterie
im Aufsatzmodul. Das Aufsatzmodul stellt z. B. eine Schnittstelle
für eine
drahtlose Signalübertragung,
eine Programmiereinheit, einen weiteren Audioeingang, ein größeres Batteriefach und/oder
eine mechanische Betätigungseinheit
zur Verfügung.
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Nachteilig
an solchen Hörhilfen
gemäß dem Stand
der Technik ist, dass sich deren Größe nicht beeinflussen lässt. D.
h., dass deren Größe nicht
an einen unterschiedlichen Grad einer Schwerhörigkeit anpassbar ist, und
daher Menschen mit einer nur geringen Schwerhörigkeit trotzdem eine vergleichsweise
große
Hörhilfe
tragen müssen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät – im Folgenden mit HdO bezeichnet – zu schaffen,
welches bei variabler geringer Baugröße auf verschiedene Leistungsstärken und
einen unterschiedlichen Funktionsumfang auslegt werden kann. Hierbei
soll das HdO einfach und kostengünstig
herstellbar und wartbar sein, wobei darüber hinaus das HdO auch später bei
seinem Einsatz als Hörhilfe
an gestiegene Anforderungen des Trägers bzw. neu entwickelte technische
Möglichkeiten
angepasst werden kann.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch ein modulares HdO gelöst, welches
aus nur zwei voneinander trennbaren Einheiten – einer Basiseinheit und einer
an der Basiseinheit vorsehbaren Aufsatzeinheit – besteht, wobei nur diese
beiden Einheiten zusammen ein funktionstüchtiges HdO bilden. Hierbei
stellt bevorzugt die Basiseinheit für eine bestimmte Baureihe des
HdOs einen grundlegenden Funktionsumfang zur Verfügung. Die
Aufsatzeinheit stellt dementsprechend z. B. gemäß Kundenwünschen/-bedürfnissen und/oder einem Grad
einer zu behandelnden Schwerhörigkeit
einen zusätzlichen
Funktionsumfang zur Verfügung.
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Durch
die untereinander austauschbaren Aufsatzeinheiten bei einer gleichen
Basiseinheit lässt sich
eine automatisierte Herstellung von HdOs einer Baureihe realisieren,
wobei die HdOs einen unterschiedlichen Funktionsumfang besitzen
können
und dabei den ästhetischen
Bedürfnissen
der Träger
entgegenkommen. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
ein HdO minimaler Größe für eine bestimmte
Schwerhörigkeit
bei einem bestimmten Funktionsumfang zu realisieren. Es werden in
der Herstellung – im
Vergleich mit dem Stand der Technik – weniger Werkzeuge für denselben
Funktionsumfang der HdO-Baureihe benötigt, was die Werkzeug- und
somit die Herstellungskosten senkt.
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Erfindungsgemäß enthält die Basiseinheit
für sämtliche
Geräte
einer Baureihe des HdOs einen grundlegenden, identischen Funktionsumfang,
während
das HdO durch die auf die Basiseinheit steckbare Aufsatzeinheit
einen zusätzlichen,
variablen Funktionsumfang erhält.
Dieser variable Funktionsumfang betrifft z. B. eine Verstärkung, eine
maximale Betriebsdauer des HdOs mit einem Energiespeicher, eine
Qualität
der Signalverarbeitung, eine Lautstärkeregelung, eine Erweiterung
auf einen bidirektionalen Empfang des HdOs und/oder einen Programmwahlschalter.
Ferner ist bevorzugt eine Telefonspule in der Aufsatzeinheit untergebracht.
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Insbesondere
eine Erweiterung des HdOs durch ein zweites Mikrofon findet durch
die Aufsatzeinheit statt. Hierdurch kann eine entsprechend eingerichtete
Signalverarbeitung – ebenfalls
bevorzugt in der Aufsatzeinheit untergebracht – z. B. Windgeräusche an
einem breiten, kontrastarmen Spektrum von Musik, die Spitzen im
Frequenzspektrum enthält, oder
von der menschlichen Sprache aufgrund deren Dynamikumfangs gut unterscheiden.
Von der Signalverarbeitung wird ein entsprechendes Hörprogramm für den Träger des
HdOs ausgewählt
und der Hörer des
HdOs entsprechend angesteuert.
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Ferner
ist bevorzugt die Batterie bzw. der Akkumulator (Akku) des HdOs
in der Aufsatzeinheit untergebracht, da diese je nach Kapazität eine unterschiedliche
Größe aufweist
und vergleichsweise viel Bauraum innerhalb des HdOs benötigt. Es
ist aus Kundensicht nicht vorteilhaft ein vergleichsweise großes HdO
zu tragen, welches aufgrund einer geringen Schwerhörigkeit
des Trägers
nur eine geringe Verstärkerleistung
zugleich eine lange Lebensdauer mit nur einer Batterie besitzt.
Vorzugsweise ist das HdO kleiner und die Betriebsdauer mit nur einer
einzigen Batterie eingeschränkt.
Da also unter kosmetischen Gesichtspunkten das HdO so klein wie
möglich
sein sollte, ist es erfindungsgemäß möglich, z. B. für einen kurzfristigen
Einsatz des HdOs oder bei einer leichten Schwerhörigkeit eine möglichst
kleine Batterie zu verwenden, sodass mit der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit
so wenig Bauraum wie möglich
benötigt wird.
D. h., es kann ein minimaler Bauraum für eine bestimmte Hörgeräteanwendung
gefunden werden.
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Ferner
befindet sich bevorzugt in der Aufsatzeinheit des HdOs der Verstärker und
eine entsprechende Signalverarbeitung, welche wiederum an den Funktionsumfang
und eine maximale akustische Verstärkung des HdOs angepasst sind,
sodass dadurch die Aufsatzeinheit je nach Grad der Schwerhörigkeit und
entsprechenden Kundenbedürfnissen
so klein wie möglich
ausgebildet werden kann.
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Die
Basiseinheit umfasst erfindungsgemäß hauptsächlich die akustischen Komponenten
des HdOs, wobei insbesondere ein Hörer und ein Anschlussstück für einen
Traghaken mit Schallschlauch vorgesehen sind.
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Ferner
enthält
die Basiseinheit bevorzugt wenigstens ein Umgebungsmikrofon. Durch
ein zusätzliches
Umgebungsmikrofon in der Aufsatzeinheit kann mit dem Aufsatzmikrofon
ein direktionaler Empfang des HdOs realisiert werden. Hierbei wird – im Gegensatz
zum Stand der Technik – nicht
das bereits einzeln vorhandene Umgebungsmikrofon durch ein Mikrofonpaar
ersetzt, sondern das vorhandene Umgebungsmikrofon durch das zweite
Mikrofon der Aufsatzeinheit ergänzt,
die zusammen das Mikrophonpaar für
einen direktionalen Empfang bilden.
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Durch
das Aufteilen des Funktionsumfangs eines HdOs in Funktionen, die
allen Geräten
einer Baureihe gemeinsam sind, und in Funktionen, die den Kundenbedürfnissen
angepasst werden können, und
eine entsprechende Zuordnung dieser Funktionen zu einer Basiseinheit
und einer Aufsatzeinheit, ist es nun für einen jeden Kunden möglich, ein
für ihn kleinstes
HdO zu rea lisieren und dabei trotzdem noch eine rationelle Fertigung
und Wartung des HdOs zu garantieren.
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Insbesondere
auch was das Design und die farbliche Gestaltung betrifft, ergeben
sich durch das erfindungsgemäße HdO eine
Vielzahl von Möglichkeiten.
In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung schmiegt sich die Aufsatzeinheit an die Basiseinheit
an, die zusammen kontinuierlich flächig verbunden eine Einheit
mit einheitlichen Erscheinungsbild bilden. Ein farbliches Absetzen
der Aufsatzeinheit ist dabei natürlich
möglich.
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Die
Aufsatzeinheit ist mit der Basiseinheit elektrisch und mechanisch
verbunden. Eine elektrische Verbindung findet z. B. über elektrische
Leitungen und/oder ein elektrisches Verbindungssystem, wie z. B.
Steck- und/oder Federkontakte, statt. Eine mechanische Verbindung
kann z. B. durch ein Verschrauben, ein Verrasten, einen Schnappverschluss oder
einen sogenannten „Slide
and Lock" Mechanismus
erfolgen.
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Ferner
ist es erfindungsgemäß möglich, je Basiseinheit
eine Mehrzahl von Aufsatzeinheiten für einen einzigen Träger zu verwenden,
die ihrerseits an unterschiedliche Gegebenheiten angepasst sind. So
ist es möglich,
für Auftritte
an der Öffentlichkeit mittels
einer Aufsatzeinheit ein möglichst
kleines HdO zu realisieren, während
für private
Zwecke eine größere Aufsatzeinheit
mit einer längeren
Lebensdauer der Batterie zweckmäßiger ist.
Denkbar sind z. B. auch unterschiedliche Aufsatzeinheiten für die Nachtruhe
(viele Hörgeräteträger tragen
dieses auch während
der Schlafperiode), den Sport, einen Konzertbesuch etc. Insbesondere
für die
Nachtruhe und den Sport sind an die Gewohn- und Gegebenheiten ergonomisch
angepasste Aufsatzeinheiten sinnvoll.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein modulares HdO mit daran angeschlossenem
Traghaken, sowie ein modulares HdO mit Traghaken und einer daran vorgesehenen
Otoplastik.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen HdOs
ergeben sich aus den zusätzlichen
abhängigen
Ansprüchen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Basiseinheit eines erfindungsgemäßen modularen
Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts (HdO) in
einer Seitenansicht;
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2 die
Basiseinheit aus 1 mit einem daran vorgesehen
Traghaken;
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3 eine
zweite Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit
in einer Seitenansicht;
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4 eine
dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit
in einer Seitenansicht;
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5 ein
vollständiges
HdO gemäß einer ersten
Ausführungsform
der Erfindung mit daran angeschlossenem Traghaken;
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6 ein
HdO gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung; und
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7 ein
HdO gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung.
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Im
Folgenden wird unter einem HdO (Hinter-dem-Ohr-Hörgerät) eine Basiseinheit mit einer daran
fest angeschlossenen Aufsatzeinheit verstanden. D. h., das HdO weist
keinen Traghaken, keinen Schallschlauch und keine Otoplastik auf.
Ferner soll das erfindungsgemäße HdO nicht
auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt sein,
sondern ganz im Allgemeinen ein zweiteiliges HdO betreffen, dessen
erstes Bauteil einen grundlegenden Funktionsumfang für eine bestimmte
Baureihe eines HdOs zur Verfügung
stellt, und dessen zweites Bauteil einen zusätzlichen Funktionsumfang gemäß Kundenbedürfnissen
bereitstellt, wobei erst der gemeinsame Funktionsumfang der beiden
Bauteile ein selbständig
funktionstüchtiges HdO
ergibt.
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Die
Anforderungen an ein HdO sind vielfältig und teilweise einander
entgegengesetzt, sodass immer ein guter Kompromiss zwischen Funktions-/Leistungsumfang
und einer Größe des HdO
gefunden werden muss. Insbesondere auch, was den kosmetischen Aspekt
einer Miniaturisierung und einer durchschnittlichen Betriebsdauer
des HdOs mit einem einzigen Energiespeicher betrifft, sind die Anforderungen
an ein HdO gegenläufig.
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Ferner
gibt es eine Vielzahl unterschiedlich starker Schwerhörigkeiten,
an welche das HdO angepasst werden muss. So ist z. B. für eine leichte Schwerhörigkeit
eine geringere akustische Verstärkung
notwendig, als für
eine starke Schwerhörigkeit, was
z. B. für
die Energieversorgung und eine Verstärkung und somit auch für eine Größe des HdO
eine wichtige Rolle spielt. Bei einer starken Schwerhörigkeit
sinkt z. B. die Betriebsdauer des HdOs im Vergleich zu einer leichten
Schwerhörigkeit
bei gleicher Batteriekapazität.
Möchte
man dieselbe Betriebsdauer erreichen, so ist es notwendig, eine
größere Batterie,
d. h. gleichzeitig auch ein größeres HdO
zu verwenden. Auch auf den Hörer
(Lautsprecher) treffen diese Anforderungen zu, der je nach Grad
der Schwerhörigkeit
mehr oder weniger Schallenergie abzugeben hat, was auf Größe und Bauform
Auswirkungen hat.
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Darüber hinaus
ist es notwendig, unterschiedliche Traghaken am HdO vorsehen zu
können, um
möglichst
viele Kunden mit einem HdO versorgen zu können. D. h., das HdO sollte
für Kinder
sowie für Frauen
und Männer
mit und ohne Brille tragbar sein. Ferner werden Bedienelemente,
wie z. B. ein Lautstärkeregler,
ein Programmwahlschalter und ein Ein/Ausschalter benötigt. Es
stellt sich auch die Frage, ob das HdO mit nur einem Mikrofon einen
omnidirektionalen oder mit zwei oder mehr Mikrofonen einen direktionalen
Empfang und eine entsprechende Weiterverarbeitung der Signale umfassen
soll, und wie der Verstärker
und die verwendete Prozessoreinheit konfigurieret sind und welchen
Funktionsumfang sie besitzen sollen.
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1 zeigt
nun eine erfindungsgemäße Basiseinheit 100 eines
erfindungsgemäßen HdOs 1 (s. 5 bis 7),
wobei die Basiseinheit 100 im Wesentlichen aus einem Basiskörper 140 und
einer daran ausgebildeten Schulter 120 besteht. Die Basiseinheit 100 verleiht
dem HdO 1 einen grundlegenden Funktionsumfang für z. B.
eine bestimmte Baureihe des HdOs. Hierfür weist die Basiseinheit 100 wenigstens
einen Hörer
(in der Zeichnung nicht dargestellt) und ein Anschlussstück 110 für einen
Traghaken 300 (s. 2) auf.
Ferner weist die Basiseinheit 100 bevorzugt auch ein Umgebungsmikrofon
(in der Zeichnung nicht dargestellt) auf.
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Je
nach Flexibilität
und Funktionsumfang des erfindungsgemäßen HdOs 1 kann eine
Basiseinheit 100 bevorzugt eine oder mehrere der folgenden – in der
Zeichnung nicht dargestellten – Komponenten
aufweisen: ein Gehörgangsmikrofon,
einen Ein/Ausschalter, einen Programmwahlschalter, eine Batterie
bzw. einen Akku und/oder einen Lautstärkeregler. Darüber hinaus
ist es auch möglich,
Funktionen, die eigentlich einer erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 200 (s. 3 und 4)
vorbehalten sind, teilweise in die Basiseinheit 100 zu
integrieren, um so zwar ein HdO 1 mit geringerer Flexibilität bezüglich der
Kundenwünsche
zur Verfügung
zu stellen, dieses jedoch den Vorteil eines preisgünstigeren
HdOs 1 bietet. Was die entsprechenden Funktionen betrifft, siehe
den parallelen Absatz für
die Aufsatzeinheit 200.
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Die 5 zeigt
eine erste 270 (jedoch an eine Basiseinheit 100 angeschlossene)
und die 3 und 4 eine zweite 280 und
eine dritte 290 Ausführungsform
der erfindungemäßen Aufsatzeinheit 200.
Eine allgemeine Form der Aufsatzeinheit 200 weist einen
Aufsatzkörper 240 einen
sich von diesem wegerstreckenden Übergangsabschnitt 230 und
einen am freien Ende des Übergangsabschnitts 230 vorgesehenen
Ansatz 220 auf. Der Aufsatzkörper 240, der Übergangsabschnitt 230 und
der Ansatz 220 gehen kontinuierlich ineinander über und
bilden im montierten Zustand der Aufsatzeinheit 200 mit
der Basiseinheit 100 das HdO 1 (s. 5 bis 7).
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Die
Aufsatzeinheit 200; 270, 280, 290 umfasst
einen gemäß Kundenwünschen und
-bedürfnissen
zusätzlichen
Funktionsumfang für
das HdO 1. Bevorzugt weist die Aufsatzeinheit 200; 270, 280, 290 ein
für das
HdO 1 zweites Umgebungsmikrofon, eine Batterie bzw. einen
Akku und/oder einen Verstärker
auf. Ferner kann die Aufsatzeinheit 200 eine oder mehrere
der folgenden Komponenten umfassen: eine Signalverarbeitungseinheit,
eine Telefonspule, einen Lautstärkeregler,
einen Ein-/Aus-Schalter,
ein Gehörgangsmikrophon
und/oder einen Programmwahlschalter.
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Insbesondere
beinhaltet und fixiert die Aufsatzeinheit 200 den Verstärker bzw.
die auf einer Leiterplatte befindliche Verstärkerschaltung, um das HdO 1 je
nach Art und Größe der Schwerhörigkeit
eines Kunden anzupassen. Die Aufsatzeinheit 200 weist bevorzugt Öffnungen
für den
Lautstärkeregler und/oder
den Programmwahlschalter auf, die dabei an der Basiseinheit 100 (Regler
und/oder Schalter eines solchen HdOs 1 stehen im Montagezustand
der beiden Einheiten 100, 200 durch die Aufsatzeinheit 200 hindurch)
oder an der Aufsatzeinheit 200 vorgesehen sein können. Bevorzugt
weist die Aufsatzeinheit 200 ein zweites Umgebungsmikrofon
auf, das zusammen mit einem ersten Umgebungsmikrofon – welches
sich bevorzugt in der Basiseinheit 100 befindet, sich jedoch
auch in der Aufsatzeinheit 200 befinden kann – dem HdO 1 einen
direktionalen Empfang ermöglicht
und so den Träger
des HdOs 1 zu einem Richtungshören befähigt.
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Die
in 3 dargestellte zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 280 ist
mit einem Programmwahlschalter 202 ausgerüstet, um
dem HdO 1 unterschiedliche Hörprogramme zur Verfügung zu
stellen. Dies wird durch eine entsprechende Signalverarbeitungseinheit
und den Verstärker
innerhalb der Aufsatzeinheit 280 realisiert.
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4 zeigt
die dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 290,
wobei diese gegenüber
der zweiten Ausfüh rungsform
durch einen Lautstärkeregler 204 ergänzt ist.
Hierbei stellt die dritte Ausführungsform
einen erweiterten Funktionsumfang zur Verfügung, wodurch es möglich ist,
eine Lautstärke
des HdO 1 manuell einzustellen.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung beinhaltet die Aufsatzeinheit 200 einen Energiespeicher,
welcher das HdO 1 mit elektrischen Strom versorgt. Insbesondere
hierdurch ist es möglich,
die Größe des HdOs 1 anhand
dessen Betriebsdauer mit einem einzigen Energiespeicher auszulegen.
Ist eine lange Betriebsdauer gewünscht,
so wird eine entsprechend große
Batterie und eine entsprechend große Aufsatzeinheit 200 gewählt; wird
auf eine lange Betriebsdauer verzichtet oder ist der entsprechende
Hörschaden
des Trägers
nur gering, kann die Aufsatzeinheit 200 kleiner gewählt werden, da
eine entsprechend kleinere Batterie bzw. ein entsprechend kleinerer
Akku verwendbar ist. Hierbei befindet sich die Batterie bzw. der
Akku im Aufsatzkörper 240 der
Aufsatzeinheit 200. Ähnliches
gilt für
den Verstärker,
der je nach Grad der Schwerhörigkeit
anders auslegbar ist. Darüber
hinaus sind an eine Signalverarbeitungseinheit eines HdOs 1,
die die Informationen zweier oder mehrerer Mikrofone verarbeiten
muss, andere Anforderungen gestellt, als an ein HdO 1 mit
nur einem Umgebungsmikrofon. Dieser Funktionsumfang wird daher bevorzugt
durch die Aufsatzeinheit 200 realisiert.
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Die 5 zeigt
die erste grundlegende Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 270 im
montierten Zustand an einer Basiseinheit 100. Ein Lautstärkeregler
und ein Programmwahlschalter können
bei einer solchen Ausführungsform
versteckt vorgesehen sein.
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Die 6 und 7 zeigen
jeweils die zweite 280 und die dritte 290 Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 200,
ebenfalls im montierten Zustand des HdOs 1. Insbesondere
die dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 290 weist
eine im Vergleich zu den beiden anderen Ausführungsformen größere Batterie
auf.
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Bei
dem erfindungsgemäßen HdO 1 können Aufsatzeinheit 200 und
Basiseinheit 100 derart konfiguriert sein, dass die Batterie
bzw. der Akku teilweise aus der Aufsatzeinheit 200 heraussteht,
wodurch der Abschnitt der abstehenden Batterie/Akku beim montierten
HdO 1 in einem entsprechenden Fach in der Basiseinheit 100 aufgenommen
ist. Dies könnte
z. B. bei Ausführungsformen
gemäß der 5 und
der 6 der Fall sein. Ferner ist bevorzugt, dass eine Batterielade
des HdOs 1 durch das Aufsetzen der Aufsatzeinheit 200 auf
die Basiseinheit 100 in Ihrer Schließposition gehalten wird.
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Bei
sämtlichen
Ausführungsformen
der Erfindung, liegt die Aufsatzeinheit 200 eng an der
Basiseinheit 100 an und ergeben zusammen ein kompaktes
einheitliches äußeres Erscheinungsbild.
Insbesondere liegt der Ansatz 220 der Aufsatzeinheit 200 an
der Schulter 120 der Basiseinheit 100 an und bilden
zusammen eine gemeinsame Oberfläche,
die einen stetigen Übergang
aufweist. Ferner liegen der Übergangsabschnitt 230 und
der Aufsatzkörper 240 am
Basiskörper 140 der
Basiseinheit 100 an.