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DE102006029958A1 - Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät - Google Patents

Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät Download PDF

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DE102006029958A1
DE102006029958A1 DE102006029958A DE102006029958A DE102006029958A1 DE 102006029958 A1 DE102006029958 A1 DE 102006029958A1 DE 102006029958 A DE102006029958 A DE 102006029958A DE 102006029958 A DE102006029958 A DE 102006029958A DE 102006029958 A1 DE102006029958 A1 DE 102006029958A1
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DE
Germany
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hearing aid
behind
ear hearing
base unit
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DE102006029958A
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English (en)
Inventor
Beng Hai Tan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sivantos GmbH
Original Assignee
Siemens Audiologische Technik GmbH
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Publication date
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Priority to US11/823,729 priority patent/US20080002849A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein modular aufgebautes Hinter-dem-Ohr-Hörgerät. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO) zu schaffen, welches bei variabler geringer Baugröße auf verschiedene Leistungsstärken und einen unterschiedlichen Funktionsumfang ausgelegt werden kann. Hierbei soll das HdO einfach und kostengünstig herstellbar und wartbar sein. Die Aufgabe der Erfindung wird mit einem modularen Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gelöst, welches aus zwei Einheiten (100; 200; 270, 280, 290) zusammensetzbar ist, wobei die erste Einheit (100) eine Basiseinheit (100) ist, die dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) einen grundlegenden Funktionsumfang einer bestimmten Baureihe des Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts (1) zur Verfügung stellt, und die zweite Einheit (200; 270, 280, 290) eine auf die Basiseinheit (100) aufsteckbare Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) ist, die dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) gemäß Kundenbedürfnissen einen zusätzlichen Funktionsumfang zur Verfügung stellt, wobei der grundlegende Funktionsumfang der Basiseinheit (100) erst zusammen mit dem zusätzlichen Funktionsumfang der Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) ein funktionstüchtiges Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein modular aufgebautes Hinter-dem-Ohr-Hörgerät.
  • Das Anpassen von Hörgeräten an unterschiedliche Gehörschäden durch verschiedene Leistungsstärken und die Forderung nach kleinen und kleinsten Baugrößen für Hörgeräte zwingt die Hörgerätehersteller zu einer breiten Palette von Hörgeräten mit unterschiedlichen Baugrößen für unterschiedliche Leistungsstufen. Dies führt insbesondere zu einem modularen Aufbau eines Hörgeräts. Modular aufgebaute Hörgeräte sind bekannt, wobei sich die Module im Innern des Hörgeräts befinden und mit einem Gehäuse umschlossen sind.
  • Die EP 0 337 195 A2 offenbart ein Hörhilfegerät, insbesondere ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät, welches aus vier Gehäusebausteinen aufgebaut ist und welche jeweils einzeln vormontierbar sind. Hierbei ist jeder Baustein auf eine jeweils erforderliche Leistungsstufe des Hörhilfegeräts auslegt, wodurch Hörgeräteserien realisierbar sind, die unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden. Hierbei weist das Hörhilfegerät einen Mikrofon-, einen Hörer-, einen Verstärker- und einen Energieversorgungsbaustein auf, die im zusammengesetzten Zustand das Hörhilfegerät bilden.
  • Die WO 00/79834 A1 offenbart ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät und ein Aufsatzmodul für dieses. Hierbei ist das vollständig funktionstüchtige Hörgerät in seinem Funktionsumfang durch das Aufsatzmodul erweiterbar. Hierzu wird in ein Batteriefach des Hörgeräts ein Steckteil des Aufsatzmoduls eingesteckt und dadurch elektrisch und mechanisch mit dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät verbunden. Bei diesem um das Aufsatzmodul erweiterte Hörgerät befindet sich die Batterie im Aufsatzmodul. Das Aufsatzmodul stellt z. B. eine Schnittstelle für eine drahtlose Signalübertragung, eine Programmiereinheit, einen weiteren Audioeingang, ein größeres Batteriefach und/oder eine mechanische Betätigungseinheit zur Verfügung.
  • Nachteilig an solchen Hörhilfen gemäß dem Stand der Technik ist, dass sich deren Größe nicht beeinflussen lässt. D. h., dass deren Größe nicht an einen unterschiedlichen Grad einer Schwerhörigkeit anpassbar ist, und daher Menschen mit einer nur geringen Schwerhörigkeit trotzdem eine vergleichsweise große Hörhilfe tragen müssen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät – im Folgenden mit HdO bezeichnet – zu schaffen, welches bei variabler geringer Baugröße auf verschiedene Leistungsstärken und einen unterschiedlichen Funktionsumfang auslegt werden kann. Hierbei soll das HdO einfach und kostengünstig herstellbar und wartbar sein, wobei darüber hinaus das HdO auch später bei seinem Einsatz als Hörhilfe an gestiegene Anforderungen des Trägers bzw. neu entwickelte technische Möglichkeiten angepasst werden kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein modulares HdO gelöst, welches aus nur zwei voneinander trennbaren Einheiten – einer Basiseinheit und einer an der Basiseinheit vorsehbaren Aufsatzeinheit – besteht, wobei nur diese beiden Einheiten zusammen ein funktionstüchtiges HdO bilden. Hierbei stellt bevorzugt die Basiseinheit für eine bestimmte Baureihe des HdOs einen grundlegenden Funktionsumfang zur Verfügung. Die Aufsatzeinheit stellt dementsprechend z. B. gemäß Kundenwünschen/-bedürfnissen und/oder einem Grad einer zu behandelnden Schwerhörigkeit einen zusätzlichen Funktionsumfang zur Verfügung.
  • Durch die untereinander austauschbaren Aufsatzeinheiten bei einer gleichen Basiseinheit lässt sich eine automatisierte Herstellung von HdOs einer Baureihe realisieren, wobei die HdOs einen unterschiedlichen Funktionsumfang besitzen können und dabei den ästhetischen Bedürfnissen der Träger entgegenkommen. Erfindungsgemäß ist es möglich, ein HdO minimaler Größe für eine bestimmte Schwerhörigkeit bei einem bestimmten Funktionsumfang zu realisieren. Es werden in der Herstellung – im Vergleich mit dem Stand der Technik – weniger Werkzeuge für denselben Funktionsumfang der HdO-Baureihe benötigt, was die Werkzeug- und somit die Herstellungskosten senkt.
  • Erfindungsgemäß enthält die Basiseinheit für sämtliche Geräte einer Baureihe des HdOs einen grundlegenden, identischen Funktionsumfang, während das HdO durch die auf die Basiseinheit steckbare Aufsatzeinheit einen zusätzlichen, variablen Funktionsumfang erhält. Dieser variable Funktionsumfang betrifft z. B. eine Verstärkung, eine maximale Betriebsdauer des HdOs mit einem Energiespeicher, eine Qualität der Signalverarbeitung, eine Lautstärkeregelung, eine Erweiterung auf einen bidirektionalen Empfang des HdOs und/oder einen Programmwahlschalter. Ferner ist bevorzugt eine Telefonspule in der Aufsatzeinheit untergebracht.
  • Insbesondere eine Erweiterung des HdOs durch ein zweites Mikrofon findet durch die Aufsatzeinheit statt. Hierdurch kann eine entsprechend eingerichtete Signalverarbeitung – ebenfalls bevorzugt in der Aufsatzeinheit untergebracht – z. B. Windgeräusche an einem breiten, kontrastarmen Spektrum von Musik, die Spitzen im Frequenzspektrum enthält, oder von der menschlichen Sprache aufgrund deren Dynamikumfangs gut unterscheiden. Von der Signalverarbeitung wird ein entsprechendes Hörprogramm für den Träger des HdOs ausgewählt und der Hörer des HdOs entsprechend angesteuert.
  • Ferner ist bevorzugt die Batterie bzw. der Akkumulator (Akku) des HdOs in der Aufsatzeinheit untergebracht, da diese je nach Kapazität eine unterschiedliche Größe aufweist und vergleichsweise viel Bauraum innerhalb des HdOs benötigt. Es ist aus Kundensicht nicht vorteilhaft ein vergleichsweise großes HdO zu tragen, welches aufgrund einer geringen Schwerhörigkeit des Trägers nur eine geringe Verstärkerleistung zugleich eine lange Lebensdauer mit nur einer Batterie besitzt. Vorzugsweise ist das HdO kleiner und die Betriebsdauer mit nur einer einzigen Batterie eingeschränkt. Da also unter kosmetischen Gesichtspunkten das HdO so klein wie möglich sein sollte, ist es erfindungsgemäß möglich, z. B. für einen kurzfristigen Einsatz des HdOs oder bei einer leichten Schwerhörigkeit eine möglichst kleine Batterie zu verwenden, sodass mit der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit so wenig Bauraum wie möglich benötigt wird. D. h., es kann ein minimaler Bauraum für eine bestimmte Hörgeräteanwendung gefunden werden.
  • Ferner befindet sich bevorzugt in der Aufsatzeinheit des HdOs der Verstärker und eine entsprechende Signalverarbeitung, welche wiederum an den Funktionsumfang und eine maximale akustische Verstärkung des HdOs angepasst sind, sodass dadurch die Aufsatzeinheit je nach Grad der Schwerhörigkeit und entsprechenden Kundenbedürfnissen so klein wie möglich ausgebildet werden kann.
  • Die Basiseinheit umfasst erfindungsgemäß hauptsächlich die akustischen Komponenten des HdOs, wobei insbesondere ein Hörer und ein Anschlussstück für einen Traghaken mit Schallschlauch vorgesehen sind.
  • Ferner enthält die Basiseinheit bevorzugt wenigstens ein Umgebungsmikrofon. Durch ein zusätzliches Umgebungsmikrofon in der Aufsatzeinheit kann mit dem Aufsatzmikrofon ein direktionaler Empfang des HdOs realisiert werden. Hierbei wird – im Gegensatz zum Stand der Technik – nicht das bereits einzeln vorhandene Umgebungsmikrofon durch ein Mikrofonpaar ersetzt, sondern das vorhandene Umgebungsmikrofon durch das zweite Mikrofon der Aufsatzeinheit ergänzt, die zusammen das Mikrophonpaar für einen direktionalen Empfang bilden.
  • Durch das Aufteilen des Funktionsumfangs eines HdOs in Funktionen, die allen Geräten einer Baureihe gemeinsam sind, und in Funktionen, die den Kundenbedürfnissen angepasst werden können, und eine entsprechende Zuordnung dieser Funktionen zu einer Basiseinheit und einer Aufsatzeinheit, ist es nun für einen jeden Kunden möglich, ein für ihn kleinstes HdO zu rea lisieren und dabei trotzdem noch eine rationelle Fertigung und Wartung des HdOs zu garantieren.
  • Insbesondere auch was das Design und die farbliche Gestaltung betrifft, ergeben sich durch das erfindungsgemäße HdO eine Vielzahl von Möglichkeiten. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung schmiegt sich die Aufsatzeinheit an die Basiseinheit an, die zusammen kontinuierlich flächig verbunden eine Einheit mit einheitlichen Erscheinungsbild bilden. Ein farbliches Absetzen der Aufsatzeinheit ist dabei natürlich möglich.
  • Die Aufsatzeinheit ist mit der Basiseinheit elektrisch und mechanisch verbunden. Eine elektrische Verbindung findet z. B. über elektrische Leitungen und/oder ein elektrisches Verbindungssystem, wie z. B. Steck- und/oder Federkontakte, statt. Eine mechanische Verbindung kann z. B. durch ein Verschrauben, ein Verrasten, einen Schnappverschluss oder einen sogenannten „Slide and Lock" Mechanismus erfolgen.
  • Ferner ist es erfindungsgemäß möglich, je Basiseinheit eine Mehrzahl von Aufsatzeinheiten für einen einzigen Träger zu verwenden, die ihrerseits an unterschiedliche Gegebenheiten angepasst sind. So ist es möglich, für Auftritte an der Öffentlichkeit mittels einer Aufsatzeinheit ein möglichst kleines HdO zu realisieren, während für private Zwecke eine größere Aufsatzeinheit mit einer längeren Lebensdauer der Batterie zweckmäßiger ist. Denkbar sind z. B. auch unterschiedliche Aufsatzeinheiten für die Nachtruhe (viele Hörgeräteträger tragen dieses auch während der Schlafperiode), den Sport, einen Konzertbesuch etc. Insbesondere für die Nachtruhe und den Sport sind an die Gewohn- und Gegebenheiten ergonomisch angepasste Aufsatzeinheiten sinnvoll.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein modulares HdO mit daran angeschlossenem Traghaken, sowie ein modulares HdO mit Traghaken und einer daran vorgesehenen Otoplastik.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen HdOs ergeben sich aus den zusätzlichen abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Basiseinheit eines erfindungsgemäßen modularen Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts (HdO) in einer Seitenansicht;
  • 2 die Basiseinheit aus 1 mit einem daran vorgesehen Traghaken;
  • 3 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit in einer Seitenansicht;
  • 4 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit in einer Seitenansicht;
  • 5 ein vollständiges HdO gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung mit daran angeschlossenem Traghaken;
  • 6 ein HdO gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung; und
  • 7 ein HdO gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
  • Im Folgenden wird unter einem HdO (Hinter-dem-Ohr-Hörgerät) eine Basiseinheit mit einer daran fest angeschlossenen Aufsatzeinheit verstanden. D. h., das HdO weist keinen Traghaken, keinen Schallschlauch und keine Otoplastik auf. Ferner soll das erfindungsgemäße HdO nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt sein, sondern ganz im Allgemeinen ein zweiteiliges HdO betreffen, dessen erstes Bauteil einen grundlegenden Funktionsumfang für eine bestimmte Baureihe eines HdOs zur Verfügung stellt, und dessen zweites Bauteil einen zusätzlichen Funktionsumfang gemäß Kundenbedürfnissen bereitstellt, wobei erst der gemeinsame Funktionsumfang der beiden Bauteile ein selbständig funktionstüchtiges HdO ergibt.
  • Die Anforderungen an ein HdO sind vielfältig und teilweise einander entgegengesetzt, sodass immer ein guter Kompromiss zwischen Funktions-/Leistungsumfang und einer Größe des HdO gefunden werden muss. Insbesondere auch, was den kosmetischen Aspekt einer Miniaturisierung und einer durchschnittlichen Betriebsdauer des HdOs mit einem einzigen Energiespeicher betrifft, sind die Anforderungen an ein HdO gegenläufig.
  • Ferner gibt es eine Vielzahl unterschiedlich starker Schwerhörigkeiten, an welche das HdO angepasst werden muss. So ist z. B. für eine leichte Schwerhörigkeit eine geringere akustische Verstärkung notwendig, als für eine starke Schwerhörigkeit, was z. B. für die Energieversorgung und eine Verstärkung und somit auch für eine Größe des HdO eine wichtige Rolle spielt. Bei einer starken Schwerhörigkeit sinkt z. B. die Betriebsdauer des HdOs im Vergleich zu einer leichten Schwerhörigkeit bei gleicher Batteriekapazität. Möchte man dieselbe Betriebsdauer erreichen, so ist es notwendig, eine größere Batterie, d. h. gleichzeitig auch ein größeres HdO zu verwenden. Auch auf den Hörer (Lautsprecher) treffen diese Anforderungen zu, der je nach Grad der Schwerhörigkeit mehr oder weniger Schallenergie abzugeben hat, was auf Größe und Bauform Auswirkungen hat.
  • Darüber hinaus ist es notwendig, unterschiedliche Traghaken am HdO vorsehen zu können, um möglichst viele Kunden mit einem HdO versorgen zu können. D. h., das HdO sollte für Kinder sowie für Frauen und Männer mit und ohne Brille tragbar sein. Ferner werden Bedienelemente, wie z. B. ein Lautstärkeregler, ein Programmwahlschalter und ein Ein/Ausschalter benötigt. Es stellt sich auch die Frage, ob das HdO mit nur einem Mikrofon einen omnidirektionalen oder mit zwei oder mehr Mikrofonen einen direktionalen Empfang und eine entsprechende Weiterverarbeitung der Signale umfassen soll, und wie der Verstärker und die verwendete Prozessoreinheit konfigurieret sind und welchen Funktionsumfang sie besitzen sollen.
  • 1 zeigt nun eine erfindungsgemäße Basiseinheit 100 eines erfindungsgemäßen HdOs 1 (s. 5 bis 7), wobei die Basiseinheit 100 im Wesentlichen aus einem Basiskörper 140 und einer daran ausgebildeten Schulter 120 besteht. Die Basiseinheit 100 verleiht dem HdO 1 einen grundlegenden Funktionsumfang für z. B. eine bestimmte Baureihe des HdOs. Hierfür weist die Basiseinheit 100 wenigstens einen Hörer (in der Zeichnung nicht dargestellt) und ein Anschlussstück 110 für einen Traghaken 300 (s. 2) auf. Ferner weist die Basiseinheit 100 bevorzugt auch ein Umgebungsmikrofon (in der Zeichnung nicht dargestellt) auf.
  • Je nach Flexibilität und Funktionsumfang des erfindungsgemäßen HdOs 1 kann eine Basiseinheit 100 bevorzugt eine oder mehrere der folgenden – in der Zeichnung nicht dargestellten – Komponenten aufweisen: ein Gehörgangsmikrofon, einen Ein/Ausschalter, einen Programmwahlschalter, eine Batterie bzw. einen Akku und/oder einen Lautstärkeregler. Darüber hinaus ist es auch möglich, Funktionen, die eigentlich einer erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 200 (s. 3 und 4) vorbehalten sind, teilweise in die Basiseinheit 100 zu integrieren, um so zwar ein HdO 1 mit geringerer Flexibilität bezüglich der Kundenwünsche zur Verfügung zu stellen, dieses jedoch den Vorteil eines preisgünstigeren HdOs 1 bietet. Was die entsprechenden Funktionen betrifft, siehe den parallelen Absatz für die Aufsatzeinheit 200.
  • Die 5 zeigt eine erste 270 (jedoch an eine Basiseinheit 100 angeschlossene) und die 3 und 4 eine zweite 280 und eine dritte 290 Ausführungsform der erfindungemäßen Aufsatzeinheit 200. Eine allgemeine Form der Aufsatzeinheit 200 weist einen Aufsatzkörper 240 einen sich von diesem wegerstreckenden Übergangsabschnitt 230 und einen am freien Ende des Übergangsabschnitts 230 vorgesehenen Ansatz 220 auf. Der Aufsatzkörper 240, der Übergangsabschnitt 230 und der Ansatz 220 gehen kontinuierlich ineinander über und bilden im montierten Zustand der Aufsatzeinheit 200 mit der Basiseinheit 100 das HdO 1 (s. 5 bis 7).
  • Die Aufsatzeinheit 200; 270, 280, 290 umfasst einen gemäß Kundenwünschen und -bedürfnissen zusätzlichen Funktionsumfang für das HdO 1. Bevorzugt weist die Aufsatzeinheit 200; 270, 280, 290 ein für das HdO 1 zweites Umgebungsmikrofon, eine Batterie bzw. einen Akku und/oder einen Verstärker auf. Ferner kann die Aufsatzeinheit 200 eine oder mehrere der folgenden Komponenten umfassen: eine Signalverarbeitungseinheit, eine Telefonspule, einen Lautstärkeregler, einen Ein-/Aus-Schalter, ein Gehörgangsmikrophon und/oder einen Programmwahlschalter.
  • Insbesondere beinhaltet und fixiert die Aufsatzeinheit 200 den Verstärker bzw. die auf einer Leiterplatte befindliche Verstärkerschaltung, um das HdO 1 je nach Art und Größe der Schwerhörigkeit eines Kunden anzupassen. Die Aufsatzeinheit 200 weist bevorzugt Öffnungen für den Lautstärkeregler und/oder den Programmwahlschalter auf, die dabei an der Basiseinheit 100 (Regler und/oder Schalter eines solchen HdOs 1 stehen im Montagezustand der beiden Einheiten 100, 200 durch die Aufsatzeinheit 200 hindurch) oder an der Aufsatzeinheit 200 vorgesehen sein können. Bevorzugt weist die Aufsatzeinheit 200 ein zweites Umgebungsmikrofon auf, das zusammen mit einem ersten Umgebungsmikrofon – welches sich bevorzugt in der Basiseinheit 100 befindet, sich jedoch auch in der Aufsatzeinheit 200 befinden kann – dem HdO 1 einen direktionalen Empfang ermöglicht und so den Träger des HdOs 1 zu einem Richtungshören befähigt.
  • Die in 3 dargestellte zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 280 ist mit einem Programmwahlschalter 202 ausgerüstet, um dem HdO 1 unterschiedliche Hörprogramme zur Verfügung zu stellen. Dies wird durch eine entsprechende Signalverarbeitungseinheit und den Verstärker innerhalb der Aufsatzeinheit 280 realisiert.
  • 4 zeigt die dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 290, wobei diese gegenüber der zweiten Ausfüh rungsform durch einen Lautstärkeregler 204 ergänzt ist. Hierbei stellt die dritte Ausführungsform einen erweiterten Funktionsumfang zur Verfügung, wodurch es möglich ist, eine Lautstärke des HdO 1 manuell einzustellen.
  • In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung beinhaltet die Aufsatzeinheit 200 einen Energiespeicher, welcher das HdO 1 mit elektrischen Strom versorgt. Insbesondere hierdurch ist es möglich, die Größe des HdOs 1 anhand dessen Betriebsdauer mit einem einzigen Energiespeicher auszulegen. Ist eine lange Betriebsdauer gewünscht, so wird eine entsprechend große Batterie und eine entsprechend große Aufsatzeinheit 200 gewählt; wird auf eine lange Betriebsdauer verzichtet oder ist der entsprechende Hörschaden des Trägers nur gering, kann die Aufsatzeinheit 200 kleiner gewählt werden, da eine entsprechend kleinere Batterie bzw. ein entsprechend kleinerer Akku verwendbar ist. Hierbei befindet sich die Batterie bzw. der Akku im Aufsatzkörper 240 der Aufsatzeinheit 200. Ähnliches gilt für den Verstärker, der je nach Grad der Schwerhörigkeit anders auslegbar ist. Darüber hinaus sind an eine Signalverarbeitungseinheit eines HdOs 1, die die Informationen zweier oder mehrerer Mikrofone verarbeiten muss, andere Anforderungen gestellt, als an ein HdO 1 mit nur einem Umgebungsmikrofon. Dieser Funktionsumfang wird daher bevorzugt durch die Aufsatzeinheit 200 realisiert.
  • Die 5 zeigt die erste grundlegende Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 270 im montierten Zustand an einer Basiseinheit 100. Ein Lautstärkeregler und ein Programmwahlschalter können bei einer solchen Ausführungsform versteckt vorgesehen sein.
  • Die 6 und 7 zeigen jeweils die zweite 280 und die dritte 290 Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 200, ebenfalls im montierten Zustand des HdOs 1. Insbesondere die dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufsatzeinheit 290 weist eine im Vergleich zu den beiden anderen Ausführungsformen größere Batterie auf.
  • Bei dem erfindungsgemäßen HdO 1 können Aufsatzeinheit 200 und Basiseinheit 100 derart konfiguriert sein, dass die Batterie bzw. der Akku teilweise aus der Aufsatzeinheit 200 heraussteht, wodurch der Abschnitt der abstehenden Batterie/Akku beim montierten HdO 1 in einem entsprechenden Fach in der Basiseinheit 100 aufgenommen ist. Dies könnte z. B. bei Ausführungsformen gemäß der 5 und der 6 der Fall sein. Ferner ist bevorzugt, dass eine Batterielade des HdOs 1 durch das Aufsetzen der Aufsatzeinheit 200 auf die Basiseinheit 100 in Ihrer Schließposition gehalten wird.
  • Bei sämtlichen Ausführungsformen der Erfindung, liegt die Aufsatzeinheit 200 eng an der Basiseinheit 100 an und ergeben zusammen ein kompaktes einheitliches äußeres Erscheinungsbild. Insbesondere liegt der Ansatz 220 der Aufsatzeinheit 200 an der Schulter 120 der Basiseinheit 100 an und bilden zusammen eine gemeinsame Oberfläche, die einen stetigen Übergang aufweist. Ferner liegen der Übergangsabschnitt 230 und der Aufsatzkörper 240 am Basiskörper 140 der Basiseinheit 100 an.

Claims (13)

  1. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät, welches aus zwei Einheiten (100; 200; 270, 280, 290) zusammensetzbar ist, wobei die erste Einheit (100) eine Basiseinheit (100) ist, die dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) einen grundlegenden Funktionsumfang einer bestimmten Baureihe des Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts (1) zur Verfügung stellt, und die zweite Einheit (200; 270, 280, 290) eine auf die Basiseinheit (100) aufsteckbare Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) ist, die dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) gemäß Kundenbedürfnissen einen zusätzlichen Funktionsumfang zur Verfügung stellt, wobei der grundlegende Funktionsumfang der Basiseinheit (100) erst zusammen mit dem zusätzlichen Funktionsumfang der Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) ein funktionstüchtiges Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) bildet.
  2. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Basiseinheit (100) einen Hörer, ein Anschlussstück (110) für einen Traghaken (300) mit Schallschlauch und bevorzugt ein Umgebungsmikrophon aufweist.
  3. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei die Basiseinheit (100) zusätzlich wenigstens eine der folgenden Komponenten umfasst: – ein Gehörgangsmikrophon, – einen Ein-/Aus-Schalter, – einen Programmwahlschalter, – eine Batterie bzw. einen Akku, – einen Lautstärkeregler.
  4. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) wenigstens eine der folgenden Komponenten umfasst: – ein Umgebungsmikrophon, – eine Batterie bzw. einen Akku, – einen Verstärker, – eine Signalverarbeitungseinheit, – eine Telefonspule, – einen Lautstärkeregler, – einen Ein-/Aus-Schalter und/oder – einen Programmwahlschalter.
  5. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) im auf der Basiseinheit (100) sitzenden Zustand eine Batterielade des Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts (1) in ihrer Schließposition hält.
  6. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) im auf der Basiseinheit (100) sitzenden Zustand mit einem an ihr ausgebildeten Ansatz (220) an einer Schulter (120) der Basiseinheit (100) ansitzt und bevorzugt, der Ansatz (220) mit der Schulter (120) eine kontinuierlich geformte Oberfläche bildet.
  7. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) im auf der Basiseinheit (100) sitzenden Zustand mit einem an ihr ausgebildeten Übergangsabschnitt (230) die Basiseinheit (100) übergreift.
  8. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) im auf der Basiseinheit (100) sitzenden Zustand mit einem an ihr ausgebildeten Aufsatzkörper (240) an einem freien Ende der Basiseinheit (100) ansitzt und diesen verlängert.
  9. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei im Aufsatzkörper (240) der Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) ein bevorzugt herausklappbares Batterie- bzw. Akkufach vorgesehen ist.
  10. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei eine elektrische Verbindung der Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) mit der Basiseinheit (100) über elektrische Steck- und/oder Federkontakte erfolgt.
  11. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei eine mechanische Verbindung der Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) mit der Basiseinheit (100) über einen Schnappverschluss oder ein Aufschieben der Aufsatzeinheit (200; 270, 280, 290) auf die Basiseinheit (100) mit anschließender Verrastung erfolgt.
  12. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (1) an seiner Basiseinheit (100) einen daran angeschlossenen Traghaken (300) mit integriertem Schallschlauch aufweist.
  13. Modulares Hinter-dem-Ohr-Hörgerät gemäß Anspruch 12, wobei der an die Basiseinheit (100) angeschlossene Traghaken (300) mit Schallschlauch eine daran angeschlossene Otoplastik aufweist.
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