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DE102006029800A1 - Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel - Google Patents

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DE102006029800A1
DE102006029800A1 DE102006029800A DE102006029800A DE102006029800A1 DE 102006029800 A1 DE102006029800 A1 DE 102006029800A1 DE 102006029800 A DE102006029800 A DE 102006029800A DE 102006029800 A DE102006029800 A DE 102006029800A DE 102006029800 A1 DE102006029800 A1 DE 102006029800A1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K11/00Closets without flushing; Urinals without flushing; Chamber pots; Chairs with toilet conveniences or specially adapted for use with toilets
    • A47K11/02Dry closets, e.g. incinerator closets
    • A47K11/026Dry closets, e.g. incinerator closets with continuous tubular film for receiving faeces
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R15/00Arrangements or adaptations of sanitation devices
    • B60R15/04Toilet facilities
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    • Y02ATECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE
    • Y02A50/00TECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE in human health protection, e.g. against extreme weather
    • Y02A50/30Against vector-borne diseases, e.g. mosquito-borne, fly-borne, tick-borne or waterborne diseases whose impact is exacerbated by climate change
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Abstract

Ein Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel, aufweisend eine Toilettenschüssel mit einem oberhalb derselben angeordneten Toilettensitz, einen Vorratsbehälter für Folienabschnitte, eine automatisierte Zuführeinrichtung zum Anordnen eines Folienabschnitts an dem Toilettensitz, dergestalt dass die Toilettenschüssel durch den Folienabschnitt auskleidbar ist, sowie eine Vakuum-Absaugeinrichtung zum Absaugen des Folienabschnitts, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung den Folienabschnitt in einer Bewegung von dem Vorratsbehälter her an dem Toilettensitz anordnet, und die Zuführeinrichtung nach oben hin durch einen Toilettendeckel verdeckt und vor Zugriff durch einen Benutzer geschützt ist (Fig. 1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel, gemäß dem Oberbegriff des vorgelegten Anspruchs 1. Toilettensysteme, die in Verkehrsmitteln Verwendung finden sollen, müssen häufig gewichtssparend ausgeführt sein, da viele Verkehrsmittel nur über eine begrenzte Nutzlast verfügen.
  • In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel die Rede von Toilettensystemen in Flugzeugen, aber auch Eisenbahnzügen, Autobussen oder Campingfahrzeugen. Auch in anderen Einsatzbereichen müssen Toilettensysteme gewichtssparend ausgestaltet sein, so zum Beispiel mobile Toilettensysteme für die Verwendung auf Baustellen oder öffentlichen Veranstaltungen.
  • Aus dem Stand der Technik sind im Wesentlichen zwei Grundprinzipien bekannt, um das Systemgewicht eines Toilettensystems zu reduzieren. Gerade aus dem Campingbereich sind sogenannte Chemietoiletten bekannt, bei denen die anfallenden Fäkalien nicht weggespült werden, sondern in einem Tank aufgefangen und mit Chemikalien behandelt werden, um diese zu desinfizieren und eine Geruchsbildung zu unterbinden. Auf diese Weise wird sehr viel Spülwasser gespart und so eine Gewichtsreduzierung erreicht.
  • Ein anderes Funktionsprinzip sind so genannte Vakuum-Toiletten, bei denen die Fäkalien aus einer Toilettenschüssel mithilfe eines Vakuums abgezogen werden. Auf diese Weise muss nur noch sehr wenig Spülwasser verwendet werden, so dass insgesamt die Menge des zu bevorratenden Spülwassers reduziert werden kann, was wiederum zu einer Gewichtsreduzierung führt.
  • Letztere Systeme werden vor allem im Flugzeug- und Eisenbahnbau verwendet. Voraussetzung für solche Systeme ist das Vorhandensein eines Vakuumsystems.
  • Für einige Einsatzzwecke, so zum Beispiel in Langstreckenflugzeugen, stellt auch eine solche Vakuumtoilette noch keine befriedigende Lösung dar, da sich die zu bevorratenden Spülwassermengen, insbesondere auf langen Flugstrecken sowie bei einer hohen Passagieranzahl, auf erhebliche Mengen summieren.
  • Aus dem Stand der Technik sind daher Toilettensysteme für Verkehrsmittel bekannt, bei denen gänzlich auf eine Wasserspülung verzichtet wird. Hier kommt stattdessen ein Folienbeutel zum Einsatz, der die Toilettenschüssel auskleidet und nach Benutzung der Toilette nach unten hin abgezogen wird, z.B. durch ein Vakuum oder durch eine geeignete Abzugseinrichtung. Aus der US 5 887 290 ist z.B. ein wasserloses Toilettensystem bekannt, bei dem von einem hinter dem Toilettensystem angeordneten Vorratsbehälter per Hand eine Folie nach vorne über den Toilettensitz gezogen wird und mithilfe eines Klemmrings fixiert wird. Nach Beendigung der Benutzung der Toilette wird die Folie nach unten abgezogen und in einer eigens vorgesehe nen Zerkleinerungs- und Trenneinrichtung weiter verarbeitet.
  • Diese Vorrichtung hat den Nachteil, dass wesentliche Verfahrensschritte für die Benutzung der Toilette von Hand durchgeführt werden müssen, was, insbesondere in modernen Verkehrsmitteln, für den Benutzer kaum zumutbar ist. Überdies eignet sich das erwähnte Toilettensystem nicht für die Verwendung in Verkehrsmitteln, da es insgesamt aufgrund der Zerkleinerungs- und Trenneinrichtung sehr groß gebaut ist und ein zu hohes Gewicht aufweist.
  • Aus der DE 343 33 969 ist ebenfalls ein wasserloses Toilettensystem bekannt, bei dem von unten her ein Beutel stirnseitig und lösbar an einer Klobrille befestigt ist und nach der Benutzung mithilfe eines Greifers in einen Lagerbehälter oder in eine Zerkleinerungsvorrichtung befördert wird.
  • Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, dass gerade der letzte Schritt zur Entsorgung des Beutels nach Benutzung der Toilette sehr aufwendig und fehleranfällig ist. Auch ist die Ladevorrichtung, die den Beutel aus dem Vorratsbehälter nimmt und an der Klobrille befestigt, nicht durch einen Zugriff durch einen Benutzer von oben geschützt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel, bereitzustellen, das einerseits ohne bzw. mit einem Minimum an Wasser auskommt und andererseits die oben geschilderten Nachteile nicht aufweist.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Toilettensystem, aufweisend die Merkmale des neu vorgelegten Anspruchs 1 gelöst.
  • Demnach ist ein Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel, vorgesehen, aufweisend eine Toilettenschüssel mit einem oberhalb derselben angeordneten Toilettensitz, einen Vorratsbehälter für Folienabschnitte, eine automatisierte Zuführeinrichtung zum Anordnen eines Folienabschnitts an dem Toilettensitz, dergestalt dass die Toilettenschüssel durch den Folienabschnitt auskleidbar ist, sowie eine Vakuum-Absaugeinrichtung zum Absaugen des Folienabschnitts. Das Toilettensystem ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung den Folienabschnitt von dem Vorratsbehälter her an dem Toilettensitz anordnet, und die Zuführeinrichtung nach oben hin durch einen Toilettendeckel verdeckt und vor Zugriff durch einen Benutzer geschützt ist.
  • Ein solches Toilettensystem eignet sich für die Verwendung in Verkehrsmitteln, insbesondere Flugzeugen, aber auch Eisenbahnzügen, Autobussen oder Campingfahrzeugen. Verkehrsflugzeuge besitzen in der Regel ein Vakuumsystem zum Betrieb der sanitären Anlagen. Auch moderne Eisenbahnzüge verfügen bereits über ein solches System.
  • Das erfindungsgemäße Toilettensystem kann ohne Wasser betrieben werden und trägt somit zur Gewichtseinsparung in dem betreffenden Verkehrsmittel bei.
  • Bei einem Verkehrsflugzeug mit einer Passagierkapazität von 500 Fluggästen muß z.B. bei einem 10-stündigen Langstreckenflug mit etwa 1500 Toilettenbenutzungen gerechnet werden. Hierfür müssen bei Verwendung eines herkömmlichen Toilettensystems also mindestens 1500 l Wasser vorgehal ten werden, die einem Gewicht von 1,5 t entsprechen. Auf diesen mitgeführten Ballast kann bei dem erfindungsgemäßen Toilettensystem weitgehend verzichtet werden. Dies führt zu einer Verringerung des Treibstoffverbrauchs und damit zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Alternativ könnte anstelle des eingesparten Spülwassers die Nutzlast erhöht oder die entsprechende Menge Treibstoff mitgeführt werden, um die Reichweite zu erhöhen.
  • Ebenso kann das erfindungsgemäße Toilettensystem aber auch in mobilen Toiletten verwendet werden, wie sie z.B. auf Baustellen, öffentlichen Veranstaltungen und dergleichen zum Einsatz kommen. Gleichfalls kommt auch die Verwendung in stationären Toilettenanlagen in Betracht, so z.B. in öffentlichen Gebäuden, und öffentlichen Toilettenanlagen aber auch in Privathäusern.
  • Durch die Tatsache, dass das erfindungsgemäße Toilettensystem wasserfrei arbeiten kann und im Prinzip nur auf eine Energieversorgung (z.B. elektrischen Strom) angewiesen ist, eignet es sich besonders für mobile Toiletten wie oben erwähnt oder z.B. für Toiletten in Bereichen ohne Wasseranschluß bzw. Abwasserkanal. Hier kommt z.B. die Aufstellung in städtischen Parks oder in Naturschutzgebieten in Frage.
  • Durch Verwendung der Folienabschnitte kommt gerade beim Einsatz in öffentlichen Toiletten ein hygienischer Vorteil zum Tragen, der die Akzeptanz des Systems durch Benutzer erheblich erhöht.
  • Durch die Wasserersparnis eignet sich das Toilettensystem überdies auch für Umwelt- oder Niedrigenergiehäuser, und es kommt dem Wunsch von Immobilienbesitzern oder Mietern nach Wasserersparnis nach, die aus Umwelt- und Kostengründen immer mehr gefragt ist.
  • Die Zuführeinrichtung ordnet den Folienabschnitt an dem Toilettensitz an, ohne dass ein Benutzereingriff erforderlich wäre. Dieses Merkmal ist für eine Akzeptanz des erfindungsgemäßen Toilettensystems unverzichtbar. Ein händisches Anordnen des Folienabschnitts über dem Toilettensitz ist für Passagiere eines modernen Verkehrsmittels unzumutbar, und würde zudem die Gefahr der Fehlbedienung mit den sich daraus ergebenden hygienischen Konsequenzen ergeben.
  • Zur Benutzungsqualität und -sicherheit trägt auch bei, dass die Zuführeinrichtung nach oben hin durch einen Toilettendeckel verdeckt und so vor Zugriff durch einen Benutzer geschützt ist.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass der Toilettendeckel während des gesamten, weiter unten noch im Detail beschriebenen Betriebszyklus geschlossen ist und nur in dem Abschnitt des Zyklus, in welchem die Toilette für die Benutzung bereit ist, durch einen Benutzer geöffnet werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Vorratsbehälter für Folienabschnitte im rückseitigen Bereich des Toilettensystems angeordnet ist.
  • Durch die Anordnung des Vorratsbehälters für die Folienabschnitte im rückseitigen Bereich lässt sich das Toilettensystem z.B. in die Lavatory Section eins herkömmlichen Verkehrsflugzeugs oder Eisenbahnzugs integrieren. Denkbar ist somit auch eine Nachrüstung bereits ausgelieferter Flugzeuge oder Züge. Eine seitliche Anordnung würde hingegen die Baugröße so verändern, dass eine Integration des Systems in ein Verkehrsmittel nicht ohne weiteres möglich wäre.
  • In dieser bevorzugten Ausgestaltung ordnet die Zuführeinrichtung den Folienabschnitt daher vom rückseitigen Bereich des Toilettensystems nach vorne an dem Toilettensitz an.
  • Gleichwohl ist in einigen besonders gestalteten Umgebungen eine rückseitige Anordnung des Vorratsbehälters aus Platzgründen nicht möglich. Hier bietet sich eine seitliche Anordnung des Vorratsbehälters an. In einer solchen Ausgestaltung, die ebenfalls unter den Schutzbereich der vorliegenden Anmeldung fällt, sind die Zuführeinrichtung in Querrichtung und die Klemm- und Trenneinrichtung sowie der Klemmring entsprechend seitlich an dem Toilettensystem angeordnet.
  • In diesen Ausgestaltungen ordnet die Zuführeinrichtung den Folienabschnitt daher von einem seitlichen Bereich des Toilettensystems in Richtung zu dessen anderer Seite an dem Toilettensitz an.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Zuführeinrichtung mindestens einen beweglichen Arm sowie mindestens an einen diesem Arm angeordneten Greifer zum Erfassen des Folienabschnitts aufweist. Bevorzugt sind zwei einander gegenüber liegende Arme mit mindestens jeweils einem Greifer vorgesehen. Bei dem oder den beweglichen Armen kann es sich insbesondere um Teleskoparme handeln. Der oder die beweglichen Arme können jedoch auch entlang einer Schiene geführt werden. Die beweglichen Armen und/oder die Greifer können beispielsweise elektromotorisch, elektromagnetisch, pneumatisch oder hydraulisch angetrieben werden. Für die Kraftübertragung kommen Seilzüge, Wellen, Zahngestänge oder pneumatische bzw. hydraulische Zylinder in Frage.
  • Weitere dem Fachmann bekannte Antriebs- und Kraftübertragungsarten aus dem Stand der Technik werden als den oben genannten äquivalent betrachtet.
  • Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass die Folienabschnitte jeweils einen eingearbeiteten Beutel aufweisen, der nach Anordnung des Folienabschnitts an dem Toilettensitz in der Toilettenschüssel anordenbar ist und diese auskleidbar gestaltet ist.
  • Die Auskleidung der Toilettenschüssel durch den in dem Folienabschnitt angeordneten Beutel erfolgt dabei bevorzugt durch kurzzeitige Anlage eines Vakuums. Das Vakuum wird beispielsweise durch ein bereits vorhandenes Vakuum-Abwassersystem bereitgestellt. Alternativ kann auch eine gesonderte Vakuumpumpe vorgesehen sein.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Toilettensitz einen Klemmring aufweist, der so ausgebildet sind, dass der vordere Bereich des Folienabschnitts nach Anordnung desselben an dem Toilettensitz am demselben fixiert wird, und vor Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung wieder freigegeben wird.
  • Mit dem Begriff „vorderer Bereich des Folienabschnitts" ist vorliegend der Bereich des Folienabschnitts gemeint, der als erstes aus dem Vorratsbehälter gezogen wird. Hier setzen i.d.R. auch die Greifer der Zuführeinrichtung an.
  • In den meisten Fällen, d.h. bei rückseitiger Anordnung des Vorratsbehälters, wird der Folienabschnitt nach vorne gezogen. Bei seitlicher Anordnung des Vorratsbehälters, wird der Folienabschnitt hingegen auf die andere Seite gezogen.
  • Vor Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung wird der Folienabschnitt dann wieder freigegeben, sodass er abgesaugt werden und das Toilettensystem für eine erneute Benutzung vorbereitet werden kann.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Toilettensitz ausserdem eine Vakuumeinrichtung aufweist, die so ausgebildet sind, dass der vordere Bereich des Folienabschnitts nach Anordnung desselben an dem Toilettensitz angesaugt und anschließend durch den Klemmring fixiert wird.
  • Auch in diesem Fall wird das Vakuum i.d.R. durch ein bereits vorhandenes Vakuum-Abwassersystem bereitgestellt. Alternativ kann auch eine gesonderte Vakuumpumpe vorgesehen sein.
  • Der Klemmring kann dabei zur Ausführung der Klemmbewegung z.B. eine pneumatisch angetriebene Bewegung in Richtung des Toilettensitzes machen, sodass der vordere Bereich des Folienabschnitts zwischen Toilettensitz und Klemmring fixiert wird. Auch hier kommen weitere Antriebsarten (elektromotorisch, elektromagnetisch oder hydraulisch) in Frage.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Toilettensystems ist vorgesehen, dass im Bereich des Vorratsbehälters eine Klemm- und Trenneinrichtung angeordnet ist, die so ausgebildet ist, dass sie den Folienabschnitt nach dessen Anordnung an dem Toilettensitz von den weiteren noch im Vorratsbehälter befindlichen Folienabschnitten durch Klemmung abtrennt und fixiert, und diesen vor Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung wieder freigibt.
  • In dieser Ausgestaltung wird der Folienbeutel also durch den im Vorderbereich angeordneten Klemmring sowie die im rückseitigen bereich angeordnete Klemm- und Trenneinrichtung auf dem Toilettensitz fixiert.
  • Die Klemm- und Trenneinrichtung weist in einer bevorzugten Ausgestaltung eine Schneideinrichtung auf. Hierbei kann es sich z.B. um einen Glühdraht handeln, jedoch ebenso um ein Schneidmesser, ggf. mit einer gezackten bzw. mit einem Wellenschliff versehenen Klinge.
  • Bevorzugt wird der Folienabschnitt von oben her über dem Toilettensitz angeordnet, und zwar dergestalt, dass er die Sitzfläche des Toilettensitzes vollkommen abdeckt. Hierdurch ergeben sich hygienische Vorteile, die auch die Akzeptanz des erfindungsgemäßen Toilettensystems erhöhen. Außerdem können so die Reinigungsintervalle verlängert und die Häufigkeit der Reinigungen reduziert werden.
  • Besonders bevorzugt besteht der Folienabschnitt aus einem bioabbaubaren Material. Hierbei kann es sich z.B. um ein bedingt wasserfestes Papiermaterial handeln, oder um ein bioabbaubares Kunststoffmaterial. Letzteres ist gerade beim stationären Einsatz des Toilettensystems in einem Bereich ohne Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von großem Vorteil.
  • Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass die Zuführeinrichtung zumindest abschnitts- und/oder phasenweise in dem nach oben geschlossenen Toilettendeckel angeordnet und/oder geführt ist.
  • Dabei soll der Begriff „phasenweise" klarstellen, dass Teile der Zuführeinrichtung in bestimmten Phasen des Betriebszyklus, der weiter unten noch genauer diskutiert wird, in dem Toilettendeckel angeordnet und/oder geführt sein können. Konkret heißt dies, dass z.B. der mindestens eine bewegliche Arm der Zuführeinrichtung in einer seitlich am Toilettendeckel angeordneten Schiene geführt sein kann, sodass er während der Anordnung des Folienabschnitts auf dem Toilettensitz, anlässlich welcher er z.B. eine Bewegung vom rückseitigen Bereich des Toilettensystems nach vorne und wieder zurück durchführt, im Toilettendeckel angeordnet ist.
  • Es versteht sich, dass das erfindungsgemäße Toilettensystem als wasserfreies Toilettensystem ausgebildet ist. Aus verschiedenen Gründen kann jedoch vorgesehen sein, dass das Toilettensystem in einer oder mehrerer Phasen des Betriebszyklus Wasser verwendet.
  • Weiterhin ist erfindungsgemäß ein Verfahren zum zyklischen Betrieb eines Toilettensystems gemäß einem der vorherigen Ansprüche vorgesehen. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf:
    • a) Anordnen des Folienabschnitts an dem Toilettensitz durch eine Bewegung der Zuführeinrichtung von dem Vorratsbehälter her;
    • b) Fixieren des Folienabschnitts im Bereich des Vorratsbehälters durch die Klemm- und Trenneinrichtung;
    • c) Fixieren des vorderen Bereich des Folienabschnitts am Toilettensitz durch den Klemmring;
    • d) Freigabe des Folienabschnitts durch die Klemm- und Trenneinrichtung sowie den Klemmring nach Benutzung der Toilette; und
    • e) Absaugen des Folienabschnitts durch Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass während des aufgeführten Verfahrensschritts a) der Folienabschnitt an dem Toilettensitz durch eine Bewegung der Zuführeinrichtung vom rückseitigen Bereich des Toilettensystems nach vorne angeordnet wird. In dieser Ausgestaltung wäre demnach der Vorratsbehälter im rückseitigen Bereich des Toilettensystems angeordnet. In den anderen oben erwähnten Ausgestaltungen, in welchen der Vorratsbehälter seitlich angeordnet ist, würde während des aufgeführten Verfahrensschritts a) der Folienabschnitt an dem Toilettensitz durch eine Bewegung der Zuführeinrichtung vom seitlichen Bereich des Toilettensystems zur anderen Seite angeordnet werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass während des aufgeführten Verfahrensschritts c) der vordere Bereich des Folienabschnitts durch die Vakuumeinrichtung angesaugt und erst dann durch den Klemmring fixiert wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass der Toilettendeckel während der aufgeführten Verfahrensschritte a)–e) in Anordnung auf dem Toilettensitz verriegelt ist und lediglich zwischen den Schritten c) und d) entriegelbar ist, so dass er für eine Benutzung geöffnet werden kann, wobei er vor Ausführung des Schritts e) erneut schließt bzw. geschlossen werden muß.
  • Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der gesamte Entsorgungs- und Neubestückungsvorgang der Toilette automatisiert und ohne Benutzereingriff durchführbar ist, und der Benutzer ausschließlich eine für die Benutzung bereite Toilette vorfindet. Hierdurch wird einerseits die Akzeptanz des Systems erhöht, und andererseits wird die Betriebssicherheit erhöht.
  • Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die Greifer der Zuführeinrichtung nach dem Schritt a) öffnen, die Zuführeinrichtung zurückfährt und die Greifer anschließend bzw. nach einem der Schritte b) oder c) einen neuen Folienabschnitt ergreifen. Da in diesem Stadium der auf dem Toilettensitz angeordnete Folienabschnitt durch die Klemm- und Trenneinrichtung arretiert ist, muß die Zuführeinrichtung in eine hinter der Klemm- und Trenneinrichtung gelegene Position fahren und dort den neuen Folienabschnitt ergreifen.
  • Bevorzugt ist dabei überdies vorgesehen, dass der Folienabschnitt im Verlauf einer der Schritte b) bis e) durch die Klemm- und Trenneinrichtung von den weiteren noch im Vorratsbehälter befindlichen Folienabschnitten abgetrennt wird. Dieser Schritt erfolgt bevorzugt während des Schritts b).
  • Im Verlauf des Verfahrens wird bevorzugt der Folienabschnitt bzw. ein in diesen eingearbeiteter Beutel durch Anlage eines Vakuums in eine die Toilettenschüssel auskleidende Position gebracht. Dieser Schritt erfolgt bevorzugt nach dem Schritt c).
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen beispielhaft erläutert. Es werden dabei Ausführungsbeispiele gezeigt, die den Schutzbereich der vorgelegten Ansprüche in keiner Weise einschränken sollen. Es zeigen:
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Toilettensystem 10 in teiltransparenter Darstellung, aufweisend eine Toilettenschüssel 11, einen Toilettensitz 12, einen Vorratsbehälter für Folienabschnitte 13, eine automatisierte Zuführeinrichtung 14 zum Anordnen eines Folienabschnitts, eine nicht dargestellte Vakuum-Absaugeinrichtung zum Absaugen des Folienabschnitts, die im unteren Bereich der Toilettenschüssel 11 angeordnet ist, ein aus vier miteinander verschraubten Aluminium-Platten bestehendes Rahmengestell 15, an welches alle weiteren Baugruppen des Toilettensystems verschraubt werden, wobei das Grundgestell dann mit dem Boden der Toilettenkabine verschraubt wird, einen Toilettendeckel 16, welcher die Zuführeinrichtung verdeckt und während des überwiegenden Teils des Betriebzyklus geschlossen ist, sowie eine Klemm- und Trenneinrichtung 17.
  • Der untere Bereich des Toilettensystems ist durch ein Gehäuse 18 verdeckt.
  • 2 zeigt das selbe Toilettensystem 20 in einer Explosionsansicht, aufweisend einen Toilettensitz 22, eine Vorratsrolle für die Folienabschnitte 23, eine Zuführeinrichtung 24, ein Rahmengestell 25, einen Deckel 26, eine Klemm- und Trenneinrichtung 27 sowie ein äußeres Gehäuse 28.
  • 3a zeigt eine Zuführeinrichtung 30, die dazu dient, einen Folienabschnitt aus dem Vorratsbehälter zu ergreifen und in einer Bewegung vom rückwärtigen Bereich des Toilettensystems nach vorne auf dem Toilettensitz anzuordnen.
  • Die Zuführeinrichtung weist zwei teleskopierbare Arme 31, 32 auf, die über einen gemeinsamen elektrischen Antrieb 33 betrieben werden, wobei der gemeinsame Antrieb über eine gemeinsame Antriebswelle 34 beide Arme gleichmäßig anspricht. Im distalen Bereich der teleskopierbaren Arme ist jeweils ein Greifer 35, 36 angeordnet, der dazu dient, den Folienabschnitt im Bereich des Vorratsbehälters zu ergreifen, nach vorne zu ziehen und über dem Toilettensitz anzuordnen.
  • Die Greifer 35, 36 werden pneumatisch betrieben. Die hierzu erforderliche Druckluft wird durch das Innere der teleskopierbaren Arme geleitet.
  • Sowohl die teleskopierbaren Arme als auch die beiden Greifer können auch anderweitig betrieben werden, so zum Beispiel elektrisch, pneumatisch und dergleichen. Hierzu wird auf die Beschreibung verwiesen.
  • 3b zeigt einen Greifer 37 in Detailansicht. Dargestellt ist der distale Abschnitt eines teleskopierbaren Arms 38 sowie die beiden Greiferarme 39a und 39b, die zum Ergreifen des Folienabschnitts im Bereich des Vorratsbehälters eine pneumatisch angetriebene, durch die Pfeile angedeutete Klappbewegung durchführen.
  • 4 zeigt einen Toilettensitz 40 eines erfindungsgemäßen Toilettensystems, aufweisend eine Toilettenbrille 41, einen Klemmring 42 sowie eine Vakuumeinrichtung 43. Sobald ein Folienabschnitt mithilfe der Zuführeinrichtung vom rückseitigen Bereich des Toilettensystems nach vorne auf dem Toilettensitz angeordnet worden ist, wird dessen vorderer Bereich durch die Vakuumeinrichtung 43 angesaugt und in den Bereich zwischen dem Klemmring 42 und der Toilettenbrille 41 gebracht. Daraufhin führt der Klemmring 42, der im Übrigen in 4 zweiteilig dargestellt ist, eine pneumatisch betriebene Bewegung aus, in deren Verlauf er in eine im Randbereich der Toilettenbrille 41 angeordnete Nut 44 bewegt wird und dabei den Folienbeutel durch Klemmung fixiert.
  • Vor Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung geht der Klemmring zurück in die Ausgangsposition, wodurch der Folienabschnitt wieder freigegeben wird.
  • 5a zeigt die im rückseitigen Bereich des Toilettensystems angeordnete Klemm- und Trenneinrichtung 50, die einen stationären Abschnitt 51, einen eine Vertikalbewegung ausführbaren, pneumatisch betriebenen Abschnitt 52, sowie einen Basisabschnitt 53 aufweist. Der stationäre Abschnitt 51 weist einen Längsschlitz 54 sowie zwei Aussparungen 55, 56 auf. Der Längsschlitz 54 ist so aus gestaltet, dass der über den Toilettensitz zu bringende Folienabschnitt durch diesen hindurchgeführt werden kann. Gleichzeitig sind die Aussparungen 55, 56 so ausgebildet, dass die Greifer der Folienzuführeinrichtung durch diese Aussparungen gefahren werden können, und zwar jeweils dann, wen ein neuer Folienabschnitt im Bereich des Vorratsbehälters ergriffen werden und nach vorne hin über dem Toilettensitz angeordnet werden soll.
  • 5b zeigt die Klemm- und Trenneinrichtung im Querschnitt mit dem stationären Abschnitt 51 und dem vertikal bewegbaren Abschnitt 52. Letzterer weist zwei Klemmkanten 57a, 57b sowie eine Schneidklinge 58 auf. Die Klemmkanten 57a und 57b greifen, wenn der Abschnitt 52 eine Vertikalbewegung durchführt, in entsprechende Nuten 59a, 59b ein. Gleichzeitig wird bei der Aufwärtsbewegung der Folienabschnitt durch das Schneidmesser 58 von den weiteren, noch im Vorratsbehälter befindlichen Folienabschnitten getrennt. Durch Eingreifen der Klemmkante 57 in die Nut 59b wird der bereits über dem Toilettensitz angeordnete Folienabschnitt im rückwärtigen Bereich fixiert. Hierdurch wird im Zusammenspiel mit der Fixierung durch den Klemmring am Toilettensitz der Folienabschnitt straff über der Toilettenschüssel gespannt.
  • Gleichzeitig wird durch Eingreifen der Klemmkante 57a in die Nut 59a der nächstfolgende, noch im Vorratsbehälter befindliche Folienabschnitt ebenfalls fixiert, so dass er im weiteren Verlauf durch die Greifer der Zuführeinrichtung ergriffen und nach vorne geführt werden kann.
  • 6 zeigt ein Fluss-Diagramm eines beispielhaften Betriebszyklus einer erfindungsgemäßen Flugzeugtoilette.
  • In Ausgangsstellung befindet sich auf dem Toilettensitz ein „frischer", unbenutzter Folienabschnitt, die Klemm- und Trenneinrichtung sowie der Klemmring sind geschlossen, und die Zuführeinrichtung ist eingefahren. Die Greifer haben bereits einen neuen Folienabschnitt ergriffen. Der Toilettendeckel ist freigegeben und kann von Hand durch den Benutzer geöffnet werden, sodass eine Benutzung stattfinden kann.
  • Nach Beendigung der Benutzung muss sichergestellt werden, dass der Toilettendeckel entweder durch den Benutzer oder nach der Betätigung der Spülung, d.h. der Vakuum-Absaugeinrichtung, automatisch geschlossen wird. In diesem geschlossenen Zustand wird der Toilettendeckel fixiert, so dass er während der nun folgenden Absaugung des benutzen Foliensacks, sowie der Exkremente und der anschließenden Neubestückung der Toilette mit einem unbenutzten Foliensack, nicht geöffnet werden kann.
  • Wird die Spülung betätigt, öffnet sich der Klemmring, der den Foliensack von außen um die Toilette spannt. Gleichzeitig öffnet sich ebenfalls die Klemm- und Trenneinrichtung, die den Folienabschnitt im rückseitigen Bereich fixiert. Dieser Verfahrensschritt entspricht dem oben erwähnten Schritt d). Jetzt kann der benutzte Folienbeutel mit den Exkrementen durch Betätigung der Spülung abgesaugt werden. Der Greifer der die Folie, wie oben erwähnt, bereits Hierbei öffnet sich ein sogenanntes Flush-Ventil. Dieser Verfahrensschritt entspricht dem oben erwähnten Schritt e). Anschließend wickelt die Zuführeinrichtung einen neuen Folienabschnitt von der Folienrolle ab und ordnet diesen auf dem Toilettensitz an.
  • Dieser Verfahrensschritt entspricht dem oben erwähnten Schritt a).
  • Das Messer der Klemm- und Trenneinrichtung wird geschlossen und der Folienabschnitt gleichzeitig geklemmt und getrennt. Um den Folienabschnitt im vorderen Bereich zu fixieren, wird die Folie durch einen Schlitz, der sich unterhalb der Anlagefläche des Klemmrings befindet, angesaugt. Anschließend wird der Klemmring geschlossen. Dieser Verfahrensschritt entspricht dem oben erwähnten Schritt b).
  • Die Greifer werden geöffnet, mitsamt der Zuführeinrichtung zurück in Ausgangsstellung gefahren und erneut geschlossen, wobei ein neuer Folienabschnitt ergriffen wird.
  • Anschließend wird der Beutel des Folienabschnitts innerhalb der Toilettenschüssel durch kurzzeitige Anlage eines Vakuums entfaltet und ausgebreitet. Damit ist der Zyklus abgeschlossen und die Toilette wieder für die Benutzung bereit. Die Verriegelung des Toilettensitzes wird geöffnet und die Toilette zur Benutzung freigegeben.

Claims (18)

  1. Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel, aufweisend – eine Toilettenschüssel – mit einem oberhalb derselben angeordneten Toilettensitz, – einen Vorratsbehälter für Folienabschnitte, – eine automatisierte Zuführeinrichtung zum Anordnen eines Folienabschnitts an dem Toilettensitz, dergestalt dass die Toilettenschüssel durch den Folienabschnitt auskleidbar ist, sowie – eine Vakuum-Absaugeinrichtung zum Absaugen des Folienabschnitts, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zuführeinrichtung den Folienabschnitt in einer Bewegung von dem Vorratsbehälter her an dem Toilettensitz anordnet, und – die Zuführeinrichtung nach oben hin durch einen Toilettendeckel verdeckt und vor Zugriff durch einen Benutzer geschützt ist.
  2. Toilettensystem gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter für Folienabschnitte im rückseitigen Bereich des Toilettensystems angeordnet ist.
  3. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung mindestens einen beweglichen Arm sowie mindestens an einen diesem angeordneten Greifer zum Erfassen des Folienabschnitts aufweist.
  4. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienabschnitte jeweils einen eingearbeiteten Beutel aufweisen, der nach Anordnung des Folienabschnitts an dem Toilettensitz in der Toilettenschüssel anordenbar ist und diese auskleidbar gestaltet ist.
  5. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Toilettensitz einen Klemmring aufweist, der so ausgebildet sind, dass der vordere Bereich des Folienabschnitts nach Anordnung desselben an dem Toilettensitz am demselben fixiert wird, und vor Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung wieder freigegeben wird.
  6. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Toilettensitz ausserdem eine Vakuumeinrichtung aufweist, die so ausgebildet sind, dass der vordere Bereich des Folienabschnitts nach Anordnung desselben an dem Toilettensitz angesaugt und anschließend durch den Klemmring fixiert wird.
  7. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich Vorratsbehälters Systems eine Klemm- und Trenneinrichtung angeordnet ist, die so ausgebildet ist, dass sie den Folienabschnitt nach dessen Anordnung an dem Toilettensitz von den weiteren noch im Vorratsbehälter befindlichen Folienabschnitten durch Klemmung abtrennt und fixiert, und diesen vor Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung wieder freigibt.
  8. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienabschnitt von oben her über dem Toilettensitz angeordnet wird, dergestalt, dass er die Sitzfläche des Toilettensitzes vollkommen abdeckt.
  9. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienabschnitt aus einem bioabbaubaren Material besteht.
  10. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung zumindest abschnitts- und/oder phasenweise in dem nach oben geschlossenen Toilettendeckel angeordnet ist.
  11. Toilettensystem gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Toilettensystem als wasserfreies Toilettensystem ausgebildet ist.
  12. Verfahren zum zyklischen Betrieb eines Toilettensystems gemäß einem der vorherigen Anspruche, aufweisend die folgenden Schritte: a) Anordnen des Folienabschnitts an dem Toilettensitz durch eine Bewegung der Zuführeinrichtung von dem Vorratsbehälter her; b) Fixieren des Folienabschnitts im Bereich des Vorratsbehälters durch die Klemm- und Trenneinrichtung; c) Fixieren des vorderen Bereich des Folienabschnitts am Toilettensitz durch den Klemmring; d) Freigabe des Folienabschnitts durch die Klemm- und Trenneinrichtung sowie den Klemmring nach Benutzung der Toilette; und e) Absaugen des Folienabschnitts durch Betätigung der Vakuum-Absaugeinrichtung.
  13. Verfahren gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass während des aufgeführten Verfahrensschritts a) der Folienabschnitt an dem Toilettensitz durch eine Bewegung der Zuführeinrichtung vom rückseitigen Bereich des Toilettensystems nach vorne angeordnet wird.
  14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12–13, dadurch gekennzeichnet, dass während des aufgeführten Verfahrensschritts c) der vordere Bereich des Folienabschnitts durch die Vakuumeinrichtung angesaugt und anschließend durch den Klemmring fixiert wird.
  15. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12–14, dadurch gekennzeichnet, dass der Toilettendeckel während der aufgeführten Verfahrensschritte a)–e) in Anordnung auf dem Toilettensitz verriegelt ist und lediglich zwischen den Schritten c) und d) entriegelbar ist, so dass er für eine Benutzung geöffnet werden kann, wobei er vor Ausführung des Schritts d) erneut schließt bzw. geschlossen werden muß.
  16. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12–15, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifer der Zuführeinrichtung nach dem Schritt a) öffnen, die Zuführeinrichtung zurückfährt und die Greifer anschließend bzw. nach einem der Schritte b) oder c) einen neuen Folienabschnitt ergreifen.
  17. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12–16, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienabschnitt im Verlauf einer der Schritte b)–e) durch die Klemm- und Trenneinrichtung von den weiteren noch im Vorratsbehälter befindlichen Folienabschnitten abgetrennt wird.
  18. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12–17, dadurch gekennzeichnet, dass im Verlauf einer der Schritte a) bis c) bzw. nach dem schritt c) der Folienabschnitt bzw. ein in diesen eingearbeiteter Beutel durch Anlage eines Vakuums in eine die Toilettenschüssel auskleidende Position gebracht wird.
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