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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Katalysator, insbesondere zur
Verwendung bei der Oxidation von Kohlenwasserstoffen und zur Oxidation
von Kohlenmonoxid und von abgelagerten organischen Partikeln (Ruß), sowie
ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Katalysators.
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Die
Anwendung von Filtern im Abgasstrang von Verbrennungsmaschinen ist
bekannt. Partikelfilter sind beispielsweise in der Lage, Rußpartikel
aus dem Abgas von Verbrennungsmotoren, speziell Dieselmotoren, herauszufiltern
und so deren Ausstoß in die
Atmosphäre
zu vermindern.
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Dabei
finden verschiedene Filterkonzepte Einsatz, wie z. B. so genannte „Wall-flow-Filter" oder Filter aus
keramischen oder metallischen Schäumen. Die eigentliche Schwierigkeit
besteht aber nicht in der Filtration der Rußpartikel, sondern in der Regeneration
der eingesetzten Filter.
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Kohlenstoffruß verbrennt
spontan, je nach betriebsbedingter Zusammensetzung der Partikel erst
bei Temperaturen zwischen 500°C
und 700°C. Diese
Temperaturen werden aber Z. B. von modernen Dieselmotoren im Allgemeinen
nur bei Volllast erreicht.
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Daher
sind zusätzliche
unterstützende
Maßnahmen,
beispielsweise zur Oxidation der aus dem Abgas abgetrennten Rußpartikel,
notwendig. Dies kann durch Zusatz von Additiven oder durch katalytische
Beschichtung der Filter oder Katalysatoren geschehen. Aus dem Stand
der Technik sind Abgasreinigungskatalysatoren mit einer hohen Oxidationswirkung
bekannt, so dass die Partikel bei einer tiefen Temperatur verbrannt
werden können.
Die Oberfläche
der Filterkammer weist deshalb oft eine katalytisch aktive Beschichtung
zur Beschleunigung der Verbrennung der auf dem Filter gesammelten
Rußpartikel
auf. Die katalytisch aktive Beschichtung oxidiert das im Abgas enthaltende
Stickstoffmonoxid zu Stickstoffdioxid. Das entstandene Stickstoffdioxid verbessert
dann die Oxidation der abgelagerten Partikel.
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Aus
dem Stand der Technik sind weiter eine Vielzahl von mit katalytisch
aktiven Materialien beschichteten Trägern für Abgasfilter bzw. Abgaskatalysatoren
bekannt. Typischerweise basieren die katalytisch aktiven Schichten
derartiger geträgerter
Katalysatoren auf Aluminium- Cer-, Wolfram-, Titanoxid bzw. Zirkonoxid,
die noch zusätzlich
katalytisch aktive Edelmetalle zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen,
zur Oxidation von CO und von abgelagerten organischen Partikeln,
wie z.B. Ruß und
dergleichen katalysieren.
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Katalytisch
aktive Metalloxide oder ihre Hydroxide, einschließlich diejenigen,
die insbesondere für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung benutzt werden, sind im Wesentlichen
wasserunlöslich. Üblich ist
es daher im dem Stand der Technik z. B. Aluminiumoxide als wässrige Aufschlämmung mit
wasserlöslichen
Salzen der Oxide, insbesondere Nitrate, Chloride, Hydroxide, Sulfite,
Acetate oder Komplexverbindungen der katalytisch aktiven Metalle
auf Substrate aufzubringen bzw. diese damit zu imprägnieren
und diese Salze anschließend
bei hohen Temperaturen zu zersetzen.
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Eines
der zu erreichenden Ziele des Standes der Technik ist eine kontinuierliche
Regeneration des Partikelfilters, ohne dass z. B. eine periodische
Nacheinspritzung von Kraftstoff zur Erhöhung der Abgastemperatur erforderlich
ist. Um die Effizienz des Katalysators zu erhöhen, muss daher eine große Oberfläche bereitgestellt
werden, damit die katalytisch aktiven Zentren mit den Rußpartikeln
in Berührung kommen
können.
Die dabei notwendige große
Oberfläche
wird beispielsweise dadurch erzeugt, dass eine Schicht eines Katalysatorträgers, wie
beispielsweise oberflächenreiches
Gamma-Aluminiumoxid oder Titanoxid auf einem Filtermaterial abgelagert wird
und ein Metall, insbesondere ein Metall der Platingruppe, das als
aktive Spezies für
die Oxidation von Partikelmaterial bekannt ist, mittels einer Metallsalzlösung oder
Metallkomplexverbindung in den Filter integriert wird.
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Für die katalytische
Beschichtung von derartigen Substraten, insbesondere mit innerer
Oberfläche,
d. h. also poröse
Substrate bzw. Metallmonolithe mit im Wesentlichen durchgehenden
Kanälen,
werden wie vorstehend schon ausgeführt unterschiedliche Beschichtungsverfahren
und Beschichtungsstoffe verwendet.
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So
offenbaren die
US-Patente 3,894,965 ,
4,900,712 und
4,003,976 eine Vielzahl von bekannten
Washcoats mit einer Vielzahl von möglichen Oxiden, die katalytisch
aktiv sind, wie beispielsweise La
2O
3, Co
2O
3,
Nd
2O
3, TiO
2, ZrO
2, CeO
2 etc.
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Die
US 2004/0192546 A1 offenbart
einen Katalysator für
die Niedertemperaturoxidation von Kohlenwasserstoffen in Gegenwart
von Sauerstoff und Wasserdampf. Dieser Katalysator umfasst ein Aluminiumoxid
mit hoher Oberfläche,
des Weiteren Zinnoxid und wenigstens ein Edelmetall aus der Gruppe
bestehend aus Palladium, Platin, Rhodium oder einer Kombination
davon, der auf einem monolithischen Träger mittels eines Washcoats
aufgebracht wird.
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Die
US 6,887,815 offenbart weiter
ein poröses
Material zur katalytischen Umwandlung von Abgasen, umfassend einen
Katalysator, der als aktive Spezies Eisen und Silber enthält.
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Weitere
einfache Verfahren, wie das Eintauchen des Katalysatorträgers in
einen Washcoat und das Entfernen von überschüssigem Washcoat durch Ausblasen
mit Luft, sind ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt, wie
auch Beschichtungsprozesse unter Einsatz von Zentrifugen. Ebenso
ist auch die Möglichkeit
des Besprühens
poröser
Formkörper
mit einem Washcoat vorgeschlagen worden. Als Beschichtung werden
zumeist in der Regel auf Aluminiumoxid basierende Washcoats eingesetzt,
die durch ihre große
Oberfläche
charakterisiert sind.
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Dabei
werden in dem auf beispielsweise Aluminiumoxid basierenden Washcoat
Metalle beispielsweise der Platingruppe, z. B. durch Totalabsorption oder
durch Tränken
mit Edelmetallhaltigen Lösungen oder
durch Einarbeiten in den Washcoat vor der Beschichtung, integriert.
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Die
für die
Partikeloxidation zur Verfügung stehende
Oberfläche
hat einen erheblichen Einfluss auf den katalytischen Umsatz und
insbesondere auf die Langzeitstabilität des Katalysators. Es ist
bekannt, dass zur Erhöhung
der Stabilität
der Aluminiumoxidoberfläche
den Washcoats oft stabilisierende Elemente, wie z. B. Cer oder Lanthan,
beigemischt werden können.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannten Katalysatoren weisen jedoch
das Problem auf, dass nach einer gewissen Zeit der Alterung ein
signifikanter Rückgang
an katalytischer Aktivität
beobachtet wurde. Insbesondere trifft dies bei Langzeiteinsätzen bei
erhöhten
Temperaturen zu, wie sie beispielsweise in Verbrennungsmotoren auftreten.
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Der
Verlust an katalytischer Aktivität
wird allgemein durch Sintern der entstandenen Edelmetallcluster
und Erniedrigung der BET-Oberfläche
des Washcoats hervorgerufen. Insbesondere bei Metallsubstraten erfolgt
die Deaktivierung bzw. Verlust an katalytischer Aktivität durch
Migration von Metallen aus dem Substrat in die Washcoatschicht.
Dies trifft insbesondere bei Übergangsmetallen
zu, die beispielsweise auf der Oberfläche der auf Aluminiumoxid basierenden
Washcoats katalytisch inak tive Spinelle bilden können, die die katalytische
Aktivität
der katalytisch aktiven Schicht dadurch in großem Ausmaß herabsetzen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, einen Katalysator bereitzustellen
der die Migration von Metallen, insbesondere katalytisch aktiver Metalle
und insbesondere die Bildung katalytisch inaktiver Phasen verhindert
und damit die Langzeitstabilität
des Katalysators erhöht.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Bereitstellung eines Katalysators gelöst, der
Folgendes umfasst:
- i) ein Substrat, das eine
innere Oberfläche
aufweist;
- ii) eine erste Schicht, die auf der äußeren und inneren Oberfläche des
Substrats angeordnet ist, enthaltend eine Erdalkalimetallverbindung;
- iii) eine zweite Schicht, die katalytisch aktiv ist, und die
zumindest bereichsweise die erste Schicht bedeckt.
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Durch
das Aufbringen einer ersten Schicht auf das vorzugsweise poröse Katalysatorsubstrat, die
Erdalkalimetallionen, vorzugsweise Calcium, Barium oder Strontium,
enthält,
wird die Wanderung von Metallen, insbesondere von katalytisch aktiven Übergangsmetallen,
wie beispielsweise Nickel, Chrom, Eisen etc., vom Substrat in die
Washcoatschicht durch Bildung entsprechender Metall-/Erdalkalimetallverbindungen
vermieden.
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Ein
erfindungsgemäßer Katalysator
wies überraschenderweise
auch bei einer Alterung bei 800°C über 48h
nur einen Abfall von katalytischer Aktivität von weniger als 5% auf, gemessen
als Oxidationswirkung von Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid.
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Der
Begriff „innere
Oberfläche" bedeutet, dass der
Substratformkörper Öffnungen
bzw. Ausnehmungen aufweist, deren „Außenwand" beschichtet werden kann. Darunter werden
z.B. Poren, Kanäle etc.
im Inneren des Formkörpers
verstanden.
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Das
Substrat ist bevorzugt porös
oder von Kanälen
zumindest bereichsweise vollständig
durchzogen.
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Das
Substrat besteht bevorzugt aus Metall, wofür hier Metallschäume bzw.
Metallmonolithe beispielhaft stehen.
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Die
Erdalkalimetallverbindung umfasst bevorzugt die einfach zugängliche
Verbindung der Metalle Calcium, Barium und Strontium, die in Form
ihrer Nitrate, Citrate, Acetate, Hydroxide etc. aufgebracht werden
können.
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Die
Dicke der ersten Schicht beträgt < 500 μm, bevorzugt < 100 μm, besonders
bevorzugt < 20 μm
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In
vorteilhaften Ausführungsformen
der Erfindung enthält
die katalytisch aktive Schicht Metalloxide, die ausgewählt sind
aus Al2O3, CeO2, La2O3, ZnO,
ZrO2, SnO2, Y2O3, WO3,
TiO2.
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Die
katalytisch aktive Schicht enthält
bevorzugt ein weiteres katalytisch aktives Metall, ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Wolfram, Eisen, Vanadium, Platin, Silber,
Gold, Palladium, Ruthenium, Rhodium.
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Die
Schichtdicke der katalytisch aktiven Schicht beträgt dabei < 500 μm, bevorzugt < 100 μm, besonders
bevorzugt < 20 μm.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird weiter durch ein Verfahren
zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Katalysators gelöst, umfassend die
Schritte:
- i) des Bereitstellens eines Substrats,
das eine innere Oberfläche
aufweist;
- ii) des Aufbringens einer ein Erdalkali-Ionen enthaltenden Schicht;
- iii) des anschließenden
Aufbringens einer Washcoat-Zusammensetzung
enthaltend katalytisch aktive Substanzen.
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Wie
vorstehend schon ausgeführt
ist das Substrat porös
oder weist zumindest bereichsweise durchgehende Kanäle auf.
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Der
Schritt des Aufbringens einer Erdalkali-Ionen enthaltenden Schicht
erfolgt in einfacher Weise bevorzugt durch das Tränken des
Substrats in einer Suspension oder Lösung enthaltend ein Erdalkali-Ion.
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Zwischen
den Schritten b) und c) erfolgt ein Trocknungs- und/oder Kalzinierungsschritt.
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Die
katalytisch aktive Schicht wird bevorzugt in Form eines Washcoats
durch Tränken,
Aufsprühen oder
Durchsaugen aufgebracht, der als katalytisch aktive Substanzen bevorzugt
Metallverbindungen der vorstehend beschriebenen katalytisch aktiven Metalle
enthält.
Derartige Metallverbindungen sind beispielsweise Nitrate, Chloride,
Sulfate, Sulfate, Acetate etc. oder Komplexverbindungen dieser Metalle.
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Nach
dem Aufbringen des Washcoats erfolgt typischerweise ein Trocknungs-
oder Kalzinierungsschritt, worauf zusätzlich abschließend eine
Metall- bzw. Edelmetalldotierung der Washcoat-Oberfläche mit entsprechend katalytisch
aktiven Metallen bzw. deren Verbindungen erfolgen kann.
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Verwendung
findet der erfindungsgemäße Katalysator
zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen oder zur Oxidation von CO
und von abgelagerten organischen Partikeln, insbesondere Ruß. Der jeweils bevorzugte
Verwendungszweck hängt
jedoch insbesondere von der Art der Metalle und Metalloxide ab.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Beispielen im Detail beschrieben,
wobei die nachfolgenden Beispiele jedoch nicht als beschränkend für den Umfang
der Erfindung verstanden werden sollen.
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Ein
nickelhaltiger, poröser
Metallschaumkörper
folgender Legierungszusammensetzung wurde für sämtliche nachstehenden Ausführungsbeispiele als
Katalysatorträger
verwendet: 55,90 Gew.-%
Ni, 0,23 Gew.-%, Co, 4,84 Gew.-% Fe, 22,49 Gew.-% Cr, 10,79 Gew.-%
Mo, 3,83 Gew.-% Nb, 0,20 Gew.-% Al, 1,71 Gew.-% Si Der im Rahmen
der vorliegenden Ausführungsbeispiele
verwendete Washcoat ist in Beispiel 3 der
US 4,900,712 im Detail beschrieben. Der
Washcoat wies eine Dichte von 1,45 kg/l und einem Feststoffgehalt
von 45,26% auf.
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Ausführungsbeispiel
1
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Zunächst wurde
für die
Vorbehandlung des porösen
Metallschaums eine Lösung
von 5 g Calciumcarbonat in 500 g Wasser hergestellt. Nach einer halben
Stunde Rühren
bei 80°C
wurde der Magnetrührer
und die Heizung ausgeschaltet und die klare, gesättigte Lösung in eine Plastikwanne vorgelegt. Anschließend wurden
zwei Streifen des Metallschaumkörpers
in die Lösung
getaucht. Diese wurden nach circa einer halben Minute Eintauchzeit
wieder aus der Lösung
entnommen und bei 120°C
getrocknet. Anschließend
wurden die getränkten
Metallschaumstreifen bei 550°C
kalziniert.
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Anschließend wurde
der vorstehend erwähnte
Washcoat mit üblichen
Maßnahmen
aufgerührt und
in diesen Washcoat wurden nach einander die kalzinierten, mit Calciumcarbonat
beschichteten Metallschaumstreifen getaucht und dann mittels Luftdruck
ausgeblasen. Nach dem Beschichten erfolgte ein Trocknungsschritt
bei 120°C,
gefolgt von einer Kalzination bei 550°C. Die Beladung nach Kalzination
mit Washcoat betrug 50 g bezogen auf 1 l Schaumvolumen.
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Ausführungsbeispiel
2
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Das
Verfahren wurde wie in Ausführungsbeispiel
1 durchgeführt,
wobei jedoch für
die Herstellung der Calciumlösung
2,52 g Calciumhydroxid in 1.000 g Wasser bei 20°C mit weiterer Zugabe von 2,0
g Ca(OH)2 nach einer Stunde Rühren hergestellt
wurde. Für
eine weitere Edelmetalldotierung wurden die in den Ausführungsbeispielen
1 und 2 erhaltenen Schäume
mittels Totalabsorption für
10 h in eine Edelmetallsalzlösung
gelegt. Als Metall wurde Platin verwendet, wobei in beiden Fällen jeweils
2,5 g Platin bezogen auf 1 l Schaumvolumen aufgebracht wurde. Die
in den Ausführungsbeispielen
1 und 2 erhaltenen Schäume
wurden nach ihrer Metallisierung bei 800°C für 48 Stunden gealtert und anschließend wurde
eine katalytische Reaktion durchgeführt und die Umsetzung von CO,
Kohlenwasserstoffen und NO hin zu den Oxidationsprodukten verfolgt.
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Ein
Rückgang
der katalytischen Aktivität
der beschichteten Substrate wurde im Gegensatz zu Katalysatoren,
die keine Erdalkalimetallionen enthaltende Schicht aufwiesen, nicht
beobachtet.