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DE102006029246B4 - Zigarettenpapierverpackung - Google Patents

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DE102006029246B4 DE102006029246.4A DE102006029246A DE102006029246B4 DE 102006029246 B4 DE102006029246 B4 DE 102006029246B4 DE 102006029246 A DE102006029246 A DE 102006029246A DE 102006029246 B4 DE102006029246 B4 DE 102006029246B4
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Abstract

Zigarettenpapierverpackung zur Aufbewahrung von wenigstens zwei aus gefalteten und im Zickzack angeordneten Zigarettenpapierblättchen (21) gebildeten Zigarettenpapierheftchen (2), bestehend aus einem gestanzen Kartonblatt (1), aus dem durch Faltung entlang von Faltlinien eine mit Schlitzen (18) zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen (21) versehene, weitgehend rechteckige prismatische Schachtel mit einer ersten Rückwand (11), einer oberen Wand (12), in der die Schlitze (18) in Längsrichtung eingebracht sind, einer Vorderwand (13), einer unteren Wand (14), die im hinteren Bereich in eine zweite Rückwand (15) und einen Deckel (16) übergeht, und Seitenwänden (17) gebildet wird, wobei die Seitenwände (17) an ihrem unteren Ende in Klappen (17a) übergehen und die untere Wand (14) an den Seiten Klappen (14a) aufweist und wobei die Klappen (14a, 17a) zusammen mit der unteren Wand (14) einen Zwischenraum zum Einschieben einer die Zigarettenpapierverpackung in zusammengebautem Zustand haltenden Einstecklasche (11a) bilden und wobei die Zigarettenpapierheftchen (2) im Inneren der Zigarettenpapierverpackung auf einer gemeinsamen Verstärkungseinlage (3) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Zigarettenpapierheftchen (2) angeordnet wenigstens zwei Laschen (31) von der durch die gemeinsame Verstärkungseinlage (3) definierten Ebene schräg nach oben abstehen, wobei diese Laschen (31) zur Vorderwand und zur Rückwand hin geneigt und jeweils an eine Faltlinie (32) angelenkt sind, welche auf einer zu den Zigarettenpapierheftchen (2) und zu den Schlitzen (18) parallel verlaufenden Längsachse (X-X) liegt, so dass die Laschen (31) jeweils seitlich auf den aneinanderstoßenden Oberkanten der Zigarettenpapierheftchen (2) aufliegen und diese gegen die Verstärkungseinlage (3) und gegen die Vorderwand (13) und Rückwand (11) der Zigarettenpapierverpackung drücken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zigarettenpapierverpackung, die zur Aufbewahrung von zwei oder mehr Zigarettenpapierheftchen bestimmt ist und aus der die im Zickzack angeordneten Zigarettenpapierblättchen einzeln durch Schlitze der Zigarettenpapierverpackung entnommen werden können.
  • Zigarettenpapier zum Selbstdrehen wird von Rauchern verwendet, die sich ihre Zigaretten mit losem Schnitttabak selbst drehen. Es wird in Zigarettenpapierverpackungen vertrieben, in denen die übereinander liegenden, in der Mitte gefalteten und im Zickzack angeordneten Zigarettenpapierblättchen Heftchen bilden, so dass die Zigarettenpapierblättchen durch Ziehen an einem aus einem Schlitz herausragenden Teil des Zigarettenpapierblättchens einzeln entnommen werden können.
  • Diese Zigarettenpapierverpackungen enthalten einen dünnen, mit Ausstanzungen versehenen Karton, der durch Einstecken und Überlappen der überstehenden Ränder zusammengebaut oder geklebt wird, sowie aus einer als Verstärkung zwischen dem Zigarettenpapierheftchen und der Bodenwand der Zigarettenpapierverpackung liegenden Einlage aus relativ festem Karton, um dem Ganzen bessere mechanische Eigenschaften zu verleihen. Diese Zigarettenpapierverpackungen haben gewöhnlich ein geringes Fassungsvermögen von etwa 50 Blatt pro Heftchen, weshalb sie rasch leer sind. Bei Packungen für Heftchen mit mehr als 100 Blatt treten mit zunehmendem Verbrauch der Zigarettenpapierblättchen Probleme auf, weil das Zigarettenpapierheftchen im Inneren der Zigarettenpapierverpackung verrutschen und dadurch das aus dem Schlitz herausragende Stück des nächsten Zigarettenpapierblättchen im Inneren der Zigarettenpapierverpackung verschwinden kann, so dass man es nicht mehr herausziehen kann.
  • Es gibt auch Zigarettenpapierverpackungen für zwei oder mehr Zigarettenpapierheftchen. Die enthalten dasselbe dünne, mit Ausstanzungen versehenen Kartonblatt, das durch Einstecken und Überlappen der überstehenden Ränder zu einer an allen Seiten geschlossenen, rechteckigen prismatischen Schachtel zusammengebaut oder geklebt wird, die zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen Schlitze aufweist. Zur Abdeckung der mit diesen Schlitzen versehenen Oberfläche enthält die Zigarettenpapierverpackung einen Deckel.
  • Das dünne Kartonblatt umfasst eine den Boden der Zigarettenpapierverpackung bildende, weitgehend rechteckige untere Wand, die seitlich in zwei Einstecklaschen, am hinteren Ende in eine Rückwand und einen Verschlussdeckel und am vorderen Ende in eine Vorderwand und eine rechteckige obere Wand übergeht, wobei die obere Wand mit wenigstens zwei Längsschlitzen versehen ist, durch die Zigarettenpapierblättchen der jeweiligen Zigarettenpapierheftchen entnommen werden können. Diese obere Wand geht an ihrem hinteren Ende in eine Rückwand mit einer zwischen der unteren Wand und den Seitenklappen dieser unteren Wand einschiebbaren Verschlusslasche über, und seitlich setzt sie sich in Seitenwänden fort, welche in Laschen enden, die die Zigarettenpapierheftchen und eine zwischen diesen Heftchen und der den Boden der Zigarettenpapierverpackung bildenden Wand angebrachte Verstärkungseinlage seitlich umfassen. Ein Nachteil dieser Zigarettenpapierverpackung besteht darin, dass die Zigarettenpapierheftchen im Inneren der Zigarettenpapierverpackung hin und her rutschen können, wenn eines dieser Heftchen bereits aufgebraucht wurde. Das aus dem Schlitz oder der Öffnung herausragende Stück Zigarettenpapier kann dann im Inneren der Zigarettenpapierverpackung verschwinden, was die Entnahme des nächsten Zigarettenpapieres erheblich erschwert.
  • Die EP-A 901971 beschreibt eine Zigarettenpapierverpackung dieser Art, wobei der obere Teil bzw. die obere Wand des dünnen Kartons ausgestanzte Laschen zur Trennung der Heftchen im Inneren der Zigarettenpapierverpackung aufweist. Diese nach innen gefalteten, jeweils an eine quer verlaufende Faltlinie angelenkten Laschen sind senkrecht zu den Schlitzen angeordnet, so dass diese quer zwischen den Zigarettenpapierheftchen liegen.
  • Mit dieser Lösung wird zwar die freie Beweglichkeit des nach Verbrauch eines Zigarettenpapierheftchens verbleibenden Heftchens in der Zigarettenpapierverpackung verhindert. Die geringen mechanischen Eigenschaften des die Laschen bildenden, dünnen und kurzen Kartons führen jedoch dazu, dass die Laschen vom verbleibenden Zigarettenpapierheftchen umgebogen werden. Damit kann dieses Heftchen wieder in unerwünschter Weise im Inneren der Doppelpackung hin und her rutschen, und das aus dem Schlitz oder der Öffnung herausragende Stückchen Zigarettenpapier kann im Innern der Zigarettenpapierverpackung verschwinden, was die Entnahme. des nächsten Zigarettenpapierblättchens wieder erheblich erschwert. Ein weiterer, ästhetischer Nachteil dieser bekannten Ausführung besteht darin, dass die beim Ausstanzen der Laschen entstehenden Öffnungen zwischen den Schlitzen zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen deutlich sichtbar sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zigarettenpapierverpackung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art so auszubilden, dass sie eine effiziente Aufbewahrung von wenigstens zwei Zigarettenpapierheftchen ermöglicht, wobei ein Verrutschen dieser Heftchen verhindert wird, ohne dass die zum Festhalten dieser Heftchen vorgesehenen Halteelemente sich leicht verbiegen lassen oder von außen sichtbar sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Zigarettenpapierverpackung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Die gattungsgemäße Zigarettenpapierverpackung zur Aufbewahrung von wenigstens zwei aus gefalteten und im Zickzack angeordneten Zigarettenpapierblättchen gebildeten Zigarettenpapierheftchen besteht aus einem gestanzen Kartonblatt, aus dem durch Faltung entlang von Faltlinien eine mit Schlitzen zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen versehene, weitgehend rechteckige prismatische Schachtel gebildet wird. Diese Schachtel enthält eine erste Rückwand, eine obere Wand, in der die Schlitze in Längsrichtung eingebracht sind, eine Vorderwand, eine untere Wand, die im hinteren Bereich in eine zweite Rückwand und einen Deckel übergeht, und Seitenwände, die an ihrem unteren Ende in Klappen übergehen. Die untere Wand dieser Schachtel weist an den Seiten Klappen auf, die zusammen mit der unteren Wand einen Zwischenraum zum Einschieben einer die Zigarettenpapierverpackung in zusammengebautem Zustand haltenden Einstecklasche bilden. Im Inneren der Zigarettenpapierverpackung liegen die Zigarettenpapierheftchen auf einer gemeinsamen Verstärkungseinlage auf.
  • Eine Zigarettenpapierverpackung entsprechend dieser Gattung weist erfindungsgemäß zwischen den Zigarettenpapierheftchen angeordnet wenigstens zwei Laschen auf, die von der durch die gemeinsame Verstärkungseinlage definierten Ebene schräg nach oben abstehen. Diese Laschen sind zur Vorderwand und zur Rückwand hin geneigt und jeweils an eine Faltlinie angelenkt, die auf einer zu den Zigarettenpapierheftchen und zu den Schlitzen parallel verlaufenden Längsachse liegt. Die Laschen liegen damit jeweils seitlich auf den aneinanderstoßenden Oberkanten der Zigarettenpapierheftchen auf und drücken diese gegen die Verstärkungseinlage und gegen die Vorder- und Rückwand der Zigarettenpapierverpackung.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Da die Laschen zur Vorderwand und zur Rückwand der Zigarettenpapierverpackung hin geneigt sind, üben sie einen leichten Druck auf das vordere und hintere Zigarettenpapierheftchen aus, so dass diese voneinander getrennt und gegen die darunterliegende Verstärkungseinlage sowie gegen die Vorder- und Rückwand der Zigarettenpapierverpackung gedrückt werden. Dabei werden die Zigarettenpapierheftchen unabhängig von der Anzahl der noch vorhandenen Zigarettenpapierblättchen festgehalten.
  • Dies ermöglicht die problemlose Entnahme der einzelnen Zigarettenpapierblättchen, auch wenn nur noch wenige vorhanden sind, denn das Zigarettenpapierheftchen hat keinen Spielraum und kann seitlich nicht verrutschen.
  • Da die Laschen jeweils seitlich auf den aneinanderstoßenden Oberkanten der Zigarettenpapierheftchen aufliegen und diese gegen die Verstärkungseinlage und gegen die Vorder- und Rückwand der Zigarettenpapierverpackung drücken, sichern die den Halt der Zigarettenpapierheftchen.
  • Diese Laschen können aus der im Innern der Zigarettenpapierverpackung angeordneten Verstärkungseinlage ausgestanzt werden. Dabei sind weder die Ausstanzungen noch die Laschen von außen sichtbar. Diese Laschen können aber auch durch herkömmliche Mittel, etwa durch Aufkleben, an der Verstärkungseinlage angebracht werden. Auch in diesem Fall sind sie von außen nicht sichtbar.
  • Jedes Zigarettenpapierheftchen kann mit nur einer Lasche oder mit mehreren verschiedenartig und verteilt aufliegenden Laschen in Berührung stehen.
  • Auch wenn die Faltlinie aller Laschen mit der der Trennungslinie zwischen zwei nebeneinanderliegenden Heftchen entsprechenden Linie übereinzustimmen hat, so können doch Laschen, die zwei in derselben Zigarettenpapierverpackung nebeneinander liegende Zigarettenpapierheftchen voneinander trennen, derart ausgestanzt werden, dass einige näher zur Rückwand und andere näher zur Vorderwand liegen. Aufgrund der Tendenz der ursprünglichen Faltwinkel der Laschen, sich zu verringern, um die in diesen Faltbereichen erzeugte Spannung zu mindern, neigen sich beim Aufbiegen aller Laschen zum oberen Bereich der Verstärkungseinlage hin eine oder mehrere Laschen nach hinten, womit man für das hintere Heftchen eine zusätzliche, verbesserte Haltewirkung erzielt, während sich die übrigen Laschen nach vorn neigen, womit man für das an der Vorderwand gelegene Heftchen eine zusätzliche, verbesserte Haltewirkung erzielt.
  • Auch wenn die Laschen durch Aufkleben auf der Verstärkungseinlage befestigt sind, kann man die gleiche Methode der unterschiedlichen Ausrichtung beim Aufbiegen der Laschen anwenden, um nach erfolgter Befestigung an der Verstärkungseinlage die zusätzliche Wirkung eines besseren Haltes der beiden nebeneinander liegenden Zigarettenpapierheftchen zu erzielen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 eine Zigarettenpapierverpackung im Querschnitt,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Zigarettenpapierverpackung,
  • 3 eine perspektivische Explosionsansicht der Zigarettenpapierverpackung,
  • 4 die perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Verstärkungseinlage mit gestanzten Laschen,
  • 5 die Verstärkungseinlage mit mehreren Laschen zum Halten der Heftchen in Draufsicht und
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Verstärkungseinlage mit aufgeklebten Laschen.
  • Wie die Zeichnung zeigt, besteht die Zigarettenpapierverpackung aus einem dünnen mit Ausstanzungen versehenen Kartonblatt -1-, das eine an allen Seiten geschlossene, rechteckige prismatische Schachtel bildet und zur Entnahme der einzelnen Zigarettenpapierblättchen -21- mit Schlitzen -18- versehen ist. Die gefaltet und im Zickzack angeordneten Zigarettenpapierblättchen -21- bilden zwei Zigarettenpapierheftchen -2-.
  • Das Kartonblatt -1- weist verschiedene durch Faltlinien gekennzeichnete Bereiche auf, die die Zigarettenpapierverpackung bilden: eine Rückwand -11-, eine obere Wand -12-, in der in Längsrichtung Schlitze -18- zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen -21- vorgesehen sind, eine Vorderwand -13-, eine untere Wand -14-, die sich im hinteren Bereich in einer zweiten Rückwand -15- und einem Deckel -16- fortsetzt, und Seitenwände -17-.
  • Die Seitenwände -17- gehen an ihrem unteren Ende in Klappen -17a- über. Die untere Wand -14- weist an den Seiten Klappen -14a- auf. Zusammen mit der unteren Wand -14- bilden die Klappen -14a-, -17a- einen Zwischenraum zum Einschieben einer vom unteren Ende der Rückwand ausgehenden Einstecklasche -11a-, die die Zigarettenpapierverpackung im zusammengebauten Zustand hält.
  • In diesem zusammengebauten Zustand können die zweite Rückwand -15- und der Deckel -16- frei über die Rückwand -11- und die obere Wand -12- der Zigarettenpapierverpackung geklappt werden, wobei sie in dieser Verschlussposition die Schlitze -18- überdecken.
  • Im Inneren der Zigarettenpapierverpackung befindet sich eine Verstärkungseinlage -3- aus stärkerem Karton als das Kartonblatt -1-. Sie dient als Auflagebasis für die Zigarettenpapierheftchen -2-.
  • Diese Verstärkungseinlage -3- liegt auf der Einstecklasche -11a-, den Klappen -14a-, -17a- und der unteren Wand -14- der Zigarettenpapierverpackung auf.
  • Die Verstärkungseinlage -3- weist in ihrer Mitte in Längsrichtung zwischen den beiden Zigarettenpapierheftchen -2- angeordnete Laschen -31- auf, die aus der von dieser Verstärkungseinlage definierten Ebene -3- schräg nach oben abstehen.
  • Diese Laschen -31- weisen jeweils Faltlinien -32- auf, die auf einer Längsachse X-X liegen, die parallel zu den Zigarettenpapierheftchen -2- und zu den zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen -21- angebrachten Schlitzen -18- verlaufen.
  • Die Laschen -31- sind entweder zur Vorderwand -13- oder zur Rückwand -11- geneigt, wobei die Längsausrichtung der Faltlinien -32- bewirkt, dass die Laschen -31- die Zigarettenpapierheftchen -2- gleichzeitig nach unten und zur Vorderwand -13- oder zur Rückwand -11- der Zigarettenpapierverpackung drücken und sie auf diese Weise voneinander getrennt festhalten.
  • Da die Laschen -31- das Bestreben haben, wieder nach unten zu klappen, um mit der Verstärkungseinlage -3- wieder eine Ebene zu bilden, drücken sie auf die einander zugewandten Oberkanten der Zigarettenpapierheftchen -2-.

Claims (4)

  1. Zigarettenpapierverpackung zur Aufbewahrung von wenigstens zwei aus gefalteten und im Zickzack angeordneten Zigarettenpapierblättchen (21) gebildeten Zigarettenpapierheftchen (2), bestehend aus einem gestanzen Kartonblatt (1), aus dem durch Faltung entlang von Faltlinien eine mit Schlitzen (18) zur Entnahme der Zigarettenpapierblättchen (21) versehene, weitgehend rechteckige prismatische Schachtel mit einer ersten Rückwand (11), einer oberen Wand (12), in der die Schlitze (18) in Längsrichtung eingebracht sind, einer Vorderwand (13), einer unteren Wand (14), die im hinteren Bereich in eine zweite Rückwand (15) und einen Deckel (16) übergeht, und Seitenwänden (17) gebildet wird, wobei die Seitenwände (17) an ihrem unteren Ende in Klappen (17a) übergehen und die untere Wand (14) an den Seiten Klappen (14a) aufweist und wobei die Klappen (14a, 17a) zusammen mit der unteren Wand (14) einen Zwischenraum zum Einschieben einer die Zigarettenpapierverpackung in zusammengebautem Zustand haltenden Einstecklasche (11a) bilden und wobei die Zigarettenpapierheftchen (2) im Inneren der Zigarettenpapierverpackung auf einer gemeinsamen Verstärkungseinlage (3) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Zigarettenpapierheftchen (2) angeordnet wenigstens zwei Laschen (31) von der durch die gemeinsame Verstärkungseinlage (3) definierten Ebene schräg nach oben abstehen, wobei diese Laschen (31) zur Vorderwand und zur Rückwand hin geneigt und jeweils an eine Faltlinie (32) angelenkt sind, welche auf einer zu den Zigarettenpapierheftchen (2) und zu den Schlitzen (18) parallel verlaufenden Längsachse (X-X) liegt, so dass die Laschen (31) jeweils seitlich auf den aneinanderstoßenden Oberkanten der Zigarettenpapierheftchen (2) aufliegen und diese gegen die Verstärkungseinlage (3) und gegen die Vorderwand (13) und Rückwand (11) der Zigarettenpapierverpackung drücken.
  2. Zigarettenpapierverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (31) durch Ausstanzen aus der den beiden Zigarettenpapierheftchen (2) gemeinsamen Verstärkungseinlage (3) gebildet sind.
  3. Zigarettenpapierverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (31) auf der den beiden Zigarettenpapierheftchen (2) gemeinsamen Verstärkungseinlage (3) oder auf der Innenseite der unteren Wand (14) befestigt oder angeklebt sind.
  4. Zigarettenpapierverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass aufeinanderfolgende Laschen (31) abwechselnd zur Vorderwand (13) und zur Rückwand (11) der Zigarettenpapierverpackung geneigt sind.
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