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DE102006029133A1 - Schott für ein Personenkraftfahrzeug - Google Patents

Schott für ein Personenkraftfahrzeug Download PDF

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DE102006029133A1
DE102006029133A1 DE200610029133 DE102006029133A DE102006029133A1 DE 102006029133 A1 DE102006029133 A1 DE 102006029133A1 DE 200610029133 DE200610029133 DE 200610029133 DE 102006029133 A DE102006029133 A DE 102006029133A DE 102006029133 A1 DE102006029133 A1 DE 102006029133A1
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Stefan Körber
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    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/22Wind deflectors for open roofs
    • B60J7/223Wind deflectors for open roofs specially adapted for convertible cars

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)
  • Closing And Opening Devices For Wings, And Checks For Wings (AREA)

Abstract

Es wird ein Schott (1) für ein Personenkraftfahrzeug vorgestellt, mit einem Schottrahmen (6) mit mehreren Profilelementen (9) und mit mindestens einem Scharnier (20), das mit mindestens einem der Profilelemente (9) verbunden ist, um das Schott (1) aus einer gefalteten Aufbewahrposition in eine Gebrauchsposition und wieder zusammen zu falten, wobei das Scharnier (20) mindestens ein Drehgelenk (21) mit zueinander drehbaren erstem und zweitem Lagerelement (22, 23) umfasst. Das erfindungsgemäße Schott zeichnet sich dadurch aus, dass einem der beiden Lagerelemente (23) mindestens ein Federelement (24) zugeordnet ist, das beim Auffalten entlang einer Gegenfläche (25) des anderen Lagerelements (22) anläuft und hierbei ein Maximalpunkt (25a) größter entgegengerichteter Federkraft überwindet, bis die beiden Lagerelemente (22, 23) beim anschließenden vollständigen Auffalten in eine der Gebrauchsposition des Schotts (1) entsprechenden Position gelangen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schott für ein Personenkraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Schotts sind insbesondere als Windschotts im Stand der Technik in verschiedenen Ausführungen bekannt. Insbesondere bei einer speziellen Art weist das Windschott eine Abdeckung auf, die derart an dem Personenkraftfahrzeug montiert wird, dass durch sie der Rücksitzinnenraum des Personenkraftfahrzeuges nach außen hin abgedeckt ist. Der Windschottrahmen ist schwenkbar an der Abdeckung angeordnet und spannt in Gebrauchsstellung eine Flachmaterialbahn direkt hinter den Lehnen der Vordersitze, um die Insassen auf den Vordersitzen vor unangenehmen Luftströmungen zu schützen. Die Abdeckung dient zugleich der Befestigung des Windschotts in dem Fahrzeug.
  • Ein derartiges Windschott ist aus der DE 196 16 448 A1 bekannt, wobei zum Zusammenfalten zunächst die Abdeckung um eine Klappachse zum Windschottrahmen verschwenkt wird, um dann den Rahmen samt Abdeckung entlang von senkrecht zur besagten Klappachse rechtwinkligen Achsen noch einmal zu klappen. Nachteilig bei dieser Anordnung ist, dass die entsprechenden Scharniere zum Klappen des Windschottrahmens nicht für hohe Belastungen ausgelegt zu sein scheinen.
  • Die DE 100 38 714 A1 beschreibt ein ähnliches Windschott wie die 196 16 448 A1 . Bei diesem Windschott weist jedes der Scharniere drehbar aneinander geführte Lagerelemente mit von den Lagerelementen ausgehenden Ansatzstücken auf. Die Lagerelemente und die Ansatzstücke bilden jeweils zusammen ein L-förmiges Bauteil, wobei beide Bauteile korrespondierend zu einander ausgebildet sind. Die beiden Lagerelemente weisen im verbauten Zustand miteinander fluchtende Bohrungen auf, durch die ein Lagerzapfen gesteckt ist, wobei die Mittelachse des Lagerzapfens die Drehachse des jeweiligen Scharniers bildet. Nachteilig bei diesen Scharnieren ist, dass sie bei größeren Windkräften keine ausreichende Steifigkeit des Windschottrahmens garantieren.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schott für ein Personenkraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen, welches auch bei hohen Belastungen eine hohe Formstabilität des Schotts garantiert.
  • Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Schott durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Vorteile der Erfindung sind insbesondere darin zu sehen, dass die Stabilität des Schottrahmens gegenüber den bekannten Schotts deutlich höher ist. Wenn das Schott ein Windschott ist, verhindert das mindestens eine Federelement, dass der Windschottrahmen an den Scharnieren während der Fahrt aufklappt und praktisch nur von dem Klappgelenk zwischen Abdeckung und Windschottrahmen einigermaßen in Position gehalten würde. Demgegenüber gewährleistet das erfindungsgemäße Scharnier selbst eine sichere Gebrauchsstellung, da es nur beim manuellen Zusammenfalten zum Zwecke des Verstauens durch Kraftaufbringung gegen die Federkraft zusammenklappbar ist. Die Windkräfte reichen nicht aus, um den Druckpunkt gegen die Federkraft zu überwinden.
  • Besonders bevorzugt ist kein eigener Lagerzapfen vonnöten. Auch ein die Funktion des Lagerzapfens erfüllender Niet ist nicht notwendig. Bei einer dementsprechenden vorteilhaften Ausführungsform weist eines der Lagerelemente einen einstückig angeformten Lagerzapfen auf, der in einer Öffnung des anderen Lagerelements lagert.
  • Vorzugsweise sind an den beiden Lagerelemente einstückig Ansatzstücke angeformt, die zudem vorteilhafterweise im aufgeklappten Zustand, d.h. in Gebrauchsposition des Windschotts, miteinander fluchten und bündig aneinander anschließende Seitenflächen aufweisen. Auf diese Weise ergibt sich ein harmonischer Gesamteindruck, ohne dass zudem störende Kanten vorhanden wären.
  • Des weiteren ist es bevorzugt, wenn die beiden Lagerelemente mitsamt jeweiligen Ansatzstücken in der Montageposition im wesentlichen nebeneinander ausgerichtet sind. Diese Ausrichtung ist weder in der Aufbewahr- bzw. Verstauposition noch in der Gebrauchsposition möglich, so dass die beiden Lagerelemente des Scharniers sich bei fertig montiertem Schott nicht mehr voneinander lösen können.
  • Bei einer wegen ihrer Einfachheit besonders bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Federelement selbst als Feder ausgebildet, vorzugsweise aus Metall und vorteilhafterweise als metallische Blattfeder. Gemäß einer Alternative – von mehreren möglichen – umfasst das Federelement eine Halbkugel und eine rückseitig auf diese wirkende Spiralfeder, welche die Halbkugel in Richtung der Gegenfläche drückt.
  • Besonders bevorzugt ist das mindestens eine Federelement verschwindend bzw. eintauchend in einer Vertiefung eines Lagerelements angeordnet, d.h. sie überragt die Vertiefung nicht. Es ist somit sicher und stabil gelagert, und eine Beanspruchung erfolgt lediglich in Richtung der Federkraft beim Drehen bzw. Klappen.
  • Das mindestens eine Federelement ist vorteilhafterweise derart als Feder und ganz besonders bevorzugt als gebogene Blattfeder ausgebildet, dass diese Feder zwischen einer ansteigenden und einer abfallenden Flanke einen Abschnitt mit größter Erhebung aufweist. Beim anfänglichen Drehen von der Aufbewahrposition in die Gebrauchsposition läuft diese Federerhebung bzw. Federspitze an einer vorteilhafterweise konkav geformten Gegenfläche (diese kann aber auch z.B. gerade verlaufen) bis zu deren Scheitelpunkt entlang. Hier liegt der Druckpunkt, den es zu überwinden gilt. Beim Überwinden des Druckpunkts läuft die Federspitze entlang der abschüssigen Flanke und rutscht dann vorteilhafterweise in eine Mulde, in der die Feder und somit das gesamte Lagerelement stabil lagert. In dieser Gebrauchsposition, d.h. bei ganz ausgeschwenkter Gelenkstellung, sind die beiden Lagerelemente relativ zueinander fixiert. Die Kraft zum neuerlichen, auch nur teilweisen Zusammenfalten bzw. Aufbiegen des Windschottrahmens entgegen der Federkraft ist so groß, dass auch größere Windbelastungen – beispielsweise bei sehr schneller Fahrt – den Rahmen in seiner Gesamtform stabil lassen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist zum Vorbeugen von Verschleißerscheinungen die Gegenfläche gegenüber dem Federelement aus Metall, wobei hier beispielsweise ein Metallstift Anwendung finden kann, der parallel zur Gelenkachse verläuft. Bei ansonsten aus Kunststoff gespritzten Lagerelementen bestünde bei dieser Ausführungsform das Drehgelenk vorteilhafterweise aus vier Teilen (den beiden Kunststoffspritzteilen und den beiden Metallteilen).
  • Einer erhöhten Stabilität der Scharniere und somit des gesamten Schotts kommt es zugute, wenn die beiden Lagerelemente im Bereich der Lagerachse an zwei Lagerflächen aneinander anliegen, die vorteilhafterweise in zur Lagerachse senkrechten Ebenen verlaufen. Bei einer dementsprechenden, bevorzugten Ausführungsform weist das eine Lagerelement einen oberen und einen unteren Abschnitt im Bereich des Drehgelenks auf. Das andere Lagerelement weist diesen Abschnitten jeweils gegenüberliegende Abschnitten auf, wobei die beiden Lagerelementen an den derart gebildeten Lagerflächen aneinander anliegen. Mit anderen Worten: das eine Lagerelement ist hierbei derart ausgebildet, dass es das andere Lagerelement umgreift.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass es zwei Drehgelenke umfasst. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn das Schott ein zweifach klappbares Windschott ist, wie es prinzipiell in den beiden oben genannten Druckschriften, der DE 196 16 448 A1 und der DE 100 38 714 A1 , beschrieben ist. Hierbei sind die beiden ersten Lagerelemente der beiden Drehgelenke als ein gemeinsames, mittleres Teil ausgebildet, während die beiden, jeweils an den freien Enden dieses Teils angeordneten zweiten Lagerelemente jeweils einen einstückig angeformten Fortsatz aufweisen, die jeweils zum Einstecken in ein linkes bzw. rechtes Hohlprofilelement des Schottrahmens ausgebildet sind.
  • Das erfindungsgemäße Schott besitzt vorzugsweise zwei der oben beschriebenen Scharniere mit jeweils zwei Drehgelenken, wobei sich ein Scharnier am oberen Schottrahmenabschnitt und eines am unteren Schottrahmenabschnitt in der Nähe der Schwenkachse von Abdeckung und Schottrahmen befindet.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Figuren näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein Windschott in Einbauposition in einem Fahrzeug in einer Ansicht von vorne;
  • 2 eine geschnittene Aufsicht eines Scharniers in offener Position (Aufbewahrposition des Schotts);
  • 3 eine geschnittene Aufsicht des Scharniers gemäß der 2 in geschlossener Position (Gebrauchsposition des Schotts);
  • 4 eine schematisch dargestellte Alternative für eine Feder und eine Gegenfläche in geschnittener Aufsicht, und
  • 59 verschiedene Positionen eines erfindungsgemäßen Scharniers, und
  • Ein Windschott 1 umfasst eine Abdeckung 2, welche einerseits der Befestigung des Windschotts 1 in dem Fahrzeug dient, andererseits einen Teilbereich einer Fahrgastraumöffnung des Personenkraftfahrzeuges abdeckt. An der Abdeckung 2 ist um eine Schwenkachse 5 der ebenfalls zum Windschott 1 gehörende Windschottrahmen 6 schwenkbar angeordnet. Der Windschottrahmen 6 besteht im wesentlichen aus linearen Hohlraumprofilen 9 und gebogenen Eckverbindern 19. Gemäß der vorliegenden Darstellung befindet sich der Windschottrahmen 6 aufgeklappt in Gebrauchsposition und erstreckt sich hierbei im wesentlichen über die Breite des Insassenraumes, wobei er nahezu senkrecht hinter den hier nicht dargestellten Kopfstützen der Vordersitze positioniert ist. Die horizontale Abdeckung 2 erstreckt sich im wesentlichen parallel zu einer Gürtellinie 7 des Kraftfahrzeuges bis hin zu den Lehnen der Rücksitze 8. Der Raum unterhalb der Abdeckung 2 kann somit als Stauraum genutzt werden. Der Windschottrahmen 6 sowie auch der Rahmen 13 der Abdeckung 2 sind weitgehend steif ausgebildet. An beiden Rahmen 6 bzw. 13 sind jeweils windabweisende Flachmaterialbahnen 10 aufgespannt, welche aus Gründen der Übersichtlichkeit zum Teil nur angedeutet sind. Die Flachmaterialbahnen 10 sind windabweisend ausgeführt, können jedoch auch aus einem luftdurchlässigen Material wie einem Netz oder Gewebe hergestellt sein.
  • Um das Windschott 1 bei Nichtgebrauch platzsparend verstauen zu können, weist zumindest der Rahmen 6 zwei Scharniere 20 auf, so dass das Windschott 1 – nach Anschwenken der Abdeckung 2 an den Rahmen 6 – um die Klappachse 12 zusammenklappbar ist. Der Rahmen 13 der Abdeckung 2 besteht hierzu aus zwei Teilen, welche ebenfalls gelenkig miteinander verbun den sind, so dass nach dem Anschwenken des Windschottrahmens 6 an die Abdeckung 2 beide Rahmen 6, 13 um die Klappachse 12 zusammengeklappt werden können. Die Scharniere 20 sind hierzu als Doppelgelenke ausgeführt, so dass die Abdeckung 2 in eingeklapptem Zustand zwischen den Teilen des Windschottrahmens 6 zu liegen kommt, s. hierzu auch die DE 196 16 448 A1 und die DE 100 38 714 A1 . Ebenso ist es auch möglich, dass nur ein Teil der Abdeckung 2 mit dem Rahmen 6 fest verbunden ist, während der andere Teil der Abdeckung 2 lösbar mit dem Rahmen 6 verbunden ist. Auch hierdurch ist es möglich, das Windschott 1 auf ein sehr kleines Maß zusammenzufalten.
  • Zur Befestigung des Windschotts 1 in dem Fahrzeug weist es vordere und hintere Fixiereinrichtungen 14, 15 auf, mittels welcher die Abdeckung 2 in dem Fahrzeug fixiert wird. Diese können beispielsweise als ausfahrbare oder starre Stifte ausgebildet sein.
  • In den 2 und 3 ist eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Scharniers 20 in geschnittener Aufsicht dargestellt. Das Scharnier weist ein Drehgelenk 21 mit einem ersten Lagerelement 22 und einem zweiten Lagerelement 23 auf. An dem ersten Lagerelement 22 ist ein erstes Ansatzstück 32 einstückig angeformt, das in den 2 und 3 gebrochen dargestellt ist. Am zweiten Lagerelement 23 ist ein zweites Ansatzstück 33 einstückig angeformt, an dessen freiem Ende ein Fortsatz 43 – ebenfalls einstückig angeformt – angeordnet ist. Der Fortsatz 43 dient zum Einstecken in ein lang gestrecktes Hohlprofilelement 9 zum Aufspannen des Rahmens 6 (s. 1) und weist zu diesem Zweck Querrippen 44 auf, die der festen Lagerung in dem jeweiligen Hohlprofilelement 9 dienen.
  • Das zweite Lagerelement 23 weist mittig einen nach oben ragenden, einstückig angeformten Lagerzapfen 26 auf, der in eine Öffnung 27 in einem oberen Abschnitt des zweiten Lagerabschnitts 22 passt. Weiterhin ist gleichfalls an der Oberseite des zweiten Lagerelements 23 eine Vertiefung 28 vorgese hen, in der eine klammerartig gebogene Blattfeder 24 (als Beispiel für ein Federelement) eingepasst ist. Die Feder 24 lagert mit ihren beiden Enden 24a in zwei schmalen, zueinander geneigten Armen 28a der Vertiefung 28. Zur Federmitte hin laufen eine ansteigende und eine abfallende Flanke 24b zu einer Erhebung bzw. Federspitze 24c zusammen, die radial vom Lagerzapfen 26 weg gerichtet ist und in radialer Richtung das zweite Lagerelement 23 überragt. Mit anderen Worten schneidet die Feder 24 im Bereich ihrer Federspitze 24c das zweite Lagerelement 23 in der projizierten Aufsicht.
  • Der Montagevorgang des Scharniers 20 gemäß den 2 und 3 ist in den 59 dargestellt. Zunächst wird das zweite Lagerelement 23 (mitsamt zweitem Ansatzstück 33 und Fortsatz 43) neben dem ersten Lagerelement 22 platziert (5), um dann in leicht schräger Position den Lagerzapfen 26 unter die Öffnung 27 zu schieben (6). Hierzu weist das erste Lagerelement 22 entsprechende Aussparungen auf. Nun wird das zweite Lagerelement 23 nach oben bewegt und dabei der Lagerzapfen 26 in die Öffnung 27 eingeführt (7). Durch Verschwenken des zweiten Lagerelements 23 in eine gegenüber dem ersten Lagerelement 22 senkrechte Position (8) umgreift das erste Lagerelement 22 das zweite derart, dass es sich nicht mehr nach unten hin lösen kann. Diese Position ist auch die in der 2 gezeigte.
  • Die in der 8 dargestellte Position entspricht der Klappstellung des Scharniers 20 in der Aufbewahrposition des Schotts 1. In 9, die der 3 entspricht, ist das Gelenk 21 in der Gebrauchsposition des Schotts 1 dargestellt. Hierbei fluchten die beiden Lagerelemente 22, 23 mitsamt ihren Ansatzstücken 32, 33 und dem Fortsatz 43. Die Seitenabschnitte 34 der Ansatzstücke 32, 33 schließen bündig miteinander ab, so dass keine Kanten hervorstehen, s. auch 3.
  • Wie genauer den 2 und 3 zu entnehmen ist, gleitet beim Verschwenken des zweiten Lagerelements 23 die Federspitze 24c entlang einer Gegen fläche 25 des ersten Lagerelements 22, wobei die Feder 24 mehr und mehr komprimiert bzw. gestaucht wird und die von ihr in Richtung der Gegenfläche 25 ausgeübte Federkraft zunimmt. Bei der Stauchung der Feder 24 wird ausgenutzt, dass die Vertiefung 28 die Feder 24 mit Spiel aufnimmt, insbesondere auch in dem zur Federspitze 24c benachbarten Vertiefungsabschnitt. Die Gegenfläche 25 ist vorliegend derart konkav und anschließend – in Drehrichtung zum Auffalten des Schotts gesehen – konvex geformt, dass der Druckpunkt bzw. der Punkt maximaler Federkraft im letzten Drittel oder Viertel des Verschwenkweges erreicht wird. Unmittelbar nach Überwinden des Druckpunktes rutscht die Federspitze 24c unter Ausdehnung der Feder 24 in eine Mulde 25b in der Gegenfläche 25, in welcher die Feder 24 in der Gebrauchsposition des Schotts 1 stabil lagert, s. 2 und 3. Diese Gebrauchsposition wird zudem durch Anschläge 29 am ersten und zweiten Lagerelement 22, 23 definiert, s. 3.
  • Die Gegenfläche 25 ist zur Verringerung des Abriebs bzw. des Verschleißes gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung aus Metall. Hierzu kann beispielsweise ein der Kontur der Gegenfläche 25 entsprechende Metallstreifen an die Gegenfläche 25 angelegt und an dieser fixiert werden.
  • Eine weitere spezielle Ausführungsform ist in der Aufsicht gemäß der 4 dargestellt, bei der die konvexe Gegenfläche 25 von einem Metallstift 35 gebildet ist, der parallel zur – senkrecht zum Blatt verlaufenden – Drehachse A des Drehgelenks 21 verläuft (s. 2). Die Stauchungs- und Entspannungsrichtung der Feder 24 ist mit einem Doppelpfeil angedeutet. Die Drehrichtung des Lagerelements und damit der Feder zum Aufspannen des Schotts 1 ist mit einem gebogenen Pfeil dargestellt.
  • Nicht dargestellt ist in den 59, dass das Scharnier 20 für den Einsatz in einem Schott 1 gemäß der 1 vorteilhafterweise ein Doppelgelenk aufweist. Das Scharnier 20 weist hierzu spiegelbildlich zu dem in den 59 dargestellten Gelenk 21 ein identisch ausgebildetes Gelenk 21 auf, das gleichfalls über einen Fortsatz an einem Ansatzstück des zweiten Gelenks 21 mit einem Hohlprofilelement verbunden ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel eines Windschotts beschränkt. So ist die Erfindung beispielsweise auch bei Sonnenschotts einsetzbar. Das Scharnier 20 kann mit einem einzigen oder mit zwei Gelenken (oder noch weiteren) ausgestattet sein. Weitere Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche fallen ebenfalls unter die Erfindung.

Claims (19)

  1. Schott (1) für ein Personenkraftfahrzeug mit einem Schottrahmen (6) mit mehreren Profilelementen (9) und mit mindestens einem Scharnier (20), das mit mindestens einem der Profilelemente (9) verbunden ist, um das Schott (1) aus einer gefalteten Aufbewahrposition in eine Gebrauchsposition und wieder zusammen zu falten, wobei das Scharnier (20) mindestens ein Drehgelenk (21) mit zueinander drehbaren erstem und zweitem Lagerelement (22, 23) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass einem der beiden Lagerelemente (23) mindestens ein Federelement (24) zugeordnet ist, das beim Auffalten entlang einer Gegenfläche (25) des anderen Lagerelements (22) anläuft und hierbei ein Maximalpunkt (25a) größter entgegengerichteter Federkraft überwindet, bis die beiden Lagerelemente (22, 23) beim anschließenden vollständigen Auffalten in eine der Gebrauchsposition des Schotts (1) entsprechenden Position gelangen.
  2. Schott nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lagerelement (23) einen einstückig angeformten Lagerzapfen (26) aufweist, der in einer Öffnung (27) des anderen Lagerelements (22) lagert.
  3. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an die beiden Lagerelemente (22, 23) rückseitig Ansatzstücke (32, 33) einstückig angeformt sind.
  4. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagerelemente (22, 23) mitsamt jeweiligen Ansatzstücken (32, 33) in einer Montageposition im wesentlichen nebeneinander ausgerichtet sind.
  5. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagerelemente (22, 23) mitsamt jeweiligen Ansatzstücken (32, 33) des Schotts (1) in der Aufbewahrposition im wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtet sind.
  6. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagerelemente (22, 23) mitsamt jeweiligen Ansatzstücken (32, 33) in der Gebrauchsposition im wesentlichen miteinander fluchtend ausgerichtet sind.
  7. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der beiden Lagerelemente (23) einen einstückig angeformten Fortsatz (43) aufweist, der zum Einstecken in ein Hohlrahmenprofil (9) des Schotts (1) ausgebildet ist.
  8. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Federelement (24) in einer Vertiefung (28) eines Lagerelements (23) angeordnet ist.
  9. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (24) als Feder (24) ausgebildet ist.
  10. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (24) als gebogene metallische Blattfeder (24) ausgebildet ist.
  11. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (24) eine Federspitze (24c) aufweist, auf die bei Überwindung des Druckpunkts die größte Gegenkraft während des Drehvorgangs wirkt.
  12. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (25) in Auffaltrichtung zunächst konvex und anschließend konkav ausgebildet ist.
  13. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (25) eine Mulde (25b) aufweist, in der das Federelement (24) in der Gebrauchsposition des Schotts (1) stabil lagert.
  14. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (25) von einem Metallstück (35) gebildet ist.
  15. Schott nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallstück (35) stiftförmig ausgebildet ist.
  16. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagerelemente (22, 23) im Bereich zweier Lagerflächen (22a, 22b, 23a, 23b) aneinander anliegen.
  17. Schott nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Lagerelement (23) einen oberen und einen unteren Abschnitt (23a, 23b) im Bereich des Drehzapfens (26) aufweist und an diesen Abschnitten (23a, 23b) jeweils gegenüberliegenden Abschnitten (22a, 22b) des anderen Lagerelements (22) anliegt.
  18. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Scharniere (20) mit je zwei Drehgelenken (21) umfasst.
  19. Schott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Lagerelemente (22) der beiden Drehgelenke (21) jeweils eines Scharniers (20) als gemeinsames Teil ausgebildet sind.
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