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DE102006028711A1 - Gepäckstück mit Rollenziehsystem und Teleskopauszug, versehen mit einem Rückentragesystem - Google Patents

Gepäckstück mit Rollenziehsystem und Teleskopauszug, versehen mit einem Rückentragesystem Download PDF

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DE102006028711A1
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DE102006028711A
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English (en)
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Inventor
Vincent Delepiere
Pierre Bakouche
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Decathlon SE
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Promiles SNC
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Abstract

Das Gepäckstück (1) umfaßt ein vorderes Abteil zum Verstauen der Gegenstände, ein Rückentragesystem (6), das auf dem vorderen Abteil befestigt ist, und eine innere Strukturplatte (9), auf der die Elemente des Tragesystems (6) befestigt sind. Die Gurtanordnung (10) des Tragesystems (6) besteht aus zwei Stützelementen (12, 13), die jeweils von einer Versteifungsplatte, einer Polsterungsschicht und einer Außenhülle gebildet und schwenkbar auf der Strukturplatte (9) zwischen einer Verwendungsposition, in der die beiden Elemente (12, 13) quer angeordnet sind, wobei sie die Taille des Benutzers umgeben und miteinander durch Verschlußmittel (15, 16) verbunden werden können, und einer Verstauposition, in der die beiden Stützelemente (12, 13) nach Schwenken um ungefähr 90° zueinander längs angeordnet sind, montiert sind.
Das Gepäckstück umfaßt auch Feststellmittel für die Elemente des Tragesystems, wobei die beiden Abstützungselemente der Gurtanordnung in der Verstauposition sind.

Description

  • Die vorliegende Erfidung betrifft das Gebiet der Gepäckstücke. Sie betrifft insbesondere ein Gepäckstück, das ein System zum Tragen auf dem Rücken des Benutzers und ein Ziehsystem mit Teleskopauszug und Rollen umfaßt.
  • Die Gepäckstückhersteller versuchen, die mit dem Tragen verbundenen Erschwernisse weitestmöglich zu erleichtern. Eine wesentliche Weiterentwicklung war die Herstellung von Gepäckstücken, die ein Ziehsystem mit Rollen und Teleskopauszug umfassen, das in Gepäckstücke eingebaut ist, die entweder vom Typ Koffer mit starrer Struktur oder vom Typ Taschen, deren äußere Hülle aus einem Textilmaterial besteht, sein können.
  • Eine neue Weiterentwicklung zeigt sich in der Verbindung eines solchen Ziehsystems mit Rollen und Teleskopgriff mit einem Rückentragesystem. Diese Verbindung erlaubt es dem Benutzer, je nach den Umständen das eine oder das andere der beiden Systeme einzusetzen.
  • Jedoch ist aufgrund des Vorhandenseins der Strukturelemente, die für die Anbringung der Rollen am unteren Teil der Tasche und die Anbringung der starren Stangen erforderlich sind, die teleskopartig ineinander gleiten können und im Griff enden, das Vorhandensein des Ziehsystems mit Rollen und Teleskopauszug nicht besonders günstig für das Tragen des Gepäcks auf dem Rücken. Diese Strukturelemente benötigen Innengestelle, die zum Teil beim Tragen des Gepäcks auf dem Rücken des Benutzers anliegen.
  • Um diesen Nachteil zu vermeiden wurde bereits in dem Dokument US 6,279,706 vorgeschlagen, dem Strukturelement, das als äußere Führungsschiene für die Teleskopstangen dient, die im Ziehgriff enden, eine gekrümmte Ausführung zu verleihen, die gewissermaßen der Form des Rückens des Benutzers beim Tragen nachgebildet ist. Ferner soll diese Führungsschiene mit gekrümmter Form in einer Textilhülle angeordnet werden, die an der Innenwand des Gepäckstücks befestigt wird. Diese Hülle soll dann einen Dämpfungseffekt erzeugen, um die Unbequemlichkeit, die durch das Vorhandensein der Führungsschiene, die am Rücken des Benutzers anliegt, hervorgerufen wird, zu begrenzen.
  • Es ist anzumerken, daß in diesem Dokument US 6,279,706 nur eine einzige zentrale Führungsschiene vorhanden ist, die die Teleskopstangen enthält, wobei die Führungsschiene entlang der Mittelachse des Gepäckstücks angeordnet ist, so daß der Druck dieser Führungsschiene auf den Rücken im wesentlichen entlang der Wirbelsäule des Benutzers erfolgt, was ein großer Nachteil ist.
  • Daneben ist es wünschenswert, daß der Einbau eines Rückentragesystems das Aussehen des Gepäckstücks nicht beeinträchtigt. Die Lösung besteht offensichtlich darin, das Tragesystem vor Blicken zu schützen, wenn es nicht verwendet wird, was dadurch erfolgen kann, daß das System in eine von einem Teil des Gepäckstücks gebildete Lagerung eingegliedert wird. In dem Dokument US 6,279,706 umfaßt das Gepäckstück ein hinteres Abteil, das von einem abnehmbaren Feld geschlossen ist und in dem sich das Tragesystem befindet. In dem Dokument US 6,592,012 sind ein oder zwei Eingrifftaschen vorgesehen, die auf der Rückseite der Tasche befestigt sind, um die Elemente, die die Bänder und den Gurt bilden, zu enthalten.
  • Was insbesondere die Teile betrifft, die den Gurt des Rückentragesystems bilden, ist in dem Dokument US 6,279,706 keine genaue Beschreibung zu finden, sondern es geht aus der Prüfung der Zeichnungen hervor, daß es sich um zwei Gurte handelt, deren Enden, die auf der Rückseite der Tasche im Inneren des hinteren Abteils befestigt sind, mit einer Polsterung versehen sind, die dazu bestimmt ist, an den Rücken des Benutzers in der Trageposition angelegt zu werden.
  • Gemäß dem Dokument US 6,592,012 umfaßt der Gurtteil des Tragesystems zwei seitliche Laschen, die entlang der Außenränder der Tasche, die ihnen als Lagerung dient, befestigt sind. In der Verstauposition sind die beiden Laschen quer zueinander zum Inneren der Tasche umgeschlagen, und diese wird dann verschlossen, während in der Verwendungsposition die beiden seitlichen Laschen teilweise und seitlich die Taille des Benutzers umgeben. Zwischen den beiden seitlichen Laschen ist im Inneren der Verstautasche eine dämpfende Matratze vorgesehen, die im wesentlichen die gesamte Breite der Tasche einnimmt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gepäckstück mit einem Rückentragesystem vorzuschlagen, das eine andere Struktur als die bisher bekannten aufweist und Vorteile insbesondere hinsichtlich des Komforts beim Tragen am Rücken bietet, wobei es sich um ein Gepäckstück handeln soll, das ein Ziehsystem mit Teleskopauszug und Rollen umfaßt.
  • Auf bekannte Weise umfaßt dieses Gepäckstück ein vorderes Abteil zum Verstauen der Gegenstände eines Rückentragesystems, das auf dem vorderen Abteil befestigt ist, und eine innere Strukturplatte, die die Elemente des Tragesystems trägt.
  • Erfindungsgemäß besteht die Gurtanordnung des Tragesystems aus zwei Stützelementen, die auf der Strukturplatte schwenkbar zwischen einer Verwendungsposition, in der die beiden Elemente quer angeordnet sind, wobei sie geeignet sind, die Taille des Benutzers zu umgeben und miteinander durch Verschlußmittel verbunden zu werden, und einer Verstauposition montiert sind, in der die beiden Stützelemente nach Schwenken um ungefähr 90° zueinander längs angeordnet sind und durch Feststellmittel an der Rückseite des vorderen Abteils festgestellt werden können. Ferner ist jedes Stützelement von einer Versteifungsplatte, einer Polsterungsschicht und einer Außenhülle gebildet. Schließlich erstreckt sich die innere Strukturplatte über die gesamte Rückseite des vorderen Abteils und trägt auch die Elemente des Ziehsystems mit Rollen und des Teleskopauszugs.
  • So erstreckt sich die Polsterungsschicht nicht nur im Bereich des genannten Rückens, sondern auch seitlich über die gesamte Fläche der Abstützungselemente, die die Taille des Benutzers auf quasi ihrem gesamten Umfang umgeben. Ferner ermöglicht es die Längsanordnung der beiden Abstützungselemente bei ihrer Verstauung, Abstützungselemente großer Abmessungen auch im Falle eines Gepäckstücks mit relativ geringer Breite auszuführen.
  • Im übrigen, vorausgesetzt, daß es keine Überlagerung der beiden Abstützungselemente bei ihrer Verstauung auf der Rückseite des vorderen Abteils gibt, ist es möglich, die Abstützungselemente mit einer genügend dicken Polsterungsschicht zu versehen.
  • Bei einer Ausführungsform umfassen die beiden Abstützungselemente abnehmbare Anbringungsmittel, deren Zusammenwirken es ermöglicht, die beiden Abstützungselemente in Verwendungsposition zusammenzubauen. Es kann sich beispielsweise um ein selbst haftendes Band mit Haken, das die Hülle eines ersten Abstützungselements verlängert, und um ein Band von Schlingenelementen handeln, das die Hülle des zweiten Abstützungselements verlängert, wobei das Band mit Haken und jenes mit Schlingen derart angeordnet sind, daß sie in Verwendungsposition übereinander angeordnet sind. Das Zusammenwirken der Haken und Schlingen der beiden übereinander liegenden Bänder ermöglicht es, die beiden Abstützungselemente in der Verlängerung zueinander zu verbinden, um eine Gurtanordnung zu bilden, die vom Benutzer einfacher zu bedienen ist. Es ist anzumerken, daß dieser Anbringungstyp nicht dazu geeignet ist, diese Gurtanordnung zu versteifen, wobei dennoch ein gewisses Winkelspiel zwischen den beiden Abstützungselementen zueinander ermöglicht ist, was für die Anpassung der Gurtanordnung an die Bewegungen des Körpers des Benutzers beim Tragen des Gepäckstücks wünschenswert ist.
  • Bei einer Ausführungsvariante wird die schwenkbare Anbringung des Abstützungselements durch Zusammenbau eines ersten Schwenkteils, das am Abstützungselement befestigt ist, und eines zweiten Schwenkteils, das auf der Strukturplatte im unteren Teil derselben befestigt ist, erhalten.
  • Die Last der Tasche wird zum Großteil im Bereich der Gurtanordnung angelegt. Somit ergibt sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Belastung, die an die beiden Schwenkachsen und somit an die beiden Spiele des ersten und des zweiten Schwenkteils angelegt wird. Das erste und zweite Teil sind insbesondere entlang der Schwenkachse einfügbar.
  • Bei einer Ausführungsart umfaßt das erste Schwenkteil ein Kontaktstück, dessen vorspringender Kopf zwei seitliche Flügel aufweist, die eine gegebene Ausrichtung haben, und umfaßt das zweite Schwenkteil eine Lagerung, deren Öffnung, die zwei seitliche Flügel aufweist, einen entsprechenden Durchgang des Kopfes des Kontaktstücks ermöglicht. Ferner ist die Ausrichtung der seitlichen Flügel des Kontaktstücks zu jener der Flügel der Öffnung unterschiedlich, wenn sich das Abstützungselement in der ersten Position und vorzugsweise auch wenn es sich in der zweiten Position befindet.
  • Diese besondere Anordnung des ersten und des zweiten Stücks ermöglicht es, die Anbringung der Abstützungselemente bei der Herstellung des Gepäckstücks zu erleichtern. Sie macht auch das Ausfahren der Abstützungselemente durch den Benutzer möglich, insbesondere wenn er das Tragesystem nicht verwenden und das Gewicht seines Gepäcks verringern möchte.
  • Bei einer Ausführungsvariante bestehen die Feststellmittel der Elemente des Tragesystems aus einem hinteren Abteil, das durch ein abnehmbares Feld verschlossen ist und in dem die Elemente angeordnet sind, wenn sich die Abstützungselemente der Gurtanordnung in ihrer Verstauposition befinden. Diese Variante wird in dem Maße bevorzugt, als sie das Tragesystem, wenn es nicht verwendet wird, versteckt, was schöner ist, und als sie es unzugänglich macht, wodurch jede Gefahr des Verhakens vermieden wird.
  • Wenn das hintere Abteil eine rechteckige Form mit einer Länge L1 und einer Breite 11 hat, muß die Länge L2 jedes Abstützungselements geringer als L1 und die größte Breite 12 jedes Abstützungselements geringer als 0,5 × 11 sein. Da jedes Abstützungselement eine Versteifungsplatte umfaßt, ist es nicht möglich, das Abstützungselement auf sich selbst einzufalten, um es im Inneren des hinteren Abteils anzuordnen. Deshalb sollten diese Abmessungen eingehalten werden.
  • Bei einer Ausführungsvariante können die Feststellelemente des Tragesystems nur einen oder mehrere Gurte, insbesondere Quergurte, umfassen, die die Elemente an die Rückseite des vorderen Abteils anlegen können.
  • Bei einer Ausführungsvariante umfaßt die Riemenanordnung ein einstückiges Teil mit zwei Stützpolsterungen für die Schultern, die durch eine zentrale Zone getrennt sind, in der die Befestigung des einstückigen Teils auf der Rückseite des vorderen Abteils erfolgt, die, falls vorhanden, den Boden des hinteren Abteils darstellt. Diese Variante bringt dem Benutzer maximalen Komfort beim Tragen des Gepäckstücks am Rücken dank der Polsterungen, die sowohl in der Riemenanordnung als auch in den Abstützungselementen der Gurtanordnung vorhanden sind.
  • Nach einer Ausführungsart dieser gerade genannten Variante sind die Befestigungsmittel des einstückigen Teils in der Lage, eine Befestigung mit variablen Höhen in Bezug auf die Gurtanordnung zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise umfaßt das einstückige Teil der Riemenanordnung eine Befestigungslasche, die die zentrale Zone längs verlängert, und umfaßt die Rückseite des vorderen Abteils – die eventuell der Boden des hinteren Abteils ist – eine Aufeinanderfolge von Querdurchgängen, und wird die Befestigungslasche durch bestimmte Durchgänge in Abhängigkeit von der gewünschten Höhe durchgeführt, dann auf die Innenseite der zentralen Zone umgelegt, wobei die Innenseite und die Befestigungslasche Verschlussmittel, beispielsweise selbst haftende Elemente, für ihren Zusammenbau in dieser Ausführung umfassen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung, wobei das Ausführungsbeispiel eine Reisetasche mit Ziehsystem mit Rollen und Teleskopauszug und Rückentragesystem betrifft, das in einem hinteren Abteil verstaut werden kann, wobei das Tragesystem eine Gurtanordnung umfaßt, die von zwei Abstützungselementen gebildet ist, die schwenkbar montiert sind, um eine Querverwendungsposition, in der sie sich in Ausrichtung zueinander befinden, und eine Längsverstauposition einnehmen zu können, in der sie zueinander parallel im Inneren des hinteren Abteils angeordnet sind. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der Reisetasche, wobei das hintere Abteil verschlossen ist,
  • 2 eine schematische Vorderansicht der Rückseite der Tasche gemäß 1, wobei das hintere Abteil offen ist, und der Elemente, die das Rückentragesystem bilden, vor der Anbringung an der Tasche,
  • 3 eine schematische Vorderansicht der Rückseite der Tasche aus 1, wobei die Elemente des Tragesystems der Tasche zusammengebaut sind und sich in dem offenen hinteren Abteil in Verstauposition befinden,
  • 4 eine schematische Teilschnittansicht entlang der Achse IV-IV aus 3 und
  • 5 eine Planansicht eines Abstützungselements von hinten gesehen.
  • Die Reisetasche 1, die in aufrechter Position in 1 dargestellt ist, ist mit einem Ziehsystem mit Rollen 2 und Teleskopgriff 3 versehen. Sie umfaßt ein vorderes Abteil 4, das dazu bestimmt ist, die normale Last der Tasche zu enthalten, und ein hinteres Abteil, das dazu bestimmt ist, ein Tragesystem 6 zu enthalten. Das hintere Abteil 5 kann offen und geschlossen sein, dank eines abnehmbaren Feldes 7, dessen Öffnen und Schließen beispielsweise mit Hilfe eines Führungsschienenverschlusses 8 erfolgen kann. In 1 ist das Feld 7 verschlossen, so daß das Rückentragesystem 6 von außen nicht direkt sichtbar ist.
  • In 3 ist das abnehmbare Feld 7 offen, wobei es unter dem Boden 9 der Tasche 1 umgelegt und durch geeignete Mittel gehalten wird. Wenn das abnehmbare Feld 7 offen ist, macht es das Rückentragesystem 6, das aus einer Gurtanordnung 10 und einer Riemenanordnung 11 besteht, für den Benutzer zugänglich.
  • Die Gurtanordnung 10 umfaßt zwei Abstützungselemente 12, 13 rechts bzw. links zur Mittelachse DD' der Tasche, wobei jedes Element derart schwenkbar montiert ist, das es in eine Verwendungsposition, in der die beiden Elemente 12, 13 eine Queranordnung zur Achse DD' aufweisen und die Taille des Benutzers umgeben und miteinander durch Verschlussmittel 15, 16 verbunden werden können, und in eine Verstauposition wie in 3 dargestellt, in der die beiden Abstützungselemente 12, 13 nach Schwenken um ungefähr 90° zueinander eine Längsanordnung zur Achse DD' aufweisen, wobei sie zueinander parallel sind und in dem hinteren Abteil verstaut werden können, geschwenkt werden kann.
  • Jedes Abstützungselement 12, 13 ist von einer Versteifungsplatte 14, einer Polsterungsschicht 17 und einer Außenhülle 18 gebildet (4).
  • Der Boden des hinteren Abteils 5 ist von einem textilen Bodenabschnitt 19 gebildet, der eine Strukturplatte 20 abdeckt, die den starren Beschlag der Tasche 1 bildet, auf dem die verschiedenen Elemente des Ziehsystems mit Rollen 2 und Teleskopgriff 3 befestigt sind.
  • Jede Strukturplatte 20 erstreckt sich über die gesamte Rückseite des vorderen Abteils 5. Die beiden Abstützungselemente 12, 13 sind schwenkbar auf dieser Strukturplatte 20 befestigt, so daß die Schwenkachsen 21, 22 zwischen den Abstützungselementen 12, 13 und der Platte 20 die Last der Tasche, die auf das Gurtelement beim Tragen der Tasche am Rücken einwirkt, ohne Verformung des textilen Bodenabschnitts 19 tragen können.
  • Jedes Abstützungselement 12, 13 hat eine global längliche Form mit einem proximalen Ende 12a, 13a mit größerer Abmessung, wobei das proximale Ende 12a, 13a der Zone, die die Schwenkachse 21, 23 umgibt und die direkt am Rücken des Benutzers im Lendenbereich anliegt, entspricht. In diesem proximalen Ende 12a, 13a ist die Polsterung vorzugsweise durch ein kreisförmiges Schaumpolster 23 verstärkt, der in den 2 und 3 punktiert dargestellt ist.
  • Für das Schließen der Gurtanordnung 10 um die Taille des Benutzers umfaßt jedes Abstütrungselement 12, 13 ein Verschlussmittel 15, 16, das auf einem am distalen Ende 12b des Abstützungselements 12 befestigten Gurt 24 vorgesehen ist. Diese Befestigung kann durch eine Naht 25, insbesondere in Kreuzform, wie in 5 dargestellt, auf die textile Hülle 18, die das Abstütrungselement 12 umhüllt, erfolgen.
  • Die vom ersten 12 und zweiten Abstütrungselement 13 getragenen Verschlußmittel können für ihre Zusammenfügung miteinander zusammenwirken. In 5 ist ein Verschlußmittel männlichen Typs 26 dargestellt, das mit einem Mittel weiblichen Typs 27 zusammenwirken kann, in das das männliche Mittel 26 lösbar eingefügt wird.
  • Als nicht erschöpfendes Beispiel ist in den 2 bis 4 eine besondere Ausführungsart der schwenkbaren Anbringung einer Einheit 12 zur Abstützung auf der Strukturplatte 20 dargestellt, die ein erstes Schwenkteil 28, das auf dem Stütrelement 12 befestigt ist, und ein zweites Schwenkteil 29, das indirekt auf der Strukturplatte 20 im unteren Teil 5a des hinteren Abteils 5 befestigt ist, einsetzt. Das erste Schwenkteil 28 kann durch Aufnähen 30 auf die textile Hülle 18 des Abstützungselements 12, die natürlich aus einem aus mechanischer Sicht ausreichend festen Stoff sein muß, befestigt werden.
  • Das zweite Schwenkteil 29 kann ebenfalls durch Aufnähen 31 auf den textilen Bodenabschnitt 19 des Abteils 5 befestigt werden, wobei aber vorzugsweise zwischen dem zweiten Schwenkteil 29 und dem Bodenabschnitt 19 eine Verstärkungsplatte 32 angeordnet wird, die selbst auf der Strukturplatte 20 durch Nieten 33 befestigt ist.
  • Die beiden Schwenkteile 28, 29 können insbesondere thermogeformte Kunststoffteile sein, die durchgehende Löcher für den Durchgang der Nahtpunkte aufweisen.
  • Das erste Schwenkteil 28 umfaßt ein Kontaktstück 34, dessen vorspringender Kopf 35 zwei seitliche Flügel 36 aufweist. Das zweite Schwenkteil 29 umfaßt eine Lagerung 37, deren Öffnung 38 dieselbe Ausführung hat, aber etwas größer als der vorspringende Kopf 35 mit den beiden seitlichen Flügeln 36 des Kontaktstücks 34 des ersten Schwenkteils 28 dimensioniert ist. So kann der Kopf 35 des Kontaktstücks 34 auf angepaßte Weise durch die Öffnung 38 hindurchgeführt werden.
  • Es ist anzumerken, daß die seitlichen Flügel 36 des Kontaktstücks 34 in einem geringeren Abstand zur Basis 39 des ersten Schwenkteils angeordnet sind, damit ein möglichst geringes Spiel zwischen dem ersten 28 und dem zweiten Schwenkteil 29 vorhanden ist, wenn der Zusammenbau der beiden Teile erfolgt ist.
  • Wie aus der vergleichenden Studie der 2 und 5 hervorgeht, haben die seitlichen Flügel in der Öffnung 38 des zweiten Schwenkteils 29 dieselbe Querausrichtung in Bezug auf die Mittelachse DD' der Tasche wie das Abstützungselement 12. Vergleichsweise ist die Ausrichtung der seitlichen Flügel des ersten Schwenkteils 28 schräg mit einer Neigung, die 45° zur vorgenannten Querrichtung betragen kann. So werden die seitlichen Flügel 36 des Kontaktstücks 34 daran gehindert, durch die Öffnung 38 auszutreten, wenn sich das Abstützungselement 12 in der Verwendungsposition in Querrichtung befindet, wie in 2 dargestellt. Dasselbe gilt auch, wenn sich das Abstützungselement 12 in seiner Verstauposition befindet, wie in 3 dargestellt.
  • Bei der Ausführungsart, die in 5 dargestellt ist, ist die Anordnung der seitlichen Flügel 36 derart, daß nach dem Durchführen des Kopfes 35 des Kontaktstücks 34 durch die Öffnung 38 das Abstützungselement 12 um 45° geschwenkt wird, um die Queranordnung aus 2 zu erhalten, dann neuerlich in dieselbe Richtung um 90°, um die Längsanordnung aus 3 zu erhalten. Wenn sich folglich der Benutzer damit begnügt, das Abstützungselement 12 von der Verwendungsposition in die Verstauposition zu schwenken und umgekehrt, bleibt das Abstützungselement 12 konstant schwenkbar montiert, ohne sich von der Strukturplatte 20 zu lösen.
  • In dem in 2 dargestellten Beispiel hat das hintere Abteil 5 eine im wesentlichen rechteckige innere Form mit einer Länge L1 und einer Breite 11. Diese Abmessungen bedingen den möglichen Platzbedarf jedes Abstützungselements 12, 13 mit der Länge L2 des Abstützungselements 12, die höchstens gleich der Länge L1 sein darf, und mit der größten Breite 12 des Abstützungselements 12, die höchstens gleich der Hälfte von 12 sein darf. Die oben erwähnten Abmessungen L2 und 12 entsprechen den Abmessungen der Versteifungsplatte 14, die sich im Inneren des Abstützungselements 12 befindet, wobei diese Platte beim Verstauen des Tragesystems 6 im Inneren des Abteils 5 nicht umgelegt werden kann.
  • Es ist allerdings vorzuziehen, daß die Länge L2 der Abstützungselemente 12, 13 nicht die gesamte Länge L1 des Abteils 5 einnimmt, um den Einsatz einer Riemenanordnung 11, die auch eine Schutzpolsterung umfaßt, im oberen Teil 5b des Abteils 5 zu ermöglichen.
  • Um die Bedienung der Gurtanordnung 10 zu vereinfachen, kann es vorteilhaft sein, die beiden Abstützungselemente 12, 13, wenn sie in Verwedungsposition sind, durch abnehmbare Verbindungsmittel zusammenzufügen. In dem in 2 dargestellten Beispiel handelt es sich um zwei Bänder 40, 41, die die textile Hülle 18 des ersten Abstützungselements 12 bzw. des zweiten Abstützungselements 13 verlängern. Jedes dieser Bänder 40, 41 ist mit selbst haftenden Elementen, beispielsweise Haken auf dem Band 40 des ersten Abstützungselements 12 und Schlingen auf dem Band 41 des zweiten Abstützungselements 13, versehen.
  • Die Abmessungen der beiden genannten Bänder 40, 41 sind derart, daß sie einander zumindest teilweise überlappen, wenn sich die beiden Abstützungselemente 12, 13 in Verwendungsposition befinden. Die Schlingen und Haken befinden sich an den Seiten der Bänder 40, 41, die einander bei dieser Übereinanderanordnung gegenüberliegen, um das Verhaken der beiden Bänder und somit die Zusammenfügung der beiden Abstützungselemente 12, 13 durchzuführen. Es handelt sich nicht um eine starre Zusammenfügung, so daß bei Bewegungen des Körpers des Benutzers während des Tragens der Tasche diese Zusammenfügung nicht dazu geschaffen ist, das relative Schwenken der beiden Abstützungselemente 12, 13 um ihre Schwenkachse 21, 22 zu verhindern.
  • In den 2 und 3 ist ein Ausführungsbeispiel einer Riemenanordnung 11 dargestellt, die dazu bestimmt ist, auf zentrale Weise entlang der Mittelachse DD' auf dem Bodenabschnitt 19 des Abteils 5 befestigt zu werden.
  • Diese Riemenanordnung 11 ist von einem einstückigen Teil 45 gebildet, das eine zentrale Zone 44 umfaßt, beiderseits derer zwei Schulterblattstützpolsterungen 42, 43 vorgesehen sind, die sich nach oben durch Stützpolsterungen auf dem oberen Teil der Schultern 46, 47 verlängern. Die Schulterblattpolsterungen 42, 43 und die Schulterpolsterungen 46, 47 können in eine textile Hülle gehüllt sein.
  • Die zentrale Zone 44, die zur Befestigung des einstückigen Teils 45 dient, ist vorzugsweise durch eine Versteifungsplatte verfestigt, die sich seitlich in jeder Schulterblattpolsterung 42, 43 erstrecken kann.
  • Die Riemenanordnung 11 umfaßt zusätzlich zum einstückigen Teil 45 Gurte 48, 49, die jede Schulterpolsterung 46, 47 mit dem unteren Teil 5a des hinteren Abteils 5 verbinden, wie in 3 veranschaulicht.
  • In 2 sind punktiert zwei Falzlinien 50, 51 symbolisch dargestellt, die global das begrenzen, was oben als Schulterblattpolsterungen 42, 43 und Schulterpolsterungen 46, 47 bezeichnet wurde. Diese Falzlinien 50, 51 ermöglichen das Umlegen der Schulterpolsterungen 46, 47 bei der Anbringung der Riemenanordnung 11 im Inneren des Abteils 5 zur ihrer Verstauung. Diese Falzlinien 50, 51 können insbesondere Befestigungslinien durch Aufnähen von zwei Gurten, die in den Figuren nicht dargestellt sind, entsprechen, die das einstückige Teil 45 mit dem oberen Rand des hinteren Abteils 5 verbinden. Die Gurte mit vorzugsweise einstellbarer Länge ermöglichen es, die Tragebedingungen in Abhängigkeit vom Körperbau des Benutzers einzustellen.
  • In dem dargestellten Beispiel erfolgt die Befestigung des einstückigen Teils 45 auf dem Bodenabschnitt 19 des hinteren Abteils 5 derart, daß eine Befestigung in variablen Höhen in Bezug auf Gurtanordnung 11 möglich ist, wobei die Wahl der Höhe ebenfalls vom Körperbau des Benutzers abhängt.
  • Genauer umfaßt das einstückige Teil 45 eine Befestigungslasche 52, die die zentrale Zone 44 längs verlängert. Der Bodenabschnitt 19 des hinteren Abteils 5 umfaßt eine Längsausrichtung von Querdurchgängen 53. Die Länge L3 der Befestigungslasche 52 ist im wesentlichen gleich zweimal dem gesamten Platzbedarf L4 der beiden Querdurchgänge 53, 53', die aneinander grenzen. Ferner ist die Höhe N der Befestigungszone 44 im wesentlichen gleich diesem Platzbedarf L4.
  • Um die Befestigung des einstückigen Teils 45 zu verwirklichen, läßt man die Befestigungslasche 52 unter dem unteren Durchgang 53' und dann unter dem oberen Durchgang 53 durchlaufen und dann schlägt man die untere Lasche 52 über die Befestigungszone 44 ein.
  • Die einander gegenüberliegenden Seiten der Befestigungszone 44 und des Endes der Befestigungslasche 52 sind mit selbsthaftenden Elementen mit Haken und Schlingen versehen, um die Anbringung des einstückigen Teils 45 auf den beiden Durchgängen 53, 53' bei dieser Ausführung zu verwirklichen. Selbstverständlich ist können auch andere geeignete Befestigungsmittel eingesetzt werden. Das Interesse, zwei übereinander angeordnete Durchgänge 53, 53' zu berücksichtigen, besteht natürlich in einer feineren Einstellmöglichkeit, als wenn die Befestigungslasche 52 nur unter einem einzigen Durchgang verlaufen würde.
  • Die betreffenden Durchgänge 53, 53' können einfach durch Aufnähen auf den textilen Bodenabschnitt 19 des hinteren Abteils 5 oder der Rückseite des vorderen Abteils aufgesetzt werden, insbesondere wenn die Feststellung des Tragesystems nicht durch ein hinteres Abteil erfolgt. Jedoch ist vorzuziehen, daß der Bodenabschnitt 19 fest an der Strukturplatte 20 über der Ausrichtung der Querdurchgänge 53 befestigt ist. In dem in 2 dargestellten Beispiel erfolgt diese Befestigung im Bereich eines Quergurts 55, der auf dem Bodenabschnitt 19 mit Hilfe von zwei Nieten 54 befestigt ist.

Claims (11)

  1. Gepäckstück (1) mit Ziehsystem mit Rollen und Teleskopauszug, umfassend ein vorderes Abteil (4) zum Verstauen von Gegenständen, ein Rückentragesystem (6), das auf dem vorderen Abteil befestigt ist, und eine innere Strukturplatte (9), die die Elemente des Tragesystems (6) trägt, dadurch gekennzeichnet, – daß die Gurtanordnung (10) des Tragesystems (6) aus zwei Stützelementen (12, 13) besteht, die jeweils von einer Versteifungsplatte (14), einer Polsterungsschicht (17) und einer Außenhülle (18) gebildet und schwenkbar auf der Strukturplatte (9) zwischen einer Verwendungsposition, in der die beiden Elemente (12, 13) quer angeordnet sind, wobei sie die Taille des Benutzers umgeben und miteinander durch Verschlußmittel (15, 16) verbunden werden können, und einer Verstauposition, in der die beiden Stützelemente (12, 13) nach Schwenken um ungefähr 90° zueinander längs angeordnet sind, montiert sind, – daß Feststellmittel für die Elemente des Tragesystems vorgesehen sind, wobei die beiden Abstützungselemente der Gurtanordnung in der Verstauposition sind, und – daß sich die innere Strukturplatte auf der gesamten Rückseite des vorderen Abteils erstreckt und auch die Elemente des Ziehsystems mit Rollen und des Teleskopauszugs trägt.
  2. Gepäckstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abstützungselemente (12, 13) abnehmbare Anbringungsmittel umfassen, deren Zusammenwirken es ermöglicht, die beiden Abstützungselemente in Verwendungsposition zusammenzufügen.
  3. Gepäckstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abnehmbaren Anbringungsmittel ein selbsthaftendes Band mit Haken (40), das die Hülle (18) eines ersten Abstützungselementes (12) verlängert, und ein Band von Schlingenelementen (41) umfaßt, das die Hülle (18) des zweiten Abstützungselementes (13) verlängert, wobei die beiden Bänder (40, 41) mit Haken und Schlingen derart angeordnet sind, daß sie in Verwendungsposition übereinanderliegen.
  4. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Anbringung des Abstützungselements (12) durch Zusammenfügen eines ersten Schwenkteils (28), das auf dem Abstützungselement (12) befestigt ist, und eines zweiten Schwenkteils (29), das auf der Strukturplatte (20) im unteren Teil (5a) derselben befestigt ist, erhalten wird.
  5. Gepäckstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Schwenkteil (28) ein Kontaktstück (34) umfaßt, dessen vorspringender Kopf (35) zwei seitliche Flügel (36) mit einer gegebenen Ausrichtung aufweist, und daß das zweite Schwenkteil (29) eine Lagerung (37) umfaßt, deren Öffnung (38), die zwei seitliche Flügel aufweist, einen Durchgang des Kopfes (35) des Kontaktstücks (34) ermöglicht, und daß die Ausrichtung der seitlichen Flügel (36) des Kontaktstücks (34) zu jeder der Flügel der Öffnung (38) unterschiedlich ist, wenn sich das Abstützungselement (12) in der ersten Position befindet, und vorzugsweise auch, wenn es sich in der zweiten Position befindet.
  6. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellmittel der Elemente des Tragesystems ein hinteres Abteil umfassen, das durch ein abnehmbares Feld (7) verschlossen ist und in dem das Tragesystem gelagert ist, wenn sich die beiden Abstützungselemente in ihrer Verstauposition befinden.
  7. Gepäckstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Abteil eine rechteckige Form mit einer Länge L1 und einer Breite 11 hat, wobei die Länge L2 jedes Abstützungselements (12, 13) höchstens gleich L1 und die größte Breite 12 jedes Abstützungselements (12, 13) höchstens gleich 0,5 x 11 ist.
  8. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellmittel der Elemente des Tragesystems mindestens einen Gurt, insbesondere einen Quergurt, umfassen, der das System an die Rückseite des vorderen Abteils anlegen kann.
  9. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragesystem (6) eine Riemenanordnung (11) umfaßt, die ein einstückiges Teil (45) mit zwei Schulterblattabstützungspolsterungen (42, 43) umfaßt, die durch eine zentrale Zone (44) getrennt sind, in der die Befestigung des einstückigen Teils (45) auf der Rückseite (19) des vorderen Abteils erfolgt.
  10. Gepäckstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel des einstückigen Teils (45) geeignet sind, eine Befestigung auf variablen Höhen in Bezug auf die Gurtanordnung (10) zu ermöglichen.
  11. Gepäckstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückige Teil (45) der Riemenanordnung (11) eine Befestigungslasche (52) umfaßt, die die zentrale Zone (44) längs verlängert, daß die Rückseite (19) des vorderen Abteils eine Längsausrichtung von Querdurchgängen (52, 53') umfaßt, und daß die Befestigungslasche (52) durch bestimmte Durchgänge (53, 53') in Abhängigkeit von der gewünschten Höhe durchgeführt wird, dann auf die Innenseite (44a) der zentralen Zone (44) umgelegt wird, wobei die Innenseite (44a) und die Befestigungslasche (52) Verschlußmittel, beispielsweise selbsthaftende Mittel, für ihre Zusammenfügung in dieser Ausführung umfassen.
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