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Die
vorliegende Erfidung betrifft das Gebiet der Gepäckstücke. Sie betrifft insbesondere
ein Gepäckstück, das
ein System zum Tragen auf dem Rücken
des Benutzers und ein Ziehsystem mit Teleskopauszug und Rollen umfaßt.
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Die
Gepäckstückhersteller
versuchen, die mit dem Tragen verbundenen Erschwernisse weitestmöglich zu
erleichtern. Eine wesentliche Weiterentwicklung war die Herstellung
von Gepäckstücken, die ein
Ziehsystem mit Rollen und Teleskopauszug umfassen, das in Gepäckstücke eingebaut
ist, die entweder vom Typ Koffer mit starrer Struktur oder vom Typ
Taschen, deren äußere Hülle aus
einem Textilmaterial besteht, sein können.
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Eine
neue Weiterentwicklung zeigt sich in der Verbindung eines solchen
Ziehsystems mit Rollen und Teleskopgriff mit einem Rückentragesystem. Diese
Verbindung erlaubt es dem Benutzer, je nach den Umständen das
eine oder das andere der beiden Systeme einzusetzen.
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Jedoch
ist aufgrund des Vorhandenseins der Strukturelemente, die für die Anbringung
der Rollen am unteren Teil der Tasche und die Anbringung der starren
Stangen erforderlich sind, die teleskopartig ineinander gleiten
können
und im Griff enden, das Vorhandensein des Ziehsystems mit Rollen
und Teleskopauszug nicht besonders günstig für das Tragen des Gepäcks auf
dem Rücken.
Diese Strukturelemente benötigen
Innengestelle, die zum Teil beim Tragen des Gepäcks auf dem Rücken des
Benutzers anliegen.
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Um
diesen Nachteil zu vermeiden wurde bereits in dem Dokument
US 6,279,706 vorgeschlagen, dem
Strukturelement, das als äußere Führungsschiene
für die
Teleskopstangen dient, die im Ziehgriff enden, eine gekrümmte Ausführung zu
verleihen, die gewissermaßen
der Form des Rückens
des Benutzers beim Tragen nachgebildet ist. Ferner soll diese Führungsschiene
mit gekrümmter
Form in einer Textilhülle
angeordnet werden, die an der Innenwand des Gepäckstücks befestigt wird. Diese Hülle soll
dann einen Dämpfungseffekt
erzeugen, um die Unbequemlichkeit, die durch das Vorhandensein der Führungsschiene,
die am Rücken
des Benutzers anliegt, hervorgerufen wird, zu begrenzen.
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Es
ist anzumerken, daß in
diesem Dokument
US 6,279,706 nur
eine einzige zentrale Führungsschiene
vorhanden ist, die die Teleskopstangen enthält, wobei die Führungsschiene
entlang der Mittelachse des Gepäckstücks angeordnet
ist, so daß der Druck
dieser Führungsschiene
auf den Rücken
im wesentlichen entlang der Wirbelsäule des Benutzers erfolgt,
was ein großer
Nachteil ist.
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Daneben
ist es wünschenswert,
daß der
Einbau eines Rückentragesystems
das Aussehen des Gepäckstücks nicht
beeinträchtigt.
Die Lösung
besteht offensichtlich darin, das Tragesystem vor Blicken zu schützen, wenn
es nicht verwendet wird, was dadurch erfolgen kann, daß das System
in eine von einem Teil des Gepäckstücks gebildete
Lagerung eingegliedert wird. In dem Dokument
US 6,279,706 umfaßt das Gepäckstück ein hinteres Abteil, das
von einem abnehmbaren Feld geschlossen ist und in dem sich das Tragesystem
befindet. In dem Dokument
US 6,592,012 sind
ein oder zwei Eingrifftaschen vorgesehen, die auf der Rückseite
der Tasche befestigt sind, um die Elemente, die die Bänder und
den Gurt bilden, zu enthalten.
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Was
insbesondere die Teile betrifft, die den Gurt des Rückentragesystems
bilden, ist in dem Dokument
US
6,279,706 keine genaue Beschreibung zu finden, sondern
es geht aus der Prüfung
der Zeichnungen hervor, daß es
sich um zwei Gurte handelt, deren Enden, die auf der Rückseite
der Tasche im Inneren des hinteren Abteils befestigt sind, mit einer
Polsterung versehen sind, die dazu bestimmt ist, an den Rücken des
Benutzers in der Trageposition angelegt zu werden.
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Gemäß dem Dokument
US 6,592,012 umfaßt der Gurtteil
des Tragesystems zwei seitliche Laschen, die entlang der Außenränder der
Tasche, die ihnen als Lagerung dient, befestigt sind. In der Verstauposition
sind die beiden Laschen quer zueinander zum Inneren der Tasche umgeschlagen,
und diese wird dann verschlossen, während in der Verwendungsposition
die beiden seitlichen Laschen teilweise und seitlich die Taille
des Benutzers umgeben. Zwischen den beiden seitlichen Laschen ist
im Inneren der Verstautasche eine dämpfende Matratze vorgesehen,
die im wesentlichen die gesamte Breite der Tasche einnimmt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gepäckstück mit einem Rückentragesystem
vorzuschlagen, das eine andere Struktur als die bisher bekannten
aufweist und Vorteile insbesondere hinsichtlich des Komforts beim
Tragen am Rücken
bietet, wobei es sich um ein Gepäckstück handeln
soll, das ein Ziehsystem mit Teleskopauszug und Rollen umfaßt.
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Auf
bekannte Weise umfaßt
dieses Gepäckstück ein vorderes
Abteil zum Verstauen der Gegenstände
eines Rückentragesystems,
das auf dem vorderen Abteil befestigt ist, und eine innere Strukturplatte,
die die Elemente des Tragesystems trägt.
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Erfindungsgemäß besteht
die Gurtanordnung des Tragesystems aus zwei Stützelementen, die auf der Strukturplatte
schwenkbar zwischen einer Verwendungsposition, in der die beiden
Elemente quer angeordnet sind, wobei sie geeignet sind, die Taille
des Benutzers zu umgeben und miteinander durch Verschlußmittel
verbunden zu werden, und einer Verstauposition montiert sind, in
der die beiden Stützelemente
nach Schwenken um ungefähr
90° zueinander
längs angeordnet
sind und durch Feststellmittel an der Rückseite des vorderen Abteils
festgestellt werden können.
Ferner ist jedes Stützelement von
einer Versteifungsplatte, einer Polsterungsschicht und einer Außenhülle gebildet.
Schließlich
erstreckt sich die innere Strukturplatte über die gesamte Rückseite
des vorderen Abteils und trägt
auch die Elemente des Ziehsystems mit Rollen und des Teleskopauszugs.
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So
erstreckt sich die Polsterungsschicht nicht nur im Bereich des genannten
Rückens,
sondern auch seitlich über
die gesamte Fläche
der Abstützungselemente,
die die Taille des Benutzers auf quasi ihrem gesamten Umfang umgeben.
Ferner ermöglicht
es die Längsanordnung
der beiden Abstützungselemente
bei ihrer Verstauung, Abstützungselemente
großer
Abmessungen auch im Falle eines Gepäckstücks mit relativ geringer Breite
auszuführen.
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Im übrigen,
vorausgesetzt, daß es
keine Überlagerung
der beiden Abstützungselemente
bei ihrer Verstauung auf der Rückseite
des vorderen Abteils gibt, ist es möglich, die Abstützungselemente
mit einer genügend
dicken Polsterungsschicht zu versehen.
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Bei
einer Ausführungsform
umfassen die beiden Abstützungselemente
abnehmbare Anbringungsmittel, deren Zusammenwirken es ermöglicht, die
beiden Abstützungselemente
in Verwendungsposition zusammenzubauen. Es kann sich beispielsweise
um ein selbst haftendes Band mit Haken, das die Hülle eines
ersten Abstützungselements
verlängert, und
um ein Band von Schlingenelementen handeln, das die Hülle des
zweiten Abstützungselements
verlängert,
wobei das Band mit Haken und jenes mit Schlingen derart angeordnet
sind, daß sie
in Verwendungsposition übereinander
angeordnet sind. Das Zusammenwirken der Haken und Schlingen der
beiden übereinander
liegenden Bänder
ermöglicht
es, die beiden Abstützungselemente
in der Verlängerung zueinander
zu verbinden, um eine Gurtanordnung zu bilden, die vom Benutzer
einfacher zu bedienen ist. Es ist anzumerken, daß dieser Anbringungstyp nicht dazu
geeignet ist, diese Gurtanordnung zu versteifen, wobei dennoch ein
gewisses Winkelspiel zwischen den beiden Abstützungselementen zueinander
ermöglicht
ist, was für
die Anpassung der Gurtanordnung an die Bewegungen des Körpers des
Benutzers beim Tragen des Gepäckstücks wünschenswert
ist.
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Bei
einer Ausführungsvariante
wird die schwenkbare Anbringung des Abstützungselements durch Zusammenbau
eines ersten Schwenkteils, das am Abstützungselement befestigt ist,
und eines zweiten Schwenkteils, das auf der Strukturplatte im unteren
Teil derselben befestigt ist, erhalten.
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Die
Last der Tasche wird zum Großteil
im Bereich der Gurtanordnung angelegt. Somit ergibt sich im Rahmen
der vorliegenden Erfindung eine Belastung, die an die beiden Schwenkachsen
und somit an die beiden Spiele des ersten und des zweiten Schwenkteils
angelegt wird. Das erste und zweite Teil sind insbesondere entlang
der Schwenkachse einfügbar.
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Bei
einer Ausführungsart
umfaßt
das erste Schwenkteil ein Kontaktstück, dessen vorspringender Kopf
zwei seitliche Flügel
aufweist, die eine gegebene Ausrichtung haben, und umfaßt das zweite Schwenkteil
eine Lagerung, deren Öffnung,
die zwei seitliche Flügel
aufweist, einen entsprechenden Durchgang des Kopfes des Kontaktstücks ermöglicht.
Ferner ist die Ausrichtung der seitlichen Flügel des Kontaktstücks zu jener
der Flügel
der Öffnung unterschiedlich,
wenn sich das Abstützungselement in
der ersten Position und vorzugsweise auch wenn es sich in der zweiten
Position befindet.
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Diese
besondere Anordnung des ersten und des zweiten Stücks ermöglicht es,
die Anbringung der Abstützungselemente
bei der Herstellung des Gepäckstücks zu erleichtern.
Sie macht auch das Ausfahren der Abstützungselemente durch den Benutzer
möglich,
insbesondere wenn er das Tragesystem nicht verwenden und das Gewicht
seines Gepäcks
verringern möchte.
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Bei
einer Ausführungsvariante
bestehen die Feststellmittel der Elemente des Tragesystems aus einem
hinteren Abteil, das durch ein abnehmbares Feld verschlossen ist
und in dem die Elemente angeordnet sind, wenn sich die Abstützungselemente
der Gurtanordnung in ihrer Verstauposition befinden. Diese Variante
wird in dem Maße
bevorzugt, als sie das Tragesystem, wenn es nicht verwendet wird,
versteckt, was schöner
ist, und als sie es unzugänglich macht,
wodurch jede Gefahr des Verhakens vermieden wird.
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Wenn
das hintere Abteil eine rechteckige Form mit einer Länge L1 und
einer Breite 11 hat, muß die Länge L2 jedes Abstützungselements
geringer als L1 und die größte Breite 12 jedes
Abstützungselements
geringer als 0,5 × 11
sein. Da jedes Abstützungselement
eine Versteifungsplatte umfaßt,
ist es nicht möglich,
das Abstützungselement
auf sich selbst einzufalten, um es im Inneren des hinteren Abteils
anzuordnen. Deshalb sollten diese Abmessungen eingehalten werden.
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Bei
einer Ausführungsvariante
können
die Feststellelemente des Tragesystems nur einen oder mehrere Gurte,
insbesondere Quergurte, umfassen, die die Elemente an die Rückseite
des vorderen Abteils anlegen können.
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Bei
einer Ausführungsvariante
umfaßt
die Riemenanordnung ein einstückiges
Teil mit zwei Stützpolsterungen
für die
Schultern, die durch eine zentrale Zone getrennt sind, in der die
Befestigung des einstückigen
Teils auf der Rückseite
des vorderen Abteils erfolgt, die, falls vorhanden, den Boden des
hinteren Abteils darstellt. Diese Variante bringt dem Benutzer maximalen
Komfort beim Tragen des Gepäckstücks am Rücken dank
der Polsterungen, die sowohl in der Riemenanordnung als auch in
den Abstützungselementen
der Gurtanordnung vorhanden sind.
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Nach
einer Ausführungsart
dieser gerade genannten Variante sind die Befestigungsmittel des einstückigen Teils
in der Lage, eine Befestigung mit variablen Höhen in Bezug auf die Gurtanordnung
zu ermöglichen.
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Vorzugsweise
umfaßt
das einstückige
Teil der Riemenanordnung eine Befestigungslasche, die die zentrale
Zone längs
verlängert,
und umfaßt
die Rückseite
des vorderen Abteils – die
eventuell der Boden des hinteren Abteils ist – eine Aufeinanderfolge von
Querdurchgängen,
und wird die Befestigungslasche durch bestimmte Durchgänge in Abhängigkeit
von der gewünschten
Höhe durchgeführt, dann
auf die Innenseite der zentralen Zone umgelegt, wobei die Innenseite
und die Befestigungslasche Verschlussmittel, beispielsweise selbst
haftende Elemente, für
ihren Zusammenbau in dieser Ausführung umfassen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung, wobei das Ausführungsbeispiel eine Reisetasche
mit Ziehsystem mit Rollen und Teleskopauszug und Rückentragesystem
betrifft, das in einem hinteren Abteil verstaut werden kann, wobei das
Tragesystem eine Gurtanordnung umfaßt, die von zwei Abstützungselementen
gebildet ist, die schwenkbar montiert sind, um eine Querverwendungsposition,
in der sie sich in Ausrichtung zueinander befinden, und eine Längsverstauposition
einnehmen zu können,
in der sie zueinander parallel im Inneren des hinteren Abteils angeordnet
sind. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung der Reisetasche, wobei das hintere Abteil
verschlossen ist,
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2 eine
schematische Vorderansicht der Rückseite
der Tasche gemäß 1,
wobei das hintere Abteil offen ist, und der Elemente, die das Rückentragesystem
bilden, vor der Anbringung an der Tasche,
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3 eine
schematische Vorderansicht der Rückseite
der Tasche aus 1, wobei die Elemente des Tragesystems
der Tasche zusammengebaut sind und sich in dem offenen hinteren
Abteil in Verstauposition befinden,
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4 eine
schematische Teilschnittansicht entlang der Achse IV-IV aus 3 und
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5 eine
Planansicht eines Abstützungselements
von hinten gesehen.
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Die
Reisetasche 1, die in aufrechter Position in 1 dargestellt
ist, ist mit einem Ziehsystem mit Rollen 2 und Teleskopgriff 3 versehen.
Sie umfaßt
ein vorderes Abteil 4, das dazu bestimmt ist, die normale Last
der Tasche zu enthalten, und ein hinteres Abteil, das dazu bestimmt
ist, ein Tragesystem 6 zu enthalten. Das hintere Abteil 5 kann
offen und geschlossen sein, dank eines abnehmbaren Feldes 7,
dessen Öffnen
und Schließen
beispielsweise mit Hilfe eines Führungsschienenverschlusses 8 erfolgen
kann. In 1 ist das Feld 7 verschlossen,
so daß das
Rückentragesystem 6 von
außen
nicht direkt sichtbar ist.
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In 3 ist
das abnehmbare Feld 7 offen, wobei es unter dem Boden 9 der
Tasche 1 umgelegt und durch geeignete Mittel gehalten wird.
Wenn das abnehmbare Feld 7 offen ist, macht es das Rückentragesystem 6,
das aus einer Gurtanordnung 10 und einer Riemenanordnung 11 besteht,
für den
Benutzer zugänglich.
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Die
Gurtanordnung 10 umfaßt
zwei Abstützungselemente 12, 13 rechts
bzw. links zur Mittelachse DD' der
Tasche, wobei jedes Element derart schwenkbar montiert ist, das
es in eine Verwendungsposition, in der die beiden Elemente 12, 13 eine
Queranordnung zur Achse DD' aufweisen
und die Taille des Benutzers umgeben und miteinander durch Verschlussmittel 15, 16 verbunden
werden können,
und in eine Verstauposition wie in 3 dargestellt,
in der die beiden Abstützungselemente 12, 13 nach
Schwenken um ungefähr
90° zueinander eine
Längsanordnung
zur Achse DD' aufweisen,
wobei sie zueinander parallel sind und in dem hinteren Abteil verstaut
werden können,
geschwenkt werden kann.
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Jedes
Abstützungselement 12, 13 ist
von einer Versteifungsplatte 14, einer Polsterungsschicht 17 und
einer Außenhülle 18 gebildet
(4).
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Der
Boden des hinteren Abteils 5 ist von einem textilen Bodenabschnitt 19 gebildet,
der eine Strukturplatte 20 abdeckt, die den starren Beschlag der
Tasche 1 bildet, auf dem die verschiedenen Elemente des
Ziehsystems mit Rollen 2 und Teleskopgriff 3 befestigt
sind.
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Jede
Strukturplatte 20 erstreckt sich über die gesamte Rückseite
des vorderen Abteils 5. Die beiden Abstützungselemente 12, 13 sind
schwenkbar auf dieser Strukturplatte 20 befestigt, so daß die Schwenkachsen 21, 22 zwischen
den Abstützungselementen 12, 13 und
der Platte 20 die Last der Tasche, die auf das Gurtelement
beim Tragen der Tasche am Rücken
einwirkt, ohne Verformung des textilen Bodenabschnitts 19 tragen
können.
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Jedes
Abstützungselement 12, 13 hat
eine global längliche
Form mit einem proximalen Ende 12a, 13a mit größerer Abmessung,
wobei das proximale Ende 12a, 13a der Zone, die
die Schwenkachse 21, 23 umgibt und die direkt
am Rücken
des Benutzers im Lendenbereich anliegt, entspricht. In diesem proximalen
Ende 12a, 13a ist die Polsterung vorzugsweise
durch ein kreisförmiges
Schaumpolster 23 verstärkt,
der in den 2 und 3 punktiert
dargestellt ist.
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Für das Schließen der
Gurtanordnung 10 um die Taille des Benutzers umfaßt jedes
Abstütrungselement 12, 13 ein
Verschlussmittel 15, 16, das auf einem am distalen
Ende 12b des Abstützungselements 12 befestigten
Gurt 24 vorgesehen ist. Diese Befestigung kann durch eine
Naht 25, insbesondere in Kreuzform, wie in 5 dargestellt,
auf die textile Hülle 18,
die das Abstütrungselement 12 umhüllt, erfolgen.
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Die
vom ersten 12 und zweiten Abstütrungselement 13 getragenen
Verschlußmittel
können
für ihre
Zusammenfügung
miteinander zusammenwirken. In 5 ist ein
Verschlußmittel
männlichen
Typs 26 dargestellt, das mit einem Mittel weiblichen Typs 27 zusammenwirken
kann, in das das männliche
Mittel 26 lösbar
eingefügt
wird.
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Als
nicht erschöpfendes
Beispiel ist in den 2 bis 4 eine besondere
Ausführungsart
der schwenkbaren Anbringung einer Einheit 12 zur Abstützung auf
der Strukturplatte 20 dargestellt, die ein erstes Schwenkteil 28,
das auf dem Stütrelement 12 befestigt
ist, und ein zweites Schwenkteil 29, das indirekt auf der
Strukturplatte 20 im unteren Teil 5a des hinteren
Abteils 5 befestigt ist, einsetzt. Das erste Schwenkteil 28 kann
durch Aufnähen 30 auf
die textile Hülle 18 des
Abstützungselements 12,
die natürlich
aus einem aus mechanischer Sicht ausreichend festen Stoff sein muß, befestigt
werden.
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Das
zweite Schwenkteil 29 kann ebenfalls durch Aufnähen 31 auf
den textilen Bodenabschnitt 19 des Abteils 5 befestigt
werden, wobei aber vorzugsweise zwischen dem zweiten Schwenkteil 29 und
dem Bodenabschnitt 19 eine Verstärkungsplatte 32 angeordnet
wird, die selbst auf der Strukturplatte 20 durch Nieten 33 befestigt
ist.
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Die
beiden Schwenkteile 28, 29 können insbesondere thermogeformte
Kunststoffteile sein, die durchgehende Löcher für den Durchgang der Nahtpunkte
aufweisen.
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Das
erste Schwenkteil 28 umfaßt ein Kontaktstück 34,
dessen vorspringender Kopf 35 zwei seitliche Flügel 36 aufweist.
Das zweite Schwenkteil 29 umfaßt eine Lagerung 37,
deren Öffnung 38 dieselbe
Ausführung
hat, aber etwas größer als
der vorspringende Kopf 35 mit den beiden seitlichen Flügeln 36 des
Kontaktstücks 34 des
ersten Schwenkteils 28 dimensioniert ist. So kann der Kopf 35 des
Kontaktstücks 34 auf
angepaßte
Weise durch die Öffnung 38 hindurchgeführt werden.
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Es
ist anzumerken, daß die
seitlichen Flügel 36 des
Kontaktstücks 34 in
einem geringeren Abstand zur Basis 39 des ersten Schwenkteils
angeordnet sind, damit ein möglichst
geringes Spiel zwischen dem ersten 28 und dem zweiten Schwenkteil 29 vorhanden
ist, wenn der Zusammenbau der beiden Teile erfolgt ist.
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Wie
aus der vergleichenden Studie der 2 und 5 hervorgeht,
haben die seitlichen Flügel
in der Öffnung 38 des
zweiten Schwenkteils 29 dieselbe Querausrichtung in Bezug
auf die Mittelachse DD' der
Tasche wie das Abstützungselement 12. Vergleichsweise
ist die Ausrichtung der seitlichen Flügel des ersten Schwenkteils 28 schräg mit einer Neigung,
die 45° zur
vorgenannten Querrichtung betragen kann. So werden die seitlichen
Flügel 36 des Kontaktstücks 34 daran
gehindert, durch die Öffnung 38 auszutreten,
wenn sich das Abstützungselement 12 in
der Verwendungsposition in Querrichtung befindet, wie in 2 dargestellt.
Dasselbe gilt auch, wenn sich das Abstützungselement 12 in
seiner Verstauposition befindet, wie in 3 dargestellt.
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Bei
der Ausführungsart,
die in 5 dargestellt ist, ist die Anordnung der seitlichen
Flügel 36 derart,
daß nach
dem Durchführen
des Kopfes 35 des Kontaktstücks 34 durch die Öffnung 38 das
Abstützungselement 12 um
45° geschwenkt
wird, um die Queranordnung aus 2 zu erhalten,
dann neuerlich in dieselbe Richtung um 90°, um die Längsanordnung aus 3 zu
erhalten. Wenn sich folglich der Benutzer damit begnügt, das
Abstützungselement 12 von
der Verwendungsposition in die Verstauposition zu schwenken und
umgekehrt, bleibt das Abstützungselement 12 konstant
schwenkbar montiert, ohne sich von der Strukturplatte 20 zu
lösen.
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In
dem in 2 dargestellten Beispiel hat das hintere Abteil 5 eine
im wesentlichen rechteckige innere Form mit einer Länge L1 und
einer Breite 11. Diese Abmessungen bedingen den möglichen
Platzbedarf jedes Abstützungselements 12, 13 mit
der Länge
L2 des Abstützungselements 12,
die höchstens
gleich der Länge
L1 sein darf, und mit der größten Breite 12 des
Abstützungselements 12,
die höchstens
gleich der Hälfte
von 12 sein darf. Die oben erwähnten Abmessungen L2 und 12 entsprechen
den Abmessungen der Versteifungsplatte 14, die sich im
Inneren des Abstützungselements 12 befindet,
wobei diese Platte beim Verstauen des Tragesystems 6 im
Inneren des Abteils 5 nicht umgelegt werden kann.
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Es
ist allerdings vorzuziehen, daß die
Länge L2
der Abstützungselemente 12, 13 nicht
die gesamte Länge
L1 des Abteils 5 einnimmt, um den Einsatz einer Riemenanordnung 11,
die auch eine Schutzpolsterung umfaßt, im oberen Teil 5b des
Abteils 5 zu ermöglichen.
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Um
die Bedienung der Gurtanordnung 10 zu vereinfachen, kann
es vorteilhaft sein, die beiden Abstützungselemente 12, 13,
wenn sie in Verwedungsposition sind, durch abnehmbare Verbindungsmittel zusammenzufügen. In
dem in 2 dargestellten Beispiel handelt es sich um zwei
Bänder 40, 41,
die die textile Hülle 18 des
ersten Abstützungselements 12 bzw.
des zweiten Abstützungselements 13 verlängern. Jedes
dieser Bänder 40, 41 ist
mit selbst haftenden Elementen, beispielsweise Haken auf dem Band 40 des
ersten Abstützungselements 12 und Schlingen
auf dem Band 41 des zweiten Abstützungselements 13,
versehen.
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Die
Abmessungen der beiden genannten Bänder 40, 41 sind
derart, daß sie
einander zumindest teilweise überlappen,
wenn sich die beiden Abstützungselemente 12, 13 in
Verwendungsposition befinden. Die Schlingen und Haken befinden sich
an den Seiten der Bänder 40, 41,
die einander bei dieser Übereinanderanordnung
gegenüberliegen,
um das Verhaken der beiden Bänder
und somit die Zusammenfügung
der beiden Abstützungselemente 12, 13 durchzuführen. Es
handelt sich nicht um eine starre Zusammenfügung, so daß bei Bewegungen des Körpers des
Benutzers während
des Tragens der Tasche diese Zusammenfügung nicht dazu geschaffen
ist, das relative Schwenken der beiden Abstützungselemente 12, 13 um
ihre Schwenkachse 21, 22 zu verhindern.
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In
den 2 und 3 ist ein Ausführungsbeispiel
einer Riemenanordnung 11 dargestellt, die dazu bestimmt
ist, auf zentrale Weise entlang der Mittelachse DD' auf dem Bodenabschnitt 19 des
Abteils 5 befestigt zu werden.
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Diese
Riemenanordnung 11 ist von einem einstückigen Teil 45 gebildet,
das eine zentrale Zone 44 umfaßt, beiderseits derer zwei
Schulterblattstützpolsterungen 42, 43 vorgesehen
sind, die sich nach oben durch Stützpolsterungen auf dem oberen
Teil der Schultern 46, 47 verlängern. Die Schulterblattpolsterungen 42, 43 und
die Schulterpolsterungen 46, 47 können in
eine textile Hülle
gehüllt
sein.
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Die
zentrale Zone 44, die zur Befestigung des einstückigen Teils 45 dient,
ist vorzugsweise durch eine Versteifungsplatte verfestigt, die sich
seitlich in jeder Schulterblattpolsterung 42, 43 erstrecken kann.
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Die
Riemenanordnung 11 umfaßt zusätzlich zum einstückigen Teil 45 Gurte 48, 49,
die jede Schulterpolsterung 46, 47 mit dem unteren
Teil 5a des hinteren Abteils 5 verbinden, wie
in 3 veranschaulicht.
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In 2 sind
punktiert zwei Falzlinien 50, 51 symbolisch dargestellt,
die global das begrenzen, was oben als Schulterblattpolsterungen 42, 43 und Schulterpolsterungen 46, 47 bezeichnet
wurde. Diese Falzlinien 50, 51 ermöglichen
das Umlegen der Schulterpolsterungen 46, 47 bei
der Anbringung der Riemenanordnung 11 im Inneren des Abteils 5 zur
ihrer Verstauung. Diese Falzlinien 50, 51 können insbesondere
Befestigungslinien durch Aufnähen
von zwei Gurten, die in den Figuren nicht dargestellt sind, entsprechen,
die das einstückige
Teil 45 mit dem oberen Rand des hinteren Abteils 5 verbinden.
Die Gurte mit vorzugsweise einstellbarer Länge ermöglichen es, die Tragebedingungen
in Abhängigkeit
vom Körperbau
des Benutzers einzustellen.
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In
dem dargestellten Beispiel erfolgt die Befestigung des einstückigen Teils 45 auf
dem Bodenabschnitt 19 des hinteren Abteils 5 derart,
daß eine Befestigung
in variablen Höhen
in Bezug auf Gurtanordnung 11 möglich ist, wobei die Wahl der
Höhe ebenfalls
vom Körperbau
des Benutzers abhängt.
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Genauer
umfaßt
das einstückige
Teil 45 eine Befestigungslasche 52, die die zentrale
Zone 44 längs
verlängert.
Der Bodenabschnitt 19 des hinteren Abteils 5 umfaßt eine
Längsausrichtung
von Querdurchgängen 53.
Die Länge
L3 der Befestigungslasche 52 ist im wesentlichen gleich
zweimal dem gesamten Platzbedarf L4 der beiden Querdurchgänge 53, 53', die aneinander
grenzen. Ferner ist die Höhe N
der Befestigungszone 44 im wesentlichen gleich diesem Platzbedarf
L4.
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Um
die Befestigung des einstückigen
Teils 45 zu verwirklichen, läßt man die Befestigungslasche 52 unter
dem unteren Durchgang 53' und
dann unter dem oberen Durchgang 53 durchlaufen und dann schlägt man die
untere Lasche 52 über
die Befestigungszone 44 ein.
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Die
einander gegenüberliegenden
Seiten der Befestigungszone 44 und des Endes der Befestigungslasche 52 sind
mit selbsthaftenden Elementen mit Haken und Schlingen versehen,
um die Anbringung des einstückigen
Teils 45 auf den beiden Durchgängen 53, 53' bei dieser
Ausführung
zu verwirklichen. Selbstverständlich
ist können
auch andere geeignete Befestigungsmittel eingesetzt werden. Das Interesse,
zwei übereinander
angeordnete Durchgänge 53, 53' zu berücksichtigen,
besteht natürlich
in einer feineren Einstellmöglichkeit,
als wenn die Befestigungslasche 52 nur unter einem einzigen
Durchgang verlaufen würde.
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Die
betreffenden Durchgänge 53, 53' können einfach
durch Aufnähen
auf den textilen Bodenabschnitt 19 des hinteren Abteils 5 oder
der Rückseite des
vorderen Abteils aufgesetzt werden, insbesondere wenn die Feststellung
des Tragesystems nicht durch ein hinteres Abteil erfolgt. Jedoch
ist vorzuziehen, daß der
Bodenabschnitt 19 fest an der Strukturplatte 20 über der
Ausrichtung der Querdurchgänge 53 befestigt
ist. In dem in 2 dargestellten Beispiel erfolgt
diese Befestigung im Bereich eines Quergurts 55, der auf
dem Bodenabschnitt 19 mit Hilfe von zwei Nieten 54 befestigt
ist.