DE102006027615A1 - Wäschebehandlungsmaschine mit Beschickungsmittel an der Frontseite des Maschinengehäuses und Beschickungsmittel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Wäschebehandlungsmaschine (1), wie Waschmaschine oder Trockner, umfassend eine drehbar gelagerte Trommel, die über eine in der Frontseite (2) des Maschinengehäuses angeordnete Tür beschickbar ist, wobei im Bereich der Frontseite (2) unterhalb der Tür bzw. Türöffnung (3) Mittel (4) vorgesehen sind, die in Wirkverbindung mit bzw. an dem Gehäuse (5) angeordnet sind, zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel. Erfindungsgemäß umfasst dabei das Mittel (4) einen an die Frontseite (2) des Gehäuses (5) angesetzten Korb (6) mit einer Frontwand (7), die aus der Ebene der Frontseite (2) des Gehäuses (5) herausklappbar ist, und wobei die Frontwand (7) des Korbes (6), dessen untere Kante (8) an der Frontseite (2) des Gehäuses (5) anscharniert ist, etwa den unteren Bereich der Frontseite (2) abdeckt. Die Erfindung betrifft ferner ein Beschickungsmittel (4) zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel einer Wäschebehandlungsmaschine (1).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Wäschebehandlungsmaschine, wie Waschmaschine oder Trockner, umfassend eine drehbar gelagerte Trommel, die über eine in der Frontseite des Maschinengehäuses angeordnete Tür beschickbar ist, wobei im Bereich der Frontseite unterhalb der Tür bzw. der Türöffnung Mittel vorgesehen sind, die in Wirkverbindung mit bzw. an dem Gehäuse angeordnet sind, zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel. Die Erfindung betrifft ferner ein Beschickungsmittel zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel einer Wäschebehandlungsmaschine.
- Aus dem Stand der Technik gemäß der
EP 1 577 434 A2 ist eine Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Waschmaschine bekannt, bei der insbesondere im Frontbereich des Maschinengehäuses Mittel angeordnet sind, die den Befüllvorgang bzw. den Entleerungsvorgang der Trommel erleichtern sollen. Die dort verwendeten Mittel des Standes der Technik umfassen hierbei einen aus dem Maschinengehäuse herausziehbaren Schub, auf den beispielsweise ein Korb gestellt werden kann. Der Korb soll dabei vornehmlich verhindern, dass Wäsche beim Herausnehmen auf den Boden fällt. Weiter werden dort noch Ausführungen gezeigt, wobei neben einem Schub auch noch klappbare Regalböden an der Frontseite des Maschinengehäuses vorgehalten werden können. - Bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Beschickungshilfen wird es als nachteilig angesehen, dass grundsätzlich ein Wäschekorb vorhanden sein muss, der mit den in der Frontseite vorhandenen Mitteln zu kombinieren ist. Zudem gilt bei den bekannten Beschickungsmitteln, dass diese als feste Bestandteile zum Maschinengehäuse gehören.
- Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine Wäschebehandlungsmaschine mit Beschickungsmittel, bzw. Beschickungsmittel für eine Wäschebehandlungsmaschine bereit zu stellen, die einfach und bequem zu handhaben sind, wobei die Beschickungsmittel einfach am Maschinengehäuse anzusetzen sind.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Wäschebehandlungsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. mit einem Beschickungsmittel mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 9.
- Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird als Beschickungsmittel an die Frontseite des Maschinengehäuses ein Korb mit einer Frontwand angesetzt, der aus der Ebene der Frontseite des Gehäuses heraus klappbar ist, wobei die Frontseite des Korbes, dessen untere Kante an der Gehäusefrontseite anscharniert ist, etwa den unteren Bereich der Gehäusefrontseite abdeckt.
- Der Korb hat viele Vorteile. Nach der Benutzung kann er nass eingeklappt werden. Die Trocknung ist durch die Durchlässigkeit des Gitters gewährleistet. Er kann aufgrund seiner einfachen Handhabung für den Beschick- bzw. Entleerungsvorgang der Trommel durch einfaches Herausklappen in seine Betriebslage verschwenkt werden. Der erfindungsgemäße Korb kann zudem nachträglich als Zubehörteil an Maschinen angebracht werden, ohne einen baulichen Eingriff an der Maschine vorzunehmen. Auch bedarf es bei der erfindungsgemäßen Lösung keines konstruktiven Aufbaus am Gehäuse der Waschmaschine. Ein zusätzlicher separater Korb, wie es beim Stand der Technik erforderlich ist, ist nach der erfindungsgemäßen Lösung nicht mehr notwendig.
- In Weiterbildung der Erfindung sind die Seitenwände des angesetzten Korbes hierbei flexibel ausgebildet. Auch wird in vorteilhafter Weise bereitgestellt, dass im Bereich der Frontwand des Korbes eine Aussparung vorhanden ist, so dass ein Zugang zum Flusensieb im Gehäuse der Waschmaschine bei angeklapptem Zustand des Korbes gegeben ist. Somit stellt insbesondere der als separates Teil nachträglich angebrachte Korb keine Behinderung für die Wartung der Maschine dar.
- Die obere Korbkante ist dabei im geringen Abstand zur Unterkante der Beschickungsöffnung angeordnet, wobei hier vorzugsweise 5 bis 15 cm als vorteilhaft angesehen werden. Auch wird durch den Korb die Zugänglichkeit zur Beschickungsöffnung nicht behindert, weil der Korb bequem erreichbar ist. Zur Schließung des Korbes hinsichtlich seiner Seitenwände wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die flexibel ausgebildeten Seitenwände des Korbes beispielsweise knickbare Falten umfassen, die im zusammengelegten Zustand in der Ebene der Frontseite des Gehäuses zu liegen kommen. Eine andere Ausführungsform ist, dass die flexibel ausgebildeten Seitenwände des Korbes netzartig ausgebildet sind, so dass die Netzstruktur sich ebenfalls in die Fläche der Frontwand legt.
- Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Seitenwände des Korbes, kann auch vorgesehen sein, dass die Seitenwände des Korbes in der Frontseite des Gehäuses versenkbar angeordnet sind. Hierbei können dann beispielsweise Schlitze im Bereich des Frontgehäuses angeordnet sein, in die dann die Seitenwände oder zumindest die tragenden Elemente für die Seitenwände versinken können. Dabei ist in vorteilhafter Weise, wie oben bereits schon geschildert, die Frontwand des Korbes maschenartig ausgebildet, so dass insbesondere bei Aufnahme von feuchter Wäsche eine Belüftung der aufbewahrten Wäsche gegeben ist.
- In Weiterbildung des Korbes, kann dieser auch als separates Nachrüstteil ausgebildet sein, um ihn an die Gehäusefront anzusetzen. Die Erfindung betrifft somit ebenfalls ein Beschickungsmittel für eine Wäschebehandlungsmaschine, welches insbesondere als Korb ausgeführt ist und mindestens eines der oben beschrieben Merkmale umfasst.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 : eine perspektivische Darstellung einer Wäschebehandlungsmaschine mit einem an der Frontseite des Gehäuses angesetzten Korb; -
2 : eine weitere Darstellung gemäß der1 mit aufgefaltetem Korb, ebenfalls in der Perspektive; -
3 : eine Einzeldarstellung des Korbes als separates Nachrüstteil und -
4 : eine weitere Ausführungsform des Korbes mit versenkbaren Seitenwänden. - Die
1 zeigt in der Perspektive eine Wäschebehandlungsmaschine1 , insbesondere eine Waschmaschine, umfassend eine in einem Laugenbehälter drehbar gelagerte Trommel, die über eine in der Frontseite2 des Maschinengehäuses angeordnete Tür3 beschickbar ist. Im Bereich der Frontseite2 sind unterhalb der Tür3 oder der Türöffnung Mittel4 vorgesehen, die in Wirkverbindung mit bzw. an dem Gehäuse5 angeordnet sind, zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel. - Wie aus den
1 bis4 zu erkennen ist, umfasst das Mittel4 einen an die Frontseite2 des Gehäuses5 angesetzten Korb6 mit einer Frontwand7 , die aus der Ebene der Frontseite2 des Gehäuses5 herausklappbar ist, wie dies in der2 dargestellt ist. Die Rückwand des Korbes6 wird dabei von der Frontseite2 des Gehäuses5 gebildet. Dabei ist die Frontwand7 des Korbes6 mit ihrer unteren Kante8 an der Frontseite2 des Gehäuses anscharniert, und deckt etwa den unteren Bereich der Frontseite2 des Gehäuses ab. - Dabei sind, wie insbesondere aus der
2 oder3 zu erkennen ist, die Seitenwände9 und10 des angesetzten Korbes6 flexibel ausgebildet. Bei der Ausführung gemäß2 sind die Seitenwände9 und10 netzartig ausgeführt. Der obere Rand bzw. ein Teilbereich des Seitenteils9 ,10 ist jeweils mittels eines Aufrollers14 aufrollbar. Die Aufroller14 sind jeweils an der Frontseite2 des Gehäuses angebracht. - Bei der Ausführungsform der
3 wird die Flexibilität der Seitenwände9 und10 durch knickbare Falten9a ,10a erreicht. Eine andere Lösung die Seitenwände9 und10 auszugestalten, ist insbesondere in der4 dargestellt, wo die Seitenwände9 und10 des Korbes6 in der Frontseite2 des Gehäuses6 versenkbar angeordnet sind. Hierbei sind die Seitenwände9 und10 in an der Frontseite2 des Gehäuses5 angeordneten Schlitzen11 versenkbar. - Wie aus den
1 bis4 zu erkennen ist, wird im Bereich der Frontwand7 des Korbes6 eine Aussparung12 bereit gestellt, die insbesondere für den Zugang des Flusensiebes, welches im Gehäuse5 der Maschine angeordnet ist, bestimmt ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass, wenn der Korb6 angeklappt ist, so wie dies in der1 zu erkennen ist, über die Aussparung12 , die ebenfalls als anscharnierte Klappe13 ausgebildet ist, das Flusensieb zur Reinigung heraus genommen werden kann. Wie aus allen Figuren weiter zu erkennen ist, ist die Frontwand7 des Korbes6 maschenartig ausgebildet, so dass, wenn beispielsweise angefeuchtete Wäsche in dem Korb6 liegt, diese auch durchlüftet wird. - Wie bereits schon ausgeführt, kann der Korb
6 auch als separates Nachrüstteil ausgebildet sein, so dass er an die Fontseite2 des Maschinengehäuses5 jederzeit, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen, angesetzt und/oder befestigt werden kann. Der Korb4 ist sowohl bei Waschmaschinen als auch bei Trocknern oder Waschtrocknern verwendbar.
Claims (10)
- Wäschebehandlungsmaschine (
1 ), wie Waschmaschine oder Trockner, umfassend eine drehbar gelagerte Trommel, die über eine in der Frontseite (2 ) des Maschinengehäuses angeordnete Tür beschickbar ist, wobei im Bereich der Frontseite (2 ) unterhalb der Tür bzw. der Türöffnung (3 ) Mittel (4 ) vorgesehen sind, die in Wirkverbindung mit bzw. an dem Gehäuse (5 ) angeordnet sind, zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (4 ) einen an die Fronseite (2 ) des Gehäuses (5 ) angesetzten Korb (6 ) mit einer Frontwand (7 ) umfasst, die aus der Ebene der Frontseite (2 ) des Gehäuses (5 ) herausklappbar ist, und wobei die Frontwand (7 ) des Korbes (6 ), dessen untere Kante (8 ) an der Frontseite (2 ) des Gehäuses (5 ) anscharniert ist, etwa den unteren Bereich der Frontseite (2 ) abdeckt. - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (9 ,10 ) des angesetzten Korbes (6 ) flexibel ausgebildet sind. - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Frontwand (7 ) des Korbes (6 ) eine Aussparung (12 ) bereitgestellt ist, für den Zugang zum Flusensieb im Gehäuse (5 ) der Waschmaschine (1 ) bei angeklapptem Zustand des Korbes (6 ). - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aussparung (12 ) eine anscharnierte Klappe (13 ) angeordnet ist. - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die flexibel ausgebildeten Seitenwände (9 ,10 ) des Korbes (6 ) als knickbare Falten ausgebildet sind. - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die flexibel ausgebildeten Seitenwände (9 ,10 ) des Korbes (6 ) netzartig ausgebildet sind. - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (9 ,10 ) des Korbes (6 ) in der Frontseite (2 ) des Gehäuses (5 ) versenkbar angeordnet sind. - Wäschebehandlungsmaschine (
1 ) nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontwand (7 ) des Korbes (6 ) maschenartig ausgebildet ist. - Waschmaschine nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (
6 ) als separates Nachrüstteil an die Frontseite (2 ) des Gehäuses (5 ) ansetzbar ist. - Beschickungsmittel (
4 ) für eine Wäschebehandlungsmaschine (1 ) mit mindestens einem der Merkmale der Ansprüche 1 bis 9.
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