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Die
vorliegende Erfindung ist auf eine Betätigungsvorrichtung für ein Schloss
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 zum Öffnen und/oder Schließen eines
beweglichen Teils eines Fahrzeugs, insbesondere einer Tür, einer
Heckklappe oder dergleichen gerichtet. Dabei weist eine derartige
Betätigungsvorrichtung
eine durch einen Motor betätigbare Schutzklappe
auf, die durch ein Federelement belastbar ist, und die zumindest
zwei Stellungen einnehmen kann, nämlich eine Ruhestellung, in
der die Schutzklappe bündig
die Oberfläche
des beweglichen Teils abschließt,
und eine Betriebsstellung, bei der ein Benutzer in die Betätigungsvorrichtung
eingreifen kann. Ferner ist in oder an der Gehäusekonstruktion der Betätigungsvorrichtung
ein Betätigungselement
zur Betätigung
des Schlosses vorgesehen. Durch das Betätigungselement kann der Benutzer das
Schloss Öffnen
und/oder Schließen.
Die gesamte Betätigungsvorrichtung
kann derart in dem beweglichen Teil des Fahrzeugs eingelassen sein,
dass sie eine glatte Front, insbesondere durch die Schutzklappe,
mit der Außenseite
des beweglichen Teils bildet, wodurch sie im Wesentlichen verborgen
in dem beweglichen Teil vorgesehen ist. Eine Betätigung des Schlosses findet
durch den Benutzer nur dann statt, wenn sich die Schutzklappe in
ihrer Betriebsstellung befindet. Das eigentliche Betätigungselement
ist somit versteckt innerhalb der Betätigungsvorrichtung angeordnet.
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Aus
dem Stand der Technik ist die europäische Patentschrift
EP 1 402 138 B1 bekannt,
die eine gattungsgemäße Betätigungsvorrichtung
offenbart. Bei dieser Erfindung kommen zwei grundsätzlich verschiedene
Ausführungsformen
der Betätigungsvorrichtung
zum Einsatz, nämlich
eine elektromechanische und eine rein mechanische Ausführungsform. Die
elektrische Betätigungsvorrichtung
wirkt mit einem elektromechanischen Schloss zum Öffnen oder Schließen des
beweglichen Teils zusammen. Dabei wird ein elektrisches Schaltsignal
oder Schaltimpuls ausgenutzt, um das elektrische Schloss zu betätigen. Bei
der mechanischen Betätigungsvorrichtung
ist dagegen ein Hebel im Inneren der Betätigungsvorrichtung vorgesehen,
wodurch das mechanische Schloss betätigt wird. Bei beiden Ausführungsformen kann
die Schutzklappe automatisch durch einen Motor von der Ruhestellung
in die Betriebsstellung überführt werden,
um einen hohen Bedienkomfort zu bieten. Allerdings wird durch die
automatische Betätigung
der Schutzklappe zusätzlich
Energie durch den Motor verbraucht, die normalerweise aus der Fahrzeugbatterie
stammt, wenn das Fahrzeug abgestellt ist. Aufgrund des steigenden
Energieverbrauches für diverse
Systeme und Aggregate im Fahrzeug gilt es, besonders sparsame Systeme
zu entwickeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Fahrzeugbatterie
auch nach einem längeren
Stillstand genügend Energie
bereitstellt, um den Fahrzeugmotor zu starten.
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Ausgehend
von dem zuvor genannten Stand der Technik ist es daher Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine elektrische oder elektromechanische Betätigungsvorrichtung
für ein
Schloss zu schaffen, die einen hohen Bedienungskomfort aufweist und
energiesparsam ist. Außerdem
soll die Betätigungsvorrichtung
auch bei einem Stromausfall oder einem Defekt in der Elektrik bzw.
Elektronik funktionsfähig
bleiben.
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Die
vorliegende Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst, denen folgende besondere
Bedeutung zukommt.
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Damit
die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
auch bei einem Stromausfall funktionsfähig bleibt, muss die Schutzklappe
auch manuell betätigbar
sein. Zu diesem Zweck muss der Benutzer die Schutzklappe auch manuell
drehen bzw. schwenken können,
um in die Betätigungsvorrichtung
eingreifen zu können.
Nachdem der Benutzer das Schloss bedient hat, um das bewegliche
Teil zu öffnen
oder zu schließen,
muss sich die Schutzklappe selbstständig in ihre Ruhestellung bewegen,
da ansonsten die Betätigungsvorrichtung
offen bleibt, wodurch zum Beispiel unangenehme Fahrtgeräusche entstehen
können.
Zu diesem Zweck ist die Schutzklappe mit einer Feder belastet, wodurch
sie auch bei einem Stromausfall von ihrer Betriebsstellung selbstständig in
die Ruhestellung überführbar ist.
Somit ist auch die volle Funktionsfähigkeit der Betätigungsvorrichtung bei
einem Stromausfall gewährleistet.
Allerdings folgt daraus für
den Normalbetrieb, dass heißt
wenn ausreichend Energie für
die Betätigungsvorrichtung
vorliegt, dass der Motor für
die Betätigung
der Schutzklappe gegen die vorhandene Feder an der Schutzklappe
anarbeiten muss. Folglich verbraucht der Motor deutlich mehr Energie
im Normalbetrieb, um die Schutzklappe aus der Ruhestellung in die
Betriebsstellung zu bewegen. Auch ist ein deutlich leistungsstärkerer Motor
notwendig, damit überhaupt
die notwendigen Kräfte
bzw. Drehmomente aufgebracht werden können. Die vorliegende Erfindung
sieht nun vor, zusätzlich
ein schaltbares Kupplungselement zu verwenden, womit das Federelement
entkoppelbar ist, so dass es nicht permanent auf die Schutzklappe wirkt.
Hierdurch ist es möglich,
im Normalbetrieb das Federelement von der Schutzklappe zu entkoppeln, um
dann die Schutzklappe ohne große
Widerstandskraft bzw. großes
Drehmoment vom Motor aus der Ruhestellung in die Betriebsstellung
zu überführen. Durch
diese Maßnahme
ist es ebenfalls möglich
elektrische Energie einzusparen, insbesondere im Stillstand des
Fahrzeuges, wenn die Energie aus der Fahrzeugbatterie stammt. Somit
kann für
die Betätigungsvorrichtung
einerseits ein hoher Bedienkomfort erreicht werden und andererseits
ein energiesparsames System erzielt werden.
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Weitere
technische Merkmale und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
2 bis 13.
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Bei
einer weiteren die Erfindung verbessernden Maßnahme, dient der Motor zur
Betätigung
der Schutzklappe gleichzeitig zum Schalten des Kupplungselementes.
Zu diesem Zweck kann ein Getriebe und/oder eine Hebelmechanismus
zwischen dem Motor und dem Kupplungselement vorgesehen sein, wodurch
der Motor indirekt das Kupplungselement schaltet. Anstelle des Motors
für die
Betätigung
der Schutzklappe kann auch ein zusätzliches elektromechanisches
Stellglied zur Schaltung des Kopplungselementes dienen. Dieses elektromechanische
Stellglied kann einen Hubmagneten enthalten. Selbstverständlich kann
auch das zusätzliche
elektromechanische Stellglied aus einem weiteren Motor bestehen.
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Um
ein besonders robustes und zuverlässiges Kupplungselement einsetzen
zu können,
sollte dieses eine Klauenkupplung, eine Reibkupplung oder eine Magnetkupplung
aufweisen. Die Klauenkupplung und die Reibkupplung werden in der
Regel durch eine Längsbewegung
geschaltet, so dass eine mechanische Betätigung notwendig ist. Die Magnetkupplung
dagegen kann rein elektrisch geschalten werden, so dass keine weiteren
Bauteile mehr notwendig sind. Um eine möglichst Platz sparende Konstruktion
zu erhalten, kann das Kupplungselement auf einer Dreh- oder Schwenkachse
der Schutzklappe gelagert sein. Sofern das Federelement für die Rückstellung
der Schutzklappe als eine Drehfeder, insbesondere eine Spiral- oder
Schenkelfeder ausgestaltet ist, können das Federelement und/oder
das Kupplungselement auf der Dreh- oder Schwenkachse für die Schutzklappe
angeordnet sein. Hierdurch ergibt sich ein besonders kompakter und
solider Aufbau für
die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung.
Dabei empfiehlt es sich, das Federelement und das Kupplungselement
zwischen der bewegbaren Schutzklappe und der feststehenden Gehäusekonstruktion
anzuordnen. Bei dieser Variante ist es denkbar, das Federelement
zwischen der Schutzklappe und dem Kupplungselement vorzusehen. Allerdings kann
optional das Federelement auch zwischen der Gehäusekonstruktion und dem Kupplungselement angeordnet
sein. Ferner hat es sich als zweckmäßig erwiesen, das Federungselement
in der Breitenmitte der Schutzklappe angreifen zu lassen, um Verbiegungen
oder Spannungen über
die Breite der Schutzklappe zu vermeiden. Ebenfalls ist es auch
denkbar, ein oder mehrere Federelemente an der Schutzklappe angreifen
zu lassen, die über
die Breite der Schutzklappe möglichst
gleichmäßig verteilt
sind und zweckmäßigerweise
alle entkoppelt werden können.
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Damit
die Betätigungsvorrichtung
auch im Notfall, bei dem z. B. ein Stromausfall vorliegt, einwandfrei
arbeitet, empfiehlt es sich, dass das Kupplungselement das Federelement
nur entkoppelt, wenn der Motor für
die Schutzklappe aktiviert wird. Folglich wirkt das Federelement
auch bei einem Stromausfall auf die Schutzklappe und kann nur entkoppelt
werden, wenn ausreichend Energie für die Bewegung der Schutzklappe
und somit auch zum Entkoppeln des Federelementes bereitsteht.
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Im
Normalbetrieb sorgt der Motor für
die Schutzklappe für
ihre Rückstellung
aus der Betriebsstellung in die Ruhestellung. Um im Notfallbetrieb
ein rasches Zurückschnellen
der Schutzklappe aus der Betriebsstellung in die Ruhestellung zu
vermeiden, kann zusätzlich
ein Dämpferelement
an der Schutzklappe angreifen, wodurch die Schutzklappe langsam
aus der Betriebsstellung in die Ruhestellung überführt wird. Da der Motor im Normalbetrieb
die Schutzklappe nicht ruckartig oder schnell bewegt, muss dieser
auch nicht gegen das Dämpferelement arbeiten.
Somit wird keine zusätzliche
Energie für
die Verstellung der Schutzklappe bei dem Einsatz eines Dämpferelementes
benötigt.
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Sofern
die Betätigungsvorrichtung
zur Bedienung eines mechanischen Schlosses verwendet wird, kommt
ein mechanisches Betätigungselement in
oder an der Gehäusekonstruktion
zum Einsatz, wobei dieses mechanische Betätigungselement als Hebel, Knopf
oder dergleichen ausgestaltet sein kann. Somit kann der Benutzer
durch eine Zug- oder Druckbewegung die erforderlichen Kräfte über das mechanische
Betätigungselement
auf das mechanische Schloss übertragen.
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Zur
Kraftübertragung
oder Drehmomentübertragung
kann zwischen dem mechanischen Betätigungselement und dem mechanischen
Schloss ein Gestänge
oder ein Bowdenzug oder dergleichen vorgesehen sein. Ebenfalls ist
es denkbar, dass das mechanische Betätigungselement direkt auf das
mechanische Schloss wirkt, so dass zusätzliche Kraft- bzw. Drehmomentübertragungsmittel
nicht erforderlich sind.
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Wird
allerdings die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
mit einem elektromechanischen Schloss betrieben, so empfiehlt es
sich, das elektrische Betätigungselement
als einen Schalter, Taster, Drucksensor oder dergleichen auszugestalten.
Auch dieses Betätigungselement
ist gut erreichbar für
einen Benutzer innerhalb der Betätigungsvorrichtung anzuordnen.
Das elektrische oder elektronische Signal des verwendeten Betätigungselementes
kann dann über
eine Steuerleitung direkt oder indirekt über eine Steuereinheit an das
elektrische Schloss weitergeleitet werden.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann zusätzlich eine
Frontklappe Verwendung finden, die benachbart zur Schutzklappe beweglich
angeordnet wird, wodurch das Schloss mechanisch betätigbar ist.
Diese zusätzliche
Frontklappe kann anstelle des mechanischen Betätigungselementes eingesetzt
werden. Ebenfalls ist es denkbar, dass sie zusätzlich zu dem elektrischen
und/oder mechanischen Betätigungselement
eingesetzt wird, um somit auch bei einem Stromausfall sicherzustellen, dass
ein elektromechanisches Schloss trotzdem betätigbar ist.
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Ferner
kann es bei der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
vorgesehen sein, dass durch einen Sensor, der insbesondere an oder
in der Schutzklappe angeordnet ist und zur Ansteuerung des Motors
für die
Schutzklappe dient, eine Annäherung
eines Benutzers an die Betätigungsvorrichtung erfassbar
ist. Sobald dieser Sensor nun eine Annäherung eines Benutzers erfasst,
wird die Schutzklappe automatisch in ihre Betriebsstellung überführt. Der verwendete
Sensor kann beispielsweise aus einem kapazitiven oder induktiven
Näherungssensor
bestehen. Ebenfalls kann er ein Piezo-Element enthalten. Der Näherungssensor
kann in oder an der Schutzklappe angeordnet sein. Die Schutzklappe
selber kann mit einer Blende versehen sein, die sowohl farblich
als auch von der Materialbeschaffenheit der Vorderseite des beweglichen
Teils angepasst ist. Der Sensor kann dann zwischen der Blende und
der eigentlichen Schutzklappe angeordnet werden. Ebenfalls ist es
denkbar, dass bei einer metallischen Blende diese als Teil des Sensors
verwendbar ist. Ferner ist es denkbar, dass das Betätigungselement
an oder in der beweglichen Frontklappe angeordnet ist. Das Betätigungselement
selber kann einen Sensor, ein Piezo-Element, Schalter, Mikroschalter
oder dergleichen aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
kann als Türaußengriff
ausgestaltet sein. Ebenfalls ist die vorliegende Erfindung auch
auf ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Betätigungsvorrichtung
nach einem der Ansprüche
1 bis 13 gerichtet.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
mehrere Ausführungsbeispiele
der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
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1a eine
Rückansicht
auf eine erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
mit geschlossener Schutzklappe,
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1b ein
Querschnitt durch die Betätigungsvorrichtung
aus 1a,
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1c eine
dreidimensionale Ansicht der Betätigungsvorrichtung
aus 1a,
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2a eine
dreidimensionale Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
mit einem entkoppelten Kupplungselement,
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2b einen
Querschnitt durch die Betätigungsvorrichtung
aus 2,
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3a eine
dreidimensionale Ansicht einer zusätzlichen erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
mit einem entkoppelten Kupplungselement und einer teilweisen geöffneten
Schutzklappe,
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3b Querschnitt
durch die Betätigungsvorrichtung
aus 3,
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4 Draufsicht
auf eine in einem beweglichen Teil angeordnete Betätigungsvorrichtung,
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5 Draufsicht
auf eine weitere Betätigungsvorrichtung,
die in einem beweglichen Teil, insbesondere einer KFZ-Tür, angeordnet
ist,
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6a Querschnitt
durch eine weitere erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
mit manuell geöffneter
Schutzklappe,
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6b Querschnitt
durch die Betätigungsvorrichtung
aus 6a mit einer automatisch geöffneten Schutzklappe und
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7 Querschnitt
durch eine Kraftsperreinheit an einer erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung.
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In
der 1a ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung 1 in
der Rückansicht
dargestellt. Diese Betätigungsvorrichtung 1 wird
durch die Gehäusekonstruktion 2 an
dem beweglichen Bauteil 25 ortsfest angeordnet. Zu diesem
Zweck sind in der Gehäusekonstruktion 2 Befestigungslöcher 28 vorgesehen,
womit die Betätigungsvorrichtung 1 zum
Beispiel an dem beweglichen Teil 25 angeschraubt, genietet
oder verrastet werden kann. Somit ist die Betätigungsvorrichtung 1 unbeweglich
an einer Tür,
Klappe oder dergleichen, dass das bewegliche Bauteil 25 darstellt,
fixierbar. An der Rückseite 27 der
Betätigungsvorrichtung 1 kann
zusätzlich
ein Gehäusedeckel
oder eine Sichtblende oder dergleichen angeordnet sein, damit die
Betätigungsvorrichtung 1 nach
hinten hin zumindest sichtbar abgeschlossen ist.
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Die
Betätigungsvorrichtung 1 aus
den 1a, b und 1c weist
ein elektrisches Betätigungselement 6 zur
Betätigung
eines elektromechanischen Schlosses 30 im Normalfall auf.
Zusätzlich zu
der Schutzklappe 3 ist in oder an der Betätigungsvorrichtung 1 eine
bewegliche Frontklappe 11 vorgesehen, womit das elektromechanischen
Schlosses 30 auch im Notfall mechanische betätigbar ist.
In den 1a, b und c befindet sich die
Schutzklappe 3 in ihrer Ruhestellung und das Kupplungselement 7 ist eingekoppelt,
wodurch das Federelement 7 direkt auf die Schutzklappe 3 wirkt.
In dieser Ruhestellung kann zumindest ein Gummielement zwischen
der Gehäusekonstruktion 2 und
der Schutzklappe 3 als Anschlag 18 dienen. Im
Normalfall erfolgt die eigentliche Betätigung der Schutzklappe 3 durch
den Motor 4 über
ein Getriebe 9, welches z. B. linksseitig an dem Motor 4 oder
der Gehäusekonstruktion 2 angeordnet ist
und eine indirekte Betätigung
der Schutzklappe 3 vornehmen kann. Damit die Schutzklappe 3 bei
einer manuellen Betätigung
automatisch rückstellbar
ist, ist das Federelement 5 vorgesehen, welches im vorliegenden
Fall aus einer Spiralfeder besteht, die um die Drehachse 3b der
Schutzklappe 3 angeordnet ist. Ferner ist um die Drehachse 3b auch
das ringförmige Kupplungselement 7 angeordnet,
womit das Federelement 5 wirkungslos zu schalten ist. Das
Kupplungselement 7 weist im vorliegenden Fall eine Klauenkupplung
auf, die mechanisch durch das Stellglied 8 schaltbar ist.
Das Stellglied 8 ist ortsfest an der Schutzklappe 3 fixiert
und wird bei einer Betätigung der
Schutzklappe 3 mit verschwenkt. Das Stellglied 8 dient
zur Längsverstellung
der rechten Kupplungshälfte 7b des
Kupplungselementes 7. Hierdurch können die Klauen des Kupplungselementes 7 in
Eingriff bzw. außer
Eingriff gebracht werden.
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Bei
einer Annäherung
eines Benutzers 29 an die Betätigungsvorrichtung 1 findet
folgender Ablauf statt. Die Annäherung
des Benutzers 29, insbesondere seiner Hand oder seines
Fingers, wird von einem Annäherungssensor 10,
der z. B. aus einem kapazitiven oder induktiven Sensor bestehen
kann, erfasst. Dieser Sensor 10 liefert ein entsprechendes
Signal an eine nicht dargestellte Steuereinheit, worauf hin der
Motor 4 angesteuert wird, um die Schutzklappe 3 aus
der Ruhestellung in die Betriebsstellung zu überführen. Bevor jedoch der Motor 4 die
Schutzklappe 3 bewegt, wird das Stellglied 8,
welches beispielsweise aus einem Hubmagnet bestehen kann, ebenfalls
durch die Steuereinheit angesteuert, um das Kupplungselement 7 zu
schalten, wodurch das Federelement 5 vor der Bewegung der
Schutzklappe 3 entkoppelt ist. Damit muss der Motor 4 nicht
gegen das Federelement 5 anarbeiten, um die Schutzklappe 3 zu
bewegen. Nachdem nun die Schutzklappe 3 manuell oder automatisch
geöffnet
worden ist (s. 3b) kann der Benutzer 29 in
die Betätigungsvorrichtung 1 hineingreifen,
um das elektrische und/oder mechanische Betätigungselement 6 zu
betätigen.
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In
der 2a ist dargestellt, wie das Stellglied 8 das
Kupplungselement 7 schaltet – bevor der Motor 4 die
Schutzklappe aus der Ruhestellung bewegt – in dem es die rechte Kupplungshälfte 7b von der
linken Kupplungshälfte 7a entfernt
bzw. trennt. Folglich ist keine Verbindung mehr zwischen der linken
und rechten Kupplungshälfte 7a,
b vorhanden, wodurch das Federelement 5 derart entkoppelt
ist, dass es auf eine Bewegung der Schutzklappe 3 keinen
Einfluss mehr nimmt. Somit baut das Federelement 5 bei
einer elektrischen Betätigung
der Schutzklappe 3 keine Vorspannung auf, um damit anschließend die
Schutzklappe 3 selbstständig
aus der Betriebsstellung in die Ruhestellung überführen zu können. Das Federelement 5 ist
im vorliegenden Fall zwischen der Gehäusekonstruktion 2 und
dem Kupplungselement 7, insbesondere der linken Kupplungshälfte 7a angeordnet.
Sofern das Kupplungselement 7 eingekuppelt ist, wird eine
Bewegung der Schutzklappe 3 über die rechte Kupplungshälfte 7b,
die drehfest an der Schutzklappe 3 angeordnet ist, auf das
Federelement 5 übertragen
und eine entsprechende Vorspannung zur Rückstellung der Schutzklappe 3 aufgebaut.
Das Federelement 5 ist linksseitig drehfest an der Gehäusekonstruktion 2 befestigt. Mit
dem rechtsseitigen Ende der Spiralfeder greift das Federelement 5 drehfest
an der linksseitigen Kupplungshälfte 7a an.
Die Übertragung
einer Bewegung der Schutzklappe 3 findet in den Ausführungsbeispielen
aus 1 bis 3 über die
rechtsseitige Kupplungshälfte 7b statt,
sofern das Kupplungselement 7 eingekuppelt ist. Die rechte
Hälfte 7b des Kupplungselementes 7 ist
einerseits längsverschieblich
an der Drehachse 3b angeordnet und andererseits an der
Verstellachse 8a des Stellgliedes 8. Diese Achse 8a ist
parallel zur Drehachse 3b angeordnet. Das Stellglied 8 ist
selbst ortsfest an der Schutzklappe 3 angeordnet, wobei
die dazugehörige
Stellachse 8a durch eine Verstärkungsrippe 3c der Schutzklappe 3 ragt,
um die rechte Kupplungshälfte 7b aufzunehmen.
Durch eine manuelle oder automatische Betätigung der Schutzklappe 3 findet
eine Drehung der Stellachse 8a um die Drehachse 3b der Schutzklappe 3 und
damit eine Drehung der rechten Kupplungshälfte 7b statt, die
zu einer Verdrehung des Federelementes 5 im eingekuppelten
Zustand des Kupplungselementes 7 führt.
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In
den 2 und 3 sind
weitere Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung 1 dargestellt,
wobei im Normalfall ein mechanisches Betätigungselement 6 zum
Einsatz kommt, im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel aus den 1. Dabei dient die bewegliche Frontklappe 11,
die über
eine Dreh- bzw. Schwenkachse 11b an der Gehäusekonstruktion 2 angeordnet
ist, als mechanisches Betätigungselement 6.
Die Frontklappe 11 und die Schutzklappe 3 können eine
geschlossene Oberfläche
bilden, um die gesamte Oberfläche des
beweglichen Teils 25 wohlgefällig fortzuführen bzw.
auszugestalten.
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Unabhängig davon,
ob nun die Schutzklappe 3 manuell oder automatisch durch
den Motor 4 in die Betriebsstellung bewegt (s. 2b – Pfeil 31)
worden ist, kann nun der Benutzer 29 in die Betätigungsvorrichtung 1 hineingreifen.
Durch das Herausziehen der Frontklappe 11 (s. 3b – Pfeil 32),
ist eine mechanische Betätigung
des Schlosses 30 möglich.
Dabei kann die Dreh- bzw. Schwenkbewegung der Frontklappe 11 bzw.
des mechanischen Betätigungselementes 6 indirekt über einen
Bowdenzug 14, ein Gestänge 15 oder
direkt auf das Schloss 30 übertragen werden. In den Ausführungsbeispielen
aus den 1 bis 3 wird
eine Betätigung
der Frontklappe 11 indirekt über einen Bowdenzug 14 auf
das Schloss 30 übertragen.
Hierzu ist an der Frontklappe 11, in der Nähe der Dreh-
bzw. Schwenkachse 11b eine Aufnahme 14a für die Seele
des Bowdenzugs vorgesehen. An der feststehenden Gehäusekonstruktion 2 kann
benachbart zur Aufnahme 14a für die Seele die Aufnahme 14b für die Hülle des
Bowdenzugs 14 angeordnet sein. Durch das rechtsseitige
Herausziehen bzw. Drehen der Frontklappe 11 – aus Sicht
der Draufsicht auf die Vorderseite 26 – wird der Abstand zwischen
der Aufnahme 14a und der Aufnahme 14b vergrößert (s.
z. B. 2a und 3a), wodurch
die Seele des Bowdenzugs 14 aus der Hülle herausgezogen wird.
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In
den 1b, 2b und 3b sind Querschnitte
durch die Ausführungsbeispiele
aus den jeweiligen 1 bis 3 dargestellt, aus denen deutlich die Bewegung
der Schutzklappe 3 hervorgeht. Außerdem wird sichtbar, wie der
Motor 4 über das
Getriebe 9, welches eine Kurvenscheibe 9a enthält die Schutzklappe 3 betätigt. In
der 1b steht die Schutzklappe 3 in ihrer
Ruhestellung. Nachdem der Näherungssensor 10,
der rückseitig
an der Schutzklappe 3 angeordnet sein kann, eine Annäherung einer
Person 29 festgestellt hat, wird das Kupplungselement 7 entkoppelt
und der Motor 4 angesteuert.
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In
der 2b ist das Kupplungselement 7 entkoppelt
(s. hierzu 2a) und der Motor 4 hat
bereits die Kurvenscheibe 9a gegen den Uhrzeiger soweit
gedreht, dass der Nocken 9b, der an der Kurvenscheibe 9a angeordnet
ist, bereits im Eingriff mit der Führungsnut 3e an der
Schutzklappe 3 ist. Diese Führungsnut 3e ist unterhalb
des Drehpunktes 3b der Schutzklappe 3 angeordnet,
so dass eine Drehung der Kurvenscheibe 9a im Gegenuhrzeigersinn
zur einer Drehung der Schutzklappe 3 im Uhrzeigersinn führt. Trotz
der ersten Bewegung des Motors 4 in der 2b befindet
sich die Schutzklappe 3 weiterhin in ihrer Ruhestellung.
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In
der 3b ist dann die Schutzklappe 3 aus ihrer
Ruhestellung bewegt worden, wobei das Kupplungselement 7 das
Federelement 5 von der Schutzklappe 3 entkoppelt
hat (s. hierzu 3a). Folglich wird der Eingriff
in die Betätigungsvorrichtung 1 freigegeben.
Ein Positionssensor 17, der in dem Ausführungsbeispiel aus 3 vorgesehen ist, kann dazu dienen, die
Stellung der Schutzklappe 3 zu bestimmen. Ebenfalls kann
ein weiterer Positionssensor auch die Stellung der beweglichen Frontklappe 11 erfassen.
Die von den Positionssensoren gelieferten Signale können an
die Steuereinheit zur Weiterverarbeitung gesendet werden.
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Da
in den 3a, b die Schutzklappe 3 automatisch
durch den Motor 4 betätigt
worden ist, muss sie auch von dem Motor 4 aus der Betriebsstellung
in die Ruhestellung überführt werden.
Im Normalfall ist nämlich
das Federelement 5 durch das schaltbare Kupplungselement 7 wirkungslos
geschaltet.
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In
der 4 ist die Draufsicht auf eine Betätigungsvorrichtung 1 mit
einem elektrischen Betätigungselement 6 dargestellt.
Dabei greift die Hand eines Benutzers 29 durch die geöffnete Schutzklappe 3 in
die Betätigungsvorrichtung
hinein. Bei dem Ausführungsbeispiel
aus 1 ist keine bewegliche Frontklappe 11 vorgesehen,
um eine mechanische Öffnung
des Schlosses 30 im Notfall zu gewähren. Vielmehr wird das Schloss 30 ausschließlich über das
elektrische Betätigungselement 6 geöffnet oder geschlossen.
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In
der 5 dagegen ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung 1 dargestellt,
die zusätzlich
eine bewegliche Frontklappe 11 aufweist. Diese Frontklappe 11 ist
oberhalb der Schutzklappe 3 angeordnet und bildet eine
geschlossene Oberfläche
mit der Schutzklappe 3 und der Oberfläche des beweglichen Bauteils 25.
Das Türschloss 30 ist
schematisch in dem beweglichen Bauteil 25, welches in der 5 aus
einer Fahrertür
besteht, dargestellt. Sowohl die Schutzklappe 3 als auch
die bewegliche Frontklappe 11 sind über Scharniere 13 an
der Gehäusekonstruktion 2 beweglich
angeordnet. Die Pfeile 32 an der Frontklappe 11 deuten
an, dass die Frontklappe 11 nach oben aus der Oberfläche des
beweglichen Teils 25 herausschwenkbar bzw. herausziehbar
ist. Die Frontklappe 11 in der 5 kann zusätzlich mit
einem elektrischen Betätigungselement 6 versehen sein.
Ebenfalls ist es denkbar, dass die Frontklappe 11 selbst
ein mechanisches Betätigungselement 6 für das Schloss 30 darstellt
oder das ein weiteres mechanisches Betätigungselement 6 innerhalb
der Betätigungsvorrichtung 1 angeordnet
ist.
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In
den 6a, b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Betätigungsvorrichtung 1 dargestellt.
Dabei kommt eine Kraftsperreinheit 16 zum Einsatz, um die
bewegliche Frontklappe 11 in ihrer Ruhestellung quasi feststehend
auszugestalten. Erst nach der Überwindung
einer vordefinierten Widerstandskraft lässt sich dann die Frontklappe 11 leicht bewegen.
Eine vergleichbare Kraftsperreinheit 16 ist in der 7 näher dargestellt.
Diese weist einen Schnappverschluss 19 auf, womit die Frontklappe 11 mittelbar,
z. B. über
den Hebel 12, der an der beweglichen Frontklappe 11 angeordnet
ist, formschlüssig in
der Ruhestellung gehalten ist. Des Weiteren unterscheidet sich dieses
Ausführungsbeispiel
der Betätigungsvorrichtung 1 gegenüber den
anderen Ausführungsbeispielen,
da ein besonderes Verbindungselement 23 zwischen der Schutzklappe 3 und
dem Motor 4 angeordnet ist. Dieses Verbindungselement 23 verfügt über ein
Langloch 24, welches zur Führung eines Bolzens 3d an
einem Hebel der Schutzklappe 3 dient. In der 5 wurde
die Schutzklappe 3 manuell – ohne Hilfe des Motors 4 – in ihre
Betriebsstellung überführt. Durch
die Bewegung der Schutzklappe 3 aus der Ruhestellung in
die Betriebsstellung gleitet der Mitnahmebolzen 3d in dem
Langloch 24 des Verbindungselementes 23 von oben
nach unten. Durch das nicht dargestellte Federelement 5,
welches ebenfalls über
das Kupplungselement 7 von der Schutzklappe 3 entkoppelbar
ist, ist die Schutzklappe 3 selbstständig aus der Betriebstellung
in die Ruhestellung rückführbar. Hierbei
gleitet wieder der Mitnahmebolzen 3d in dem Langloch 24 von
unten nach oben.
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Die
Schutzklappe 3 wurde in der 6b durch
den Motor 4 in ihre Betriebsstellung bewegt, wobei diese
den Anschlag 18 berührt.
Zur Betätigung der
Schutzklappe 3 dient wieder das Verbindungselement 23.
Dabei rutscht der Mitnahmebolzen 3d nicht in dem Langloch 24 hin
und her, da er sich die ganze Zeit am oberen Anschlag des Langlochs 24 befindet. Die
notwendige Rückstellkraft
für die
automatisch betätigte
Schutzklappe 3 wird in diesem Fall durch den Motor 4 aufgebracht,
in dem das Verbindungselement 23 von dem Motor 4 nach
oben verfahren wird, wodurch der Mitnahmebolzen 3d vom
oberen Anschlag im Langloch 24 zum unteren Anschlag gleitet. Nachdem
nun der Mitnahmebolzen 3d am unteren Anschlag des Langlochs 24 zum
Anliegen kommt, drückt
der Motor 4 die Schutzklappe 3 durch das Verbindungselement 23 in
die Ruhestellung. Anschließend
wird das Federelement 5 durch das schaltbare Kupplungselement 7 wieder
eingekuppelt, wodurch die Schutzklappe 3 in ihrer Ruhestellung
verbleibt. Danach kann der Motor 4 wieder das Verbindungselement 23 nach
unten verfahren, bis wieder der Mitnahmebolzen 3d am oberen
Anschlag des Langlochs 24 zum Liegen kommt.
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Ferner
ist aus dem Ausführungsbeispiel
in den 6a, b zu erkennen, dass die
Schutzklappe 3 und die Frontklappe 11 mit einer
Blende 3a bzw. 11a versehen werden können, um
die Oberfläche
des beweglichen Bauteils 25 einheitlich fortzuführen. Zwischen
der Blende 3a und der eigentlichen Schutzklappe 3 kann
der Annäherungssensor 10 angeordnet
sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass sich der Annäherungssensor 10 rückseitig
an der Schutzklappe 3 befindet. Sofern eine metallische
Blende 3a zum Einsatz kommt, kann diese auch als Annäherungssensor 10 benutzt
werden.
-
In
der 7 ist beispielhaft eine nicht permanent auf die
Frontklappe 11 wirkende Kraftsperreinheit 16 mit
einem Schnappverschluss 19 dargestellt. Dabei wird in der
Ruhestellung der Frontklappe 11 ein Formschluss zwischen
der Halterung 20, die zum Beispiel an der Gehäusekonstruktion 2 angeordnet ist
und dem Hebel 12, der an der Frontklappe 11 angreift,
bewirkt. Zu diesem Zweck können
an dem Hebel 12, insbesondere kugelförmige Ausnehmungen 21,
vorgesehen sein, die mit federbelasteten Lagerbolzen 22 aus
der Halterung 20 zusammenwirken. Diese Lagerbolzen 22 können ebenfalls
kugelförmige Köpfe aufweisen,
die komplementär
zu den kugelartigen Ausnehmungen 21 ausgestaltet sind.
In der Ruhestellung der Frontklappe 11 greifen die Lagerbolzen 22 mit
ihren Köpfen
formschlüssig
in die Ausnehmungen 21 hinein, wodurch die gewünschte Widerstandskraft
der Kraftsperreinheit 16 bewirkt wird. Wird nun eine Zug-
oder Druckkraft auf die bewegliche Frontklappe 11 ausgeübt, so führt diese
Bewegung dazu, dass auch der Hebel 12 die beiden Lagerbolzen 22 gegen
ihre Federn in die Halterung 20 hineindrücken. Sobald
die Lagerbolzen 22 nicht mehr in die Ausnehmungen 21 eingreifen,
wirkt auch nicht mehr eine vorgebbare Widerstandskraft der Kraftsperreinheit 16.
Somit ist die bewegliche Frontklappe 11 nach der Überwindung
der Widerstandskraft leicht betätigbar,
um das Schloss 30 mechanisch zu betätigen. Nach der Betätigung kann
die Frontklappe 11 wieder in die Ruhestellung gebracht
werden, in dem der Hebel 12 wieder einen Formschluss mit
der Halterung 20 über
die Lagerbolzen 22 eingeht. Der vorliegende Schnappverschluss 19 ist
nur eine beispielhafte Ausführung,
da auch nur ein links- oder rechtsseitiger Lagerbolzen 22 mit
einer entsprechenden links- oder rechtsseitigen Ausnehmung 21 vorhanden
sein kann. Ebenfalls können
die Lagerbolzen 22 auch andersartig ausgestaltet sein.
Beispielsweise kann die Kraftsperreinheit 16, wie in den
Ausführungsbeispielen
aus den 1 bis 3 dargestellt,
auch direkt an der beweglichen Frontklappe 11 angreifen.
-
Abschließend sei
noch erwähnt,
dass auch eine beliebige Kombination der technischen Merkmale der
Betätigungsvorrichtung 1 aus
den einzelnen Ausführungsbeispielen
möglich
ist, so lange diese sich nicht explizit ausschließen. Ebenfalls
können
die dargestellten Ausführungsbeispiele
der Betätigungsvorrichtung 1 weitere
nicht gezeigte elektrische, elektronische oder mechanische Bauteile
enthalten.
-
- 1
- Betätigungsvorrichtung
- 2
- Gehäusekonstruktion
- 3
- Schutzklappe
- 3a
- Blende
für 3
- 3b
- Dreh-
bzw. Schwenkachse von 3
- 3c
- Verstärkungsrippen
von 3
- 3d
- Mitnahmebolzen
- 3e
- Führungsnut
- 4
- Motor
für 3
- 5
- Federelement
für 3
- 6
- Betätigungselement
- 7
- Kupplungselement
- 7a
- linke
Kupplungshälfte
- 7b
- rechte
Kupplungshälfte
- 8
- Stellglied
- 8a
- Verstellachse
(längsverschieblich)
- 9
- Getriebe
- 9a
- Kurvenscheibe
- 9b
- Nocken
- 10
- Sensor
- 11
- Frontklappe
- 11a
- Blende
für 11
- 11b
- Dreh-
bzw. Schwenkachse von 11
- 12
- Hebel
von 11
- 13
- Scharnier
von 3 oder 8
- 14
- Aufnahme
für Bowdenzug
- 14a
- Aufnahme
für die
Seele
- 14b
- Aufnahme
für die
Hülle
- 15
- Gestänge
- 16
- Kraftsperreinheit
- 17
- Positionssensor
- 18
- Anschlag
für 3
- 19
- Schnappverschluss
- 20
- Halterung
- 21
- Ausnehmung
- 22
- Lagerbolzen
- 23
- Verbindungselement
- 24
- Langloch
in 23
- 25
- bewegliches
Bauteil
- 26
- Vorderseite
- 27
- Rückseite
- 28
- Befestigungslöcher für 2
- 29
- Finger
eines Benutzers
- 30
- Schloss
- 31
- Pfeil
für Bewegung
von 3
- 32
- Pfeil
für Bewegung
von 11