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DE102006027421B3 - Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors Download PDF

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DE102006027421B3
DE102006027421B3 DE102006027421A DE102006027421A DE102006027421B3 DE 102006027421 B3 DE102006027421 B3 DE 102006027421B3 DE 102006027421 A DE102006027421 A DE 102006027421A DE 102006027421 A DE102006027421 A DE 102006027421A DE 102006027421 B3 DE102006027421 B3 DE 102006027421B3
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Helmut Nowsch
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Continental Automotive GmbH
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Siemens Corp
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Priority to KR1020087031502A priority patent/KR20090027669A/ko
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Abstract

An dem Biegesensor wird mindestens ein Sensierungsbereich (4) ausgebildet durch Vorsehen eines biegeelastischen Basismantels (10), der in mindestens einem Teilbereich des Sensierungsbereichs (4) unterbrochen oder durch Erhebungen und/oder Vertiefungen strukturiert ist. Mindestens ein planarer Lichtleiterkern (12) wird auf dem Basismantel (10) erzeugt. Der Lichtleiterkern (12) weist eine größere Brechzahl auf als der Basismantel (10). Der Lichtleiterkern (12) wird durch einen Deckmantel (13) abgedeckt. Der Lichtleiterkern (12) weist eine größere Brechzahl auf als der Deckmantel (13).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines bandförmigen Biegesensors für eine Aufprallsensorvorrichtung eines Fußgängerschutzsystems eines Fahrzeugs.
  • Untersuchungen haben gezeigt, dass ein hoher Anteil an Todesfällen im Straßenverkehr Fußgänger betrifft. Aus diesem Grund sind Gesetzgebungsinitiativen im Gange, die zum Ziel haben, dass Vorrichtungen zum Schutz von Fußgängern im Falle einer Kollision mit einem Fahrzeug in modernen Kraftfahrzeugen verpflichtend vorgesehen sind.
  • Ein besonders hohes Verletzungsrisiko für einen Fußgänger stellt im Falle einer Kollision mit einem Fahrzeug ein sehr geringer Abstand zwischen einer typischerweise leicht verformbaren Motorhaube und einem starren Motorblock dar. Die Anordnung von immer mehr elektronischen Komponenten im Bereich des Motorraums und sehr kompakt ausgebildete Fahrzeuge haben zur Folge, dass der Motorraum dicht bepackt ist mit sehr starren Körpern. Im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger besteht somit die hohe Gefahr von starken Kopfverletzungen, falls dieser mit seinem Kopf auf die Motorhaube aufprallt und somit auch in Kontakt kommt mit den unter der Motorhaube befindlichen Komponenten.
  • Ein ausreichend großer Abstand zwischen der Motorhaube und den darunter angeordneten Motorkomponenten von beispielsweise über 10 cm kann hingegen das Verletzungsrisiko stark verringern, da die Motorhaube durch die Verformung ausreichend viel Energie aufnehmen kann und den Fußgänger so vergleichsweise sanft abbremsen kann.
  • Um die Sicherheit für Fußgänger im Straßenverkehr zu erhöhen, hat sich beispielsweise die Vereinigung der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) gegenüber den Behörden der Europäischen Union verpflichtet, durch Maßnahmen im Fahrzeugbereich die Anzahl der Verkehrstoten im Bereich der Fußgänger bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Eine Maßnahme hierfür ist die Konstruktion von Fahrzeugen mit entsprechend beabstandeten Motorhauben. Aufgrund der geforderten Kompaktheit von Fahrzeugen ist dies jedoch häufig nicht möglich.
  • Zum Sicherstellen einer ausreichenden Dämpfung im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger ist vorgeschlagen worden, im Falle eines erkannten Anpralls einer Person an das Fahrzeug die Motorhaube um mehr als 10 cm von ihrer Schließposition anzuheben, um so einen ausreichenden Verformungsbereich zu schaffen. Eine große Herausforderung für derartige Sicherheitssysteme ist die Notwendigkeit, dass sie einerseits zuverlässig sind, aber auch sehr kostengünstig sind.
  • Als Aktuator zum Anheben der Motorhaube ist beispielsweise aus einem Artikel der Fachzeitschrift "Automototive Engineer", April 2004, Seite 48 ff., bekannt, einen federbasierten Aktuator vorzusehen, dessen Feder vorgespannt ist und im Falle einer erkannten Kollision freigegeben wird, mit der Folge, das die Motorhaube entsprechend angehoben wird. Darüber hinaus sind jedoch auch aus dem oben genannten Artikel auch pyrotechnische Aktuatoren bekannt.
  • In der WO 2004/089 699 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erkennen eines Zusammenstoßes zwischen einem Fahrzeug und einem Objekt offenbart. Lichtleitfasern sind entlang eines vorderen Stoßfängers des Fahrzeugs angeordnet. Die Lichtleitfasern umfassen in ihrem Fasermantel Lichtaustrittsbereiche, die entlang der Lichtleitfasern angeordnet sind. Ein Zusammenstoß führt zu einem Verbiegen der Lichtleitfasern. Die Dämpfung des Lichts, das in den Lichtleitfasern übertragen wird, verändert sich durch das Verbiegen der Lichtleitfaser, wenn die Lichtleitfaser in dem Lichtaustrittsbereich verbogen wird. Aus dem so modulierten Licht wird ein Signal gewonnen, das in einem Signalprozessor verarbeitet wird. Eine Sicher heitsvorrichtung, z.B. zum Anheben einer Motorhaube, kann so aktiviert werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist, ein Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors zu schaffen, das einfach und preisgünstig ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Gemäß eines ersten Aspekts zeichnet sich die Erfindung aus durch ein Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors. An dem Biegesensor wird mindestens ein Sensierungsbereich ausgebildet durch Vorsehen eines biegeelastischen Basismantels, der in mindestens einem Teilbereich des Sensierungsbereichs unterbrochen oder durch Erhebungen und/oder Vertiefungen strukturiert ist. Mindestens ein planarer Lichtleiterkern wird auf dem Basismantel erzeugt. Der Lichtleiterkern weist eine größere Brechzahl auf als der Basismantel. Der Lichtleiterkern wird durch einen Deckmantel abgedeckt. Der Lichtleiterkern weist eine größere Brechzahl auf als der Deckmantel.
  • Der Vorteil ist, dass in dem mindestens einen Teilbereich eine Totalreflexion an einer Grenze zwischen dem Lichtleiterkern und dem Basismantel für einen Teil des in dem Lichtleiterkern führbaren Lichts aufgehoben ist. In dem mindestens einen Teilbereich ist dadurch ein Lichtaustrittsbereich gebildet. Abhängig von einer Biegung des Biegesensors ist ein Grad des Lichtaustritts und somit eine Dämpfung des Lichts in dem jeweiligen Lichtleiterkern variabel. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Basismantel und/oder der Deckmantel nicht entfernt und der mindestens eine Lichtleiterkern nicht nachbearbeitet werden muss, um den Lichtaustrittsbereich zu schaffen. Der mindestens eine planare Lichtleiterkern ist einfach und preisgünstig in unterschiedlichen Formen herstellbar, so dass der Biegesensor sehr einfach geeignet für eine gewünschte Anwendung hergestellt werden kann, beispielsweise als ein Sen sorband für eine Aufprallsensorvorrichtung eines Fußgängerschutzsystems eines Fahrzeugs. Dabei kann der Biegesensor insbesondere entsprechend der jeweiligen Form eines Stoßfängers ausgebildet werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist ein biegeelastischer Träger vorgesehen, der in dem mindestens einen Teilbereich des Sensierungsbereichs des Biegesensors durch Erhöhungen und/oder Vertiefungen strukturiert ist. Der Basismantel wird auf dem Träger ausgebildet. Durch die Erhöhungen und/oder Vertiefungen des Trägers werden die Erhöhungen und/oder Vertiefungen des Basismantels oder die Unterbrechung des Basismantels ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass der Basismantel sehr einfach und preisgünstig kontinuierlich auf den Träger aufgebracht werden kann. Die Strukturierung oder die Unterbrechungen des Basismantels ergeben sich selbsttätig an den durch die Strukturierung des Trägers vorgegebenen Stellen. Die Strukturierung beziehungsweise die Unterbrechungen des Basismantels sind so sehr einfach herstellbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird der Basismantel und/oder der Deckmantel in dem mindestens einen Teilbereich durch einen Mantelersatz ersetzt, dessen Brechzahl sich von der Brechzahl des Basismantels unterscheidet oder der auftreffendes Licht absorbiert. Insbesondere ist die Brechzahl des Mantelersatzes größer als die Brechzahl des Basismantels. Dies hat den Vorteil, dass der Lichtverlust in dem mindestens einen Teilbereich abhängig ist von der Brechzahl des Mantelersatzes und durch geeignete Wahl der Brechzahl des Mantelersatzes der Lichtverlust sehr einfach vorgebbar ist.
  • Gemäß eines zweiten Aspekts zeichnet sich die Erfindung aus durch ein Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors. Mindestens ein planarer Lichtleiterkern wird auf einem biegeelastischen Basismantel erzeugt. Der Lichtleiterkern weist eine größere Brechzahl auf als der Basismantel. An dem Biegesensor wird in einem Lichtpfad zwischen einem Lichteinkoppel bereich und einem Lichtauskoppelbereich des Lichtleiterkerns mindestens ein Sensierungsbereich ausgebildet durch Erzeugen eines Deckmantels, der den mindestens einen Lichtleiterkern abdeckt und der in mindestens einem Teilbereich des Sensierungsbereichs unterbrochen ist. Der Deckmantel wird in dem mindestens einen Teilbereich durch einen Mantelersatz ersetzt, dessen Brechzahl sich von der Brechzahl des Basismantels unterscheidet oder der auftreffendes Licht absorbiert.
  • Der Vorteil ist, dass in dem mindestens einen Teilbereich eine Totalreflexion an einer Grenze zwischen dem Lichtleiterkern und dem Deckmantel für einen Teil des in dem Lichtleiterkern führbaren Lichts aufgehoben ist. In dem mindestens einen Teilbereich ist dadurch ein Lichtaustrittsbereich gebildet. Abhängig von einer Biegung des Biegesensors ist ein Grad des Lichtaustritts und somit eine Dämpfung des Lichts in dem jeweiligen Lichtleiterkern variabel. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Basismantel und/oder der Deckmantel nicht entfernt und der mindestens eine Lichtleiterkern nicht nachbearbeitet werden muss, um den Lichtaustrittsbereich zu schaffen. Der mindestens eine planare Lichtleiterkern ist einfach und preisgünstig in unterschiedlichen Formen herstellbar, so dass der Biegesensor sehr einfach geeignet für eine gewünschte Anwendung hergestellt werden kann, beispielsweise als ein Sensorband für eine Aufprallsensorvorrichtung eines Fußgängerschutzsystems eines Fahrzeugs. Dabei kann der Biegesensor insbesondere entsprechend der jeweiligen Form eines Stoßfängers ausgebildet werden. Ferner ist der Lichtverlust in dem mindestens einen Teilbereich abhängig von der Brechzahl des Mantelersatzes. Durch geeignete Wahl der Brechzahl des Mantelersatzes ist der Lichtverlust daher sehr einfach vorgebbar. Insbesondere ist die Brechzahl des Mantelersatzes größer als die Brechzahl des Basismantels.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist in dem Basismantel mindestens eine Nut ausgebildet, in der jeweils ein Lichtleiterkern erzeugt wird. Der Vorteil ist, dass dadurch der Lichtleiterkern besonders einfach und präzise herstellbar ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird mindestens ein Spiegel an dem Lichtleiterkern angeordnet zum Umlenken des in dem Lichtleiterkern führbaren Lichts in dem Lichtleiterkern parallel zu einer Ebene des Basismantels. Dadurch kann das in dem Lichtleiterkern führbare Licht in dem Lichtleiterkern stärker umgelenkt werden, als dies durch einen minimalen zulässigen Krümmungsradius des Lichtleiterkerns ohne Verlust der Totalreflexion an einer Grenze zwischen dem Lichtleiterkern und dem Basismantel oder dem Deckmantel möglich wäre. Das Licht ist so sehr einfach parallel zu der Ebene des Basismantels bezogen auf einen unverbogenen Zustand des Biegesensors sehr eng und mit geringem Flächenbedarf für den Verlauf des mindestens einen Lichtleiterkerns führbar. Der Biegesensor kann dadurch sehr kompakt und Platz sparend ausgebildet werden. Insbesondere kann ein Umkehrbereich für eine gegebenenfalls erforderliche Rückführung des Lichtleiterkerns besonders kompakt ausgebildet werden.
  • In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn an einem Ende des mindestens einen Lichtleiterkerns jeweils ein Prisma angeordnet wird, dessen Endflächen verspiegelt sind. Dies hat den Vorteil, dass das Licht in den Lichtleiterkern zurück geworfen werden kann. Dadurch ist das Licht in entgegen gesetzten Richtungen durch den Lichtleiterkern führbar. So muss der Lichtleiterkern nicht zurück geführt werden und so ist eine besonders kompakte Ausbildung des Biegesensors möglich.
  • In diesem Zusammenhang ist es weiter vorteilhaft, wenn in dem mindestens einen Lichtleiterkern ein halbdurchlässiger Spiegel angeordnet wird zum Trennen des hinlaufenden und des rücklaufenden Lichts in dem jeweiligen Lichtleiterkern. Dies hat den Vorteil, dass das hin- und rücklaufende Licht einfach und zuverlässig trennbar ist. Der halbdurchlässige Spiegel ist ferner sehr einfach in den Lichtleiterkern integrierbar. So kann der Biegesensor besonders kompakt ausgebildet werden.
  • Alternativ werden der Lichteinkoppelbereich und der Lichtauskoppelbereich des jeweiligen Lichtleiterkerns als ein gemeinsamer Lichteinkoppelbereich und Lichtauskoppelbereich des jeweiligen Lichtleiterkerns ausgebildet, das heißt der Lichteinkoppelbereich und der Lichtauskoppelbereich des jeweiligen Lichtleiterkerns sind an einem gemeinsamen Ende des Lichtleiterkerns angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass das hin- und rücklaufende Licht nicht getrennt werden muss und der Biegesensor besonders kompakt ausgebildet werden kann. Die dem jeweiligen Lichtleiterkern zugeordnete Lichtquelle und der dem jeweiligen Lichtleiterkern zugeordnete Lichtsensor können so besonders kompakt und eng beieinander an dem gemeinsamen Lichteinkoppelbereich und Lichtauskoppelbereich angeordnet werden. Insbesondere können die Lichtquelle und der Lichtsensor des jeweiligen Lichtleiterkerns auch als ein gemeinsames Bauelement ausgebildet sein und an dem gemeinsamen Lichteinkoppelbereich und Lichtauskoppelbereich angeordnet werden. Der Biegesensor kann so besonders einfach und kompakt aufgebaut werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung werden auf dem Basismantel mindestens zwei Lichtleiterkerne ausgebildet. An dem Lichteinkoppelbereich des Biegesensors wird auf dem Basismantel ein optischer Koppler ausgebildet, der das an dem Lichteinkoppelbereich einkoppelbare Licht auf die mindestens zwei Lichtleiterkerne aufteilt. Der Vorteil ist, dass der optische Koppler einfach und preisgünstig mit den mindestens zwei Lichtleiterkernen integrierbar ist und somit keine zusätzlichen Bauelemente für den optischen Koppler erforderlich sind. Ferner ist so nur eine Lichtquelle zur Speisung der mindestens zwei Lichtleiterkerne erforderlich.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird mindestens eine Lichtquelle an dem Lichteinkoppelbereich des mindestens einen Lichtleiterkerns und/oder ein Lichtsensor an dem Lichtauskoppelbereich des mindestens einen Lichtleiterkerns in den Basismantel und/oder in den Lichtleiterkern und/oder in den Deckmantel eingebettet. Der Vorteil ist, dass dadurch eine besonders zuverlässige Einkopplung des Lichts in den jeweiligen Lichtleiterkern beziehungsweise ein besonders zuverlässiges Erfassen des Lichts in dem jeweiligen Lichtleiterkern möglich ist. Ferner ist das Einbetten der mindestens einen Lichtquelle und/oder des mindestens einen Lichtsensors einfach und preisgünstig. Ein weiterer Vorteil ist, dass kein aufwändiges und teures Bearbeiten des mindestens einen Lichtleiterkerns an dem Lichteinkoppelbereich und/oder dem Lichtauskoppelbereich erforderlich ist für das Einkoppeln beziehungsweise das Auskoppeln des Lichts. Ferner sind keine zusätzlichen Bauelemente für das Einkoppeln beziehungsweise das Auskoppeln des Lichts erforderlich.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird der mindestens eine Lichtleiterkern als flüssiges Polymer durch einen Spender dosiert entsprechend einem gewünschten Verlauf des Lichtleiterkerns auf den Basismantel aufgebracht und anschließend ausgehärtet. Das Aufbringen des Polymers erfolgt beispielsweise durch eine feine Hohlnadel des Spenders. Dadurch ist eine präzise Dosierung und eine präzise Ausgestaltung des Verlaufs des Lichtleiterkerns möglich. Ferner ist das Aufbringen des Polymers so einfach, schnell und preisgünstig.
  • In einer alternativen Ausgestaltung wird der mindestens eine Lichtleiterkern als flüssiges Polymer durch ein Strahldruckverfahren entsprechend einem gewünschten Verlauf des Lichtleiterkerns auf den Basismantel aufgebracht und anschließend ausgehärtet. Dies hat den Vorteil, dass eine präzise Dosierung und eine präzise Ausgestaltung des Verlaufs des Lichtleiterkerns möglich ist. Ferner ist das Aufbringen des Polymers so einfach, preisgünstig und besonders schnell.
  • In einer weiteren alternativen Ausgestaltung wird der mindestens eine Lichtleiterkern als flüssiges Polymer auf den Basismantel aufgebracht und durch ein Direktschreibeverfahren entsprechend einem gewünschten Verlauf des Lichtleiterkerns ausgehärtet. Dies hat den Vorteil, dass eine präzise Ausgestaltung des Verlaufs des Lichtleiterkerns möglich ist und dass das Erzeugen des Lichtleiterkerns so einfach, schnell und preisgünstig ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im Folgenden anhand der schematischen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Fahrzeug und ein Aufprallobjekt,
  • 2 eine Aufprallsensorvorrichtung,
  • 3A, B eine erste Ausführungsform einer planaren Lichtleiterstruktur,
  • 4A, B, C eine zweite Ausführungsform der planaren Lichtleiterstruktur,
  • 5A, B, C eine dritte Ausführungsform der planaren Lichtleiterstruktur,
  • 6 eine erste Ausführungsform eines Lichtaustrittsbereichs,
  • 7 eine zweite Ausführungsform des Lichtaustrittsbereichs,
  • 8 ein Funktionsprinzip der zweiten Ausführungsform des Lichtaustrittsbereichs,
  • 9 das Sensorband mit einer ersten Ausführungsform eines Umkehrbereichs,
  • 10 das Sensorband mit einer zweiten Ausführungsform des Umkehrbereichs,
  • 11 das Sensorband mit einer dritten Ausführungsform des Umkehrbereichs und
  • 12 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Herstellen des Biegesensors.
  • Elemente gleicher Konstruktion oder Funktion sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Ein Fahrzeug 1 hat eine Aufprallsensorvorrichtung 2 (1). Die Aufprallsensorvorrichtung 2 hat einen Sensierungsbereich 4, der entlang eines Stoßfängers 3 des Fahrzeugs 1 angeordnet ist. Mittels des Sensierungsbereichs 4 kann die Aufprallsensorvorrichtung 2 einen Aufprall eines Aufprallobjekts 5 erkennen. Das Aufprallobjekt 5 kann beispielsweise ein Fußgänger sein. Ferner hat das Fahrzeug 1 eine Auswerteeinheit 6, in der von der Aufprallsensorvorrichtung 2 gelieferte Messsignale ausgewertet werden und je nach dem Verlauf des jeweiligen Messsignals auf einen Aufprall des Aufprallobjekts 5 erkannt wird und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Aufprallobjekts 5 oder der Fahrzeuginsassen eingeleitet werden. Diese Maßnahmen können beispielsweise ein leichtes Anheben einer Motorhaube des Fahrzeugs sein oder auch ein Zünden eines oder mehrerer Airbags.
  • Die Aufprallsensorvorrichtung 2 umfasst die Auswerteeinheit 6 und ein Sensorband 7, das einen Biegesensor umfasst oder das den Biegesensor bildet (2). Das Sensorband 7 weist einen Zuleitungsbereich 8, einen Umkehrbereich 9 und den Sensierungsbereich 4 auf. Die Auswerteeinheit 6 umfasst Lichtquellen 33 und Lichtsensoren 34, die mit dem Sensorband 7 gekoppelt sind. Alternativ können die Lichtquellen 33 und/oder die Lichtsensoren 34 auch in dem Biegesensor angeordnet sein. Durch ein Verbiegen des Sensorbandes 7 in dem Sensierungsbereich 4 verändert sich die Dämpfung des Lichts in dem Sensorband 7. Die Auswerteeinheit 6 ist ausgebildet, diese Veränderung der Dämpfung zu erfassen.
  • 3A und 3B zeigen eine erste Ausführungsform einer planaren Lichtleiterstruktur des Sensorbandes 7. Das Sensor band 7, das den Biegesensor bildet, umfasst einen biegeelastischen Basismantel 10, der einen Träger 11 bildet. Auf dem Basismantel 10 ist ein planarer Lichtleiterkern 12 als Schichtwellenleiter ausgebildet. Der Lichtleiterkern 12 ist durch einen Deckmantel 13 abgedeckt. Das Sensorband 7 ist beispielsweise etwa 1,5 bis 2,5 Meter lang und ist vorzugsweise nur wenige Millimeter breit, zum Beispiel etwa 6 Millimeter. Das Sensorband 7 beziehungsweise der Biegesensor kann jedoch auch kürzer oder länger oder schmaler oder breiter ausgebildet sein. Der Lichtleiterkern 12 weist bevorzugt eine Breite von weniger als 500 Mikrometern auf. Besonders günstig ist eine Breite von 100 Mikrometern oder weniger. Der Lichtleiterkern 12 kann jedoch auch breiter ausgebildet sein.
  • Eine Brechzahl des Basismantels 10 und des Deckmantels 13 ist jeweils so gewählt, dass das in dem Lichtleiterkern 12 fährbare Licht an einer Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Basismantel 10 beziehungsweise dem Deckmantel 13 totalreflektiert wird. Dazu sind der Basismantel 10 und der Deckmantel 13 so ausgebildet, dass eine Brechzahl des Lichtleiterkerns 12 jeweils größer ist als die Brechzahl des Basismantels 10 und des Deckmantels 13. Vorzugsweise ist die Brechzahl des Deckmantels 13 gleich der Brechzahl des Basismantels 10.
  • Ferner sind der Basismantel 10 und der Deckmantel 13 vorzugsweise aus dem gleichen Material hergestellt. Beispielsweise sind der Lichtleiterkern 12, der Basismantel 10 und der Deckmantel 13 aus dem gleichen Material hergestellt, beispielsweise aus einem Polyimid, einem Epoxidharz oder Polymethylmethacrylat, kurz: PMMA. Jedoch sind der Lichtleiterkern 12 einerseits und der Basismantel 10 und der Deckmantel 13 andererseits unterschiedlich dotiert, zum Beispiel mit Fluor, so dass diese eine unterschiedliche Brechzahl aufweisen.
  • Der Lichtleiterkern 12 ist vorzugsweise ein Polymerlichtleiterkern, der erzeugt wird durch Aufbringen des Polymers in flüssiger Form auf den Basismantel 10 und durch anschließen des Aushärten des Polymers in einem gewünschten Verlauf und in einer gewünschten Form. Dazu ist das flüssige Polymer vorzugsweise lichtempfindlich ausgebildet, so dass das flüssige Polymer durch Belichten ausgehärtet werden kann, zum Beispiel durch Belichten mittels UV-Licht.
  • 4A, 4B und 4C zeigen eine zweite Ausführungsform der planaren Lichtleiterstruktur des Sensorbands 7. Der Träger 11 ist als separat vorgefertigtes, biegeelastisches Bauelement ausgebildet. Der Träger 11 ist beispielsweise aus Polyethylen hergestellt, kann jedoch auch aus einem anderen Material hergestellt sein. Der Träger 11 muss keine besonderen optischen Eigenschaften aufweisen. Der Träger 11 ist jedoch, je nach Ausgestaltung des Biegesensors, bevorzugt aus einem Licht absorbierenden Material hergestellt. Auf dem Träger 11 ist der Basismantel 10 ausgebildet. Auf dem Basismantel 10 ist der Lichtleiterkern 12 ausgebildet. Der Lichtleiterkern 12 ist durch den Deckmantel 13 abgedeckt.
  • 5A, 5B und 5C zeigen eine dritte Ausführungsform der planaren Lichtleiterstruktur des Sensorbands 7. In dem Basismantel 10 ist eine Nut 14 ausgebildet, in der der Lichtleiterkern 12 ausgebildet ist. Der Lichtleiterkern 12 ist durch den Deckmantel 13 abgedeckt.
  • Bezüglich der optischen Eigenschaften, insbesondere der Brechzahlen, des Lichtleiterkerns 12, des Basismantels 10, des Deckmantels 13 und des Trägers 11 gelten für alle Ausführungsformen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, die oben bereits erläutert wurden. Es können auch zwei oder mehr als zwei Lichtleiterkerne 12 auf dem Basismantel 10 ausgebildet sein, die bevorzugt parallel zueinander in Längsrichtung des Sensorbands 7 verlaufen.
  • Für die Funktion als Biegesensor umfasst das Sensorband 7 in dem Sensierungsbereich 4 mindestens einen Lichtaustrittsbereich 16. Der mindestens eine Lichtaustrittsbereich 16 ist so ausgebildet, dass abhängig von einer Biegung des Biegesensors in dem Lichtaustrittsbereich 16 ein unterschiedlich großer Teil des in dem Lichtleiterkern 12 geführten Lichts aus dem Lichtleiterkern 12 austreten kann. Dadurch erfährt das in den Lichtleiterkern 12 eingekoppelte Licht abhängig von der Biegung des Biegesensors in dem Lichtaustrittsbereich 16 entsprechend eine unterschiedlich große Dämpfung. Aus der Dämpfung des Lichts kann so rückgeschlossen werden auf die aktuelle Biegung des Biegesensors. Ist mehr als ein Lichtleiterkern 12 vorgesehen, dann weist jeder Lichtleiterkern 12 den mindestens einen Lichtaustrittsbereich 16 vorzugsweise an einer anderen Position innerhalb des Sensierungsbereichs 4 auf. Dadurch kann eine Position der Biegung des Biegesensors abhängig von der Dämpfung des Lichts in dem jeweiligen Lichtleiterkern 12 ermittelt werden.
  • 6 zeigt eine erste Ausführungsform des Lichtaustrittsbereichs 16. Der Träger 11 weist in dem Lichtaustrittsbereich 16 eine Strukturierung 15 in Form von Erhöhungen und/oder Vertiefungen auf. Bei dem Ausbilden des Basismantels 10 auf dem Träger 11 wird durch diese Strukturierung 15 des Trägers 11 der Basismantel 10 in dem Lichtaustrittsbereich 16 unterbrochen oder entsprechend der Strukturierung 15 des Trägers 11 in Form von Erhöhungen und/oder Vertiefungen strukturiert. Bei dem Erzeugen des Lichtleiterkerns 12 auf dem Basismantel 10 kann so auch der Lichtleiterkern 12 in dem Lichtaustrittsbereich 16 strukturiert werden. Durch die Strukturierung 15 ist für einen Teil des Lichts in dem Lichtleiterkern 12 die Totalreflexion in dem Lichtaustrittsbereich 16 an der Grenze des Lichtleiterkerns 12 und des Basismantels 10 aufgehoben, so dass Licht aus dem Lichtleiterkern 12 austreten kann. Bevorzugt ist der Träger 11 Licht absorbierend ausgebildet, so dass der aus dem Lichtleiterkern 12 austretende Teil des Lichts in dem Träger 11 absorbiert wird.
  • Bei einer Biegung des Biegesensors in dem Lichtaustrittsbereich 16 in einer so genannten positiven Richtung, bei der der Lichtaustrittsbereich 16 gestreckt wird, wird durch Streuung und/oder Absorption mehr Licht aus dem Lichtleiter kern 12 ausgekoppelt als in einem unverbogenen Zustand des Biegesensors. Es kann somit weniger Lichtleistung am Ende des Lichtleiterkerns 12 gemessen werden, die Dämpfung des Lichts in dem Lichtleiterkern 12 ist vergrößert. Bei einer Biegung des Biegesensors in dem Lichtaustrittsbereich 16 in eine entgegen gesetzte negative Richtung, bei der der Lichtaustrittsbereich 16 gestaucht wird, wird der Lichtverlust verringert und es kann eine größere Lichtleistung am Ende des Lichtleiterkerns 12 gemessen werden als in dem unverbogenen Zustand des Biegesensors, die Dämpfung des Lichts in dem Lichtleiterkern 12 ist verringert.
  • 7 zeigt eine alternative oder zusätzliche Ausführungsform des Lichtaustrittsbereichs 16. Der Basismantel 10 ist in dem Lichtaustrittsbereich 16 unterbrochen und durch einen Mantelersatz 17 ersetzt. Entsprechend kann ebenso alternativ oder zusätzlich der Deckmantel 13 in dem Lichtaustrittsbereich 16 unterbrochen und durch den Mantelersatz 17 ersetzt sein. Die Brechzahl des Mantelersatzes 17 unterscheidet sich von der Brechzahl des Basismantels 10. Bevorzugt ist die Brechzahl des Mantelersatzes 17 größer als die Brechzahl des Basismantels 10. Ferner ist die Brechzahl des Mantelersatzes 17 bevorzugt kleiner oder gleich der Brechzahl des mindestens einen Lichtleiterkerns 12. Die Brechzahl des Mantelersatzes 17 kann jedoch auch kleiner als die Brechzahl des Basismantels 10 oder größer als die Brechzahl des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 sein.
  • 8 zeigt ein Funktionsprinzip der zweiten Ausführungsform des Lichtaustrittsbereichs 16 gemäß 7. Ein erster Lichtstrahl 18 trifft mit einem ersten Einfallswinkel 19 auf die Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Basismantel 10. Der erste Einfallswinkel 19 ist größer als ein Grenzwinkel für die Totalreflexion an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Basismantel 10, das heißt der erste Lichtstrahl 18 wird an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Basismantel 10 totalreflektiert und verbleibt daher in dem Lichtleiterkern 12. Ein zweiter Licht strahl 20 mit einem zweiten Einfallswinkel 21, der dem ersten Einfallswinkel 19 entspricht, trifft auf eine Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17. Die Brechzahl des Mantelersatzes 17 ist größer als die Brechzahl des Basismantels 10. Dadurch ist der zweite Einfallswinkel 21 kleiner als ein Grenzwinkel für die Totalreflexion an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17, das heißt der zweite Lichtstrahl 20 wird an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17 nicht totalreflektiert und tritt somit zumindest teilweise aus dem Lichtleiterkern 12 aus. Ein dritter Lichtstrahl 22 trifft mit einem dritten Einfallswinkel 23 ebenfalls auf die Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17. Der dritte Einfallswinkel 23 ist jedoch größer als der zweite Einfallswinkel 21 und größer als der Grenzwinkel für die Totalreflexion an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17. Dadurch wird der dritte Lichtstrahl 22 an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17 totalreflektiert, das heißt der dritte Lichtstrahl 22 verbleibt in dem Lichtleiterkern 12. Durch geeignete Wahl der Brechzahl des Mantelersatzes 17 kann so sehr präzise vorgegeben werden, wie viel Licht in dem Lichtaustrittsbereich 16 bei einer vorgegebenen Biegung des Biegesensors in dem Lichtaustrittsbereich 16 aus dem Lichtleiterkern 12 austreten kann.
  • Beispielsweise beträgt die Brechzahl des Lichtleiterkerns 12 1,49, die Brechzahl des Basismantels 10 und des Deckmantels 13 1,35 und die Brechzahl des Mantelersatzes 17 1,42. Der Grenzwinkel für die Totalreflexion an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Basismantel 10 ergibt sich dann als Arkussinus des Quotienten aus 1,35 und 1,49 und beträgt etwa 65°. Der Grenzwinkel für die Totalreflexion an der Grenze zwischen dem Lichtleiterkern 12 und dem Mantelersatz 17 ergibt sich entsprechend als Arkussinus des Quotienten aus 1,42 und 1,49 und beträgt etwa 72°.
  • Die Brechzahl des Mantelersatzes 17 kann beispielsweise auch etwa gleich oder größer der Brechzahl des Lichtleiterkerns 12 gewählt werden. Jedoch ist dann zur Vermeidung eines zu großen Lichtverlusts der Lichtaustrittsbereich 16 in seiner Ausdehnung entsprechend klein zu wählen.
  • 9 zeigt ein Sensorband 7 mit einer ersten Ausführungsform des Umkehrbereichs 9. Der Biegesensor umfasst vier Lichtleiterkerne 12 und einen optischen Koppler 24. Der optische Koppler 24 teilt das in einen Lichteinkoppelbereich 25 eingekoppelte Licht auf die vier Lichtleiterkerne 12 auf. Der optische Koppler 24 ist zusammen mit den vier Lichtleiterkernen 12 als ein weiterer planarer Lichtleiterkern ausgebildet.
  • Ausgehend von dem Lichteinkoppelbereich 25 an einem Ende des Trägers 11 sind die Lichtleiterkerne 12 in Längsrichtung des Trägers 11 und parallel zueinander ausgebildet. In dem Umkehrbereich 9 sind die Lichtleiterkerne 12 bogenförmig und dann parallel zueinander und längs des Trägers 11 zurück an das Ende des Trägers 11 zu einem jeweiligen Lichtauskoppelbereich 26 der vier Lichtleiterkerne 12 geführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Umlenkradius des jeweiligen Lichtleiterkerns 12 einen vorgegebenen minimalen Umlenkradius nicht unterschreitet. Bei Unterschreiten des minimalen Umlenkradius ist der Grenzwinkel für die Totalreflexion an der Grenze zwischen dem jeweiligen Lichtleiterkern 12 und dem jeweiligen Basismantel 10 beziehungsweise dem jeweiligen Deckmantel 13 für das in dem jeweiligen Lichtleiterkern 12 führbare Licht unterschritten, so dass das Licht nicht weiter in dem jeweiligen Lichtleiterkern 12 geführt wird und aus diesem zumindest teilweise austritt.
  • 10 zeigt eine zweite Ausführungsform des Umkehrbereichs 9 anhand eines einzelnen Lichtleiterkerns 12. Der Lichtleiterkern 12 ist in dem Umkehrbereich 9 rechtwinklig in einer Ebene parallel zu dem Basismantel 10 auf dem Basismantel 10 ausgebildet. In jedem rechten Winkel des Lichtleiterkerns 12 ist ein Spiegel, insbesondere ein Mikrospiegel, in den Lichtleiterkern 12 eingebettet. Für das Rückführen des Lichts sind in dem Umkehrbereich 9 ein erster Spiegel 27 und ein zweiter Spiegel 28 vorgesehen, die das Licht jeweils in einem Winkel von etwa 90° umlenken. Dadurch muss für das Umlenken des Lichts in dem Umkehrbereich 9 der minimale Umlenkradius nicht berücksichtigt werden, so dass der mindestens eine Lichtleiterkern 12 in dem Umkehrbereich 9 kompakt und mit einem geringen Flächenbedarf ausgebildet werden kann. Durch das Vorsehen mindestens eines Spiegels in dem mindestens einen Lichtleiterkern 12 und bei geeigneter Ausrichtung des mindestens einen Spiegels in Bezug auf den Verlauf des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 kann das Licht jedoch auch in anderen Winkeln abgelenkt werden.
  • 11 zeigt eine dritte Ausführungsform des Umkehrbereichs 9 anhand eines einzelnen Lichtleiterkerns 12. Der Lichtleiterkern 12 weist in dem Umkehrbereich 9 ein Prisma 29 auf, das an einer ersten Endfläche einen ersten verspiegelten Bereich 30 und an einer zweiten Endfläche einen zweiten verspiegelten Bereich 31 aufweist. Der erste verspiegelte Bereich 30 und der zweite verspiegelte Bereich 31 entsprechen in ihrer Funktion im Wesentlichen dem ersten Spiegel 27 und dem zweiten Spiegel 28. Jedoch wird das Licht so umgelenkt, dass es in dem Lichtleiterkern 12 in Richtung zu dem Lichteinkoppelbereich 25 zurückgeführt wird. Zum Trennen des Anteils des Lichts, das von dem Lichteinkoppelbereich 25 hin zu dem Umkehrbereich 9 geführt wird, und des Anteils des Lichts, das von dem Umkehrbereich 9 zurück in Richtung des Lichteinkoppelbereichs 25 geführt wird, ist in dem Lichtleiterkern 12 ein halbdurchlässiger Spiegel 32 angeordnet. Der halbdurchlässige Spiegel 32 ist vorzugsweise in dem Zuleitungsbereich 8 nahe dem Lichteinkoppelbereich 25 angeordnet.
  • Das in dem Lichtleiterkern 12 von dem Umkehrbereich 9 rückgeführte Licht wird durch den halbdurchlässigen Spiegel 32 teilweise umgelenkt hin zu dem Lichtaunkoppelbereich 26, der beispielsweise in einem Winkel von etwa 90° zu dem Lichteinkoppelbereich 25 an dem Lichtleiterkern 12 angeordnet ist.
  • Auch die dritte Ausführungsform des Umkehrbereichs 9 hat den Vorteil, dass durch Vorsehen des Prismas mit seinen verspiegelten Endflächen für das Umlenken des Lichts in dem Umkehrbereich 9 der minimale Umlenkradius nicht berücksichtigt werden muss und der jeweilige Lichtleiterkern 12 so in dem Umkehrbereich 9 kompakt und mit einem geringen Flächenbedarf ausgebildet werden kann. Alternativ zu dem Vorsehen des halbdurchlässigen Spiegels 32 können der Lichteinkoppelbereich 25 und der Lichtauskoppelbereich 26 des jeweiligen Lichtleiterkerns 12 jeweils als ein gemeinsamer Lichteinkoppelbereich 25 und Lichtauskoppelbereich 26 ausgebildet sein und können die jeweilige Lichtquelle 33 und der jeweilige Lichtsensor 34 an dem jeweiligen gemeinsamen Lichteinkoppelbereich 25 und Lichtauskoppelbereich 26 angeordnet sein. Bevorzugt sind die jeweilige Lichtquelle 33 und der jeweilige Lichtsensor 34 dann als ein gemeinsames Bauelement ausgebildet.
  • An dem Lichteinkoppelbereich 25 ist vorzugsweise die Lichtquelle 33 in den Lichtleiterkern 12 eingebettet. Die Lichtquelle 33 ist zum Beispiel eine Leuchtdiode. Es kann auch in dem Lichteinkoppelbereich 25 jedes Lichtleiterkerns 12 jeweils eine Lichtquelle 33 vorgesehen sein. Entsprechend ist vorzugsweise an den jeweiligen Lichtauskoppelbereichen 26 jeweils ein Lichtsensor 34 in den Lichtleiterkern 12 eingebettet. Die Lichtquellen 33 und/oder die Lichtsensoren 34 können jedoch ebenso in dem Basismantel 10 oder dem Deckmantel 13 eingebettet sein, sofern das Licht aus der jeweiligen Lichtquelle 33 in geeigneter Weise in den Lichtleiterkern 12 einkoppelt beziehungsweise aus dem Lichtleiterkern 12 hin zu dem jeweiligen Lichtsensor 34 auskoppelt. In dem jeweiligen Lichteinkoppelbereich 25 und/oder Lichtauskoppelbereich 26 kann jeweils auch ein weiterer Spiegel vorgesehen sein zum Umlenken des Lichts in den jeweiligen Lichtleiterkern 12 hinein beziehungsweise aus diesem heraus.
  • In dem Träger 11 und/oder in dem Basismantel 10 und/oder in dem Deckmantel 13 kann zusätzlich mindestens ein mechanisches Verstärkungselement angeordnet sein. Das mindestens eine me chanische Verstärkungselement ist beispielsweise als mechanische Verstärkungsfaser parallel zu dem mindestens einen Lichtleiterkern 12 angeordnet. Das mindestens eine Verstärkungselement wird zum Beispiel während des Herstellens des Trägers 11 beziehungsweise des Basismantels 10 oder des Deckmantels 13 in diese eingebettet.
  • Bevorzugt sind mechanische Verstärkungselemente so angeordnet, dass der mindestens eine Lichtleiterkern 12 zwischen mechanischen Verstärkungselementen angeordnet ist. Bevorzugt ist der Durchmesser der mechanischen Verstärkungselemente größer als ein Durchmesser des mindestens einen Lichtleiterkerns 12. Dadurch ist der mindestens eine Lichtleiterkern 12 besonders gut gegen Kräfte quer zu seiner Längsrichtung geschützt. Insbesondere kann so verhindert werden, dass Druckkräfte quer zu der Längsrichtung des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 auf den mindestens einen Lichtleiterkern 12 einwirken. Dies ist vorteilhaft, da solche Druckkräfte zu einer Veränderung der Dämpfung des Lichts in dem mindestens einen Lichtleiterkern 12 führen können, die Aufprallsensorvorrichtung 2 jedoch nur ein Verbiegen des Sensorbandes 7 in dem Sensierungsbereich 4 erfassen soll. Ferner sind der mindestens eine Lichtleiterkern 12 und das mindestens eine mechanische Verstärkungselement bevorzugt flächig nebeneinander angeordnet.
  • Das mindestens eine mechanische Verstärkungselement ist vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt. Das mindestens eine mechanische Verstärkungselement kann jedoch auch zum Beispiel aus Polyalkylenterephthalaten, z.B. Mylarfolien, hergestellt werden. Ferner können zum Übertragen von Zugkräften beispielsweise auch Kevlar- oder Glasgarne genutzt werden, und zum Schutz vor Querdruckkräften können auch Kunststoffstäbe genutzt werden.
  • 12 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Herstellen des Sensorbandes 7. Das Verfahren beginnt in einem Schritt S1. In einem Schritt S2 wird gegebenenfalls der Trä ger 11 bereitgestellt und/oder wird die Strukturierung 15 auf dem Träger 11 ausgebildet. In einem Schritt S3 wird der Basismantel 10 entweder als Träger 11 ausgebildet oder wird der Basismantel 10 auf dem gegebenenfalls vorgesehenen separaten Träger 11 ausgebildet. In dem vorgesehenen Lichtaustrittsbereich 16 wird der Basismantel 10 entsprechend durch die Strukturierung 15 des Trägers 11 unterbrochen oder strukturiert oder der Basismantel 10 wird in dem vorgesehenen Lichtaustrittsbereich 16 unterbrochen, das heißt nicht ausgebildet.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in einem Schritt S4 der Mantelersatz 17 zum Auffüllen des unterbrochenen Basismantels 10 ausgebildet werden. In einem Schritt S5 wird der mindestens eine Lichtleiterkern 12 auf dem Basismantel 10 ausgebildet. Ferner kann auch der optische Koppler 24 zusammen mit dem mindestens einen Lichtleiterkern 12 ausgebildet werden. Ferner können gegebenenfalls zusätzlich die mindestens eine Lichtquelle 33, der mindestens eine Lichtsensor 34, der erste und der zweite Spiegel 27, 28 oder weitere Spiegel, der halbdurchlässige Spiegel 32 oder das Prisma 29 auf dem Sensorband 7 angeordnet und vorzugsweise in den jeweiligen Lichtleiterkern 12 eingebettet werden.
  • In einem Schritt 56 wird der mindestens eine Lichtleiterkern 12 durch den Deckmantel 13 abgedeckt. Alternativ oder zusätzlich zu dem Schritt S6 wird der Deckmantel 13 so ausgebildet, dass dieser Unterbrechungen aufweist, die bevorzugt durch den Mantelersatz 17 ersetzt werden. Das Verfahren endet in einem Schritt S8. Gegebenenfalls können weitere Schritte vorgesehen sein, beispielsweise zum Einbetten des mindestens einen Verstärkungselements oder zum Erzeugen einer Schutzhülle um den Biegesensor.
  • Für das Erzeugen des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 auf dem Basismantel 10 eignen sich unterschiedliche Herstellungsverfahren. Beispielsweise wird der mindestens eine Lichtleiterkern 12 durch ein Dosier-Verfahren als flüssiges Poly- Polymer durch einen Spender, einem so genannten "Dispenser", mit dem gewünschten Verlauf auf den Basismantel 10 aufgebracht und anschließend ausgehärtet, zum Beispiel durch Bestrahlung mit UV-Licht. Auf diese Weise können einfach und preisgünstig sehr feine Lichtleiterkerne 12 von weniger als 100 Mikrometern Breite und mehr als einem Meter Länge hergestellt werden. Alternativ kann das flüssige Polymer auch durch ein Strahldruckverfahren, das auch als Sprühverfahren bezeichnet werden kann, mit dem gewünschten Verlauf auf den Basismantel 10 aufgedruckt beziehungsweise aufgesprüht und anschließend ausgehärtet werden. Bei beiden Verfahren wird das Sensorband 7 während der Erzeugung des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 bevorzugt auf einem Schlitten in Längsrichtung bewegt unter einem im Wesentlichen stationären Spender beziehungsweise Druckkopf. Dadurch kann der mindestens eine Lichtleiterkern 12 sehr präzise und homogen auf einer Länge von mehr als einem Meter hergestellt werden. Ein weiteres Herstellungsverfahren zum Erzeugen des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 ist ein Direktschreibeverfahren. Das flüssige Polymer wird flächig auf den Basismantel 10 aufgebracht und anschließend entlang dem gewünschten Verlauf des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 durch Belichten ausgehärtet. Das Belichten kann durch eine entsprechend ausgebildete Maske erfolgen oder direkt durch einen Laser. Nicht belichtete Bereiche des aufgebrachten flüssigen Polymers werden anschließend entfernt, zum Beispiel durch ein Lösungsmittel.
  • Der Vorteil ist, dass durch die genannten Herstellungsverfahren mehrere Lichtleiterkerne 12 sehr eng nebeneinander ausgebildet werden können. Zum Beispiel können 16 oder auch 32 Lichtleiterkerne 12 zuverlässig auf einem 6 Millimeter breiten Sensorband 7 ausgebildet werden. Die Lichtaustrittsbereiche 16 in dem Sensierungsbereich 4 können sehr präzise positioniert und dimensioniert werden, so dass die Eigenschaften des Biegesensors zuverlässig und präzise vorgebbar sind. Durch Ausbilden der Lichtleiterkerne 12 auf Polyimidbasis ist ferner eine Temperaturbeständigkeit von bis zu 380°C gegeben, Lichtleiterkerne 12 auf Epoxidharzbasis sind bis zu 200°C temperaturbeständig. Dies ist insbesondere vorteilhaft für die Nutzung in Kraftfahrzeugen. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Sensorband 7 sehr einfach entsprechend einer gewünschten Form herstellbar ist. Beispielsweise weisen Stoßfänger einiger Kraftfahrzeugmodelle einen V-förmigen Verlauf auf. Das Sensorband 7 und die darauf ausgebildeten Lichtleiterkerne 12 sind sehr einfach in dieser V-Form ausbildbar, so dass das Sensorband 7 nicht nachträglich in die gewünschte Form gebracht werden muss. Ferner ist das Herstellen des mindestens einen Lichtleiterkerns 12 schnell, präzise und preisgünstig möglich.
  • 1
    Fahrzeug
    2
    Aufprallsensorvorrichtung
    3
    Stoßfänger
    4
    Sensierungsbereich
    5
    Aufprallobjekt
    b
    Auswerteeinheit
    7
    Sensorband
    8
    Zuleitungsbereich
    9
    Umkehrbereich
    10
    Basismantel
    11
    Träger
    12
    Lichtleiterkern
    13
    Deckmantel
    14
    Nut
    15
    Strukturierung
    16
    Lichtaustrittsbereich
    17
    Mantelersatz
    18
    erster Lichtstrahl
    19
    erster Einfallswinkel
    20
    zweiter Lichtstrahl
    21
    zweiter Einfallswinkel
    22
    dritter Lichtstrahl
    23
    dritter Einfallswinkel
    24
    optischer Koppler
    25
    Lichteinkoppelbereich
    26
    Lichtauskoppelbereich
    27
    erster Spiegel
    28
    zweiter Spiegel
    29
    Prisma
    30
    erster verspiegelter Bereich
    31
    zweiter verspiegelter Bereich
    32
    halbdurchlässiger Spiegel
    33
    Lichtquelle
    34
    Lichtsensor
    S
    Schritt

Claims (14)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors, bei dem – an dem Biegesensor mindestens ein Sensierungsbereich (4) ausgebildet wird durch Vorsehen eines biegeelastischen Basismantels (10), der in mindestens einem Teilbereich des Sensierungsbereichs (4) unterbrochen oder durch Erhebungen und/oder Vertiefungen strukturiert ist, – mindestens ein planarer Lichtleiterkern (12) auf dem Basismantel (10) erzeugt wird und der mindestens eine Lichtleiterkern (12) eine größere Brechzahl aufweist als der Basismantel (10) und – der mindestens eine Lichtleiterkern (12) durch einen Deckmantel (13) abgedeckt wird und eine größere Brechzahl aufweist als der Deckmantel (13).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem ein biegeelastischer Träger (11) vorgesehen ist, der in dem mindestens einen Teilbereich des mindestens einen Sensierungsbereichs (4) des Biegesensors durch Erhöhungen und/oder Vertiefungen strukturiert ist, und der Basismantel (10) auf dem Träger (11) ausgebildet wird und durch die Erhöhungen und/oder Vertiefungen des Trägers (11) die Erhöhungen und/oder Vertiefungen des Basismantels (10) oder die Unterbrechung des Basismantels (10) ausgebildet werden.
  3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem der Basismantel (10) und/oder der Deckmantel (13) in dem mindestens einen Teilbereich durch einen Mantelersatz (17) ersetzt wird, dessen Brechzahl sich von der Brechzahl des Basismantels (10) unterscheidet oder der auftreffendes Licht absorbiert.
  4. Verfahren zum Herstellen eines Biegesensors, bei dem – mindestens ein planarer Lichtleiterkern (12) auf einem biegeelastischen Basismantel (10) erzeugt wird und der mindestens eine Lichtleiterkern (12) eine größere Brechzahl aufweist als der Basismantel (10), – an dem Biegesensor in einem Lichtpfad zwischen einem Lichteinkoppelbereich (25) und einem Lichtauskoppelbereich (26) des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) mindestens ein Sensierungsbereich (4) ausgebildet wird durch Erzeugen eines Deckmantels (13), der den mindestens einen Lichtleiterkern (12) abdeckt und der in mindestens einem Teilbereich des mindestens einen Sensierungsbereichs (4) unterbrochen ist und der in dem mindestens einen Teilbereich durch einen Mantelersatz (17) ersetzt wird, dessen Brechzahl sich von der Brechzahl des Basismantels (10) unterscheidet oder der auftreffendes Licht absorbiert.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem in dem Basismantel (10) mindestens eine Nut (14) ausgebildet ist, in der jeweils ein Lichtleiterkern (12) erzeugt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem mindestens ein Spiegel an dem mindestens einen Lichtleiterkern (12) angeordnet wird zum Umlenken des in dem mindestens einen Lichtleiterkern (12) führbaren Lichts in dem mindestens einen Lichtleiterkern (12) parallel zu einer Ebene des Basismantels (10).
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem an einem Ende des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) jeweils ein Prisma (29) angeordnet wird, dessen Endflächen verspiegelt sind.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, bei dem in dem mindestens einen Lichtleiterkern (12) ein halbdurchlässiger Spiegel (32) angeordnet wird zum Trennen des hinlaufenden und des rücklaufenden Lichts in dem jeweiligen Lichtleiterkern (12).
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, bei dem der Lichteinkoppelbereich (25) und der Lichtauskoppelbereich (26) des jeweiligen Lichtleiterkerns (12) als ein gemeinsamer Lichteinkoppelbereich (25) und Lichtauskoppelbereich (26) des jeweiligen Lichtleiterkerns (12) ausgebildet wird.
  10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem auf dem Basismantel (10) mindestens zwei Lichtleiterkerne (12) ausgebildet werden und bei dem an dem Lichteinkoppelbereich (25) des Biegesensors auf dem Basismantel (10) ein optischer Koppler (24) ausgebildet wird, der das an dem Lichteinkoppelbereich (25) einkoppelbare Licht auf die mindestens zwei Lichtleiterkerne (12) aufteilt.
  11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem mindestens eine Lichtquelle (33) an dem Lichteinkoppelbereich (25) des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) und/oder ein Lichtsensor (34) an dem Lichtauskoppelbereich (26) des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) in den Basismantel (10) und/oder in den mindestens einen Lichtleiterkern (12) und/oder in den Deckmantel (13) eingebettet wird.
  12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem der mindestens eine Lichtleiterkern (12) als flüssiges Polymer durch einen Spender dosiert entsprechend einem gewünschten Verlauf des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) auf den Basismantel (10) aufgebracht und anschließend ausgehärtet wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem der mindestens eine Lichtleiterkern (12) als flüssiges Polymer durch ein Strahldruckverfahren entsprechend einem gewünschten Verlauf des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) auf den Basismantel (10) aufgebracht und anschließend ausgehärtet wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem der mindestens eine Lichtleiterkern (12) als flüssiges Polymer auf den Basismantel (10) aufgebracht und durch ein Direktschreibeverfahren entsprechend einem gewünschten Verlauf des mindestens einen Lichtleiterkerns (12) ausgehärtet wird.
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