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Die Erfindung betrifft eine Drucktucheinheit für einen Drucktuchzylinder einer Rotationsdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Durch die
EP 1 657 076 A1 ist eine Drucktucheinheit für einen Drucktuchzylinder einer Rotationsdruckmaschine bekannt, wobei an einer Druckfarbe transportierenden Außenseite der Drucktucheinheit eine Deckschicht mit einer Härte im Bereich zwischen 30° und 45° Shore A vorgesehen ist, wobei die Deckschicht eine Dicke im Bereich zwischen 30 μm und 60 μm aufweist, wobei die Drucktucheinheit einen von der Deckschicht abgedeckten Drucktuchkörper mit zwei sich gegenüber liegenden Enden aufweist.
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Durch die
DE 43 15 311 A1 ist bekannt, eine Druckform auf ihrer auf einem Zylinder einer Druckmaschine zu liegen kommenden Seite mit einem Gleitwerkstoff aus einem Duroplast, einem Thermoplast oder einem anorganischen Trockenschmierstoff in einer Schichtdicke von 10 μm oder darunter zu beschichten, wobei die Schicht durch Einbrennen oder durch Aufkleben aufgebracht sein kann.
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Durch die
DE 44 32 853 A1 ist eine auf eine Druckwalze aufschiebbare, in sich geschlossene Trägerhülse für Druck- und Übertragungsformen bekannt, wobei die Trägerhülseninnenfläche beschichtet ist, wobei diese Schicht aus einer selbstklebenden Kunststoff-Folie, einem Lack, einem Kunststoff, einem Metall, einer Keramik oder aus einer elektrochemisch gekörnten und anodisierten Aluminiumoxidschicht bestehen kann.
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Durch die
DE 196 20 999 A1 ist bekannt, eine als eine Druckform ausgebildete oder als eine ein Drucktuch tragende Platte auf ihrer auf einem Zylinder einer Rotationsdruckmaschine zu liegen kommenden Seite mit einer Schicht aus einem elektrisch isolierenden Material zu versehen, wobei das Material ein auf Polyfluorethylenpropylen basierender Kunststoff, Kautschuk oder Keramik sein kann und in einer Schichtdicke von ca. 0,01 mm bis 0,1 mm ausgebildet ist.
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Durch die
EP 01 94 618 A2 ist bekannt, zur Reduzierung der Biegedynamik zweier Druckwerkszylinder beim Überlaufen der Spannkanäle vorzugsweise beidseitig eine Profilüberhöhung vorzusehen.
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Durch die
WO 2004/054807 A1 ist eine Drucktucheinheit für einen Drucktuchzylinder einer Druckmaschine bekannt, wobei auf der Außenseite einer formstabilen, z. B. aus Stahlblech bestehenden Trägerplatte das z. B. aus mehreren Lagen unterschiedlichen Materials bestehende Drucktuch befestigt ist, wobei zur Ausbildung einer nur einen minimalen Spalt aufweisenden Drucktucheinheit an mindestens einem Ende des Drucktuches Füllmasse stoffschlüssig, z. B. durch Kleben oder Vulkanisieren, angeordnet ist, wobei die z. B. aus einem härtbaren Elastomer bestehende Füllmasse bis mindestens an die Außenseite des Drucktuches angeordnet ist und wobei sich die Füllmasse an der Außenseite des Drucktuches in dessen Längsrichtung erstreckt.
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Durch die
WO 2005/058601 A2 ist ein Drucktuch mit einer formstabilen Trägerplatte bekannt, deren Enden an einem Übertragungszylinder festlegbar sind, wobei das Drucktuch eine auf der Trägerplatte befestigten, die Mantelfläche des Übertragungszylinders bildende Beschichtung aufweist, wobei zwischen den Enden des Drucktuchs eine Vertiefung angeordnet ist.
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Durch die
US 57 49 298 A ist bekannt, Schnittkanten an einem Drucktuch gegen sonst dort angreifende Betriebsflüssigkeiten wie Druckfarbe, Wasser und/oder Lösungsmittel zu versiegeln.
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Durch die
US 44 52 143 A ist ein einen Schichtaufbau aufweisendes Drucktuch bekannt.
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Durch die
US 46 43 093 A ist bekannt, an einem Einhängeschenkel einer Druckplatte eine Versteifung aus einem Metallstreifen vorzusehen und an dem anderen Ende der Druckplatte einen dünnen Klebestreifen aufzusprühen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Drucktucheinheit für einen Drucktuchzylinder einer Rotationsdruckmaschine zu schaffen, welche dazu beiträgt, im Druck unerwünschte Schwingungsstreifen zu vermeiden.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Drucktucheinheit beim Übertragen eines Druckbildes auf den Bedruckstoff eine Bildung von Schwingungsstreifen vermeidet und weder eine störende Punktzunahme noch eine unzulässige Temperaturerhöhung durch Walkarbeit verursacht. Die Drucktucheinheit ist in einem hohen Maß verschleißbeständig und gegen üblicherweise in einem Druckwerk verwendete Waschmittel und/oder Reinigungsmittel resistent. Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass die vorgeschlagene Drucktucheinheit insbesondere hinsichtlich ihrer Gesamtdicke zu bereits bekannten Drucktüchern kompatibel ist und ohne einen Zylindertausch in bestehenden Druckmaschinen zur Anwendung gebracht werden kann.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 einen Plattenzylinder und einen Drucktuchzylinder eines Druckwerks in perspektivischer Ansicht;
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2 das Druckwerk gemäß 1 in einem Querschnitt;
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3 einen vergrößerten Ausschnitt aus dem Querschnitt des Druckwerks gemäß 2;
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4 eine Schnittdarstellung einer auf einer Trägerplatte aufgebauten Drucktucheinheit;
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5 eine Schnittdarstellung einer auf einer Gewebelage aufgebauten Drucktucheinheit;
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6 eine Ausschnittsvergrößerung aus einer der Drucktucheinheiten gemäß der 4 oder 5;
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7 vier Ausschnittsvergrößerungen jeweils von Oberflächen handelsüblicher Zeitungspapiere;
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8 eine Unterseite eines Metalldrucktuches mit zwei Unterzügen;
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9 eine Drucktucheinheit in einer Seitenansicht;
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10 eine Drucktucheinheit mit verhärteten Enden in einer Seitenansicht;
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11 eine Drucktucheinheit mit versteiften Enden in einer Seitenansicht.
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In 1 ist in perspektivischer Ansicht ein Teil eines insbesondere im Offsetdruck arbeitenden Druckwerks 01 mit aneinander angestellten Zylindern 02; 03 dargestellt, insbesondere mit einem Plattenzylinder 02 und einem daran anliegenden Drucktuchzylinder 03. Auf der Mantelfläche des Plattenzylinders 02 sind in dessen Axialrichtung in vier Reihen nebeneinander jeweils zwei Druckplatten 04, insbesondere Flachdruckplatten 04, in Umfangsrichtung hintereinander befestigt, sodass sich in dem dargestellten Beispiel eine Gesamtzahl von insgesamt acht Druckplatten 04 am Plattenzylinder 02 ergibt. In einer anderen Ausführungsvariante können auf dem Plattenzylinder 02 auch sechs oder acht Reihen von Druckplatten 04 nebeneinander angeordnet sein. Die Druckplatten 04 übertragen jeweils ein Druckbild auf mindestens eine auf der Mantelfläche des Drucktuchzylinders 03 angeordnete Drucktucheinheit 14, von wo aus das jeweilige Druckbild beispielsweise auf einen Bedruckstoff 22, vorzugsweise eine Bedruckstoffbahn 22, insbesondere eine Papierbahn 22, z. B. Zeitungspapier 22 übertragen wird (6). Auf der Mantelfläche des in der 1 dargestellten Drucktuchzylinders 03 sind in dessen Axialrichtung z. B. zwei Drucktucheinheiten 14 nebeneinander angeordnet, wobei jede dieser Drucktucheinheiten 14 die Breite von zwei auf dem Plattenzylinder 02 nebeneinander angeordneten Druckplatten 04 aufweist. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass auf der Mantelfläche des Drucktuchzylinders 03 in dessen Umfangsrichtung zwei oder mehr Drucktucheinheiten 14 hintereinander angeordnet sind, wobei in der Ausführung mit zwei am Umfang hintereinander angeordneten Drucktucheinheiten 14 diese den Umfang des Drucktuchzylinders 03 jeweils in etwa hälftig umspannen. Der zur Ausführung des Druckprozesses erforderliche Gegendruckzylinder, z. B. ein weiterer Drucktuchzylinder 03, wobei z. B. die Bedruckstoffbahn 22 zwischen den beiden gegeneinander angestellten Drucktuchzylindern 03 hindurchgeführt ist, ist nichtdargestellt. Es versteht sich, dass die im Weiteren näher beschriebenen Drucktucheinheiten 14 ohne Änderung ihrer erfindungswesentlichen Merkmale außer in dem in der 1 dargestellten Druckwerk 01 auch in jeder anderen z. B. einen Einfachumfangzylinder und/oder einen Doppelumfangzylinder aufweisenden Anordnung eines Druckwerks 01 zum Einsatz gebracht werden können, wobei die das jeweilige Druckwerk 01 aufweisende Rotationsdruckmaschine vorzugsweise jeweils als eine Zeitungsdruckmaschine oder als eine Akzidenzdruckmaschine ausgebildet sein kann. Gerade Druckwerke 01 mit mindestens einem Einfachumfangzylinder sind hier ein bevorzugter Anwendungsfall für die erfindungsgemäßen Drucktucheinheiten 14, da Einfachumfangzylinder aufgrund ihres relativ geringen Durchmessers von z. B. weniger als 225 mm insbesondere bei einer größeren axialen Länge z. B. von mehr als 1.000 mm in ihrer jeweiligen Druckwerksanordnung häufig schwingungskritisch sind. Der die Drucktucheinheiten 14 tragende Drucktuchzylinder 03 kann eine axiale Länge bis zu 2.400 mm aufweisen, wobei eine bevorzugte axiale Länge im Bereich zwischen 1.800 mm und 2.200 mm liegt. In einem Druckwerk 01 einer Zeitungsdruckmaschine oder einer Akzidenzdruckmaschine eingesetzte Einfachumfangzylinder weisen einen Durchmesser typischerweise im Bereich zwischen 170 mm und 225 mm auf, wohingegen der Durchmesser eines in den genannten Druckmaschinen eingesetzten Doppelumfangzylinders typischerweise im Bereich zwischen 280 mm und 410 mm liegt.
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Wie aus dem in 2 dargestellten Querschnitt der Anordnung des in der 1 gezeigten Plattenzylinders 02 und des Drucktuchzylinders 03 erkennbar ist, ist der Umfang des Drucktuchzylinders 03 an jeder Axialposition der in Axialrichtung des Drucktuchzylinders 03 nebeneinander angeordneten Drucktucheinheiten 14 vorzugsweise mit einer einzigen Drucktucheinheit 14 umspannt, wobei ein in Produktionsrichtung P des Drucktuchzylinders 03 vorlaufendes Ende 16 und ein in Produktionsrichtung P des Drucktuchzylinders 03 nachlaufendes Ende 17 der Drucktucheinheit 14 in eine schlitzförmige Öffnung 21 eines Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03 eingeführt und in demselben Kanal 13 z. B. mittels einer in diesem Kanal 13 angeordneten Haltevorrichtung 09 befestigt sind, wobei die Schlitzweite S der Öffnung 21 des Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03 z. B. unter 5 mm und vorzugsweise im Bereich zwischen 1 mm und 3 mm liegt. Die beiden in jeder Reihe von Druckplatten 04 auf dem Plattenzylinder 02 in dessen Umfangsrichtung nacheinander angeordneten Druckplatten 04 sind mit ihrem jeweiligen in Produktionsrichtung P des Plattenzylinders 02 vorlaufenden Ende 06 und mit ihrem jeweiligen in Produktionsrichtung P des Plattenzylinders 02 nachlaufenden Ende 07 jeweils in im Plattenzylinder 02 diagonal gegenüberliegenden Kanälen 11; 12 befestigt, wobei das nachlaufende Ende 07 der jeweiligen Druckplatte 04 jeweils von einer in dem jeweiligen Kanal 11; 12 angeordneten Haltevorrichtung 08 gehalten ist. Die Haltevorrichtungen 08; 09 können jeweils z. B. als eine Klemmvorrichtung 08; 09 ausgebildet sein.
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Der in der 3 vergrößert dargestellte Ausschnitt A aus dem in der 2 dargestellten Querschnitt des Druckwerks 01 zeigt einen Nippbereich zwischen dem Drucktuchzylinder 03 und dem daran angestellten Plattenzylinder 02. An den Enden 06; 07 der Druckplatten 04 ausgebildete Einhängeschenkel 18 sind in eine schlitzförmige Öffnung 19 von einem der Kanäle 12 des Plattenzylinders 02 eingeführt und in diesem Kanal 12 befestigt. In dem in der 3 dargestellten Ausschnitt A überrollt ein z. B. auf einer formstabilen, biegsamen Trägerplatte 31 angebrachter Drucktuchköper 24 der Drucktucheinheit 14 (4 und 9) die schlitzförmige Öffnung 19 des Kanals 12 des Plattenzylinders 02. Nach einer Drehung sowohl des Plattenzylinders 02 als auch des Drucktuchzylinders 03 jeweils um 180° relativ zu dem in der 3 dargestellten Betriebszustand stehen sich einer der Kanäle 12 des Plattenzylinders 02 und der Kanal 13 des Drucktuchzylinders 03 mit ihrer jeweiligen Öffnung 19; 21 gegenüber. In dem in der 3 dargestellten Betriebszustand kann der Kanal 13 des Drucktuchzylinders 03 mit seiner Öffnung 21 einer Öffnung 21 eines Kanals 13 eines weiteren, als ein Gegendruckzylinder wirkenden Drucktuchzylinders 03 gegenüberstehen.
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Insbesondere wenn mit dem Druckwerk 01 ein Bedruckstoff 22 geringer Glätte bedruckt werden soll, ist es erforderlich, den Drucktuchzylinder 03 mit einer sehr hohen Anpresskraft gegen den Gegendruckzylinder anzustellen. Ein Bedruckstoff 22 geringer Glätte, insbesondere eine Papierbahn 22 geringer Glätte kommt z. B. im Zeitungsdruck 22 zum Einsatz. Bedingt durch die vergleichsweise raue Oberfläche von Zeitungspapier wird im Zeitungsdruck eine sehr hohe Anpresskraft benötigt, um beim Flächendruck Druckfarbe in Vertiefungen der Oberfläche des Zeitungspapiers einzubringen. Die Oberfläche von Zeitungspapier weist z. B. eine gemäß DIN 53107 bestimmte Glätte nach Bekk von 17 auf, wohingegen ein Hochglanz-Kunstdruckpapier z. B. eine gleichfalls gemäß DIN 53107 bestimmte Glätte nach Bekk von 2472 aufweist. Aufgrund dieser signifikant differierenden Glätte zwischen den unterschiedlichen Bedruckstoffen 22 ergibt sich im Zeitungsdruck eine etwa dreimal bis viermal so große Belastung der Drucktucheinheit 14 im Nippbereich zwischen dem Drucktuchzylinder 03 und seinem Gegendruckzylinder sowie auch häufig im Nippbereich zwischen dem Drucktuchzylinder 03 und dem Plattenzylinder 02. Überdies regt die hohe Anpresskraft die am Druckprozess beteiligten Zylinder 02; 03 beim Überrollen eines Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03 oder eines Kanals 13 des weiteren, als ein Gegendruckzylinder wirkenden Drucktuchzylinders 03 oder der Kanäle 12 des Plattenzylinders 02 zu Schwingungen an, wobei diese Schwingungen z. B. auf der Bedruckstoffbahn 22, insbesondere auf der Papierbahn 22, beim Übertragen eines Druckbildes zur Bildung unerwünschter Streifen führen, was einen Qualitätsverlust für das zu erzeugende Druckerzeugnis, insbesondere für eine herzustellende Zeitung, bedeutet.
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Um insbesondere im Zeitungsdruck dauerhaft der Belastung durch eine sehr hohe Anpresskraft gewachsen zu sein und zur Vermeidung der vorgenannten Schwingungsstreifen wird die Verwendung einer Drucktucheinheit 14 vorgeschlagen, welche z. B. einen in den 4 oder 5 gezeigten Aufbau aufweist. Diese Drucktucheinheit 14 besteht jeweils aus einem Drucktuchköper 24 mit mehreren übereinander geschichteten Lagen aus verschiedenen Werkstoffen, wobei diese Lagen in ihrem Verbund eine Drucktucheinheit 14 im Sinne eines Drucktuchs gemäß DIN 16621 bilden. Den Varianten der vorgeschlagenen Lösung ist gemeinsam, dass an einer Druckfarbe transportierenden Außenseite der Drucktucheinheit 14 jeweils eine im Vergleich zu den übrigen Schichten dünne Deckschicht 26 mit einer Härte im Bereich zwischen 30° und 45° Shore A vorgesehen ist, wobei die Deckschicht 26 aus einem elastischen Werkstoff, vorzugsweise aus einem Kunststoff, z. B. aus einem Polymer, besteht und eine Dicke d26 im Bereich zwischen 30 μm und 60 μm, vorzugsweise von 50 μm aufweist. Die Deckschicht 26 kann an ihrer Druckfarbe transportierenden Außenseite eine Mikrostruktur aufweisen. Unterhalb der Deckschicht 26 ist in den in den 4 oder 5 gezeigten Ausführungsformen der Drucktucheinheit 14 jeweils eine Schicht 27 aus einem Elastomer, vorzugsweise aus einem Kautschuk, insbesondere aus Gummi angeordnet, wobei diese Schicht 27 eine Härte im Bereich zwischen 60° und 70° Shore A und eine Dicke d27 von etwa 0,2 mm aufweist. Die vorzugsweise aus Gummi bestehende Schicht 27 überdeckt eine Gewebeschicht 28, welche ihrerseits eine kompressible Schicht 29 überdeckt. Bei der in der 4 gezeigten Ausführungsform ist die kompressible Schicht 29 auf einer vorzugsweise aus einem Metall, z. B. aus einem Stahl, insbesondere Edelstahl, oder aus Aluminium bestehenden formstabilen Trägerplatte 31 angeordnet, wohingegen bei der in der 5 gezeigten Ausführungsform die kompressible Schicht 29 auf einer weiteren Gewebeschicht 32 angeordnet ist. Die Trägerplatte 31 weist eine Dicke d31 im Bereich z. B. von 0,2 mm bis 0,3 mm auf. Beide in den 4 oder 5 gezeigten Ausführungsformen der Drucktucheinheit 14 beschreiben demnach jeweils eine aus fünf übereinander angeordneten Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29; 31 bzw. 32 bestehende Drucktucheinheit 14, wobei insbesondere die kompressible Schicht 29 der beiden Ausführungsformen unterschiedlich dick ausgeführt sein kann. Eine Gesamtdicke d14 (9) der aus allen übereinander angeordneten Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29; 31 bzw. 32 bestehenden Drucktucheinheit 14 ist nicht größer ausgebildet als bei bekannten handelsüblichen Drucktucheinheiten 14, wobei diese Gesamtdicke d14 z. B. bei ca. 2 mm oder knapp darunter liegt. Bei konventionellen Drucktucheinheiten 14 ohne den zuvor beschriebenen speziellen Schichtaufbau, insbesondere ohne der aus einem Elastomer bestehenden abgedeckten Schicht 27, kann die jeweilige Deckschicht 26 mit einer Dicke d26 im Bereich zwischen 200 μm und 400 μm ausgebildet sein, wobei die Härte dieser Deckschicht 26 dann bis zu 60° Shore A betragen kann. Die Trägerplatte 31 weist bei allen relevanten Varianten von Drucktucheinheiten 14, wie aus der 2 ersichtlich, jeweils ein in Produktionsrichtung P des Drucktuchzylinders 03 vorlaufendes Ende 16 und ein in Produktionsrichtung P des Drucktuchzylinders 03 nachlaufendes Ende 17 jeweils mit einem abgekanteten, drucktuchfreien Einhängeschenkel 18 auf, wobei die Einhängeschenkel 18 an einer am Drucktuchzylinder 03 ausgebildeten Öffnung 21 befestigbar sind.
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6 zeigt nochmals in einer nur schematisch dargestellten Ausschnittsvergrößerung eine der anhand der 4 und 5 erläuterten Drucktucheinheiten 14 jedoch ohne die Schichten 28; 29 sowie die Trägerplatte 31, wie sie auf einem Bedruckstoff 22, insbesondere auf einer Papierbahn 22 im Druckprozess abrollt. Die 7 zeigt in vier ausgewählten Ausschnittsvergrößerungen jeweils in einer Draufsicht eine Oberflächenstruktur handelsüblicher Zeitungspapiere 22, wobei sich die Darstellungen in der rechten Spalte von denjenigen in der linken Spalte jeweils durch ihren höheren Vergrößerungsfaktor unterscheiden. Die geringe Glätte eines Zeitungspapiers 22 ist jeweils deutlich erkennbar.
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Die dünne Deckschicht 26 bringt mit ihrer vorzugsweise geringen Härte im Bereich zwischen 30° und 45° Shore A und aufgrund der Elastizität ihres Werkstoffes trotz einer zwischen den am Druckprozess beteiligten Zylindern 02; 03 eingestellten hohen Anpresskraft die Druckfarbe mit einem relativ geringen Druck in die Vertiefungen der Oberfläche des Zeitungspapiers 22 ein, wobei die geringe Dicke d26 der Deckschicht 26 weder eine störende Punktzunahme beim Übertragen eines Druckbildes auf den Bedruckstoff 22 noch eine unzulässige Temperaturerhöhung durch im Nippbereich der Zylinder 02; 03 ausgeübte Walkarbeit verursacht. Auch ist die vorzugsweise aus einem elastischen Werkstoff, z. B. aus einem Kunststoff bestehende Deckschicht 26 verschleißbeständiger als ein konventioneller Gummiwerkstoff. Ebenso ist es von Vorteil, dass die Deckschicht 26 von ihr überdeckte Schichten des Drucktuchköpers 24 vor einem Kontakt mit z. B. Ester oder Ketone enthaltenen Waschmitteln und/oder Reinigungsmitteln schützt, sodass die vorgeschlagenen Drucktucheinheiten 14 eine gute Quellbeständigkeit im Sinne der DIN 53521 aufweisen.
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Insbesondere bei einer eine metallische Trägerplatte 31 aufweisenden Drucktucheinheit 14, d. h. bei einem sogenannten Metalidrucktuch 14, kann gemäß der 8 vorgesehen sein, dass mit einer Unterseite der Trägerplatte 31, wobei die Unterseite in dem auf dem Drucktuchzylinder 03 befestigten Zustand der Drucktucheinheit 14 dem Drucktuchzylinder 03 zugewandt ist, vorzugsweise zwei durch eine Trennfuge 34 voneinander getrennte Unterzüge 33 verbunden sind, wobei die Trennfuge 34 zwischen den beiden Unterzügen 33 in etwa mittig zwischen den Enden 16; 17 der Trägerplatte 31 angeordnet ist. Im auf dem Drucktuchzylinder 03 befestigten Zustand der Drucktucheinheit 14 kommt die etwa mittig zwischen den Enden 16; 17 der Trägerplatte 31 ausgebildete Trennfuge 34 im Bereich der Öffnung 19 von einem der Kanäle 11; 12 des mit dem Drucktuchzylinder 03 zusammenwirkenden Plattenzylinders 02 zu liegen. Vorteilhafterweise sind an der Unterseite des Metalldrucktuches 14 so viele jeweils durch eine Trennfuge 34 voneinander getrennte Unterzüge 33 vorgesehen, wie dieses Metalldrucktuch 14 Öffnungen 19 von Kanälen 11; 12 des mit dem Drucktuchzylinder 03 zusammenwirkenden Plattenzylinders 02 überrollt. Im Fall mehrerer an der Unterseite der Trägerplatte 31 angebrachter Unterzüge 33 ist jeweils eine Trennfuge 34 zwischen in Produktionsrichtung P des Drucktuchzylinders 03 einander nachfolgend angeordneten Unterzügen 33 ausgebildet.
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Gemäß der 8 hat die Trägerplatte 31 eine gestreckte Länge L, die im Bereich z. B. von 400 mm bis 700 mm, vorzugsweise zwischen 470 mm und 650 mm, oder im Bereich z. B. von 800 mm bis 1.300 mm, vorzugsweise zwischen 900 mm und 950 mm liegen kann. Die bevorzugten Längenbereiche hängen z. B. von der Gestaltung des eingesetzten Drucktuchzylinders 03 ab, insbesondere davon, ob der Drucktuchzylinder 03 als ein Einfachumfangzylinder oder als ein Doppelumfangzylinder ausgebildet ist. An den Enden 16; 17 der Trägerplatte 31 sind jeweils Einhängeschenkel 18 mit einer sich jeweils in Richtung der Länge L der Trägerplatte 31 erstreckenden Länge l16; l17 ausgebildet, wobei die Länge l16; l17 der Einhängeschenkel 18 jeweils im Bereich z. B. von 15 mm bis 25 mm, vorzugsweise zwischen 19 mm und 22 mm liegen kann. Die Trägerplatte 31 weist eine Breite B im Bereich z. B. von 300 mm bis 1.000 mm auf, vorzugsweise zwischen 600 mm und 700 mm. An der Unterseite der Trägerplatte 31, d. h. an der vom Schichtaufbau des Drucktuchkörpers 24 abgewandten Seite der Trägerplatte 31, sind mehrere, in dem gezeigten Beispiel zwei Unterzüge 33 angebracht, die durch eine in Richtung der Breite B der Trägerplatte 31 verlaufende Trennfuge 34 voneinander getrennt sind. Jeder dieser beiden Unterzüge 33 weist eine sich jeweils in Richtung der Länge L der Trägerplatte 31 erstreckende Länge l33 auf, die bei einer Verwendung von zwei Unterzügen 33 je Trägerplatte 31 vorzugsweise etwa 47% der Länge L dieser Trägerplatte 31 beträgt. Auch weist jeder dieser beiden Unterzüge 33 eine sich jeweils in Richtung der Breite B der Trägerplatte 31 erstreckende Breite b33 auf, die vorzugsweise jeweils zwischen 1% und 3% kürzer bemessen ist als die Breite B der Trägerplatte 31. Eine sich in Richtung der Länge L der Trägerplatte 31 erstreckende Breite b34 der Trennfuge 34 zwischen benachbart angeordneten Unterzügen 33 beträgt z. B. in etwa 1% der gestreckten Länge L der Trägerplatte 31, d. h. sie beträgt zwischen 5 mm und 15 mm, vorzugsweise zwischen 8 mm und 10 mm, und ist damit i. d. R. breiter als die Schlitzweite S der Öffnung 21 des Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03. Jeder Unterzug 33 hat eine Dicke d33 (10) im Bereich z. B. von 0,2 mm bis 0,3 mm, vorzugsweise von 0,25 mm.
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Jeder Unterzug 33 besteht vorzugsweise jeweils aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyester oder aus PVC. Jeder Unterzug 33 ist vorzugsweise jeweils als eine Folie, insbesondere als eine selbstklebende Folie ausgebildet. Jeder Unterzug 33 ist vorzugsweise jeweils durch eine Klebung mit der Unterseite der Trägerplatte 31 verbunden. Die Unterzüge 33 bilden somit eine unterseitige Beschichtung der Trägerplatte 31, wobei die Beschichtung durch eine oder mehrere Trennfugen 34 gebildete Unterbrechungen aufweist.
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Ein Metalldrucktuch 14 mit an der Unterseite seiner Trägerplatte 31 angebrachten Unterzügen 33 hat den Vorteil, dass Betriebsflüssigkeiten wie im Druckwerk 01 verwendete Waschmittel und/oder Reinigungsmittel die Unterzüge 33 selbst und/oder ihre Klebung an der Unterseite der Trägerplatte 31 nicht derart zersetzen können, dass für den auszuführenden Druckprozess eine Störung eintritt. Denn mit der Unterseite der Trägerplatte 31 verbundene Unterzüge 33 werden mitsamt dem Metalldrucktuch 14 ausgetauscht, wodurch ein häufigerer Wechsel der Unterzüge 33 gegeben ist, als wenn die Unterzüge 33 an der Mantelfläche des Drucktuchzylinder 03 angeklebt wären. Ein Metalldrucktuch 14 wird in der Praxis in kürzerer Zeit gewechselt, als an Zeit benötigt wird, um mit Waschmitteln und/oder Reinigungsmitteln die Klebeverbindung der Unterzüge 33 anzulösen oder gar aufzulösen. An der Unterseite der Trägerplatte 31 angeklebte Unterzüge 33 tragen somit zur Betriebssicherheit des Druckwerkes 01 bei.
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Gleichfalls ist es von Vorteil, die Klebeverbindung der Unterzüge 33 in einem Bereich, der eine Öffnung 19 von einem der Kanäle 11; 12 des mit dem Drucktuchzylinder 03 zusammenwirkenden Plattenzylinders 02 oder eine Öffnung 21 eines Kanals 13 eines weiteren, als ein Gegendruckzylinder wirkenden Drucktuchzylinders 03 überrollt, durch die Ausbildung einer Trennfuge 34 auszunehmen, da dieser Bereich im Druckprozess, in welchem die beteiligten, mit hoher Anpresskraft gegeneinander angestellten Zylinder 02; 03 zumeist mit einer hohen Drehzahl von z. B. 40.000 oder mehr Umdrehungen pro Stunde rotieren, besonders hohen Belastungen ausgesetzt ist und es andernfalls zufolge dieser Belastung in diesem Bereich leicht zu einer Beschädigung der Klebeverbindung der Unterzüge 33 kommen kann, die sich in einem ungünstigen Fall an der Grenzfläche zwischen zumindest einem der Unterzüge 33 und der Unterseite der Trägerplatte 31 fortsetzt und damit die Haftung des betroffenen Unterzugs 33 an der Unterseite der Trägerplatte 31 nachhaltig beeinträchtigt. Die vorgeschlagene Maßnahme trägt somit ebenfalls zur Betriebssicherheit des Druckwerkes 01 bei.
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9 zeigt eine Seitenansicht der vorzugsweise als Metalldrucktuch 14 ausgeführten Drucktucheinheit 14 in einem unmontierten, d. h. nicht auf einem Drucktuchzylinder 03 montierten Zustand. Der vorzugsweise aus mehreren Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29 bestehende Drucktuchkörper 24 ist auf einer formstabilen, vorzugsweise metallischen Trägerplatte 31 der Dicke d31 angebracht (4). An den Enden 16; 17 der Trägerplatte 31 ausgebildete Einhängeschenkel 18 sind jeweils abgekantet. Dabei sind der Einhängeschenkel 18 am vorlaufenden Ende 16 um einen Biegewinkel α spitzwinklig, z. B. zwischen 30° und 60°, vorzugsweise um etwa 45°, und der Einhängeschenkel 18 am nachlaufenden Ende 17 um einen Biegewinkel β stumpfwinklig, z. B. zwischen 120° und 150°, vorzugsweise um etwa 135°, jeweils von der gestreckten Länge L der Trägerplatte 31 abgewinkelt. Durch die jeweilige Abkantung der Einhängeschenkel 18 sind an der Trägerplatte 31 parallel zu ihrer Breite B verlaufende Biegekanten 35; 36 ausgebildet. In der 9 ist hilfsweise sowohl für den spitzen Biegewinkel α dessen durch die Biegekante 35 am vorlaufenden Ende 16 verlaufende Winkelhalbierende 37 als auch für den stumpfen Biegewinkel β dessen durch die Biegekante 36 am nachlaufenden Ende 17 verlaufende Winkelhalbierende 38 jeweils gestrichelt eingezeichnet. Es kann vorgesehen sein, dass zumindest eines der Enden 39; 41 des vorzugsweise aus mehreren Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29 bestehenden Drucktuchkörpers 24 einem durch die Abkantung der Trägerplatte 31 ausgebildeten Bogenstück folgend abgebogen ist, wodurch der Drucktuchkörper 24 an zumindest einem seiner Enden 39; 41 in einer Krümmung endet, wobei jedoch die Einhängeschenkel 18 jeweils keinen Drucktuchkörper 24 aufweisen. Das mindestens eine gekrümmte Ende 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 folgt dem durch die Abkantung der Trägerplatte 31 ausgebildeten Bogenstück bis maximal zur jeweiligen Winkelhalbierenden 37; 38, sodass die Einhängeschenkel 18 der Trägerplatte 31 entlang ihrer jeweiligen Länge l16; l17 (8) gummierungsfrei, d. h. frei von Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29 des Drucktuchkörpers 24 bleiben. Die sich jeweils entlang der Breite B der Trägerplatte 31 erstreckende Seitenfläche 42; 43 am jeweiligen Ende 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 steht vorzugsweise jeweils lotrecht auf dem durch die Abkantung der Trägerplatte 31 ausgebildeten Bogenstück, d. h. die Seitenflächen 42; 43 bilden jeweils mit einer am jeweiligen Bogenstück anliegenden Tangente T einen rechten Winkel. Diese i. d. R. Schnittkanten des Drucktuchkörpers 24 bildenden Seitenflächen 42; 43 sind vorzugsweise versiegelt. Die Drucktucheinheit 14 hat die Gesamtdicke d14, die nicht größer ist als bei bereits bekannten Drucktucheinheiten 14, sodass diese vorzugsweise als Metalldrucktuch 14 ausgeführte Drucktucheinheit 14 mit dem vorzugsweise aus mehreren Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29 bestehenden Drucktuchkörper 24 (4) zu bereits bekannten Drucktucheinheiten 14 kompatibel ist und in bestehenden Druckwerken 01 ohne deren Umbau eingesetzt werden kann.
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Im auf dem Drucktuchzylinder 03 montierten Zustand sind die gekrümmten Ende 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 vorzugsweise unter Druck gegeneinander angestellt, sodass sie die Öffnung 21 des Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03, in dem die Einhängeschenkel 18 der Trägerplatte 31 dieser Drucktucheinheit 14 befestigt sind, zumindest weitgehend verschließen. Das Maß der Abbiegung der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 ist an die Schlitzweite S der Öffnung 21 des Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03 angepasst. Die Ausbildung einer Drucktucheinheit 14 mit einem vorzugsweise aus mehreren Lagen oder Schichten 26; 27; 28; 29 bestehenden Drucktuchkörper 24, dessen Enden 39; 41 dem durch die Abkantung der Trägerplatte 31 ausgebildeten Bogenstück folgen, hat demnach insbesondere den Vorteil, dass bei der Montage dieser Drucktucheinheit 14 auf einem Drucktuchzylinder 03 die vorzugsweise jeweils in einer Krümmung endenden Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 die Öffnung 21 des Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03, in welchem die abgekanteten Einhängeschenkel 18 der Trägerplatte 31 befestigt sind (2), zumindest weitgehend verschließen. Damit können die Auswirkungen des Kanalschlags, der durch eine abrupte Änderung des Kraftverlaufs in dem Nippbereich der gegeneinander angestellten Zylinder 02; 03 hervorgerufen wird, reduziert werden. Auch wird der Kanal 13 vor einem Eindringen von Betriebsflüssigkeiten wie z. B. Druckfarbe, Feuchtmittel und/oder im Druckwerk 01 verwendeter Waschmittel und/oder Reinigungsmittel geschützt. Die gegen einander angestellten, die Öffnung 21 des Kanals 13 des Drucktuchzylinders 03 verschließenden, gekrümmten Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 sind zumindest im Bereich ihrer jeweiligen gegenseitigen Kontaktflächen vorzugsweise kompressibel ausgebildet.
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Zusätzlich oder alternativ zu der Ausbildung der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 gemäß der 9 kann vorgesehen sein, dass zumindest eines dieser Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 verhärtet und/oder versteift ausgebildet ist. Die 10 und 11 zeigen jeweils in einer schematischen Darstellung eine vorzugsweise als Metalldrucktuch 14 ausgeführte Drucktucheinheit 14 in ihrer gestreckten Länge L in ihrem unmontierten Zustand, wobei z. B. beide Enden 39; 41 des auf der Trägerplatte 31 angeordneten Drucktuchkörpers 24 gemäß der 10 verhärtet oder gemäß der 11 versteift ausgebildet sind. Die Dicke d31 der z. B. aus einem Blech gebildeten Trägerplatte 31 liegt im Bereich zwischen 0,2 mm und 0,3 mm. Die Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 enden im zentralen Bereich der Trägerplatte 31, d. h. die Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 reichen maximal bis an die beabsichtigten Biegekanten 35; 36 an den Enden 16; 17 der Trägerplatte 31, an welchen Biegekanten 35; 36 in einem nachfolgenden Arbeitsschritt jeweils ein Einhängeschenkel 18 jeweils mit einer der Längen l16; l17 von der gemäß 10 oder 11 jeweils in gestreckter Länge L vorliegenden Trägerplatte 31 abgekantet wird. Vorzugsweise befinden sich die vorzugsweise versiegelten Seitenflächen 42; 43 des Drucktuchkörpers 24 im zentralen Bereich der Trägerplatte 31 kurz vor einem Erreichen der beabsichtigten Biegekanten 35; 36. Der zentrale Bereich der Trägerplatte 31 ist somit der nicht abgekantete Bereich der Trägerplatte 31 zwischen den Biegekanten 35; 36.
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Bei der Ausführung der Drucktucheinheit 14 gemäß der 10 sind vorzugsweise beide Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 aus einem aushärtbaren Werkstoff gebildet und formschlüssig, vorzugsweise auch stoffschlüssig z. B. durch Vulkanisieren oder Kleben mit dem zentralen Teil des Drucktuchkörpers 24 verbunden. Der aushärtbare Werkstoff ist z. B. ein Polymer, vorzugsweise ein Kautschuk, mit einem variabel wählbaren Anteil an Füllstoffen, wobei dieser Werkstoff nach einer Ausbildung des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 aushärtet. In seinem ausgehärteten Zustand ist dieser Werkstoff vorzugsweise überschleifbar. Die derart vorzugsweise homogen aus ihrem jeweiligen Werkstoff ausgebildeten Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 bilden somit in der Drucktucheinheit 14 eigenständig, d. h. getrennt von dem übrigen Drucktuchkörper 24 ausgebildete, lokale Verhärtungsbereiche, wobei diese Verhärtungsbereiche jeweils eine parallel zur Länge L der Drucktucheinheit 14 gerichtete Länge l39; l41 aufweisen, wobei die jeweiligen Längen l39; l41 der zur selben Drucktucheinheit 14 gehörenden Verhärtungsbereiche unterschiedlich oder gleich lang ausgebildet sein können. Die jeweiligen Längen l39; l41 der Verhärtungsbereiche, insbesondere der zu derselben Drucktucheinheit 14 gehörenden Verhärtungsbereiche liegen z. B. im Bereich zwischen 1 mm und 15 mm, vorzugsweise zwischen 2 mm und 10 mm.
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Zur Ausbildung der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 wird z. B. derselbe Werkstoff verwendet wie für die im zentralen Bereich des Drucktuchkörpers 24 angeordnete Deckschicht 26 oder wie für die unterhalb der Deckschicht 26 angeordnete, aus dem Elastomer, vorzugsweise aus Kautschuk, insbesondere Gummi bestehende Schicht 27 (4 oder 5). Jedoch ist es von Vorteil, für den Werkstoff zur Ausbildung des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 einen anderen Anteil an Füllstoffen im Vergleich zu dem Werkstoff für die im Drucktuchkörper 24 angeordnete Deckschicht 26 oder wie für die unterhalb der Deckschicht 26 angeordnete, aus dem Elastomer bestehende Schicht 27 zu wählen, denn über den Anteil an Füllstoffen lässt sich die Härte des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 in gewünschter Weise einstellen. Es wird vorgeschlagen, die Härte des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 im Vergleich zu der Härte der im Drucktuchkörper 24 angeordneten Deckschicht 26 oder zu der Härte der unterhalb der Deckschicht 26 angeordneten Schicht 27 höher einzustellen. Eine formschlüssige, vorzugsweise stoffschlüssige Verbindung des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 mit dem übrigen Teil des Drucktuchkörpers 24 und/oder eine Versiegelung der jeweiligen freien Seitenflächen des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 haben den Vorteil, dass Betriebsflüssigkeiten wie z. B. Druckfarbe, Feuchtmittel und/oder im Druckwerk 01 verwendete Waschmittel und/oder Reinigungsmittel an einer Grenzfläche zwischen dem jeweiligen Ende 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 und dem übrigen Teil des Drucktuchkörpers 24 nicht eindringen und die Stabilität der Drucktucheinheit 14 nicht gefährden sowie die Standzeit der Drucktucheinheit 14 nicht beeinträchtigen können. Auch diese vorgeschlagene Maßnahme trägt somit zur Betriebssicherheit des diese Drucktucheinheit 14 verwendenden Druckwerkes 01 bei.
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Zusätzlich oder alternativ zu der Ausbildung der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 gemäß der 10 kann vorgesehen sein, dass zumindest eines dieser separat vom übrigen Drucktuchkörper 24 ausgebildeten Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 versteift ausgebildet ist, wobei zur Versteifung des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 an diesem jeweiligen Ende 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 ein massiver, vorzugsweise aus Metall bestehender Streifen 44 (11) eingefügt ist, wobei der Streifen 44 verzugsweise die Länge l39; l41 des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 aufweist. Der mit seiner jeweiligen Länge l39; l41 parallel zur Länge L der Trägerplatte 31 angeordnete Streifen 44, der sich vorzugsweise zumindest nahezu über die gesamte Breite B der Trägerplatte 31 erstreckt, weist eine Dicke d44 von maximal 1 mm auf; vorzugsweise liegt die Dicke d44 im Bereich zwischen 0,02 mm und 0,20 mm, insbesondere im Bereich zwischen 0,04 mm und 0,12 mm. Die Dicke d44 des Streifens 44 ist vorzugsweise in Abhängigkeit von der Länge l39; l41 des jeweiligen Verhärtungsbereiches ausgebildet. Der Streifen 44 kann statt aus Metall auch aus einem Kunststoff, z. B. aus Polypropylen oder Polyethylen bestehen. Der an mindestens einem der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 eingefügte Streifen 44 ist demnach in der Drucktucheinheit 14 vorzugsweise derart angeordnet, dass er von dem sich an der jeweiligen Biegekante 35; 36 der Trägerplatte 31 ausbildenden Bogenstück nicht erfasst ist, sondern in dem zwischen den Biegekanten 35; 36 ausgebildeten zentralen Bereich des Drucktuchkörpers 24 angeordnet ist und dabei auf der Trägerplatte 31 aufliegt.
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Der jeweilige Werkstoff der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 kann einen dynamischen E-Modul z. B. im Bereich von 10 Mpa bis 80 Mpa, vorzugsweise von 20 Mpa bis 50 Mpa aufweisen. Der E-Modul des Werkstoffs der Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 wird in Abhängigkeit von der Gesamtdicke d14 (9) der Drucktucheinheit 14 und/oder von der jeweiligen Länge l39; l41 des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 festgelegt. Die Festlegung des E-Moduls erfolgt z. B. anhand des Hookeschen Gesetzes derart, dass unter Berücksichtigung des Durchmessers des mit der mindestens einen Drucktucheinheit 14 belegten Drucktuchzylinders 03 und/oder der jeweiligen Länge l39; l41 des jeweiligen Endes 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 und/oder der jeweiligen Anwendung, bei der es sich um einen Zeitungsdruck oder um einen Akzidenzdruck handeln kann, bei einer deckseitigen Eindrückung zumindest der jeweiligen Enden 39; 41 des Drucktuchkörpers 24 zwischen 0,12 mm und 0,25 mm im Nippbereich zwischen dem mit der mindestens einen Drucktucheinheit 14 belegten Drucktuchzylinder 03 und dem daran angestellten Plattenzylinder 02 eine Linienkraft im Bereich zwischen 5 N/mm und 40 N/mm erzielt wird.
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Die Ausführungen einer Drucktucheinheit 14 gemäß den 4, 5 oder 9 bis 11 können vorteilhafterweise jeweils mehrere im Sinne der Ausführung gemäß der 8 voneinander getrennte Unterzüge 33 aufweisen oder aber in konventioneller Weise mit einem an der Trägerplatte 31 durchgängig angebrachten Unterzug 33 versehen sein.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Druckwerk
- 02
- Zylinder, Plattenzylinder
- 03
- Zylinder, Drucktuchzylinder
- 04
- Druckplatte, Flachdruckplatte
- 05
-
- 06
- Ende, vorlaufend
- 07
- Ende, nachlaufend
- 08
- Haltevorrichtung, Klemmvorrichtung
- 09
- Haltevorrichtung, Klemmvorrichtung
- 10
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- 11
- Kanal
- 12
- Kanal
- 13
- Kanal
- 14
- Drucktucheinheit, Metalldrucktuch
- 15
-
- 16
- Ende, vorlaufend
- 17
- Ende, nachlaufend
- 18
- Einhängeschenkel
- 19
- Öffnung
- 20
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- 21
- Öffnung
- 22
- Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Papierbahn, Zeitungspapier
- 23
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- 24
- Drucktuchkörper
- 25
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- 26
- Deckschicht
- 27
- Schicht
- 28
- Gewebeschicht
- 29
- Schicht, kompressible
- 30
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- 31
- Trägerplatte
- 32
- Gewebeschicht
- 33
- Unterzug
- 34
- Trennfuge
- 35
- Biegekante
- 36
- Biegekante
- 37
- Winkelhalbierende
- 38
- Winkelhalbierende
- 39
- Ende
- 40
-
- 41
- Ende
- 42
- Seitenfläche
- 43
- Seitenfläche
- 44
- Streifen
- A
- Ausschnitt
- B
- Breite
- L
- Länge
- P
- Produktionsrichtung
- S
- Schlitzweite
- T
- Tangente
- b33
- Breite
- b34
- Breite
- d14
- Gesamtdicke
- d26
- Dicke
- d27
- Dicke
- d31
- Dicke
- d33
- Dicke
- d44
- Dicke
- l16
- Länge
- l17
- Länge
- l33
- Länge
- l39
- Länge
- l41
- Länge
- α
- Biegewinkel
- β
- Biegewinkel