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Die
Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des
Anspruches 1 angegebenen Art. Ein erstes Anwendungsfeld dieser Erfindung ist,
die Vorrichtung für
einen elektrischen Klemmanschluss zu sorgen. In diesem Fall ist
der Steg ein stromführender
elektrischer Leiter. Dieser Anwendungsfall der Vorrichtung ist Gegenstand
der Ansprüche
15 bis 22. Ein anderes Anwendungsfeld der Vorrichtung ist, sie als
Befestiger für
einen Funktionsteil zu nutzen. Dies ist Gegenstand der Ansprüche 23 bis 37.
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Eine
Vorrichtung des ersten Anwendungsfeldes ist aus der
DE 40 18 164 A1 bekannt.
Dort wirken die Federenden des Schenkel-Paares nach Art einer Schneid-Anschlusstechnik
mit einem stromführenden
elektrischen Draht zusammen, der mit einer Isolationshülle versehen
ist. Die Federenden sind frei und schließen zwischen sich eine Gabelung
ein. Hinter der Gabelung befinden sich an den beiden Klemmschenkeln
gegeneinander weisende Schneiden, welche die Isolationshülle durchtrennen
und in den Querschnitt des dazwischen gelangenden Drahtes einschneiden.
Durch den Einschnitt wird der Drahtquerschnitt reduziert. So kommt
es zu einer Erhöhung
der Bruchgefahr des Drahtes. Bei hohen Strömen entstehen im Klemmanschlussbereich
sogenannte „hot
spots". Schließlich ergeben
sich hohe Übergangswiderstände zwischen
dem kontaktierten Draht und den Klemmschenkeln bei der bekannten Vorrichtung.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der im Oberbegriff
des Anspruches 1 angegebenen Art zu entwickeln, der den Anschluss eines
Stegs für
eine elektrische Kontaktierung oder zur Befestigung eines Funktionsteils
einfach und zuverlässig
macht. Dies wird durch die im Anspruch 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere
Bedeutung zukommt.
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Durch
die U-förmige
Schlaufe zwischen den freien Federenden der beiden Klemmschenkel
ergibt sich im Schlaufeninneren eine Aufnahme für den Steg. Im Anschlussfall
umschlingt die Schlaufe den Steg-Querschnitt. Weil das Fixende des
Schenkel-Paares an einem gemeinsamen Träger sitzt, entsteht wegen der
Schlaufenverbindung zwischen den beiden Federenden am Rand des Trägers ein
ringförmig
geschlosses Profil. Die Montage des Stegs ist sehr einfach, weil
der Steg nur im Bereich der Schlaufenöffnung aufgelegt und dann mittels
eines Stempels ins Schlaufeninnere eingedrückt zu werden braucht. Die Übergänge zwischen
der Schlaufe und den Federenden der Klemmschenkel einerseits und zwischen
den Fixenden der Klemmschenkel und ihrem Träger andererseits werden bei
dieser Druckeinführung
des Stegs verformt.
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Im
Anschlussfall verändert
sich auch die Schlaufenform gegenüber dem Ruhefall und es kommt
zu einer Selbsthalterung des Stegs in der Schlaufe; der montierte
Steg kann nicht ohne Weiteres wieder demontiert werden. Im Anschlussfall
ergibt sich zwischen Steg und Schlaufe ein sehr großer Umschlingungswinkel,
der größer als
310° sein
kann. Es entsteht eine unverlierbare Verbindung zwischen dem Steg
und der Vorrichtung, was für
beide eingangs genannte Anwendungsfelder bedeutsam ist. Dies ist
bedeutungsvoll für
das erstgenannte Anwendungsfeld einer Klemmkontaktierung, weil es
im Anschlussfalle zu einer großflächigen Anpressung
zwischen dem Umfang des stromführenden
Stegs und der Schlaufe kommt.
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Bei
der Anwendung als Klemmanschluss ist der Steg ein stromführender
elektrischer Leiter, z.B. in Form eines isolationsfreien Drahtes.
Bei der elektrischen Kontaktierung gibt es keine Drahtbeschädigung.
Die großen
Anlageflächen
zwischen dem Draht und der sie weitgehend umschlingenden Schlaufe
sorgen für
geringe Durchgangswiderstände.
Der Draht wird durch Eigenklemmung der Schlaufe festgehalten. Durch
geeignete Auswahl des Materials und der Oberflächenbeschaffenheit der Klemmschenkel
und der Form der Schlaufe ergibt sich für die Kontaktierung eine große Variationsmöglichkeit.
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Weitere
Maßnahmen
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen sind die beiden
eingangs erwähnten
Anwendungsfälle
der Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Die 1 bis 6 zeigen
die Anwendung der Erfindung als elektrischer Klemmanschluss, während die 7 bis 11 die
Anwendung der Erfindung als Befestiger für einen elektrischen Funktionsteil
erläutern.
Es zeigen:
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1 einen
Abschnitt einer Stromschiene, an welcher eine Vielzahl von erfindungsgemäß gestalteten
Klemmschenkel-Paaren angeordnet ist,
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2,
in Vergrößerung,
ein Klemmschenkel-Paar der Stromschiene von 1 im Ruhefall,
wo sich der Draht noch außerhalb
der Schlaufe befindet,
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3,
in einer der 2 entsprechenden Darstellung,
den Kontaktierungsfall, wo der Draht in die Schlaufe bereits eingeführt ist,
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4 eine
perspektivische Darstellung des in 3 veranschaulichten
Kontaktierungsfalls,
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5,
in einem der 3 entsprechenden Kontaktierungsfall,
eine erste Variante der als elektrischer Klemmanschluss fungierenden
Vorrichtung, wenn diese mit einem Druckpolster versehen ist,
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6 eine
zweite Variante zu 3, wo eine Rasthalterung zwischen
der Schlaufe und dem Träger
vorgesehen ist,
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7 eine
Draufsicht auf die Vorrichtung, wenn diese als Befestiger verwendet
wird, und zwar in einer Ruhelage analog zu 2,
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8 in
einer zu 3 analogen Darstellung, den
Befestiger von 7 im Anschlussfall, wo in der
Schlaufe der Steg eines Funktionsteils verankert ist,
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9 eine
Vorstufe zur Herstellung eines Funktionsteil für 8 in Plattenform
mit in der nächsten
Verfahrensstufe abzuwinkelndem Rand, wobei mehrere Vorprodukte in
einem Metallband ausgestanzt sind und nur noch vereinzelt und randseitig
umgebogen zu werden brauchen,
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10 in
einer perspektivischen Darstellung zwei einander ergänzende plattenförmige Gehäuseteile
nach dem Stand der Technik, die erfindungsgemäß durch einen Befestiger gemäß 7 und
einen Funktionsteil gemäß 8 und 9 ersetzt
werden und
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11 eine
perspektivische Ansicht eines aus den beiden Gehäuseteilen von 10 gebildeten
Abschirmgehäuses
nach dem Stand der Technik.
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Wie
gesagt, befassen sich die 1 bis 6 mit
einer ersten Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wenn diese
als elektrischer Klemmanschluss eines stromführenden Drahtes verwendet wird.
In den 1 bis 4 ist ein erstes Ausführungsbeispiel 10.1 gezeigt.
Dort ist diese Vorrichtung 10.1 ist mehrfach im Randbereich
eines gemeinsamen Trägers 30 angeordnet,
der hier aus einer Stromschiene mit Flachprofil besteht. Im Gebrauchsfall
liegt eine Spannung an. Wie am besten aus 2 zu erkennen
ist, besitzt der Träger 30 zwei Ansätze 31, 32,
an welchen die zwei Klemmschenkel 11, 12 mit ihrem
einen, festen Schenkelende 13 sitzen. Dieses Schenkelende 13 soll
nachfolgend kurz „Fixende" bezeichnet werden.
Die Klemmschenkel sind mit ihren anderen Schenkelenden 14 gegeneinander
federnd ausgebildet, weshalb sie „Federenden" genannt werden sollen.
Die Federenden 14 der beiden Klemmschenkel 11, 12 sind
durch eine Schlaufe 20 miteinander verbunden.
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Die
Schlaufe 20 ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet und geht über zwei
zueinander gegensinnige S-Übergänge 21, 22 in
die beiden Federenden 14 über. Der Abstand 15 zwischen
den beiden Fixenden 13 ist wesentlich größer ausgebildet
als der Abstand 16 zwischen den beiden Federenden 14. Dadurch
nehmen die beiden Klemmschenkel 11, 12 eine Neigungslage
zueinander ein. Die Klemmschenkel 11, 12 sind
im Wesentlichen linear ausgebildet und schließen im Bereich ihrer Federenden 14 im
Ruhefall einen Winkel 17.1 ein, der im dargestellten Ausführungsbeispiel
bei etwa 110° liegt.
Der Neigungsverlauf der beiden Klemmschenkel 11, 12 ist zueinander
klappsymmetrisch ausgebildet. Strichpunktiert ist in 2 die
zwischen den beiden Klemmschenkeln 11, 12 liegende
Symmetrieebene 26 eingezeichnet. Durch eine Hilfslinie 14.0 ist
in 2 die Ruheposition der beiden Klemmschenkel 11, 12 markiert,
die sich dann ergibt, wenn sich der Draht 25 noch außerhalb
der Schlaufe 20 befindet.
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Wie
aus 2 weiter zu ersehen ist, besteht hier der anzuschließende Steg
aus einem elektrischen Leiter in Form eines isolationsfreien Drahtes 25.
Der Draht 25 wird in den Bereich einer Öffnung 23.1 der Schlaufe 20 gebracht
und dann durch Druckausübung 18 mittels
eines Stempels 19 ins Schlaufeninnere 24 eingeführt. Die
durch den Druckpfeil 18 in 2 veranschaulichte
Einführrichtung des
Drahtes 25 erfolgt in der strichpunktierten Symmetrieebene 26,
die den Winkel 17.1 zwischen den beiden Klemmschenkeln 11, 12 halbiert.
Das Ergebnis der Drahteinführung
ist aus 3 zu erkennen.
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Vergleicht
man den Kontaktierungsfall von 3 mit dem
Ruhefall von 1, so erkennt man eine Verformung
des die erfindungsgemäße Vorrichtung 10.1 bestimmenden
Profils in mehrfacher Hinsicht. Die beiden Klemmschenkel 11, 12 nehmen
jetzt eine wesentlich flachere Neigungslage zueinander ein, die
einen größeren Winkel 17.2 zwischen
sich einschließen.
In 3 befindet sich das Federende der beiden Klemmschenkel 11, 12 in
einer durch die Hilfslinie 14.1 markierten Kontaktierungsposition.
In 3 ist aber auch strichpunktiert die entsprechende Ruheposition 14.0 von 2 eingezeichnet.
Wenn der Draht 25, ausgehend von 2, in seine
Kontaktierungsposition von 3 überführt wird,
werden die Klemmschenkel mit ihren Federenden um einen Stauchweg 38 gegeneinander
gedrückt.
Es haben sich in 3 nicht nur die S-Bögen 27 an
den beiden Übergängen 21, 22 stärker gekrümmt, sondern
auch Biegestellen 33 verformt, die sich zwischen den Fixenden 13 und
den beiden Ansätzen 31, 32 vom
Träger 30 ergeben.
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Aber
auch die Form der Schlaufe 20 hat sich im Kontaktierungsfall
von 3 erheblich verändert; die ursprüngliche
U-Form hat sich zu einer Omega-Form verändert. Die Schlaufenöffnung 23.2 ist
im Kontaktierungsfall von 3 kleiner
als im Ruhefall 23.1 von 2 ausgebildet.
Die lichte Weite der Schlaufenöffnung
ist verkleinert. Die Schlaufe erfasst den eingeführten Draht 23 über einen
größeren Umfangsbereich 28,
der bei 315° liegen
mag. Weil die lichte Weite 23.2 kleiner ausgebildet ist,
als der Durchmesser 29 des Drahtes 25 beträgt, liegt
im Kontaktierungsfall von 3 sogar
eine Selbsthalterung des Drahtes 25 im Schlaufeninneren 24 vor.
Es ist nicht mehr möglich,
den Draht 25 aus der Vorrichtung 10.1 zu lösen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 10.1 ist, wie
bereits erwähnt
wurde, einstückig
mit dem Träger 30 ausgebildet.
Sie entsteht einfach durch Ausstanzen eines Hohlprofils 34 und
dazwischenliegenden Einschnitten 43 in der Randzone des
plattenförmigen Trägers 30,
wie am besten aus 1 zu ersehen ist. Die Federelastizität des Materials
sorgt im Kontaktierungsfall von 3 für eine auf
den Draht 25 wirkende Klemmkraft, die bestrebt ist, die
vorbeschriebenen Verbiegungen an den Biegestellen 33, 27 und
den Verformungen im Bereich der Schlaufe 20 rückgängig zu
machen. Es kommt zu einem großflächigen Andruck
zwischen der Schlaufe und dem Umfangsbereich des Drahtes 25.
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In
den 5 und 6 sind zwei weitere Varianten 10.2 bzw. 10.3 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
gezeigt. Zur Benennung analoger Bauteile sind die gleichen Bezugszeichen
wie im ersten Ausführungsbeispiel 10.1 verwendet,
weshalb insoweit die bisherige Beschreibung gilt. Es genügt lediglich auf
die Unterschiede einzugehen.
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Der
Unterschied in 5 besteht darin, dass im Bodenbereich 35 des
Stanzlochs 34 ein Druckpolster 36 aus elastomerem
Material angeordnet ist. Wenn der in 5 ersichtliche
Kontaktierungsfall vorliegt, dann wird die Schlaufe 20 gegen
das Druckpolster 36 gedrückt und führt zu einer zusätzlichen Deformation
der Schlaufe 20. Diese Deformation des elastomeren Materials 36 führt zu einer
durch einen Pfeil 37 veranschaulichten Rückstellkraft
des Druckpolsters 36, welche zu einer Erhöhung der
Presskraft zwischen der Schlaufe und dem darin aufgenommenen Draht 25 führt. Dadurch
ist die Kontaktierung bei der Vorrichtung 10.2 erhöht.
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Bei
der Variante 10.3 von 6 liegt
die Besonderheit darin, dass man mindestens eine Rasthaltung 40 vorsieht,
welche den Kontaktierungsfall der beiden Klemmschenkel 11, 12 zusätzlich sichert
und dabei die Andruckkraft an den Umfangsbereich des Drahtes 25 weiter
erhöht.
Im vorliegenden Fall ist die Rasthaltung 40 doppelseitig
ausgebildet und besteht aus einer Rastnase 41 im Umfangsbereich
der Schlaufe 20 und einer ortsfesten Gegenrast 42.
Die Rastnase 41 kann, wie im vorliegenden Fall 10.3,
in das Umfangsprofil der Schlaufe 20 integriert sein. Eine
andere Möglichkeit
besteht darin, die Rastnase 41 erst nachträglich durch
einen Ansteckteil mit der Schlaufe 20 zu verbinden. Maßgeblich
ist jedenfalls, dass bei der im Zusammenhang mit 3 bereits
beschriebenen Stauchbewegung 38 der Klemmschenkel 11, 12 die
Rastnase 41 sich bei der Vorrichtung 10.3 von 6 mit
der Schlaufe 20 mitbewegt.
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Die
Gegenrast 42 besteht aus einem Hinterschnitt, der, ähnlich wie
in 5, aus einem Einsatz 39 in der Ausstanzung 34 besteht.
Dieser Einsatz 39 kann ergänzend auch noch die Rückstellfunktionen 37 ausführen, die
im Zusammenhang mit dem Druckpolster 36 bei der Vorrichtung 10.2 von 5 beschrieben
worden sind. Entscheidend ist jedenfalls, dass bei der Stauchbewegung 38 sich
eine Wechselwirkung ergibt, in welcher die Gegenrast 42 und/oder die
Rastnase 41 sich elastisch verformen, bis der Kontaktierungsfall 14.1 von 6 eintritt
und die Rastnase 41 die Gegenrast 42 hintergreift.
Dann ist der Draht 25 im Inneren der Schlaufe 20 gesichert. Es
liegt eine optimale Kontaktierung des Drahtes 28 in der
Vorrichtung 10.3 vor.
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Wie
bereits erwähnt
wurde, ist in den 7 bis 9 eine Anwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10.4 als
Befestiger für
einen aus 8 erkennbaren Funktionsteil 60 dargestellt.
Dieser Befestiger 10.4 ist weitgehend gleich der Klemmanschluss-Vorrichtung 10.1 von 1 bis 4 ausgebildet.
Deshalb sind die dortigen Bezugszeichen und Begriffe in den 7 und 8 bei
dem Befestiger 10.4 wiederzufinden. Insoweit gilt die bisherige Beschreibung.
Es genügt,
lediglich auf die Unterschiede einzugehen.
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Der
Befestiger 10.4 ist ein Stanzprodukt aus einem Blech und
lässt sich
in drei Bereiche 44, 30', 45' gliedern. Auf einem Mittelstück 30' des Stanzprodukts
befindet sich ein Kopfstück 44 mit
einem zur Vorrichtung 10.1 von 2 und 3 übereinstimmenden
Aufbau. Im unteren Bereich des Mittelstücks 30' befindet sich noch ein Fußstück 45,
das zur Befestigung des Befestigers 10.4 an einer aus 8 ersichtlichen
Basis 50 dient. Die Basis 50 besteht im vorliegenden
Fall aus einer Leiterplatte mit mehreren Durchbrüchen 51. Weil als
Anbringungsmittel des Befestigers 10.4 ein Paar 47 von
Rastnasen 46 verwendet wird, die das vorerwähnte Fußstück 45 erzeugen,
ist dem Befestiger 10.4 jeweils ein Paar 52 dieser
Durchbrüche 51 zugeordnet.
Ausweislich der 7 ist der Befestiger 10.4 nicht
nur in seinem bereits eingangs beschriebenen Kopfstück 44,
sondern insgesamt, also sowohl im Mittelstück 30' als auch im Fußstück 45 klappsymmetrisch
zur strichpunktiert in 7 eingezeichneten Symmetrieebene 26 ausgebildet.
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Das
Mittelstück 30' ist ein Streifen,
der im Gebrauchsfall von 8 im Wesentlichen parallel zur
Oberseite 53 der Leiterplatte 50 verläuft. Zu
ihrer Anbringung wird das Rastarm-Paar 47 in das zugehörige Durchbruchs-Paar 52 eingesteckt,
bis die am freien Ende jedes Rastarms 46 sitzenden Rastnasen 48 auf
der Unterseite 74 aus der Basis 50 herausfahren
und, wie 8 zeigt, die Platten-Kante am zugehörigen Durchbruch 51 hintergreifen.
So kommt die Anbringung des Befestigers 10.4 auf der Leiterplatte 50 zustande.
Am Mittelstück 30' gibt es Stützkanten 49,
die sich im Anbringungsfall von 8 an der Oberseite 53 der
Leiterplatte 50 abstützen.
Durch geeignete Profilierung und Anordnung des Rastarm-Paars 47 und
des Durchbruch-Paars 52 ist der Befestiger 10.4 spielfrei
an der Leiterplatte 50 angebracht.
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Für die Montage
des Befestigers 10.4 an der Leiterplatte 50 müssen die
beiden Rastarme 46 beim Hindurchfädeln durch die beiden Durchbrüche 51 vorübergehend
gegeneinander federn, damit danach, wie beschrieben, der Hintergriff
der Rastnasen 48 zustande kommt. Dies ist einerseits durch
verjüngte Ausschnitte
im Mittelstück 30' am Ansatz der
beiden Rastarme 46 gegeben. So kann die Federelastizität vom Material
des Befestigers besser genutzt werden. Andererseits hat aber das
Mittelstück 30' durch einen Einschnitt,
der in das Fußstück 45 übergeht,
eine Biegestelle 55, welche bei der Montage die vorgenannte Gegeneinanderbewegung
der beiden Rastnasen 48 beim Durchtritt durch die Durchbrüche 51 erleichtert.
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Auch
beim Befestiger 10.4 dient das Kopfstück 44 zum Anschluss
eines Stegs 25' gemäß 8,
die sich in analoger Weise mittels eines Stempels 19 und
einer Druckausübung 18 vollzieht,
wie dies für
den Draht 25 beim ersten Ausführungsbeispiel 10.1 von 1 bis 4 beschrieben
worden ist. Im vorliegenden Fall ist der Steg 25' Bestandteil eines
Funktionsteils 60, welches im vorliegenden Fall aus einem
Gehäuse
besteht, das nicht näher
gezeigte, auf der Leiterplatte 50 sitzende elektrische
Bauteile abdecken soll. Das Gehäuse 60 besteht
aus einer metallischen Platte 61, die wegen ihrer guten
Wärmeleitung
auch zur Wärmeabgabe
der im Gehäuseinneren
angeordneten elektrischen Bauteile dienen soll. Die Form des Gehäuses 60 lässt sich
am besten anhand der 8 und 9 beschreiben.
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9 zeigt
ein Bandmaterial 56, in welchem fortlaufend eine Schar
von Vorprodukten 60' ausgestanzt
wird, aus denen dann durch Heraustrennen und Biegen die eigentlichen
Gehäuse 60 entstehen, von
denen ein Teilstück
in 8 gezeigt ist. Die Vorprodukte 60' werden abschnittweise
aus dem Bandmaterial 56 herausgestanzt und stehen mit den Randstreifen 57 des
Metallbandes 56 über
noch durchzutrennende Metallbrücken 58 in
Verbindung. Bereits aus dem Vorprodukt 60' lässt sich die spätere Form
des Gehäuses 60 erkennen,
welches als Abschirmgehäuse
an der Leiterplatte 50 genutzt wird.
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Das
spätere
Abschirmgehäuse 60 hat,
grob gesagt, eine Schalenform, die gewendet benutzt wird. Sie lässt sich
gliedern in eine im Wesentlichen ebene Deckplatte 61, die
von dem mittleren Bereich des in 9 erkennbaren
Stanz-Vorprodukts 60' gebildet
wird. Die im Vorprodukt 60' um
die Deckplatte 61 herum liegenden Randstreifen 62, 63 werden
in der nächsten
Verfahrensstufe rechtwinklig abgewinkelt. Dabei kommen die Kanten 66, 67 der
abgewinkelten Randstreifen 62, 63 miteinander
in Berührung. Nach
ihrer Abwinkelung haben die beiden Randstreifen 62, 63 zunächst einmal
die übereinstimmende Funktion
die Seitenwände
im fertigen Gehäuse 60 zu bilden.
Das ist teilweise aus 8 zu erkennen. Darüber hinaus
haben die einen Randstreifen 62 noch die weitere Funktion,
Platten-Stege 25' zu
bilden.
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Dazu
werden bereits im Stanz-Vorprodukt 60 an den Übergangen
zwischen der Deckplatte 61 und den späteren Randstreifen 62 Löcher 65 ausgestanzt.
Ein oder zwei Löcher 64 im Übergangsbereich zu
gegenüberliegenden
Randstreifen 62 genügen.
In Ausrichtung mit den Löchern 65 sind
die Randstreifen 62 auch noch mit Randeinschnitten 64 versehen, so
dass zwischen ihnen die erwähnten
Plattenstege 25' entstehen.
Wie 8 verdeutlicht, entstehen die Platten-Stege 25' kurz unterhalb
der Knick-Kante 68 zwischen der Deckplatte 61 und
dem Randstreifen 62. Weil diese Stege 25' aus Bandmaterial
des Gehäuses 60 gebildet
sind, haben sie Rechteckform.
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Wie
bereits gesagt wurde, haben die Befestiger 10.4 im Gebrauchsfall
die Aufgabe, das Abschirmgehäuse 60 an
der Leiterplatte 50 zu befestigen. Dies geschieht, indem
man im Plattenmaterial des Gehäuses
die genannten Platten-Stege 25' ausbildet, die im Befestigungsfall
gemäß 8 in
folgender besonderer Weise im Schlaufeninneren 24' aufgenommen
werden.
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Beim
Befestiger 10.4 ist das Schlaufeninnere 24' bereits im
Ruhefall 14.0' von 7 nicht
glatt U-förmig
ausgebildet, sondern profiliert. Es besitzt einander gegenüberliegende
seitliche Nocken 59 sowie einen bodenseitigen Nocken 69.
Die Funktion dieser Nocken 59, 69 ist aus 8 zu
entnehmen, wo der Befestigungsfall 14.0' gezeigt ist. Dort ist, wie bereits
erwähnt
wurde, das Schenkel-Paar 11, 12 durch ein Werkzeug 19 zusammengedrückt, und zwar
soweit, dass der Winkel 17.1' von 7 gestreckt
wird. Es entsteht ein Winkel 17.2 von ca. 180°. Das Zusammendrücken der
beiden Schenkel 11, 12 kann dadurch begrenzt sein,
dass der Schlaufen-Scheitel 75 gegen den Bodenbereich 35 der
bereits beim ersten Ausführungsbeispiel 10.1 beschriebenen
Ausstanzung 34 stößt. Bei
der Abflachung 17.2' der
beiden federnden Enden 14 können diese, wie 8 veranschaulicht,
gegeneinander stoßen und
dabei eine vorausgehend in 7 zwischen
ihnen bestehende Schlaufenöffnung 23.1' gemäß 23.2' von 8 verschließen. Im
Ruhefall 14.0 von 7 ist die
Schlaufenöffnung 23.1' ausreichend
groß,
um den Platten-Steg 25' einführen zu
können.
Außerdem ist
in 7 der Schlaufen-Scheitel 75 noch in beträchtlichem
Abstand 76 vom Bodenbereich 35 der Ausstanzung 34 angeordnet.
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Im
Befestigungsfall 14.1 von 8 ist der Platten-Steg 25 unverlierbar
im Schlaufeninneren 24' gefangen.
Für den
Befestiger 10.4 wird nämlich
ein Material verwendet, das in der Flachdrückposition 17.2 der
Schenkelenden 14 durch die Profilierung 59, 69 festgehalten
wird. Die beiden seitlichen Nocken 59 im Schlaufeninneren 24' werden von
gegenüberliegenden
Seiten gegen das Flachprofil des Platten-Stegs 25' angedrückt, während die äußere Endfläche vom
Platten-Steg 25' sich
am bodenseitigen Nocken 69 abstützt. Wie 8 weiter
zeigt, wird die innere Begrenzung des Platten-Stegs 25', die dem Loch
der Platte 65 zugekehrt ist, zur Anlage an den flachgedrückten 17.2' Schenkel-Enden 14 genutzt. Wenn
der Befestiger 10.4 sich im Befestigungsfall 14.1 von 8 befindet,
wird der Platten-Steg 25' spielfrei im
Schlaufeninneren 24' festgehalten.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse 60 entsteht,
wie 9 veranschaulicht, durch eine zweifache Abkantung,
nämlich
nicht nur der querverlaufenden Randstreifen 62 mit der
bereits erwähnten
ersten Biege-Kante 68 gegenüber der Deckplatte 61,
sondern auch gegenüber
dem längsverlaufenden
Randstreifen 63. Dort entsteht eine zweite Biege-Kante 80 gemäß 9.
Durch das Abkanten der Randbereiche 62, 63 erhält man aus
dem Stanz-Vorprodukt 60' von 9 das
bereits oben erwähnte
einstückige, schalenförmige Gehäuse 60,
welches mit vier Befestigern 10.4 in der aus 8 ersichtlichen
und bereits beschriebenen Weise an der Leiterplatte 50 befestigt werden
kann. Das schalenförmige
Gehäuse 60 ist gegenüber dem
noch näher
zu beschreibenden Stand der Technik gemäß 10 und 11 materialsparender
sowie einfacher ausgebildet und zeichnet sich durch eine schnelle
Herstellung und bequemere Montage aus.
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Der
Befestiger 10.4 ist zwar ein gesonderter Bauteil gegenüber dem
Gehäuse 60,
zeichnet sich aber durch eine universelle Verwendung aus. Der erfindungsgemäße Befestiger 10.4 kann
als Verbindungsmittel von Funktionsteilen beliebiger Art an einer
Basis 50 benutzt werden. So ist es z.B. möglich, schalenförmige Gehäuse 60,
die größer oder
kleiner ausgebildet sind, mit dem gleichen Befestiger 10.4 an einer
Basis 50 zu montieren. Die Verbindung zwischen der Basis 50 und
dem Befestiger 10.4 kann auch in anderer Weise als durch
das beschriebene Rastarm-Paar 47 bewirkt werden.
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Wie
bereits erwähnt
wurde, ist ein Abschirmgehäuse
gemäß dem Stand
der Technik gegenüber der
Erfindung komplizierter, materialaufwendiger gestaltet und umständlicher
zu montieren. Das soll anhand der 10 und 11 verdeutlicht
werden. Ein zum erfindungsgemäßen Abschirmgehäuse 60 analoges
Gehäuse 70 gemäß dem Stand
der Technik ist aus 11 zu erkennen.
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Ausweislich
der 10 besteht dieses bekannte Gehäuse aus zwei Gehäuseteilen 71, 72,
die zueinander analog ausgebildet sind. Jeder Gehäuseteil 71, 72 besteht
aus einer eigenen Deckplatte 73, 77, die an gegenüberliegenden
Enden mit abgewinkelten Randzonen 83 bzw. 84 versehen
ist, also ein U-Profil im Querschnitt aufweist. Jeder Gehäuseteil 71, 72 besitzt
also zwei Biegekanten 81 bzw. 82, die einander
ergänzen.
Die Biegekante 81 des ersten Gehäuseteils 71 ist quer
orientiert, während
die Biegekante 82 des zweiten Gehäuseteils 72 längsorientiert
verläuft.
So besitzt der erste Gehäuseteil 71 ein U-förmiges Längsprofil
und der Gehäuseteil 72 ein U-förmiges Querprofil.
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Die
Endbereiche der jeweiligen Randzonen 83, 84 sind
mit einer Schar von Befestigungselementen 74 versehen,
die jeweils aus einem Steckteil bestehen, welches in zu 8 analoge
Durchbrüche 51 einer
Leiterplatte 50 eingesteckt werden soll. Jedes Befestigungselement 74 besitzt
einen verbreiterten Abschnitt 86, in welchem sich ein Ausschnitt 85 befindet,
der gegenüber
dem lichten Durchmesser des zugehörigen Durchbruchs 51 in
der Leiterplatte 50 größer ausgebildet
ist. Beidlängsseits
des Ausschnitts 85 entstehen zwei zueinander gespreizte
federnde Streifen 87, die bei der Montage im Leiterplatten-Durchbruch 51 zusammengedrückt werden.
So kommt eine Klemmpressung der Federelemente 74 im Leiterplatten-Durchbruch 51 zustande.
Eine gesicherte Montage der Gehäusehälften 71, 72 an
einer Leiterplatte, wird hier nicht erreicht. Bei dem erfindungsgemäßen Befestiger 10.4 kommt
es dagegen durch den Hintergriff der Rastnasen 48 zu einer
Sicherung der Montagelage in 8.
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Zur
Erleichterung der vorbeschriebenen Biegung 81, 82 sind
zwar auch bei den bekannten Gehäuseteilen 71, 72 von 10 eine
Schar von Löchern 65 vorgesehen,
doch kommt ihnen, im Gegensatz zur Erfindung, keine Befestigungsfunktion
zu. Das fertige Abschirmgehäuse 70 von 11 wird durch
Zusammenstecken der beiden Gehäuseteile 71, 72 von 10 erreicht.
Der Zusammenhalt der beiden Gehäuseteile 71, 72 wird
durch komplementäre
Ansätze 78, 79 erzielt,
die als Klammer und Gegenklammer fungieren. Beim Zusammenbau der
beiden Gehäuseteile
werden die Klammer 78 und Gegenklammer 79 paarweise
ineinandergefügt,
was arbeitsaufwendig ist.
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- 10.1
- Vorrichtung
zum Klemmanschluss von 1 bis 4
- 10.2
- erste
Variante der Vorrichtung, (5)
- 10.3
- zweite
Variante der Vorrichtung, (6)
- 10.4
- alternative
Vorrichtung zur Befestigung, Befestiger (7 bis 9)
- 11
- erster
Schenkel (2, 7)
- 12
- zweiter
Schenkel (2, 7)
- 13
- festes
Schenkelende von 11, 12, Fixende (2, 7)
- 14
- federndes
Schenkelende von 11, 12, Federende (2, 7)
- 14.0
- Ruheposition
von 10.1, 10.3 (2, 3)
- 14.0'
- Ruhefall
vom 10.4 (7)
- 14.1
- Kontaktierungsfall
(3)
- 14.1'
- Befestigungsfall
von 10.4 (8)
- 15
- Abstand
zwischen 13 (2, 7)
- 16
- Abstand
zwischen 14 (2, 7)
- 17.1
- Winkel
zwischen 11, 12 im Ruhefall (2)
- 17.1'
- Winkel
zwischen 11, 12 im Ruhefall (7)
- 17.2
- Winkel
zwischen 11, 12 im Kontaktierungsfall (3)
- 17.2'
- Winkel
zwischen 11, 12 im Befestigungsfall, Flachdrückposition,
(8)
- 18
- Pfeil
der Druckausübung
auf 25 (2, 8)
- 19
- Werkzeug,
Stempel für 25 (2, 8)
- 20
- Schlaufe
von 10.1 bis 10.3 (2, 5, 6, 7, 8)
- 21
- erster
S-Übergang
von 20 zu 11 (2, 7)
- 22
- zweiter
S-Übergang
von 20 zu 12 (2, 7)
- 23.1
- Schlaufenöffnung im
Ruhefall (2)
- 23.1'
- Schlaufenöffnung im
Ruhefall (7)
- 23.2
- Schlaufenöffnung im
Kontaktierungsfall (3)
- 23.2'
- Null-Öffnung von 24' bei 10.4 (8)
- 24
- Aufnahmebereich,
Schlaufeninneres von 10.1 (2)
- 24'
- Aufnahmebereich,
Schlaufeninneres von 10.4 (7, 8)
- 25
- Steg,
Draht (2 bis 6)
- 25'
- Steg,
Platten-Steg (8, 9)
- 26
- Symmetrieebene
zwischen 11, 12 (2, 7)
- 27
- S-Bögen, Biegestelle
(2, 3)
- 28
- Umfangsbereich
der Kontaktierung von 25 (3)
- 29
- Durchmesser
von 25 (3)
- 30
- Träger, Stromschiene
(1 bis 6)
- 30'
- Träger, Mittelstück von 10.4 (7, 8)
- 31
- erster
Ansatz von 13 für 11 (2, 7)
- 32
- erster
Ansatz für 13 für 12 (2, 7)
- 33
- Biegestelle
zwischen 13, 31 bzw. 32 (2)
- 34
- Ausstanzung
in 30 für 11, 12, 20,
Hohlprofil (2 bis 4, 7)
- 35
- Bodenbereich
von 34 (5, 7)
- 36
- Druckpolster
von 10.2 (5)
- 37
- Pfeil
der Rückstellkraft
von 36 (5)
- 38
- Stauchweg
zwischen 14.0 und 14.1 (3, 6)
- 39
- Einsatz
für 42 (6)
- 40
- Rasthaltung
bei 10.3 (6)
- 41
- Rastnase
von 40 (6)
- 42
- Gegenrast
für 41 von 40 (6)
- 43
- Einschnitt
zwischen 10.1 (1)
- 44
- Kopfstück von 10.4 (7, 8)
- 45
- Fußstück von 10.4 (7, 8)
- 46
- Rastarm
für 45 (7, 8)
- 47
- Paar
von 46 (7)
- 48
- Rastnase
an 46 (7, 8)
- 49
- Stützkante
an 30' (8)
- 50
- Basis
für 10.4,
Leiterplatte (8)
- 51
- Durchbruch
in 50 (8)
- 52
- Durchbruchs-Paar
(8)
- 53
- Oberseite
von 50 (8)
- 54
- Unterseite
von 50 (8)
- 55
- Biegestelle
von 30' (7)
- 56
- Metallband,
Bandmaterial für 60 (9)
- 57
- Randzone
von 56 (9)
- 58
- Metallbrücke zwischen 60' und 57 (9)
- 59
- seitlicher
Nocken in 24' (7)
- 60
- Funktionsteil,
Abschirmgehäuse
(8)
- 60'
- Stanz-Vorprodukt
von 60 (9)
- 61
- Deckplatte
von 60
- 62
- querverlaufender
Randstreifen von 60, 60' (8, 9)
- 63
- längsverlaufender
Randstreifen von 60 (9)
- 64
- Randeinschnitt
in 60, 60' (8, 9)
- 65
- Loch
in 62 (8, 9)
- 66
- seitliche
Endkante von 62 (9)
- 67
- seitliche
Endkante von 63 (9)
- 68
- erste
Biegekante zwischen 61, 62 (8, 9)
- 69
- bodenseitiger
Nocken in 24' (7)
- 70
- Abschirmgehäuse nach
Stand der Technik (11)
- 71
- erster
Gehäuseteil
von 70 (10)
- 72
- zweiter
Gehäuseteil
von 70 (10)
- 73
- Deckplatte
von 71 (10)
- 74
- steckerartiges
Befestigungselement an 71, 72 (10, 11)
- 75
- Scheitel
von 20 (7, 8)
- 76
- Abstand
zwischen 75, 35 von 10.4 (7)
- 77
- Deckplatte
von 72 (10)
- 78
- Klammeransatz
an 71 (10)
- 79
- Gegenklammer-Ansatz
an 72 (10)
- 80
- zweite
Biegekante zwischen 61, 63 (9)
- 81
- querverlaufende
Biegekante bei 71 (10)
- 82
- längsverlaufende
Biegekante bei 72 (10)
- 83
- Randzone
von 71 (10)
- 84
- Randzone
von 72 (10)
- 85
- Ausschnitt
in 74 (10)
- 86
- verbreiterter
Abschnitt von 74, flexible Einpresszone (10)
- 87
- Federstreifen-Paar
in 86 (10)
- 88
- Innenhälfte von 10.4 in 90 (8)
- 89
- Außenhälfte von 10.4 (8)
- 90
- Gehäuseinneres
von 60 (8)