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DE102006026703A1 - Halterung für ein Fallrohr an einem Gebäude - Google Patents

Halterung für ein Fallrohr an einem Gebäude Download PDF

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DE102006026703A1
DE102006026703A1 DE200610026703 DE102006026703A DE102006026703A1 DE 102006026703 A1 DE102006026703 A1 DE 102006026703A1 DE 200610026703 DE200610026703 DE 200610026703 DE 102006026703 A DE102006026703 A DE 102006026703A DE 102006026703 A1 DE102006026703 A1 DE 102006026703A1
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Gerhard Mische
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Abstract

Halterung (1) für ein Fallrohr (3) an einem Gebäude (5) mit einer Wandbefestigung (7) zur Befestigung derselben an dem Gebäuse (5) und einer Fallrohraufnahme (9) zur Aufnahme des Fallrohrs (3), wobei die Fallrohraufnahme (9) einen mindestens abschnittsweise elastischen Umschließungsbereich (11) zum Umschließen des Fallrohrs (3) aufweist, der zum Einführen des Fallrohrs (3) in denselben an einer Seite offen ist und der mehr als die Hälfte eines Querschnitts des Fallrohrs (3) umgreift, so daß dieses unter Verformung des mindestens abschnittsweise elastischen Umschließungsbereichs (11) in denselben einschnappt und gehalten ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung für ein Fallrohr an einem Gebäude mit einer Wandbefestigung zur Befestigung derselben an dem Gebäude und einer Fallrohraufnahme zur Aufnahme des Fallrohrs.
  • Eine gattungsgemäße Halterung 1, wie sie im Stand der Technik bekannt ist, ist in 1 dargestellt. Die Halterung 1 für ein Fallrohr 3 an einem Gebäude 5 umfaßt eine Wandbefestigung 7 und eine Fallrohraufnahme 9.
  • Die Wandbefestigung 7 ist im wesentlichen durch einen Schraubenkörper gebildet, der in das Gebäude 5 geschraubt ist, um die Halterung 1 an demselben zu befestigen. Die Fallrohraufnahme 9 ist durch eine Manschette gebildet, die durch eine Schraube 25 verschlossen gehalten ist. Die Manschette 25 umfaßt ein Gelenk 27, um das eine Hälfte der Manschette schwenkbar ist, wenn die Schraube 25 gelöst ist, um das Fallrohr 3 aus der Manschette zu entnehmen bzw. in der Manschette anzuordnen.
  • Ein Nachteil der bekannten Halterung ist, daß das Öffnen und Schließen der Manschette durch das Lösen bzw. Anziehen der Schraube 25 relativ aufwendig ist.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Halterung ist, daß die Manschette aufgrund ihrer Größe als störend empfunden wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Halterung zu schaffen, die eine geringere Größe als die bekannte Halterung aufweist und bei der das Fallrohr einfacher zu entnehmen ist bzw. einfacher in derselben anzuordnen ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Halterung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Fallrohraufnahme einen mindestens abschnittweise elastischen Umschließungsbreich zum Umschließen des Fallrohrs aufweist, der zum Einführen des Fallrohrs in denselben an einer Seite offen ist und der mehr als die Hälfte eines Querschnitts des Fallrohrs umgreift, so daß dieses unter Verformung des mindestes abschnittsweise elastischen Umschließungsbereichs in denselben einschnappt und gehalten ist.
  • Bevorzugt ist ein Abstandsstück zwischen der Wandbefestigung und der Fallrohraufnahme angeordnet.
  • Vorteilhaft umfaßt die Wandbefestigung eine Schraubverbindung oder eine lösbare Schnappverbindung.
  • Bevorzugt sind die Wandbefestigung und/oder das Abstandsstück und/oder die Fallrohraufnahmeintegral gebildet.
  • Bevorzugt sind die Wandbefestigung und/oder das Abstandstück und/oder die Fallrohraufnahme aus einem Metall, insbesondere Aluminium, oder Kunststoff gebildet.
  • Bevorzugt sind die Wandbefestigung und/oder das Abstandsstück und/oder die Fallrohraufnahme aus stranggepresstem Leichtmetall oder einem extrudierten Kunststoffprofil durch Ablängen gebildet.
  • Vorteilhaft umgreift der Umschließungsbereich 80%, bevorzugt 70%, weiter bevorzugt 60% und höchst bevorzugt 55% des Umfangs des Fallrohrs.
  • Bevorzugt entspricht ein innerer Umfang des Umschließungsbereichs einem äußeren Abschnitt des Umfangs des Fallrohrs.
  • Bevorzugt ist der innere Umfang des Umschließungsbereichs ein Abschnitt eines Kreisbogens.
  • Vorteilhaft weisen gegenüberliegenden Enden des Umschließungsbereichs außen Führungsnasen auf, um ein Einführen des Fallrohrs zu erleichtern.
  • Bevorzugt sind die gegenüberliegenden Enden des Umschließungsbereichs elastisch ausgebildet.
  • Vorteilhaft ist ein überwiegender Teil des Umschließungsbereichs elastisch ausgebildet.
  • Bevorzugt umfaßt die Wandbefestigung eine Schwalbenschwanzprofilleiste, die zu einer wandmontierbaren T-Profilschiene passt.
  • Bevorzugt ist die Schwalbenschwanzprofilleiste von einer wandseitig gerichteten abgeschrägten Deckleiste überdeckt, deren freien Enden elastisch ausgebildet sind.
  • Das Gebäude kann ein Terrassendach, ein Carport, eine Überdachung, eine Garage, ein Haus oder ein Wintergarten sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von drei Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Halterung für ein Fallrohr an einem Gebäude gemäß dem Stand der Technik;
  • 2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung für ein Fallrohr an einem Gebäude;
  • 3 eine Draufsicht auf die Halterung der 2, in einer Explosionsdarstellung;
  • 4 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Halterung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel; und
  • 5 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Halterung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
  • Eine erfindungsgemäße Halterung 1 für ein Fallrohr 3 an einem Gebäude 5 in den 2 und 3 umfaßt eine Wandbefestigung 7 und eine Fallrohraufnahme 9, zwischen denen ein Abstandsstück 13 angeordnet ist.
  • Zur Befestigung der Halterung 1 an dem Gebäude 5 wird zunächst eine T-Profilschiene 21 an dem Gebäude 5 befestigt, beispielsweise durch eine Schraubverbindung. Die Wandbefestigung 7 der Halterung 1 umfaßt eine Schwalbenschwanzprofilleiste 19 zum Hintergreifen der T-Profilschiene 21, um eine lösbare Schnappverbindung 15 zwischen diesen zu bilden.
  • Die Halterung 1 wird somit auf einfache Weise dadurch an dem Gebäude 5 befestigt, daß die Schwalbenschwanzprofilleiste 19 auf die T-Profilschiene 21 aufschnappt.
  • Die Schwalbenschwanzprofilleiste 19 ist bevorzugt an gegenüberliegenden Enden jeweils durch eine Deckleiste 23 abgedeckt. Vorteilhaft sind die Deckleisten 23 elastisch ausgebildet, so daß ein freies Ende 23fE jeder Deckleiste 23 an dem Gebäude 5 anliegt.
  • Das Abstandsstück 13 zwischen der Wandbefestigung 7 und der Fallrohraufnahme 9 ist durch einen Materialstreifen gebildet, in dem Löcher 29 vorgesehen sind, wie in 2 dargestellt. Die Löcher 29 erfüllen eine ästhetische Funktion und haben keine technische Wirkung.
  • Die sich an das Abstandsstück 13 anschließende Fallrohraufnahme 9 weist einen im wesentlichen halbkreisförmigen Umschließungsbereich 11 auf, wobei der Umschließungsbereich 11 einen inneren Umfang 11iU umfaßt, der etwas größer als ein Halbkreis ist, vorliegend ca. 55% eines Umfangs eines Kreises entspricht. Der Umschließungsbereich 11 ist an einer Seite offen und elastisch ausgebildet, um das Fallrohr 3 in diesen durch die offene Seite einzuführen und dieses seitlich zu umschließen, so daß dieses von dem Umschließungsbereich 11 gehalten ist.
  • An gegenüberliegenden Enden 11E des Umschließungsbereichs 11 sind Führungsnasen 17 gebildet, um ein Einführen des Fallrohrs 3 in den Umschließungsbereich 11 zu erleichtern.
  • Um das Fallrohr 3 an dem Gebäude 5 zu halten, wird zunächst die Halterung 1 an dem Gebäude 5 befestigt, indem die Schwalbenschwanzprofilleiste 19 auf die T-Profilschiene 21 aufschnappt, wie oben beschrieben.
  • Folgend wird das Fallrohr 3 aus der in 3 gezeigten Stellung in Richtung auf die offene Seite des Umschließungsbereichs 11 und das Gebäude 5 bewegt, so daß das Fallrohr 3 zunächst an den Führungsnasen 17 an den gegenüberliegenden Enden 11E des Umschließungsbereichs 11 anschlägt. Wird das Fallrohr 3 weiter in Richtung auf das Gebäude 5 gedrückt, so werden die gegenüberliegenden Enden 11E des Umschließungsbereichs 11 auseinander gedrückt, aufgrund der elastischen Eigenschaft des Umschließungsbereichs 11.
  • Während des Drückens des Fallrohrs 3 in den Umschließungsbereich 11 wird ein Punkt erreicht, an dem die gegenüberliegenden Enden 11E mehr als die Hälfte des Querschnitts des Fallrohrs 3 umgreifen. Aufgrund der elastischen Eigenschaft des Umschließungsbereichs 11 bewegen sich die gegenüberliegenden Enden 11E des Umschließungsbereichs 11 dann aufeinander zu, und das Fallrohr 3 wird von dem Umschließungsbereich 11 aufgenommen und teilweise umschlossen. Dadurch ist das Fallrohr 3 in der Fallrohraufnahme 9 mittels einer lösbaren Schnappverbindung 15 gehalten.
  • Durch die lösbare Schnappverbindung 15 zwischen der Fallrohraufnahme 9 und dem Fallrohr 3 kann das Fallrohr 3 schnell und einfach an der Halterung 1 befestigt und aus der Halterung 1 gelöst werden.
  • Die Fallrohraufnahme 9, das Abstandsstück 13 und die Wandbefestigung 7 sind vorliegend integral durch ein Kunststoffprofil gebildet, das durch ein Extrusionsverfahren hergestellt ist.
  • Das Kunststoffmaterial ist so gewählt, daß die Halterung 1 eine ausreichende Steifigkeit aufweist, jedoch der Umschließungsbereich 11 und die Schwalbenschwanzprofilleiste 19 eine ausreichende Elastizität aufweisen, um die jeweilige lösbare Schnappverbindung 15 mit dem Fallrohr 3 bzw. der T-Profilleiste 21 bereitzustellen.
  • Die Halterung 1 kann jede beliebige Länge aufweisen, wobei die Halterung 1 bevorzugt eine Länge von 10 cm bis 40 cm aufweist und mehrfach entlang eines Fallrohrs 3 angeordnet ist, um das Fallrohr 3 an dem Gebäude 5 zu halten.
  • Wie in 2 dargestellt, kann durch das auf diese Weise an dem Gebäude 5 befestigte Fallrohr 3 von einer Dachrinne 31 zugeführtes Regenwasser, das dieser von einem Dach 33 des Gebäudes 5 zugeleitet wird, abgeführt werden.
  • Unter Bezug auf 4 ist nachfolgend ein weiteres Ausführungsbeispiel der Halterung 1 beschrieben.
  • Die Halterung 1 der 4 entspricht der Halterung 1 der 2 und 3 bis auf die Tatsache, daß der Umschließungsbereich 11 an ein Fallrohr 3 angepasst ist, das einen achteckigen Querschnitt aufweist.
  • Der Umschließungsbereich 11 weist dementsprechend wiederum eine offene Seite zum Einführen des Fallrohrs 3 in denselben auf.
  • Der elastische Umschließungsbereich 11 weist gegenüberliegende Enden 11E auf, die halbkreisförmig abgerundet sind, um das Einführen des Fallrohrs 3 in den Umschließungsbereich 11 zu vereinfachen.
  • Der Umschließungsbereich 11 umgreift sechs der acht Ecken des Fallrohrs 3, so daß das Fallrohr 3 in dem Umschließungsbereich 11 gehalten ist.
  • Die Wandbefestigung 7, die Fallrohraufnahme 9 und das Abstandsstück 13 sind vorliegend integral aus einem stranggepressten Leichtmetallprofil gebildet. Bevorzugt ist das Leichtmetallprofil aus Aluminium hergestellt.
  • Unter Bezug auf 5 ist nachfolgend ein weiteres Ausführungsbeispiel der Halterung 1 beschrieben.
  • Die Halterung 1 der 5 entspricht im wesentlichen der zu den 2 und 3 beschriebenen Halterung, wobei der Umschließungsbereich 11 jedoch an ein Fallrohr 3 angepasst ist, das einen quadratischen Querschnitt aufweist.
  • Der Umschließungsbereich 11 weist dementsprechend einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, wobei die gegenüberliegenden Enden 11E des Umschließungsbereichs 11 eine Dreieckform aufweisen. Der Umschließungsbereich 11 weist somit wiederum eine offene Seite auf, durch die das Fallrohr 3 in den Umschließungsbereich 11 einführbar ist.
  • Die in 5 schräg auf das Fallrohr 3 verlaufenden Flächen der Dreieckform der gegenüberliegenden Enden 11E erleichtern das Einführen des Fallrohrs 3 in den Umschließungsbereich 11. Die in 5 innerhalb der U-Form angeordneten horizontalen Abschnitte der Dreieckform hintergreifen das Fallrohr 3, um dieses in dem Umschließungsbereich 11 zu halten.
  • Auf diese Weise ist wiederum eine lösbare Schnappverbindung 15 zwischen dem Umschließungsbereich 11 und dem Fallrohr 3 gebildet.
  • Der innere Umfang 11iU des Umschließungsbereichs 11 liegt in den unter Bezug auf die 2 bis 5 beschriebenen Ausführungsbeispielen vollständig an einem äußeren Umfang der jeweiligen Fallrohre 3 an. Alternativ liegt der innere Umfang 11iU lediglich punktuell oder abschnittsweise an dem äußeren Umfang des jeweiligen Fallrohrs 3 an.
  • Dadurch, daß die Halterung 1 durch eine lösbare Schnappverbindung 15 mit dem Gebäude 5 verbunden ist (Schwalbenschwanzprofilleiste 19 hintergreift T-Profilschiene 21) und das Fallrohr 3 durch eine lösbare Schnappverbindung 15 mit der Halterung 1 verbunden ist, sind die jeweiligen Verbindungen einfach herzustellen bzw. zu lösen.
  • 1
    Halterung
    3
    Fallrohr
    5
    Gebäude
    7
    Wandbefestigung
    9
    Fallrohraufnahme
    11
    Umschließungsbereich
    11iU
    innerer Umfang des Umschließungsbereichs
    11E
    Ende des Umschließungsbereichs
    13
    Abstandsstück
    15
    lösbare Schnappverbindung
    17
    Führungsnase
    19
    Schwalbenschwanzprofilleiste
    21
    T-Profilschiene
    23
    Deckleiste
    23fE
    freies Ende der Deckleiste
    25
    Schraube
    27
    Gelenk
    29
    Loch
    31
    Dachrinne
    33
    Dach des Gebäudes 5

Claims (15)

  1. Halterung (1) für ein Fallrohr (3) an einem Gebäude (5) mit einer Wandbefestigung (7) zur Befestigung derselben an dem Gebäude (5) und einer Fallrohraufnahme (9) zur Aufnahme des Fallrohrs (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Fallrohraufnahme (9) einen mindestens abschnittsweise elastischen Umschließungsbereich (11) zum Umschließen des Fallrohrs (3) aufweist, der zum Einführen des Fallrohrs (3) in denselben an einer Seite offen ist und der mehr als die Hälfte eines Querschnitts des Fallrohrs (3) umgreift, so daß dieses unter Verformung des mindestens abschnittsweise elastischen Umschließungsbereichs (11) in denselben einschnappt und gehalten ist.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstandsstück (13) zwischen der Wandbefestigung (7) und der Fallrohraufnahme (9) angeordnet ist.
  3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbefestigung (7) eine Schraubverbindung oder eine lösbare Schnappverbindung (15) umfaßt.
  4. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbefestigung (7) und/oder das Abstandsstück (13) und/oder die Fallrohraufnahme (9) integral gebildet sind.
  5. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbefestigung (7) und/oder das Abstandsstück (13) und/oder die Fallrohraufnahme (9) aus einem Metall, insbesondere Aluminium, oder Kunststoff gebildet sind.
  6. Halterung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbefestigung (7) und/oder das Abstandsstück (13) und/oder die Fallrohraufnahme (9) aus stranggepreßtem Leichtmetall oder einem extrudiertem Kunststoffprofil durch Ablängen gebildet sind.
  7. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschließungsbereich (11) 80%, bevorzugt 70%, weiter bevorzugt 60% und höchst bevorzugt 55% des Umfangs des Fallrohrs (3) umgreift.
  8. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein innerer Umfang (11iU) des Umschließungsbereichs (11) einem äußeren Abschnitt des Umfangs des Fallrohrs (3) entspricht.
  9. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Umfang (11iU) des Umschließungsbereichs (11) ein Abschnitt eines Kreisbogens ist.
  10. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüberliegende Enden (11E) des Umschließungsbereichs (11) außen Führungsnasen (17) aufweisen, um ein Einführen des Fallrohrs (3) zu erleichtern.
  11. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüberliegende Enden (11E) des Umschließungsbereich (11) elastisch ausgebildet sind.
  12. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein überwiegender Teil des Umschließungsbereichs (11) elastisch ausgebildet ist.
  13. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbefestigung (7) eine Schwalbenschwanzprofilleiste (19) umfaßt, die zu einer wandmontierbaren T-Profilschiene (21) passt.
  14. Halterung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwalbenschwanzprofilleiste (19) von einer wandseitig gerichteten abgeschrägten Deckleiste (23) überdeckt ist, deren freien Enden (23tE) elastisch ausgebildet sind.
  15. Halterung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebäude (5) ein Terassendach, ein Carport, eine Überdachung, eine Garage, ein Haus oder ein Wintergarten ist.
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