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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Kommunikation
eines nicht netzwerkfähigen
Gerätes
in einem Kommunikationsnetzwerk.
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Zur
drahtgebundenen oder drahtungebundenen Kommunikation von Geräten sind
unterschiedliche Kommunikationsprotokolle bekannt. Bestimmte Geräte beziehungsweise
Kommunikationsprotokolle wie beispielsweise das Universal Serial
Bus Protokoll (USB) ermöglichen
jedoch lediglich eine Verbindung zwischen direkt miteinander verbundenen
Geräten. Ein
derart verbundenes Gerät,
wie beispielsweise ein USB Memorystick oder ein MP3-Spieler, können folglich
nicht mit anderen Geräten
des Kommunikationsnetzwerkes kommunizieren.
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Bisher
besteht für
derartige Geräte
die Möglichkeit,
das Gerät
als Netzressource beziehungsweise Netzspeicher durch eine Netzwerkfreigabe
im Kommunikationsnetzwerk verfügbar
zu machen, indem das Wechsellaufwerk (USB-Stick) für das Kommunikationsnetzwerk
freigegeben wird. Die Freigabe des Gerätes für das Kommunikationsnetzwerk
erfolgt dabei von dem Gerät
aus, mit dem das jeweilige Wechsellaufwerk verbunden ist.
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Dieses
Verfahren hat den Nachteil, dass es nicht als eigenständiges Gerät in dem
Kommunikationsnetzwerk erscheint, sondern lediglich als zusätzlicher
Laufwerksbuchstabe gekennzeichnet ist. Dies hat zur Folge, dass
das nicht netzwerkfähige
Gerät nicht
eindeutig identifiziert werden kann. So ist beispielsweise eine
Unterscheidung von anderen nicht netzwerkfähigen Geräten, welche auch mit dem netzwerkfähigen Gerät verbunden
sind, nicht möglich. Des
Weiteren kann das nicht netzwerkfähige Gerät, sobald es mit einem anderen
nicht netzwerkfähigen Gerät des Kommunikationsnetzwerkes
verbunden wird, nicht wieder erkannt werden.
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Bekannt
sind weiterhin Verfahren nach dem Universal Plug and Play Protokoll,
bei dem das nicht netzwerkfähige
Gerät mit
einem bestimmten netzwerkfähigen
Gerät verbunden
wird, auf dem sich der Universal Plug and Play Proxy befindet. Auch
in diesem Verfahren wird das nicht netzwerkfähige Gerät nicht als eigenständiges netzwerkfähiges Gerät in dem
Kommunikationsnetz bekannt gemacht, sondern lediglich als Universal
Plug and Play Funktion auf demjenigen Gerät, mit dem es direkt verbunden ist
und auf dem sich der Universal Plug and Play Proxy befindet.
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Somit
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Kommunikation eines nicht netzwerkfähigen Gerätes in einem Kommunikationsnetzwerk
anzugeben, mit dem das nicht netzwerkfähige Gerät in dem Kommunikationsnetzwerk
eindeutig identifizierbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren und ein System mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und
10 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß wird in
einem Verfahren zur Kommunikation eines nicht netzwerkfähigen Gerätes in einem
Kommunikationsnetzwerk das nicht netzwerkfähige Gerät mit einem netzwerkfähigen Gerät verbunden.
Dem nicht netzwerkfähigen
Gerät wird
eine Netzwerkkennung zugeordnet und das nicht netzwerkfähige Gerät kommuniziert über die Netzwerkschnittstelle
des netzwerkfähigen
Gerätes mit
dem Kommunikationsnetzwerk.
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Das
nicht netzwerkfähige
Gerät ist
ohne Beschränkung
der Allgemeinheit dieses Begriffes beispielsweise ein MP3-Spieler,
eine USB-Festplatte oder eine Digitalkamera, welches über eine
Speicherkartenschnittstelle, wie beispielsweise SD-Card, MMC, CF-Card
mit dem netzwerkfähigen
Gerät verbunden
wird.
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Die
Netzwerkschnittstelle des netzwerkfähigen Gerätes verhält sich so, als ob es sich
um zwei separate Netzwerkschnittstellen handeln würde. So agiert
sie zum einen unter der eigenen Netzwerkidentität und zusätzlich unter der dem nicht
netzwerkfähigen
Gerät zugewiesenen
Netzwerkidentität.
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Somit
wird eine virtuelle Netzwerkschnittstelle mit einer virtuellen Netzwerkkennung
vorgeschlagen, um die Kommunikation des nicht netzwerkfähigen Gerätes mit
dem Kommunikationsnetzwerk zu bewirken.
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Das
vorgeschlagene Verfahren hat die vorteilhafte Wirkung, dass ein
nicht netzwerkfähiges
Gerät mit
einer einfachen Schnittstelle, wie beispielsweise IrDa, oder USB,
im Kommunikationsnetzwerk angesprochen werden kann, so als ob es
netzwerkfähig wäre. Es wird
als ein eindeutig identifizierbares Gerät erkannt und kann somit von
anderen nicht netzwerkfähigen
Geräten,
die ebenfalls am selben netzwerkfähigen Gerät angeschlossen sind, unterschieden werden.
Als weiterer Vorteil ergibt sich, dass das nicht netzwerkfähige Gerät aufgrund
seiner eindeutigen Netzwerkkennung unabhängig davon erkannt wird, mit
welchem netzwerkfähigen
Gerät im
Kommunikationsnetzwerk es verbunden ist.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
die Netzwerkkennung aus einer Gerätekennung des nicht netzwerkfähigen Gerätes abgeleitet.
Als Gerätekennungen
kann beispielsweise die in der USB Device Capability Description
im USB 2.0-Standard Tabelle 9/8, Seite 263 beschriebenen Kennungen
verwendet werden, die beispielsweise idVendor, idProduct, bcdDevice
(Release Number), iManufacturer, iProduct, iSerial Number. Weiterhin
kann die Serial Number einer Memory Card verwendet werden oder eine
spezielle Datei, die im Dateisystem abgelegt ist und als Hidden
System File gekennzeichnet ist. Auch die in Dateisystemen, wie beispielsweise
FRT oder NTFS, bei einer Formatierung zugewiesene Datenträgerkennung
eignet sich als Gerätekennung
für das
nicht netzwerkfähige Gerät.
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Als
Netzwerkkennung können
eine MAC-Adresse, eine IP-Adresse oder eine beschreibende, textuelle
Kennungen verwendet werden.
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Die
Netzwerkkennung ist nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
der vorliegenden Erfindung auf dem nicht netzwerkfähigen Gerät gespeichert
und/oder auf einem Server des Kommunikationsnetzes anhand der Gerätekennung
abrufbar. Hierbei liegt es im Ermessen des Fachmannes, das Verfahren
derart auszugestalten, dass die Netzwerkkennung für ein neues
Gerät durch
den Benutzer gewählt
werden oder initial eindeutig, beispielsweise pseudozufällig, generiert
wird.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
wird die Verbindung zwischen dem nicht netzwerkfähigen Gerät und dem netzwerkfähigen Gerät getrennt.
Das nicht netzwerkfähige
Gerät ist
mit Hilfe des netzwerkfähigen
Gerätes
weiterhin in dem Kommunikationsnetzwerk als virtueller Netzwerkteilnehmer
sichtbar. In diesem Fall erscheint das nicht netzwerkfähige Gerät, wenn
es nicht mehr mit dem netzwerkfähigen
Gerät verbunden
ist, als leeres Gerät
ohne gespeicherten Inhalt und bei einem erneuten Verbinden des nicht
netzwerkfähigen
Gerätes
mit einem netzwerkfähigen
Gerät ändert sich
der verfügbare
Inhalt, so dass die gespeicherten Datenobjekte auf dem nicht netzwerkfähigen Gerät wieder
sichtbar werden.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
ein auf dem nicht netzwerkfähigen
Gerät gespeicherter
Datenbestand als gespiegelter Datenbestand auf dem verbundenen netzwerkfähigen Gerät zusätzlich gespeichert.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der Datenbestand auf dem nicht
netzwerkfähigen
Gerät und
der gespiegelte Datenbestand auf dem verbundenen netzwerkfähigen Gerät regelmäßig und/oder
nach vorgebbaren Ereignissen synchronisiert werden. Dies hat die vorteilhafte
Wirkung, dass beispielsweise bei einem Streaming von Musik oder
Videodateien eines nicht netzwerkfä higen Gerätes in das Kommunikationsnetz,
dieses Streaming auch dann fortgeführt werden kann, wenn die Verbindung
zwischen den nicht netzwerkfähigen
Gerät und
dem netzwerkfähigen
Gerät getrennt
wird. Durch die Synchronisation des Datenbestandes auf dem nicht
netzwerkfähigen
Gerätes und
des gespiegelten Datenbestandes auf dem netzwerkfähigen Gerät wird die
vorteilhafte Wirkung erzielt, dass beispielsweise Musikstücke auch
dann auf dem MP3-Spieler kopiert werden können, wenn dieser gerade nicht
mit einem netzwerkfähigen
Gerät angeschlossen
ist. Bei der nächsten
Verbindung zwischen dem MP3-Spieler
und dem netzwerkfähigen Gerät werden
die Musikstücke
automatisch auf den MP3-Spieler kopiert. Weiterhin hat das Verfahren
den Vorteil, dass das nicht netzwerkfähige Gerät an beliebigen netzwerkfähigen Geräten des
Kommunikationsnetzes angesteckt werden kann. Denn da es immer als
das gleiche nicht netzwerkfähige
Gerät erkannt
wird, wird auch dann die Synchronisation zwischen dem nicht netzwerkfähigen Gerät und dem
gespiegelten Datenbestand angestoßen.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend an Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt
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1 eine
schematische Darstellung eines Kommunikationsnetzes mit mehreren
vernetzten, netzwerkfähigen
Geräten
und einem nicht netzwerkfähigen
Gerät.
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Die 1 zeigt
ein Kommunikationsnetz 1 mit mehreren Geräten, die über ein
DSL-Modem 6 mit dem Internet 2 verbunden sind.
Die vernetzten, netzwerkfähigen
Geräte
PC 3, Mediaserver 4 und Settop Box 5 sind über ein
Ethernet drahtgebunden mit dem DSL-Modem 6 verbunden. Die
vernetzten, netzwerkfähigen
Geräte
Notebook 7, PDA 8 und WLAN-Phone 9 sind
drahtlos über
WLAN mit dem DSL-Modem 6 verbunden. Das DSL-Modem 6 verfügt folglich über einen
Ethernetanschluss und über eine
WLAN-Schnittstelle zur Kommunikation innerhalb des Kommunikationsnetzwerkes.
Der PC 3, der Mediaserver 4, die Settop Box 5,
das DSL-Modem 6, das Notebook 7 und das PDA 8 verfügen zu dem über einen
USB-Anschluss, über
den das nicht netzwerkfähige
USB-Gerät 10 mit
den netzwerkfähigen
Geräten
verbindbar ist.
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Im
Folgenden werden die Verfahrensschritte zur Kommunikation eines
nicht netzwerkfähigen
Gerätes
in einem Kommunikationsnetzwerk, wie es in 1 gezeigt
ist, in einem Ausführungsbeispiel
dargelegt. Ein netzwerkfähiges
Gerät ND
(Network Device) eines Kommunikationsnetzwerkes kommuniziert innerhalb
des Kommunikationsnetzwerkes unter Verwendung einer eigenen Netzwerkkennung.
Ein nicht netzwerkfähiges
Gerät DLD
(Direct Link Device) wird an das netzwerkfähige Gerät ND angeschlossen und anschließend eine
Gerätekennung
des nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD durch das netzwerkfähige
Gerät ND
bestimmt. Anschließend
wird durch das netzwerkfähige
Gerät die
der Gerätekennung des
nicht netzwerkfähigen
Gerätes
im Kommunikationsnetz zugeordnete Netzwerkkennung ermittelt. Die Netzwerkkommunikation
des nicht netzwerkfähigen Gerätes DLD
erfolgt unter Verwendung der Netzwerkkennung über die Netzwerkschnittstelle
des netzwerkfähigen
Gerätes
ND. Auch die Netzwerkprotokollbearbeitung und Umsetzung in Direct
Link Kommunikation wird durch das netzwerkfähige Gerät ND vorgenommen. Das netzwerkfähige Gerät selbst kommuniziert
jedoch unter Verwendung der eigenen Netzwerkkennung. Die Netzwerkschnittstelle
des netzwerkfähigen
Gerätes
ND verhält
sich so, als ob es sich um zwei separate Netzwerkschnittstellen
beziehungsweise zwei separate Netzwerkgeräte handeln würde. Nun
wird die Verbindung zwischen dem nicht netzwerkfähigen Gerät und dem netzwerkfähigen Gerät getrennt,
so dass das nicht netzwerkfähige Gerät nicht
mehr im Kommunikationsnetzwerk erreichbar ist. Das netzwerkfähige Gerät DLD wird
nun an einem zweiten netzwerkfähigen
Gerät ND2
des Kommunikationsnetzwerkes angesteckt. Wiederum wird dem nicht
netzwerkfähigen
Gerät DLD
die gleiche Netzwerkkennung wie im ersten Fall zugeordnet, so dass
es aus Sicht anderer Geräte
im Kommunikationsnetzwerk keinen Unterschied macht, ob das nicht
netzwerkfähige
Gerät DLD
am netzwerkfähigen Gerät ND oder
am netzwerk fähigen
Gerät ND2
angesteckt ist, da es in beiden Fällen unter derselben Netzwerkkennung
erreichbar ist.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
erfolgt die Kommunikation des nicht netzwerkfähigen Gerätes DLD mit dem Kommunikationsnetzwerk über das
netzwerkfähige
Gerät ND
wie im vorangegangenen Ausführungsbeispiel.
Zusätzlich
speichert beziehungsweise spiegelt nun das netzwerkfähige Gerät ND die
Daten des nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD. Wird nun die Verbindung zwischen dem nicht netzwerkfähigen Gerät DLD und
dem netzwerkfähigen
Gerät ND
getrennt, ermöglicht
das netzwerkfähige
Gerät ND
jedoch weiterhin eine Kommunikation unter der Netzwerkkennung des
nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD mit den vor der Trennung gespeicherten beziehungsweise gespiegelten
Inhalten. Nun wird das nicht netzwerkfähige Gerät mit einem zweiten netzwerkfähigen Gerät ND2 des
Kommunikationsnetzwerkes verbunden. Das netzwerkfähige Gerät ND2 ermittelt
zunächst
die Gerätekennung
des nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD. Mit Hilfe der Gerätekennung
des nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD ermittelt das netzwerkfähige
Gerät ND2
anschließend
die dieser Gerätekennung
im Kommunikationsnetzwerk zugeordnete Netzwerkkennung. Nun fragt das
netzwerkfähige
Gerät ND2
im Kommunikationsnetzwerk nach einem möglicherweise vorhandenen Offline
Cache (Dateninhalten) für
die Gerätekennung und/oder
die Netzwerkkennung des nicht netzwerkfähigen Gerätes DLD. Das netzwerkfähige Gerät ND2 ermittelt
daraufhin das netzwerkfähige
Gerät ND, welches
Offline Cache für
das nicht netzwerkfähige Gerät DLD gespeichert
hat. Das netzwerkfähige
Gerät ND
deaktiviert nun den Offline Proxy für das nicht netzwerkfähige Gerät DLD, welches
es unter der Netzwerkkennung des nicht netzwerkfähigen Gerätes DLD bereitgehalten hat.
In einer ersten Variante wird der gespeicherte Offline Cache vom
netzwerkfähigen
Gerät ND
zum netzwerkfähigen
Gerät ND2 transferiert
oder in einer zweiten Variante wird der gespeicherte Offline Cache
des nicht netzwerkfähigen Gerätes DLD
auf dem netzwerkfähigen
Gerät ND
belassen. Die Daten zwischen den nicht netzwerkfähigen Gerät DLD und dem gespeicherten
Offline Cache werden synchronisiert. Die Kommunikation des nicht
netzwerkfähigen
Gerätes
DLD in dem Kommunikationsnetzwerk erfolgt unter der Netzwerkkennung
des nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD nun über
die Netzwerkschnittstelle des netzwerkfähigen Gerätes ND2. Netzwerkprotokollbearbeitung
und Umsetzung von Direct Link Kommunikation wird ebenso durch das
netzwerkfähige
Gerät ND2
vorgenommen. Das netzwerkfähige
Gerät ND2
selbst kommuniziert unter der eigenen Netzwerkkennung. Wird das
nicht netzwerkfähige
Gerät DLD
nun vom netzwerkfähigen
Gerät ND2
getrennt, ermöglicht
das netzwerkfähige
Gerät ND2
weiterhin eine Kommunikation unter der Netzwerkkennung des nicht
netzwerkfähigen
Gerätes
in dem Kommunikationsnetzwerk mit den gespeicherten beziehungsweise
gespiegelten Inhalten, sofern der gespeicherte Offline Cache wie
in der ersten Variante vom netzwerkfähigen Gerät ND auf das netzwerkfähige ND2
transferiert wurde. Wurde der gespeicherte Offline Cache jedoch
auf dem netzwerkfähigen
Gerät ND
belassen, signalisiert das netzwerkfähige Gerät ND2 an das netzwerkfähige Gerät ND, dass
das nicht netzwerkfähige
Gerät DLD
abgesteckt wurde. Das netzwerkfähige
Gerät ND
ermöglicht
daraufhin weiterhin eine Kommunikation unter der Netzwerkkennung
des nicht netzwerkfähigen
Gerätes
DLD in dem Kommunikationsnetzwerk mit den gespeicherten beziehungsweise
gespiegelten Inhalten.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.