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Die
Erfindung betrifft ein Halbleiterbauteil mit einem Halbleiterchipstapel
und einem Kunststoffgehäuse
sowie Verfahren zur Herstellung des Halbleiterbauteils. Das Halbleiterbauteil
ist auf einem Bauteilträger
aufgebaut, auf dem ein erster Halbleiterchip mit seiner Rückseite
fixiert ist. Auf der Oberseite des ersten Halbleiterchips ist mindestens
ein zweiter Halbleiterchip mit seiner Rückseite über eine Klebstoffschicht aufgeklebt.
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Ein
derartiges Halbleiterbauteil ist aus der Druckschrift US 2004/0163843
A1 bekannt. Dabei weist das bekannte Halbleiterbauelement mit einem Halbleiterchipstapel
nicht nur mindestens zwei Halbleiterchips auf, die vertikal aufeinander
geklebt sind und von einer ersten Kunststoffgehäusemasse eingeschlossen sind,
sondern besitzt zusätzlich
ein nachgiebiges Element einer zweiten Kunststoffmasse, das auf
einer Grenzfläche
zwischen den mindestens zwei Halbleiterchips und der ersten Kunststoffgehäusemasse
angeordnet ist, wobei das nachgiebige Element elastischer und flexibler
als die erste Kunststoffgehäusemasse
ist. Dieses nachgiebige Element ist entweder auf einzelnen Randseiten
des ersten Halbleiterchips und des zweiten Halbleiterchips oder
rund um einen oder beide Halbleiterchips oder auf der Oberseite
des Halbleiterchipstapels angeordnet.
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Das
nachgiebige Element soll Deformationen und Verwerfungen der beiden
Halbleiterchips aufgrund von unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
zwischen erster Kunst stoffgehäusemasse
und den Halbleiterchips vermindern. Ferner soll das nachgiebige
Element horizontale und/oder vertikale Ausdehnungen der ersten Kunststoffgehäusemasse
gegenüber
dem Halbleiterchipstapel ermöglichen,
ohne den Halbleiterchipstapel zu belasten oder zu schädigen. Als
nachgiebige Elemente werden Polymere vorgeschlagen, die erst oberhalb
von 260 °C
schmelzen oder sich zersetzen, wobei diese Polymere aus Epoxiden,
Polyketonen, Polyetherketonen, Polyethersulfonen, Polyethylen-Terephthalaten,
Fluorethylen-Propylen-Copolymeren, Silikonen oder Gummi bestehen
können.
Obgleich das nachgiebige Element und die erste Kunststoffgehäusemasse
beide aus Epoxidharz sein können,
unterscheiden sie sich dadurch, dass die erste Kunststoffgehäusemasse
einen Füller
aufweist, der die erste Kunststoffgehäusemasse mechanisch und stabiler
macht, während
das Epoxydharz für
das nachgiebige Element Weichmacher aufweist, welche die Elastizität und die
Nachgiebigkeit unterstützen.
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Dennoch
löst dieses
nachgiebige Element, das entweder auf den Randseiten oder auf der
Oberseite des Halbleiterchipstapels angeordnet ist, nicht die Probleme,
die der seit Juli 2004 als überarbeiteter Standard
IPC/JEDEC J-STD-020-C geforderte MSL-Test (Moisture Sensitivity
Level) für
elektronische Bauteile vorsieht. Bei diesem Feuchtetest treten insbesondere
bei Halbleiterbauteilen mit einem Chipstapel, bei denen die Halbleiterchips über eine
Klebstoffschicht zusammengehalten werden, Delaminationsprobleme
auf, die noch nicht durch das in der Druckschrift US 2004/0163843
A1 bekannte nachgiebige Element gelöst werden. Neben dem Problem des
Eindringens von Feuchtemolekülen
und Feuchteionen in die Klebstoffschichten hat sich auch gezeigt,
dass eine zusätzliche
Delamination zwischen Grenzflächen
des zweiten Halbleiterchips des Halb leiterchipstapels und der ersten
Kunststoffgehäusemasse
bei den erforderlichen MSL-Tests auftritt.
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Bei
einem typischen MSL-Test der seit Juli 2004 überarbeiteten C-Fassung des
oben erwähnten JEDEC-Standards
schließt
dieser MSL-Test eine Woche lang eine Lagerung der elektronischen
Bauteile unter hoher Feuchte ein. Danach folgen drei Lötsimulationen
in einem konventionellen Lötschmelzofen
mit einem Temperaturprofil, das exakt für die Gehäuseoberflächentemperatur definiert ist.
Danach werden die Bauteile inspiziert und elektrisch getestet. Anschließend wird
mit einem Ultraschall-Abtastmikroskop überprüft, ob die inneren Adhäsionsflächen des
Kunststoffgehäuses
und speziell die Oberfläche der
Halbleiterchips zu der ersten Kunststoffgehäusemasse sowie die Kontaktschichten
des Drahtbondens delaminiert sind. Somit kann auf die Lebensdauer
der Halbleiterbauteile und auf die Alterung der Grenzschichtadhäsion der
ersten Kunststoffgehäusemasse
geschlossen werden.
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Der
MSL-Test und die Löttemperatursimulation
gehören
zu einem ersten Schritt eines Halbleiterbauteilqualifikationsprozesses,
um sicherzustellen, dass das Halbleiterbauteil zuverlässig einen
Lötprozess
des Kunden übersteht.
Die garantierte maximale Löttemperatur
und das MSL-Niveau werden entweder auf dem Bauteilgehäuse markiert
und/oder stehen als Daten auf Anfrage zur Verfügung. Für Halbleiterbauteilgehäuse einer
Dicke unter 1,6 mm sind Spitzenlöttemperaturen
des J-020C-Standards von 260 °C
vorgeschrieben, wobei der Bauteilkörper vom kleinstmöglichen
Volumen bis über
2000 mm3 umfassen kann. Diese 260°C sind auch
noch für
Bauteilgehäuse
einer Dicke zwischen 1,6 mm und 2,5 mm und einem Bauteilvolumen
von kleiner 350 mm3 vorgeschrieben. Bei
Gehäusedicken über 2,5
mm und größeren Volumina
liegen die vorgeschriebenen Spitzentempera turen für den nach
dem MSL-Test erfolgenden dreifachen Löttemperaturtest zwischen 245 °C bis 250 °C. Nach diesem
Test können
noch weitere Temperaturzyklentests angeschlossen werden, um Aussagen über die
Zuverlässigkeit
von Halbleiterbauteilen zu gewinnen.
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Bei
einer Kombination von MSL-Test, einem dreifachen Zyklus einer maximalen
Löttemperatur von
260 °C und
einem hundertfachen Thermozyklustest zwischen –55 °C und +150 °C ist bei Leistungshalbleiterbauteilen
festgestellt worden, dass herkömmliche
Halbleiterbauteile mit Halbleiterchipstapeln zu Delaminationen von
Klebstoffschichten sowie zu einer Delamination zwischen einer ersten
Kunststoffgehäusemasse
und Grenzflächen
zu dem gestapelten zweiten Halbleiterchip neigen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Halbleiterbauteil anzugeben, das bei den
oben angegebenen Testbedingungen, insbesondere beim standardisierten
MSL-Test gemäß J-020-C,
2004, und anschließendem
Löttemperaturtest
bei Spitzentemperaturen von 260 °C
sowie bei nachfolgenden Temperaturzyklentests, eine höhere Zuverlässigkeit
erreicht, als es bisher Halbleiterbauteile mit einem Halbleiterchipstapel
zeigen.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein
Halbleiterbauteil mit einem Halbleiterchipstapel und Kunststoffgehäuse sowie
Verfahren zur Herstellung des Halbleiterbauteils angegeben. Dazu
ist das Halbleiterbauteil auf einem Bauteilträger aufgebaut, auf dem ein
erster Halbleiterchip mit seiner Rückseite fixiert ist. Auf der Oberseite
des ersten Halbleiterchips ist mindestens ein zweiter Halbleiterchip
mit seiner Rückseite über eine
Klebstoffschicht aufgeklebt. Zwischen einer ersten Kunststoffgehäusemasse
des Kunststoffgehäuses
und den Randseiten der Klebstoffschicht sowie den Randseiten des
zweiten Halbleiterchips und der Oberseite des zweiten Halbleiterchips
ist eine zweite Kunststoffmasse derart angeordnet, dass die erste Kunststoffgehäusemasse
keinen physischen Kontakt zu dem zweiten Halbleiterchip und zu der
Klebstoffschicht aufweist.
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Ein
derartiges Halbleiterbauteil mit einem Halbleiterchipstapel, dessen
zweiter Halbleiterchip sowie dessen Klebstoffschicht eine umhüllende zweite
Kunststoffmasse aufweist, hat den Vorteil, dass bei der vorgeschriebenen
Lagerung in einem Feuchtraum die Feuchtemoleküle und Feuchteionen nicht entlang
der Grenzflächen
zwischen dem zweiten Halbleiterchip und der ersten Kunststoffgehäusemasse
bzw. zwischen dem zweitem Halbleiterchip und der Klebstoffschicht
eindringen können,
da die Randseiten der Klebstoffschicht sowie die Randseiten des
zweiten Halbleiterchips und die Oberseite desselben von der zweiten
Kunststoffmasse umhüllt sind,
welche praktisch die empfindlichen Grenzflächen abdichtet.
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Gleichzeitig
dient diese zweite Kunststoffmasse zur Umhüllung oder zum Einbetten des
zweiten Halbleiterchips mit der Klebstoffschicht dazu, die geforderten
Spitzentemperaturen für
die Simulation eines Lötprozesses
zu überstehen.
Das heißt,
dass die Temperaturfestigkeit und damit der Erweichungspunkt der
zweiten Kunststoffmasse über
der Simulationslöttemperatur
für den
Löttest
liegt, so dass vorzugsweise ein Material für die zweite Kunststoffmasse
eingesetzt wird, das einen Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder
gleich 270 °C
aufweist. Um von vornherein eine Delamination zwischen der zweiten
Kunststoffmasse und der sie einbettenden ersten Kunst stoffgehäusemasse
zu vermeiden, wird für
die zweite Kunststoffmasse ein Material eingesetzt, das eine hohe
Oberflächenaktivität insbesondere
zu der ersten Kunststoffgehäusemasse
aufweist, so dass eine hohe Adhäsion
zu der ersten Kunststoffgehäusemasse
von der zweiten Kunststoffmasse ausgeht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der erste Halbleiterchip mit seiner Rückseite
auf dem Bauteilträger
aufgelötet,
und nicht wie in dem oben zitierten Stand der Technik aufgeklebt, so
dass hier bereits das Problem der Delamination nicht auftreten kann,
solange ein Lotmaterial verwendet wird, das eine ausreichende Temperaturfestigkeit aufweist
und damit die Simulationslottests bei 260 °C gemäß dem obigen überarbeiteten
JEDC-Standard J-020-C von 2004 übersteht.
Besonders vorteilhaft sind dafür
eutektische Lotverbindungen, wie sie zwischen Gold- und Aluminiumschichten
auftreten, geeignet, wobei die Aluminiumschicht auf der Rückseite des
ersten Halbleiterchips und die Goldschicht auf dem Bauteilträger aufgebracht
sind oder Diffusionslotschichten, die hochtemperaturfeste intermetallische
Phasen ausbilden. Somit sind nicht nur die Klebstoffschichten zwischen
den Halbleiterchips sondern auch die Grenzflächen zwischen dem gestapelten
Halbleiterchip und der erste Kunststoffgehäusemasse ein Risiko, das jedoch
durch die erfindungsgemäße hochtemperaturfeste
und die kritischen Grenzflächen
umhüllende
und/oder einbettende zweite Kunststoffmasse gelöst wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der zu stapelnde zweite Halbleiterchip kleiner
als der ersten Halbleiterchip. Dieses hat den Vorteil, dass Randbereiche
der Oberseite des ersten Halbleiterchips frei bleiben, auf denen
Kontaktflächen
des ersten Halbleiterchips für
Verbindungsele mente zum Bauteilträger und zum zweiten Halbleiterchip
angeordnet werden können,
zumal diese Kontaktflächen
nicht von dem zweiten Halbleiterchip abgedeckt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Halbleiterbauteil Verbindungselemente zwischen
den Halbleiterchips untereinander und/oder zwischen dem Halbleiterchipstapel
und dem Bauteilträger
auf. Dabei lassen sich die unterschiedlichsten Kombinationen ausführen, so
dass beispielsweise für
Versorgungsleitungen der erste Halbleiterchip über entsprechend dicke Aluminiumbonddrähte mit
dem Bauteilträger
verbunden ist und für
entsprechende Signalverbindungen zwischen dem ersten Halbleiterchip
und dem zweiten Halbleiterchip dünne
Goldbonddrähte
als Signalverbindungen angeordnet sind. Auch ist es möglich, den
zweiten Halbleiterchip über
entsprechende Bonddrähte mit
Kontaktanschlussflächen
auf dem Bauteilträger zu
verbinden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind nicht nur der zweite Halbleiterchip und die erste
Kunststoffgehäusemasse
durch eine zweite Kunststoffmasse vor mechanischer Beschädigung geschützt, sondern
es sind auch die Verbindungselemente von der Kunststoffmasse derart
umgeben, dass die erste Kunststoffgehäusemasse keinen physischen
Kontakt zu den Verbindungselementen aufweist. Diese Ausführungsform
der Erfindung hat den Vorteil, dass die zweite Kunststoffmasse nicht
selektiv auf den zweiten Halbleiterchip und auf die Randseiten der
Kunststoffschicht aufzubringen ist, sondern dass die zweite Kunststoffmasse
auf einfache Weise z. B. durch Tauchen des Halbleiterchipstapels mit
Verbindungselementen oder durch Aufsprühen der zweiten Kunststoffmasse
auf den Halbleiterchipstapel mit Verbindungselementen ohne aufwendige Selektivität aufgebracht
werden kann.
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Dabei
kann in vorteilhafter Weise die zweite Kunststoffmasse eine Umhüllung des
zweiten Halbleiterchips und der Klebstoffschicht bilden oder es können der
zweite Halbleiterchip und die Klebstoffschicht sowie Teile der Verbindungselemente
in die Kunststoffmasse eingebettet werden. Das Einbetten hat den
Vorteil, dass durch einfaches Dispensen die zweite Kunststoffmasse
auf dem zweiten Halbleiterchip aufgebracht werden kann, so dass
der gesamte Halbleiterchip und Teile der Oberseite des ersten Halbleiterchips
sowie Teile der Verbindungselemente in der zweiten Kunststoffmasse
eingebettet sind. Dabei ergibt sich eine vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung, bei der die zweite Kunststoffmasse teilweise die
Randbereiche der Oberseite des ersten Halbleiterchips, vorzugsweise
im Bereich von Kontaktflächen
für die
Verbindungselemente, abdeckt.
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Als
zweite Kunststoffmasse wird vorzugsweise ein Polymer mit hoher Temperaturbeständigkeit, großer Oberflächenaktivität und hydrophoben
Eigenschaften eingesetzt. Für
die zweite Kunststoffmasse können
sowohl Thermoplaste als auch Duroplaste eingesetzt werden, sofern
sie die hohe Temperaturbeständigkeit
und die große
Oberflächenaktivität einschließlich einer
Feuchte abweisenden Eigenschaft aufweisen. Neben den bekannten Polyamiden-
und Epoxydharzen, jedoch mit hoher Temperaturbeständigkeit
und großer
Oberflächenaktivität, sind
insbesondere Phenolharze, Aminoharze und/oder ein Polyesterharz
mit hoher Temperaturbeständigkeit
und großer
Oberflächenaktivität als einhüllende zweite Kunststoffschicht
und/oder als einbettende zweite Kunststoffmasse geeignet. Darüber hinaus
ist es auch möglich
temperaturfeste flüssigkristalline
Polymere einzusetzen, sofern sie die geforderte Temperaturbeständigkeit
und die große
Oberflächenaktivität aufweisen.
Weitere bevorzugte zweite Kunststoffmassen weisen ein modifiziertes
Siliconpolymer oder ein Polybenzoxazol, ein Polybenzimidazol, ein
Polyisocyanat und/oder ein Polyurethan mit hoher Temperaturbeständigkeit
und großer
Oberflächenaktivität auf.
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Wird
die zweite Kunststoffmasse als geschlossene Kunststoffhülle mindestens
für den
zweiten Halbleiterchip und die Klebstoffschicht eingesetzt, so weist
die Kunststoffhülle
eine Hüllendicke
dH zwischen einigen 100 Nanometern und wenigen
Millimetern, vorzugsweise zwischen 0,5 μm ≤ dH ≤ 2000 μm, auf. Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist der erste Halbleiterchip ein Leistungshalbleiterbauelement
und der zweite Halbleiterchip ein Sensorbauelement auf. Vorzugsweise
weist das Halbleiterbauteil dazu einen TO220-Gehäusetyp
auf. Jedoch ist die erfindungsgemäße Lösung auch für andere Gehäusetypen
wie einem BGA-Gehäusetyp (ball
grid array) einsetzbar.
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Ein
Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauteils mit einem Halbleiterchipstapel
weist die nachfolgenden Verfahrensschritte auf. Zunächst wird ein
Bauteilträger
mit Kontaktanschlussflächen
für Verbindungselemente
und für
einen ersten Halbleiterchip auf der Oberseite des Bauteilträgers und
Außenkontaktflächen auf
der Unterseite des Bauteilträgers
hergestellt. Anschließend
wird ein erster Halbleiterchip auf einer Kontaktanschlussfläche des
Bauteilträgers,
die auch Chipanschlussfläche
genannt wird, fixiert. Danach wird auf die Oberseite des ersten Halbleiterchips
ein zu stapelnder Halbleiterchip mittels einer Klebstoffschicht
angeordnet. Anschließend können Verbindungselemente
zwischen den Halbleiterchips und/oder zwischen dem Halbleiterchipstapel und
dem Bauteilträger
angebracht werden. Schließlich
erfolgt ein Um hüllen
mindestens der Randseiten der Klebstoffschicht und der Randseiten
des zweiten Halbleiterchips sowie der Oberseite des zweiten Halbleiterchips
mit einer temperaturfesten zweiten Kunststoffmasse. Schließlich wird
eine erste Kunststoffgehäusemasse
unter Einbetten des umhüllten Halbleiterchipstapels
und der Verbindungselemente auf dem Bauteilträger unter Freilassen der Außenkontakte
auf der Unterseite des Bauteilträgers
aufgebracht.
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Dieses
Verfahren hat den Vorteil, dass ein Halbleiterbauteil geschaffen
wird, bei dem durch die Kombination von zwei Kunststoffmassen unterschiedlicher
Funktion ein mechanisch geschütztes und
für hohe
Löttemperaturen
widerstandsfähiges Halbleiterbauteil
geschaffen wird. Der mechanische Schutz wird durch die zweite Kunststoffmasse,
welche unmittelbar den zweiten Halbleiterchip und die Klebstoffschicht
schützt,
gewährleistet,
während
die erste Kunststoffgehäusemasse
mit ihren Füllstoffpartikeln
eine stabile Kontur des Kunststoffgehäuses bildet.
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Ein
Verfahren zur Herstellung mehrerer Halbleiterbauteile mittels eines
Flachleiterrahmens weist die nachfolgenden Verfahrensschritte auf.
Zunächst
werden unterschiedliche Halbleiterwafer für die ersten Halbleiterchips
bzw. für
die zu stapelnden zweite Halbleiterchips mit mehreren Halbleiterchippositionen
auf den Halbleiterwafern hergestellt, wobei die Halbleiterchippositionen
auf der Oberseite des Halbleiterwafers Kontaktflächen für Verbindungselemente aufweisen.
Anschließend
wird der Halbleiterwafer in einzelne ersten Halbleiterchips bzw.
einzelne zu stapelnde zweiten Halbleiterchips aufgetrennt.
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Ferner
wird ein Flachleiterrahmen mit mehreren Halbleiterbauteilpositionen
hergestellt, wobei in den Halbleiterbauteilpositionen Halbleiterbauteilträger mit
Flachleitern und Kontaktanschlussflächen für Verbindungselemente sowie
mit Außenkontaktflächen und
mit Chipträger
für Halbleiterchipstapel
angeordnet sind. Auf den Chipträgern
des Flachleiterrahmens werden in den Halbleiterbauteilpositionen zunächst die
ersten Halbleiterchips fixiert und anschließend auf diesen die zu stapelnden
zweiten Halbleiterchips mittels Klebstoffschichten aufgeklebt.
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Danach
kann in jedem der Halbleiterbauteilpositionen das Anbringen von
Verbindungselementen zwischen den Halbleiterchips untereinander
und den Kontaktanschlussflächen
von Flachleitern des Flachleiterrahmens erfolgen. Schließlich werden
die Randseiten der Klebstoffschichten und die Randseiten der zweiten
Halbleiterchips sowie der Oberseiten der zweiten Halbleiterchips
mit einer temperaturfesten zweiten Kunststoffmasse umhüllt. Anschließend erfolgt
ein Aufbringen einer erste Kunststoffgehäusemasse in den Halbleiterbauteilpositionen
des Flachleiterrahmens unter Einbetten der umhüllten Halbleiterchipstapel
und der Verbindungselemente und unter Freilassen von Außenkontaktflächen der
Flachleiter des Flachleiterrahmens. Schließlich wird der Flachleiterrahmen
in einzelne Halbleiterbauelemente aufgetrennt, wonach die Randseiten
des Halbleiterbauteils und die Unterseite des Halbleiterbauteils
Außenkontaktflächen aufweisen.
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Ein
derartiges Verfahren hat den Vorteil, dass gleichzeitig mehrere
Halbleiterbauelemente entstehen und dass durch ein selektives Aufbringen einer
von der erste Kunststoffgehäusemasse
unterschiedlichen zweiten Kunststoffmasse in den Halbleiterbauteilpositionen
des Flachleiterrahmens ein Schutz für die zweiten Halbleiterchips
sowie ein Schutz für
die Klebstoffschichten der zweiten Halbleiterchips entsteht.
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Bei
einem weiteren Verfahren zur Herstellung mehrerer Halbleiterbauteile
wird anstelle eines Flachleiterrahmens ein Nutzen eingesetzt, der
in mehreren Halbleiterbauteilpositionen Bauteilträger in Form
von Verdrahtungssubstraten aufweist. Da ein derartiger Nutzen eine
isolierende Substratplatte aufweist, die auf ihrer Oberseite und/oder
auf ihrer Unterseite entsprechende Verdrahtungsstrukturen und dazwischen
durch die Substratplatte hindurchgehende Durchkontakte aufweist,
lassen sich auf Basis eines derartigen Nutzens mehrere Halbleiterbauteile aufbauen,
wobei die ersten Halbleiterchips und die zu stapelnden Halbleiterchips
wiederum aus Halbleiterwafern hergestellt werden. Die ersten Halbleiterchips und
die zu stapelnden zweiten Halbleiterchips werden nun nicht auf Chipträgern gestapelt,
sondern auf entsprechenden Kontaktanschlussflächen der Verdrahtungsstruktur
der Substratplatte, welche die Bauteilträger aufweist.
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Nach
Herstellen der Halbleiterchipstapel und dem Anbringen der Verbindungselemente
erfolgt wiederum ein Umhüllen
mindestens der Randseiten der Klebstoffschichten und der Randseiten
der zweiten Halbleiterchips sowie der Oberseiten der zweiten Halbleiterchips
mit einer temperaturfesten zweiten Kunststoffmasse. Diese temperaturfeste
zweite Kunststoffmasse unterscheidet sich von der ersten Kunststoffgehäusemasse
dadurch, dass sie elastischer als diese ist und neben der Temperaturfestigkeit
eine hohe Oberflächenaktivität besitzt,
so dass eine verbesserte Adhäsion
zu dem zweiten Halbleiterchip und zu der Klebstoffschicht vorhanden
ist und gleichzeitig auch eine hohe Adhäsion zu der erste Kunststoffgehäusemasse
gewährleistet
ist. Auf die Substratplatte mit umhülltem Halb leiterchipstapel und
Verbindungselementen wird dann eine erste Kunststoffgehäusemasse
aufgebracht, welche den umhüllten
Halbleiterchipstapel und die Verbindungselemente derart einbettet,
dass eine Verbundplatte entsteht, welche anschließend dann
in einzelne Halbleiterbauteile durch Auftrennen des Nutzens aufgeteilt
wird.
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Dieses
Verfahren hat den Vorteil, dass wiederum gleichzeitig eine Vielzahl
von erfindungsgemäßen Halbleiterbauteilen
hergestellt werden können.
Bei einem bevorzugten Durchführungsbeispiel des
Verfahrens wird der erste Halbleiterchip mit seiner Rückseite
auf dem Bauteilträger
stoffschlüssig durch
Auflöten,
Diffusionslöten
und/oder durch Auflegieren fixiert. Dabei wird eine Lotverbindung
erreicht, die über
260 °C temperaturfest
ist, zumal die Löttemperatursimulationen
bei Temperaturen von 260 °C durchzuführen sind.
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Der
zu stapelnden Halbleiterchip wird mit seiner Rückseite auf die Oberseite des
ersten Halbleiterchips aufgeklebt, so dass die auf der Oberseite des
zu stapelnden Halbleiterchips angeordneten Kontaktflächen für ein Anbringen
von Verbindungselementen frei zugänglich bleiben. Beim Anbringen der
Verbindungselemente werden zwischen den Halbleiterchips Signalbonddrähte vorzugsweise
aus Golddraht auf entsprechende Kontaktflächen der Halbleiterchips gebondet.
Für ein
Anbringen von Verbindungselementen zwischen dem ersten Halbleiterchip
und den Kontaktanschlussflächen
des Bauteilträgers
werden Aluminiumbonddrähte
zur Stromversorgung und Goldbonddrähte zur Signalübertragung gebondet.
Auch Kupferbonddrähte
oder Kupferbondbänder
haben sich bewährt,
um erste Halbleiterchips mit hohen Strömen zu versorgen.
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Zum
Umhüllen
des zweiten Halbleiterchips sowie den Randseiten der Klebstoffschicht
wird die zweite Kunststoffmasse aufdispensiert, aufgesprüht, aufgeschleudert
oder mittels Eintauchen in ein Kunststoffbad mit anschließendem Trocknen
und Aushärten
aufgebracht. Dabei wird vorzugsweise eine zweite Kunststoffmasse
eingesetzt, die sich gleichzeitig photolithographisch strukturieren
lässt, um
die Oberflächen
von der temperaturfesten zweiten Kunststoffmasse soweit erforderlich
zu befreien. Andererseits ist es auch möglich insbesondere beim Aufsprühen eine
Schablone einzusetzen, um die Oberflächen, die nicht beschichtet
werden sollen, vor dem Aufbringen der temperaturfesten zweiten Kunststoffmasse
zu schützen.
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Schließlich kann
die zweite Kunststoffmasse auch durch Strahldrucken, ähnlich wie
bei einem Tintenstrahldrucker, aufgebracht werden, so dass ein selektives
Aufbringen der zweiten Kunststoffmasse auf den vorgesehenen Randseiten
der Klebstoffschicht und den Randseiten des zweiten Halbleiterchips
sowie auf dessen Oberfläche
selektiv aufgebracht werden kann. Als zweite Kunststoffmasse wird eine
der oben erwähnten
Thermoplaste oder Duroplaste, insbesondere der oben erwähnten Polymere, eingesetzt,
so dass sich eine Wiederholung der in Frage kommenden Stoffe erübrigt. Jedoch
ist darauf hinzuweisen, dass Mischungen der oben erwähnten Stoffe
und auch Copolymerisate der oben erwähnten Stoffe für die zweite
Kunststoffschicht zum Einsatz kommen können.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils mit Halbleiterchipstapel
und einer delaminationsgefährdeten
Grenzschicht;
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Halbleiterbauelements gemäß 1 mit weiteren
delaminationsgefährdeten
Grenzschichten;
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils mit umhüllender Kunststoffschicht
aus einer zweiten Kunststoffmasse gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils mit einer
einbettenden zweiten Kunststoffmasse gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils 35 mit
Halbleiterchipstapel 2 und einer delaminationsgefährdeten
Grenzschicht 36, wenn ein derartiges Halbleiterbauteil 35 einem
MSL-Test (Moisture Sensitivity Level Test) für eine Woche in einem Feuchtraum
und einem anschließenden
vorzugsweise dreifachen Lötsimulationstest
bei einer Spitzentemperatur von 260 °C und nachfolgenden thermischen
Wechselbelastungen mit 100 Temperaturzyklen zwischen –55 °C und +150 °C ausgesetzt
ist. Dabei kriechen die H2O-Wassermoleküle und insbesondere
die noch kleineren OH–1-Ionen und H+-Wasserstoffionen entlang den Grenzschichten
zwischen Bauteilträger 31 mit
aufgebrachten Halbleiterchipflächen
der Halbleiterchips 5 und 8 und der ersten Kunststoffgehäusemasse 11 des Kunststoffgehäuses 3 bis
hin zu der mit Punkten ge kennzeichneten delaminationsgefährdeten
Grenzschicht 36 zwischen einer Klebstoffschicht 10 und
der stoffschlüssig
zu verbindenden Rückseite 9 des
zu stapelnden zweiten Halbleiterchips 8 mit der Oberseite 7 eines
ersten Halbleiterchips 5 des Halbleiterchipstapels 2.
Dabei dringen die Feuchtemoküle
und – ionen über die
Randseiten 12 und 13 der Klebstoffschicht 10 in
die delaminationsgefährdeten
Grenzschicht 36 ein.
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Die
während
der gemäß JEDEC
-Standard, 2004 J/020-C modifizierten einwöchigen Feuchtraumlagerung in
die zutestenden Halbleiterbauteile eingedrungenen Feuchtemoleküle und -ionen
des Wasserdampfes, sorgen bei den nachfolgenden Lötsimulationsschritten
und Temperaturzyklustestschritten dafür, dass eine im Ultraschallmikroskop
deutlich erkennbare Delamination entlang der mit Punkten gekennzeichneten
Linie der delaminationsgefährdeten
Grenzschicht 36 zwischen der Klebstoffschicht 10 und
den Halbleiterchips 5 und 8 des Halbleiterchipstapels 2 auftritt.
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Halbleiterbauelements 35 gemäß 1 mit
weiteren delaminationsgefährdeten
Grenzschichten 36. Da die Feuchtemoleküle und Feuchteionen auch entlang
der Randseiten 14 und 15 sowie der Oberseite 16 des
gestapelten zweiten Halbleiterchips 8 kriechen, ergeben
sich weitere delaminationsgefährdete
Grenzschichten 36, die in 2 mit Punkten gekennzeichnet
sind, zwischen der Kunststoffgehäusemasse 11 und
den Randseiten 14 und 15 des gestapelten zweiten
Halbleiterchips 8 sowie der Oberseite 16 desselben.
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Während der
in diesem Testbeispiel gezeigte erste Halbleiterchip 5 des
Halbleiterbauteil 35 mit einer Rückseite 6 auf ei nem
Chipträger 31 durch
eine Weichlotverbindung, oder eine eutektische Lotverbindung und/oder
eine Diffusionslotverbindung fixiert ist, die weniger von den Wassermolekülen bzw.
Wasserionen gefährdet
ist, wirken sich derartige feuchte Moleküle und Ionen besonders gravierend
als Delaminationsverursacher für
die Klebstoffschicht 10 und dem auf der Klebstoffschicht 10 angeordneten
zweiten Halbleiterchip 8 mit seinen Halbleiterchipflächen aus.
Außerdem
wird durch eine Formgebung des Chipträgers 31 eine formschlüssige Verbindung
zwischen der ersten Kunststoffgehäusemasse 11 und dem
Chipträger 31 mit
aufgelötetem
ersten Halbleiterchip 5 hergestellt, die weniger delaminationsgefährdet ist,
selbst wenn Feuchtemoleküle
und -ionen in die Grenzschichten eindringen, als der gestapelte zweite
Halbleiterchip mit seinen Grenzflächen zu der ersten Kunststoffgehäusemasse 11.
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils 1 mit
umhüllender Kunststoffschicht 24 aus
einer zweiten Kunststoffmasse 17 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Dazu wird eine umhüllende Kunststoffschicht 24 aus
einer zweiten Kunststoffmasse 17 vor dem Aufbringen der
ersten Kunststoffgehäusemasse 11 und
nach dem Anbringen von Verbindungselementen 21 in Form
von Aluminiumbonddrähten 22 und/oder Goldbonddrähten 23 zwischen
den gestapelten Halbleiterchips 5 und 8 untereinander
oder zwischen dem Halbleiterchipstapel 2 und Kontaktanschlussflächen 26 auf
beispielsweise Flachleitern 32 eines Flachleiterrahmens 29 aufgebracht.
Diese umhüllende Kunststoffschicht 24 weist
eine zweite Kunststoffmasse 17 auf, welche die Randseiten 12 und 13 der Klebstoffschicht 10 und
die Randseiten 14 und 15 des gestapelten zweiten
Halbleiterchips 8 sowie die Oberseite 16 des zweiten
Halbleiterchips 8 mit ihren Kontaktflächen 33 besser gegen
Feuchteangriffe mit anschließendem
Temperaturlotbelas tungstests und Thermowechselbelastungstests schützt als
die erste Kunststoffmasse.
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Dadurch
wird sowohl die Delaminationsgefahr zwischen dem gestapelten zweiten
Halbleiterchip 8 und seinen Oberflächen zur ersten Kunststoffgehäusemasse 11 als
auch die Delaminationsgefahr zwischen Klebstoffschicht 10 und
gestapeltem zweitem Halbleiterchip 8 vermindert. Für eine derartige Schutzverkapselung
in Form einer zweiten Kunststoffmasse 17, die eine umhüllende Kunststoffschicht 24 ausbildet,
können
zweite Kunststoffmassen mit entsprechender Temperaturbeständigkeit über 260 °C und geeigneter
hoher Oberflächenaktivität verwendet
werden, die eine gute Haftung auf dem zweiten Halbleiterchip 8 und
auf der Klebstoffschicht 10 und zu der ersten Kunststoffgehäusemasse 11 des Kunststoffgehäuses 3 sicherstellen.
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Dazu
werden bevorzugt als zweite Kunststoffmasse Kunststoffe aus den
Polymer-Klassen Polyimide, Polybenzoxazole, Polybenzimidazole, Polyisocyanate,
Polyurethane, flüssigkristalline
Polymere, hochtemperaturbeständige
Thermoplaste und/oder Duroplaste in Form von Epoxiden, Phenolen,
ungesättigten
Polyestern oder Aminoharze eingesetzt. Auch modifizierte Siliconpolymere
und Silikone sowie Copolymere, die mindestens eine der vorher erwähnten Komponenten
aufweisen, sowie Mischungen aus den oben genannten Polymeren können in
der zweiten Kunststoffmasse enthalten sein.
-
Dadurch
werden die folgenden Vorteile erreicht:
- 1.
eine Erhöhung
der Haftfestigkeit und der Zuverlässigkeit der Klebstoffschicht 10,
- 2. eine Erhöhung
der Haftfestigkeit zwischen der erstem Kunststoffgehäusemasse 11 und
dem gestapelten zweiten Halbleiterchip 8,
- 3. ein Schutz und eine pysische Entkopplung des aufgeklebten
zweiten Halbleiterchips 8 von der Oberseite 7 des
ersten Halbleiterchips gegenüber mechanischen
und überwiegend
dynamisch mechanischen Spannungen im Kunststoffgehäuse 3, welche
durch die erste Kunststoffgehäusemasse 11,
die wesentlich höheren
thermischen Ausdehnungskoeffizient als der Halbleiterchipstapel
aufweist, induziert werden.
- 4. Durch die Aufbringung der obigen umhüllenden Schutzschicht aus zweiter
Kunststoffmasse 17 wird eine deutliche Erhöhung der
Anbindungsfläche
des zweiten Halbleiterchips 8 an den ersten Halbleiterchip 5 erreicht,
so dass bei konstanter Gehäusespannung
durch die Kunststoffgehäusemasse 11 diese
thermisch verursachte Spannung auf eine vergrößerte Haftfläche einwirkt
und somit die Scherkräfte
durch Verteilung der Spannung auf eine größere Fläche vorteilhaft reduziert werden.
- 5. Auch ein Schutz der Bondverbindungsdrähte kann insbesondere an den
kritischen Stellen des Übergangs
von Kontaktflächen 20 des
ersten Halbleiterchips 5 sowie Kontaktflächen 33 des zweiten
Halbleiterchips 8 auf die Bonddrähte 22 bzw. 23 vor
mechanischer Beschädigung
verbessert werden.
-
Dazu
wird eine umhüllende
Kunststoffschicht 24 aus der zweiten Kunststoffmasse 17 in
einer Hüllendicke
dH zwischen 0,5 μm ≤ dH ≤ 2000 μm verwendet,
wobei vorzugsweise eine umhüllende
Kunststoffschicht 24 eine Dicke dS zwischen 0,5 μm ≤ dS ≤ 100 μm aufweist.
Der Dickenbereich dM zwischen 100 μm ≤ dM ≤ 2000 μm wird in
dem nachfolgenden zweiten Ausführungsbeispiel
des Halbleiterbauelements mit der nachfolgenden Figur gezeigt.
-
4 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils 30 mit
einbettender zweiter Kunststoffmasse 25 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 3 werden
mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert. Auch
bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel
des Halbleiterbauteils 30 ist der Halbleiterchipstapel 2 auf
einer Oberseite 34 eines Bauteilträgers 4, der in diesem
Fall einen Chipträger 31 aufweist, angeordnet.
Auf der Unterseite 28 des Halbleiterbauteils 30 sind
frei zugängliche
Außenkontaktflächen 27 aus
Flachleiterenden 32 mit Außenkontaktflächen 27 ebenfalls
auf den Randseiten der durchtrennten Flachleiterenden 32 angeordnet.
-
Der
Unterschied zu der ersten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 3 besteht
darin, dass nicht eine dünne
Kunststoffschicht zum Schutz der kritischen delaminationsgefährdeten
Grenzflächen auf
die Oberseite 7 mit den Kontaktflächen 20 des ersten
Halbleiterchips 5 aufgebracht wird, sondern vielmehr eine
einbettende Kunststoffmasse 25 aus den gleichen Materialien,
wie sie oben erwähnt
werden, in einer Dicke dM zwischen 100 μm ≤ dM ≤ 2000 μm aufgebracht
wird. Diese Schutzkappe aus der zweiten Kunststoffmasse 17 mit
geeigneter Temperaturfestigkeit über
260 °C und
einem Schmelzpunkt oder Zersetzungspunkt größer gleich 270 °C und einer
hohen Oberflächenaktivität schützt nun
nicht nur die Klebstoffschicht 10 und die gefährdeten
Flächen des
zweiten Halbleiterchips 8 sondern auch die Randbereiche 18 und 19 der
Oberseite 7 des ersten Halbleiterchips 5 mit den
Bondanschlüssen
sowohl der Signalbonddrähte 23 vorzugsweise
aus einer Goldlegierung als auch der dickeren Aluminiumbonddrähte 22 für eine Stromversorgung
des ersten Halbleiterchips 5.
-
5 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Halbleiterbauteils 40 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren
werden mit gleichem Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra
erörtert.
Diese dritte Ausführungsform
der Erfindung weist einen BGA-Gehäusetyp auf, bei dem der Bauteilträger 4 aus
einer Substratplatte 37 eines Nutzens 38 aufgebaut
ist, wobei der Nutzen 38 eine Mehrzahl von Bauteilträgern 4 als
Substratplatte 37 aufweist und auf der Oberseite 34 des
Bauteilträgers 4 eine
Verdrahtungsstruktur 39 der Substratplatte 34 angeordnet
ist. Die Oberseite der Substratplatte 37 weist Kontaktanschlussflächen 26 für die Verbindungselemente 21 und
eine großflächige Kontaktanschlussfläche 26 für den Halbleiterchipstapel 2 auf.
Durchkontakte 41 durch die Substratplatte 37 verbinden
die Kontaktanschlussflächen 26 mit
Außenkontaktflächen 27,
auf denen in diesem Fall Lotbälle 42 als
Außenkontakte 43 angeordnet
sind.
-
Für diese
dritte Ausführungsform
der Erfindung wurde die in 4 gezeigte
Lösung
einer einbettenden zweiten Kunststoffmasse 25 zum Schutz des
ersten Halbleiterchips 8 und seiner Klebstoffschicht 10 gewählt. Gleichzeitig
sind auch die Randbereiche 18 und 19 der Oberseite 7 des
ersten Halbleiterchips 5 mit den Kontaktflächen 20 für die Bondverbindungen 22 und 23 vor
einer Delamination durch einen MSL-Test mit anschließender dreifacher Löttemperatursimulation
und weiteren mindestens 100 thermischen Wechselbelastungen geschützt. Die 5 soll
darüber
hinaus verdeutlichen, dass die erfindungsgemäße Grundidee praktisch unabhängig von
den unterschiedlichen Gehäusetypen
geeignet ist, um Halbleiterbauteile der Leistungselektronik vor einer
Delamination von Grenzflächen
aufgrund der oben erwähnten
zu Testbedingungen schützen.
-
- 1
- Halbleiterbauteil
(1. Ausführungsform)
- 2
- Halbleiterchipstapel
- 3
- Kunststoffgehäuse
- 4
- Bauteilträger
- 5
- erster
Halbleiterchip
- 6
- Rückseite
des ersten Halbleiterchips
- 7
- Oberseite
des ersten Halbleiterchips
- 8
- zweiter
Halbleiterchip
- 9
- Rückseite
des zweiten Halbleiterchips
- 10
- Klebstoffschicht
- 11
- erste
Kunststoffgehäusemasse
- 12
- Randseite
der Klebstoffschicht
- 13
- Randseite
der Klebstoffschicht
- 14
- Randseite
des zweiten Halbleiterchips
- 15
- Randseite
des zweiten Halbleiterchips
- 16
- Oberseite
des zweiten Halbleiterchips
- 17
- zweite
Kunststoffmasse
- 18
- Randbereich
des ersten Halbleiterchips
- 19
- Randbereich
des ersten Halbleiterchips
- 20
- Kontaktfläche des
ersten Halbleiterchips
- 21
- Verbindungselement
- 22
- Aluminiumbonddraht
- 23
- Goldbonddraht
bzw. Signalbonddraht
- 24
- umhüllende Kunststoffschicht
- 25
- einbettende
Kunststoffschicht
- 26
- Kontaktanschlussfläche des
Bauteilträgers
- 27
- Außenkontaktfläche
- 28
- Unterseite
des Bauteilträgers
- 29
- Flachleiterrahmen
- 30
- Halbleiterbauteil
(2. Ausführungsform)
- 31
- Chipträger
- 32
- Flachleiter
bzw. Flachleiterende
- 33
- Kontaktfläche des
zweiten Halbleiterchips
- 34
- Oberseite
des Bauteilträgers
- 35
- Halbleiterbauteil
(Stand der Technik)
- 36
- delaminationsgefährdete Grenzschicht
- 37
- Substratplatte
- 38
- Nutzen
- 39
- Verdrahtungsstruktur
- 40
- Halbleiterbauteil
(3. Ausführungsform)
- 41
- Durchkontakt
- 42
- Lotball
- 43
- Außenkontakt