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Anwendungsgebiet
und Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft die Verwendung von linkshändigen Metamaterialien als
Anzeige, beispielsweise an einem Elektrogerät wie einem Kochfeld odgl.,
und eine entsprechende Anzeige sowie ein Anzeigeverfahren.
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Aus
der
EP 1 317 164 A1 ist
eine Vorrichtung zur Markierung einer Induktionsspule bekannt. Dabei sind
LED um eine Induktionsspule an einem Kochfeld herum angeordnet und
werden durch Spulen elektrisch versorgt, in denen bei Betrieb der
Induktionsspule eine Spannung induziert wird. So kann beispielsweise
eine automatische Betriebsanzeige für die Induktionsheizspule realisiert
werden.
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Aus
der
DE 10 2005
025 896 A1 ist es bekannt, an einer Kochfeldplatte eines
Kochfeldes Bereiche oder Materialien vorzusehen, die unterschiedliche
optische Transmissions-Eigenschaften aufweisen. Dadurch kann sowohl
eine Betriebs- bzw. Heißanzeige
als auch eventuell eine Temperaturerfassung realisiert werden. Des
weiteren ist es daraus auch bekannt, thermochromes Material an einem Kochfeld
zu verwenden. Dieses ändert
seine Farbe in Abhängigkeit
von seiner Temperatur und eignet sich somit ebenfalls sehr gut für eine Heißanzeige
an einem Kochfeld. Unter anderem ist hier auch beschrieben, dass
photonische Kristalle in der Kochfeldplatte bzw. einer Beschichtung
einer Kochfeldplatte vorgesehen sein können. Diese haben auch für eine Temperatur-Auswertung mit IR-Strahlung
Vorteile.
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Aufgabe und
Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Verwendung,
eine Anzeige sowie ein Anzeigeverfahren zu schaffen, mit denen Nachteile
des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere eine
Anzeige unter Verwendung von Materialien realisiert werden kann, die
ihre optischen Eigenschaften unter möglicherweise gezielter Einwirkung
verändern.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Verwendung mit den Merkmalen des Anspruchs
1, eine Anzeige gemäß Anspruch
10 oder ein Anzeigeverfahren gemäß Anspruch
12. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den weiteren Ansprüchen
angegeben und werden im folgenden näher erläutert. Dabei werden manche
der nachfolgenden Merkmale nur einmal aufgeführt. Sie sollen jedoch unabhängig davon
für sämtliche
Ausführungen
gelten können.
Der Wortlaut der Ansprüche wird
durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Es
ist vorgesehen, dass die linkshändigen Metamaterialien
als Anzeige bzw. in Anzeigemitteln verwendet bzw. eingesetzt sind.
Dies sind insbesondere eine Funktions- oder Informationsanzeige,
beispielsweise an einem Elektrogerät wie einem Elektrokochgerät, also
etwa Kochfeldern oder Backöfen. Die
linkshändigen
Metamaterialien liegen dabei in Form einer Schicht oder mindestens
einer dünnen Platte
vor, die nahe oder unmittelbar an eine Gehäusewand oder Abdeckung der
Anzeige bzw. des Elektrogeräts
angeordnet sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass in der Nähe
dieser linkshändigen
Metamaterialien schaltbare Induktionsmittel bzw. sogenannte Magnetisiermittel
angeordnet sind. Insbesondere ist dies eine Induktionsspule, die
besonders leicht an- und abgeschaltet werden kann. Die genaue Ausbildung
derartiger Metamaterialien kann dem Artikel „Nonlinear properties of left-handed
metamaterials",
Physical Review Letters, volume 91, number 3, 037401-1 bis 037401-4
oder dem Artikel „Magnetic metamaterials
at Telecommunication and visible Frequencies", Physical Review Letters, PRL 95, 203901-1 bis 203901-4 entnommen
werden.
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Als
Ausgangsmaterialien für
Metamaterialien sind beispielsweise Kupfer und Gold jeweils mit Strukturen
im Bereich kleiner als 10μm
geeignet. Auch Ferroelektrika wie Ba
xSr
1-xTiO
3 können verwendet
werden. Weiteres hierzu findet sich in der
US 6963259 B2 oder der
CA 2430795 A1 ,
die diesbezüglich
durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht werden.
Bei der Auswahl der Materialien sollte allerdings beachtet werden,
dass keine Materialien enthalten sind, die durch die magnetische
Induktion eine solche Eigenerwärmung
haben, dass sie sich bzw. die Metamaterialien beschädigen oder
gar zerstören
würden.
Dies gilt beispielsweise für
Nickel.
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Derartige
Metamaterialien ermöglichen
es, bei Anlegen oder Ändern
eines Magnetfeldes, in dessen Wirkungsbereich sie sind, die optischen
Eigenschaften so zu ändern,
dass sie beispielsweise vom undurchsichtigen Zustand in einen durchsichtigen Zustand überwechseln.
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Durch
das sich ändernde
Magnetfeld der Magnetisiermittel bzw. Induktionsmittel wird also
das Metamaterial beeinflusst und zwar so, dass sich seine optischen
Eigenschaften ändern.
Dies kann entweder ihre Durch lasseigenschaften betreffen, also ihre
Transmission. Alternativ kann es ihre Reflektionseigenschaften betreffen,
also Reflexion. Es kann auch Farbeigenschaften betreffen. In Zusammenwirken
mit einem jeweiligen Aufbau der Anzeige kann so dieses „optische
Umschalten" für eine Bedienperson sichtbar
sein oder sichtbar gemacht werden, um eben die Anzeigefunktion zu
realisieren. Darauf wird nachfolgend noch im einzelnen eingegangen.
Ebenso wird auch noch darauf eingegangen, wie genau diese Änderung
des Magnetfeldes erzeugt werden kann.
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Bei
einer Ausführung
der Erfindung sind die Metamaterialien so an der Anzeige angeordnet,
dass sie direkt sichtbar sind. So ist für eine Bedienperson der Wechsel
der optischen Eigenschaften bzw. das veränderte optische Aussehen direkt
zu erkennen. Eine Möglichkeit
ist hier eine Anordnung unter einer Abdeckung oder Blende, die im
wesentlichen durchsichtig ist, also beispielsweise aus durchsichtigem Glas
oder Kunststoff besteht. Bei einer anderen Möglichkeit sind die Metamaterialien
jedoch auf einer Abdeckung, Gehäusewand
oder Blende angeordnet. Damit ist man unabhängig von den optischen Eigenschaften
der Abdeckung selber, da die Metamaterialien bzw. ihr Wechsel in
der optischen Erscheinung sowieso sichtbar sind. Es kann also auch
eine undurchsichtige Abdeckung verwendet werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die Metamaterialien vor
Leuchtmitteln bzw. vor einer Leuchtanzeige angeordnet sein und diese
beispielsweise bedecken. In diesem Fall werden die Metamaterialien
als eine Art Blende angesehen, die zum Beispiel üblicherweise die Leuchtmittel
abdeckt bzw. dafür
sorgt, dass sie nicht sichtbar sind. Bei Anlegen des Magnetfeldes
bzw. Ändern
ihrer optischen Eigenschaften dagegen wird das Metamaterial durchsichtig
und so wird dann das Leuchtmittel sichtbar. Auf diese Art und Weise
kann eine Anzeigefunktion für
eine Bedienperson realisiert werden.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung der Erfindung können die Metamaterialien hinter
Leuchtmitteln oder einer Anzeige angeordnet sein. Dann werden vor
allem reflektierenden Eigenschaften, die in Abhängigkeit von einem Magnetfeld
verändert werden
können,
genutzt. Dabei kann es beispielsweise möglich sein, dass eine Anzeige
für eine
Bedienperson eben erst dann sichtbar ist, wenn die Metamaterialien
bzw. eine aus ihnen bestehende Schicht reflektierend wird durch
Anlegen eines Magnetfeldes.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die Metamaterialien nach
Art einer Schicht odgl. unter einer im wesentlichen durchsichtigen
Abdeckung angeordnet sein. Hierbei sind sie zwar nicht unbedingt
sichtbar, können
jedoch bei Ändern
ihrer optischen Eigenschaften hin zu reflektierend Umgebungslicht
so durch die Abdeckung zurückreflektieren,
dass dies von einer Bedienperson deutlich als Anzeige wahrgenommen
werden kann. Dabei können,
wie auch in den anderen Fällen,
die Metamaterialien in Form von Symbolen oder Beschriftungen ausgebildet
sein, die sie als Anzeige darstellen sollen.
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Als
Induktionsmittel bzw. Magnetisiermittel können vorteilhaft Spulen verwendet
werden. Eine besonders vorteilhafte Möglichkeit ist eine Induktionsspule
unter einer Abdeckung. Dies ist beispielsweise als Induktionsheizspule
bei einem Induktionskochfeld eine sehr vorteilhafte Möglichkeit.
Die Metamaterialien befinden sich dann in dem Wirkungsbereich der
Induktionsheizspule, wenn ein zu erhitzender Gegenstand, insbesondere
ein Kochgeschirr, auf die Abdeckung aufgesetzt ist. Besonders vorteilhaft befinden
sich die Metamaterialien dabei außerhalb der Induktionsheizspule
derart, dass sie erwartungsgemäß außerhalb
des zu erhitzenden Gegenstandes sind, so dass sie noch sichtbar
sind. Gleichzeitig sollten sie jedoch nicht zu weit entfernt von
der Induktionsheizspule angeordnet sein, damit das zu erreichende
Magnetfeld noch ausrei chend stark ist für die gewünschte Wirkung bzw. Änderung
der optischen Eigenschaften.
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Ein
Vorteil dieser Metamaterialien liegt auch in ihrer gegenüber Anzeigen
mit LED erhöhten
Temperaturbeständigkeit.
Somit können
sie näher
an einer Heizeinrichtung angeordnet sein, beispielsweise einer Strahlungsheizung
bei einem Kochfeld.
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Bei
einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung
nach zuvor genannter Art sind die Metamaterialien ringartig um die
Induktionsheizspule angeordnet bzw. entlang einer ringartigen Kontur.
Vorteilhaft haben sie einen geringen Abstand zu der Induktionsheizspule.
Dieser geringe Abstand sollte wenige Zentimeter nicht überschreiten, damit,
wie zuvor geschildert, das Magnetfeld noch ausreichend stark ist.
Sie können
dabei einen im wesentlichen geschlossenen Ring bilden. Es ist hier
vorteilhaft möglich,
insbesondere bei Anwendung in einem Induktionskochfeld, wenn die
Metamaterialien als ringartige Schicht auf die Oberseite oder auf
die Unterseite der Kochfeldfläche
aufgebracht werden. So sind sie gemäß vorbeschriebener Ausführungsbeispiele
deutlich sichtbar.
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Alternativ
zu fest an der Anzeige vorgesehenen Induktionsmitteln bzw. Magnetisiermitteln
kann vorgesehen sein, dass beispielsweise bei Ansetzen eines magnetischen
Bedienelementes, insbesondere entsprechend der
DE 296 05 163 U1 , dieses
das Magnetfeld zur Veränderung
der Metamaterialien erzeugt. Wird ein solches Bedienelement an einer
dafür vorgesehenen
Position angebracht zur nachfolgenden Bedienung des Elektrogerätes damit,
so kann dessen Betriebsbereitschaft beispielsweise durch sich ändernde
Anzeige infolge der sich ändernden optischen
Eigenschaften der Metamaterialien angezeigt werden.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne
Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigt:
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1 bis 3 alternative
Ausbildungen eines Induktionskochfeldes mit Induktionsheizspule und
einer Anzeige mit Metamaterialien;
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4 eine
Draufsicht auf das Induktionskochfeld gemäß 1 und
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5 eine
Bedienvorrichtung mit einem abnehmbaren magnetischen Drehknebel
und einer Anzeige ähnlich 1.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
ein Induktionskochfeld 11 dargestellt. Es weist entsprechend
einem üblichen
Induktionskochfeld eine Kochfeldplatte 13 auf, unterhalb
derer eine Induktionsheizspule 15 angeordnet ist. Deren
Größe definiert
eine Kochstelle 16, auf welche ein Kochgeschirr 17 als
Kochtopf aufgesetzt ist. Dabei stimmen Durchmesser von Induktionsheizspule 15, Kochstelle 16 und
Kochgeschirr 17 in etwa überein, bzw. sollten für eine möglichst
optimale Erwärmung des
Kochgeschirrs 17 bzw. seines Inhaltes übereinstimmen.
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Des
weiteren ist eine erfindungsgemäße Anzeige 18a bzw. 18b vorgesehen.
Diese sind zwar gemeinsam dargestellt, in der Praxis ist jedoch
jeweils nur eine vorhanden. Die Anzeige 18a weist eine Schicht 19 mit
linkshändigem
Metamaterial auf, wie es zuvor beschrieben worden ist. Diese untere Schicht 19 ist
an der Unterseite der Kochfeldplatte 13 angeordnet, und
zwar etwas außerhalb
oder angrenzend an die Fläche,
die der Ausdehnung der Induktionsheizspule 15 bzw. der
Kochstelle 16 entspricht. Sie kann sich zwar auch weiter
zum Zentrum der Induktionsheizspule 15 hin erstrecken.
Dann jedoch ist sie, wie aus 1 zu entnehmen
ist, bei aufgesetztem Kochgeschirr 17, also bei Betrieb
des Induktionskochfeldes 11, von dem Kochgeschirr 17 überdeckt und
nicht mehr sichtbar, würde
also kaum Nutzen bringen.
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Die
Anzeige 18b weist entsprechend eine obere Schicht 20 auf,
die auch aus linkshändigem Metamaterial
besteht bzw. dieses aufweist. Auch sie ist, wie dargestellt, sinnvollerweise
außerhalb
der Kochstelle 16 angeordnet bzw. grenzt an diese an. Neben
den vorgenannten Gründen
spielt hier auch eine Rolle, dass je nach mechanischer Beständigkeit der
Schicht das Kochgeschirr 17 dann seltener auf die Schicht 20 aufgesetzt
wird und diese somit weder beschädigen
noch zerkratzen oder entfernen könnte.
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Die
Schichten 19 und 20 sind in der Darstellung von 1 stark übertrieben
dick dargestellt. Dies ist in der Praxis sicherlich nicht notwendig, Schichtdicken
von 1 mm und weniger werden als ausreichend angesehen. Dies gilt
insbesondere für die
obere Schicht 20, da sich hier eine zunehmende Dicke störend bemerkbar
machen würde.
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Zur
Form oder Ausgestaltung der Schichten 19 und 20 wird
zu den 2 bis 4 nachfolgend noch näheres erläutert. Grundsätzlich ist
aber zu bemerken, wie zuvor schon ausgeführt, dass die Schichten der
linkshändigen
Metamaterialien, somit auch die Schichten 19 und 20,
in beliebiger Form ausgebildet sein können, also sowohl als einfache Flächen als
auch als Symbole, Schriftzeichen odgl..
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In 1 ist
zwar nicht der genaue Verlauf des Magnetfeldes bei Betrieb der Induktionsheizspule 15 dargestellt.
Bei aufgesetztem Kochgeschirr 17, also dann, wenn die Induktionsheizspule 15 tatsächlich für längere Zeit
in Betrieb ist, wird der größte Teil des
Magnetfeldes im Boden des Kochgeschirrs gebündelt. Dennoch entsteht auch
am Rand, also dort wo die Schichten 19 und 20 angeordnet
sind, ein ausreichend starkes Magnetfeld oder Streufeld, um die vorgenannte Änderung
der optischen Eigenschaften der linkshändigen Metamaterialien zu bewirken.
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In 2 ist
ein weiteres Induktionskochfeld 111 dargestellt in abgewandelter
Form. An der Kochfeldplatte 113 mit der Induktionsheizspule 115 darunter
ist wiederum auf einer Kochstelle 116 ein Kochgeschirr 117 aufgesetzt.
Es sind wiederum zwei Anzeigen 118a und 118b dargestellt, ähnlich wie
in 1. Allerdings sind hier jeweils darunter noch
weitere Anzeigemittel angeordnet. Unter der unteren Schicht 119 ist
eine Sieben-Segment-Anzeige 123 der bekannten Art angeordnet.
Unter der rechten oberen Schicht 120 ist ein einfaches
Leuchtmittel 122 angeordnet, beispielsweise eine einzelne
LED, Glimmlampe odgl..
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In
der weiteren Abwandlung gemäß 3 weist
ein wiederum prinzipiell gleiches Induktionskochfeld 211 als
Anzeige 218 eine untere Schicht 219 mit dem linkshändigen Metamaterial
auf. Sie ist schräg
gestellt, so dass sie von einem links davon angeordneten Leuchtmittel 222,
das nach oben hin durch die Abschirmung 224 abgeschirmt
ist und somit im aktiven Zustand nicht sichtbar ist, angeleuchtet wird
und der Strahlen weg der Lichtstrahlen nach oben durch die Kochfeldplatte 213 umgelenkt
wird.
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Funktion der
beschriebenen Ausführungsbeispiele
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Die
Funktion der Anzeigen 18 bei den Ausführungen der 1 bis 3 ist
folgende. Bei 1 ändert sich bei Einschalten
der Induktionsheizspule 15 das optische Verhalten der Schichten 19 und 20.
Waren sie beispielsweise ohne Magnetfeld durchsichtig bzw. transparent,
sind sie nun intransparent bzw. als Schicht oder eben als Symbol
zu erkennen. Während
dies bei der oberen Schicht 20 selbstverständlich ist,
da sie im direkten Blickfeld liegt, ist für das Erkennen einer unteren
Schicht 19, also unterhalb der Kochfeldplatte, eine im
wesentlichen durchsichtige Kochfeldplatte notwendig. Diese kann, insbesondere
bei einem Induktionskochfeld, aus Hartglas bestehen und weist die
notwendigen physikalischen Eigenschaften auf. So kann durch die Kochfeldplatte 13 hindurch
die Zustandsveränderung der
Schicht 19 erkannt werden und als Anzeigefunktion begriffen
werden.
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Bei
den Anzeigen 118 gemäß 2 schirmen
die Schichten 119 und 120 Leuchtanzeigen ab. Während also
in 1 zur Darstellung des Betriebes der Induktionsheizspule
die Schichten ihre optischen Eigenschaften von transparent zu intransparent
geändert
haben, verläuft
dies in 2 genau anders herum. Die ansonsten
nicht transparenten Schichten 119 und 120 werden
bei Betrieb der Induktionsheizspule 115 mit entstehendem
Magnetfeld transparent bzw. lichtdurchlässig. Dadurch werden die darunter angeordneten
Leuchtmittel 122 bzw. die Sieben-Segment-Anzeige 123 für eine Bedienperson
sichtbar als Anzeige. Bei der Schicht 120 kann vorgesehen
sein, dass entweder die Ausbildung der Schicht 120 oder eine
sonstige Maskierung nicht nur einen Lichtfleck darstellt, erzeugt
durch das Leuchtmittel 122, sondern ein bestimmtes Symbol.
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Bei
der Funktionsweise der Anzeige 218 gemäß 3 wiederum
ist im deaktivierten Zustand der Induktionsheizspule 215 die
Schicht 219 nicht reflektierend. Wird sie durch das Magnetfeld
der Induktionsheizspule 215 bei deren Betrieb beeinflusst,
so ändert
sie ihre optischen Eigenschaften und wird reflektierend. Dadurch
wird das Licht des Leuchtmittels 222 gemäß dem dargestellten
Strahlenweg nach oben reflektiert und ist für eine Bedienperson als Betriebsanzeige
der Kochstelle 216 erkennbar.
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Weitere
Ausbildungen von Anzeigen mit Schichten aus linkshändigen Metamaterialien
sind für
den Fachmann aufgrund der vorgenannten Informationen leicht zu realisieren.
Ebenso können
außer den
drei dargestellten Arten weitere Zustandsänderungen der Metamaterialien
unter Einwirkung eines Magnetfeldes für Anzeigezwecke genutzt werden.
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In 4 ist
in Draufsicht auf das Induktionskochfeld 11 gemäß 1 dargestellt,
wie die obere Schicht 20 sozusagen als geschlossener Ring
um die Kochstelle 16 bzw. ein vorgesehenes Kochgeschirr 17 herum
ausgebildet ist. Wird die Induktionsheizspule 15 betrieben,
wie zuvor beschrieben, ändert
die Schicht 20 ihre optischen Eigenschaften, wird beispielsweise
intransparent oder ändert
ihre Farbe oder ihr Reflexionsvermögen. Dies ist, insbesondere weil
die Schicht 20 auf der Oberseite der Kochfeldplatte 13 aufgebracht
ist, für
eine Bedienperson als Anzeige 18 erkennbar. Ebenso kann,
wie zuvor ausgeführt
worden ist, auch die linke untere Schicht 19 gemäß 1 in
einer solchen ringartigen Form ausgebildet sein als Anzeige.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
ist in
5 dargestellt als Bedieneinrichtung
310.
Diese Bedieneinrichtung ist nach dem Prinzip der vorgenannten
DE 296 05 163 U1 aufgebaut.
Diesbezüglich
wird deren Inhalt durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung ge macht. An einer Abdeckung
oder Gehäusewand
313 sind
entweder untere Schichten
319 oder obere Schichten
320 mit
den genannten linkshändigen
Metamaterialien vorgesehen, wiederum in beliebiger Form oder flächiger Ausgestaltung.
Unterhalb der Abdeckung
313 befindet sich ein unterer Magnet
326 samt
unterem Magnetstern
327.
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Dem
feststehenden Magneten
326 gegenüber wird eine Stelle definiert,
auf die ein abnehmbarer Drehknebel
329 zur Bedienung bzw.
Eingabe von Befehlen aufgesetzt werden kann. Dieser Drehknebel
329 enthält einen
zentralen Magneten
330 samt zugehörigem oberen Magnetstern
331.
Wird gemäß der vorbeschriebenen
DE 296 05 163 U1 der
Drehknebel
329 oberhalb des unteren Magneten
326 positioniert für eine anschließende Drehbetätigung,
so löst
das von ihm erzeugte Magnetfeld die genannten Veränderungen
in den Schichten
319 oder
320 aus. Damit ändern diese, ähnlich wie
bei Inbetriebnahme der Induktionsheizspule der vorherigen Ausführungsbeispiele,
ihre optischen Eigenschaften im Rahmen sämtlicher zuvor genannter Möglichkeiten
und bilden so ebenfalls eine Anzeige
318a bzw.
318b.
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Bei
dieser Ausführung
ist allerdings darauf zu achten, dass nicht bereits das Magnetfeld
des unteren Magneten 326 samt unterem Magnetstern 327 die Änderung
der optischen Eigenschaften in den Schichten 319 und 320 bewirkt,
sondern erst das Aufsetzen des Drehknebels 329. Dies ist
jedoch für
den Fachmann problemlos zu realisieren, beispielsweise durch zusätzliche
Abschirmungen rund um den unteren Magneten 326 bzw. Magnetstern 327.
Zusätzlich könnten im
Außenbereich
des Drehknebels 329 weitere Magneten angeordnet sein, beispielsweise
um eine bestimmte Drehstellung ähnlich
einer sonstigen optischen Markierung an einer bestimmten Stelle
des Drehknebels anzuzeigen. An einem ähnlich 4 rund um
den Drehknebel 329 verlaufenden Ring kann dann durch Drehung
des Drehknebels sowie durch den an der Außenseite daran befestigten
Magneten ein mitwandernder Bereich veränderter op tischer Eigenschaften
in der Schicht 319 oder 320 erzeugt werden. Dieser
zeigt einer Bedienperson eben die Drehbewegung wie dies üblicherweise
eine abstehende Pfeilspitze odgl. machen würde.