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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten,
insbesondere Backwaren, mit mindestens einem Ausgabemodul, das einen
Zuführbereich
und einen Entnahmebereich aufweist, die durch eine Durchgreifsperre
voneinander getrennt sind, mit einer Entnahmeklappe, die in einer
Offenposition eine Entnahme eines Produktes aus dem Entnahmebereich
erlaubt, und mit einer zur Entnahmeklappe hin nach unten geneigten
Auflagefläche
für Produkte.
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Die
bekannte Vorrichtung dient zur stückweisen Entnahme von Brot
und weist einen Rahmen auf, an dem ein geneigter Boden vorgesehen
ist, wobei bei geöffneter
Entnahmeklappe ein Brot aus einem Entnahmebereich entnommen werden
kann. Durch eine Durchgreifsperre wird verhindert, dass man bei geöffneter
Entnahmeklappe an das hinter der Durchgreifsperre befindliche Brot
gelangen kann.
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Der
Nachteil der bekannten Vorrichtungen besteht darin, dass bei öffnen der
Entnahmeklappe nur solche Produkte entnommen werden können, die sich
bereits im Entnahmebereich befinden. Von Kunden werden jedoch in
der Regel frische Produkte gewünscht.
Außerdem
besteht die Möglichkeit,
dass im Entnahmebereich vorhandene Produkte bereits durch andere
berührt
worden sind. Den Hygieneanforderungen wird hierdurch nicht Rechnung
getragen. Außerdem
besteht die Möglichkeit
einer Staubildung, d.h. dass sich Produkte gegenseitig verkeilen und
somit nicht mehr entnommen werden können.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung
zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, insbesondere Backwaren, zu
schaffen, durch die erst bei öffnen
einer Entnahmeklappe ein Produkt in dem Entnahmebereich ausgegeben
wird. Dabei soll die Vorrichtung so einfach und zuverlässig wie
möglich
gestaltet sein.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Vorrichtung gemäß der eingangs genannten Art
dadurch gelöst, dass
ein Ausheber mit der Durchgreifsperre derart zusammenwirkt, dass
bei Überführung der
Entnahmeklappe aus einer Schließposition
in die Offenposition ein an der Durchgreifsperre anliegendes Produkt über die
Durchgreifsperre hinweg in den Entnahmebereich ausgeworfen wird.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird nämlich
durch den Ausheber bewirkt, dass bei Öffnen der Entnahmeklappe ein
an der Durchgreifsperre anliegendes Produkt über diese hinweg in den Entnahmebereich
ausgeworfen wird.
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Auf
diese Weise wird bei jedem Öffnen
der Entnahmeklappe ein frisches Produkt in den Entnahmebereich ausgegeben.
Dies ist besonders günstig für eine selbständige Entnahme
von Backwaren, da ein Kunde so immer ein frisch in den Entnahmebereich
ausgegebenes Produkt erhält.
So wird einerseits der Frischeeindruck vermittelt, und andererseits werden
Hygieneanforderungen dadurch erfüllt,
dass immer ein frisches Produkt in den Entnahmebereich ausgegeben
wird.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wirkt ein schwenkbar gelagerter
Abweiser mit dem Ausheber zusammen, der einen unerwünschten Übertritt
von Produkten aus dem Zuführbereich
in den Entnahmebereich verhindert.
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So
wird sichergestellt, dass immer nur ein Produkt beim Öffnen der
Entnahmeklappe in den Entnahmebereich ausgegeben wird.
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In
bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist der Ausheber mit dem
Abweiser zur abgestimmten Bewegung gekoppelt. Vorzugsweise weist
der Ausheber etwa eine Steuerkurve zur Steuerung der Verschwenkung
des Abweisers auf.
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Auf
diese Weise wird eine besonders einfache Betätigung und Funktion des Abweisers
in Abhängigkeit
von der Stellung des Aushebers gewährleistet.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Ausheber schwenkbar
gelagert und durch ein Verschwenken der Entnahmeklappe anhebbar.
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So
wird eine mechanische Kopplung des Aushebers mit der Entnahmeklappe
gewährleistet, um
bei Öffnen
der Entnahmeklappe eine Ausgabe eines Produktes in den Entnahmebereich
zu bewirken.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Durchgreifsperre fest
mit der Auflagefläche
verbunden.
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So
wird ein möglichst
einfacher Aufbau gewährleistet.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Ausheber über einen
Hebelmechanismus derart mit der verschwenkbar gelagerten Entnahmeklappe
gekoppelt, dass der Ausheber beim Verschwenken der Entnahmeklappe
aus der Schließposition
in die Offenposition nach oben verschwenkt wird, so dass ein an
der Durchgreifsperre anliegendes Produkt angehoben wird und über die
Durchgreifsperre hinweg in den Entnahmebereich fällt.
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So
wird eine besonders einfache und zuverlässige Funktion erreicht.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Auflagefläche als
Rost mit einer Mehrzahl von zueinander parallelen Schlitzen ausgebildet, durch
die hindurch ein kammartiges Schwenkteil in eine gegenüber der
Auflagefläche
leicht nach oben geneigte Position verschwenkbar ist, wodurch ein
auf der Auflagefläche
nach unten rutschendes Produkt anhebbar ist, um bis an die Durchgreifsperre
zu gelangen.
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Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass immer nur ein Produkt an der
Durchgreifsperre anliegt und bei einem nachfolgenden Öffnen der
Entnahmeklappe mittels des Aushebers in den Entnahmebereich vor
der Durchgreifsperre gelangt. Auch wird einer Staubildung entgegengewirkt.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an der Unterseite des Aushebers
ein Aushebeteil mit einem in Richtung auf ein Ende des kammartigen
Schwenkteils hervorstehenden Vorsprung vorgesehen, das in der Schließposition
durch Schlitze in der Auflagefläche
nach unten hervorsteht und das kammartige Schwenkteil beim Ausheben
in die Offenposition gegenüber
der Auflagefläche
in eine nach oben geneigte Lage schwenkt.
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Durch
diesen schnellen Schwenkvorgang während des Schließens der
Entnahmeklappe können
so Produktverkeilungen bzw. Produktstaus aufgelöst bzw. verhindert werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Entnahmeklappe derart
angeordnet und dimensioniert, dass die Ent nahmeklappe aus der Offenposition
unter Schwerkrafteinfluss in die Schließposition zurück schwenkt.
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Auf
diese Weise ist ein besonders einfacher Aufbau gewährleistet.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine motorische Betätigung der
Entnahmeklappe vorgesehen, oder ein Kraftspeicher, wie etwa eine
Feder, ist mit der Entnahmeklappe gekoppelt, der eine Rückführung der
Entnahmeklappe aus der Offenposition in die Schließposition
bewirkt.
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Es
kann auch ein Aktor vorgesehen sein, der mit der Entnahmeklappe
oder dem Ausheber gekoppelt ist, um so eine automatisierte Bewegung
aus der Schließposition
in die Offenposition zu ermöglichen und
umgekehrt.
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So
kann ein noch höherer
Komfort gewährleistet
werden und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit erreicht werden.
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Soweit
die Vorrichtung mit einem automatisierten Backofen gekoppelt ist,
kann zusätzlich
eine Füllstandsüberwachung
vorgesehen sein, um eine automatischen Befüllung der Vorrichtung mit Produkten
zu gewährleisten.
Dabei kann es sich beispielsweise um eine optische, gravimetrische
oder elektromechanische Füllstandsüberwachung
handeln.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination,
sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnung. Es zeigen:
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1 eine
vereinfachte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Schließposition
und
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2 die
Vorrichtung gemäß 1 in
der Offenposition.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, beispielsweise Brötchen, ist
in den 1 und 2 dargestellt und insgesamt
mit der Ziffer 10 bzw. 10' bezeichnet. Während die Vorrichtung 10 in 1 in
einer Schließposition
dargestellt ist, in der keine Entnahme von Lebensmittelprodukten
ermöglicht
ist, ist die Vorrichtung 10' in 2 in
einer Offenposition dargestellt, in der Produkte entnommen werden
können.
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Die
Vorrichtung 10 weist mindestens ein Ausgabemodul 11 auf,
das an seiner Unterseite durch eine schräg nach vorn verlaufende Auflagefläche 18 in
Form eines gitterartigen Rostes begrenzt ist, seitlich durch je
eine Seitenwand 12 begrenzt ist, und nach vorne hin durch
eine verschwenkbare Entnahmeklappe 22 und durch eine Abdeckung 26.
Der Abstand der parallel zueinander angeordneten Seitenwände 12 ist
produktabhängig.
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Das
Ausgabemodul 11 ist dazu vorgesehen, mit einer automatisierten
oder halbautomatisierten Backeinrichtung zusammenzu arbeiten (grundsätzlich ist
natürlich
auch eine manuelle Beladung möglich,
wie durch den Pfeil 53 angedeutet ist). Es soll eine Entnahme
von Produkten durch einen Benutzer oder Kunden nach einer entsprechenden
Autorisierung ermöglichen.
Hierbei wird sichergestellt, dass nach Öffnen der Entnahmeklappe 22 jeweils
ein frisches Produkt in einen Entnahmebereich 14 ausgegeben
wird, aus dem die Entnahme bei geöffneter Entnahmeklappe 22 möglich ist.
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Es
können
beliebig viele Ausgabemodule 11 von einer automatisierten
Backeinrichtung versorgt werden, um beispielsweise frische Brötchen an
Kunden auszugeben.
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Jedes
Ausgabemodul 11 weist einen Zuführbereich 16 und einen
Entnahmebereich 14 auf, die durch eine von der Auflagefläche 18 aus
schräg
nach oben hervorstehende Durchgreifsperre 20 voneinander
getrennt sind. Der Entnahmebereich 14 ist bei geöffneter
Entnahmeklappe 22 von außen zugänglich. Dagegen können frische
Produkte 50 von der nach hinten offenen Rückseite
her in den Entnahmebereich 14 zugeführt werden, wie durch den Pfeil 52 angedeutet
ist. Manuell können
frische Produkte von der nach oben offenen Oberseite her in den
Entnahmebereich 14 zugeführt werden.
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Der
Entnahmebereich 14 ist nach außen hin einerseits durch die
um eine horizontale Schwenkachse 24 nach oben verschwenkbare
Entnahmeklappe 22 begrenzt. Der Bereich oberhalb der Entnahmeklappe 22 ist
durch eine starre Abdeckung 26 nach außen hin abgeschlossen. Die
gemeinsam durch die Abdeckung 26 und die sich daran anschließende Entnahmeklappe 22 gebildete
Außenfläche ist
nach außen
hin leicht konvex gewölbt.
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In
den Zuführbereich 16 zugeführte Produkte rutschen
auf der schrägen
Auflagefläche 18 nach
unten und werden durch die Durchgreifsperre 20 an einem
Weiterrutschen bis in den Entnahmebereich 14 gehindert.
Um nun bei geöffneter
Entnahmeklappe 22 eine Ausgabe von Produkten 50 in
den Entnahmebereich 14 zu ermöglichen, ist ein Ausheber 32 vorgesehen,
der mit einem Abweiser 28 zusammenwirkt, um einerseits
eine Ausgabe von Produkten 50 über die Durchgreifsperre 20 hinweg
in den Entnahmebereich 14 zu ermöglichen, und um andererseits zu
verhindern, dass sich Produkte 50, die sich im Zuführbereich 16 aufstauen,
von selbst über
die Durchgreifsperre 20 hinweg in den Entnahmebereich 14 bewegen.
Hierzu ist der Ausheber 32 um eine horizontale Schwenkachse 34,
die im Entnahmebereich 14 etwa mittig zwischen der Durchgreifsperre 20 und dem äußeren Ende
des Entnahmebereichs 14 angeordnet ist, verschwenkbar,
wie durch den Pfeil 54 angedeutet ist. Der Abweiser 28 ist
als ebene Platte ausgebildet, die um eine horizontale Schwenkachse 30 verschwenkbar
ist, die sich in der Nähe
des vorderen äußeren Endes
des Ausgabemoduls 11 etwas unterhalb des oberen Endes und
gegenüber
der Abdeckung 26 etwas nach innen versetzt befindet. Der Abweiser 28 liegt
auf einer Endfläche
des Aushebers 32 auf, die als eine Steuerkurve 36 ausgebildet
ist.
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Durch
diese gewölbte
Steuerkurve 36 ist sichergestellt, dass sich der Abweiser 28 bei
einer Verschwenkung des Aushebers 32 aus der in 1 gezeigten
Lage nach oben zusammen mit dem Ausheber 32 etwas nach
oben verschwenkt, so dass eine Übergabe
eines zuvor an der Durchgreifsperre 20 anliegenden Produktes 50 über den
Zwischenraum zwischen Durchgreifsperre 20 und Abweiser 28 in
den Entnahmebereich 14 ermöglicht ist, ohne dass weitere Produkte 50,
die sich etwa im Zuführbereich 16 aufgestaut
haben, in den Entnahmebereich 14 gelangen können.
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Durch
den mit dem Abweiser 28 zusammenwirkenden Ausheber 32 wird
also ermöglicht,
dass bei Anheben des Aushebers 32 aus der in 1 gezeigten
Ausgangsposition durch Verschwenken um die Schwenkachse 34 ein
zuvor im Zuführbereich 16 an
der Durchgreifsperre 20 anliegendes Produkt 50 über die
Durchgreifsperre 20 hinweg angehoben wird, in den Entnahmebereich 14 gelangt
und nach unten hin auf die Auflagefläche 18 des Entnahmebereichs 14 fällt, wie
in 2 dargestellt ist. So kann ein Produkt 50 bei
geöffneter
Entnahmeklappe 22 aus dem Entnahmebereich 14 entnommen
werden.
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Durch
einen Hebelmechanismus 48, der die Entnahmeklappe 22 und
den Ausheber 32 miteinander koppelt, wird erreicht, dass
eine Öffnungsbewegung
der Entnahmeklappe 22 durch Verschwenkung um die Schwenkachse 24 in
eine Schwenkbewegung des Aushebers 32 aus der auf der Auflagefläche 18 aufliegenden
Ausgangsposition in die in 2 gezeigte
Entnahmeposition umgesetzt wird.
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Zusätzlich ist
im Anfangsbereich der Auflagefläche 18 des
Entnahmebereichs 14 eine Einrichtung angeordnet, die ein
Aufstauen von Produkten 50 im Zuführbereich 16 verhindert.
Hierzu wird durch die gitterartig ausgebildete Auflagefläche 18 ein Schwenkteil 38 schräg nach oben
bewegt, wodurch ein Anheben von Produkten von der Auflagefläche 50 erfolgt,
so dass beim nachfolgenden Absenken eine Vorwärtsbewegung bis an die Durchgreifsperre 20 unterstützt wird.
Das Schwenkteil 38 weist eine gerade, kammartige Oberfläche auf
und ist in der Nähe des
Beginns der Auflagefläche 18 des
Zuführbereichs 16 etwas
unterhalb der Auflagefläche 18 um eine
horizontale Schwenkachse 40 verschwenkbar gelagert.
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Am
der Schwenkachse 40 gegenüberliegenden Ende weist das
Schwenkteil 38 einen nach unten weisenden Fortsatz 46 auf,
der mit einem Aushebeteil 42 zusammenwirkt, das unterhalb
des Aushebers 32 befestigt ist, um gleichzeitig mit der
Bewegung des Aushebers 32 eine Verschwenkung des Schwenkteils 38 zu
bewirken.
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Hierzu
ist unterhalb des Aushebers 32 ein schräg nach unten weisendes Aushebeteil 42 vorgesehen,
das sich unterhalb der Auflagefläche 18 in
geeigneter Weise gekrümmt
nach unten erstreckt. Am unteren Ende des Aushebeteils 42 ist
eine winklig davon abstehende Verlängerung 44 vorgesehen,
die bei Anheben aus der in 1 gezeigten
Schließposition
in die in 2 gezeigte Offenposition oder
Entnahmeposition in Kontakt mit der Verlängerung 44 des Schwenkteils 38 gelangt
und dieses so um einen geringen Winkel um die Schwenkachse 40 nach oben
verschwenkt, so dass ein leichtes Anheben eines in diesem Bereich
der Auflagefläche 18 befindlichen
Produktes 50 erfolgt. Bei der nachfolgenden Zurückführung der
Entnahmeklappe 22 in die in 1 gezeigte
Schließposition
fällt das
Schwenkteil 38 wieder in seine in 1 gezeigte
Ausgangsposition zurück,
in der es nicht über
die Auflagefläche 18 hinaus
nach oben hervorsteht.
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Insgesamt
wird durch den über
den Hebelmechanismus 48 mit der Entnahmeklappe 22 gekoppelten
Ausheber 32 in Verbindung mit dem Abweiser 28 und
der starr angeordneten Durchgreifsperre 20 gewährleistet,
dass bei jedem Öffnen
der Entnahmeklappe 22 ein zuvor im Zuführbereich 16 an der Durchgreifsperre 20 anliegen des
Produkt 50 über
die Durchgreifsperre 20 hinweg in dem Entnahmebereich 14 angehoben
wird und nach unten in den für einen
Kunden oder Benutzer zugänglichen
Bereich herunterfällt
und entnommen werden kann. Dabei wird zusätzlich einem Aufstauen von
Produkten 50 durch das gleichfalls von einer Bewegung der
Entnahmeklappe 22 abgeleitete Verschwenken des Schwenkteils 38 entgegengewirkt.
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Das
Schließen
der Entnahmeklappe 22 nach Entnahme eines Produktes aus
dem Entnahmebereich 14 erfolgt verschwenkbar durch Schwerkraft,
so dass sich die Entnahmeklappe 22 nach Loslassen in die
in 1 gezeigte Schließposition zurückbewegt. Alternativ
ist auch ein manuelles Schließen
ermöglicht,
ein motorisches Schließen
oder ein Schließen durch
Kraftspeicher, wie etwa eine Gasdruckfeder. Durch das Schließen der
Entnahmeklappe 22 wird das Ausgabemodul 11 wieder
in seine Ausgangsposition oder Schließposition gemäß 1 zurückgeführt und
ist für
eine weitere Entnahme von Produkten bereit.
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Die
Ausgabemodule 11 können
sowohl horizontal als auch vertikal kombiniert (gestapelt) werden.