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DE102006013435B4 - Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, insbesondere Backwaren - Google Patents

Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, insbesondere Backwaren Download PDF

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DE102006013435B4 DE200610013435 DE102006013435A DE102006013435B4 DE 102006013435 B4 DE102006013435 B4 DE 102006013435B4 DE 200610013435 DE200610013435 DE 200610013435 DE 102006013435 A DE102006013435 A DE 102006013435A DE 102006013435 B4 DE102006013435 B4 DE 102006013435B4
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Abstract

Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten (50), insbesondere Backwaren, mit mindestens einem Ausgabemodul (11), das einen Zuführbereich (16) und einen Entnahmebereich (14) aufweist, die durch eine Durchgreifsperre (20) voneinander getrennt sind, mit einer Entnahmeklappe (22), die in einer Offenposition eine Entnahme eines Produktes (50) aus dem Entnahmebereich (14) erlaubt, und mit einer nach unten geneigten Auflagefläche (18) für Produkte (50), dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausheber (32) mit der Durchgreifsperre (20) derart zusammenwirkt, dass bei Überführung der Entnahmeklappe (22) aus einer Schließposition in die Offenposition ein an der Durchgreifsperre (20) anliegendes Produkt (50) über die Durchgreifsperre (20) hinweg in den Entnahmebereich (14) ausgeworfen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, insbesondere Backwaren, mit mindestens einem Ausgabemodul, das einen Zuführbereich und einen Entnahmebereich aufweist, die durch eine Durchgreifsperre voneinander getrennt sind, mit einer Entnahmeklappe, die in einer Offenposition eine Entnahme eines Produktes aus dem Entnahmebereich erlaubt, und mit einer zur Entnahmeklappe hin nach unten geneigten Auflagefläche für Produkte.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 20 2004 009 480 U1 bekannt.
  • Die bekannte Vorrichtung dient zur stückweisen Entnahme von Brot und weist einen Rahmen auf, an dem ein geneigter Boden vorgesehen ist, wobei bei geöffneter Entnahmeklappe ein Brot aus einem Entnahmebereich entnommen werden kann. Durch eine Durchgreifsperre wird verhindert, dass man bei geöffneter Entnahmeklappe an das hinter der Durchgreifsperre befindliche Brot gelangen kann.
  • Eine Vorrichtung ähnlicher Art ist aus der DE 20 2005 001 214 U1 bekannt.
  • Der Nachteil der bekannten Vorrichtungen besteht darin, dass bei öffnen der Entnahmeklappe nur solche Produkte entnommen werden können, die sich bereits im Entnahmebereich befinden. Von Kunden werden jedoch in der Regel frische Produkte gewünscht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass im Entnahmebereich vorhandene Produkte bereits durch andere berührt worden sind. Den Hygieneanforderungen wird hierdurch nicht Rechnung getragen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Staubildung, d.h. dass sich Produkte gegenseitig verkeilen und somit nicht mehr entnommen werden können.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, insbesondere Backwaren, zu schaffen, durch die erst bei öffnen einer Entnahmeklappe ein Produkt in dem Entnahmebereich ausgegeben wird. Dabei soll die Vorrichtung so einfach und zuverlässig wie möglich gestaltet sein.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung gemäß der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass ein Ausheber mit der Durchgreifsperre derart zusammenwirkt, dass bei Überführung der Entnahmeklappe aus einer Schließposition in die Offenposition ein an der Durchgreifsperre anliegendes Produkt über die Durchgreifsperre hinweg in den Entnahmebereich ausgeworfen wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nämlich durch den Ausheber bewirkt, dass bei Öffnen der Entnahmeklappe ein an der Durchgreifsperre anliegendes Produkt über diese hinweg in den Entnahmebereich ausgeworfen wird.
  • Auf diese Weise wird bei jedem Öffnen der Entnahmeklappe ein frisches Produkt in den Entnahmebereich ausgegeben. Dies ist besonders günstig für eine selbständige Entnahme von Backwaren, da ein Kunde so immer ein frisch in den Entnahmebereich ausgegebenes Produkt erhält. So wird einerseits der Frischeeindruck vermittelt, und andererseits werden Hygieneanforderungen dadurch erfüllt, dass immer ein frisches Produkt in den Entnahmebereich ausgegeben wird.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wirkt ein schwenkbar gelagerter Abweiser mit dem Ausheber zusammen, der einen unerwünschten Übertritt von Produkten aus dem Zuführbereich in den Entnahmebereich verhindert.
  • So wird sichergestellt, dass immer nur ein Produkt beim Öffnen der Entnahmeklappe in den Entnahmebereich ausgegeben wird.
  • In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist der Ausheber mit dem Abweiser zur abgestimmten Bewegung gekoppelt. Vorzugsweise weist der Ausheber etwa eine Steuerkurve zur Steuerung der Verschwenkung des Abweisers auf.
  • Auf diese Weise wird eine besonders einfache Betätigung und Funktion des Abweisers in Abhängigkeit von der Stellung des Aushebers gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Ausheber schwenkbar gelagert und durch ein Verschwenken der Entnahmeklappe anhebbar.
  • So wird eine mechanische Kopplung des Aushebers mit der Entnahmeklappe gewährleistet, um bei Öffnen der Entnahmeklappe eine Ausgabe eines Produktes in den Entnahmebereich zu bewirken.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Durchgreifsperre fest mit der Auflagefläche verbunden.
  • So wird ein möglichst einfacher Aufbau gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Ausheber über einen Hebelmechanismus derart mit der verschwenkbar gelagerten Entnahmeklappe gekoppelt, dass der Ausheber beim Verschwenken der Entnahmeklappe aus der Schließposition in die Offenposition nach oben verschwenkt wird, so dass ein an der Durchgreifsperre anliegendes Produkt angehoben wird und über die Durchgreifsperre hinweg in den Entnahmebereich fällt.
  • So wird eine besonders einfache und zuverlässige Funktion erreicht.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Auflagefläche als Rost mit einer Mehrzahl von zueinander parallelen Schlitzen ausgebildet, durch die hindurch ein kammartiges Schwenkteil in eine gegenüber der Auflagefläche leicht nach oben geneigte Position verschwenkbar ist, wodurch ein auf der Auflagefläche nach unten rutschendes Produkt anhebbar ist, um bis an die Durchgreifsperre zu gelangen.
  • Auf diese Weise wird sichergestellt, dass immer nur ein Produkt an der Durchgreifsperre anliegt und bei einem nachfolgenden Öffnen der Entnahmeklappe mittels des Aushebers in den Entnahmebereich vor der Durchgreifsperre gelangt. Auch wird einer Staubildung entgegengewirkt.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an der Unterseite des Aushebers ein Aushebeteil mit einem in Richtung auf ein Ende des kammartigen Schwenkteils hervorstehenden Vorsprung vorgesehen, das in der Schließposition durch Schlitze in der Auflagefläche nach unten hervorsteht und das kammartige Schwenkteil beim Ausheben in die Offenposition gegenüber der Auflagefläche in eine nach oben geneigte Lage schwenkt.
  • Durch diesen schnellen Schwenkvorgang während des Schließens der Entnahmeklappe können so Produktverkeilungen bzw. Produktstaus aufgelöst bzw. verhindert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Entnahmeklappe derart angeordnet und dimensioniert, dass die Ent nahmeklappe aus der Offenposition unter Schwerkrafteinfluss in die Schließposition zurück schwenkt.
  • Auf diese Weise ist ein besonders einfacher Aufbau gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine motorische Betätigung der Entnahmeklappe vorgesehen, oder ein Kraftspeicher, wie etwa eine Feder, ist mit der Entnahmeklappe gekoppelt, der eine Rückführung der Entnahmeklappe aus der Offenposition in die Schließposition bewirkt.
  • Es kann auch ein Aktor vorgesehen sein, der mit der Entnahmeklappe oder dem Ausheber gekoppelt ist, um so eine automatisierte Bewegung aus der Schließposition in die Offenposition zu ermöglichen und umgekehrt.
  • So kann ein noch höherer Komfort gewährleistet werden und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit erreicht werden.
  • Soweit die Vorrichtung mit einem automatisierten Backofen gekoppelt ist, kann zusätzlich eine Füllstandsüberwachung vorgesehen sein, um eine automatischen Befüllung der Vorrichtung mit Produkten zu gewährleisten. Dabei kann es sich beispielsweise um eine optische, gravimetrische oder elektromechanische Füllstandsüberwachung handeln.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 eine vereinfachte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Schließposition und
  • 2 die Vorrichtung gemäß 1 in der Offenposition.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten, beispielsweise Brötchen, ist in den 1 und 2 dargestellt und insgesamt mit der Ziffer 10 bzw. 10' bezeichnet. Während die Vorrichtung 10 in 1 in einer Schließposition dargestellt ist, in der keine Entnahme von Lebensmittelprodukten ermöglicht ist, ist die Vorrichtung 10' in 2 in einer Offenposition dargestellt, in der Produkte entnommen werden können.
  • Die Vorrichtung 10 weist mindestens ein Ausgabemodul 11 auf, das an seiner Unterseite durch eine schräg nach vorn verlaufende Auflagefläche 18 in Form eines gitterartigen Rostes begrenzt ist, seitlich durch je eine Seitenwand 12 begrenzt ist, und nach vorne hin durch eine verschwenkbare Entnahmeklappe 22 und durch eine Abdeckung 26. Der Abstand der parallel zueinander angeordneten Seitenwände 12 ist produktabhängig.
  • Das Ausgabemodul 11 ist dazu vorgesehen, mit einer automatisierten oder halbautomatisierten Backeinrichtung zusammenzu arbeiten (grundsätzlich ist natürlich auch eine manuelle Beladung möglich, wie durch den Pfeil 53 angedeutet ist). Es soll eine Entnahme von Produkten durch einen Benutzer oder Kunden nach einer entsprechenden Autorisierung ermöglichen. Hierbei wird sichergestellt, dass nach Öffnen der Entnahmeklappe 22 jeweils ein frisches Produkt in einen Entnahmebereich 14 ausgegeben wird, aus dem die Entnahme bei geöffneter Entnahmeklappe 22 möglich ist.
  • Es können beliebig viele Ausgabemodule 11 von einer automatisierten Backeinrichtung versorgt werden, um beispielsweise frische Brötchen an Kunden auszugeben.
  • Jedes Ausgabemodul 11 weist einen Zuführbereich 16 und einen Entnahmebereich 14 auf, die durch eine von der Auflagefläche 18 aus schräg nach oben hervorstehende Durchgreifsperre 20 voneinander getrennt sind. Der Entnahmebereich 14 ist bei geöffneter Entnahmeklappe 22 von außen zugänglich. Dagegen können frische Produkte 50 von der nach hinten offenen Rückseite her in den Entnahmebereich 14 zugeführt werden, wie durch den Pfeil 52 angedeutet ist. Manuell können frische Produkte von der nach oben offenen Oberseite her in den Entnahmebereich 14 zugeführt werden.
  • Der Entnahmebereich 14 ist nach außen hin einerseits durch die um eine horizontale Schwenkachse 24 nach oben verschwenkbare Entnahmeklappe 22 begrenzt. Der Bereich oberhalb der Entnahmeklappe 22 ist durch eine starre Abdeckung 26 nach außen hin abgeschlossen. Die gemeinsam durch die Abdeckung 26 und die sich daran anschließende Entnahmeklappe 22 gebildete Außenfläche ist nach außen hin leicht konvex gewölbt.
  • In den Zuführbereich 16 zugeführte Produkte rutschen auf der schrägen Auflagefläche 18 nach unten und werden durch die Durchgreifsperre 20 an einem Weiterrutschen bis in den Entnahmebereich 14 gehindert. Um nun bei geöffneter Entnahmeklappe 22 eine Ausgabe von Produkten 50 in den Entnahmebereich 14 zu ermöglichen, ist ein Ausheber 32 vorgesehen, der mit einem Abweiser 28 zusammenwirkt, um einerseits eine Ausgabe von Produkten 50 über die Durchgreifsperre 20 hinweg in den Entnahmebereich 14 zu ermöglichen, und um andererseits zu verhindern, dass sich Produkte 50, die sich im Zuführbereich 16 aufstauen, von selbst über die Durchgreifsperre 20 hinweg in den Entnahmebereich 14 bewegen. Hierzu ist der Ausheber 32 um eine horizontale Schwenkachse 34, die im Entnahmebereich 14 etwa mittig zwischen der Durchgreifsperre 20 und dem äußeren Ende des Entnahmebereichs 14 angeordnet ist, verschwenkbar, wie durch den Pfeil 54 angedeutet ist. Der Abweiser 28 ist als ebene Platte ausgebildet, die um eine horizontale Schwenkachse 30 verschwenkbar ist, die sich in der Nähe des vorderen äußeren Endes des Ausgabemoduls 11 etwas unterhalb des oberen Endes und gegenüber der Abdeckung 26 etwas nach innen versetzt befindet. Der Abweiser 28 liegt auf einer Endfläche des Aushebers 32 auf, die als eine Steuerkurve 36 ausgebildet ist.
  • Durch diese gewölbte Steuerkurve 36 ist sichergestellt, dass sich der Abweiser 28 bei einer Verschwenkung des Aushebers 32 aus der in 1 gezeigten Lage nach oben zusammen mit dem Ausheber 32 etwas nach oben verschwenkt, so dass eine Übergabe eines zuvor an der Durchgreifsperre 20 anliegenden Produktes 50 über den Zwischenraum zwischen Durchgreifsperre 20 und Abweiser 28 in den Entnahmebereich 14 ermöglicht ist, ohne dass weitere Produkte 50, die sich etwa im Zuführbereich 16 aufgestaut haben, in den Entnahmebereich 14 gelangen können.
  • Durch den mit dem Abweiser 28 zusammenwirkenden Ausheber 32 wird also ermöglicht, dass bei Anheben des Aushebers 32 aus der in 1 gezeigten Ausgangsposition durch Verschwenken um die Schwenkachse 34 ein zuvor im Zuführbereich 16 an der Durchgreifsperre 20 anliegendes Produkt 50 über die Durchgreifsperre 20 hinweg angehoben wird, in den Entnahmebereich 14 gelangt und nach unten hin auf die Auflagefläche 18 des Entnahmebereichs 14 fällt, wie in 2 dargestellt ist. So kann ein Produkt 50 bei geöffneter Entnahmeklappe 22 aus dem Entnahmebereich 14 entnommen werden.
  • Durch einen Hebelmechanismus 48, der die Entnahmeklappe 22 und den Ausheber 32 miteinander koppelt, wird erreicht, dass eine Öffnungsbewegung der Entnahmeklappe 22 durch Verschwenkung um die Schwenkachse 24 in eine Schwenkbewegung des Aushebers 32 aus der auf der Auflagefläche 18 aufliegenden Ausgangsposition in die in 2 gezeigte Entnahmeposition umgesetzt wird.
  • Zusätzlich ist im Anfangsbereich der Auflagefläche 18 des Entnahmebereichs 14 eine Einrichtung angeordnet, die ein Aufstauen von Produkten 50 im Zuführbereich 16 verhindert. Hierzu wird durch die gitterartig ausgebildete Auflagefläche 18 ein Schwenkteil 38 schräg nach oben bewegt, wodurch ein Anheben von Produkten von der Auflagefläche 50 erfolgt, so dass beim nachfolgenden Absenken eine Vorwärtsbewegung bis an die Durchgreifsperre 20 unterstützt wird. Das Schwenkteil 38 weist eine gerade, kammartige Oberfläche auf und ist in der Nähe des Beginns der Auflagefläche 18 des Zuführbereichs 16 etwas unterhalb der Auflagefläche 18 um eine horizontale Schwenkachse 40 verschwenkbar gelagert.
  • Am der Schwenkachse 40 gegenüberliegenden Ende weist das Schwenkteil 38 einen nach unten weisenden Fortsatz 46 auf, der mit einem Aushebeteil 42 zusammenwirkt, das unterhalb des Aushebers 32 befestigt ist, um gleichzeitig mit der Bewegung des Aushebers 32 eine Verschwenkung des Schwenkteils 38 zu bewirken.
  • Hierzu ist unterhalb des Aushebers 32 ein schräg nach unten weisendes Aushebeteil 42 vorgesehen, das sich unterhalb der Auflagefläche 18 in geeigneter Weise gekrümmt nach unten erstreckt. Am unteren Ende des Aushebeteils 42 ist eine winklig davon abstehende Verlängerung 44 vorgesehen, die bei Anheben aus der in 1 gezeigten Schließposition in die in 2 gezeigte Offenposition oder Entnahmeposition in Kontakt mit der Verlängerung 44 des Schwenkteils 38 gelangt und dieses so um einen geringen Winkel um die Schwenkachse 40 nach oben verschwenkt, so dass ein leichtes Anheben eines in diesem Bereich der Auflagefläche 18 befindlichen Produktes 50 erfolgt. Bei der nachfolgenden Zurückführung der Entnahmeklappe 22 in die in 1 gezeigte Schließposition fällt das Schwenkteil 38 wieder in seine in 1 gezeigte Ausgangsposition zurück, in der es nicht über die Auflagefläche 18 hinaus nach oben hervorsteht.
  • Insgesamt wird durch den über den Hebelmechanismus 48 mit der Entnahmeklappe 22 gekoppelten Ausheber 32 in Verbindung mit dem Abweiser 28 und der starr angeordneten Durchgreifsperre 20 gewährleistet, dass bei jedem Öffnen der Entnahmeklappe 22 ein zuvor im Zuführbereich 16 an der Durchgreifsperre 20 anliegen des Produkt 50 über die Durchgreifsperre 20 hinweg in dem Entnahmebereich 14 angehoben wird und nach unten in den für einen Kunden oder Benutzer zugänglichen Bereich herunterfällt und entnommen werden kann. Dabei wird zusätzlich einem Aufstauen von Produkten 50 durch das gleichfalls von einer Bewegung der Entnahmeklappe 22 abgeleitete Verschwenken des Schwenkteils 38 entgegengewirkt.
  • Das Schließen der Entnahmeklappe 22 nach Entnahme eines Produktes aus dem Entnahmebereich 14 erfolgt verschwenkbar durch Schwerkraft, so dass sich die Entnahmeklappe 22 nach Loslassen in die in 1 gezeigte Schließposition zurückbewegt. Alternativ ist auch ein manuelles Schließen ermöglicht, ein motorisches Schließen oder ein Schließen durch Kraftspeicher, wie etwa eine Gasdruckfeder. Durch das Schließen der Entnahmeklappe 22 wird das Ausgabemodul 11 wieder in seine Ausgangsposition oder Schließposition gemäß 1 zurückgeführt und ist für eine weitere Entnahme von Produkten bereit.
  • Die Ausgabemodule 11 können sowohl horizontal als auch vertikal kombiniert (gestapelt) werden.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Ausgabe von Lebensmittelprodukten (50), insbesondere Backwaren, mit mindestens einem Ausgabemodul (11), das einen Zuführbereich (16) und einen Entnahmebereich (14) aufweist, die durch eine Durchgreifsperre (20) voneinander getrennt sind, mit einer Entnahmeklappe (22), die in einer Offenposition eine Entnahme eines Produktes (50) aus dem Entnahmebereich (14) erlaubt, und mit einer nach unten geneigten Auflagefläche (18) für Produkte (50), dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausheber (32) mit der Durchgreifsperre (20) derart zusammenwirkt, dass bei Überführung der Entnahmeklappe (22) aus einer Schließposition in die Offenposition ein an der Durchgreifsperre (20) anliegendes Produkt (50) über die Durchgreifsperre (20) hinweg in den Entnahmebereich (14) ausgeworfen wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein schwenkbar gelagerter Abweiser (28) mit dem Ausheber (32) zusammenwirkt, der einen unerwünschten Übertritt von Produkten (50) aus dem Zuführbereich (16) in den Entnahmebereich (14) verhindert.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausheber (32) mit dem Abweiser (28) zur abgestimmten Bewegung gekoppelt ist, vorzugsweise eine Steuerkurve (36) zur Steuerung der Verschwenkung des Abweisers (28) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausheber (32) schwenkbar gelagert ist und durch ein Verschwenken der Entnahmeklappe (22) anhebbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgreifsperre (20) fest mit der Auflagefläche (18) verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausheber (32) über einen Hebelmechanismus (48) derart mit der verschwenkbar gelagerten Entnahmeklappe (22) gekoppelt ist, dass der Ausheber (32) beim Verschwenken der Entnahmeklappe (22) aus der Schließposition in die Offenposition nach oben verschwenkt wird, so dass ein an der Durchgreifsperre (20) anliegendes Produkt (50) angehoben wird und über die Durchgreifsperre (20) hinweg in den Entnahmebereich (14) fällt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Auflagefläche (18) als Rost mit einer Mehrzahl von zueinander parallelen Schlitzen ausgebildet ist, durch die hindurch ein kammartiges Schwenkteil (38) in eine gegenüber der Auflagefläche (18) leicht nach oben geneigte Position verschwenkbar ist, wodurch ein auf der Auflagefläche (18) nach unten rutschendes Produkt (50) anhebbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der an der Unterseite des Aushebers (32) ein Aushebeteil (42) mit einem in Richtung auf ein Ende des kammartigen Schwenkteils (38) hervorstehenden Vorsprung (44) vorgesehen ist, das in der Schließposition durch Schlitze der Auflagefläche (18) nach unten hervorsteht und das kammartige Schwenkteil (38) beim Anhe ben in die Offenposition gegenüber der Auflagefläche (18) in eine nach oben geneigte Lage schwenkt, um ein Produkt (50) zur Durchgreifsperre (20) hin anzuheben.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der die Entnahmeklappe (22) derart angeordnet und dimensioniert ist, dass die Entnahmeklappe (22) aus der Offenposition unter Schwerkrafteinfluss in die Schließposition zurückschwenkt.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, bei der ein Kraftspeicher, wie etwa eine Feder, mit der Entnahmeklappe (22) gekoppelt ist, die eine Rückführung der Entnahmeklappe (22) aus der Offenposition in die Schließposition bewirkt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, bei der ein Aktor mit der Entnahmeklappe (22) oder dem Ausheber (32) gekoppelt ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die mit einem automatisierten Backofen gekoppelt ist, wobei eine Füllstandsüberwachung zur automatischen Befüllung der Vorrichtung mit Produkten vorgesehen ist.
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