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DE102006013206A1 - Backplane für einen elektronischen Baugruppenträger - Google Patents

Backplane für einen elektronischen Baugruppenträger Download PDF

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DE102006013206A1
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Falk Steiner
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Backplane für einen elektronischen Baugruppenträger mit einer Grundbackplane 1 mit mehreren Kontaktleisten, wobei auf der Grundbackplane 1 ein Freiraum vorgesehen ist, in welchen wenigstens eine Zusatzbackplane 3 einsetzbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Backplane für einen elektronischen Baugruppenträger. Als Backplane werden hierbei in der Fachwelt meist an der Rückwand eines Gehäuses eines Baugruppenträgers angeordnete Platinen oder Busleiterplatten bezeichnet, in welche Baugruppen in Form von Einschubkarten eingeschoben und kontaktiert werden. Hierdurch können eingeschobene Baugruppen miteinander kommunizieren, mit Spannung versorgt werden, etc.
  • Derartige Backplanes finden daher in der Datenverarbeitungstechnik breite Anwendung, wie beispielsweise in Serverschränken bzw. sogenannten Racks, Verteilerstationen, Telekommunikationseinrichtungen (Ämtern), Maschinensteuerungen, etc.
  • Bei der schnell voranschreitenden Technik ändern sich jedoch zunehmend die Anforderungen an die Elektronik, so dass nach Einführung bzw. Design und Einbau einer Backplane die hiermit festgelegten Daten-, Verbindungs- und Versorgungsleitungen oft bereits in nächster Zukunft mit neuen Anforderungen konfrontiert werden.
  • Um weiteren zukünftigen, noch nicht vorhersehbaren Anforderungen zu entsprechen, werden in der Regel zusätzliche, zum aktuellen Zeitpunkt der Entwicklung unbelegte Versorgungsleitungen vorgesehen. Entsteht eine neue Anforderung nach Einführung der Backplane in das Produkt bzw. nach Einbau in den Baugruppenträger, werden die Reserveleitungen betrachtet, ob sie der Anforderung gerecht werden.
  • Nachteiligerweise können Reserveleitungen in der Regel jedoch nur einfachere nachträgliche Anforderungen erfüllen. Höhere Anforderungen, wie beispielsweise Hochgeschwindigkeits-Übertragungsleitungen, stärkere Versorgungsleitungen etc. überfordern dagegen meist die Möglichkeiten der durch die Anzahl der freien Reserveleitungen vorgesehenen Reserve. Nachteiligerweise ist in einem solchen Fall ein grundsätzliches Re-design des Systems und damit ein kostenintensives neues Produkt erforderlich. So ist es beispielsweise unmöglich, eine neue Steckverbindergeneration, die zum Zeitpunkt der Backplaneerstellung noch nicht existierte, aber zum Beispiel neue Hochgeschwindigkeitsanforderungen erfüllt, mit der existierenden, installierten Backplane zu realisieren.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Backplane zu schaffen, welche vorgenannte Nachteile vermeidet und zukünftigen Anforderungen genügt, so dass eine kostenintensive Neuentwicklung bzw. ein Re-design einer neuen Backplane vermieden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Backplane mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Durch das Vorsehen eines Freiraums auf der eigentlichen Backplane, im Folgenden Grundbackplane genannt, kann wenigstens eine Zusatzbackplane in einen solchen Freiraum eingesetzt werden. Ein derartiger Freiraum kann in unterschiedlichsten Formen ausgebildet sein. Beispielsweise könnte die Zusatzbackplane einfach auf einen Teil der vorzugsweise ebenen Oberfläche der Grundbackplane aufgebracht, also aufgedoppelt werden. Weiterhin ist es denkbar, in der Grundbackplane einen Sockel oder eine Ausnehmung wenigstens in Größe der Zusatzbackplane vorzusehen. Als Ausnehmung ist hierbei eine Ausnehmung (beispielsweise mittels Einfräsung) vorzugsweise in der Dicke der Zusatzbackplane denkbar, so dass neben einer seitlichen Fixierung auch ein raumsparendes Versenken der Zusatzbackplane möglich ist. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, den Freiraum als durchgängige Aussparung, also als Loch, auszubilden oder die Grundbackplane entsprechend zu unterteilen, wobei nach der Erfindung der Begriff Grundbackplane die Gesamtheit einer eventuell geteilten Grundbackplane umfasst. In jedem Fall kann durch das Vorsehen eines Freiraums auf der Grundbackplane, welcher naturgemäß kleiner als die Abmessung der Grundbackplane sein muss, nicht nur eine Kontaktierung der optionalen Kontaktleisten der Zusatzbackplane, son dern auch die Kontaktierung der Kontaktleisten der Grundbackplane beim Einschieben einer Baugruppe gewährleistet werden.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung ist, dass das Nachrüsten mit einer Zusatzbackplane frontseitig erfolgen kann und der Baugruppenträger nicht aus seiner Einbauumgebung entnommen werden muss.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist dieser Freiraum auf der Oberseite der Backplane vorgesehen, auf welcher sich auch die Kontaktleisten der Grundbackplane zur Kontaktierung der Einschubkarten bzw. deren hierzu komplementär ausgebildeten Kontakten befinden. Hierdurch ist der Freiraum vorteilhafterweise in der Einschubrichtung der Einschubkarten, also beispielsweise von vorne oder von oben zugänglich, so dass für ein Einsetzen, Entfernen oder Ersetzen der Zusatzbackplane ein zusätzliches aufwändiges Öffnen, beispielsweise der Rückseite oder anderen geschlossenen Wänden des Baugruppenträgers bzw. dessen Gehäuses oder ein Ausbau einer installierten Grundbackplane nicht erforderlich ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Kontaktleisten der Zusatzbackplane und die Kontaktleisten der Grundbackplane bei eingesetzter Zusatzbackplane bezüglich ihrer Längsrichtungen parallel, vorzugsweise fluchtend, raumsparend angeordnet. Hierdurch kann vorteilhafterweise der zur Verfügung stehende Raum optimal ausgenutzt werden, um eine Vielzahl von Kontaktleisten sowohl auf der Grundbackplane als auch der Zusatzbackplane anzuordnen.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Freiraum in Längsrichtung der Kontaktleisten der Grundbackplane als wenigstens ein Zwischenraum ausgebildet, so dass die wenigstens eine darin eingesetzte Zusatzbackplane innerhalb der äußeren Längsabmessung und eventuell auch innerhalb der seitlichen Abmessung der Kontaktleisten der Grundbackplane liegt. Hierdurch kann vorteilhafterweise unabhängig vom Einsetzen der Zusatzbackplane eine symmetrische Druckverteilung auf die jeweilige Kontaktleiste beim Einschieben einer Baugruppe gewährleistet und ein ungewünschtes Verkanten vermieden werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Kontaktleisten der Zusatzbackplane zu den Kontaktleisten einer zu kontaktierenden Baugruppe, insbesondere in ihrer sich von der Oberfläche erstreckenden Bauhöhe komplementär ausgebildet, so dass bei einem Einsetzen einer derartigen Baugruppe in den Baugruppenträger vorzugsweise gleichzeitig die entsprechenden komplementär ausgebildeten Kontaktleisten der Baugruppe sowohl mit den Kontaktleisten der Grundbackplane als auch der Zusatzbackplane elektrisch und eventuell zusätzlich mittels entsprechender Führungen mechanisch verbunden werden. Hierdurch kann der entstehende Druck bzw. die einwirkende Kraft auf die Kontaktleisten gleichmäßiger verteilt werden, so dass potenziellen Beschädigungen aufgrund übermäßiger mechanischer Beanspruchung vorgebeugt werden kann.
  • Zusätzlich kann auf der Grundbackplane ein Versorgungsanschluss, beispielsweise in Form einer Steckverbindung, vorgesehen sein. Hierdurch kann die Zusatzbackplane auf einfache Weise elektrisch angebunden werden. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, die Zusatzbackplane beispielsweise mittels einer entsprechenden Einschubkarte oder einer Doppelkontaktleiste über die Kontaktleiste bzw. -leisten der Grundbackplane elektrisch anzubinden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Grundbackplane und/oder die Zusatzbackplane Befestigungsmittel auf, um eine in dem Freiraum eingesetzte Zusatzbackplane vorzugsweise lösbar zu befestigen. Hierbei sind unterschiedlichste geeignete Befestigungsmittel denkbar, wie beispielsweise Schraubverbindungen, Steckverbindungen, Federelemente, in Rastelemente einklippbare Aussparungen, Vorsprünge oder Rastnasen etc. Selbstverständlich können die Befestigungsmittel auf der Grundbackplane und/oder Zusatzbackplane angeordnet sein, wobei insbesondere ein Zusammenwirken von zueinander komplementär ausgebildeten Befestigungsmitteln möglich ist.
  • Bei eingesetzter Zusatzbackplane wirkt die Anordnung insgesamt als eine sowohl mechanisch als auch elektrisch homogene Backplane, wobei es selbstverständlich denkbar ist, die Zusatzbackplane nicht nur auf einer ebenen Oberfläche der Grundbackplane vorteilhafterweise vorzugsweise lösbar zu befestigen, sondern auch andere Formen, wie vorstehend erläutert, möglich sind.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Teilansicht auf eine erfindungsgemäße Grundbackplane mit eingesetzter Zusatzbackplane und
  • 2 eine Seitenansicht auf eine Grundbackplane mit eingesetzter Zusatzbackplane nach 1.
  • Die in 1 dargestellte Anordnung zeigt wie eine Zusatzbackplane 3 in einen Freiraum einer Grundbackplane 1 eingesetzt ist.
  • Die Grundbackplane weist hierbei eine Kontaktleiste in Form einer oberen Kontaktleiste 5a und einer unteren Kontaktleiste 5b auf, zwischen welchen der Freiraum ausgebildet ist, in welchen die Zusatzbackplane 3 einsetzbar ist bzw. wie in 1 eingesetzt wurde.
  • Wie aus 2 ersichtlich, wird hierbei die Zusatzbackplane 3 auf die Grundbackplane 1 aufgedoppelt bzw. auf einer ebenen Oberfläche der Grundbackplane 1 angeordnet. Als Befestigungsmittel können hierbei – wie dargestellt – Schraubverbindungen mit vorzugsweise Senkkopfschrauben dienen, welche die Zusatzbackplane 3 auf der Grundbackplane 1 in den hierfür vorgesehenen Gewindebohrungen lösbar befestigen.
  • Wie in 1 ersichtlich, weist die Zusatzbackplane 3 Kontaktleisten 7 auf, welche ebenfalls wie die Kontaktleisten 5a, 5b der Grundbackplane 1 eine längliche Ausdehnungsform besitzen.
  • In der in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung fluchten die Kontaktleisten 7 der Zusatzbackplane 3 mit den Kontaktleisten 5a und 5b der Grundbackplane 1 in ihrer Längsrichtung bzw. länglichen Ausdehnung, wobei selbstverständlich auch denkbar ist, dass die Kontaktleisten 7 zu den Kontaktleisten 5a, 5b zwar in Längsrichtung parallel aber auch mit einem gewissen seitlichen Versatz angeordnet sein können.
  • Wie in 2 ersichtlich, können die Kontaktleisten der Zusatzbackplane 3 in ihrer Höhe über die Höhe der Kontaktleiste 5a, 5b der Grundbackplane 1 hinausragen, wobei zur einwandfreien Kontaktierung nur eine entsprechend komplementäre Ausgestaltung der zu kontaktierenden Kontaktleisten einer einschiebbaren Baugruppe notwendig ist. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, dass die Kontaktleisten 7 mit den Kontaktleisten 5a und 5b in der Höhe fluchten oder auch eine geringere Bauchhöhe aufweisen.
  • Ist die Zusatzbackplane 3 in einen Freiraum einsetzbar, welcher, wie in der Zeichnung dargestellt, als Zwischenraum zwischen einer oberen und unteren Kontaktleiste 5a, 5b ausgebildet ist, so verbessert sich vorteilhafterweise bei dieser Art der Aufteilung die Lastenverteilung, so dass bei einem Einsetzen einer Baugruppe in eine Kontaktleiste 5a, 5b mit optional zusätzlich vorhandener Kontaktleiste 7 der Zusatzbackplane 3 die hierbei entstehenden bzw. angreifenden Kräfte und Drücke gleichmäßiger bis hin zu einer symmetrischen Verteilung führen und mechanische Beschädigungen, insbesondere der Kontakte 13, der Kontaktleiste 7 als auch der Kontakte 11 der Kontaktleisten 5a, 5b vermieden werden können.
  • Wie in 1 dargestellt, können die Kontaktleisten 7 mit ihren Kontakten 13, beispielsweise in Form von Kontaktstiften, eine andere Form aufweisen, als die Kontakt leisten 5a, 5b mit ihren Kontakten 11, welche im Beispiel ebenfalls als Kontaktstifte ausgeführt sind.
  • Hierdurch können beispielsweise neue Steckernormen bzw. eine neue Steckverbindergeneration durch das Einsetzen einer entsprechend ausgestalteten Zusatzbackplane 3 realisiert werden, ohne dass die Grundbackplane selbst in aufwändiger Arbeit aus dem Baugruppenträger bzw. dem Gehäuse ausgebaut werden muss.
  • Um die Freiheitsgrade für zukünftige Entwicklungen möglichst groß zu halten, wird daher in der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung von der Grundbackplane 1 bzw. deren Kontaktleisten 5a, 5b nur die Grundfunktionalität eines Systems erfüllt bzw. vorrätig gehalten, so dass alle Anforderungen, welche nicht für die Grundfunktionalität benötigt werden und gleichzeitig hohen Aufwand bedeuten, hierbei weggelassen werden und demzufolge nicht vorgehalten werden müssen. Durch den Einsatz einer optionalen Zusatzbackplane 3 können hierdurch sowohl kostenintensive Funktionalitäten realisiert werden, die beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl von Kunden benötigen, als auch Funktionalitäten berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Entwicklung noch nicht bekannt waren.
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, kann die Zusatzbackplane 3 in der selben Richtung eingesetzt und gelöst werden, wie die Baugruppen bzw. Einschubkarten, welche in eine jeweilige Kontaktleiste 5a, 5b und optional in die Kontaktleiste 7 eingeschoben werden können. Hierdurch ist vorteilhafterweise gewährleistet, dass die Zusatzbackplane 3 auf einfache Weise, beispielsweise frontseitig im Baugruppenträger, eingebaut bzw. wieder ausgebaut werden kann. Demzufolge ist auch der nachträgliche Ein- und/oder Umbau auf einfache Weise möglich, ohne dass der Baugruppenträger in aufwändiger Weise, beispielsweise für einen Zugriff von der Rückseite etc., demontiert werden muss.
  • Besonders vorteilhaft ist die durch die Erfindung gegebene Möglichkeit, durch das Vorsehen von Zusatzbackplanes mehrere Baugruppenträgerversionen zum Beispiel kundenabhängig zu erzeugen, ohne den bisher hierfür nötigen entsprechend hohen Kostenaufwand.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die in der Zeichnung dargestellte Ausführungsform beschränkt, so dass beispielsweise statt einem Aufdoppeln der Zusatzbackplane 3 auf die Grundbackplane 1 für das Einsetzen auch andere Optionen denkbar sind. Beispielsweise kann für den Freiraum zwischen den Kontaktleisten 5a, 5b in entsprechender Größe in der Oberfläche der Grundbackplane 1 eine Ausnehmung beispielsweise mittels Einfräsen vorgesehen sein, so dass die Zusatzbackplane 3 wenigstens zum Teil oder gänzlich in dieser Ausnehmung versenkt werden kann.
  • Weiterhin sind selbstverständlich beliebige Befestigungsmittel denkbar, wobei abgesehen von der dargestellten Schraubverbindung 9 auch Rastnasen, Klippse, Federn etc. denkbar sind, welche zumindest ein einmaliges Einsetzen, vorzugsweise ein bezüglich der Befestigungselemente zerstörungsfreies Lösen der Zusatzbackplane 3, ermöglichen.

Claims (9)

  1. Backplane für einen elektronischen Baugruppenträger mit einer Grundbackplane (1) mit mehreren Kontaktleisten, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Grundbackplane (1) ein Freiraum vorgesehen ist, in welchen wenigstens eine Zusatzbackplane (3) einsetzbar ist.
  2. Backplane nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei eingesetzter Zusatzbackplane (3) die Kontaktleisten der Zusatzbackplane (3) und die Kontaktleisten (5a, 5b) der Grundbackplane (1) bezüglich ihrer Längsrichtungen parallel angeordnet sind, insbesondere in Längsrichtung fluchten.
  3. Backplane nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum in Längsrichtung der Kontaktleisten (5a, 5b) der Grundbackplane (1) als wenigstens ein Zwischenraum ausgebildet ist.
  4. Backplane nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktleisten der Zusatzbackplane (3) zu den Kontaktleisten einer zu kontaktierenden Baugruppe komplementär ausgebildet sind, so dass bei einem Einsetzen einer derartigen Baugruppe in den Baugruppenträger gleichzeitig die entsprechenden komplementär ausgebildeten Kontaktleisten der Baugruppe sowohl mit den Kontaktleisten der Grundbackplane (1) als auch der Zusatzbackplane (3) elektrisch verbunden werden.
  5. Backplane nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Grundbackplane (1) ein Versorgungsanschluss vorgesehen ist, um eine eingesetzte Zusatzbackplane (3) elektrisch anzubinden.
  6. Backplane nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundbackplane (1) Befestigungsmittel aufweist, um eine in dem Freiraum eingesetzte Zusatzbackplane (3) insbesondere lösbar zu befestigen.
  7. Backplane nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktleisten (5a, 5b) der Grundbackplane (1) symmetrisch zur Längsachse (A) der Grundbackplane (1) ausgebildet sind.
  8. Zusatzbackplane (3) für den Einsatz in einer Backplane nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzbackplane (3) Befestigungsmittel aufweist, um in dem Freiraum der Grundbackplane (1) insbesondere lösbar befestigt zu werden.
  9. Anordnung aus einer Grundbackplane (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und einer Zusatzbackplane (3) nach Anspruch 8.
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