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DE102006012904B3 - Verfahren und Anlage zur Herstellung von Streifenholzplatten - Google Patents

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DE102006012904B3
DE102006012904B3 DE200610012904 DE102006012904A DE102006012904B3 DE 102006012904 B3 DE102006012904 B3 DE 102006012904B3 DE 200610012904 DE200610012904 DE 200610012904 DE 102006012904 A DE102006012904 A DE 102006012904A DE 102006012904 B3 DE102006012904 B3 DE 102006012904B3
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    • B27MWORKING OF WOOD NOT PROVIDED FOR IN SUBCLASSES B27B - B27L; MANUFACTURE OF SPECIFIC WOODEN ARTICLES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Streifenholzplatten oder -balken aus Furnierstreifen sowie eine Anlage zur Durchführung dieses Verfahrens. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind darin zu sehen, dass die Vorschubgeschwindigkeit des zu zerspanenden, aus hintereinander angeordneten Bretterabschnittpaketen bestehenden Paketstranges sowie die Schnittgeschwindigkeit des Scheibenzerspaners so eingestellt werden, dass auf dem kontinuierlich beschickten Zerspaner kontinuierlich diejenige Furnierstreifen-Menge erzeugt wird, die in der Formstation - je nach herzustellender Platten- bzw. Balkenstärke - benötigt wird, und dass dann die so kontinuierlich erzeugten Furnierstreifen im kontinuierlichen Durchlaufverfahren getrocknet, nachfolgend beleimt und dann der Formstation zugeführt werden. Die Anlage zur Herstellung von Streifenholzplatten ist erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Nassbunker kleinerer Aufnahmekapazität zur Überbrückung einer etwaigen Zerspaner-Totzeit vorgesehen ist, und dass dieser Nassbunker ein Bypass für den kontinuierlichen Furnierstreifen-Transportweg vom Zerspaner über den einzigen Trockner ohne Zwischenschaltung eines Trockenbunkers zur Formstation aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Streifenholzplatten oder -balken aus Furnierstreifen, die in einer Formstation auf einem Förderer abgelegt und anschließend heißverpresst werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Anlage zur Herstellung derartiger Streifenholzplatten oder -balken, mit zumindest einem stationären Scheibenzerspaner mit einer Rückstaubeschickung, einem Trockner, einem Beleimer, einer Formstation und einer Heißpresse.
  • Bekannt ist ein Verfahren, bei dem von entrindeten Baumstämmen Furnierblätter geschält, anschließend getrocknet und dann sortiert werden, um Blätter mit Wuchsfehlern auszuschließen. Die Furnierblätter werden in Streifen von 3 mm Stärke und bis zu 2,5 m Länge gekappt. Diese Furnierstreifen werden wiederum sortiert, mit einem wasserfesten Klebstoff verleimt und weitgehend parallel ausgerichtet.
  • Aus der DE 40 10 307 C2 ist ein Verfahren und eine Anlage zum automatisierten Sortieren und Ausrichten bekannt. Die verleimten Furnierstreifen kommen in eine Presse und werden unter Druck mit Hilfe von Mikrowellen oder Dampfinjektion ausgehärtet. Aus der Fertigung kommt dann ein Block, der im Werk in Längen bis zu 20 m zugeschnitten werden kann. Diese Balken werden unter dem Markennamen "Parallam®" vertrieben.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren haben die hohen Rohstoffkosten dazu geführt, dass in der Regel 3 mm dicke Furniere hergestellt bzw. verarbeitet werden. Derart dicke Furnierstreifen können aber in der Presse mit noch vertretbarem Aufwand nicht so hoch verdichtet werden, dass die fertige Platte bzw. der Balken keine Poren mehr enthält. Poren können aber keine Kräfte übertragen. Um bestimmten konstruktiven Anforderungen zu genügen, müssen daher die so hergestellten Platten bzw. Balken einen entsprechenden Querschnitt erhalten.
  • Bekannt geworden sind ferner Verfahren zur Herstellung von OSB. OSB wird aus Waldindustrieholz hergestellt, das vor der Zerspanung entrindet werden muss. Bei der Zerspanung werden Strands in Längen bis 175 mm hergestellt; die Strandsbreiten schwanken zwischen wenigen Millimetern und maximal 40 mm; hinsichtlich der Spandicke gibt es im oberen Dickenbereich erhebliche Abweichungen bis auf 200 und mehr. Bei der Zerspanung des Rundholzes entstehen meist relativ viel Grobgut, Feingut und Splitter, insbesondere als Folge des Verrutschens der jeweils letzten Holzabschnitte im Zerspanungsraum des Zerspaners. Überdies bilden viele Langholzstämme aufgrund ihrer unterschiedlichen Formgebung zwischen sich im Zerspanungsraum Lücken, liegen also auch dann nicht satt auf- oder nebeneinander, wenn sie vor der rotierenden Zerspanung fest zusammengepresst werden. Der somit unvermeidbar anfallende Anteil von Grob- und Feingut muss nach der Zerspanung aufwendig ausgesichtet werden. Diese Sichtung erfordert bei den heute üblichen hohen Anlagenkapazitäten hohe Investitions- und Betriebskosten. Dabei geht mit zunehmender Durchsatzleistung der Wirkungsgrad der eingesetzten Sichter zurück, so dass überdicke Strands und Splitter in das Nutzgut gelangen und in der fertigen Platte zu Porenbildungen führen, was in der Mittelschicht zu einer Verringerung der Querzugfestigkeit führt. Als nachteilig erweist sich ferner eine gewisse Spandickenschwankung, die eine Folge der schwankenden Belastung der Zerspanermesser in einem Zerspaner ist, dessen Füllgrad der aus langen Rundhölzern gebildeten, zur Abspanung gelangenden Holzpakete nur bei 50 – 70 % liegt. In Verbindung mit der Totzeit dieser Zerspaner im Rückhub liegt die Kapazität eines Zerspaners im langfristigen Mittel oft unter 50 % der theoretisch möglichen, sich bei Füllgrad 100 % ergebenden Kapazität.
  • Große OSB-Anlagen arbeiten daher immer mit mindestens zwei großen Zerspanern, die unterschiedliche dicke Strands (Deck- und Mittelschichtstrands) herstellen. Diese Verfahrensweise erfordert auch für alle nachgeschalteten Maschinen eine entsprechende Zweistrangigkeit, also zwei Nassbunker, zwei Trockenbunker und zwei Trockner mit allen dazu erforderlichen Verbindungselementen. Das der Herstellung von OSB zugrunde liegende Verfahrenskonzept erfordert somit einen großen Raumbedarf, wobei mit der Mehrstrangigkeit auch die Betriebs-, Energie-, Ersatz- und Verschleißteilkosten steigen. Als besonderer Nachteil erweist sich dabei, dass mit jeder Zwischenlagerung, jeder Bunkerentnahme und jedem Weitertransport die Strands mechanisch beansprucht und dabei zum Teil auch beschädigt werden. Als Vorteil der Zwei- oder Mehrstrangigkeit erweist sich jedoch die Möglichkeit, die Strandsbeleimung mit unterschiedlichen Leimarten und -mengen für die Deckschichten und die Mittelschicht vorzunehmen.
  • Aus der DE 103 00 440 B3 ist ein Verfahren bekannt, bei dem der Anteil überdicker Strands und Splitter weitgehend reduziert wird. Dazu werden einzelne Hölzer zu einem Packet zusammengeführt. Eine Vielzahl solcher Pakete wird in Form eines dicht an dicht gepackten Stranges einem Zerspanungswerkzeug kontinuierlich zugeführt. Ein Verrutschen der jeweils letzten Holzabschnitte wird durch die dichte Packung verhindert.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Anlage zur Herstellung von Streifenholzplatten oder -balken aufzuzeigen, bei denen die unter weitgehender Vermeidung eines Feingut- und Splitteranteils erzeugten Furnierstreifen eine nur geringe, bei Herstellung besonders dünner Furnierstreifen noch weiter abnehmende Dickenschwankung aufweisen und unter verringerter mechanischer Beanspruchung der Formstation zugeführt werden.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Erzeugung der Furnierstreifen und ihrer weiteren Aufbereitung erfindungsgemäß durch folgende Verfahrensschritte gelöst:
    • a) Bretterabschnitte werden faserparallel aufeinander zu einem Paket vorgegebener Höhe geschichtet;
    • b) eine Vielzahl solcher Pakete wird faserparallel hintereinander zur Bildung eines durch horizontale Zusammenpressung dicht an dicht gepackten Paketstranges angeordnet, der eine weitgehend gleiche, der vorgegebenen Pakethöhe entsprechende Stranghöhe aufweist;
    • c) dieser Paketstrang wird in seiner Längsrichtung, also quer zum jeweiligen Paket und somit auch quer zur jeweiligen Holzfaserrichtung mit seiner vorlaufenden Stirnseite gegen einen stationären Scheibenzerspaner kontinuierlich vorgefördert;
    • d) hierbei wird auf das jeweils vorlaufende, von den Zerspanungsmessern beaufschlagte Paket eine horizontale, in Förderrichtung wirkende Druckkraft ausgeübt, der eine in einem horizontal einstellbaren Abstand zu den umlaufenden Zerspanungsmessern einstellbare, in ihrer Größe dann aber konstant bleibende Vertikaldruckkraft überlagert wird;
    • e) die so erzeugten Furnierstreifen weisen eine Streifenbreite auf, die der jeweiligen Brettstärke entspricht und eine Streifendicke, die bestimmt wird durch den eingestellten Messerschneidenvorstand der in den Scheibenzerspaner eingesetzten Zerspanermesser sowie – in einem gewissen Bereich – durch die gewählte Vorschubgeschwindigkeit des Paketstranges – und die gewählte Drehzahl der Messerscheibe (Schnittgeschwindigkeit);
    • f) die Vorschubgeschwindigkeit des Paketstranges sowie die Schnittgeschwindigkeit werden so eingestellt, dass auf dem kontinuierlich, also ohne Totzeit beschickten Zerspaner kontinuierlich diejenige Furnierstreifen-Menge erzeugt wird, die in der Formstation – je nach herzustellender Platten- bzw. Balkenstärke – benötigt wird;
    • g) die kontinuierlich erzeugten Furnierstreifen werden im kontinuierlichen Durchlaufverfahren getrocknet, nachfolgend beleimt und dann der Formstation zugeführt.
  • Dabei geht die Erfindung aus von dem in der DE 103 00 440 B3 beschriebenen Verfahren zum Herstellen von Furnierstreifen. Das erfindungsgemäß weiterentwickelte Verfahren beruht auf der Erkenntnis, dass die auf das sich unmittelbar vor dem Zerspanungswerkzeug befindliche Paket aufgebrachte Vertikaldruckkraft den konti nuierlich vorgeförderten Paketstrang mit konstant bleibender Druckkraft beaufschlagt (beispielsweise über einen lotrecht antreibbaren Druckbalken, dessen Unterseite eine Gleitfläche bildet), was eine gleich bleibende Höhe des Paketstranges erfordert. Gleiche Pakethöhen lassen sich entweder dadurch erreichen, dass alle zu zerspanenden Bretter mit möglichst exakt gleicher Brettstärke hergestellt werden, was für die im Sägewerk hergestellten Bretter hinsichtlich der Bretterstärke eine Reduzierung der sonst üblichen Schwankungen auf ±0,3 mm erfordert. Oder aber es wird eine gleich bleibende Pakethöhe durch Egalisierung der Höhe jedes Bretterpaketes sichergestellt. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass auf das gegen das Zerspanungswerkzeug vorgeförderte Paket über das nachfolgende, an ihm anliegende Paket eine weitgehend konstant gehaltene Längsdruckkraft ausgeübt wird, die die von dem Zerspanungswerkzeug auf das vorlaufende Paket ausgeübte bezogene Schnittkraft übersteigt. Werden beim jeweiligen Messereingriff, also beim eigentlichen Zerspanungsvorgang die geometrischen sowie die Druckverhältnisse konstant gehalten, ergeben sich bei einer Zerspanung auf einer Messerscheibe Furnierstreifen mit nur sehr geringer Dickenschwankung. Werden nur Bretter gleicher Brettstärke zerspant, weisen alle Furnierstreifen gleiche Breite auf. Dies erlaubt eine vorteilhafte Reduzierung der bisher für die Herstellung von OSB erforderlichen großen Zahl von Scheibenwalzen in der Formstation zur Streifenausrichtung, da kein Streifen die Sollbreite übertrifft, und die Streifen daher rasch zwischen zwei Scheiben rutschen. Ferner werden die Oberflächen der Streifenholzplatten optisch verbessert.
  • Zur Herstellung von Einschichtplatten ist es erfindungsgemäß möglich, das gesamte Streifenmaterial einstrangig kontinuierlich vom Zerspaner bis zur Formstation durch alle Anlagenteile zu fördern. Dadurch wird die Gefahr einer mechanischen Streifenbeschädigung stark verringert. Diese Einstrangigkeit kann auch bei der Herstellung von Drei- oder Mehrschichtplatten beibehalten werden aber nur bis zur Beleimung der unterschiedlichen Fraktionen zur Bildung von Dickschichten und Mittelschicht.
  • Auf dem Zerspaner wird durch Einstellung der entsprechenden Paketstrangvorschubgeschwindigkeit sowie der Messerscheibendrehzahl genau diejenige Furnierstreifenmenge erzeugt, die in der Formstation zur Herstellung der jeweiligen Platten benötigt wird. Sollen nun Platten mit verringerter Plattenstärke hergestellt werden, beispielsweise Platten von nur noch 6 mm Stärke, werden für einige Pressensysteme an der Formstation entsprechend weniger Furnierstreifen benötigt. Um den kontinuierlichen Durchlauf aufrechterhalten zu können, wird die Zerspanerkapazität entsprechend verringert und zwar durch Reduzierung der Paketstrangvorschubgeschwindigkeit und der Messerscheibendrehzahl, also der Schnittgeschwindigkeit. Durch Verringerung der Schnittgeschwindigkeit geht – bei gleich bleibendem Messerschneidenvorstand – die Streifendicke von zuvor z.B. 0,65 mm auf etwa 0,5 mm zurück; gleichzeitig geht aber auch die bereits zuvor geringe Spandickenschwankung noch weiter zurück. Bei der Herstellung von Furnierstreifen mit einer mittleren Dicke von 0,65 mm ergibt sich bei hoher Zerspanerkapazität (also bei entsprechend hoher Schnittgeschwindigkeit) für maximal 2 % der erzeugten Gesamtmenge eine Spandickenschwankung nach oben auf bis zu 1,2 mm. Wird hingegen die Zerspanerkapazität gemäß dem vorstehend beschriebenen Beispiel reduziert, ergibt sich bei der dann produzierten Solldicke von etwa 0,5 mm nur noch eine Spandickenschwankung nach oben auf maximal 0,75 mm und erreicht damit einen Wert, der bei vielen Nadelhölzern und spezifisch leichten Laubhölzern im Rahmen der erzielbaren Kompression der Furnierstreifen liegt, so dass sich Porenbildungen vermeiden lassen.
  • Bei Kontipressen kann bei Umstellung auf sehr dünne Platten der Streifenbedarf an der Formstation ansteigen. Es wird dann ein zweiter Zerspaner zugeschaltet, die Schnittgeschwindigkeit dennoch aber herabgesetzt wie vorstehend beschrieben.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird es erstmalig möglich, im laufenden Betrieb die Streifenmenge und die Dicke dieser Streifen in Abhängigkeit von der jeweils gewünschten Kapazität stufenlos zu verändern. Hierbei liegt der Anteil von Streifen in Sollform bei 80 – 90 %; Splitter werden nicht gebildet; der Feingutanteil liegt allenfalls bei 2 %. Dadurch wird es möglich, das gesamte Streifenmaterial zumindest bis zur Beleimung einstrangig durch die nachfolgenden Maschinen durchzusetzen.
  • Lediglich für die relativ kurze Zeit, die ein Werkzeugwechsel beim Zerspaner in Anspruch nimmt, kann ein bevorratender Nassbunker vorgesehen werden, der bei Un terbrechung in der Zerspanung die in der Formstation benötigten Furnierstreifen in den Transportweg zur Trocknungszone einspeist. Im laufenden Betrieb wird hingegen der kontinuierlich zugeführte Streifenstrom den Nassbunker überbrückend geführt. In jedem Fall wird aber nur ein einziger Nassbunker benötigt.
  • Nur bei der Herstellung von Mehrschichtplatten ist eine Fraktionierung des Streifenstroms hinter dem Trockner erforderlich. Der Streifenstrom wird dann über einen Separator geleitet und dort in zwei Fraktionen separiert, die dann getrennt voneinander beleimt und anschließend zur Bildung der Deckschichten und der Mittelschicht abgelegt werden.
  • Die eingangs genannte, der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird hinsichtlich der Anlage erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass nur ein Nassbunker kleinerer Aufnahmekapazität zur Überbrückung einer etwaigen Zerspaner-Totzeit vorgesehen ist, und dass dieser Nassbunker einen Bypass für den kontinuierlichen Furnierstreifen-Transportweg vom Zerspaner über den einzigen Trockner ohne Zwischenschaltung eines Trockenbunkers zur Formstation aufweist.
  • Da bei kontinuierlicher Zerspanung erfindungsgemäß keine Zwischenbunkerung in einem Nassbunker und insbesondere auch nicht in einem Trockenbunker vorgesehen ist, ergibt sich für die Furnierstreifen durch die kurzen, kontinuierlich zu durchlaufenden Transportwege eine besonders schonende Behandlung; Streifenbeschädigungen durch mechanische Beaufschlagung lassen sich somit weitgehend vermeiden. Der nur bei Stillstand des Zerspaners in den Transportweg einsteuerbare Nassbunker ist für die Furnierstreifen vorzugsweise mit Obenbeschickung und Obenentnahme ausgerüstet, wodurch die Furnierstreifen ebenfalls eine schonende Behandlung erfahren.
  • Der bei Herstellung mehrschichtiger Platten erforderliche, die Furnierstreifen in zumindest zwei Fraktionen separierende Separator ist stromab vom Trockner in den Furnierstreifen-Transportweg geschaltet und weist erfindungsgemäß in einem Ober deck in Länge und Breite verstellbare Streifen-Durchlassöffnungen für Kurzstücke und Feingut auf.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn das Oberdeck des Separators stationäre, die genannten Streifen-Durchlassöffnungen aufweisende Siebbleche umfasst, auf denen verschiebbare Siebbleche aufliegen, deren Streifen-Durchlassöffnungen denen der stationären Siebbleche entsprechen und mit diesen durch entsprechende Verschiebung der Siebbleche ganz oder aber nur teilweise zur Deckung gebracht werden.
  • Zusätzlich ist es vorteilhaft, wenn die aufliegenden Siebbleche gegenüber den stationären Siebblechen in Längs- und Querrichtung stufenlos verschiebbar sind und so eine stufenlose Verstellung der Streifen-Durchlassöffnungen nach Länge und Breite ermöglichen.
  • Für die für das erfindungsgemäße Verfahren erforderliche Feinabstimmung des Vorschubs der Bretterabschnittpakete gegen die Zerspanerscheibe sowie der Messerscheibendrehzahl ist es vorteilhaft, wenn die Antriebe für den Paketstrang-Vorschub und die Scheibenrotation des Scheibenzerspaners mit je einem Frequenzumrichter ausgestattet sind.
  • In der Zeichnung sind einige als Beispiele dienende Ausführungsformen der Erfindung dargestellt. Es zeigen
  • 1 in schematischer Darstellung den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens und der hierfür erforderlichen Anlagenteile zur Herstellung von dreischichtigen Streifenholzplatten aus Furnierstreifen;
  • 2 in einer anderen schematischen Darstellungsweise eine Anlage zur Herstellung einer einschichtigen Streifenholzplatte, wobei die einzelnen Anlagenteile in unterschiedlichem Maßstab dargestellt sind;
  • 3 in Draufsicht zwei übereinander liegende, ein Oberdeck eines Separators bildende Siebbleche mit gegeneinander verschobenen, teilweise zur Deckung gebrachten Streifen-Durchlassöffnungen;
  • 4 einen Querschnitt gemäß der Linie IV-IV in 3 und
  • 5 in einer Darstellung gemäß 4 die beiden Siebbleche in einer Position, in der die beiderseitigen Streifen-Durchlassöffnungen vollständig zur Deckung gebracht sind.
  • In 1 zeigt die oberste Zeile links beginnend die Anförderung eines Rundholzstapels 1, eine nachgeschaltete Vereinzelung 2 der Rundhölzer, die Zufuhr jedes einzelnen Rundholzes 3 in einen lediglich als Quadrat dargestellten Parallelspaner 4, oberhalb von dem als Symbol zwei gegenüberliegende Besäumzerspaner 5 angedeutet sind; es folgt eine Drehung des auf zwei gegenüberliegenden Seiten besäumten Rundholzes 6 um 90°; dieses Rundholz 6 wird dann einem zweiten Parallelspaner 7 zugeführt, in dem die anderen beiden Seiten des ursprünglichen Rundholzes besäumt werden; der so erzeugte Balken 8 wird in einer Säge 9 in Bretter 10 aufgeteilt, die dann einer Stapel- und Kappanlage 11 zugeführt werden, wo einzelne Pakete 12 abgetrennt werden, die aus faserparallel aufeinander geschichteten Bretterabschnitten bestehen. Diese Pakete gelangen gemäß dem eingezeichneten Pfeil in ein Transport- und Zwischenlager 13, von wo sie einzeln nacheinander einer Rückstaubeschickung zugeführt werden. Hier wird eine Vielzahl dieser Pakete faserparallel hintereinander zur Bildung eines durch horizontale Zusammenpressung dicht an dicht gepackten Paketstranges 14 angeordnet, der eine weitgehend gleiche, der vorgegebenen Pakethöhe h entsprechende Stranghöhe aufweist. Dieser Paketstrang 14 wird in seiner Längsrichtung, also quer zum jeweiligen Paket 12 und somit auch quer zur jeweiligen Holzfaserrichtung, mit seiner vorlaufenden Stirnseite gegen einen stationären Scheibenzerspaner 15 kontinuierlich vorgefördert. Hierbei wird auf das jeweils vorlaufende, von den Zerspanungsmessern 16 (siehe 2) beaufschlagte Paket 12 eine horizontale, in Förderrichtung wirkende Druckkraft ausgeübt, der eine in einem horizontal einstellbaren Abstand zu den umlaufenden Zerspanungsmessern 16 einstellbare, in ihrer Größe dann aber konstant bleibende Vertikaldruckkraft überlagert wird, beispielsweise über einen lotrecht antreibbaren Druckbalken 17 (siehe 2), dessen Unterseite eine Gleitfläche bildet, die auf der Oberseite des kontinuierlich vorgeschobenen Paketstranges 14 unter Druck aufliegt. Die Antriebe für den Vorschub des Paketstranges 14 und die Scheibenrotation des Scheibenzerspaners 15 sind mit je einem Frequenzumrichter 18, 19 ausgestattet.
  • Die auf dem Scheibenzerspaner 15 hergestellten Furnierstreifen werden mit von der Zerspanerscheibe kommender Eigenluftabführung einem Trockner 20 zugeführt. In diesen Transportweg 21 lässt sich – insbesondere bei Stillstand des Scheibenzerspaners 15 – ein Nassbunker 22 einschalten, aus dem dann die im Nassbunker zwischengebunkerten Furnierstreifen in den Transportweg 21 eingespeist werden können. Da dieser Nassbunker 22 nur zur Überbrückung einer etwaigen Zerspaner-Totzeit vorgesehen ist, kann er eine verhältnismäßig kleine Aufnahmekapazität aufweisen. Nach Befüllung dieses Nassbunkers 22 über eine Obenbeschickung erfolgt der weitere Abtransport der von dem Scheibenzerspaner 15 erzeugten Furnierstreifen über eine den Nassbunker 22 umgehende Überbrückung 23 (Bypass) direkt in den Trockner 20.
  • Die aus dem Trockner 20 auslaufenden Furnierstreifen laufen über eine Bandwaage 24 und gelangen anschließend in einen Separator 25, der in einem Oberdeck 26 in Länge und Breite verstellbare Streifen-Durchlassöffnungen 27 (siehe 35) für Kurzstücke und Feingut aufweist. Der Separator 25 umfasst ferner ein als Sieb ausgebildetes Unterdeck 28 mit einer darunter angeordneten Absaugung 29 für das Feingut. Die beiden separierten Spänefraktionen werden dann jeweils einem Beleimer 30 zugeführt, von wo sie dann in eine Formstation 31 gelangen, wo sie in üblicher Weise zur Bildung einer unteren Deckschicht 32, einer Mittelschicht 33 und einer oberen Deckschicht 34 auf einem Förderer 31a abgestreut werden. Die so gebildete dreischichtige Furnierstreifenmatte wird hinter der Formstation von einer nicht dargestellten Quersäge aufgeteilt; die einzelnen Mattenabschnitte werden dann in eine nachgeschaltete Mehretagenpresse 35 eingefahren und hier zu Streifenholzplatten heiß verpresst.
  • Der in 2 dargestellte Verfahrensablauf beginnt mit der Beschickung des Scheibenzerspaners 15, dessen Zerspanungsmesser 16 einen Messerschneidenvorstand v aufweisen. Die Zufuhr des Paketstranges 14 zu dem Scheibenzerspaner 15 erfolgt über einen unteren Zuführtransport 36 und einen oberen Zuführtransport 37, die beide als Kettenförderer ausgebildet sind, synchron arbeiten und dem Paketstrang 14 eine regelbare Vorschubgeschwindigkeit verleihen. Diese Zuführtransporte 36, 37 arbeiten so, dass sie eine in Vorschubrichtung auf die Messerscheibe des Scheibenzerspaners 15 gerichtete Kraft erzeugen, die so bemessen ist, dass die einzelnen Pakete 12 so fest aneinander gedrückt werden, dass die Adhäsion zwischen zwei aufeinander folgenden Paketen 12 größer ist als die von den Zerspanungsmessern 16 auf das gerade zerspante Paket ausgeübte bezogene Schnittkraft. Dieser in Förderrichtung wirkenden Druckkraft ist eine Vertikaldruckkraft überlagert, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch den bereits vorstehend erwähnten Druckbalken 17 aufgebracht wird, der mit seiner als Gleitfläche ausgebildeten Unterseite das jeweils vorderste Paket 12 auf dessen Oberseite mit einer konstant bleibenden Vertikaldruckkraft beaufschlagt.
  • Die auf dem Scheibenzerspaner 15 erzeugten Furnierstreifen werden dann entsprechend den eingezeichneten Pfeilen durch den Trockner 20 hindurchgeleitet, über den weiteren Transportweg 21 auf die Bandwaage 24 abgeworten und von dort unmittelbar einem Beleimer 30 zugeführt, aus dem sie dann in eine Formstation 38 zur Bildung einer einschichtigen Streifenholzplatte eingespeist werden.
  • Die 35 zeigen ein Ausführungsbeispiel für die Gestaltung des Oberdecks 26 des Separators 25. Demnach umfasst das Oberdeck 26 stationäre, Streifen-Durchlassöffnungen 27 aufweisende Siebbleche 39, auf denen verschiebbare Siebbleche 40 aufliegen, deren Streifen-Durchlassöffnungen 27' denen der stationären Siebbleche 39 entsprechen und mit diesen durch entsprechende Verschiebung der Siebbleche 40 ganz oder teilweise zur Deckung gebracht werden. Dies erfolgt zweckmäßigerweise so, dass die aufliegenden Siebbleche 40 gegenüber den stationären Siebblechen 39 in Längs- und Querrichtung stufenlos verschiebbar sind und so eine stufenlose Verstellung der Streifen-Durchlassöffnungen 27, 27' nach Länge und Breite ermöglichen.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Streifen-Durchlassöffnungen 27, 27' rechteckig ausgebildet; andere Konfigurationen, z.B. eine trapezförmige Ausbildung sind denkbar. Die 3 und 4 lassen erkennen, dass das obere Siebblech 40 gegenüber dem stationären Siebblech 39 sowohl in Längsrichtung als auch quer hierzu so weit verschoben ist, dass die unteren Streifen-Durchlassöffnungen 27 hinsichtlich Breite und Länge nur teilweise übergriffen sind von den oberen Streifen-Durchlassöffnungen 27'. 5 zeigt hingegen einen Querschnitt durch die aufeinander liegenden Siebbleche 39, 40 in einer Position, in der die oberen Streifen-Durchlassöffnungen 27' mit den unteren Streifen-Durchlassöffnungen 27 vollständig zur Deckung gebracht worden sind, also den größtmöglichen Durchfallquerschnitt freigeben.
  • Im Zulauf des Separators wird vorzugsweise eine zeichnerisch nicht dargestellte Einrichtung für die Längsausrichtung der Furnierstreifen vorgesehen, wobei die Längsausrichtungen z.B. durch in einer Ebene angeordnete Scheibenwalzen erreicht werden können.
  • Durch den Einsatz von stufenlos verschiebbaren Siebblechen 40 ist es möglich, im laufenden Betrieb das Mengenverhältnis von zwei oder mehr Fraktionen kontinuierlich und dosierungsgenau zu ändern, so wie es die sich unter Umständen in kurzer Zeit ändernden Produktionsbedingungen im Durchlaufverfahren notwendig machen. Dabei können erforderlichenfalls mehrere Separierdecks übereinander angeordnet werden, z.B. für die Herstellung von 5-Schicht-Platten.
  • In einem praktischen Ausführungsbeispiel kann jede Streifen-Durchlassöffnung eine Länge von z.B. 150 mm und eine Breite von 20 mm aufweisen. Das vorstehend er wähnte Unterdeck 28 des in 1 schematisch dargestellten Separators 25 kann als Sieb mit einer Maschenweite von z.B. 4 × 4 mm bis z.B. 8 × 8 mm aufweisen.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Herstellung von Streifenholzplatten oder -balken aus Furnierstreifen, die in einer Formstation (31) auf einem Förderer (31a) abgelegt und anschließend heißverpresst werden, wobei die Erzeugung der Furnierstreifen und ihre weitere Aufbereitung folgende Verfahrensschritte umfasst: a) Bretterabschnitte (10) werden faserparallel aufeinander zu einem Paket (12) vorgegebener Höhe (h) geschichtet; b) eine Vielzahl solcher Pakete (12) wird faserparallel hintereinander zur Bildung eines durch horizontale Zusammenpressung dicht an dicht gepackten Paketstranges (14) angeordnet, der eine weitgehend gleiche, der vorgegebenen Pakethöhe (h) entsprechende Stranghöhe aufweist; c) dieser Paketstrang (14) wird in seiner Längsrichtung, also quer zum jeweiligen Paket (12) und somit auch quer zur jeweiligen Holzfaserrichtung mit seiner vorlaufenden Stirnseite gegen einen stationären Scheibenzerspaner (15) kontinuierlich vorgefördert; d) hierbei wird auf das jeweils vorlaufende, von den Zerspanungsmessern (16) beaufschlagte Paket (12) eine horizontale, in Förderrichtung wirkende Druckkraft ausgeübt, der eine in einem horizontal einstellbaren Abstand zu den umlaufenden Zerspanungsmessern (16) einstellbare, in ihrer Größe dann aber konstant bleibende Vertikaldruckkraft überlagert wird; e) die so erzeugten Furnierstreifen weisen eine Streifenbreite auf, die der jeweiligen Brettstärke entspricht und eine Streifendicke, die bestimmt wird durch den eingestellten Messerschneidenvorstand (v) der in den Scheibenzerspaner (15) eingesetzten Zerspanermesser (16) sowie – in einem gewissen Bereich – durch die gewählte Vorschubgeschwindigkeit des Paketstranges (14) – und die gewählte Drehzahl der Messerscheibe f) die Vorschubgeschwindigkeit des Paketstranges (14) sowie die Schnittgeschwindigkeit werden so eingestellt, dass auf dem kontinuierlich, also ohne Totzeit beschickten Zerspaner (15) kontinuierlich diejenige Furnierstreifen-Menge erzeugt wird, die in der Formstation (31) – je nach herzustellender Platten- bzw. Balkenstärke – benötigt wird; g) die kontinuierlich erzeugten Furnierstreifen werden im kontinuierlichen Durchlaufverfahren getrocknet, nachfolgend beleimt und dann der Formstation (31) zugeführt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Umstellung der Produktion auf Platten anderer Plattenstärke, z.B. bei einer Verringerung auf Plattenstärken im Bereich 9,5 – 6,0 mm, im kontinuierlichen Betrieb durch Reduzierung der Paketstrang-Vorschubgeschwindigkeit sowie der Messerscheiben-Drehzahl bei gleich bleibendem Messerschneidenvorstand (v) erfolgt zur Erzeugung dünnerer Furnierstreifen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle zu zerspanenden Bretter (10) mit möglichst exakt gleicher Brettstärke hergestellt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei Unterbrechung in der Zerspanung die in der Formstation (31) benötigten Furnierstreifen aus einem Nassbunker (22) in den Transportweg (21) zum Trockner (20) eingespeist werden.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung mehrschichtiger Platten die Furnierstreifen vor ihrer Beleimung nach Streifenlänge in zumindest zwei Fraktionen separiert werden, die dann getrennt voneinander beleimt und anschließend abgelegt werden.
  6. Anlage zur Herstellung von Streifenholzplatten oder -balken aus Furnierstreifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit zumindest einem stationären Scheibenzerspaner (15) mit einer Rückstaubeschickung, einem Trockner (20), einem Beleimer (30), einer Formstation (31) und einer Heißpresse (35), dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Nassbunker (22) kleinerer Aufnahmekapazität zur Überbrückung einer etwaigen Zerspaner-Totzeit vorgesehen ist, und dass dieser Nassbunker (22) einen Bypass (23) für den kontinuierlichen Furnierstreifen-Transportweg (21) vom Zerspaner (15) über den einzigen Trockner (20) ohne Zwischenschaltung eines Trockenbunkers zur Formstation (31) aufweist.
  7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Nassbunker (22) mit Obenbeschickung und Obenentnahme ausgerüstet ist.
  8. Anlage nach Anspruch 6 oder 7 zur Durchführung eines Verfahrens nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass stromab vom Trockner (20) in den Furnierstreifen-Transportweg (21) ein Separator (25) geschaltet ist, der in ei nem Oberdeck (26) in Länge und Breite verstellbare Streifen-Durchlassöffnungen (27) für Kurzstücke und Feingut aufweist.
  9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Separator (25) ein als Sieb ausgebildetes Unterdeck (28) mit einer darunter angeordneten Absaugung (29) für das Feingut aufweist.
  10. Anlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberdeck (26) des Separators (25) stationäre, die genannten Streifen-Durchlassöffnungen (27) aufweisende Siebbleche (39) umfasst, auf denen verschiebbare Siebbleche (40) aufliegen, deren Streifen-Durchlassöffnungen (27') denen der stationären Siebbleche (39) entsprechen und mit diesen durch entsprechende Verschiebung der Siebbleche (40) ganz oder aber nur teilweise zur Deckung gebracht werden.
  11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die aufliegenden Siebbleche (40) gegenüber den stationären Siebblechen (39) in Längs- und Querrichtung stufenlos verschiebbar sind und so eine stufenlose Verstellung der Streifen-Durchlassöffnungen (27) nach Länge und Breite ermöglichen.
  12. Anlage nach einem der Ansprüche 6 – 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebe für den Paketstrang-Vorschub und die Scheibenrotation des Scheibenzerspaners (15) mit je einem Frequenzumrichter (18, 19) ausgestattet sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE4010307C2 (de) * 1990-03-30 1999-02-25 Dieffenbacher Gmbh Maschf Verfahren zum Herstellen von Massivholzplatten
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