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Die
Erfindung betrifft ein tragbares digitales Abspielgerät gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zum Betreiben eines solchen
tragbaren digitalen Abspielgeräts.
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1 zeigt schematisch ein
herkömmliches
digitales Audio-/Videoabspielgerät.
Unter Bezugnahme auf 1 basiert
das herkömmliche
digitale Audio-/Videoabspielgerät 1 auf
einem Festplattlaufwerk (HDD) 11. Abzuspielende Audio-/Videodaten,
z.B. Audio- und Videodateien, sind im HDD 11 gespeichert.
Das Abspielgerät
gemäß 1 umfasst weiter einen Flashspeicher 12 vom
NOR-Typ und einen dynamischen Speicher mit direktem Zugriff (DRAM) 13.
Der Flashspeicher 12 vom NOR-Typ wird verwendet, um Code
wie Urlade(Boot)-Code und ein Applikationsprogramm zu speichern,
und der DRAM wird als Arbeitsspeicher verwendet. Das Abspielgerät gemäß 1 ist ein tragbares Abspielgerät und wird
von einer Energie getrieben, welche von einer darin eingebetteten
Batterie 14 geliefert wird. Zudem umfasst das Abspielgerät gemäß 1 eine Audiosteuerschaltung 15,
welche mit einem externen Mikro fon und einem Lautsprecher verbunden
ist, einen Decoder 16, eine Benutzerschnittstelle, wie
eine Anzeigeeinheit, und eine USB-Schnittstelle 18 zum
Anschluss an einen Host. Nachfolgend wird die Funktionsweise des
in 1 dargestellten Abspielgeräts 1 unter Bezugnahme
auf ein in 2 dargestelltes
Speicherstrukturdiagramm und ein Flussdiagramm gemäß 3 detaillierter beschrieben.
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Eine
Mikroprozessoreinheit (MPU) oder Mikrocontrollereinheit (MCU) 19 führt unter
Verwendung des im NOR-Typ-Flashspeicher 12 gespeicherten
Bootcodes während
eines Einschaltvorgangs einen Urlade(Boot)-Vorgang aus. Dann wird unter der Steuerung
der MPU oder MCU 19 im Schritt S30 ein Hardwareinitialisierungsvorgang
ausgeführt.
Nach dem Abschluss des Hardwareinitialisierungsvorgangs wird das
HDD 11 im Schritt S40 initialisiert. Das bedeutet, dass
ein Hochfahrvorgang für
das HDD 11 ausgeführt
wird. Im nächsten
Schritt S50 werden Initialisierungsvorgänge eines Dateisystems und
von Software ausgeführt
(Schritt S60). Schließlich
werden Wiedergabedaten, d.h. vorher wiedergegebene Daten oder neu
wiederzugebende Daten, unter der Steuerung der MPU oder MCU 19 vom
HDD 11 zum DRAM 13 geladen.
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Das
Abspielgerät
speichert temporär
einen Teil der wiederzugebenden Daten, z.B. eine Audio-/Videodatei,
im RAM 13, um eine durch den Hochfahrvorgang des HDDs 11 verursachte
Verzögerung
zu minimieren. Ein fester Bereich des RAMs, in welchem der Teil
der wiederzugebenden Daten gespeichert ist, wird als Wiedergabe(Playback)-Pufferbereich
bezeichnet. Nach der Einschaltperiode tritt das Abspielgerät in einen
Gleitmodus ein, in welchem der Wiedergabevorgang angehalten wird.
Um den Energieverbrauch zu minimieren, wird während des Gleitmodus nur der
DRAM mit Energie versorgt und keines der anderen Elemente. Wenn das
Abspielgerät
auf die Anforderung eines Benutzers vom Gleitmodus in den Normalbetrieb
wechselt, wird der Wiedergabevorgang unter Verwendung der im Wiedergabepufferbereich
gespeicherten Daten wieder aufgenommen. Diese Art Wiedergabefunktion
wird als Warmurladevorgang bezeichnet.
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Wenn
nach einer bestimmten Zeitspanne während des Gleitmodus keine
Eingabe vorliegt, wechselt das Abspielgerät vom Gleitmodus in einen Abschaltmodus.
Wenn das Abspielgerät
kontinuierlich im Gleitmodus gehalten wird, d.h. in einem Zustand,
in welchem nur der DRAM mit Energie versorgt wird, verbraucht der DRAM 13 kontinuierlich
Energie, beispielsweise aufgrund der internen Auffrischungsvorgänge im DRAM.
Daher wechselt das Abspielgerät 1 automatisch
nach einer vorgebbaren Zeitspanne im Gleitmodus in den Abschaltmodus.
Wenn eine Übergangsfunktion
vom Gleitmodus in den Abschaltmodus nicht vorgesehen ist, verbraucht
das Abspielgerät
ständig
Energie, so dass die Laufzeit der Batterie 14 reduziert
wird. Wenn das Abspielgerät
in den Abschaltmodus eintritt, wird der Energieverbrauch beendet.
Da jedoch die Energieversorgung des DRAMs 13 während des
Abschaltmodus unterbrochen ist, gehen alle im DRAM gespeicherten
Informationen verloren. Wenn die Energie während des Abschaltmodus vom
Benutzer wieder angeschaltet wird, muss das Abspielgerät einen
Kalturladevorgang ausführen,
welcher die Schritte S10 bis S60 umfasst, wie in 3 dargestellt ist.
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Herkömmliche
tragbare Audio-/Videoabspielgeräte
unterstützen
allgemein eine sofortige Wiedergabefunktion, in welcher letzte Wiedergabedaten,
das sind die zuletzt im normalen Modus wiedergegebenen Daten, während eines
Warm-/Kalturladevorgangs erneut wiedergegeben werden. Es ist jedoch
ein DRAM mit einer großen
Kapazität
erforderlich, um eine Wiedergabepufferfunktion zu unterstützen und
so den HDD-Betrieb zu minimieren. Zusätzlich werden während des
Gleitmodus durch den Selbstauffrischungsbetrieb des DRAMs hohe Energiemengen
verbraucht. Zudem werden teure NOR-Typ-Flashspeicher verwendet,
um den Urladecode und ein Applikationsprogramm zu speichern. Ein
Kaltur ladevorgang verbraucht große Mengen an Energie und Zeit,
um einen Wiedergabevorgang vorzubereiten. Dies wird nachfolgend
detaillierter beschrieben.
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Der
vorher erwähnte
Kalturladevorgang wird während
der Schritte S20 bis S60 von 3 ausgeführt. Insbesondere
ist es allgemein bekannt, dass große Menge an Zeit und Energie
während
eines Datenkopiervorgangs für
einen HDD-Hochfahrvorgang und für
den Aufbau eines Wiedergabepuffers durch Übertragen der Wiedergabedaten
vom HDD zum DRAM verbraucht werden. Zudem sollten die wiederzugebenden
Daten vom HDD 11 wieder in den Wiedergabepufferbereich
des DRAMs 13 geladen werden, um die sofortige Wiedergabefunktion
bereitzustellen. Entsprechend stellen der hohe Energieverbrauch
und lange Wartezeiten für
die sofortige Wiedergabe Probleme in herkömmlichen Abspielgeräten dar.
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Als
technisches Problem liegt der Erfindung die Bereitstellung eines
tragbaren digitalen Abspielgeräts der
eingangs genannten Art und eines korrespondierenden Betriebsverfahrens
zugrunde, welche in der Lage sind, die oben beschriebenen Unzulänglichkeiten
des Standes der Technik zu reduzieren oder zu vermeiden, und welche
insbesondere Kaltbootvorgänge
in relativ kurzer Zeit und mit reduziertem Energieverbrauch ermöglichen.
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Die
Erfindung löst
dieses Problem durch die Bereitstellung eines tragbaren digitalen
Abspielgeräts
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und eines Betriebsverfahrens
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 17. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Vorteilhafte,
nachfolgend beschriebene Ausführungsformen
der Erfindung sowie das zu deren besserem Verständnis oben erläuterte,
her kömmliche
Ausführungsbeispiel
sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 ein
schematisches Blockdiagramm eines herkömmlichen digitalen Audio-/Videoabspielgeräts,
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2 ein
schematisches Blockdiagramm einer Speicherstruktur des in 1 dargestellten
Abspielgeräts,
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3 ein
Flussdiagramm zur Darstellung eines Betriebs des in 1 dargestellten
Abspielgeräts,
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4 ein
schematisches Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines digitalen
Audio-/Videoabspielgeräts
gemäß der Erfindung,
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5 ein
Flussdiagramm zur Darstellung eines Betriebs des Abspielgeräts gemäß 4,
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6 ein
schematisches Blockdiagramm zur Darstellung eines Datenflusses während eines
Kaltbootvorgangs in einer Speicherstruktur des Abspielgeräts gemäß 4,
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7 ein
Flussdiagramm zur Darstellung einer sofortigen Wiedergabefunktion
des Abspielgeräts
gemäß 4,
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8 ein
schematisches Blockdiagramm zur Darstellung eines Datenflusses während eines
sofortigen Wiedergabevorgangs in der Speicherstruktur des Abspielgeräts gemäß 4,
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9 ein
schematisches Blockdiagramm einer alternativen Speicherstruktur
eines Abspielgeräts
gemäß der Erfindung
und
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10 ein
Flussdiagramm zur Darstellung eines Prozesses zur Initialisierung
eines Festplattenlaufwerks während
eines Wiedergabevorgangs des Abspielgeräts von 4.
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In 4 ist
ein tragbares Audio-/Videoabspielgerät 100 gemäß den Prinzipien
der Erfindung dargestellt. Das tragbare Audio-/Videoabspielgerät 100 basiert
auf einem Festplattenlaufwerk (HDD) 110 und kann ein MP3-Abspielgerät, ein tragbares
Multimediaabspielgerät
(PMP) usw. umfassen. Wiederzugebende Audio-/Videodaten, z.B. Audio-/Videodateien,
sind im HDD 110 gespeichert. Das Abspielgerät umfasst
weiter einen NAND-Flashspeicher 120 en und ein DRAM 130.
Der NAND-Flashspeicher 120 wird
verwendet, um Code wie Bootcode und ein Applikationsprogramm zu
speichern. Zusätzlich
kann der NAND-Flashspeicher 120 strukturiert
sein, um einen Wiedergabepuffer und einen Codebereich für Applikationsprogramme
wie einen NAND-Flashtreiber,
eine Flashdateischicht (FTL), ein Dateiwiedergabeprogramm und/oder
einen Wiedergabepufferbereich zur Verfügung zu stellen, wie in 6 dargestellt
ist. Ein im Codebereich des NAND-Flashspeichers 120 gespeichertes
Applikationsprogramm kann unter Anwendung eines Schattierverfahrens
vom DRAM 130 ausgeführt
werden. Zusätzlich
kann das Abspielgerät 100 durch
Energie getrieben werden, welche von einer eingebetteten Batterie 140 angelegt
wird, und kann eine Audiosteuerschaltung 150, welche mit
einem externen Mikrofon und einem Lautsprecher verbunden ist, einen
Decoder 160, eine Benutzerschnittstelle 170, wie
eine Anzeigeeinheit, und eine USB-Schnittstelle 180 zum Anschluss
an einen Host umfassen.
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Da
Urladecode und ein Applikationsprogramm im NAND-Flashspeicher 120 gespeichert
sein können, ist
kein teurer VOR-Typ-Flashspeicher erforderlich. Zudem ist es möglich, die
Kapazität
des DRAMs von mehreren zehn Megabits (Mb) auf nur einige Mb zu reduzieren,
da der Wie dergabepuffer im NAND-Flashspeicher 120 und nicht
im DRAM 130 vorgesehen ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
eines Betriebsverfahrens für
das Abspielgerät 100 wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm von 5 und
das Speicherstrukturblockdiagramm von 6 beschrieben.
Wie aus 6 ersichtlich ist, können der
Bootcode und ein Applikationsprogramm im NAND-Flashspeicher 120 anstatt
in einem NOR-Typ-Flashspeicher
gespeichert werden.
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Während eines
Einschaltvorgangs im Schritt S110 führt eine MPU oder MCU 190 im
Schritt S120 unter Verwendung des im NAND-Flashspeicher 120 gespeicherten
Urladecodes einen Bootvorgang aus. Dann wird unter der Steuerung
der MPU oder MCU 190 im Schritt S130 ein Hardwareinitialisierungsvorgang
ausgeführt. Nach
dem Abschluss des Hardwareinitialisierungsvorgangs wird das HDD 100 im
Schritt S140 initialisiert. Das bedeutet, dass ein Hochfahrvorgang
für das
HDD 100 ausgeführt
wird. Dieser Zustand wird als „Bereitschafts(Standby)-Zustand" bezeichnet. Im nächsten Schritt
S150 wird ein Initialisierungsvorgang für ein Dateisystem und für Software
ausgeführt.
Schließlich
werden wiederzugebende Daten, d.h. vorher wiedergegebene Daten oder
neu wiederzugebende Daten, unter der Steuerung der MPU oder MCU 190 im
Schritt S160 vom HDD 110 in den Wiedergabepufferbereich
des NAND-Flashspeichers 10 geladen. Das bedeutet, dass
ein Teil der wiederzugebenden Daten im Wiedergabepufferbereich gespeichert
werden kann.
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In
einem Ausführungsbeispiel
können
im Wiedergabepufferbereich des NAND-Flashspeichers 120 gespeicherte
Daten Gegenstand eines direkten Zugriffs durch das DRAM 130 sein.
Anstatt die Daten vom Wiedergabepufferbereich im NAND-Flashspeicher 120 wiederzugeben,
können
Daten, z.B. eine Audio-/Videodatei, durch eine reguläre Einheit
in einen Arbeitsbereich des DRAMs 130 geladen und dann
wiedergegeben werden.
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Im
tragbaren Audio-/Videoabspielgerät 100 gemäß den erfinderischen
Prinzipien dieser Patentoffenbarung können ein Applikationsprogramm
wie ein Wiedergabeprogramm sowie ein Treiber für den NAND-Flashspeicher 120 im Codebereich
des NAND-Flashspeichers 120 gespeichert sein. Diese Treibersoftware
kann ein allgemein bekanntes Dateisystem, z.B. eine Flashtranslationsschicht
(FTL), oder ein einfacher Treiber zur Unterstützung von einfachen Lösch-, Lese-
und/oder Schreibvorgängen
sein. Die MPU oder MCU 190 gemäß den Prinzipien der Erfindung
kann eine VOR-Schnittstelle und eine NAND-Schnittstelle umfassen, um
eine Schnittstelle für
den NAND-Flashspeicher 120 bereitzustellen. Der NAND-Flashspeicher 120 kann
ein Standard-NAND-Flashspeicher
oder ein NAND-Flashspeicher mit einer VOR-Schnittstelle wie ein
OneNAND®-Flashbauelement
von Samsung sein.
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Eine
Ausführungsform
eines sofortigen Wiedergabebetriebs eines tragbaren Audio-/Videoabspielgerätes 100 gemäß den Prinzipien
der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme die auf 7, 8 und 10 beschrieben.
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Während des
normalen Betriebsmodus, in welchem ein oben beschriebener Wiedergabevorgang
ausgeführt
wird, tritt das Abspielgerät 100 in
den Gleitmodus ein, wenn der Wiedergabevorgang für eine vorbestimmte Zeitspanne
angehalten wird. Während
des Gleitmodus ist der Energieverbrauch aus der Batterie 140 minimiert,
d.h. nur das DRAM 130 wird mit Energie versorgt und die
Energieversorgung für
die anderen Elemente ist unterbrochen. Aber auch wenn die Energieversorgung
unterbrochen ist, bleiben die im Wiedergabepufferbereich des NAND-Flashspeichers 120 gespeicherten
Daten erhalten. Wenn der Benutzer das Abspielgerät veranlasst, vom Gleitmodus
in den normalen Modus zu wechseln, wird der Wiedergabevorgang auf
Basis der im Arbeitsbereich des DRAMs 130 gespeicherten
Daten wieder aufgenommen. Das heißt, dass ein Warmbootvorgang
ausgeführt
wird.
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Wenn
während
des Gleitmodus nach einer vorbestimmten Zeitspanne keine Eingabe
erfolgt, wechselt das Abspielgerät 100 vom
Gleitmodus in den Abschaltmodus. Vor dem Eintritt in den Abschaltmodus
werden die im Arbeitsbereich des DRAMs 130 gespeicherten
Wiedergabeinformationen, welche vorliegend als „sofortige Wiedergabedaten" bezeichnet werden,
unter der Steuerung der MPU oder MCU 190 in den NAND-Flashspeicher 120 gespeichert,
wie in 8 dargestellt ist. Wenn das Abspielgerät 100 in
den Abschaltmodus eingetreten ist, wird die Energieversorgung des
Systems vollständig
unterbrochen. Da die Energieversorgung des DRAMs 130 während des
Abschaltmodus unterbrochen ist, gehen alle im DRAM 130 gespeicherten
Informationen verloren.
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Wenn
ein Benutzer das Abspielgerät
während
des normalen Modus abschaltet, was bedeutet, dass vom normalen Modus
direkt in den Abschaltmodus umgeschaltet wird, wird der oben beschriebene
geordnete Abschaltvorgang auf die gleiche Weise ausgeführt, d.h.
ein Rückspeichervorgang
sofortiger Wiedergabedaten in den NAND-Flashspeicher. Im Gegensatz
dazu kann, wenn die Energie plötzlich
unterbrochen wird, der Rückspeichervorgang
der sofortigen Wiedergabedaten gesichert oder nicht gesichert sein.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
können
die sofortigen Wiedergabedaten letzte Wiedergabedaten ebenso wie
Daten vor/nach den letzten Wiedergabedaten umfassen.
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Wenn
ein Energieversorgungsschalter während
des Abschaltmodus leitend geschaltet wird oder Energie von der Batterie 140 bereitgestellt
wird, siehe Schritt S210 in 7, wird
im Schritt S220 unter Verwen dung des im NAND-Flashspeicher 120 gespeicherten
Bootcodes ein Bootvorgang ausgeführt.
Als nächstes wird
im Schritt 230 unter der Steuerung der MPU oder MCU 190 ein
Hardwareinitialisierungsvorgang ausgeführt. Nach dem Abschluss des
Hardwareinitialisierungsvorgangs wird im Schritt S240 der NAND-Flashspeicher 120 initialisiert.
In Übereinstimmung
mit den Prinzipien der Erfindung wird der Hochfahrvorgang nicht
während
des Übergangs
vom Abschaltmodus in den normalen Modus ausgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wird
ein Applikationsprogramm, welches zur Wiedergabe von Audio-/Videodaten
erforderlich ist, dem DRAM 130 abgeschattet. Dann werden
die im NAND-Flashspeicher 120 gespeicherten sofortigen
Wiedergabedaten in einen Arbeitsspeicherbereich des DRAMs 130 geladen.
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Nach
der Ausführung
des Ladevorgangs der sofortigen Wiedergabedaten in den DRAM 130 detektiert die
MPU oder MCU 190 im Schritt S270, ob die im Wiedergabepufferbereich
des NAND-Flashspeichers 120 gespeicherten Daten gültig sind
oder nicht. Verschiedene Verfahren können benutzt werden, um zu
bestimmen, ob die Daten gültig
sind. Während
eines normalen Übergangs
in den Abschaltmodus kann die MPU oder MCU 190 beispielsweise
die sofortigen Wiedergabeinformationen zusammen mit Flaginformationen
im NAND-Flashspeicher 120 speichern, welche anzeigen, dass
im Wiedergabepufferbereich gespeicherte Daten gültig sind. Auf die Flaginformationen
kann durch die MPU oder MCU 190 zugegriffen werden, wenn
die sofortigen Wiedergabedaten in den DRAM 130 geladen
werden oder bevor die sofortigen Wiedergabedaten geladen werden.
Beim Übergang
vom Abschaltmodus in den normalen Betriebsmodus kann die MPU oder
MCU 190 auf Basis der im NAND-Flashspeicher 120 gespeicherten
Flaginformation detektieren, ob die im Wiedergabepufferbereich des
NAND-Flashspeichers 120 gespeicherten Daten gültig sind.
Wenn die im Wiedergabepufferbereich des NAND-Flashspeichers 120 gespeicherten
Daten gültig
sind, werden Medien- oder Wiedergabedaten normal wiedergegeben,
welche aus dem Wiedergabepufferbereich des NAND-Flashspeichers 120 geladen
werden. In anderen Worten ausgedrückt, es wird ein sofortiger
Wiedergabevorgang ausgeführt.
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Zum
Schritt S270 zurückkommend,
sollte der Wiedergabepufferbereich nochmals konfiguriert werden, wenn
die im Wiedergabepufferbereich des NAND-Flashspeichers 120 gespeicherten
Daten nicht gültig
sind. Dies wird in den Schritten S290 bis S310 ausgeführt. Genauer
gesagt, das HDD 110 wird im Schritt S290 initialisiert.
Das heißt,
dass ein Hochfahrvorgang mit dem HDD 110 ausgeführt wird.
Nach der Ausführung
eines Initialisierungsvorgangs mit einem Dateisystem und einer Software
im Schritt S300 werden im Schritt S310 wiederzugebende Daten unter
der Steuerung der MPU oder MCU 190 in den Wiedergabepufferbereich
des NAND-Flashspeichers 120 geladen. Das heißt, dass
ein Teil der wiederzugebenden Daten im Wiedergabepufferbereich gespeichert
wird. Danach wird, wie oben beschrieben ist, ein Wiedergabevorgang
ausgeführt,
das heißt,
dass Wiedergabedaten vom Wiedergabepufferbereich des NAND-Flashspeichers
mit einer regulären Einheit
in den DRAM geladen werden.
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Wenn
ein Wiedergabevorgang ohne die Initialisierung des HDDs ausgeführt wird,
sollte das HDD initialisiert werden, um die nächsten wiederzugebenden Daten
in den Wiedergabepufferbereich dass NAND-Flashspeichers 120 zu kopieren.
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit,
dass sich die Bereitschaftszeit zum Kopieren der wiederzugehenden
Daten in den Wiedergabepufferbereich erhöht. Dies kann durch eine gleichzeitige
Initialisierung des HDDs während
eines Wiedergabevorgangs kompensiert werden. Das bedeutet, wie aus 10 ersichtlich
ist, dass, wenn im Schritt S400 ein Wiedergabevorgang ohne Initialisierung
des HDDs ausgeführt
wird, der HDD-Initialisierungsvorgang und die Initialisierungsvorgänge für das Dateisystem und
die Software in den Schritten S410 und S420 zur gleichen Zeit ausgeführt werden
können.
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Dann
können,
wenn eine Anforderung für
eine Aktualisierung des Wiedergabepufferbereichs im NAND-Flashspeicher 120 vorliegt,
Medien- oder Wiedergabedaten
vom HDD 110 ohne Verzögerung
oder Bereitschaftszeit im Schritt S440 in den Wiedergabepufferbereich
des NAND-Flashspeichers 120 kopiert
werden.
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Wie
oben ausgeführt
ist, verbraucht der Kaltbootvorgang des Abspielgeräts gemäß 1 gravierend Energie
und Zeit, da alle Informationen im Abschaltmodus verloren gehen.
Das bedeutet, dass alle Schritte gemäß 2 ausgeführt werden
müssen,
um vom Abschaltmodus in den normalen Betriebmodus zu wechseln. Zudem
erfordert der Kaltbootvorgang gemäß 2, dass
das HDD einen Hochfahrvorgang ausführt, und eine Rekonfiguration
des Wiedergabepuffers. Daraus resultiert, dass gravierend Energie
verbraucht wird und eine lange Bereitschaftszeit für einen
sofortigen Wiedergabevorgang erforderlich ist.
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Im
Gegensatz zum Abspielgerät
gemäß 1 kann
ein Abspielgerät
gemäß den Prinzipien
der Erfindung ohne Anlaufzeit für
das HDD und ohne Rekonfiguration des Wiedergabepuffers während eines
Kaltbootvorgangs für
eine sofortige Wiedergabe auskommen. Daher kann der Kaltbootvorgang
gemäß der Erfindung in
einer kurzen Zeitspanne ausgeführt
werden, beispielsweise in der gleichen Zeitspanne wie ein Warmbootvorgang.
Da ein erfindungsgemäßes Abspielgerät keinen
Hochfahrvorgang und keine Rekonfiguration des Wiedergabepuffers
während
eines Kaltbootvorgangs für
eine sofortige Wiedergabe erfordert, kann erreicht werden, den für den Anlaufvorgang
und die Rekonfiguration des Wiedergabepuffers erforderlichen Energieverbrauch
zu reduzieren. Daher kann ein System angesteuert und gleichzeitig
ein Wiedergabevorgang ausgeführt werden.
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Insbesondere
kann ein erfindungsgemäßer Kaltbootvorgang
den Energieverbrauch gravierend reduzieren, wenn ein Abspielgerät häufig die Betriebsarten
wechselt. Das bedeutet, dass der Anlaufvorgang des HDDs und die
Rekonfiguration der Wiedergabepuffer nicht erforderlich sind, wenn
Moduswechsel häufig
auftreten, z.B. vom Abschaltzustand in den normalen Zustand oder
vom normalen Zustand in den Abschaltzustand, das heißt, dass
der Kaltbootvorgang häufig
auftritt. Daher kann der Energieverbrauch von Kaltbootvorgängen reduziert
werden und folglich die Wiedergabezeit verbessert werden. Diese
Verbesserung des Energieverbrauchs kann für ein mögliches Ausführungsbeispiel
in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst werden.
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In
anderen Ausführungsformen
kann der DRAM 130 durch einen SRAM in der MPU oder MCU 190 ersetzt
werden, wie aus 9 ersichtlich ist. Dies kann
beispielsweise nützlich
sein, da das Applikationsprogramm und die Kapazität des als
Arbeitsspeicher benutzten DRAMs 130 nicht groß sind.
In diesem Fall kann der SRAM 200 als Arbeitspeicher benutzt
werden und/oder dazu, das Applikationsprogramm auszuführen.
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Erfindungsgemäß kann ermöglicht werden,
die Einheitskosten eines Abspielgeräts durch Entfernen eines teuren
NOR-Typ-Flashspeichers und durch Reduzieren der DRAM-Kapazität zu verringern.
Zudem kann ein Kaltbootvorgang für
eine sofortige Wiedergabe in einer kurzen Zeit ausgeführt werden,
welche ähnlich
derjenigen für
einen Warmbootvorgang ist. Des Weiteren kann der Energieverbrauch
dadurch reduziert werden, dass kein Anlaufvorgang und keine Rekonfiguration
des Wiedergabepuffers während
eines Kaltbootvorgangs erforderlich sind.