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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteils
an einer Waffe, wobei an der Waffe mindestens eine Montageplatte
angeordnet ist, die eine Ausnehmung aufweist, in die mindestens
ein mittelbar oder unmittelbar an der Vorrichtung angeordneter Pivotzapfen,
der einen Kopf und einen Schaft aufweist, mit seinem Kopf einsetzbar und
durch Drehen verrastbar ist.
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Vorrichtungen
der in Rede stehenden Art dienen beispielsweise, jedoch keineswegs
ausschließlich,
zur Anbringung einer Zieleinrichtung, beispielsweise eines Zielfernrohres
oder einer sonstigen optischen Zielhilfe, an einer Waffe, beispielsweise
einem Jagd- oder Sportgewehr. Ebenso ist beispielweise auch die
Befestigung sonstiger Zusatzteile wie zum Beispiel einer Beleuchtungseinrichtung
oder einer Einrichtung zur Entfernungsmessung denkbar.
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Üblicherweise
ist die Waffe zur Befestigung einer gattungsgemäßen Vorrichtung und damit beispielsweise
eines Zieleinrichtung mit zwei Montageplatten versehen, die in Laufrichtung
hintereinander an der Waffe angeordnet sind. Die Vorrichtung kann dann
in bekannter Weise zwei Montagefüße aufweisen,
die in ihrem Abstand dem Abstand der Montageplatten auf der Waffe
entsprechen. Dabei können
die Montagefüße unmittelbar
an dem zu befestigende Zusatzteil oder aber an einer die beiden
Montagefüße verbindenden
Brücke
angeordnet sein. Die in Laufrichtung gesehen vordere Montageplatte
weist eine Aufnehmung auf, in die ein sogenannter Pivotzapfen am
Vorderfuß der
Vorrichtung bei zur Laufrichtung verschwenkter Anordnung der Vorrichtung eingesetzt
werden kann und durch Verschwenken der Vorrichtung in eine Position,
die im wesentlichen parallel zur Laufrichtung verläuft, in
einen hintergriffartigen Eingriff in der Ausnehmung gebracht werden kann.
Der Hinterfuß der
Vorrichtung und/oder die hintere Montageplatte sind form- und/oder funktionskomplementär als Verriegelung
ausgebildet, mit der die Vorrichtung in der Montageposition lösbar fixiert werden
kann. Die Präzision
einer derartigen Montage hängt
im wesentlichen von der Anordnung von vorderer und hinterer Montageplatte
bzw. Vorder- und Hinterfuß einer
entsprechenden Montage bezüglich
der ihrer Winkelstellung zur Laufachse ab, da kleinste Winkelabweichungen
bereits bei Schussentfernungen von 30 m und mehr zu erheblichen
Treffpunktabweichungen führen
können.
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Nachteilig
bei einer derartigen Schwenkmontage ist, dass der Aufwand für die mechanische Nachbearbeitung
der Montageteile aufgrund von Fertigungstoleranzen und dergleichen,
insbesondere von Vorderfuß,
Pivotzapfen und/oder vorderer Montageplatte beträchtlich ist, so dass eine derartige Montage
nicht unbeträchtliche
Kosten verursacht.
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Insbesondere
wenn Zieleinrichtungen kurzer Bauart, wie beispielsweise sog. Rotpunkt-Visiere
linsenoptischer oder laseroptischer Bauart, beispielsweise nach
Art eines Hologramms Verwendung finden sollen, führt eine Schwenkmontage mit
zwei beabstandeten Montageplatten bzw. Montagefüßen zu optisch und präzisionsmäßig äußerst unbefriedigenden
Ergebnissen.
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Es
ist ferner bekannt, Zieleinrichtungen kurzer Bauart mittels einer
speziellen Montage auf der Hinterplatte einer vorbeschriebenen Montageanordnung,
also der Platte, die in Laufrichtung hinter der vorderen Montageplatte,
die zusammen mit dem Pivotzapfen eine Schwenkanordnung bildet, anzuordnen.
Dies ist jedoch aufwendig, da im Gegensatz zur Ausnehmung der vorderen
Montageplatte und dem entsprechenden Pivotzapfen, die im wesentlichen genormt
sind, die Verriegelung an der hinteren Montageplatte waffen- und
herstellerspezifisch ist. Zudem ist die Präzision üblicherweise unbefriedigend,
da bei der Befestigung an lediglich einer Montageplatte eine ausreichende
Wiederholgenaugkeit bei häufigem
Abnehmen und Aufsetzten bei den bekannten Einfußmontagen nicht gegeben ist.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, die die Befestigung eines
Zusatzteils, insbesondere einer Zieleinrichtung, an einer Waffe
bei einfacher und kostengünstiger
Bauweise mit verbesserter Präzision
bereits in Einfußbauweise
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach der Lehre des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
weist in an sich bekannter Weise einen Pivotzapfen auf, der an einer
Grundplatte, an der das Zusatzteil, also beispielsweise die Zieleinrichtung,
mittelbar, beispielsweise mittels Montageringen, oder unmittelbar
befestigt werden kann, angeordnet ist. Dabei ist der Pivotzapfen
in die Ausnehmung einer an der Waffe angeordneten Montageplatte
einsetzbar und durch Verdrehen verrastbar. Im Gegensatz zum Stand
er Technik, bei dem der Pivotzapfen drehfest an der Grundplatte
der Montagevorrichtung befestigt ist und erst durch Verschwenken
der gesamten Vorrichtung nach dem Einsetzen in die Ausnehmung in
die Verriegelungsstellung gebracht werden kann, ist gemäß der vorliegenden
Erfindung der Pivotzapfen an der Grundplatte, an der das Zusatzteil
befestigbar ist, relativ zu dieser zumindest geringfügig drehbar
angeordnet. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass zur Herstellung
einer Verbindung zwischen der Vorrichtung und der Waffe nicht mehr
die Grundplatte der Vorrichtung und damit die Vorrichtung insgesamt
verschwenkt wird, sondern lediglich die Grundplatte in genau vordefinierter
Position auf die Montageplatte aufgesetzt und durch Verdrehen lediglich
des Pivotzapfens verriegelt wird. Dabei kann diese Vorrichtung als
Einfußmontage,
insbesondere als Vorderfußmontage,
ausgebildet sein oder aber als Zweifußmontage, bei der ein oder
beide Füße in der
vorbeschriebenen Art ausgebildet sind.
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Der
Drehwinkel des Pivotzapfens gegenüber der Grundplatte ist grundsätzlich beliebig,
solange eine ausreichende Verriegelungswirkung erzielt wird. Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung jedoch beträgt der Drehwinkel
des Pivotzapfens gegenüber
der Grundplatte zwischen 0 und 180 Grad, vorzugsweise zwischen 45
und 135 Grad, und besonders bevorzugt im wesentlichen 90 Grad.
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Die
Verdrehung des Pivotzapfens kann beispielsweise mittels eines separaten
Werkzeugs, beispielsweise eines Schraubendrehers oder eines Schraubenschlüssels erfolgen.
Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
jedoch weist die Vorrichtung mindestens ein Betätigungselement auf, mit dem
der Pivotzapfen gegenüber
der Grundplatte drehbar ist. Dabei kann jeder Pivotzapfen ein eigenes Betätigungselement
aufweisen. Es ist jedoch auch ein gemeinsames Betätigungselement
für gegebenenfalls
mehrere oder alle Pivotzapfen denkbar.
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Das
Betätigungselement
kann beliebig, beispielsweise nach Art eines von Hand zu betätigenden Schraubenkopfes
oder dergleichen ausgebildet sein. Vorzugsweise jedoch ist das Betätigungselement
als Schwenkhebel ausgebildet, der mit dem Pivotzapfen drehmomentübertragend
gekoppelt ist. Dadurch sind auf einfache Weise die zum lösen und
Verbinden der Vorrichtung notwendigen Betätigungskräfte in die Vorrichtung einleitbar.
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Insbesondere
zum Ausgleich fertigungstechnisch bedingter unterschiedlicher Dicken
der Montageplatte im Bereich der Ausnehmung ist es von Vorteil,
wenn nach einer weiteren Ausführungsform
der Pivotzapfen in axialer Richtung, bezogen auf die Achse des Schaftes
des Pivotzapfens, zumindest geringfügig beweglich derart angeordnet
ist, dass der Kopf des Pivotzapfens in seinem Abstand zur Grundplatte einstellbar
ist.
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Nach
einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
der Schwenkhebel ein Hebelelement und einen zentralen Lagerbereich
auf, wobei der zentrale Lagerbereich mindestens einen bezüglich der
Schwenkachse im wesentlichen rotationssymmetrisch oder kreiszylindrischen ausgebildeten
Absatz aufweist, der in mindestens einer form- und funktionskomplementären Ausnehmung
in der Fläche
der Grundplatte, die zum Zusatzteil weist, radial und/oder axial
gelagert ist. Besonders von Vorteil ist es, wenn der Absatz gestuft
ausgeführt
ist, da dadurch eine hohe Kippsicherheit der Schwenkhebellagerung
erzielt und ein Klemmen zuverlässig
verhindert werden kann.
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In
grundsätzlich
beliebiger Weise kann der Schwenkhebel im wesentlichen auf der Oberfläche der
Grundplatte aufgesetzt sein. Vorzugsweise jedoch sind der Schwenkhebel
und die Ausnehmung in der Fläche
der Grundplatte derart ausgebildet, dass die zum Zusatzteil weisende
Oberseite des Schwenkhebels und die zum Zusatzteil weisende Oberfläche der
Grundplatte bündig
abschließen
und eine im wesentlichen ebene Fläche bilden. Dadurch wird zum
einen eine optische ansprechende Gestaltung erzielt und zum anderen
eine ebene Montagefläche
für die
Befestigung des Zusatzteils erhalten.
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Die
Endpositionen des Schwenkhebels, von denen die erste der Montageposition
und die zweite der Verriegelungsposition entspricht, können beispielsweise
durch Anschläge
gebildet oder optische Markierungen angezeigt werden. Nach einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung jedoch ist zur Festlegung einer derartigen End- bzw. Schwenkposition
in der Umfangsfläche
des wesentlichen rotationssymmetrisch oder kreiszylindrischen ausgebildeten
Absatzes mindestens eine Vertiefung vorgesehen, in die ein mittels
einer Feder in radialer Richtung, bezogen auf den Absatz, beaufschlagtes
in der Grundplatte gelagertes Verriegelungselement lösbar einbringbar
ist. Eine derartige Verriegelung nach Art einer Kugelrastverriegelung
legt nicht nur die zu erreichenden Positionen zuverlässig fest,
sondern gibt einem Benutzer auch ein zuverlässiges taktiles und/oder akustisches
Signal, dass die Endposition erreicht ist. Dabei kann für jede Endstellung
des Schwenkhebels jeweils eine eine rastartige Verriegelung bewirkende
Vertiefung vorgesehen sein.
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Die
drehmomentübertragende
Verbindung zwischen dem Schwenkhebel und dem Pivotzapfen kann in
einfachster Weise beispielsweise durch eine kraftschlüssige Verschraubung
erreicht werden. Nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
erfolgt diese Verbindung jedoch im wesentlichen formschlüssig dadurch,
dass der Schwenkhebel einen konzentrisch zur Schwenkachse in Richtung
des Pivotzapfens hervorspringenden Mitnehmerzapfen aufweist, der
mit einer den Mitnehmerzapfen in radialer Richtung ganz oder teilweise durchgreifenden
schlitzartigen Ausnehmung versehen ist, in die der dazu im wesentlichen
form- und funktionskomplementäre
Schaft des Pivotzapfens in drehmomentübertragenden Eingriff bringbar
ist.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weisen der
Mitnehmerzapfen des Schwenkhebels und der Schaft des Pivotzapfens jeweils
eine durchgehende zueinander und zur Schwenkachse koaxiale Bohrung
aufweisen, wobei die Bohrung des Pivotzapfens als Gewindebohrung ausgebildet
ist, in die eine den Mitnehmerzapfen durchgreifende Befestigungsschraube
einschraubbar ist. Dabei kann durch diese Schraubenanordnung zum
einen eine zuverlässige
Sicherung des Pivotzapfens gegen ein unbeabsichtigtes Lösen erreicht
werden und zum anderen kann mittels der Befestigungsschraube der
axiale Abstand von Schwenkhebel und Pivotzapfen und damit der Abstand
des Kopfes des Pivotzapfens von der Grundplatte eingestellt werden.
Mittels einer eine Konterschraube nach Art einer Madenschraube,
die durch den Kopf des Pivotzapfens in die Gewindebohrung einschraubbar
ist, kann die Befestigungsschraube gekontert und damit die Position
des Kopfes des Pivotzapfens gesichert werden.
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Vorzugsweise
ist die zur Montageplatte weisende Fläche der Grundplatte zumindest
bereichsweise als im wesentlichen ebene Anlagefläche ausgebildet. Dabei kann
diese ebene Anlagefläche
kreisringartig um die Schwenkachse bzw. den Pivotzapfen verlaufen.
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Die
Lagefixierung der Grundplatte der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf der Montageplatte kann
beispielsweise in einfacher Weise dadurch erfolge, dass auf der
Grundplatte aus dieser hervorragende Zentrierstifte vorgesehen sind,
die in entsprechende Bohrungen in der Montageplatte eingreifen, oder,
umgekehrt, auf der Montageplatte Zentrierstifte angeordnet sind,
die in Bohrungen der Grundplatte eingreifen. Nach einer weiteren
besonders bevorzugten Ausführungsform
hingegen weist die zur Montageplatte weisende Fläche der Grundplatte einen aus dieser
Fläche
im Bereich des Pivotzapfens diesen umgreifenden zumindest geringfügig vorspringenden bundartigen
Absatz auf, dessen Außenkontur
im wesentlichen der Innenkontur der Ausnehmung in der Montageplatte
entspricht. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der bundartige
Ansatz bei der Befestigung der Vorrichtung auf der Waffe in die
Ausnehmung der Montageplatte eingreift und so zum einen insbesondere
die in Schussrichtung wirkenden Axialkräfte (Rückstoß) aufnimmt als auch zum anderen eine
zuverlässige
Sicherung gegen unbeabsichtigtes Verdrehen bietet. Der bundartige
Ansatz wirkt somit als Anschlagkante oder Anschlagfläche.
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Nach
einem weiteren besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist mindestens ein Abschnitt des bundartigen Absatzes in seiner
Position derart veränderlich,
dass die Breite und/oder Länge
des Absatzes veränderbar
ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass damit durch Veränderung
der Geometrie des bundartigen Absatzes insgesamt, insbesondere durch
Veränderung
der Breite und/oder Länge
des Absatzes, ein einfacher Ausgleich von insbesondere fertigungsbedingten
Toleranzen der Maße
der Ausnehmung der Montageplatte erreicht werden kann.
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Vorzugsweise
ist der veränderliche
Abschnitt des bundartigen Absatzes auf einem Schieber angeordnet,
der in einer in der Grundplatte ausgebildeten Führung linear verschieblich
ist. Dabei kann ferner eine Verstell- und Fixiervorrichtung vorgesehen sein, mit
der der Schieber verschiebbar und in beliebiger Stellung fixierbar
ist.
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Nach
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Verstell- und Fixiervorrichtung eine Gewindespindel auf,
die an einem ersten Ende mit einem Rechtsgewinde und an ihrem gegenüberliegenden
zweiten Ende mit einem Linksgewinde versehen ist. Dabei greift das
erste Ende in eine im Schieber im Bereich seines vom bundartigen
Absatz wegweisenden Endes angeordnete Gewindebohrung und das zweite
Ende in die durchgehende Gewindebohrung einer an der Grundplatte
ausgebildeten oder an dieser befestigbaren Kontermutter derart ein,
dass die Gewindespindel durch die durchgehende Gewindebohrung in
der Kontermutter hindurch verdrehbar ist. Dabei ergibt sich bei
einem Verdrehen der Gewindespindel eine axiale Bewegung des Schiebers
in seiner Führung,
wodurch die Länge
und/oder Breite des bundartigen Absatzes einstellbar ist.
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Vorzugsweise
weist die zum Zusatzteil weisende Fläche der Grundplatte Mittel
zur Befestigung und/oder Lagefixierung des Zusatzteils auf, beispielsweise
Zentrierstifte, Zentrierbohrungen und/oder Gewindebohrungen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellender Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt
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1 in
schematischer seitlicher Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einer Zieleinrichtung, die auf die vordere Montageplatte einer
Waffe aufgesetzt ist;
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2 in
Ansicht von oben die Montageplatte nach 1 in schematischer
nicht maßstäblicher Darstellung;
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3 die
Vorrichtung nach 1 in Montagestellung in Ansicht
von unten;
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4 die
Vorrichtung nach 1 in einer der 3 entsprechenden
Darstellung in Verriegelungsstellung in Ansicht von unten;
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5 die
Vorrichtung nach 1 in Ansicht von oben;
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6 die
Grundplatte der Vorrichtung nach 1 in Ansicht
von oben;
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7 die
Grundplatte der Vorrichtung nach 1 in Ansicht
von unten;
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8 den
Schwenkhebel der Vorrichtung nach 1 in Ansicht
von unten;
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9 den
Schwenkheben nach 8 in Ansicht von oben;
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10 den
Schwenkhebel nach den 8 und 9 in seitlicher
Ansicht;
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11 den
Pivotzapfen der Vorrichtung nach 1 in schematischer
perspektivischer Darstellung; und
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12 die
Grundplatte der Vorrichtung nach 1 mit Schieber,
Gewindespindel und Kontermutter.
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In 1 ist
in teilweiser schematischer seitlicher Ansicht in strichlierten
Linien das Verschlussgehäuse 1 einer
lediglich angedeuteten Waffe 2 dargestellt. Am vorderen
Kopf 3 des Verschlussgehäuses ist eine Montageplatte 4 befestigt.
Auf dieser Montageplatte 4 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 5 angeordnet
und dort verriegelt. Weiter ist auf der Vorrichtung 5 eine
lediglich schematisch angedeutet Zieleinrichtung 6 befestigt.
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Die
Montageplatte 4 ist am Verschlussgehäuse 1 der Waffe 2 in
lediglich angedeuteter Weise verschraubt. In ihrer zur Vorrichtung 5 weisenden Fläche ist
die Montageplatte 4 mit einer durchgehenden Ausnehmung 6 versehen,
die durch jeweils zwei einander gegenüberliegende im wesentlichen
parallele Kanten 7, 7' bzw. gegenläufig bogenförmig gekrümmte Kanten 8, 8' begrenzt wird.
Die zu den Kanten 7 bzw. 7' parallel verlaufende Längsachse
der Ausnehmung 6 verläuft
quer zur Längsachse
der Waffe 2.
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Wie
aus den 1, 3 und 4 ersichtlich
ist, weist die Vorrichtung 5 eine Grundplatte 9 auf, auf
der die Zieleinrichtung 6 verschraubt ist. An der Grundplatte 9 ist
ein Pivotzapfen 10 vorgesehen, der gegenüber der
Grundplatte mittels eines Betätigungselementes
in Form eines Schwenkhebels 11 aus einer ersten Stellung
(3), die der Montagestellung, in der die Vorrichtung
von der Waffe abgenommen bzw. auf diese aufgesetzt werden kann,
in eine zweite Stellung (4), in der die Vorrichtung an
der Waffe verriegelt ist, verschwenkt werden kann. Dazu greift der
Kopf des Pivotzapfens 10, der in seiner Außenkontur
im wesentlichen der Innenkontur der Ausnehmung 6 entspricht,
in diese Ausnehmung ein und wird durch Verdrehen in die in 4 gezeigte Stellung
hintergriffartig verriegelt.
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In
der 5 ist die Vorrichtung 5 von oben, das
heißt
der zur Zieleinrichtung 6 weisenden Seite dargestellt.
Der Schwenkhebel 11 ist in einer in der Oberfläche der
Grundplatte ausgebildeten Ausnehmung 12 derart ausgebildet
und gelagert, dass die Oberfläche
des Schwenkhebels 11 mit der Oberfläche der Grundplatte 9 im
wesentlichen bündig
abschließt,
so dass eine im wesentlichen ebene Montagefläche zur Befestigung der Zieleinrichtung 6 erhalten
wird. Dabei sind an der Grundplatte 9 aus der Oberfläche vorspringende
Zentrierstifte vorgesehen, die zur Lagefixierung der Zieleinrichtung
dienen können.
Ebenso sind in der Grundplatte Gewindebohrungen 14 vorgesehen,
in denen die Zieleinrichtung verschraubt werden kann.
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Wie
insbesondere aus der 6 ersichtlich ist weist die
Ausnehmung 12 einen kreiszylindrischen Lagerbereich 15 und
einen sich nach außen
hin öffnenden
Schwenkbereich 16 auf. Der Lagerbereich 15 ist
konzentrisch zur Öffnung 17,
die zur Durchtritt des Schaftes des Pivotzapfens 10 dient
und koaxial zur Schwenkachse des Pivotzapfens 10 verläuft, ausgebildet
und weist einen ersten kreiszylindrischen Bereich 18 mit
größerem Durchmesser
und einen zweiten kreiszylindrischen Bereich 19 mit kleinerem Durchmesser
auf. Die im wesentlichen parallel zur Zeichenebene verlaufenden
Flächen
der Bereiche 18 und 19 sind als axiale Lagerflächen und
die Umfangsflächen
der Bereiche 18 und 19 als radiale Lagerflächen für den Schwenkhebel 11 ausgebildet.
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Der
Schwenkhebel 11, der in vergrößerter Darstellung in den 8 bis 10 dargestellt
ist, weist zunächst
einen zentralen Lagerbereich 20 und ein daran einstückig angeformtes
Hebelelement 21 auf. Der zentrale Lagerbereich 20 ist
mit zwei zueinender konzentrischen Absätzen 22 und 23 versehen,
die in Höhe
und Durchmesser den Bereichen 18 und 19 der Ausnehmung
der Grundplatte 9 derart entsprechen, dass der Schwenkhebel 11 mit
seinem zentralen Lagerbereich 20 in die Ausnehmung 16 einbringbar
und dort drehbar bzw. schwenkbar an den entsprechenden axialen und
radialen Lagerflächen
sich abstützend
zur Anlage bringbar ist.
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An
der zur Grundplatte 9 weisenden Unterseite des Schwenkhebels 11 ist
konzentrisch zur Schwenkachse ein zylindrischer Mitnehmerzapfen 24 angeordnet,
der die Öffnung 17 mit
zumindest geringfügig
radialem Spiel durchgreift. Der Mitnehmerzapfen ist mit einer schlitzartigen
den Mitnehmerzapfen 24 in radialer Richtung vollständig durchgreifenden
Ausnehmung 25 versehen. Der Pivotzapfen 10 (vgl.
insbesondere 11 weist einen Kopf 26 und
einen daran einstückig
angeformten Schaft 27 auf. Der Schaft 27 des Pivotzapfens 10 weist
eine Breite auf, die im wesentlichen der Breite der Ausnehmung 25 im
Mitnehmerzapfen 24 entspricht, so dass der Schaft des Pivotzapfens
im wesentlichen spielfrei drehmomentübertragend in den Mitnehmerzapfen
einsteckbar ist.
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Der
Pivotzapfen 10 ist mit einer den gesamten Pivotzapfen durchgreifenden
beidseitig offenen Gewindebohrung 28 versehen. Ebenso ist
der Mitnehmerzapfen 24 des Schwenkhebels einschließlich dem
Lagerbereich 20 mit einer durchgehenden beidseitig offenen
Bohrung 29 versehen, die koaxial zur Gewindebohrung 28 verläuft. Durch
die Bohrung 29 kann von der Oberseite her (9)
eine nicht dargestellte Befestigungsschraube gesteckt und unter
insbesondere axialer Fixierung des Pivotzapfenschafts im Mitnehmerzapfen
in die Gewindebohrung 28 eingeschraubt werden. Durch eine
von Seiten des Kopfes des Pivotzapfens 10 in die Gewindebohrung 28 eingeschraubte
nicht dargestellte Madenschraube kann die Befestigungsschraube in
beliebiger Stellung gekontert werden wodurch sich eine einfache
Einstellmöglichkeit
der Höhe
bzw. axialen Länge
des wirksamen Pivotzapfens und damit eine Anpassung an unterschiedliche
Montageplattendicken ergibt.
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Wie
weiter in den 1 und 6 angedeutet
ist, ist in der Grundplatte 9 eine Bohrung 30 ausgebildet,
die sich von der Außenfläche durchgehend bis
zur Umfangsfläche
des Bereichs 18 der Ausnehmung 12 erstreckt. In
dieser Bohrung 30 ist ein nicht dargestelltes federbelastetes
Verriege lungselement angeordnet, dass in eine dazu form- und funktionskomplementäre Vertiefung
in der Umfangsfläche
des Bereichs 22 des Schwenkhebels in Eingriff bringbar ist.
Damit wird eine leichte Verriegelung in entsprechender Endstellung
des Schwenkhebels ermöglicht.
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Wie
insbesondere der 7 zu entnehmen ist, weist die
zur Montageplatte 4 weisende Seite der Grundplatte 9 eine
im wesentlichen kreisringförmige gegenüber der
Grundplatte 9 zumindest geringfügig erhöhte Anlagefläche 31 auf,
die konzentrisch zur Schwenkachse angeordnet ist und zur definierten Auflage
auf der Montageplatte 4 dient. Im Bereich der Schwenkachse
bzw. des Pivotzapfens ist weiterhin ein bundartiger aus der Grundplattenebene
vorspringender Absatz 32 angeordnet, dessen Außenkontur im
wesentlichen der Innenkontur der Ausnehmung 6 der Montageplatte 4 entspricht,
so dass bei auf der Montageplatte 4 aufgesetzter Grundplatte 9 der
bundartige Absatz 32 im wesentlichen formschlüssig in die
Ausnehmung 6 eingreift. Sowohl die bogenförmig gekrümmten Bereiche 33 als
auch die Anschlagkanten 34 liegen dabei an den zugeordneten
Flächen
der Ausnehmung 6 an und bewirken dadurch eine Lagefixierung
der Grundplatte in der Plattenebene, insbesondere eine zuverlässige Sicherung
gegen Verdrehung.
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Um
eine einfache Anpassung der Abmessungen des bundartigen Absatzes
an unterschiedliche fertigungsbedingte Maßschwankungen der Ausnehmung 6 zu
ermöglichen,
ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ein Abschnitt des bundartigen Absatzes in seiner Position veränderbar
ausgebildet. Dazu weist, wie insbesondere aus den 7 und 12 ersichtlich
ist, die Grundplatte 9 eine schlitzartige lineare Führung 35 auf,
deren Längskanten 36 und 37 sich
hintergriffartig erweitern und insgesamt eine schwalbenschwanzartige
Führung
bilden. Ein dazu form- und funktionskomplementärer Schieber 38, der
an seiner Vorderkante einen Abschnitt 39 des bundartigen
Absatzes trägt,
ist in die Führung
einschiebbar und dort im wesentlichen frei positionierbar. Durch
die Position des Schie bers 38 kann in einfacher Weise die
Breite b des bundartigen Absatzes 32 eingestellt werden.
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Der
Schieber 38 ist mit einer Gewindebohrung 40 versehen,
die in der 12 a) lediglich angedeutet ist
und in Richtung der Schieberachse verläuft. Eine Gewindespindel 41,
die an ihrem ersten Ende mit einem Rechtsgewinde und an ihrem zweiten Ende
mit einem Linksgewinde versehen ist, ist mit ihrem ersten Ende in
die Gewindebohrung 40 des Schiebers eingeschraubt. Mit
ihrem zweiten Ende greift die Gewindespindel 41 in eine
durchgehende Gewindebohrung 42 einer Kontermutter 43 ein,
die mittels zweier Befestigungsschrauben 44 und 45 über die
Gewindebohrungen 46 und 47 in der Grundplatte
an dieser befestigbar ist. Wird nun die Gewindespindel 41 mittels
eines Inbusschlüssels,
der in die Gewindebohrung 42 der Kontermutter 43 von
außen eingreift,
betätigt,
so erfolgt eine dadurch indizierte Verschiebung des Schiebers und
damit eine Verstellung des bundartigen Absatzes.