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DE102006019994A1 - Verfahren zum Bereitstellen von Verpackungen eines Füll- oder Verpackungsgutes sowie Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Bereitstellen von Verpackungen eines Füll- oder Verpackungsgutes sowie Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens Download PDF

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DE102006019994A1
DE102006019994A1 DE102006019994A DE102006019994A DE102006019994A1 DE 102006019994 A1 DE102006019994 A1 DE 102006019994A1 DE 102006019994 A DE102006019994 A DE 102006019994A DE 102006019994 A DE102006019994 A DE 102006019994A DE 102006019994 A1 DE102006019994 A1 DE 102006019994A1
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packaging material
packaging
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Application number
DE102006019994A
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English (en)
Inventor
Volker Till
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KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
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Publication date
Application filed by KHS GmbH filed Critical KHS GmbH
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Priority to JP2009506984A priority patent/JP2009534268A/ja
Priority to MX2008013631A priority patent/MX2008013631A/es
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Priority to CNA2007800153096A priority patent/CN101432194A/zh
Priority to EP07724610A priority patent/EP2013089A1/de
Publication of DE102006019994A1 publication Critical patent/DE102006019994A1/de
Priority to US12/257,935 priority patent/US20100083615A1/en
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Abstract

Bei einem Verfahren zum Verpacken eines Verpackungs- oder Füllgutes in Verpackungen, die an einer Füll- oder Verpackungsstation aus einem dieser Station zugeführten Verpackungsmaterial vor und/oder während des Füllens mit dem Füllgut gebildet werden, erfolgt das Bedrucken des Verpackungsmaterials an einer in Zuführrichtung dieses Materials der Füll- oder Verpackungsstation vorausgehenden Druckstation.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf eine Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens gemäß Oberbegriff Patentanspruch 20.
  • Bekannt sind Produktions- oder Verpackungslinien mit Füll- oder Verpackungsstationen zum Verpacken eines Füllgutes in Verpackungen, die unmittelbar vor und/oder während des Einbringens des Füllgutes aus einem der Verpackungsstation zugeführten Verpackungsmaterial gebildet werden. Das Verpackungsmaterial ist beispielsweise ein ein- oder mehrlagiges Flachmaterial, z.B. ein kaschiertes mehrlagiges Verpackungsmaterial aus Karton, Kunststoff- und/oder Metallfolie, aus dem in der Füll- oder Verpackungsstation oder in einer dieser Station vorausgehenden Station die jeweilige Verpackung geformt wird, oder das Verpackungsmaterial ist ein schlauchförmiges Verpackungsmaterials, aus welchem in der Verpackungs- oder Füllstation oder in der vorausgehenden Station durch Verschließen und Abtrennen die jeweilige beispielsweise beutel- oder kissenartige Verpackung gebildet wird.
  • Füll- oder Verpackungsgut im Sinne der Erfindung sind beliebige Produkte, welche in derartigen Verpackungen verpackt werden können. Füll- oder Verpackungsgut im Sinne der Erfindung sind insbesondere auch flüssige, cremige oder pastöse Produkte, beispielsweise Nahrungsmittel und Getränke, wie Milch, Saft, Wein usw., aber auch nicht flüssige bzw. trockene Produkte, z.B. in Pulver- oder Granulatform usw.
  • Unabhängig von der Art der jeweiligen Verpackung und/oder des Füll- oder Verpackungsgutes wird zur Bildung der Verpackungen bisher ein bereits bedrucktes Verpackungsmaterial verwendet, dessen Aufdruck oder Ausstattung u.a. produkt- und/oder markenbezogen in bildlicher und/oder graphischer und/oder farblicher und/oder inhaltlicher Hinsicht sehr unterschiedlich ist. Es ist daher bisher u.a. erforderlich, beim Verpacken das dem jeweiligen Produkt zugeordnete Verpackungsmaterial zu wählen und beim Umstellen einer Verpackungs- oder Produktionslinie von einem Produkt auf ein anderes Produkt das Verpackungsmaterial zu wechseln.
  • Bekannt ist weiterhin ein Druckkopf, der zum Bedrucken von flachem Druckgut bestimmt ist und mit dem eine Vielzahl von Druckpunkten in einer Linie dicht nebeneinander bzw. in einem sehr geringen Abstand voneinander, beispielsweise wenigstens einhundertfünfzig Druckpunkte pro Zoll auf einer zu bedruckenden Oberfläche des Druckgutes erzeugt werden können, und zwar durch eine Vielzahl von individuell an steuerbaren Einzeldüsen. Die aktive Druckbreite dieses Druckkopfes, der auch unter der Bezeichnung „Tonejet" bekannt ist, ist lediglich abhängig von der Kapazität der Rechnungsleistung eines den Druckkopf ansteuernden Rechners. So sind Druckköpfe von 1,7-6,8 Zoll Druckbreite (entsprechend einer 256 Bit-Ansteuerung bzw. einer 1024 Bit-Ansteuerung) möglich. Mit diesem Druckkopf ist das Drucken eines zweidimensionalen Aufdrucks mit ausreichend großer Fläche durch Relativbewegung zwischen der zu bedruckenden Oberfläche und dem Druckkopf nur in einer einzigen Achsrichtung möglich.
  • Aufgabe der Erfindung ist, ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem die Bildung von mit einem Füll- oder Verpackungsgut gefüllten bedruckten Verpackungen in rationeller Weise, auch mit unterschiedlicher Ausstattung bzw. mit unterschiedlichem Aufdruck möglich ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens ist Gegenstand des Patentanspruches 20.
  • Eine Besonderheit des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass nicht nur für das Gesamterscheinungsbild der jeweiligen Verpackung unerhebliche Informationen, sondern zumindest ein wesentlicher Teil des Aufdrucks bzw. der Ausstattung der Verpackung unmittelbar vor dem Formen der Verpackung und/oder unmittelbar vor dem Füllen mit dem Füll- oder Verpackungsgut in einer Druckeinheit auf das Verpackungsmaterial, vorzugsweise auf das noch flache Verpackungsmaterial aufgebracht wird. Hierdurch ist es u.a. möglich, unter Verwendung ein und desselben Verpackungsmaterials als Ausgangsmaterial allein durch entsprechende Einstellung oder Umstellung der Druckeinheit die Ausstattung der Verpackungen zu ändern.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Druckeinheit so ausgebildet, dass sie das jeweilige Druckbild auf dem Verpackungsmaterial abhängig von der Ansteuerung durch eine elektronische Steuereinheit oder einen Rechner erzeugt, und zwar nach einer elektronischen oder von einem Datensatz softwaremäßig gebildeten und beispielsweise in einem Speicher der Steuereinrichtung oder des Rechners abgelegten Druckmaske. Durch Änderung dieser elektronischen Druckmaske ist die problemlose Änderung der Verpackungsausstattung möglich, und zwar in jeder Beziehung, d.h. u.a. inhaltlich, grafisch, farblich, bildlich, aber auch hinsichtlich Größe und Form des jeweiligen Aufdrucks.
  • Die Erfindung bietet also u.a. die Möglichkeit, im Bedarfsfall die jeweilige Verpackungsausstattung problemlos zu ändern und/oder zu aktualisieren, und zwar beispielsweise auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Produkt und/oder in Abhängigkeit von der jeweiligen Marke usw. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Größe des Auf drucks an die Größe der Verpackungen anzupassen bzw. angepasst auszuwählen oder aber auch während eines laufenden Prozesses den Aufdruck oder Teile des Aufdrucks zu verändern oder zu variieren.
  • Somit bietet die Erfindung auch die Möglichkeit den Ausdruck von einer produzierten Einheit zur nächsten produzierten Einheit, also beispielsweise von einem Behälter zum nächsten Behälter zu verändern.
  • Die Druckeinheit weist vorzugsweise wenigstens einen Druckkopf auf, der bevorzugt als „Tonejet"-Druckkopf oder aber als ein einem derartigen „Tonejet"-Druckkopf entsprechender Druckkopf ausgebildet ist. Ein derartiger Druckkopf besitzt an einem Druckbereich, der beim Drucken der zu bedruckenden Fläche gegenüberliegend in einem geringen Abstand von dieser Fläche angeordnet ist, eine Vielzahl von Einzeldüsen, die in einer Druckkopflängsachse dicht aufeinander folgend vorgesehen und jeweils von einer Düsenöffnung und von einer jeder Düsenöffnung zugeordneten Elektrode gebildet sind. Die im Druckkopf vorhandene Druckfarbe tritt an jeder Einzeldüse bzw. aus der zugehörigen Düsenöffnung erst dann aus, wenn beim Aktivieren einer Einzeldüse die dieser zugeordnete Elektrode mit einer elektrischen Spannung beaufschlagt wird, deren Polarität und oder Spannungspotential von der Polarität und/oder dem Spannungspotential des Druckkopfes oder der Druckfarbe im Druckkopf abweicht, sodass durch elektrostatische Kräfte eine bestimmte Menge an Druckfarbe aus der Düsenöffnung der aktivierten Einzeldüse ausgestoßen bzw. ausgebracht wird. Ein Druckkopf dieser Art wird nachstehend auch als „elektrostatischer Druckkopf" bezeichnet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Darstellung eine Verpackungseinheit in Form einer quaderförmigen Karton-Verpackung;
  • 2 in sehr schematischer Funktionsdarstellung eine Produktionsanlage zum Formen und Füllen der Verpackungseinheiten der 1;
  • 3 in schematischer Darstellung die als elektrostatische Druckköpfe ausgebildeten Druckköpfe einer Druckeinheit der Anlage der 2, zusammen mit dem zu bedruckenden Verpackungsmaterial;
  • 4 einen der Druckköpfe der Druckeinheit der 2 in Seitenansicht.
  • In den Figuren ist 1 eine aus einem ein- oder mehrlagigen Verpackungsmaterial 1.1, beispielsweise aus einem mit wenigstens einer Kunststoff- und/oder Metallfolie kaschierten Karton hergestellte und mit einem flüssigen Füllgut, beispielsweise mit ei nem Getränk (Milch, Milchprodukt, Saft, Wein usw.) gefüllte Verpackung, die an ihrer Außenfläche optisch mit einer Ausstattung versehen ist, die zumindest in Teilbereichen von wenigstens einem Aufdruck 2 gebildet ist. Dieser Aufdruck kann in unterschiedlichster Form ausgeführt sein, und zwar u.a. auch produkt- und/oder markenbezogen in bildlicher und/oder graphischer und/oder farblicher und/oder inhaltlicher Hinsicht.
  • Die 2 zeigt in sehr schematischer Darstellung eine Produktions- oder Abfüllanlage 3 zum Formen der Verpackungen 1 aus dem zunächst flachen Verpackungsmaterial 1.1, zum anschließenden Füllen der Verpackungen 1 mit dem flüssigen Füllgut und zum Verschließen der gefüllten Verpackungen 1. Zentrale Funktionseinheit der Produktionsanlage 3 ist eine Station bzw. Einheit 4, der das flache, bahnförmige Verpackungsmaterial 1.1 von einem Vorrat 5 z.B. in Form einer Rolle in Richtung des Pfeils A zugeführt wird und in der aus dem Verpackungsmaterial 1.1 die einzelnen Verpackungen 1 geformt, anschließend mit dem flüssigen Füllgut gefüllt und verschlossen werden. Die gefüllten und verschlossenen Verpackungen 1 werden dann entsprechend dem Pfeil B über einen Transporteur 6 der weiteren Verwendung, beispielsweise einer nicht dargestellten Packstation zugeführt, in der die Verpackungen 1 z.B. zu größeren Gebinden zusammengestellt werden.
  • In Förder- oder Vorschubrichtung A des Verpackungsmaterials 1.1 vor der Einheit 4 ist eine Druckstation 7 vorgesehen, an der das Verpackungsmaterial 1.1 zum Aufbringen der Aufdrucke 2 vorbeibewegt wird. Eine Besonderheit der Produktionsanlage 3 besteht darin, dass das Bedrucken des Verpackungsmaterials 1.1 erst unmittelbar vor der Verwendung dieses Materials, d.h. unmittelbar vor dem Formen der Verpackungen 1 erfolgt. Hierdurch besteht u.a. die Möglichkeit, als Verpackungsmaterial 1.1 ein neutrales Material zu verwenden, welches erst unmittelbar vor der Verwendung mit den für die Verpackungen 1 gewünschten Aufdrucken 2 versehen wird, oder aber ein Verpackungsmaterial, welches bereits teilweise bedruckt und/oder farblich, graphisch usw. gestaltet ist und dann unmittelbar vor der Verwendung noch mit den zusätzlichen Aufdrucken 2 versehen wird, um die für die Verpackungen 1 gewünschte Ausstattung zu erzielen.
  • Im Detail besteht die Druckstation 7 bei der dargestellten Ausführungsform in Lauf- oder Förderrichtung A des Verpackungsmaterials 1.1 aufeinander folgend aus einer Vorwärmeinheit 8, aus einer an die Vorwärmeinheit 8 anschießenden Druckeinheit 9 und aus einer an die Druckeinheit 9 anschließenden Einheit 10 zum Trocknen des jeweiligen Aufdrucks 2 bzw. des Druckbildes, und zwar in Abhängigkeit von der für die Aufdrucke 2 verwendeten Druckfarbe durch Erhitzen bzw. Wärmebehandlung und/oder durch UV-Behandlung usw.
  • Eine weitere wesentliche Besonderheit der Produktionslinie 3 besteht darin, dass die Druckeinheit 9 entsprechend den 3 und 4 aus mehreren Druckköpfen 11 besteht, die jeweils quer oder senkrecht zur Laufrichtung A des Verpackungsmaterials 1.1 in einem geringen Abstand oberhalb des bei der dargestellten Ausführungsform im Bereich der Druckstation 7 horizontal oder annähernd horizontal geführten Verpackungsmaterials 1.1 bzw. oberhalb der von dem Verpackungsmaterial 1.1 gebildeten Druckebene angeordnet sind. Die Druckköpfe 11 erstrecken sich dabei beispielsweise jeweils über die gesamte Breite des flachen Verpackungsmaterials 1.1.
  • Um eine möglichst hohe Druckleistung (Anzahl der Aufdrucke 2 je Zeiteinheit) mit einer möglichst optimalen Druckqualität zu erreichen, sind die Druckköpfe 11 bei dieser Ausführungsform als elektrostatische Druckköpfe ausgebildet. Für einen Mehrfarbendruck sind jeweils drei Druckköpfe 11 vorgesehen, von denen jeder zum Drucken eines Farbsatzes des Mehrfarbendruckes dient. Die Druckköpfe 11 enthalten somit in der Farbgebung unterschiedliche Druckfarben, z.B. Rot, Blau und Gelb. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, weitere Druckköpfe 11 an der Druckeinheit 9 vorzusehen, beispielsweise einen vierten Druckkopf 11 für schwarze Druckfarbe.
  • Wie die 3 und 4 zeigen, besteht jeder Druckkopf 11 im Wesentlichen aus einem Gehäuse 12, welches u.a. einen geschlossenen Innenraum 13 zur Aufnahme der flüssigen oder zähflüssigen Druckfarbe bildet. Jedes Gehäuse 12 ist so ausgeführt, dass sich der Innenraum 13 zu einem unteren Gehäuseabschnitt 12.1 trichter- oder keilförmig verengt. In diesem Gehäuseabschnitt 12.1, der sich über die gesamte Länge jedes Druckkopfes 11 bzw. des Gehäuses 12 erstreckt und parallel zu einer Gehäuse- oder Druckkopflängsachse DL und damit auch parallel zur Druckebene sowie senkrecht oder quer zur Förderrichtung A orientiert ist, ist eine Vielzahl von individuell ansteuerbaren Einzeldüsen 14 zum gesteuerten Ausbringen der Druckfarbe vorgesehen, und zwar in wenigstens einer Reihe in Richtung der Druckkopfachse DL aufeinander folgend und in dichter Anordnung, sodass beispielsweise einhundertundfünfzig Einzeldüsen 14 pro Zoll oder mehr an dem Gehäuseabschnitt 12.1 gebildet sind. Mit dem die Einzeldüsen 14 aufweisenden Gehäuseabschnitt 12.1 ist jeder Druckkopf 11 in dem erwähnten, vorgegebenen geringen Abstand oberhalb des zu bedruckenden Verpackungsmaterials 1.1 bzw. der Druckebene angeordnet.
  • Das Verpackungsmaterial 1 wird beim Drucken in Laufrichtung A kontinuierlich oder getaktet an dem jeweiligen Druckkopf 11 vorbeibewegt. Durch die erwähnte Orientierung der Druckköpfe 11 ist dabei die Vorschub- bzw. Laufrichtung A quer, bevorzugt aber senkrecht zur Druckkopflängsachse DL orientiert. Bei der dargestellten Ausfüh rungsform sind die Druckköpfe 11 weiterhin mit ihren Druckkopflängsachsen DL parallel zueinander angeordnet, und zwar bevorzugt in einer gemeinsamen horizontalen Ebene.
  • Jede Einzeldüse 14 besteht aus einer Öffnung 15 und aus einer dieser Öffnung zugeordneten nadelförmigen Elektrode 16, die achsgleich mit der Achse der Öffnung 15 angeordnet ist und mit geringem Abstand von dieser Öffnung innerhalb des Gehäuseinnenraumes 13 endet. Jeder Druckkopf 11 ist weiterhin so ausgebildet, dass zumindest während des Druckvorgangs die im Gehäuseinnenraum 13 aufgenommene Druckfarbe mit einem gewissen hydrostatischen Druck gegen die Öffnungen 15 der Einzeldüsen 14 ansteht. Der Querschnitt der Öffnungen 15 ist aber unter Berücksichtigung der Viskosität und/oder der Oberflächenspannung der Druckfarbe so gewählt, dass bei nicht aktivierter Einzeldüse 14 trotz des hydrostatischen Drucks Druckfarbe aus den Öffnungen 15 nicht austritt.
  • Die Elektroden 16 und damit auch die Einzeldüsen 14 sind über eine Steuereinrichtung 17 individuell ansteuerbar, und zwar in der Art, dass bei nicht aktivierter Einzeldüse 14 die entsprechende Elektrode 16 sich auf demselben elektrostatischen Potential befindet wie die Druckfarbe im Gehäuseinnenraum 13. Beim Aktivieren einer Elektrode 16 wird das Spannungspotential durch entsprechende Ansteuerung von der Steuereinrichtung 17 kurzzeitig oder impulsartig geändert, sodass über die Öffnung 15 Druckfarbe zur Erzeugung eines Druckpunktes 18 auf das Verpackungsmaterial 1.1 ausgebracht wird.
  • Da die Druckköpfe 11 mit ihrer Druckkopflängsachse DL quer bzw. senkrecht zur Vorschub- oder Laufrichtung A des Verpackungsmaterials 1.1 angeordnet sind, erfolgt der Druckauftrag auf dieses Materials jeweils in Reihen, die sie senkrecht zur Längserstreckung bzw. Laufrichtung A über die gesamte Breite des zu bedruckenden Bereichs erstrecken, und zwar fortschreitend in Vorschub- oder Laufrichtung A. Der bedruckte Bereich erstreckt sich beispielsweise über die gesamte Breite oder nahezu über die gesamte Breite des Verpackungsmaterials 1.1, sodass in der Druckstation 7 sämtliche Seiten der späteren Verpackung 1 bedruckt werden, wobei durch entsprechende Ansteuerung der Einzeldüsen 14 der Aufdruck beispielsweise so erfolgt, dass jede Seite der fertig gestellten Verpackung 1 dann einen optisch in sich geschlossenen Aufdruck aufweist und sich beispielsweise auch inhaltliche und/oder informative Bestandteile des Aufdrucks nicht über Kanten der aus dem Verpackungsmaterial 1.1 gebildeten Verpackung erstrecken. Auch andere Möglichkeiten der Gestaltung der Aufdrucke sind durch entsprechende Ansteuerung der Druckköpfe bzw. der Einzeldüsen 14 möglich.
  • Für das Bedrucken ist nur eine einzige Relativbewegung des Verpackungsmaterials 1.1 und dem jeweiligen Druckkopf 11 erforderlich, nämlich die Vorschubbewegung des Verpackungsmaterials. Aus diesen Gründen ist eine hohe Druckleistung erreichbar. Das jeweilige Druckbild wird in der Steuereinrichtung 17 rein digital für die entsprechende Ansteuerung der Einzeldüsen 14 erzeugt und ist in der Steuereinrichtung 17 bzw. in einem dortigen Speicher z.B. als digitaler Datensatz abgelegt.
  • Das Bedrucken des Verpackungsmaterials 1.1 mit der Druckeinheit 9 erfolgt beispielsweise so, dass der jeweilige Aufdruck und/oder die graphische und/oder farbliche Gestaltung und/oder Ausstattung des Verpackungsmaterials 1.1 vollständig durch die Druckeinheit 9 auf dem neutralen Verpackungsmaterial 1.1 erzeugt wird oder aber mit der Druckeinheit 9 ein bereits auf dem Verpackungsmaterial 1.1 vorhandener Aufdruck in einer gewünschten Weise ergänzt, beispielsweise mit einem sprachlichen, farblichen und/oder graphischen Zusatz versehen wird.
  • Durch das Bedrucken des Verpackungsmaterials 1.1 erst unmittelbar vor der Verwendung dieses Materials zur Bildung der Verpackungen 1 sowie durch die Ansteuerung der Druckeinheit 9 bzw. der dortigen Druckköpfe 11 von der elektronischen Steuereinheit 17 unter Verwendung von digital bzw. datenmäßig abgelegten Druckformen oder Druckmasken ergeben sich verschiedene vorteilhafte Möglichkeiten, d.h. u.a. die Möglichkeit einer schnellen Umstellung der Produktionslinie 3 auf unterschiedliche Produkte, einer Einstellung und/oder Anpassung der Größe der Aufdrucke 2 an die Größe der Verpackungen 1 usw. Weiterhin ist eine problemlose Umstellung der Aufdrucke 2 allein durch eine neue Programmierung und/oder eine Programmänderung der elektronischen Steuereinrichtung 17 möglich. Insbesondere besteht auch die Möglichkeit, während eines laufenden Prozesses die Aufdrucke 2 und damit die Ausstattungen der Verpackungen zu ändern, beispielsweise das Druckbild für jede Verpackung 1 neu zu gestalten, insbesondere auch in der Weise, dass sich jedes Druckbild aus einem konstanten bzw. gleich bleibenden Bestandteil und aus variablen Inhalten und/oder Informationen zusammensetzt. Die sich ändernden Druckbestandteile sind dann beispielsweise numerische oder alphanumerische Informationen, beispielsweise Informationen betreffend das Herstellungs- und/oder Mindesthaltbarkeitsdatum und/oder Informationen in Form eines Zahlencodes usw.
  • Es versteht sich, dass die Vorschubgeschwindigkeit des Verpackungsmaterials 1.1 zumindest im Bereich der Druckköpfe 11 durch die elektronische Steuereinrichtung 17 geregelt wird, und zwar synchron mit der Ansteuerung der Druckköpfe 11, um so ein eindeutiges Druckbild mit hoher Qualität zu erreichen. Es versteht sich weiterhin, dass im Bereich der Druckköpfe 11 Zentrier- und Führungsmittel für das Verpackungsmaterial 1.1 vorgesehen sind, um dieses Material im Bezug auf die Druckköp fe 11 optimal auszurichten, insbesondere aber auch um den vorgegebenen Abstand zwischen den Druckköpfen 11 und dem Verpackungsmaterials 1.1 exakt einzuhalten.
  • In der der Druckeinheit 9 bzw. den dortigen Druckköpfen 11 vorausgehenden Vorwärmeinheit 8 wird das Verpackungsmaterial 1.1 derart vorgewärmt, dass die Druckfarbe der von den einzelnen Druckköpfen 11 erzeugten Druck- und/oder Farbsätze zumindest soweit aushärtet, bzw. abbindet, dass ein unerwünschtes Vermischen der einzelnen Druckfarben oder Druck- und/oder Farbsätze vermieden ist. Die Vorwärmeinrichtung 8 kann zur Verbesserung des Aufdrucks hinsichtlich Kontrast und/oder Schärfe auch andere Elemente, beispielsweise ein nicht dargestelltes Korona-Element aufweisen, mit welchem das Verpackungsmaterial 1.1 zumindest an seiner zu bedruckenden Oberfläche vor dem Bedrucken elektrostatisch aufgeladen wird.
  • In der in Vorschub- oder Laufrichtung A auf die Druckeinheit 9 folgenden Einheit 10 erfolgt das Trocken bzw. Abbinden der Druckfarbe, und zwar durch Erhitzen oder auf andere geeignete Weise, beispielsweise durch Aushärten unter UV-Licht usw.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • So wurde vorstehend davon ausgegangen, dass das Verpackungsmaterial 1.1 ein Flachmaterial ist, aus welchem dann durch Abtrennen und Falten die einzelnen Verpackungen 1 gebildet werden. Grundsätzlich kann das Verpackungsmaterial 1.1 auch ein schlauchförmiges Material sein, aus welchem durch entsprechendes Abtrennen und Verschließen der einzelnen Verpackungen gebildet werden.
  • Weiterhin wurde vorstehend davon ausgegangen, dass nur eine Druckeinheit 9 vorgesehen ist. Selbstverständlich können auch mehrere Druckeinheiten verwendet sein, insbesondere auch in Laufrichtung A und/oder quer zur Laufrichtung A gegeneinander versetzt.
  • 1
    Verpackung
    1.1
    Verpackungsmaterial
    2
    Aufdruck
    3
    Produktionslinie
    4
    Einheit
    5
    Vorrat des Verpackungsmaterials 1.1
    6
    Transporteur
    7
    Druckstation
    8
    Vorwärmeinheit
    9
    Druckeinheit
    10
    Einheit zum Trocken der Druckfarbe
    11
    Druckkopf
    12
    Gehäuse
    12.1
    Gehäuseabschnitt
    13
    Gehäuseinnenraum
    14
    Einzeldüse
    15
    Öffnung
    16
    Elektrode
    17
    Steuereinrichtung
    18
    Druckpunkt
    A
    Vorschub- oder Laufrichtung des Verpackungsmaterials 1.1
    B
    Transportrichtung

Claims (34)

  1. Verfahren zum Bereitstellen von Verpackungen (1) beim Verpacken eines Füll- oder Verpackungsgutes, wobei die Verpackungen (1) in einer Füll- und Verpackungsanlage (4) aus einem zugeführten Verpackungsmaterial unmittelbar vor und/oder während des Füllens mit dem Füll- oder Verpackungsgut gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedrucken des Verpackungsmaterials (1.1) in wenigstens einer Druckstation (7) beim Zuführen dieses Materials erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedrucken des Verpackungsmaterials (1.1) in der wenigstens einen Druckstation (7) nach dem Abziehen dieses Materials von einem Vorrat (5) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterial (1.1) vor dem Bedrucken ein neutrales Material ohne Aufdruck ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterial (1.1) vor dem Bedrucken ein teilweise vorbedrucktes Material ist und dass durch das Bedrucken des Verpackungsmaterials (1.1) eine Ergänzung eines auf diesem Material bereits vorhandenen Druckbildes erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedrucken des Verpackungsmaterials (1.1) mehrfarbig erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedrucken des Verpackungsmaterials (1.1) unter Verwendung wenigstens einer Druckstation (7) oder einer Druckeinheit (9) erfolgt, die den Druck bzw. das Druckbild in Abhängigkeit von einer elektronischen Ansteuerung (17) erzeugt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckstation (7) oder Druckeinheit (9) das Druckbild in Abhängigkeit von in der Steuereinrichtung (17) elektronisch oder softwaremäßig abgelegten Druckmasken erzeugt.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckbild während eines Produktionsablaufs zumindest teilweise geändert oder variiert wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterials (1.1) quer zu einer Verpackungsmateriallängsrichtung oder quer zur Zuführrichtung (A) des Verpackungsmaterials (1.1) bedruckt wird, und zwar beispielsweise über die gesamte Breite oder einen Großteil der Breite des Verpackungsmaterials (1.1).
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedrucken unter Relativbewegung zwischen dem Verpackungsmaterial (1.1) und der Druckeinheit (9) oder wenigstens eines Druckkopfes (11) der Druckeinheit (9) erfolgt.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterials (1.1) relativ zur Druckeinheit (9) bzw. zu dem wenigstens einen Druckkopf (11) bewegt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Druckeinheit (9) wenigstens einen elektrostatischen Druckkopf (11) mit einer Vielzahl von individuell ansteuerbaren Einzeldüsen (14) zur gesteuerten Abgabe von Druckfarbe aufweist, und dass die Einzeldüsen (14) in wenigstens einer Reihe aufeinander folgend in einer Druckkopflängsachse (DL) angeordnet sind.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegung zwischen dem wenigstens einem Druckkopf (11) und dem Foliematerial (1.1) quer oder senkrecht zur Druckkopflängsachse (DL) erfolgt.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterial (1.1) beim Bedrucken horizontal oder wesentlich horizontal orientiert ist.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Druckkopf (11) oberhalb des zu bedruckenden Verpackungsmaterials (1.1) angeordnet ist.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens zwei, vorzugsweise wenigstens drei Druckköpfe (11).
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung eines Mehrfarbenaufdrucks mit jedem Druckkopf (11) ein Farbsatz dieses Aufdrucks erzeugt wird.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfarbe nach dem Aufbringen auf das Verpackungsmaterial (1.1) durch Energieeinwirkung, beispielsweise durch Erwärmen und/oder UV-Licht getrocknet bzw. abgebunden wird.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterial (1.1) vor dem Bedrucken erwärmt und/oder statisch aufgeladen wird.
  20. Vorrichtung zum Bereitstellen von Verpackungen (1) beim Verpacken eines Füll- oder Verpackungsgutes, wobei die Verpackungen (1) in einer Füll- und Verpackungsanlage (4) aus einem von einem Vorrat (5) zugeführten Verpackungsmaterial vor und/oder während des Füllens mit dem Füll- oder Verpackungsgut gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Vorrat (5) und einer Station (4) zur Bildung der Verpackungen (1) wenigstens eine Druckeinheit (9) für das Bedrucken des Verpackungsmaterials (1.1) vorgesehen ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Druckeinheit (9) für ein mehrfarbiges Bedrucken des Verpackungsmaterials (5.1) ausgebildet ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Druckeinheit (9) das Druckbild in Abhängigkeit von einer elektrischen Steuereinrichtung (17) erzeugt.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Druckeinheit (9) das Druckbild in Abhängigkeit von in der Steuereinrichtung (17) elektronisch oder softwaremäßig abgelegten Druckmasken erzeugt.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinheit (9) oder wenigstens ein Druckkopf (11) dieser Einheit das Verpackungsmaterial (1.1) zeilenweise quer zu seiner Längsrichtung bedruckt, und zwar beispielsweise über die gesamte Breite oder einen Großteil dieser Breite.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Erzeugung der Relativbewegung zwischen dem Verpackungsmaterial (1.1) und der wenigstens einen Druckeinheit (9) oder wenigstens eines Druckkopfes (11) dieser Druckeinheit (9) während des Bedruckens.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, gekennzeichnet durch Vorschubmittel, mit denen das Verpackungsmaterial (1.1) relativ zu der wenigstens einen Druckeinheit (9) bzw. zu dem dortigen wenigstens einen Druckkopf (11) bewegt wird.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Druckeinheit (9) zumindest einen elektrostatischen Druckkopf (11) mit einer Vielzahl von individuell ansteuerbaren Einzeldüsen (14) zur gesteuerten Abgabe von Druckfarbe aufweist, und dass die Einzeldüsen (14) in wenigstens einer Reihe aufeinander folgend in einer Druckkopflängsachse (DL) angeordnet sind.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Druckkopf (11) mit einer Druckkopflängsachse (DL) quer oder senkrecht zur der Vorschubbewegung (B) des Verpackungsmaterials (1.1) angeordnet ist.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterial (1.1) beim Bedrucken horizontal oder im Wesentlichen horizontal angeordnet ist.
  30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Druckkopf (11) oberhalb des Verpackungsmaterials (1.1) angeordnet ist.
  31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens zwei, vorzugsweise durch wenigstens drei Druckköpfe (11).
  32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung eines Mehrfarbenaufdrucks jeder Druckkopf (11) einem Farbsatz des Aufdrucks zugeordnet ist.
  33. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel (10) zum Trocknen der Druckfarbe nach dem Aufbringen auf das Verpackungsmaterial (1.1) durch Energieeinwirkung, beispielsweise durch Erwärmen und/oder durch UV-Licht.
  34. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel (8) zum Erwärmen und/oder zum elektrostatischen Aufladen des Verpackungsmaterials (1.1) vor dem Bedrucken.
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