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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Korrektur von menschlichen
Näglen,
insbesondere von Zehennägeln,
gemäß Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
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Zur
Behandlung von eingewachsenen oder eingerollten Nägeln, insbesondere
Großzehennägeln, wurden
als Alternative zur schmerzhaften und mit langen Genesungszeiten
verbundenen Operation (Emmert-Plastik) verschiedene Nagelkorrekturspangen
entwickelt. Diese sogenannten Orthonyxiespangen reduzieren die Krümmung der
Nagelplatte und entlasten dadurch den oftmals entzündeten Nagelfalz.
Die Schmerzen werden deutlich gemindert und eine Abheilung ermöglicht.
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Die
Wirkung dieser Nagelkorrekturspangen beruht auf Rückstellkräften, außermittigen
Zugkräften
oder auf Kombinationen dieser beiden Mechanismen.
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Folgende
Vorrichtungen zur Nagelkorrektur sind bisher bekannt und werden
zur Behandlung eingesetzt. Sie weisen jedoch entweder bezüglich ihrer Wirksamkeit
oder ihrer Anwendung einige Nachteile auf:
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Drahtspange aus einem
Teil (Fraserspange)
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Die
sogenannte Fraserspange ist eine einteilige Drahtspange, versehen
mit Häkchen,
welche unter den Nagelrand greifen und diesen mittels Rückstellkraft
anheben. Diese Spange muss vom Therapeuten für jeden Patienten individuell
angefertigt werden. Dies erfolgt unter erheblichem Zeitaufwand an einem
zuvor anhand eines Abdruckes herzustellenden Modell. Die Vorrichtung
wird von vorne auf den Nagel aufgeschoben, was eine exakte Anpassung auf
die Nagelbreite erfordert und zudem ein erhebliches Verletzungsrisiko
im engen oder gar entzündeten
Nagelfalz darstellt. Die Wirkungskraft kann bei dieser Vorrichtung
nur äußerst ungenau
und nur durch sehr erfahrene Anwender eingestellt werden. Eine Einstellung
der Kraft im angebrachten Zustand ist nicht möglich.
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Eine
Weiterentwicklung der Fraserspange stellt die dreiteilige Drahtspange
dar, welche aus zwei mit Häkchen
versehenen Schenkeln und einer in der Mitte anzubringenden Drahtschlaufe
besteht. Der Therapeut versieht die teilweise vorgefertigten Spangenschenkel
mit Häkchen
(oder passt diese im Falle einer industriellen Vorfertigung derselben
an die Nageldicke an) und formt die Spange entsprechend der Nagelkrümmung. Die
Schenkel werden einzeln unter den Nagelrand eingehängt und
mit der vorgefertigten Schlaufe verbunden, wodurch die Spangenbreite
an die Nagelbreite angepasst und die Spangenkraft stufenlos in Absprache
mit dem Patienten eingestellt werden kann.
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Die
Anwendung dieser Spangen erfordert großes Geschick des Therapeuten
und macht eine spezielle Schulung unumgänglich. Zudem muss die Spange
stets für
die jeweilige Nagelbreite ausgesucht oder angepasst werden.
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Auf
Grund der geringen Abmessungen ist zudem das Anbringen der Mittelschlaufe
relativ aufwändig.
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Auf
die Rückstellkraft
von Metall- oder Kunststoffelementen basierende Klebespangen werden
im vorgespannten Zustand auf die Nagelplatte aufgeklebt. Dafür muss die
Spange an den Nagel angedrückt
werden, was bei ohnehin schmerzhaft eingewachsenen Nägeln mit
erheblichen Schmerzen für den
Patienten verbunden sein kann. Bei zu geringem Anpressdruck hingegen
ist die Spange nicht ausreichend fixiert und kann sich wieder lösen.
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Je
nach System wird die Intensität
der Spangenkraft durch die Vorauswahl verschiedener Querschnitte
oder durch Verringerung der Spangendicke im aufgeklebten Zustand
variiert. Dies kann jedoch weder definiert noch stufenlos geschehen
und ist außerdem
nicht reversibel. Der Kraftangriff erfolgt zudem nicht in den äußersten
Randbereichen, da diese meist nicht sichtbar im Nagelfalz verborgen
liegen.
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Nagelkorrekturspange bestehend
aus 2 Ankerplättchen
mit einem losen Zugelement
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Eine
Vorrichtung bestehend aus zwei, auf den Nagel aufgeklebten Ankern,
welche durch ein loses Zugelement miteinander verbunden werden ist aus
der
DE 32 33 419 A1 bekannt.
Hier können
die Elemente zur Krafteinleitung im ungespannten Zustand auf die
Nagelplatte geklebt werden. Die Einstellung der Spangenkraft erfolgt über ein
elastisches Zugelement, wie zum Beispiel einen Gummiring, wobei
die Intensität
der Spangenkraft vom Abstand der Befestigungselemente und der Größe und Stärke des
Zugelements abhängt
und daher nicht genau und nicht stufenlos einstellbar ist.
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Auf
Grund der relativ hohen Ausführung
der Ankerplatten kann durch enge Schuhe Druck auf den Nagel übertragen
werden, zudem kann das nur lose befestigte Zugelement verloren werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Nagelkorrektur
zu schaffen, welche ohne aufwändige
Anpassungsarbeiten mit nur einer vorgefertigten Größe universell
und unkompliziert anwendbar ist, und mit der die erforderlichen
Spangenkräfte
in einfacher Weise stufenlos eingestellt werden können.
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Im
Laufe von Entwicklungsarbeiten im Rahmen der vorliegenden Erfindung
wurde festgestellt, dass es von besonderem Vorteil ist, eine Nagelkorrekturvorrichtung
so zu gestalten, dass durch Einwirkung einer stufenlos verstellbaren,
definierbaren Kraft ein Biegemoment auf die Nagelplatte übertragen
wird. Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn
hakenförmige
Krafteinleitungselemente mit mindestens einem flexibel ausgestalteten Verbindungselement
fest verbunden sind. Eine stufenlos verstellbare Zugkraft kann durch
Verkürzen des
oder der Verbindungselemente ausgeübt werden.
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Der
Gegenstand der Erfindung ist im Anspruch 1 definiert.
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Fortentwicklungen
und besondere Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Nachstehend wird die
Erfindung beispielhaft anhand einiger Zeichnungen näher erläutert:
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Dabei
zeigen:
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1 und 2 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Nagelkorrektur im montierten Zustand;
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3 und 4 Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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5 bis 7 das
Anbringen der Vorrichtung in der in 3 dargestellten
Ausführung;
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8 bis 11 Ausführungsbeispiele
der Krafteinleitungselemente;
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8 bis 11 alternative
Möglichkeiten zur
Verbindung des Krafteinleitungselements mit dem Verbindungselement;
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8, 10 und 11 Maßnahmen
zur Kippstabilisierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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12 bis 14 Handhabungshilfen
für die
Anwendung der Vorrichtung zur Nagekorrektur;
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Nachstehend
wird auf die in den Figuren dargestellten Ausführungsformen näher eingegangen.
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1 und 2 zeigen
die erfindungsgemäße Vorrichtung
im auf den Nagel montierten Zustand.
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Zur
Behandlung des eingewachsenen Nagels (4) einer Zehe (5)
sollen die Nagelränder
(3a, 3b) minimal angehoben werden, um den Nagelfalz (6)
zu entlasten. Hierfür
werden zwei hakenförmige Krafteinleitungselemente
(1a, 1b) unter die Nagelränder (3a, 3b)
eingehängt
und über
die Verbindungselemente (2a, 2b) aus Draht miteinander
verbunden.
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Durch
das definierte und stufenlose Verkürzen der freien Länge der
Verbindungselemente (2a, 2b) und die Fixierung
der eingestellten Position wird eine Zugkraft zwischen den Krafteinleitungselementen
(1a, 1b) erzeugt, welche außermittig am Nagel (4) angreift.
Auf den Nagel (4) wirkt dadurch ein Biegemoment, die Nagelränder (3a, 3b)
werden angehoben.
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Unterschiedliche Ausführungen
der Vorrichtung zur Nagelkorrektur
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Die 3 und 4 zeigen
unterschiedliche Ausführungen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In 3 ist
eine zweigeteilte Ausführung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Nagelkorrektur dargestellt. Mit jedem hakenförmigen Krafteinleitungselement
(1a, 1b) ist je ein Verbindungselement (2a, 2b)
fest verbunden. Für
die Nagelkorrektur kommen mindestens zwei dieser Kombinationen zum Einsatz,
wobei unter jeden der beiden Nagelränder (3a, 3b)
mindestens ein Haken eingehängt
wird.
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Die
Verbindungselemente (2a, 2b) können an ihren Enden mit Haken
oder Ösen
(7) versehen sein, um die Handhabung mit Werkzeugen zu
erleichtern.
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Alternativ
kann die Vorrichtung zur Nagelkorrektur, wie in 4 dargestellt,
einteilig ausgeführt sein.
Hierbei sind zwei hakenförmige
Krafteinleitungselemente (1a, 1b) mit je einem
Ende eines gemeinsamen Verbindungselementes (2) fest verbunden.
Das Verbindungselement (2) kann zur vereinfachten Handhabung
in Form einer Schlinge (8) ausgeführt sein.
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Anbringen der Vorrichtung
zur Nagelkorrektur
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In
den 5 bis 7 ist das Anbringen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in der in 3 dargestellten Ausführung an
den Nagel dargestellt.
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Zunächst wird,
wie in 5 dargestellt, die erste Spangenhälfte (9a)
mit dem Häkchen
(1a) unter den rechten Nagelrand (3a) eingehängt. Anschließend wird
mit der zweiten Spangenhälfte
(9b) am linken Nagelrand (3b) ebenso verfahren.
Hierbei kommt, wie in 6 ersichtlich, das Verbindungselement
(2b) der zweiten Spangenhälfte (9b) aus Sicht des
Anwenders hinter dem Verbindungselement (2a) der ersten
Spangenhälfte
(9a) zu liegen.
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7 zeigt
das Spannen der Vorrichtung mittels eines entsprechenden Werkzeuges
(10). Die Ösen
(7a, 7b) werden hierfür in den oberen Zapfen (11)
eingehängt,
die Verbindungselemente (2a, 2b) um den unteren
Zapfen (12) herumgeführt.
Durch stufenlose Vergrößerung des
Abstandes der beiden Zapfen (11, 12) wird der
Abstand zwischen den beiden hakenförmigen Elementen kontinuierlich
verkürzt,
bis die gewünschte
Zugkraft erreicht ist.
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Zur
Lagefixierung der eingestellten Länge wird das Werkzeug (10)
um mindestens 180° im
Uhrzeigersinn gedreht wodurch die beiden Verbindungselemente (2a, 2b)
dauerhaft miteinander verbunden werden.
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Außer dieser
formschlüssigen
Verbindung der Verbindungsteile ist ebenso eine kraft- oder stoffschlüssige Verbindung
möglich.
Hierfür
können
Verbindungselemente der unterschiedlichsten Materialien, wie beispielsweise
Draht, Kunststoff, Fäden
o.ä. verwendet
werden.
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1 zeigt
die fertig angebrachte Vorrichtung zur Nagelkorrektur nach dem Abtrennen
der überschüssigen Drahtreste
der Verbindungselemente.
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Das
Aufbringen der Spannung und die Fixierung der Lage können ebenso
durch das Verdrillen der Verbindungselemente erfolgen.
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Zur
endgültigen
Fixierung und zum Schutz vor Verletzungen wird die Verbindungsstelle
mit aushärtendem
Kunststoffmaterial abgedeckt.
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Ausführungsbeispiele der Krafteinleitungselemente
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Die 8 bis 11 zeigen
beispielhaft einige Ausführungen
der Krafteinleitungselemente (1).
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In
der in 8 dargestellten Ausführung besteht das Krafteinleitungselement
(1) aus federhartem Draht, welcher in Form eines Hakens
(13) vorliegt. Der in 8 abgebildete
Haken (13) ist grob vorgebogen und wird vom Anwender mittels
einer Spezialzange (bekannt aus GBM 20 2005 014 365.0) entsprechend
der Nageldicke nachgeformt. Ebenso ist eine Ausführung mit bereits fertig gebogenem
Haken denkbar.
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9 zeigt
die Vorrichtung in einer Ausführung,
bei welcher das Krafteinleitungselement (1) noch nicht
mit einem Haken versehen ist, sondern noch ein gerades Stück (14)
federharten Drahtes darstellt. Der Haken wird hier individuell vom
Anwender unter Zuhilfenahme von Werkzeugen angefertigt.
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Durch
eine Variation der Länge
des federharten Bereichs des Krafteinleitungselementes (1)
kann die Wirkung der Nagelkorrekturspange wahlweise durch reine
außermittige
Zugkraft oder eine Kombination von Zugkraft und Hebelwirkung realisiert
werden.
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In 10 ist
ein Krafteinleitungselement (1) als Formteil dargestellt,
welches an seinem Ende (15) hakenförmig ausgebildet ist. Dieses
Formteil kann aus Materialien wie Kunststoff, Metall oder Keramik
hergestellt sein und verschiedenste Formen aufweisen. Das Krafteinleitungselement
kann außerdem
eine an die Anatomie des Nagels angepasste Auflagefläche aufweisen,
welche zur Verbesserung der Handhabbarkeit mit dem Nagel verklebt
werden könnte.
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Die
feste Verbindung mit dem Verbindungselement (2) kann durch
Stoff-, Form- oder Kraftschluss hergestellt werden.
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Zur
besseren Handhabbarkeit kann das Krafteinleitungselement mit einem
Ansatz zur Manipulation mit Werkzeugen oder aber zur werkzeuglosen
Manipulation versehen sein.
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Alternative Möglichkeiten
zur Verbindung der Krafteinleitungselemente mit den Verbindungselementen
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Die 8, 10 und 11 zeigen
beispielhaft einige Möglichkeiten
zur festen Verbindung zwischen Krafteinleitungselementen und Verbindungselementen.
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8 zeigt
den Endbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Nagelkorrektur gemäß der in 3 dargestellten
Ausführung.
Die Vorrichtung besteht in dieser Ausführung vollständig aus
Draht, wobei dieser im Bereich des Krafteinleitungselementes (1)
federhart und damit elastisch verformbar, im Bereich des Verbindungselementes
(2) hingegen schlussgeglüht, d.h. plastisch verformbar
ausgeführt ist.
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Vorteilhaft
erweist sich zudem eine unterschiedliche Drahtstärke, welche für das Krafteinleitungselement
(1) im Bereich von ca. 0,4–0,5 mm Durchmesser und für das Verbindungselement
(2) bei ca. 0,3–0,4
mm Durchmesser liegt.
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Krafteinleitungselement
(1) und Verbindungselement (2) können aus
einem Stück
Draht hergestellt sein, welches in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlichen
Wärmebehandlungen
unterzogen wurde und dessen Durchmesser im Bereich des Verbindungsteiles
(2) gegebenenfalls spanend oder spanlos reduziert wurde.
Alternativ können
zwei Drähte
verschiedener Stärke
und unterschiedlichen Gefügezustandes
durch Schweißen
oder Löten
miteinander verbunden werden.
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10 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
mit einem als Formteil ausgeführten
Krafteinleitungselement (1). Das Verbindungselement (2)
aus Draht oder Kunststoff kann in dieses Formteil eingegossen, beziehungsweise
das Formteil an das Verbindungselement (2) angespritzt
werden. Das Verbindungselement kann zur Erhöhung der Verbindungsfestigkeit
mit dem Krafteinleitungselement (1) an seinem Ende beispielsweise
in Form eines Hakens ausgebildet sein.
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11 zeigt
eine Ausführung
mit formschlüssiger
Verbindung zwischen Krafteinleitungselement (1) und Verbindungselement
(2), wobei beide Elemente aus Draht bestehen. Der federharte
Draht des Krafteinleitungselements (1) und der weiche Draht
des Verbindungselementes (2) können durch Verhaken, Umwickeln
oder Verdrillen miteinander verbunden werden. Zum Schutz vor Lösen dieser Verbindung
kann die Fügestelle
(16) mit Kunststoff oder anderen Materialien eingegossen
oder ummantelt werden. Diese Umhüllung
(17) kann in beliebiger Form ausgebildet sein und gleichzeitig
zur verbesserten Handhabbarkeit und Lagestabilisierung der Vorrichtung
dienen.
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Maßnahmen zur Lagestabilisierung
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Um
ein Herausdrehen des Hakens unter dem Nagelrand während dem
Anbringen oder im Laufe der Therapie zu vermeiden, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
Elemente zur seitlichen Stabilisierung aufweisen.
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Dies
kann, wie in 8 dargestellt mit Hilfe einer
oder mehrerer beliebig geformter Ausbuchtungen (18) im
Draht geschehen, wobei dieser in eine oder beide Richtungen ausgebuchtet
sein kann.
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Gleichzeitig
wirkt diese Maßnahme
als elastische Komponente in der Zugrichtung, was sich vorteilhaft
auf die Therapie auswirken könnte.
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In
der in 11 abgebildeten Ausführung wird
die Ummantelung (17) der Fügestelle (16) gleichzeitig
zur Lagestabilisierung genutzt, indem diese an ihrer, dem Nagel
zugewandten Seite flach ausgeführt
ist.
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Manipulationshilfen
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Zur
Vereinfachung der Handhabung beim Anbringen der Vorrichtung zur
Nagelkorrektur kann diese mit Manipulationshilfen versehen sein.
Diese können
in das Krafteinleitungselement (1) integriert sein oder
an der Fügestelle
zwischen Krafteinleitungselement (1) und Verbindungselement
(2) vorgesehen werden. Die Manipulationshilfen können entweder
zur Handhabung mit Werkzeugen oder zur werkzeuglosen Handhabung
dienen.
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Sowohl
die in 10 dargestellte Ausführung des
Krafteinleitungselementes als Formteil als auch die Ummantelung
(17) der Fügestelle
(16) der in 11 dargestellten Ausführung bieten
beispielsweise als Kunststoff-Spritzgussteil mehrere Möglichkeiten,
Handhabungshilfen zu integrieren.
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Beispielsweise
kann ein derartiges Formteil (19) zum Greifen mit einer
Pinzette, wie in 12 dargestellt, an den Seitenflächen parallele
Flanken (20a, 20b) aufweisen, welche zusätzlich konkav
gewölbt
sein können.
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Zur
vorübergehenden
Fixierung der Krafteinleitungselemente während des Anbringens der Vorrichtung
zur Nagelkorrektur kann die nagelseitige Oberfläche der Ummantelung der Fügestelle
(17; 11) mit Haftklebstoff versehen
werden.
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13 und 14 zeigen
Manipulationshilfen zum werkzeuglosen Einhängen der Krafteinleitungselemente.
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In 13 ist
das als Formteil ausgeführte Krafteinleitungselement
(1) mit einem Ansatz (21) versehen, welcher mit
den Fingern gegriffen werden kann und nach dem Anbringen der Spange
abgetrennt wird.
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In 14 dient
ein Drahtbügel
(22) als Greifhilfe. Hierfür kann der Draht des Krafteinleitungselementes
(1) über
die Fügestelle
aus der Ummantelung (17) hinaus verlängert werden und als Greifhilfe
dienen. Der Drahtbügel
(22) wird nach dem Einhängen abgetrennt.
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Vorteile der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Nagelkorrektur
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Gegenüber den
bisher bekannten, herkömmlichen
Verfahren und Vorrichtungen weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Nagelkorrektur einige Vorteile auf.
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Durch
ihre schnelle und einfache Anwendung wird diese Nagelkorrekturspange
der Anforderung der Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen, podologischen und
kosmetischen Praxis gerecht.
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Durch
die bereits bestehende feste Verbindung der Krafteinleitungselemente
mit einem beziehungsweise mehreren Verbindungselementen kann hier
auf das komplizierte Anbringen eines losen Verbindungselementes,
wie es bei herkömmlichen,
dreigeteilten Drahtspangen der Fall ist, verzichtet werden.
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Durch
ein im Verhältnis
zum Krafteinleitungselement sehr langes Verbindungselement kann
außerdem
auf eine Anpassung der Nagelkorrekturspange an die Nagelkrümmung verzichtet
werden, da die Vorrichtung nahezu im gesamten Auflagebereich auf
der Nagelplatte aus weichem, flexiblem Material besteht, welches
sich beim Aufbringen der Zugkraft selbst an die Nageloberfläche anlegt.
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Hierdurch
wird der Einsatz eines bereits teilweise oder vollständig geformten
Häkchens
möglich, wobei
hierfür
auf Grund des im Verhältnis
sehr kurzen Krafteinleitungselementes nur eine Spangengröße erforderlich
ist.
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Durch
die im Bereich des Verbindungselementes flexible Ausführung der
Nagelkorrekturspange können
die Häkchen
auch bei einer einteiligen Ausführung
der Vorrichtung direkt an der Wirkstelle unter den Nagelrand eingehängt werden
und müssen nicht,
wie die bekannte einteilige Drahtspange von vorne auf den Nagel
aufgeschoben werden. Zusätzliche
Schmerzen beim Anbringen der Vorrichtung werden hierdurch vermieden.
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Bei
der Aktivierung der Nagelkorrekturspange wird die Zugkraft direkt
auf das Verbindungselement aufgebracht und nicht, wie bei bekannten
Spangen durch ein zusätzliches Spannelement.
Durch das kontinuierliche Verkürzen
des Verbindungselements kann die Zugkraft und damit das Biegemoment
auf den Nagel stufenlos eingestellt werden. Dies kann in Absprache
mit dem Patienten erfolgen und ist bis zum Kürzen des Verbindungselementes
(siehe 1) reversibel.
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Auf
Grund ihrer sehr flachen Bauweise wird diese Vorrichtung zur Nagelkorrektur
auch in engen Schuhen nicht als störend empfunden.