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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schraube für eine Spannvorrichtung zum
Festspannen eines Werkstücks,
eine Spannvorrichtung mit einer solchen Schraube und ein Verfahren
zum Festspannen eines Werkstücks.
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Aus
dem Vorrichtungsbau sind unterschiedliche Spannvorrichtungen zum
Positionieren, Halten und Festspannen eines Werkstücks an dem
Bearbeitungsort, wie beispielsweise dem Tisch einer Werkzeugmaschine,
bekannt. Diese umfassen in der Regel ein Auflageteil, auf das das
Werkstück
aufgelegt werden kann, einen oder mehrere Anschläge an dem Auflageteil, an denen
das Werkstück
anliegt, und ein oder mehrere Spannmittel zum Drücken des Werkstücks gegen
die Anschläge.
Ein derartiges Spannmittel kann beispielsweise ein nockenartiges
Spannmittel sein, das drehbar an dem Auflageteil angeordnet ist
und mit Hilfe eines Hebels gedreht werden kann, so dass der Nocken
in Abhängigkeit
von seiner Drehstellung seitlich gegen das Werkstück drückt, um
dieses festzuspannen. Derartige Spannmittel sind sehr groß und mehrteilig
aufgebaut, so dass eine Platz sparende Anordnung innerhalb des Bearbeitungsbereichs
kaum möglich
ist.
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Um
eine Platz sparende Anordnung im Bearbeitungsbereich zu ermöglichen,
wurden variable Anschläge entwickelt,
die sich aus einer Schraube und einem Anschlagklotz zusammensetzen.
Der Anschlagklotz weist eine durchgehende Bohrung auf, durch die
die Schraube hindurchgeführt
und in ein Innengewinde in dem Auflageteil geschraubt ist. Die Schraube
arretiert den Spannklotz auf dem Auflagetisch, wobei der Anschlagklotz
seitlich an dem Werkstück
anliegt. Um unterschiedlichen Werkstückgrößen gerecht zu werden, kann
der Anschlagklotz, der beispielsweise als Messing-Sechskant ausgebildet ist
und dessen Kanten einen unterschiedlichen Abstand zu der Schraubenmitte
aufweisen, vor dem Festschrauben in die gewünschte Position gedreht werden.
Die bekannte Lösung
kann jedoch nicht als aktives Spannmittel, über das eine Kraft auf das Werkstück ausgeübt wird,
verwendet werden, sondern dient vielmehr als Anschlag.
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Demgegenüber ist
aus der Praxis ein echtes Spannmittel bekannt, das einen ähnlichen
Aufbau aufweist. Die bekannten Spannmittel umfassen eine Schraube
und einen Spannklotz, wobei der Spannklotz eine durchgehende Bohrung
aufweist, durch die die Schraube hindurchgeführt und in ein Innengewinde
in dem Auflageteil geschraubt ist. Ist die Schraube tief genug eingeschraubt,
so liegt der Schraubenkopf in einer Vertiefung innerhalb des Spannklotzes
ein. Im Vergleich zu herkömmlichen
Schrauben ist der Schraubenkopf, der einen kreisförmigen Umfang
aufweist und konisch ausgebildet ist, exzentrisch an dem Schraubenschaft
angeordnet. Durch das Eindrehen der Schraube drückt die Schraubenkopfflanke
somit gegen die Innenseite der Vertiefung in dem Spannklotz, so
dass der Spannklotz in Abhängigkeit von
der Drehstellung der Schraube bzw. des Schraubenkopfes zu den Seiten
bewegt wird. Auf diese Weise kann der Spannklotz seitlich bewegt
werden und eine Kraft auf das Werkstück ausüben, die letztlich zu einem
Festspannen des Werkstücks
führt.
Derartige Spannmittel mit entsprechenden Schrauben sind bei spielsweise
aus der
US 5,718,421 oder
der
US 4,805,888 bekannt.
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Das
zuvor beschriebene Spannmittel hat sich aufgrund seiner kleinen
Bauweise bewährt,
ist jedoch mit einigen Nachteilen behaftet. So ist der Aufbau noch
immer zu komplex, als dass eine besonders einfache Handhabung und
geringe Produktkosten erzielt werden können. Darüber hinaus bewirkt der exzentrische
Schraubenkopf mit dem kreisförmigen
Umfang, dass die Schraube bereits durch eine Drehung um 180° von der
ersten Position, in der die geringste seitliche Kraft auf den Spannklotz
ausgeübt wird,
in die zweite Position gelangt, in der die größte seitliche Kraft auf den
Spannklotz ausgeübt
wird. Während
einer Drehung um weitere 180° nimmt
die Kraft bereits wieder ab bis die Schraube wieder in die erste
Position gelangt. Des Weiteren ist es für die Bedienungsperson nur
schwer auszumachen, wann die Schraube die erste oder zweite Position
erreicht hat. Aus den beiden vorgenannten Gründen ist die Handhabung bzw.
Bedienung der Schraube erschwert.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schraube
für eine
Spannvorrichtung zum Festspannen eines Werkstücks zu schaffen, die einen
einfachen Aufbau hat, günstig
in der Herstellung ist, ein sicheres Festspannen des Werkstücks gewährleistet
und vor allem eine einfache und flexible Handhabung erlaubt. Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Spannvorrichtung
zum Festspannen eines Werkstücks
mit diesen vorteilhaften Eigenschaften zu schaffen. Darüber hinaus
besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, ein Verfahren zum Festspannen
eines Werkstücks
mit diesen vorteilhaften Eigenschaften anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1, 12 bzw. 17 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Schraube
für eine Spannvorrichtung
weist einen Schraubenkopf mit umlaufender Schraubenkopfflanke auf.
Ferner umfasst die Schraube einen Schraubenschaft mit einem Gewinde.
Der Schraubenkopf weist einen Schraubenkopfquerschnitt mit in radialer
Richtung unterschiedlichen Abständen
zwischen der Längsachse des
Schraubenschaftes und dem Umfang des Schraubenkopfquerschnitts auf.
Der Schraubenkopf verjüngt
sich in Richtung des Schraubenschaftes, so dass die umlaufende Schraubenkopfflanke
gegenüber
der Längsachse
des Schraubenschaftes schräggestellt
ist. Um den seitlichen Druck auf das Werkstück langsam durch das Eindrehen
der Schraube zu vergrößern, werden
die Abstände
zwischen der Längsachse
des Schraubenschaftes und dem Umfang des Schraubenkopfquerschnitts
in Umfangsrichtung größer. Der
Umfang des Schraubenkopfquerschnitts hat ferner einen spiralförmigen Verlauf.
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Die
erfindungsgemäße Schraube
kann in eine Spannvorrichtung eingeschraubt werden, wobei die umlaufende
Schraubenkopfflanke gegen das Werkstück drückt. Dank der Schrägstellung
kann die Schraubenkopfflanke von oben gegen das Werkstück drücken, während die
unterschiedlichen Abstände
in radialer Richtung einen seitlichen Druck auf das Werkstück in Abhängigkeit
von der Drehstellung der Schraube bewirken. Es ist somit ein sehr
sicheres Festspannen des Werkstücks
möglich.
Indem die Schraubenkopfflanke unmittelbar gegen das Werkstück drückt, kann
durch die Drehbewegung ferner eine Kraft in Umfangsrichtung des
Schraubenkopfes auf das Werkstück
ausgeübt
werden, wodurch das Festspannen weiter gefördert wird. Da auf einen Spannklotz,
der zwischen Schraube und Werkstück angeordnet
ist, gänzlich
verzichtet werden kann und die Schraube einstückig ausgebildet ist, sind
die Herstellungskosten gering, während
die Handhabung stark vereinfacht ist. Durch den spiralförmigen Verlauf
entsteht ferner eine Abstufung am Übergang zwischen dem größten Abstand
und dem kleinsten Abstand zwischen der Längsachse des Schraubenschaftes
und dem Umfang des Schraubenkopfquerschnitts. Diese Abstufung dient
auch als visuelles Hilfsmittel für
die Bedienungsperson. Die Bedienungsperson kann ermitteln, wie weit
die Schraube noch gedreht werden kann, bevor der maximale seitliche
Druck auf das Werkstück
in dieser Höhe
des Schraubenkopfes aufgebaut ist. Der wesentliche Vorteil des spiralförmigen Verlaufs
besteht darin, dass der Drehbereich, in dem die Schraubenkopfflanke während des
Eindrehens eine ansteigende Kraft auf das Werkstück ausübt, größer als 180° ist. Letzteres ermöglicht im
Gegensatz zu den herkömmlichen Schrauben,
deren exzentrischer Schraubenkopf einen kreisfömigen Umfang hat, eine vereinfachte Handhabung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
werden die Abstände zwischen
der Längsachse
des Schraubenschaftes und dem Umfang des Schraubenkopfquerschnitts
in Umfangsrichtung stetig größer, so
dass der seitliche Druck kontinuierlich bzw. stetig aufgebaut wird,
ohne dass es zu Beschädigungen
an dem Werkstück kommt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
verjüngt
sich der Schraubenkopf kontinuierlich in Richtung des Schraubenschaftes. Auf
diese Weise nähert
sich die Schraubenkopfflanke während
des Einschraubvorgangs kontinuierlich an das Werkstück an, wodurch
ein stetiger Aufbau einer auf das Werkstück ausgeübten Haltekraft ge währleistet
ist. Ein etwaiges abruptes Anschlagen der Schraubenkopfflanke an
das Werkstück,
was auch zu Beschädigungen
am Werkstück
führen
könnte, findet
nicht statt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
verjüngt
sich der Schraubenkopf über
seine gesamte Länge
in Richtung des Schraubenschaftes. Da hierdurch die Schraubenkopfflanke über die
gesamte Länge
des Schraubenkopfes schräggestellt
ist, vergrößert sich
derjenige Breitenbereich, in dem die Schraubenkopfflanke von oben gegen
das Werkstück
drücken
kann.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine
Spannvorrichtung ist die umlaufende Schraubenkopfflanke mit einem
Winkel zwischen 5° und
80° gegenüber der Längsachse
des Schraubenschaftes schräggestellt. Vorzugsweise
beträgt
der Winkel zwischen der umlaufenden Schraubenkopfflanke und der
Längsachse des
Schraubenschaftes 45°,
da auf diese Weise von oben wie auch von der Seite eine ähnlich große Kraft auf
das Werkstück
ausgeübt
wird.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
weist der Schraubenkopf eine dem Schraubenschaft zugewandte untere
Fläche
auf, wobei an dem Übergang
zwischen der unteren Fläche und
der umlaufenden Schraubenkopfflanke eine Fase vorgesehen ist. Diese
ist vorzugsweise umlaufend ausgebildet. Durch die Fase wird eine
Beschädigung
des Werkstücks
durch eine scharfe Kante vermieden, außerdem wird das Einbringen
des Schraubenkopfes bzw. der Schraubenkopfflanke in eine Position
seitlich zu dem Werkstück
erleichtert.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
ist der Schraubenkopf konisch ausgebildet.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
ist der Schraubenkopf kegelstumpfförmig ausgebildet. Hierbei handelt
es sich um eine besonders einfach herzustellende Form, so dass die
Herstellungskosten für
die Schraube gering sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
ist der Schraubenkopf exzentrisch an dem Schraubenschaft angeordnet.
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Um
die Handhabung der Schraube weiter zu vereinfachen, weist der Schraubenkopf
in einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine
Spannvorrichtung eine dem Schraubenschaft abgewandte obere Fläche auf,
in der ein Eingriff für
ein Werkzeug, vorzugsweise für
einen Sechskantschlüssel,
vorgesehen ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung
weist der Schraubenschaft einen dem Schraubenkopf zugewandten gewindefreien Verbindungsabschnitt
auf, dessen Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser des Gewindes
ist.
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Die
erfindungsgemäße Spannvorrichtung zum
Festspannen eines Werkstücks
weist die zuvor beschriebene erfindungsgemäße Schraube auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung
ist ein Auflageteil zum Auflegen eines Werkstücks vorgesehen, wobei an dem
Auflageteil ferner mindestens ein Innengewinde vorgesehen ist, in
das die Schraube eingeschraubt werden kann.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung
ist an dem Auflageteil mindestens ein Anschlag zum Anlegen des Werkstücks vorgesehen.
Ein solcher Anschlag kann beispielsweise ein Vorsprung an dem Auflageteil
sein, gegen den die Schraube das Werkstück drückt. Bei dem Anschlag kann
es sich jedoch auch um ein weiteres Spannmittel handeln.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung
kann die Schraube von einer freien Position, in der die Schraubenkopfflanke
nicht an dem Werkstück
anliegt, in eine Spannposition geschraubt werden, in der die Schraubenkopfflanke
derart an dem Werkstück
anliegt, dass einerseits eine Kraft in radialer Richtung und andererseits
eine Kraft parallel zur Längsachse des
Schraubenschaftes auf das Werkstück
ausgeübt ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung
ist durch die Drehbewegung der Schraube in der Spannposition ferner
eine Kraft in Umfangsrichtung des Schraubenkopfes auf das Werkstück ausgeübt. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass
die gegen das Werkstück
gedrückte
umlaufende Schraubenkopfflanke relativ zu dem Werkstück bewegt
wird, wobei die Reibkräfte
einen Mitnahmeeffekt bewirken.
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Das
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Festspannen eines Werkstücks
beinhaltet die Verwendung der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Schraube
oder der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Spannvorrichtung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Festspannen eines Werkstücks
umfasst das Verfahren die Verfahrensschritte Bereitstellen der Spannvorrichtung,
Auflegen des Werkstücks
auf das Auflageteil und Drehen der Schraube von der freien Position
in die Spannposition, in der die Schraubenkopfflanke an dem Werkstück derart
anliegt, dass einerseits eine Kraft in radialer Richtung und andererseits
eine Kraft parallel zur Längsachse
des Schraubenschaftes auf das Werkstück ausgeübt ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Festspannen eines Werkstücks
umfasst das Verfahren ferner den Verfahrensschritt Drehen der Schraube
in der Spannposition, so dass durch die Drehbewegung ferner eine
Kraft in Umfangsrichtung des Schraubenkopfes auf das Werkstück ausgeübt ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert, wobei
die 1 und 2 lediglich dem besseren Verständnis der
Erfindung dienen, nicht aber die Erfindung selbst zeigen. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Schraube für eine
Spannvorrichtung,
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2 eine
Draufsicht auf die Schraube von 1,
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3 eine
Seitenansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube
für eine Spannvorrichtung,
-
4 eine
Draufsicht auf die Schraube von 3,
-
5 eine
Seitenansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Spannvor richtung
mit der Schraube von 3 in der freien Position,
-
6 eine
Draufsicht auf die Spannvorrichtung von 5,
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7 eine
Seitenansicht der Spannvorrichtung von 5 mit der
Schraube in der Spannposition und
-
8 eine
Draufsicht auf die Spannvorrichtung von 7.
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Die 1 und 2 zeigen
eine Schraube 1, die dem besseren Verständnis der Erfindung (3 bis 8)
dienen soll. Die Schraube 1 weist einen langgestreckten
Schraubenschaft 2, der sich entlang einer Längsachse 3 erstreckt,
sowie einen daran anschließenden
Schraubenkopf 4 auf, wobei der Schraubenschaft 2 und
der Schraubenkopf 4 einstückig ausgebildet sind.
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Der
Schraubenschaft 2 ist an seinem dem Schraubenkopf 4 abgewandten
Ende mit einem Gewinde 5 versehen, während an seinem dem Schraubenkopf 4 zugewandten
Ende ein gewindefreier Verbindungsabschnitt 6 vorgesehen
ist, dessen Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser des Gewindes 5 ist.
Der Schraubenkopf 4 weist eine dem Schraubenschaft 2 zugewandte
untere Fläche 7 und eine
dem Schraubenschaft 2 abgewandte obere Fläche 8 auf,
wobei in der oberen Fläche 8 ein
Eingriff 9 in Form einer sechseckigen Vertiefung vorgesehen ist,
in die ein Sechskantschlüssel
bzw. ein Inbus einsteckbar ist. In radialer, Richtung ist der Schraubenkopf 4 durch
eine umlaufende Schraubenkopfflanke 10 umgeben.
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Wie
in 2 gezeigt weist der Schraubenkopf 4 einen
Schraubenkopfquerschnitt mit in radialer Richtung unterschiedlichen
Abständen
a1, a2 zwischen
der Längsachse 3 des
Schraubenschaftes 2 und dem Umfang des Schraubenkopfquerschnitts auf.
Dies wird in der dargestellten Ausführungsform dadurch erreicht,
dass der Schraubenkopfquerschnitt einen kreisförmigen Umfang hat, während der Schraubenkopf 4 exzentrisch
an dem Schraubenschaft 2 angeordnet ist. So gilt im vorliegenden
Beispiel a1 < a2.
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Der
Schraubenkopf 4 verjüngt
sich kontinuierlich über
seine gesamte Länge
in Richtung des Schraubenschaftes 2, wodurch die Schraubenkopfflanke 10 gegenüber der
Längsachse 3 des
Schraubenschaftes 2 schräggestellt ist. Der Schrägstellungswinkel α beträgt im vorliegenden
Beispiel 20°. Grundsätzlich sollte
der Schrägstellungswinkel
zwischen 5° und
80° betragen,
wobei ein Schrägstellungswinkel
von 45° zu
bevorzugen ist. Der Schraubenkopf 4 ist konisch in der
Form eines auf dem Kopf stehenden Kegelstumpfes ausgebildet, um
die erwähnte
Schrägstellung
der Schraubenkopfflanke 10 zu erzielen. Als weiteres besonderes
Merkmal der Schraube 1 ist eine umlaufende Fase 11 zu
nennen, die an dem Übergang
zwischen der unteren Fläche 7 und
der umlaufenden Schraubenkopfflanke 10 vorgesehen ist,
um einen scharfkantigen Übergang
zu vermeiden.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 3 und 4 eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schraube 12 beschrieben,
die der Schraube 1 von 1 und 2 ähnelt, so
dass nachstehend lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird,
wobei gleiche Bezugszeichen für
gleiche Teile verwendet werden und die obige Beschreibung entsprechend
gilt.
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Wie
auch bei der Schraube 1 von 1 und 2 weist
der Schraubenkopfquerschnitt der erfindungsgemäßen Schraube 12 in
radialer Richtung unterschiedliche Abstände b1,
b2,... bn zwischen
der Längsachse 3 des
Schraubenschaftes 2 und dem Umfang des Schraubenkopfquerschnitts
auf, wie dies insbesondere in 4 zu erkennen
ist. Auch werden die Abstände
in Umfangsrichtung stetig größer, d.
h. es gilt b1 < b2 < ... < bn.
Im Unterschied zu der Schraube 1 von 1 werden
die Abstände
b1, b2,... bn über
den gesamten Umfang größer, so
dass der Umfang des Schraubenkopfquerschnitts einen spiralförmigen Verlauf
hat (4). Am Ende bzw. Anfang des spiralförmigen Verlaufs
ist somit eine Abstufung 13 in der Schraubenkopfflanke 10 ausgebildet.
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Nachstehend
wird die Funktionsweise der Schraube 12 unter Bezugnahme
auf die 5 bis 8 beschrieben,
in denen eine Ausführungsform einer
Spannvorrichtung 14 mit der erfindungsgemäßen Schraube 12 dargestellt
ist.
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Die
Spannvorrichtung 14 weist ein Auflageteil 15 auf,
auf das ein Werkstück 16 aufgelegt
werden kann. An der Auflageseite sind ferner zwei seitliche Anschläge 17, 18 vorgesehen,
an die das Werkstück 16 seitlich
anlegbar ist. In dem Auflageteil 15 ist ferner mindestens
eine Bohrung 19 mit einem Innengewinde 20 vorgesehen,
wobei die Schraube 12 in das Innengewinde 20 eingeschraubt
werden kann.
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Um
das Werkstück 16 festzuspannen,
wird zunächst
das Werkstück 16 auf
das Auflageteil 15 gelegt, wobei es an die Anschläge 17, 18 seitlich
angrenzt. Anschließend
wird die Schraube 12 in die Bohrung 19 mit dem
Innengewinde 20 eingeschraubt. Zunächst gelangt die Schraube 12 dadurch in
eine freie Position, die in den 5 und 6 gezeigt
ist. In der freien Position liegt die Schraubenkopfflanke 10 nicht
an dem Werkstück 16 an.
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Anschließend wird
die Schraube 12 weiter eingeschraubt bis diese in eine
Spannposition gelangt, die in den 7 und 8 dargestellt
ist. In der Spannposition liegt die Schraubenkopfflanke 10 an
dem Werkstück 16 an.
Aufgrund der eingangs beschriebenen Form des Schraubenkopfes 4 übt die Schraubenkopfflanke 10 einerseits
eine Kraft X in radialer Richtung und andererseits eine Kraft Z
parallel zu der Längsachse 3 des
Schraubenschaftes 2 auf das Werkstück aus. Auf diese Weise wird
das Werkstück
einerseits gegen den Anschlag 17 und andererseits gegen
die Auflageseite des Auflageteils 15 gedrückt und
somit niedergehalten.
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Wird
die Schraube 12 in der Spannposition weiter eingeschraubt,
so übt
die Schraubenkopfflanke 10 ferner eine Kraft Y in Umfangsrichtung
auf das Werkstück 16 aus,
was auf das unmittelbare Anliegen der Schraubenkopfflanke 10 an
dem Werkstück 16 und
die Drehbewegung des Schraubenkopfes 4 zurückzuführen ist.
Die Kraft Y in Umfangsrichtung bewirkt wiederum, dass das Werkstück 16 auch
gegen den Anschlag 18 gedrückt wird.
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Bei
der Spannvorrichtung 14 mit der Schraube 12 hat
die Abstufung 13 ferner den Vorteil, dass diese als visuelles
Hilfsmittel dient, an dem ablesbar ist, ob bereits die maximale
Kraft X auf das Werkstück 16 ausgeübt wird.
Sollte eine stärkere
Kraft X aufgebracht werden müssen,
obwohl bereits die maximale Kraft X in dieser Höhe des Schraubenkopfes 4 erreicht
ist, so muss die Schraube 12 lediglich noch weiter eingeschraubt
werden. Durch die Schrägstellung
der Schraubenkopfflanke 10 kann bei einem tiefer angeordneten
Schraubenkopf 4 eine größere Kraft
X aufgebracht werden.
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- 1
- Schraube
- 2
- Schraubenschaft
- 3
- Längsachse
des Schraubenschaftes
- 4
- Schraubenkopf
- 5
- Gewinde
- 6
- Verbindungsabschnitt
- 7
- untere
Fläche
- 8
- obere
Fläche
- 9
- Eingriff
- 10
- Schraubenkopfflanke
- 11
- Fase
- 12
- Schraube
- 13
- Abstufung
- 14
- Spannvorrichtung
- 15
- Auflageteil
- 16
- Werkstück
- 17
- Anschlag
- 18
- Anschlag
- 19
- Bohrung
- 20
- Innengewinde
- α
- Schrägstellungswinkel
- a1, a2
- Abstände
- b1, b2... bn
- Abstände
- X
- Kraft
- Y
- Kraft
- Z
- Kraft