DE102006018573A1 - Informationsträger als Beilage für Zeitungen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen Informationsträger als bedruckte, zweiteilige Beilage für Zeitungen, bestehend aus der Kombination eines Faltblattes und eines Einlagestreifens. Das Faltblatt weist eine Vorderseite mit der halben Fromatbreite der Zeitung auf, während die Rückseite die volle Formatbreite der Zeitung besitzt. Das Faltblatt ist in Buchform dem gefalteten Vorderrand des Zeitungsexemplares umgreifend anlegbar, und der Einlagestreifen ist zwischen vorbestimmte Seiten der Zeitung einfügbar. Der Einlagestreifen besitzt die halbe Formatbreite der Zeitung, so dass die Gesamtbreite von (aufgefaltetem) Faltblatt und Einlagestreifen der Gesamtbreite des Zeitungsformates entspricht, so dass platzsparend durch Schnitt einer solchen Bahn die beiden Teile des erfindungsgemäßen Informationsträgers herstellbar sind. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Herstellung und Anwendung des erfindungsgemäßen Informationsträgers, und die Erfindung betrifft weiter eine Zeitung, insbesondere eine Tageszeitung, die mit einem Informationsträger gemäß der vorstehenden Beschreibung ausgerüstet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Beilage für Zeitungen, die insbesondere als Werbemedium geeignet und hierfür bestimmt ist, die jedoch auch zur Wiedergabe von Nachrichten geeignet ist, insbesondere von aktuellen Nachrichten, die erst nach Redaktionsschluss der zugeordneten Zeitung eingehen.
- Es ist allgemein üblich, Zeitungen, Handzettel oder Flugblätter mit Werbematerial beizufügen, die zwischen die Zeitungsblätter eingefügt werden. Es ist ferner bekannt, Zeitungen mit Faltblättern buchartig zu umschließen, die vorder- und rückseitig mit Werbung bedruckt sind. Diese Faltblätter sind als Flying Pages bekannt geworden, die auf der Vorder- und Rückseite die Breite des halben Zeitungsformates haben, d.h. sie sind aus einer Bahn gefaltet, die die Breite des Papierformates hat, d.h. durch Schneiden einer üblichen Standardbahn von 80 cm können zwei "Flying Pages" gebildet werden.
- Im Laufe der Entwicklung hat sich herausgestellt, dass ein Bedarf nach einer immer größer werdenden Werbefläche besteht, die außerhalb des eigentlichen Zeitungsexemplars verfügbar ist.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diesem Bedarf gerecht zu werden und dabei gleichzeitig das in bestimmten Standardbreiten zur Verfügung stehende zu bedruckende Papiermaterial optimal auszunutzen.
- Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die Gesamtheit der im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
- Durch die halbe Formatbreite des Faltblattes wird der Zeitungsleser darauf hingewiesen, dass in diesem Druckbereich Werbeausdrucke zu finden sind, die unabhängig vom redaktionellen Teil der Zeitung sind. Ist ein Leser grundsätzlich an dieser Werbung interessiert, wird er das Faltblatt abnehmen und dabei feststellen, dass auf der Rückseite eine sehr viel größere Werbefläche zur Verfügung steht, als ihm dies bisher bei der "Flying Page" bekannt war.
- Ein Überraschungseffekt wird bei dem Leser ausgeübt, wenn er beim Durchblättern des Zeitungsexemplars auf den erfindungsgemäß vorgesehenen Einlagestreifen trifft, der sich sowohl in seiner Breite als auch in seiner Länge von den üblicherweise eingelegten Handzetteln erkennbar unterscheidet und insbesondere als Sonderwerbeträger deutlich ins Auge fällt und darüber hinaus noch leicht entnommen und aufbewahrt werden kann, ohne dass die Werbung mühsam aus dem Zeitungsteil ausgeschnitten werden müsste.
- Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Herstellung der Beilagebahnen des Informationsträgers gemäß Anspruch 3, wodurch es möglich wird, unter Benutzung der jederzeit zur Verfügung stehenden Standardformate die zur Verfügung stehende Papierbreite optimal auszunutzen.
- Schließlich bezieht sich die Erfindung auch auf eine insbesondere als Tageszeitung ausgebildete Zeitung, die mit dem gekennzeichneten Informationsträger ausgerüstet ist.
- Im Rahmen der beiliegenden Ansprüche können zahlreiche Modifikationen und Abwandlungen getroffen werden, die nicht aus dem Schutzumfang herausführen. Zweckmäßigerweise werden Faltblatt und Einlagestreifen lösbar in Verbindung mit der Zeitung geliefert. Es soll jedoch auch vorbehalten bleiben, Faltblatt und/oder Einlagestreifen durch Nadelung oder Prägung oder Punktverklebung lösbar anzuheften. Nach der Erfindung soll es außerdem vorbehalten bleiben, jedes Zeitungsexemplar mit mehreren Faltblättern und/oder Einlagestreifen auszurüsten, wobei die Faltblätter einander übergreifend oder verschiedene Teile der Zeitung übergreifend angeordnet werden können.
- Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
-
1 ist eine schematische Darstellung einer Zeitung mit einem den Stand der Technik repräsentierenden Faltblatt, das im Allgemeinen als Flying Page bezeichnet wird; -
2 ist eine schematische Darstellung einer Zeitung mit einem gemäß der Erfindung ausgebildeten Faltblatt; -
3 ist eine schematische Darstellung einer Zeitung mit einer erfindungsgemäßen Kombination aus neuartigem Faltblatt und Einlagestreifen; -
4 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung der Bahnbreite der beiden den Informationsträger bildenden Bahnformate. - Die
1 zeigt eine bekannte Sonderwerbeform, die unter der Bezeichnung "Flying Page" bekannt geworden ist. Sie besteht aus einer ein- bis vierfarbigen "halben" Zeitungsseite, die die Flying Page10 bildet und eine Vorderseite12 und eine Rückseite14 beidseits der Faltlinie aufweist, die das Zeitungsexemplar16 umschließen. Vorderseite12 und Rückseite14 besitzen jeweils die halbe Breite des Zeitungsformates (z.B. 20 cm), so dass das Faltblatt (Flying Page)10 aus einer halben Zeitungsbreite von z.B. 40 cm gefaltet ist. Von diesem bekannten Faltblatt gemäß1 unterscheidet sich das erfindungsgemäße Faltblatt18 gemäß2 und3 dadurch, dass bei gleicher Breite der Vorderseite20 die Rückseite22 die volle Formatbreite der Zeitung26 einnimmt. Dieses Faltblatt18 soll zur Unterscheidung als "Half Cover" bezeichnet werden. - Das Half-Cover-Faltblatt
18 gemäß3 entspricht dem Faltblatt18 nach2 . Zusätzlich ist hier ein Einlagestreifen24 vorgesehen, der die halbe Formatbreite der Zeitung besitzt und zwischen beliebige Seiten einer Zeitung26 einfügbar ist. Diese erfindungsgemäße Kombination von Faltblatt18 und Einlagestreifen24 soll mit "Half Cover Plus" bezeichnet werden. - Die volle, von Vorderseite
20 und Rückseite22 gebildete Breite des Faltblattes18 bildet zusammen mit der ein halbes Zeitungsformat einnehmenden Breite des Einlagestreifens24 die Breite einer Standard-Papierbahn von beispielsweise 80 cm. - Die Half-Cover-Plus-Kombination kann daher auf einfache Weise und eine Standard-Papierbahn
28 voll ausnutzend auf einer Maschine hergestellt werden, wie sie schematisch in4 dargestellt ist. Diese Bahn28 wird durch ein Messer30 in zwei Streifen geschnitten, die das Faltblatt18 bzw. den Einlagestreifen24 bilden und im geschnittenen Zustand der Weiterverarbeitung zugeführt werden können. Die ein- oder doppelseitige Bedruckung der beiden Teile des Informationsträgers erfolgt vor dem Schneidvorgang. - Die
3 zeigt, wie das aus der geschnittenen Papierbahn gefaltete Faltblatt18 ein "Buch" einer Zeitung mit seiner Vorderseite20 ummantelt, auf der Rückseite22 jedoch als "ganze" Seite (40 cm) steht. Die gleiche Ausbildung des Half-Cover-Faltblattes ist aus3 ersichtlich, wobei zusätzlich der z.B. 20 cm breite Einlagestreifen24 als Sonderwerbefläche innerhalb eines weiteren Buches genutzt werden kann. Diese Produktionsart wurde durch die der Erfindung zugrunde liegende Entwicklung möglich, wie sie in4 dargestellt ist und bei der Einrichtungen der Druckmaschine modifiziert wurden. - Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt und es sollen durch die Ansprüche auch Abwandlungen und Modifikationen erfasst werden. So soll beispielsweise auch eine Ausführungsform umfasst werden, bei der das Faltblatt auf der Vorderseite und der Rückseite eine gleiche Breite von in diesem Fall 30 cm aufweist, wodurch wiederum für den Einlagestreifen eine Breite von 20 cm übrig bleibt. Auch die angegebenen Breitenabmessungen sollen nur als Ausführungsbeispiele gewertet werden. Der Einlagestreifen ist über die gesamte Zeitungsformatlänge verlaufend ausgebildet.
- Vorzugsweise ist das Faltblatt
18 lose um eine Lage des Zeitungsformates bzw. deren Falzrand umgelegt, und der Einlagestreifen liegt lose in einem weiteren Teil der Zeitung. Stattdessen können die Teile auch am Zeitungsexemplar durch Nadelheftung oder Prägeheftung oder durch Punktverklebung festgelegt sein, wenn die Maschinen entsprechende Zusatzeinrichtungen aufweisen. -
- 10
- Flying Page
- 12
- Vorderseite
- 14
- Rückseite
- 16
- Zeitungsexemplar
- 18
- Faltblatt
- 20
- Vorderseite
- 22
- Rückseite
- 24
- Einlagestreifen
- 26
- Zeitung
- 28
- Standard-Papierbahn
- 30
- Messer
Claims (6)
- Informationsträger als bedruckte, zweiteilige Beilage für Zeitungen, insbesondere zur Werbepräsentation, bestehend aus einem Faltblatt (
18 ) und einem Einlagestreifen (24 ) der folgenden Konfiguration: – das Faltblatt (18 ) weist als Vorderseite (20 ) die halbe Bahnbreite des Zeitungsformates und als Rückseite (22 ) die volle Bahnbreite des Zeitungsformates auf, wobei die Länge von Vorderseite und Rückseite der Länge des Zeitungsformates entspricht; – der Einlagestreifen (24 ) weist die halbe Bahnbreite des Zeitungsformates und die volle Länge des Zeitungsformates auf; wobei das Faltblatt (18 ) in Buchform den gefalteten Vorderrand des Zeitungsexemplares (16 ,26 ) umgreifend anlegbar ist und der Einlagestreifen (24 ) zwischen vorbestimmte Seiten der Zeitung (26 ) einfügbar ist. - Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlagestreifen (
24 ) von z.B. 20 cm Breite aus einer Standard-Zeitungsbahn von 80 cm abgetrennt ist und das Faltblatt (18 ) den restlichen Teil (60 cm) der Standard-Zeitungsbahn umfasst, der auf die halbe Bahnbreite des Zeitungsformates umgefaltet ist. - Vorrichtung zur Herstellung der Beilagebahnen des Informationsträgers gemäß den Ansprüchen 1 und 2, bei welcher zwischen den Messern, welche die volle Bahnbreite des Zeitungsformates schneiden, ein weiteres Messer (
30 ) angeordnet ist, das einen Streifenschnitt bei einer 75 %igen Standard-Bahnbreite durchführt. - Zeitung, insbesondere Tageszeitung, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem Informationsträger gemäß den Ansprüchen 1 und 2 ausgerüstet ist.
- Zeitung nach Anspruch 4, bei welcher das Faltblatt (
18 ) und/oder der Einlagestreifen (24 ) mit der Zeitung durch Heftung. z.B. eine Nadelheftung oder eine Prägeheftung, verbunden sind. - Zeitung nach Anspruch 4, bei welcher das Faltblatt (
18 ) und/oder der Einlagestreifen (24 ) durch Punktverklebung lösbar festgelegt sind.
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| EP1872945A2 (de) | 2008-01-02 |
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