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Anwendungsgebiet
und Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Waschen eines Kraftfahrzeugs
in einer Waschstrasse, bei dem ein Kraftfahrzeug mittels einer Fördereinrichtung
in einer Förderrichtung
an mehreren, in Reihe angeordneten Wascheinrichtungen vorbeigeführt wird,
eine Waschstrasse, die insbesondere zur Durchführung des Verfahrens vorgesehen
ist, sowie eine Wascheinrichtung, insbesondere für eine Waschstrasse.
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Eine
bekannte Waschstrasse, die die Durchführung eines bekannten Waschverfahrens
ermöglicht,
weist eine Fördereinrichtung
in der Art eines längs
der Waschstrasse umlaufenden Förderbandes auf,
das für
einen Eingriff an zumindest ein Rad eines Kraftfahrzeugs vorgesehen
ist und das eine Übertragung
einer Förderbewegung
auf das Kraftfahrzeug ermöglicht.
Mit Hilfe der Fördereinrichtung
wird das Kraftfahrzeug an mehreren, in Reihe hintereinander angeordneten
Wascheinrichtungen vorbeigeführt und
dabei unterschiedlichen Waschvorgängen unterzogen.
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Es
ist bekannt, zunächst
eine kontaktlose Vorwäsche
mit einer Sprüheinrichtung
vorzunehmen, die die zu reinigende Oberfläche des Kraftfahrzugs mit einem
druckbeaufschlagten Waschfluid besprüht, wodurch grobe Verunreinigungen
abgespült
werden können.
Nach Passieren der Vorwäsche
wird das Kraftfahrzeug an einer Wascheinrichtung vorbeigeführt, die
für eine
mechanische Hauptwäsche
vorgesehen ist und die zumindest eine mit Waschkörpern bestückte Waschbürste mit einer rotierenden
Bewegung über
die Oberfläche
des Kraftfahrzeugs führt. Dabei
werden Schmutzpartikel, die bei der Vorwäsche nicht entfernt wurden,
durch die Reibung der Waschkörper
der Waschbürste
auf der Oberfläche des
Kraftfahrzeugs beseitigt. Anschließend wird das Kraftfahrzeug
an einer Gebläseeinrichtung
vorbeigeführt,
die eine Trocknung der Oberfläche
bewirkt.
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Aufgabe und
Lösung
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Waschen eines
Kraftfahrzeugs, eine Waschstrasse und eine Wascheinrichtung zu schaffen,
die eine schonende Reinigung der Oberfläche des Kraftfahrzeugs gewährleisten.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren
der eingangs genannten Art gelöst,
bei dem die folgenden Schritte vorgesehen sind:
Durchführen einer
mechanischen Vorwäsche
des Kraftfahrzeugs mit ersten, flexiblen Waschkörpern einer ersten Wascheinrichtung,
die in Berührkontakt
relativ zu dem, insbesondere mit einem Waschfluid benetzten, Kraftfahrzeug
bewegt werden und die aufgrund einer Waschfluidaufnahmefähigkeit
kleiner 25 Gewichtsprozent, vorzugsweise kleiner als 5 Gewichtsprozent
bezogen auf das Eigengewicht des Waschkörpers eine schonende Schmutzpartikelbeseitigung
gewährleisten,
Durchführen
einer mechanischen Hauptwäsche
des Kraftfahrzeugs mit zweiten, flexiblen Waschkörpern einer zweiten Wascheinrichtung,
die in Berührkontakt
relativ zu dem, insbesondere mit einem Waschfluid benetzten, Kraftfahrzeug bewegt
werden und die aufgrund einer Waschfluidaufnahmefähigkeit
größer 40 Gewichtsprozent
bezogen auf das Eigengewicht des Waschkörpers eine wirkungsvolle Schmutzschichtbeseitigung
gewährleisten.
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Die
Aufnahmefähigkeit
der Waschkörper
für das
Waschfluid wird bestimmt, indem zunächst das Gewicht eines trockenen,
also von Waschfluid freien Waschkörpers bestimmt wird. Anschließend wird
der Waschkörper
bis zu einer vollständigen
Sättigung
mit Waschfluid getränkt
und erneut gewogen. Durch Bildung eines Verhältnisses zwischen dem Trockengewicht
und dem Gewicht bei Sättigung
mit Waschfluid wird die Aufnahmefähigkeit für Waschfluid bestimmt. Eine
Gewichtsdifferenz zwischen dem Trockengewicht und dem Gewicht nach
Sättigung
mit Waschfluid von beispielsweise 40g bezogen auf ein Trockengewicht
des Waschkörpers
von 100g entspricht einer Waschfluidaufnahmefähigkeit von 40 Prozent. Als Waschfluid
wird vorzugsweise eine wässrige
Lösung zumindest
eines Reinigungsmittels eingesetzt.
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Die
Aufnahmefähigkeit
für Waschfluid
bildet bei den üblicherweise
für die
Waschkörper
verwendeten Materialien, insbesondere Polyethylen, Baumwolle und
Schurwolle, einen Maßstab
für die
Reibung, die der Waschkörper
bei einer Relativbewegung über
die Oberfläche
des Kraftfahrzeugs hervorruft. Während
Materialien mit geringer Aufnahmefähigkeit für Waschfluid relativ reibungsarm,
vorzugsweise auf einem Waschfluidfilm, über die Oberfläche des
Kraftfahrzeugs gleiten, erzeugen Waschkörper mit einer größeren Aufnahmefähigkeit
für Waschfluid eine
höhere
Reibung, da sie das Waschfluid von der Oberfläche des Kraftfahrzeugs aufsaugen
können und
somit eine Stärke
eines Waschfluidfilms gering oder verschwindend ist. Somit lässt sich
mit einem Waschkörper
mit geringer Aufnahmefähigkeit
für Waschfluid
eine schonende Reinigung einer eventuell noch mit Schmutzpartikeln wie
Sandkörnern
behafteten Oberfläche
des Kraftfahrzeugs verwirklichen, da die geringe Reibung das Risiko
minimiert, dass solche Schmutzpartikel derart von den Waschkörpern an
die Oberfläche
gepresst werden, dass Kratzer oder Schlieren in der Oberfläche entstehen. Demgegenüber kann
mit Waschkörpern
mit größerer Waschfluidaufnahmefähigkeit,
die eine größere Reibung
auf der Oberfläche
erzeugen, ein Abtrag von Schmutzschichten wie beispielsweise alte
Wachsschichten oder eingetrockneten Verschmutzungen, bewirkt werden.
Durch die verfahrensgemäße Abfolge
werden zunächst
die Schmutzpartikel entfernt, bevor eine Reinigung mit höherer Reibung
erfolgt. Somit kann eine oberflächenschonende
Wäsche
des Kraftfahrzeugs verwirklicht werden.
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Vorteilhafte
sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
weiteren Ansprüche
und werden im folgenden näher
erläutert. Das
Verfahren und die Vorrichtung werden teilweise gemeinsam erläutert, wobei
diese Erläuterungen
sowie die entsprechenden Merkmale dennoch unabhängig für Verfahren und Vorrichtung
gelten. Der Wortlaut der Ansprüche
wird durch die ausdrückliche Bezugnahme
zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass vor der
mechanischen Vorwäsche eine
kontaktlose Vorwäsche,
insbesondere eine chemische Vorwäsche
und/oder eine Hochdruckvorwäsche
mit druckbeaufschlagtem Waschfluid vorgenommen wird. Damit kann
ein vorteilhafter Abtrag leicht lösbarer Verschmutzungen und/oder
eine Einweichung hartnäckiger
Verschmutzungen verwirklicht werden. Zur Durchführung der Vorwäsche werden
flüssige
Reinigungslösungen,
vorzugsweise auf Wasserbasis, eingesetzt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass nach der
Hauptwäsche
eine Klarspülung
und/oder eine Oberflächenbehandlung
vorgenommen wird. Die Klarspülung
kann vorzugsweise mit Wasser erfolgen und dient zur Verdünnung oder Entfernung
von Waschfluidresten. Die Oberflächenbehandlung
sieht vorzugsweise ein Aufbringen einer Wachslösung oder einer Trocknungshilfe
vor, um die Oberfläche
des Kraftfahrzeugs vor neuerlicher Verschmutzung zu schützen bzw.
das Trocknen des Kraftfahrzeugs zu unterstützen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass nach der
Hauptwäsche
eine berührungsfreie
Trocknung und/oder eine Kontakttrocknung des Kraftfahrzeugs vorgenommen
wird. Damit kann ein vorteilhaftes Waschergebnis erzeugt werden,
da Rückstände des
Waschfluids beim Trocknungsvorgang vorzugsweise von der Oberfläche weggeblasen
oder in mechanischem Kontakt aufgesaugt werden und somit keine Flecken
beim vollständigen
Trocknen erzeugen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Waschstrasse mit einer Fördereinrichtung
für Kraftfahrzeuge
und mehreren, in einer Förderrichtung
in Reihe nacheinander angeordneten, Wascheinrichtungen vorgesehen,
wobei eine erste Wascheinrichtung zumindest eine drehbare Waschbürste aufweist,
die zumindest im Wesentlichen mit Waschkörpern bestückt ist, die eine Waschfluidaufnahmefähigkeit
kleiner 25 Gewichtsprozent, vorzugsweise kleiner als 5 Gewichtsprozent
bezogen auf das Eigengewicht des Waschkörpers aufweisen, um eine schonende
Schmutzpartikelbeseitigung zu gewährleisten, und mit einer in
Förderrichtung
der ersten Wascheinrichtung nachgeschalteten, zweiten Wascheinrichtung,
die zumindest eine drehbare Waschbürste aufweist, die zumindest
im Wesentlichen mit Waschkörpern
bestückt
ist, die eine Waschfluidaufnahmefähigkeit größer 40 Gewichtsprozent bezogen
auf das Eigengewicht des Waschkörpers aufweisen,
um eine wirkungsvolle Schmutzschichtbeseitigung zu gewährleisten.
Mit einer drehbaren, während
des Waschvorgangs rotierenden Waschbürste kann eine effiziente mechanische
Oberflächenreinigung
verwirklicht werden. Die Waschkörper der
ersten Wascheinrichtung gleiten bedingt durch die geringen Waschfluidaufnahmefähigkeit
auf einem Waschfluidfilm über die
Oberfläche
des Kraftfahrzeugs und können
somit restliche Schmutzpartikel schonend von der Oberfläche entfernen.
Die Waschkörper
der zweiten Wascheinrichtung sind durch ihre Waschfluidaufnahmefähigkeit
größer 40 Prozent
und durch die daraus resultierende, höhere Reibung in der Lage, Schmutzschichten
von der im Wesentlichen schmutzpartikelfreien Oberfläche abzutragen, ohne
dass ein Risiko einer Beschädigung
der Oberfläche
des Kraftfahrzeugs besteht. Vorzugsweise ist die zumindest eine
Waschbürste
der ersten Wascheinrichtung zumindest im Wesentlichen mit Waschkörpern bestückt, die
aus einem Schaumstoffmaterial, insbesondere einem geschlossenporigen
Polyethylenmaterial, hergestellt sind, das eine Waschfluidaufnahmefähigkeit
kleiner 25 Gewichtsprozent aufweist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist eine Waschfluidaufnahmefähigkeit
kleiner 15 Gewichtsprozent, bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist eine Waschfluidaufnahmefähigkeit kleiner
5 Gewichtsprozent bezogen auf das Eigengewicht des Waschkörpers vorgesehen.
Mit abnehmender Waschfluidaufnahmefähigkeit kann eine besonders
schonende, reibungsarme Relativbewegung der Waschkörper relativ
zur Oberfläche
gewährleistet werden.
Dabei spielt der Waschfluidfilm eine erhebliche Rolle, der für die Waschkörper als
Gleitschicht auf der Oberfläche
dient. Je geringer die Waschfluidaufnahmefähigkeit des Waschkörpers ist,
desto eher bildet sich ein Waschfluidfilm auf der Oberfläche aus, der
eine geringe Reibung bewirkt. Vorzugsweise werden für die mechanische
Vorwäsche
Waschkörper aus
einem geschlossenporigen Schaumstoffmaterial eingesetzt, das aus
Polyethylen oder einem Copolymer auf der Basis von Ethylen hergestellt
ist. Durch die geschlossenporige Oberfläche des Schaumstoffmaterials
wird die geringe Waschfluidaufnahmefähigkeit sichergestellt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Waschbürste der
zweiten Wascheinrichtung zumindest im Wesentlichen mit Waschkörpern bestückt ist,
die aus einem Textilmaterial, insbesondere einem Fasermaterial aus
Polyethylen, hergestellt sind, das eine Waschfluidaufnahmefähigkeit
größer 40 Gewichtsprozent,
bevorzugt größer 100
Gewichtsprozent, besonders bevorzugt größer 200 Gewichtsprozent, bezogen
auf das Eigengewicht des Waschkörpers
aufweist. Das Textilmaterial ist vorzugsweise als Fasermaterial
aus Polyethylen oder einem Copolymer auf der Basis von Ethylen hergestellt
und kann in und/oder zwischen den Fasern eine erhebliche Menge an
Waschfluid aufnehmen, so dass eine größere Reibung auf der Oberfläche des
Kraftfahrzeugs hervorgerufen werden kann, als dies bei dem Schaumstoffmaterial
der ersten Wascheinrichtung der Fall ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in Förderrichtung
nach den Wascheinrichtungen zumindest eine Trocknungseinrichtung
für eine
Kontakttrocknung des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, die in der Art
einer drehbaren Waschbürste
gestaltet ist und die mit Trocknungskörpern aus einem Mikrofasermaterial
ausgestattet ist. Das Mikrofasermaterial ermöglicht eine besonders effektive
Trocknung der Oberfläche
des Kraftfahrzeugs, da bedingt durch die feine Struktur und die
dadurch vorliegende große
Oberfläche
der Mikrofasern eine extreme Feuchtigkeitsaufnahme möglich ist,
die auch bei einem kontinuierlichen Betrieb der Waschstrasse eine
zuverlässige
Trocknung gewährleistet. Als
Mikrofasermaterialien werden gewebte oder gewirkte Materialien verstanden,
bei denen die Einzelfasern feiner als ein Denier [1 g/9000m Garn]
oder feiner als 0,111 tex [1 g/1000m Garn] sind. Typische Werkstoffe
für die
Herstellung von Mikrofasernmaterialien sind Polyester, Nylon, Acryl
und Zellulose. Eine derart ausgeführte Trocknungseinrichtung
ist für sich
allein erfindungswesentlich.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Wascheinrichtung mit zumindest
einer Waschbürste
einer ersten Art, die um eine im Wesentlichen vertikal ausgerichtete
Rotationsachse drehbar an einer Tragstruktur angebracht ist, sowie mit
zumindest einer Waschbürste einer
zweiten Art, die um eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Rotationsachse
drehbar an zumindest einem, schwenkbeweglich an der Tragstruktur
angebrachten, um eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Schwenkachse
verschwenkbaren Schwenkhebel angebracht ist, vorgesehen. Damit kann
eine vollständige
Oberflächenreinigung
für das
Kraftfahrzeug mit einem Durchlauf durch eine Wascheinrichtung verwirklicht
werden. Eine derartige Wascheinrichtung benötigt weniger Raum als zwei
getrennte, nacheinander geschaltete Wascheinrichtungen, die jeweils nur
Waschbürsten
der ersten oder der zweiten Art enthalten. Zudem ist eine einfachere
und somit kostengünstigere
Versorgung der kombinierten Wascheinrichtung mit Energie und mit
Waschfluid sowie auch eine einfachere Entsorgung des nach unten
abtropfenden, verunreinigten Waschfluids möglich. Die Tragstruktur ist
vorzugsweise portalartig, insbesondere als Gitterrohrrahmen, gestaltet
und bestimmt einen maximalen Querschnitt der in der Waschstrasse waschbaren
Kraftfahrzeuge. An der Tragstruktur sind Waschbürsten der ersten Art mit im
Wesentlichen vertikal ausgerichteter Rotationsachse angebracht, die
für eine
Reinigung der im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Seitenflächen des
Kraftfahrzeugs vorgesehen sind. Weiterhin ist an der Tragstruktur zumindest
eine Waschbürste
der zweiten Art vorgesehen, die an zumindest einem Schwenkhebel
auf einer Kreisbahn höhenverstellbar
ist und deren Rotationsachse im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist.
Die Waschbürste
zweiter Art ist für
eine Reinigung der im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Oberflächen des
Kraftfahrzeugs, insbesondere der Motorhaube, der Dachfläche und
gegebenenfalls des Kofferraumdeckels vorgesehen. Darüber hinaus
kann die Waschbürste
zweiter Art auch für
die Reinigung der Fahrzeugfront, beispielsweise des Kühlergrills, und
des Fahrzeughecks, beispielsweise der Rückleuchten, vorgesehen sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Waschbürste der
ersten Art an einem im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Schwenkarm
angebracht ist, der um eine vertikal ausgerichtete Schwenkachse
schwenkbeweglich an der Tragstruktur angeordnet ist. Damit kann
eine Anpassung der Position der Waschbürste gegenüber dem in der Waschstrasse
geförderten
Kraftfahrzeug verwirklicht werden, um insbesondere eine im Wesentlichen
konstante Anpresskraft der Waschbürste gegenüber der zu reinigenden Oberfläche zu verwirklichen,
so dass ein vorteilhaftes Waschergebnis sichergestellt ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an dem
Schwenkarm eine längs des
Schwenkarms verschiebbare Translationseinrichtung vorgesehen ist,
an der die Waschbürste
der ersten Art angebracht ist. Damit kann eine zusätzliche
Einstellmöglichkeit
für die
Waschbürste
der ersten Art verwirklicht werden. Besonders vorteilhaft ist diese
Einstellmöglichkeit
nutzbar, um eine Anpassung einer Relativgeschwindigkeit der Waschbürste gegenüber dem
Kraftfahrzeug vornehmen zu können,
so dass beispielsweise ein Front- und/oder ein Heckbereich in Anbetracht
typischerweise stärkerer Verschmutzung
mit einer geringeren Relativgeschwindigkeit gewaschen werden kann
als eine Seitenfläche.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Waschbürste der
ersten Art pendelbeweglich an der Translationseinrichtung angebracht
ist. Damit kann ein vorteilhaftes Ausweichen der Waschbürste bei
stark steigender Anpresskraft verwirklicht werden, ohne dass dazu
eine Stellbewegung des Schwenkarms oder der Translationseinrichtung
notwendig ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest
zwei Waschbürsten
der ersten Art für
eine Reinigung voneinander abweisender Seitenflächen des Kraftfahrzeugs an
der Tragstruktur angebracht sind. Damit kann das Kraftfahrzeug beim
Durchlaufen der Wascheinrichtung beidseitig gewaschen werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die zumindest
zwei Waschbürsten der
ersten Art bezogen auf eine Förderrichtung
des Kraftfahrzeugs in axialer Richtung zueinander versetzt an der
Tragstruktur angeordnet sind. Damit wird verhindert, dass die beiden
Waschbürsten
erster Art vor oder während
der Durchführung
des Waschvorgangs miteinander kollidieren. Die Schwenkarme der Waschbürsten erster
Art können
in ihrer Länge
und hinsichtlich eines Schwenkwinkels derart aufeinander abgestimmt
sein, dass eine Kollision der Waschbürsten ausgeschlossen werden
kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass für jede der
Seitenflächen
des Kraftfahrzeugs zumindest zwei Waschbürsten der ersten Art an der
Tragstruktur angeordnet sind, die bezogen auf eine Förderrichtung
des Kraftfahrzeugs in axialer Richtung zueinander versetzt angeordnet sind
und die eine voneinander abweichende Bestückung mit Waschkörpern aufweisen.
Dies ermöglicht eine
gezielte zusätzliche
Reinigung stärker
verschmutzter Bereiche wie beispielsweise der Oberflächenbereiche
unterhalb einer Fahrzeugbordkante, also einer Unterkante der Seitenscheiben.
Diese Bereiche sind bedingt durch die Nähe zur Fahrbahn, auf der das
Kraftfahrzeug bewegt wird und bedingt durch die von den Reifen aufgewirbelten
Schmutzpartikel deutlich stärker
verschmutzt als höher
liegende Bereiche, so dass eine zusätzliche Wäsche mit einer auf diesen Bereich
zugeschnittenen, zusätzlichen Waschbürste ein
verbessertes Waschergebnis sicherstellt.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte
sowie Zwischen-Überschriften beschränken die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigt:
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1 eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
einer Waschstrasse mit zwei mechanischen Wascheinrichtungen und
einer manuellen sowie einer automatischen, kontaktfreien Vorwäscheeinrichtung,
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2 eine
Draufsicht auf die Waschstrasse gemäß der 1,
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3 eine
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
einer Waschstrasse mit zwei mechanischen Wascheinrichtungen und
zwei automatischen, kontaktfreien Vorwäscheeinrichtungen,
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4 eine
Draufsicht auf die Waschstrasse gemäß der 3,
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5 eine
Seitenansicht einer mechanischen Wascheinrichtung,
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6 eine
Draufsicht auf eine Wascheinrichtung gemäß der 5.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Waschstrassen 1 gemäß den unterschiedlichen
Ausführungsformen
der 1 und 2 bzw. der 3 und 4 sind
zur Reinigung von Kraftfahrzeugen vorgesehen und weisen jeweils
eine nicht näher
dargestellte Fördereinrichtung
zur Förderung
von Kraftfahrzeugen in eine Förderrichtung 4 auf.
Längs der
Förderrichtung 4 sind
mehrere, in Reihe nacheinander angeordnete Wascheinrichtungen 2, 3 sowie
Sprühanlagen 18, 19, 20, 21 und
Trocknungseinrichtungen 24, 25, 26 vorgesehen,
die nachfolgend näher
beschrieben werden. Dabei werden für funktional gleiche Einrichtungen
der beiden Ausführungsformen
die gleichen Bezugszeichen verwendet.
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Die
in den 5 und 6 näher dargestellte Wascheinrichtung 2 weist
vier mit aus Schaumstoff hergestellten Waschkörpern 43 bestückte Waschbürsten 9, 22 einer
ersten Art auf, die um im Wesentlichen vertikal ausgerichtete Rotationsachsen 13 drehbar
an einer portalartig ausgeführten
Tragstruktur angebracht sind. Weiterhin ist an der Wascheinrichtung 2 eine
Waschbürste 10 einer
zweiten Art vorgesehen, die um eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete
Rotationsachse 14 drehbar an zwei gegenüberliegend angeordneten, schwenkbeweglich an
der Tragstruktur 28 angebrachten, um eine im Wesentlichen
horizontal ausgerichtete Schwenkachse 30 verschwenkbare
Schwenkhebel 29 gelagert ist. Während die Waschbürsten 9, 22 der
ersten Art für eine
Reinigung im Wesentlichen vertikal ausgerichteter Oberflächen des
Kraftfahrzeugs, insbesondere der Frontfläche 5, der Seitenfläche 6 und
der Heckfläche 7 vorgesehen
sind, ist die Waschbürste 10 der zweiten
Art für
eine Reinigung der Oberseite 8 des Kraftfahrzeugs und gegebenenfalls
der Frontfläche 5 und
der Heckfläche 7 vorgesehen.
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Die
Tragstruktur 28 umfasst zwei gegenüberliegend angeordnete, seitlich
an der Fördereinrichtung
angebrachte Vertikalsäulen 31 auf,
die an einer Bodenfläche
fest verankert sind. Die Vertikalsäulen 31 werden durch
einen asymmetrisch geformten, im Wesentlichen horizontal ausgerichteten
Trapezrahmen 32 miteinander verbunden. An dem Trapezrahmen 32 sind
Schwenkarme 15 für
die Waschbürsten 9 angebracht,
die um vertikal ausgerichtete Schwenkachsen 16 verschwenkbar
sind. Durch die Anordnung der Waschbürsten 9, 10 der
ersten und der zweiten Art an der Tragstruktur 28 kann
eine besonders kompakte Gestaltung der Wascheinrichtung 2 erreicht
werden, so dass eine vorteilhafte und raumsparende Integration in
eine Waschstrasse 1 verwirklicht werden kann. Darüber hinaus
kann eine vereinfachte Zufuhr von Waschfluid und von hydraulischer
und/oder pneumatischer und/oder elektrischer Antriebsenergie zu
den einzelnen Waschbürsten 9, 10 gewährleistet
werden.
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Die
als Seitenbürsten 22 ausgeführten Waschbürsten sind
an separaten, von der Tragstruktur 28 unabhängigen Schwenkeinrichtungen 33 angebracht,
die ebenfalls um vertikal ausgerichtete Schwenkachsen 16 schwenkbar
ausgeführt
sind.
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An
den Vertikalsäulen 31 der
Tragstruktur 28 sind die Schwenkhebel 29 der Waschbürste 10 zweiter
Art schwenkbeweglich um eine horizontal ausgerichtete Schwenkachse 30 angebracht.
Sowohl die Waschbürsten 9, 22 erster
Art als auch die Waschbürste 10 zweiter
Art sind mit nicht näher
dargestellten Antriebsmitteln versehen, die eine Rotation der Waschbürsten 9, 10, 22 um
die jeweiligen Rotationsachsen 13, 14 ermöglichen.
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Die
Schwenkarme 15 der Waschbürsten 9 erster Art
sind mit nicht dargestellten Stellmitteln in der Art von Pneumatik-
oder Hydraulikzylindern oder elektrischen Stellantrieben versehen,
um eine Beeinflussung einer Winkelstellung und einer von den Waschbürsten 9 übertragenen
Anpresskraft zu ermöglichen.
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Die
Schwenkhebel 29 der Waschbürste 10 zweiter Art
sind über
die an den Vertikalsäulen 31 angebrachten,
nicht dargestellten Schwenkgelenke hinaus verlängert ausgeführt und
mit Gegengewichten versehen, so dass eine zumindest teilweise Kompensation
einer Gewichtskraft der Waschbürste 10 zweiter
Art vorliegt und sich bei einer Rotation der Waschbürste 10 bei
Berührung
der Oberfläche
des Kraftfahrzeugs ein dynamisches Kräftegleichgewicht zwischen der
Gewichtskraft und den Reaktionskräften der Waschbürste 10 einstellen
kann. Zusätzlich
können
den Schwenkhebeln 29 auch nicht dargestellte, an den Vertikalsäulen 31 angelenkte
Stellmittel zur Beeinflussung der Anpresskraft auf die Oberfläche des
Kraftfahrzeugs zugeordnet sein.
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Sowohl
die Waschbürsten 9 der
ersten Art als auch die Waschbürste 10 der
zweiten Art können eine
Schwenkbewegung in einem Bereich von ungefähr 20 bis 50 Grad um die jeweiligen
Schwenkachsen 16, 30 ausführen, um eine vorteilhafte
Anpassung an unterschiedliche Formen der zu reinigenden Kraftfahrzeuge
zu ermöglichen.
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Die
an den Schwenkeinrichtungen 33 angebrachten Seitenbürsten 22 können ebenfalls
mit Hilfe nicht näher
dargestellter Stellmittel um die vertikalen Schwenkachsen 16 an
die Form des zu reinigenden Kraftfahrzeugs angepasst werden. Während die Waschbürsten 9, 10 für eine Reinigung
der gesamten Seitenflächen 5, 6, 7 des
Kraftfahrzeugs vorgesehen sind, kommt den Seitenbürsten 22 die
Aufgabe zu, lediglich einen Bereich unterhalb einer Bordkante 34 des
Kraftfahrzeugs zu reinigen, damit dieser besonders stark verschmutze
Bereich nach Durchführung des
Waschvorgangs zuverlässig
gereinigt ist.
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Die
Wascheinrichtung 3 ist im Wesentlichen baugleich mit der
Wascheinrichtung 2 und unterscheidet sich lediglich in
der Bestückung
der Waschbürsten 11, 12, 23,
die mit Waschkörpern 44 aus
einem Textilmaterial versehen sind. Die Seitenbürsten 23 sind zudem
etwas länger
als die Seitenbürsten 22.
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Die
in den 1 bis 4 dargestellten Sprühanlagen 18, 19, 20, 21 sind
für eine
kontaktlose Reinigung der Oberfläche
eines Kraftfahrzeugs vorgesehen und ermöglichen die Ausbringung von druckbeaufschlagtem
Wasser oder von Waschfluid auf die Oberfläche des Kraftfahrzeugs.
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Alternativ
zu der in den 3 dargestellten, portalartigen
Sprühanlage 19 zur
Benetzung der Oberfläche
des Kraftfahrzeugs mit Wasser ist bei der Ausführungsform der 1 und 2 eine
manuell zu führende
Hochdrucklanze 35 vorgesehen. Ergänzend ist bei dieser Ausführungsform
in Förderrichtung 4 vor
der Sprühanlage 20,
die für
eine Benetzung des Kraftfahrzeugs mit Waschfluid vorgesehen ist,
eine Sprühanlage 18 zur
Unterbodenwäsche
angeordnet.
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In
Förderrichtung 4 hinter
den beiden Wascheinrichtungen 2, 3 ist bei beiden
Ausführungsformen
eine portalartige Sprühanlage 21 zum
Versprühen
von Wasser vorgesehen, womit eine Klarspülung der Oberfläche des
Kraftfahrzeugs vorgenommen wird. Bei der Ausführungsform der 1 und 2 ist
hinter der Sprühanlage 21 ein
Trocknergebläse 24 und
ein nachgeordneter Trocknungsvorhang 25 mit nach unten
hängenden
Lappen aus einem wasseraufnehmenden Textilmaterial vorgesehen.
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Demgegenüber sind
bei der Ausführungsform
der 3 und 4 zwei an einem portalartigen
Gestell 36 schwenkbeweglich an Schwenkarmen 37 angebrachte,
mit vertikal ausgerichteter Rotationsachse 38 versehene
Trocknungsbürsten 26 vorgesehen,
die für
eine kontaktbehaftete Trocknung der Oberfläche des Kraftfahrzeugs gestaltet
sind. Die Trocknungsbürsten 26 sind
mit Trocknungskörpern 39 aus
Mikrofasermaterial bestückt
und können
mittels nicht näher
dargestellter Antriebsmittel um die vertikal ausgerichteten Rotationsachsen 38 rotiert werden.
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Die
Trocknungsbürsten 26 sind
mit nicht näher
dargestellten Kardangelenken an den Schwenkarmen 37 angebracht
und können
somit dem sich mittels der Fördereinrichtung
annähernden
Kraftfahrzeug ausweichen. Die Schwenkarme 37 sind mit nicht
näher dargestellten
Schwenkgelenken an dem Gestell angelenkt und können jeweils unabhängig voneinander
durch Pneumatikzylinder 40 in einer Winkelstellung relativ
zur Förderrichtung
verschwenkt werden. Mit den Trocknungsbürsten 26 kann eine
Trocknung und Politur der Seitenflächen 5, 6, 7 des
Kraftfahrzeugs vorgenommen werden. Die Oberseite 8 des
Kraftfahrzeugs wird bei der dargestellten Ausführungsform mit im Gestell 36 in
vertikaler Richtung nach unten hängenden
Mikrofaserstreifen vorgenommen. Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform
der Erfindung kann zu den mit vertikaler Rotationsachse 38 ausgerichteten
Trocknungsbürsten 26 auch
eine mit horizontaler Rotationsachse ausgerichtete Trocknungsbürste zweiter
Art vorgesehen werden, um die Reinigung der Oberseite des Kraftfahrzeugs
zu gewährleisten.
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Für die Durchführung des
Verfahrens wird das Kraftfahrzeug zunächst in die Waschstrasse 1 hineingefahren
und von der nicht dargestellten Fördereinrichtung an zumindest
einem Rad erfasst. Die Fördereinrichtung
fördert
das Kraftfahrzeug in der Förderrichtung 4 durch
die Waschanlage. Dabei wird das Kraftfahrzeug zunächst an
den unterschiedlich gestalteten Sprühanlagen 18, 19, 20 vorbeigeführt und mit
Wasser und/oder Waschfluid benetzt, gegebenenfalls wird eine manuelle
Vorreinigung mit der Hochdrucklanze 35 vorgenommen. Bei
der Ausführungsform
der 3 und 4 ist zudem eine Reifenwascheinrichtung 42 vorgesehen.
Dann erreicht das Kraftfahrzeug die rotierende Waschbürste 10 zweiter
Art der ersten Wascheinrichtung 2, die mit Waschkörpern 43 aus
Schaumstoffmaterial bestückt ist
und die die Oberseite des Kraftfahrzeugs mechanisch vorreinigt.
Das Kraftfahrzeug passiert anschließend die Waschbürsten 9, 22 erster
Art der ersten Wascheinrichtung 2, die ebenfalls mit Waschkörpern 43 aus
Schaumstoff bestückt
sind und die die Frontfläche 5,
die Seitenflächen 6 und
die Heckfläche 7 vorreinigen.
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Anschließend wird
das Kraftfahrzeug der zweiten Wascheinrichtung 3 zugeführt, bei
der alle Waschbürsten 11, 12, 23 mit
Waschkörpern 44 aus Textilfasern
bestückt
sind, wodurch eine mechanische, kontaktbehaftete und bedingt durch
die große Waschfluidaufnahmefähigkeit
der Waschkörper 44 auch
intensive Hauptwäsche
vorgenommen wird, bei der in erster Linie eine Beseitigung von Schmutzschichten
stattfindet. Anschließend
findet an der Sprühanlage 21 eine
Klarspülung
durch Aufsprühen von
Wasser oder eine Konditionierung durch Aufsprühen einer flüssigen Trocknungshilfe
statt. In einem nachfolgenden Verfahrensschritt wird die Oberfläche des
Kraftfahrzeugs mit dem Trocknergebläse 24 vorgetrocknet.
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Bei
der Ausführungsform
der 1 und 2 findet anschließend eine
Trocknung des Kraftfahrzeugs mittels des Trocknungsvorhangs statt.
Bei der Ausführungsform
der 3 und 4 werden die Seitenflächen 5, 6, 7 des
Kraftfahrzeugs hingegen durch die rotierenden und schwenkbeweglich
an die Form des Kraftfahrzeugs anpassbaren Trocknungsbürsten 26 mit
den Trocknungskörpern
aus Mikrofaser getrocknet und poliert, während die Oberseite 8 des
Kraftfahrzeugs nachfolgend durch den im Gestell 36 vorgesehenen
Trocknungsvorhang aus Mikrofasern getrocknet wird.