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Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Bewetterung von Streckenvortrieben im untertägigen Berg- und Tunnelbau mit einer der Vortriebsmaschine zugeordneten Frischwetterluttenleitung mit Ventilator die einen einen Luftvorhang erzeugenden Sekundäraustrag aufweist und einer Entstauberluttenleitung mit zugehörigem Entstauber, die von der Ortsbrust her gesehen in einem Abstand hinter dem Sekundäraustrag endet, der die Nichtbeeinflussung des Luftvorhangs sicherstellt.
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Zur Bewetterung von Strecken und sonstigen Arbeitsbereichen im untertägigen Berg- und Tunnelbau werden diese an den Frischwetterschacht und den Abwetterschacht angeschlossen, sodass die benötigte frische Luft über den Frischwetterschacht durch die entsprechenden untertägigen Bereiche zum Abwetterschacht ziehen kann. Beim Vortrieb neuer Strecken muss aus einer an den Frischwetterschacht und den Abwetterschacht angeschlossenen Strecke frische Luft künstlich in die vorgetriebene Strecke hineingebracht werden. Hierzu dienen eine Frischwetterluttenleitung und ggf. eine Entstauberluttenleitung. Die Frischwetterluttenleitung endet möglichst dicht vor der Ortsbrust, um die dort tätigen Bergleute mit frischen Wettern zu versorgen, während eine Entstauberluttenleitung benötigt wird, wenn der vor Ort entstehende Staub in einem Entstauber niedergeschlagen werden soll. Die staubhaltigen Wetter werden dann nämlich über die Entstauberluttenleitung abgesaugt, dem Entstauber zugeführt und dann nach der Reinigung wieder in das Streckensystem hineingegeben (
DE 23 33 108.0 A1 ). Insbesondere bei Vortriebsmaschinen entsteht im Bereich des Schneidkopfes trotz der zum Einsatz kommenden Bedüsung so viel Staub, dass eine Entstaubung vorgeschrieben ist. Dabei haben sich erhebliche Schwierigkeiten dadurch ergeben, dass der aus der Frischwetterlutte austretende Wetterstrom den Staub so aufwirbelt und beeinflusst, dass die staubhaltigen Wetter über die Entstauberluttenleitung nicht ausreichend erfasst und gesäubert werden können. Vielmehr drängt die staubhaltige Luft an der Entstauberluttenleitung bzw. deren Endstück vorbei in die Strecke hinein und führt dann zu teilweise nicht akzeptablen Belastungen der Belegschaft. Auch Staubexplosionen sind dann nicht mit der ausreichenden Sicherheit auszuschließen. Die aus der
DE 23 33 108.0 A1 bekannte Lösung sieht einen Luftvorhang vor, der durch gezielt ausgebrachte Flachstrahlen entstehen soll. Diese Flachstrahlen werden allerdings in unmittelbarer Nähe der Abluftöffnung einer Entstauberleitung erzeugt, so dass sich ein ausreichend „dicker“ Luftvorhang nicht ausbilden kann. Auch bei der aus der
DE 23 58 130.8 A1 bekannten Ausführung wird die Frischluft bis an die Ortsbrust geführt. Ein gesonderter Frischluftstrang wird zusätzlich so geführt, dass sich eine Art Luftvorhang ausbilden kann. Ein aufwendiger, verfahrbarer Wagen mit einem sogenannten Luftaustrittsöffnungen aufweisenden Lutzuführschacht kann allenfalls einen dünnen Luftvorhang schaffen, der Schwankungen von staubhaltigen Wettern und Wettermengen nicht gewachsen ist. Auch in der
JP 062 300 A ist von einem Luftvorhang die Rede, der sich durch Querschlitze in der Frischwetterluttenleitung erzeugt wird. Das Ende dieser Leitung liegt im Bereich des Ansaugstutzens der Entstauberluttenleitung, so dass sich beide gegenseitig beeinflussen. Vor allem aber wird über die frischen Wetter der Staub im Ortsbereich immer stark aufgewirbelt, was den sogenannten Luftvorhang stark beeinflusst. Auf diesen dünnen Luftvorhang wirkt sich auch noch der besonders große Ansaugstutzen der Entstauberluttenleitung nachteilig aus. Eine große Mengen staubfreisetzende Vortriebsmaschine ist hier offensichtlich nicht vorgesehen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Bewetterungsanlage für Streckenvortriebe zu schaffen, bei der durch einen Luftvorhang gesichert der an der Vortriebsmaschine entstehende Staub bei ausreichender Frischwetterzuführung abgesaugt und niedergeschlagen werden kann.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Sekundäraustrag von der Ortsbrust her gesehen im Abstand hinter der Vortriebsmaschine in die Frischwetterluttenleitung integriert ist, dass die Frischwetterluttenleitung im Abstand von nicht mehr als 5 Metern von der Ortsbrust endet, dass der Sekundäraustrag während des Betriebes der Vortriebsmaschine einen als propfenfömige Staubschutzwand geformten Luftvorhang erzeugend ausgebildet ist und dass ihm in Richtung Ortsbrust eine Sperrklappe nachgeordent ist, die bei Einschalten der Gewinnungswerkzeuge der Vortriebsmaschine schließend geschaltet ist. Gemäß der erfindungsgemäßen Lösung wird also die Frischwetterluttenleitung bis dicht an die Ortsbrust herangeführt, d. h. mit maximal einem Abstand von 5 m endend. Während der normalen Arbeiten vor Ort, d. h. beim Stillstand der Vortriebsmaschine werden die frischen Wetter aus dieser Frischwetterluttenleitung entsprechend dicht vor Ort ausgetragen und sorgen dafür, dass die dort arbeitenden Bergleute optimale Wetterbedingungen haben. Wird nun die Vortriebsmaschine in Gang gesetzt, insbesondere wird der Schneidkopf in das Gebirge hineingedrückt, werden die Frischwetter über den Sekundäraustrag im Abstand vor der Vortriebsmaschine so ausgetragen, dass eine propfenförmige Staubschutzwand, also eine „dicke“ Frischwetterwand entsteht. Diese Staubschutzwand wird über die Entstauberluttenleitung bzw. deren Eingangsbereich dicht an der Vortriebsmaschine in Richtung Ortsbrust gesaugt, wo sie dafür sorgt, dass die staubhaltigen Wetter praktisch unvermischt in die Entstauberluttenleitung hineingesaugt werden können, um im Entstauber vom Staub befreit zu werden. In die eigentliche Strecke hinter der Vortriebsmaschine gelangen somit staubhaltige Wetter überhaupt nicht mehr, sondern über die propfenförmige Staubschutzwand ist sichergestellt, dass die staubhaltigen Wetter quasi ungemischt über die Entstauberluttenleitung abgesaugt werden können. Durch Wetterführung und Wettermenge wird dabei die ganze Sache so geführt und eingestellt, dass die Staubschutzwand auch die gesamte Strecke absichert, sich also über den gesamten Streckenquerschnitt erstreckt, sodass staubhaltige Wetter nicht daran vorbei ziehen können. Sie werden vielmehr so im vor Ortbereich gehalten und abgesichert, dass sie immer und insgesamt in die Entstauberluttenleitung hineingelangen und dann in den integrierten Entstauber. Eine Beeinflussung der propfenförmigen Staubschutzwand durch die gesäuberten Wetter ist dadurch ausgeschlossen, dass entweder der Entstauber außerhalb des Einflussbereiches also entsprechend weit hinter der Streckenvortriebsmaschine angeordnet ist oder aber dass er mit einer Lutte ausgerüstet ist, die entsprechend weit in den Bereich hinter der Staubschutzwand endet. Weiter vorne ist erwähnt, dass bei Stillstand der Vortriebsmaschine bzw. deren Gewinnungswerkzeugen die Frischwetter ungehindert an dem Sekundäraustrag vorbei strömen und direkt im Ortsbrustbereich austreten. Das Erzeugen der gewünschten und notwendigen propfenförmigen Staubschutzwand wird dann gesichert, wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen, die Sperrklappe bei Einschalten der Gewinnungswerkzeuge der Vortriebsmaschine schließend geschaltet ist. Mit Schließen der Sperrklappe treten dann die Frischwetter wie erwähnt über den Sekundäraustrag gezielt die Staubschutzwand bildend aus, wobei in aller Regel ein ausreichender Vorlauf gegeben ist, bevor die Gewinnungswerkzeuge ins Gebirge eindringen und Staub erzeugen. Um die Erzeugung der Staubschutzwand noch optimaler vorzugeben und noch mehr Sicherheit zu haben, ist es dabei denkbar, dass die Sperrklappe auch mit einem gewissen Vorlauf schließt, d. h. dass die Gewinnungswerkzeuge bei Einschalten zunächst einmal nicht ins Gebirge eindringen können, sodass Staub erst dann erzeugt wird, wenn die Staubschutzwand auch sicher vorhanden ist.
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Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sekundäraustrag aus einer mit der Sperrklappe ausgerüsteten Teillutte und einer mit Längsschlitzen ausgerüsteten Teillutte besteht. Diese Längsschlitze sind so bemessen und so angeordnet, dass sie beim Stillstand der Vortriebsmaschine und geöffneter Sperrklappe keine Wetter austreten lassen, während sie bei geschlossener Sperrklappe die gesamten Wetter austreten lassen und zwar quer zur Streckenlängsrichtung, sodass sich die angestrebte Staubschutzwand optimal bilden und sich in Richtung Ortsbrust bewegen kann.
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Eine weitere zweckmäßige Ausbildungsmöglichkeit ist die, bei der die der Teillutte mit Sperrklappe vorgeordnete Teillutte als Coandalutte ausgebildet ist. Diese Coandalutte hat den Vorteil, dass sie gezielt die Frischwetter bei geschlossener Sperrklappe so austreten lässt, dass sich eine entsprechend breite Staubschutzwand bildet, wobei hierzu die Wetter nicht nur quer zur Streckenlängsrichtung austreten, sondern auch gezielt rund um die Teillutte geführt austreten können.
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Je nach Belegung der Strecke mit Bergleuten kann es zweckmäßig sein, die Frischwetterluttenleitung so austreten zu lassen, dass beispielsweise der Arbeitsstand des Maschinenführers immer mit Frischwettern versorgt ist. Dies ist auch während des Betriebes möglich, wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen, die Sperrklappe einen Restwetterstrom im Sperrzustand durchlassend ausgebildet und/oder geschaltet ist. Mit diesem Restwetterstrom können dann die Arbeitsplätze von einzelnen Mitarbeitern gezielt versorgt werden, wobei die übrigen Wetter, d. h. der Hauptwetterstrom ausreicht, um die Staubschutzwand zu erzeugen.
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In der Regel reicht es, wenn wie erwähnt die Längsschlitze in der Teillutte ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen vorhanden sind, weil bei geöffneter Sperrklappe die Frischwetter einfach an diesen Längsschlitzen oder Öffnungen vorbeiströmen. Aus Vorsichtsgründen oder auch aus anderen Gründen kann es aber auch zweckmäßig sein, wenn die Längsschlitze in der Teillutte oder die Öffnungen in der Coandalutte sich mit Schließen der Sperrklappe öffnend ausgebildet sind, d. h. also im Normalbetrieb bei nicht laufender Vortriebsmaschine geschlossen bleiben.
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Die Bildung einer sicheren Staubschutzwand und deren Ziehen oder Verschieben in Richtung Ortsbrust ist natürlich auch davon abhängig, dass sich im Bereich des Sekundäraustrages eine solche Staubschutzwand sicher bilden kann. Entsprechendes ist gegeben, wenn der Abstand zwischen Sekundäraustrag und Ende der Entstauberluttenleitung 2 × √A betragend eingestellt ist, wobei A der Streckenquerschnitt ist. Bei einer solchen Anordnung des Sekundäraustrages kann sich wie schon erwähnt eine entsprechend dichte und sichere Staubschutzwand bilden und dann durch die Absaugung der staubhaltigen Wetter im Vorortbereich in Richtung vor Ort ziehen und dabei die notwendige Abdichtung gewährleisten, vor allem weil die aus der Entstauberluttenleitung austretenden gereinigten Wetter die Staubschutzwand nicht beeinflussen.
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Bei der beschriebenen Ausführung wird häufig der Entstauber im Abstand zur Vortriebsmaschine angeordnet sein, wobei er über eine Luttenleitung mit dem Vorortbereich verbunden ist, die als Ansaugrohr dient. Falls der Streckenquerschnitt groß genug ist oder andere Bedingungen vorherrschen, ist es zweckmäßig, wenn der Entstauber auf der Vortriebsmaschine angeordnet ist und wie bekannt sein Ansaugrohr bis an den Tragarm der Gewinnungswerkzeuge heranreicht und sein Ausgang mit einer an der Firste nachziehbar angehängten Entstauberluttenleitung fest verbunden ist. Die Entstauberluttenleitung an sich kann dann die Bewegungen der Vortriebsmaschine mit vollziehen, wobei sie dazu an der Firste an einer Schiene aufgehängt ist. Damit ist sichergestellt, dass die staubhaltigen Wetter rechtzeitig aufgefangen und in den Entstauber hineingeleitet werden, wobei die entstaubten Wetter dann über die Entstauberluttenleitung bis in den Bereich geführt werden, wo sie die Bildung der Staubschutzwand nicht mehr beeinträchtigen können.
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Eine ausreichend „widerstandsfähige“ bzw. dicke Staubschutzwand wird erreicht, wenn der Sekundäraustrag in einem Abstand um 5 × √A von der Ortsbrust angeordnet ist, wobei A der Streckenquerschnitt ist. Unter diesen Voraussetzungen kann sich rund um den Sekundäraustrag und dann zur Ortsbrust hin eine ausreichend stabile Staubschutzwand bilden, die sich in Richtung Ortsbrust bewegt, ohne dass die staubhaltigen Wetter die Chance haben, sich daran vorbeizumogeln und in den übrigen Streckenquerschnitt zu gelangen.
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Die dem Entstauber vorgeordnete oder auch nachgeordnete Entstauberluttenleitung ist zweckmäßigerweise als Spirallutte ausgebildet, um so gewisse Längenreserven zu haben. Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, dass die Frischwetterluttenleitung zwischen Sekundäraustrag und Ortsbrust als Spirallutte und an einer an der Firste verlegten Schiene verfahrbar ausgebildet ist, sodass sie quasi mit der Vortriebsmaschine vorwärts oder ggf. auch zusammen rückwärts gefahren werden kann.
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Weiter vorn ist darauf hingewiesen worden, dass die erzeugte Staubschutzwand eine ausreichende „Dicke“ aufweisen soll, um das Vorbeistreichen von staubhaltiger Luft im Bereich der Streckenstöße oder an anderen Stellen zu vermeiden. Dies ist insbesondere dadurch zu erreichen, dass die Coandalutte oder Teillutte mit Längsschlitzen eine Länge von 2 bis 10 m aufweist. Entsprechend dick ist dann die geschaffene Staubschutzwand, die dann angesaugt durch den Ansaugstutzen oder das Ansaugrohr der Entstauberluttenleitung in Richtung Ortsbrust zieht. Es handelt sich also dann eigentlich nicht nur um eine Staubschutzwand, sondern wie erwähnt um einen entsprechenden Pfropfen oder Stopfen, der sich entlang der Strecke in Richtung Ortsbrust bewegt und naturgemäß dann teilweise mit in die Entstauberluttenleitung hineingesaugt wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass staubhaltige Luft in die nicht dafür vorgesehenen Streckenbereiche gelangt.
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In den Streckenvortrieben des untertägigen Bergbaus aber auch im Tunnelbau findet man aufgrund der zahlreichen vor Ort eingesetzten Maschinen und Anlagen sehr beengte Arbeitsverhältnisse vor. Damit wird es unter Umständen auch problematisch, zwei Luttenleitungen ausreichend weit bis an die Ortsbrust heranzuführen. Um dieses Problem zu lösen oder zumindest um eine Entspannung vor Ort zu erreichen, sieht die Erfindung vor, dass die Frischwetterluttenleitung und die Entstauberluttenleitung zwischen Entstauber und Sekundäraustrag miteinander einen gemeinsamen Luttenstrang bildend vereinigt und dazu über ein Koppelstück mit Sperrdrehklappe verbunden sind. Bei einer derartigen Lösung braucht dann nur noch eine Luttenleitung bis in den Ortsbereich hineingeführt zu werden, während die andere davor bereits endet und mit der bis vor Ort führenden Luttenleitung verbunden wird. Mit diesem Luttenleitungsstück bis vor Ort kann dennoch die gesamte Problematik gelöst werden, weil dieses Stück entweder benötigt wird, um die kühlen und sauberen Wetter, d. h. also die Luft bis vor Ort zu bringen oder aber dann, wenn die Vortriebsmaschine arbeitet, mit diesem bis vor Ort reichenden Luttenleitungsstück die staubhaltigen Wetter anzusaugen und in den Entstauber hineinzubringen. Dann wird die Frischwetterluttenleitung sowieso geschlossen, um sicherzustellen dass die Frischluft die Staubschutzwand bildend über den Sekundäraustrag austreten kann. Ist dann die Arbeit der Vortriebsmaschine abgeschlossen, wird die Frischwetterluttenleitung wieder bis vor Ort geführt, sodass die frische Luft genau dort hin gelangt, wo sie benötigt wird, nämlich wo die Streckenbelegschaft gerade arbeitet.
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Eine zweckmäßige Ausführung ist die, bei der das zur Ortsbrust führende Endstück der Entstauberluttenleitung als gemeinsamer Luttenstrang dient und entsprechend dicht vor der Ortsbrust endend lang ausgeführt ist und dass die Teillutte Teil des Koppelstücks oder an das Koppelstück angeschlossen ist. In dem Koppelstück befindet sich dann wie schon erwähnt die als Sperrdrehklappe ausgebildete Sperrklappe. Über sie wird die Verbindung zwischen beiden Luttenleitungen sicher verschlossen, wenn die Vortriebsmaschine arbeitet und der Staub abgesaugt werden soll und das bei gleichzeitiger Bildung der Staubschutzwand.
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Um sicherzustellen, dass bei anlaufender Vortriebsmaschine der Staub abgesaugt wird und nicht noch weiter Frischluft bis in den engen Vorortsbereich hineingeblasen wird, sieht die Erfindung vor, dass die Sperrdrehklappe im oder am Koppelstück schaltungstechnisch mit dem Entstauber verbunden und mit dessen Anlaufen schließend geschaltet ist. Wird dementsprechend der Entstauber bei Anlaufen der Vortriebsmaschine eingeschaltet, so schließt automatisch auch die Sperrdrehklappe und über den anlaufenden Entstauber wird die staubhaltige Luft über das entsprechende Endstück, das bis zur Ortsbrust führt, angesaugt und abgesaugt.
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Da in aller Regel wegen der staubhaltigen Wetter vermieden werden soll, dass staubhaltige Luft in den Bereich der Coandalutte bzw. des Sekundäraustrages gelangt, ist vorgesehen, dass die Sperrdrehklappe endseitig mit einem Dichtprofil ausgerüstet ist. Mit Hereindrehen der Sperrdrehklappe dichtet dieses Dichtprofil gegen die Wandung des Koppelstückes oder der Teillutte so ab, dass einmal ein sicherer Sitz der Sperrdrehklappe gewährleistet und außerdem eine ausreichende Dichtheit erreicht ist.
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Soll mit besonders hohen Dichtheitsgraden gearbeitet werden, ist es von Vorteil, wenn die Sperrdrehklappe aus zwei Halbklappen besteht, die schwenkbar und verschiebbar ausgerüstet und ausgebildet sind, sodass sie aus ihrem Öffnungszustand in einen absolute Dichtheit erbringenden Dichtzustand verschoben und gedreht werden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass Fehlschlüsse zwischen beiden Luttenleitungen entstehen.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Anlage geschaffen ist, die einen bezüglich der Bewetterung sicheren Betrieb von Vortriebsmaschinen in der Streckenauffahrung erlaubt. Während des Stillstandes der Vortriebsmaschine, also beispielsweise während der Ausbauarbeiten gelangt wie vorgeschrieben die ausreichende Frischwettermenge durch die Frischwetterluttenleitung in den Vorortbereich und zwar unmittelbar vor die Ortsbrust, da die Frischwetterluttenleitung bis dicht an die Ortsbrust herangeführt werden kann. Wird dann die Vortriebsmaschine in Gang gesetzt, schließt sich die Sperrklappe und die nach wie vor in die Frischwetterluttenleitung gesaugten oder hineingedrückten Frischwetter verlassen die Frischwetterluttenleitung durch den Sekundäraustrag senkrecht zur Streckenlängsrichtung, wobei sie eine Staubschutzwand bilden, die eine entsprechende Dicke aufweist und sicher bis in den Vorortbereich hinein als Pfropfen vordringt. Dadurch ist sichergestellt, dass über das Ansaugrohr der Entstauberluttenleitung immer die staubhaltigen Wetter abgezogen werden, die sich ganz sanft mit den über die Staubschutzwand herangeführten frischen Wettern vermischen, aber so, dass sie den Absaugvorgang der staubhaltigen Luft nicht behindern oder auch nur beeinflussen. Damit ist sichergestellt, dass die staubhaltigen Wetter auch insgesamt sicher erfasst und in den Entstauber geführt werden, sodass ein vollständiges Niederschlagen des an der Vortriebsmaschine entstehenden Staubes erreicht ist. Weiter ist so sichergestellt, dass immer eine ausreichende Menge Frischwetter bis vor Ort gelangen, ohne sich frühzeitig mit der staubhaltigen und verbrauchten Luft zu verbinden. Besonders zweckmäßig ist es, dass unter Berücksichtigung der engen Arbeitsverhältnisse vor Ort mit nur einem Endstück der beiden Luttenleitungen zielgerichtet gearbeitet werden kann, indem diese zu einer zusammengefügt werden.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
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1 eine Draufsicht auf eine Strecke mit auf der Vortriebsmaschine montiertem Entstauber,
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2 einen Längsschnitt durch diese Strecke,
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3 eine Draufsicht auf eine Strecke mit nachgeordnetem Entstauber,
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4 eine Darstellung, d. h. eine Draufsicht auf einen Streckenvortrieb mit wirksamer Staubschutzwand,
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5 eine Draufsicht auf einen Streckenvortrieb mit vereinigtem bis vor Ort führendem Endstück der Luttenleitung,
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6 eine schematische Wiedergabe der Anordnung einer Sperrdrehklappe und
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7 eine Ausbildung einer gleichzeitig auch verschiebbaren Sperrdrehklappe in Draufsicht.
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1 zeigt eine Draufsicht auf einen Streckenvortrieb 1, wobei die Strecke beispielsweise im Gestein aufgefahren wird. Das Hereingewinnen des Steins bzw. der Berge erfolgt über eine Vortriebsmaschine 3, wobei die Wetterführung über eine Frischwetterluttenleitung 4 mit Ventilator 5 und eine Entstauberluttenleitung 7 mit Entstauber 8 erfolgt. Die frischen Wetter werden aus der Frischwetterstrecke 6 angesaugt, wie 3 verdeutlicht. Hierzu ist der Ventilator 5 innerhalb dieser Frischwetterstrecke 6 angeordnet und sorgt dafür, dass immer entsprechende Mengen an Frischwetter durch die Frischwetterluttenleitung 4 bis in den Bereich der Ortsbrust 14 gelangen.
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Bei der Darstellung nach 3 ist im Bereich der Vortriebsmaschine 3 nur der Ausaugstutzen bzw. das Ansaugrohr 29 des Entstaubers 8 vorgesehen, während der Entstauber selbst weiter zurück innerhalb der Strecke 2 angeordnet ist. Dem Entstauber 8 nachgeordnet ist die Lüfterstation 9, das Ende 28' der Entstauberluttenleitung 7 sowie ein Kompressor 10, ein Druckluftbehälter 11 und ein üblicher Schaltschrank 12.
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Sowohl der 3 wie auch der 1 und der 4 ist zu entnehmen, dass in der Frischwetterluttenleitung 4 im Abstand zur Ortsbrust 14 ein Sekundäraustrag 15 angeordnet ist. Aus diesem Sekundäraustrag 15 werden die Frischwetter seitlich ausgetragen, was durch die Pfeile angedeutet ist. Sie bilden aufgrund der Länge des Sekundäraustrages 15 eine ausreichend stabile und dicke Staubschutzwand 20, die sich aufgrund der Saugwirkung des Ansaugrohres 29 langsam, aber als Wand in Richtung Ortsbrust bewegt.
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Dieser Sekundäraustrag 15 wird aus einer Teillutte 16 mit einer Sperrklappe 17 und einer zweiten Teillutte 19 mit Längsschlitzen 18, 21 gebildet. Durch diese Längsschlitze 18, 21 können bei geschlossener Sperrklappe 17 die Frischwetter austreten und die schon erwähnte Staubschutzwand 20 bilden. In 4 ist angedeutet, dass das Ende dieser Staubschutzwand 20 etwa im Bereich des Ansaugrohres 29 liegt, sodass sie sich auch noch über die Vortriebsmaschine 3 und deren Platz für den Führer der Vortriebsmaschine 3 erstreckt.
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In 1 ist die Sperrklappe 17 geöffnet, sodass die Frischwetter direkt in der Staubzone 27 austreten können, wobei zu diesem Zeitpunkt die Gewinnungswerkzeuge 24 am Schneidkopf 25 der Vortriebsmaschine 3 stillstehen, also nur verhältnismäßig wenig oder gar kein Staub anfällt. Dadurch werden die geringen Mengen Staub enthaltenden Wetter problemlos auch über die Entstauberluttenleitung 7 angesaugt und dem Entstauber 8 zugeführt. Bei 1 ist weiter eine Ausbildung gezeigt, bei der der Entstauber 8 auf der Vortriebsmaschine 3 direkt angeordnet ist und somit mit dieser auch bewegt wird, wie dies auch aus 2 ersichtlich ist. Der Ansaugstutzen 29‘ liegt etwa im Bereich des Tragarms 26, der die Gewinnungswerkzeuge 24 und den Schneidkopf 25 trägt. Die dort entstehenden Staubmengen werden somit durch den Ansaugstutzen 29‘ direkt angesaugt und zwar wie weiter hinten anhand von 4 gezeigt sicher, ohne dass die Gefahr besteht, dass durch die Frischwetter eine Verwirbelung entsteht. Vielmehr werden diese Frischwetter nun durch die Staubschutzwand 20 nach vor Ort geführt und bilden dabei einen Pfropfen, der sicherstellt, dass staubhaltige Wetter nicht vorbeigelangen können. Durch den Austrag der Frischwetter kommt es außerdem nicht zu Verwirbelungen im Bereich der Ortsbrust 14, sodass ein ruhiger und gleichmäßiger Abzug der staubhaltigen Wetter über den Ansaugstutzen 29‘ erreicht ist.
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Die Frischwetterluttenleitung 4 ist in 2 ebenso an der Firste 31 aufgehängt, wie die Entstauberluttenleitung 7, wobei letztere als Spirallutte 33 ausgebildet an der Schiene 32 entlanggezogen werden kann. Auch bei der aus 4 ersichtlichen Ausführung wird das vordere Ende der Frischwetterluttenleitung 4 als Spirallutte 33 bezeichnet und diese auch entsprechend ausgebildet, um einen bestimmten Puffer zu erreichen. Der Austrag 34 dieser Frischwetterluttenleitung 4 liegt dicht oberhalb der Vortriebsmaschine 3, sodass bei nicht im Einsatz befindlicher Vortriebsmaschine 3 die Frischwetter den Vorortbereich sicher durchstreichen können.
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Bei den 3 und 4 sind in der Teillutte 16 mit den Längsschlitzen 18, 21 Ausführungen angedeutet, die einen Verschluss ermöglichen, der bei Aufnahme des Betriebes der Vortriebsmaschine 3 öffnet, sodass dann die Frischwetter seitlich wie durch die Pfeile angedeutet austreten können. Statt der Ausbildung mit Längsschlitzen 18, 21 ist auch die Ausbildung einer als Coandalutte 22 mit Öffnungen 23 möglich. Entsprechendes ist in 1 wiedergegeben. Statt dieser Coandalutte 22 ist nach 4 eine Teillutte 19 mit Längsschlitzen 18, 21 vorgesehen und gewählt.
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Die Schiene 32 ist an der Firste 31 verlegt, ebenso wie die Schiene 32 für die Frischwetterluttenleitung 4. Diese Spirallutte 33 als Entstauberluttenleitung 7 ist über einen entsprechend gebogen ausgebildeten Stutzen mit dem Ausgang 30 des Entstaubers 8 verbunden. Hier sind für den Entstauber 8 insgesamt drei Elemente vorgesehen, aus denen er zusammengesetzt ist. Denkbar sind auch mehrere Teile oder auch weniger Teile.
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Bei der Darstellung nach 4 ist auf die Darstellung einer durchgehenden Staubschutzwand 20 verzichtet worden, weil es sich von selbst ergibt, dass der vordere Bereich sich bis zum Austritt des Sekundäraustrages 15 erstreckt. Die vordere Kante oder der vordere Bereich liegt wie erwähnt in der Nähe der Ortsbrust 14 so, dass die Staubzone 27 möglichst klein ist, aber so groß ist, dass es nicht zu nachteiligen Vermischungen und Durchwirbelungen kommen kann. Vielmehr wird aus der Staubzone 27 die gesamte Menge an staubhaltigen Wettern abgezogen, die dann durch die Entstauberluttenleitung 7 dem Entstauber 8 zugeführt wird und dann über die weitere Entstauberluttenleitung 7 in den Bereich hinter dem Sekundäraustrag 15 geführt wird. Entsprechendes ist in 1 dargestellt, wobei in aller Regel das Ende 28 der Entstauberluttenleitung 7 noch ein Stück weitergeführt werden sollte, um sicherzustellen, dass es nicht zu schädlichen Beeinflussungen der Staubschutzwand 20 kommen kann.
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In der Ausführung nach 5 sind die beiden Luttenleitungen, d. h. die Frischwetterluttenleitung 4 und die Entstauberluttenleitung 7 endseitig, d. h. vor dem Entstauber 8 zusammengeführt. Hierzu dient ein Koppelstück 38, das in den gemeinsamen Luttenstrang 37 übergeht. In diesem Koppelstück 38 ist eine Sperrdrehklappe 39 angeordnet, die ähnlich der Sperrklappe 17 nach der Ausführung in 3 und 4 beim Anspringen des Entstaubers 8 und bei Inbetriebnahme der Vortriebsmaschine 3 das Koppelstück 38 verschließt, sodass Frischluft nicht mehr in den Bereich des Endstückes 40 bzw. des gemeinsamen Luttenstranges 37 gelangen kann. Gleichzeitig stellt diese entsprechend stabil ausgeführte Sperrdrehklappe 39 sicher, dass nun während des Laufes des Entstaubers 8 der nötige Unterdruck bis in den Bereich der Ortsbrust 14 ausreichend hoch aufrechterhalten bleibt, sodass die staubhaltige Luft in den gemeinsamen Luttenstrang 37 bzw. Endstück 40 hineingezogen und dann im Entstauber 8 entstaubt werden kann. Während dieses Betriebszustandes oder Betriebsabschnittes wird weiter über den Ventilator 5 Frischluft aus der Frischwetterstrecke 6 herausgesaugt und über die Frischwetterluttenleitung 4 in den Bereich des Entstaubers 8 geführt und hier über den Sekundäraustrag 15 in den Streckenvortrieb 1 hineingedrückt, sodass hier die in 4 gezeigte Staubschutzwand 20 entstehen kann und ausreichend stabil erhalten werden kann.
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6 zeigt den Übergang zwischen Frischwetterluttenleitung 4 und Entstauberluttenleitung 7 über das Koppelstück 38. Erkennbar ist auch hier die Sperrdrehklappe 39, die endseitig ein Dichtprofil 41 aufweist, hier in Form von Saugnäpfen 42. Dadurch kann bei entsprechendem Betrieb der Fehlschluss von Wettern, egal ob staubhaltige oder von frischer Luft, ausgeschlossen werden, zumal die Saugnäpfe 42 oder die Saugwulst für eine entsprechende Abdichtung Sorge trägt.
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In Optimierung der Sperrdrehklappe 39 nach 6 zeigt 7 eine Lösung, bei der die Sperrdrehklappe 39 aus zwei Halbklappen 43, 44 besteht, die entsprechend auch gegeneinander verschoben werden können, sodass sie einmal nach dem Verschieben und Wegklappen für einen einwandfreien Durchfluss der frischen Wetter Sorge tragen und andererseits bei der in 7 gezeigten Ausführung für die wirksame Abdichtung des Koppelstücks 38 sorgen. Diese beiden Halbklappen 43, 44 werden gedreht und nach Beendigung des Drehvorganges dann auch noch gegeneinander verschoben, wobei der Spalt zwischen beiden in der Wirklichkeit gleich Null ist, sodass ein wirksame Abdichtung auf jeden Fall gewährleistet ist.