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DE102006016890A1 - Filtereinrichtung, insbesondere für ein Abgassystem einer Brennkraftmaschine - Google Patents

Filtereinrichtung, insbesondere für ein Abgassystem einer Brennkraftmaschine Download PDF

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DE102006016890A1
DE102006016890A1 DE102006016890A DE102006016890A DE102006016890A1 DE 102006016890 A1 DE102006016890 A1 DE 102006016890A1 DE 102006016890 A DE102006016890 A DE 102006016890A DE 102006016890 A DE102006016890 A DE 102006016890A DE 102006016890 A1 DE102006016890 A1 DE 102006016890A1
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Tobias Höffken
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Filtereinrichtung, insbesondere für ein Abgassystem einer Brennkraftmaschine, mit einer Filterstruktur mit Eintrittskanälen (28) und Austrittskanälen (30), wobei die Eintrittskanäle (28) und die Austrittskanäle (30) durch Filterwände (31) aus einem offenporigen Material getrennt sind und wobei das Verhältnis der Querschnittsflächen und der Oberflächen der Eintrittskanäle (28) und der Austrittskanäle (30) einstellbar ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Filterelement, insbesondere für ein Abgassystem einer Brennkraftmaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der EP 1 502 640 A1 ist ein Filterelement bekannt mit einer Eintrittsfläche und mit einer Austrittsfläche, mit einer Vielzahl von Eintrittskanälen und mit einer Vielzahl von Austrittskanälen bekannt, wobei die Eintrittskanäle einen sechseckförmigen Querschnitt und die Austrittskanäle einen quadratischen oder rautenförmigen Querschnitt aufweisen, und wobei die Eintrittskanäle und die Austrittskanäle durch eine Filterwand aus einem offenporigen Material getrennt sind.
  • Dabei strömt das zu reinigende Abgas durch die Filterwände zwischen den Eintrittskanälen und den Austrittskanälen hindurch. Bei dem bekannten Filterelement lagern sich mit der Zeit an der stromaufwärts gelegenen Oberfläche der Filterwand Rußpartikel ab. Diese Rußpartikel führen zu einer Verringerung der Durchlässigkeit der Filterwand und in Folge dessen zu einer Erhöhung des Druckabfalls, der beim Durchtritt des Gasstroms durch die Filterwand auftritt. Entsprechend erhöht sich der sogenannte "Abgasgegendruck". Überschreitet dieser einen bestimmten Wert, wird der Filter regeneriert, indem die abgeschiedenen Rußpartikel verbrannt werden. Hierzu wird die Temperatur des Abgases, welches durch die Filtereinrichtung geleitet wird, erhöht, was wiederum durch die Einspritzung von zusätzlichem Kraftstoff bewirkt wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den zusätzlichen Kraftstoffbedarf für die Regenerierung der Filtereinrichtung zu reduzieren.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird bei einem Filterelement, insbesondere zur Filterung von Abgasen einer Dieselbrennkraftmaschine, mit einer Eintrittsfläche und einer Austrittsfläche, mit einer Vielzahl von Eintrittskanälen und mit einer Vielzahl von Austrittskanälen, wobei die Eintrittskanäle und die Austrittskanäle durch Filterwände aus einem offenporigen Material getrennt sind, dadurch gelöst, dass die Querschnittsflächen von einem Eintrittskanal und zwei Austrittskanälen ein Parallelogramm mit vier Ecken und zwei Paaren von Nachbarseiten bilden, und dass eine erste Teilstrecke der Paare von Nachbarseiten und eine zusätzliche Filterwand einen Austrittskanal begrenzen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Geometrie der Querschnitte von Eintrittskanälen und Austrittskanälen erlaubt es, innerhalb sehr weiter Grenzen das Verhältnis der Querschnittsflächen von dem einen Eintrittskanal zu den beiden Austrittskanälen in weiten Grenzen zu variieren. Das Gleiche gilt für das Verhältnis der Oberflächen der Filterwände, die den Eintrittskanal begrenzen und die Oberflächen der Filterwände, welche die Austrittskanäle begrenzen.
  • Die genannten Verhältnisse sind wichtige Parameter, mit deren Hilfe die Zahl und Intensität der Filtereinrichtungen gesteuert werden kann. Des Weiteren erlaubt die erfindungsgemäße Geometrie der Querschnitte von Eintrittskanälen und Austrittskanälen den Aufbau eines Filterelements, das relativ unempfindlich gegen thermische Spannungen ist, die aus lokal unterschiedlichen Temperaturbelastungen herrühren.
  • Des Weiteren ist die erfindungsgemäße Gestaltung der Querschnitte von Einlasskanälen und Auslasskanälen fertigungstechnisch gut zu beherrschen, was insbesondere bei der kostengünstigen Herstellung von Filtereinrichtungen mit einer Vielzahl von kleinen Eintrittskanälen und noch kleineren Austrittskanälen von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung einer zusätzlichen Filterwand, welche zwei Nachbarseiten des Parallelogramms miteinander verbindet, wird jede Seite des Parallelogramms in eine erste Teilstrecke und in eine zweite Teilstrecke unterteilt.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung sieht vor, dass die erste Teilstrecke und die zweite Teilstrecke der Seiten des Parallelogramms gleich lang sind. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Eintrittskanäle einer erfindungsgemäßen Filtereinrichtung allseitig von Austrittskanälen begrenzt werden. Dadurch erhöht sich die Effektivität der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung.
  • Eine erste, besonders einfache Ausführungsform der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung sieht vor, dass die Querschnittsfläche jedes Austrittskanals die Form eines Dreiecks aufweist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung sehen vor, dass sich die Querschnittsfläche jedes Austrittskanals aus einem Dreieck und einem Polygon zusammensetzt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die zusätzliche Filterwand im Querschnitt nicht geradlinig, sondern aus verschiedenen geraden oder gekrümmten Teilstücken zusammengesetzt ist. Dabei schließen jeweils zwei aneinander anschließende Teilstücke der zusätzlichen Filterwand einen Winkel miteinander ein.
  • Dadurch wird erstens die Oberfläche der zusätzlichen Filterwand vergrößert, was sich in einer erhöhten Filterleistung bzw. einem reduzierten Abgasgegendruck der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung niederschlägt. Außerdem wird die zusätzliche Filterwand, da sie nicht mehr gerade verläuft, "weicher", so dass die Empfindlichkeit der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung gegenüber Wärmespannungen oder plötzlichen Temperaturänderungen reduziert wird. Dadurch wird die Funktionssicherheit und Lebensdauer der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung signifikant erhöht.
  • Alternativ ist es möglich, dass das Polygon, welches einen Teil der Querschnittsfläche jedes Austrittskanals bildet, ein konkaves oder ein konvexes Polygon ist. Als konvex wird ein Polygon bezeichnet, bei dem jede Verbindungsstrecke zweier beliebiger Ecken des Polygons in seinem Inneren verläft. Es hat deshalb keinen Winkel, der größer als 180° ist. Ein Polygon, bei dem die Verbindungsstrecke mindestens von zwei beliebigen Punkten des Polygons nicht in seinem Inneren verläuft, weist mindestens einen Winkel auf, der 180° übersteigt, und wird im Zusammenhang mit der Erfindung als konkaves Polygon bezeichnet. Dieses konkave Polygon hat mindestens eine sogenannte einspringende Ecke. Die Begriffe konkaves und konvexes Polygon werden nachfolgend im Zusammenhang mit den Figuren noch näher erläutert werden.
  • Das aus den Querschnittsflächen von einem Eintrittskanal und zwei Austrittskanälen gebildete Parallelogramm kann ein Quadrat, ein Rechteck, ein Rhombus (Raute) oder ein Rhomboid sein. Die Auswahl eines dieser Parallelogramme bei der Konstruktion des erfindungsgemäßen Filterelements hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • Es hat sich weiter als vorteilhaft erwiesen, wenn mindestens die stromaufwärts gelegene Oberfläche der Filterwände eine katalytische Beschichtung aufweist. Durch die große Oberfläche wird die katalytische Wirkung beispielsweise bei einer Regenerierung des Filterelements verstärkt.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn mindestens die stromaufwärts gelegene Oberfläche der Filterwand eine katalytische Beschichtung aufweist. Durch die große Oberfläche wird die katalytische Wirkung beispielsweise bei einer Regenerierung der Filtereinrichtung verstärkt.
  • Die erfindungsgemäßen Filterelemente können vorteilhafter Weise durch Extrudieren eines keramischen Werkstoffs, bevorzugt Cordierit oder Siliziumcarbid, oder aus Sintermetall hergestellt werden.
  • Alternativ ist es auch möglich, das Filterelement aus einer Vielzahl von übereinander gestapelten Lagen vorgeformter Flachmaterialien herzustellen.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen beschriebenen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine mit einer erfindungsgemäßen Abgasnachbehandlungseinrichtung;
  • 2 ein erfindungsgemäßes Filterelement im Längsschnitt und
  • 3 bis 8 Querschnitte durch Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Filterelemente.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 trägt eine Brennkraftmaschine das Bezugszeichen 10. Die Abgase werden über ein Abgasrohr 12 abgeleitet, in dem eine Filtereinrichtung 14 angeordnet ist. Mit dieser werden Rußpartikel aus dem im Abgasrohr 12 strömenden Abgas herausgefiltert. Dies ist insbesondere bei Diesel-Brennkraftmaschinen erforderlich, um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
  • Die Filtereinrichtung 14 umfasst ein zylindrisches Gehäuse 16, in dem eine im vorliegenden Ausführungsbeispiel rotationssymmetrisches, insgesamt ebenfalls zylindrisches Filterelement 18 angeordnet ist. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die Geometrie beschränkt. Die Filterelemente können beispielsweise im Querschnitt auch oval oder rechteckig geformt sein.
  • In 2 ist ein Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Filterelement 18 dargestellt. Das Filterelement 18 kann beispielsweise als extrudierter Formkörper aus einem keramischen Material, wie zum Beispiel Cordierit, hergestellt werden.
  • Das Filterelement 18 wird in Richtung der Pfeile 20 von nicht dargestelltem Abgas durchströmt. Eine Eintrittsfläche hat in 2 das Bezugszeichen 22, während eine Austrittsfläche in 2 das Bezugszeichen 24 hat. Parallel zu einer Längsachse 26 des Filterelements 18 verlaufen mehrere Eintrittskanäle 28 im Wechsel mit Austrittskanälen 30. Die Eintrittskanäle 28 sind an der Austrittsfläche 24 verschlossen. Die Verschlussstopfen sind in 2 ohne Bezugszeichen dargestellt. Im Gegensatz dazu sind die Austrittskanäle 30 an der Austrittsfläche 24 offen und im Bereich der Eintrittsfläche 22 verschlossen.
  • Der Strömungsweg des ungereinigten Abgases führt also in einen der Eintrittskanäle 28 und von dort durch eine Filterwand 31 in einen der Austrittskanäle 30. Exemplarisch ist dies durch Pfeile 32 dargestellt.
  • Durch Umkehren der Strömungsrichtung des Abgases wird die Fläche 24 zur Einstrittsfläche und die Fläche 22 zur Austrittsfläche. Dadurch werden die Kanäle 28 zu Austrittskanälen, während die Kanäle 30 zu Eintrittskanälen werden. Die Umkehr der Strömungsrichtung des Abgases kann durch eine geänderte Einbaulage des Filterelements 18 im Gehäuse 16 auf einfachste Weise erreicht werden. In den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen wird aus Gründen der Verständlichkeit immer nur eine Strömungsrichtung und in Folge dessen einer Funktion der Kanäle 28 und 30 ausgegangen, obwohl die Funktion der Kanäle 28 und 30 durch Umdrehen des Filterelements 18 im Gehäuse 16 auch geändert werden kann.
  • In 3 sind Querschnitte eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Filterelements 18 dargestellt. In der 3a ist ein "Grundelement", bestehend aus einem Eintrittskanal 28 und zwei Austrittskanälen 30, vergrößert dargestellt. Die Querschnittsflächen der beiden Austrittskanäle 30 und des einen Eintrittskanals 28 ergänzen sich bei diesem Ausführungsbeispiel zu einem Quadrat. Das Quadrat ist eine Sonderform eines Parallelogramms, wobei als Parallelogramm beispielsweise ein Quadrat, ein Rechteck, ein Rhombus oder ein Rhomboid bezeichnet werden. Sowohl beim Quadrat als auch beim Rechteck schließen zwei benachbarte Seiten jeweils einen Winkel von 90° ein. Wenn die Winkel zwischen zwei benachbarten Seiten nicht 90° betragen, geht das Quadrat in einen Rhombus über und das Rechteck in einen Rhomboid.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Filterelement 18 bilden jeweils zwei Paare von Filterwänden 31 eine Ecke 34. Die Ecken 34 liegen einander gegenüber. Zwischen den Paaren von Filterwänden 31 ist jeweils eine zusätzliche Filterwand 36 vorgesehen. Die zusätzlichen Filterwände 36 teilen die Filterwände 31 in eine erste Teilstrecke 38 und eine zweite Teilstrecke 40. Die zusätzliche Filterwand 36 sowie die ersten Teilstrecken 38 der Filterwände 31 begrenzen die Austrittskanäle 30. Wegen der Symmetrie der Austrittskanäle 30 sind die Bezugszeichen nur an einem Austrittskanal angebracht. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist weist die zusätzliche Filterwand 36 in der Mitte einen Knick 42 auf. Der Knick 42 führt dazu, dass der Querschnitt des Eintrittskanals 28 ein konkaves Polygon mit acht Ecken wird. Konkav ist das Polygon deshalb, weil die Verbindungslinie 43 zwischen zwei Ecken des Polygons außerhalb des Eintrittskanals 28 verläuft.
  • Dies bedeutet, dass die Querschnittsfläche der Austrittskanäle 30 aus zwei mit ihren Grundflächen aufeinander liegenden Dreiecken gebildet wird. Mit anderen Worten: Bei diesem Ausführungsbeispiel haben die Austrittskanäle 30 im Querschnitt die Form eines Drachens. Die Querschnitte der Austrittskanäle 30 bilden ein konvexes Polygon mit vier Ecken, welches als Drachen bezeichnet wird.
  • Wenn man nun die Quadrate gemäß 3a, bestehend aus einem Eintrittskanal 28 und zwei Austrittskanälen 30, nebeneinander anordnet, ergibt sich die in 3b dargestellte Struktur. Diese Struktur ist ein Teilschnitt durch ein erfindungsgemäßes Filterelement 18.
  • Da bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 die erste Teilstrecke 38 und die zweite Teilstrecke 40 gleich lang sind, werden die Eintrittskanäle 28 allseitig von Austrittskanälen 30 eingeschlossen. Dies ist erwünscht, da nur durch den Wechsel der Abgase von einem Eintrittskanal 28 in einen Austrittskanal 30 die gewünschte Filterwirkung erzielt werden kann. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in der 3b nur die Bezugszeichen eines Eintrittskanals 28 und der diesen Eintrittskanal 28 umgebenden Austrittskanäle 30 eingetragen.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Filterelements 18. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 setzt sich der Querschnitt der Austrittskanäle 30 aus einem Dreieck 44 und einem darauf aufgesetzten Trapez 46 zusammen. Dieses „Grundelement", bestehend aus einem Eintrittskanal 28 mit zehneckigem Querschnitt und zwei Austrittskanälen 30 mit jeweils fünfeckigem Querschnitt, ergibt wiederum einen quadratischen Querschnitt des Grundelements. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 hat der Eintrittskanal 28 im Querschnitt die Form eines konkaven Polygons mit zehn Ecken.
  • In der 4b sind mehrere Grundelemente gemäß 4a nebeneinander angeordnet.
  • Die 4c zeigt eine alternative Anordnung der quadratischen Grundelemente. Bei der Anordnung gemäß 4b sind die Längsachsen der Querschnitte der Eintrittskanäle 28 parallel zueinander angeordnet, während sie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4c teilweise um 90° zueinander versetzt angeordnet sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, bei allen anderen Ausführungsbeispielen die Drehung einzelner Module relativ zu den anderen um 90° vorzusehen.
  • In 5 ist ein weiteres Beispiel eines erfindungsgemäßen Filterelements 18 dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel weisen die Austrittskanäle 30 im Querschnitt die Form eines Dreiecks 44 mit einem aufgesetzten konkaven Polygon mit fünf Ecken (ohne Bezugszeichen) auf. Bei diesem Ausführungsbeispiel hat der Querschnitt des Eintrittskanals 28 die Form eines zwölfeckigen konkaven Polygons.
  • In 5b ist wieder die Aneinanderreihung mehrerer Grundelemente gemäß 6a dargestellt. Auch hier können, wie bereits erwähnt, die Grundelemente relativ zueinander um 90° verdreht angeordnet werden.
  • In 6a ist ein weiteres Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Filterelements dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist das Grundelement, bestehend aus zwei Austrittskanälen 30 und einem Eintrittskanal 28, die Form eines Rechtecks auf.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 7 ergänzen sich die Querschnittsflächen der Austrittskanäle 30 und des zugehörigen Eintrittskanals 28 eines Elements zu einem Rhomboid. Selbstverständlich können auch bei rechteckigem Querschnitt der Grundelemente und rhombusförmigem Querschnitt der Grundelemente die anhand der 3 bis 6 erläuterten Querschnitte der Austrittskanäle 30 realisiert werden.
  • Anhand der beschriebenen Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Filterelemente 18 wird deutlich, dass durch die erfindungsgemäßen Geometrien der Querschnittsflächen von Eintrittskanälen 28 und Austrittskanälen 30 das Verhältnis der Querschnittsflächen von Eintrittskanälen 28 zu den Querschnittsflächen der Austrittskanäle 30 in sehr weiten Grenzen variierbar ist. Auch das Verhältnis zwischen den Oberflächen der Eintrittskanäle 28 und der Austrittskanäle 30 kann durch die erfindungsgemäß beanspruchten Geometrien in weiten Grenzen entsprechend den Anforderungen des Einzelfalls eingestellt werden.
  • Auch die Steifigkeit des Filterelements bzw. dessen Elastizität und damit Unempfindlichkeit gegenüber Temperaturspannungen oder schnellen Temperaturänderungen kann durch die erfindungsgemäße Geometrie der Eintrittskanäle 28 und der Austrittskanäle 30 beeinflusst werden.
  • Bei den in den 3 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispielen sind in einem Grundelement jeweils ein Eintrittskanal 20 und zwei Austrittskanäle 30 vorgesehen. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Filterelement 18 umzudrehen, so dass die mit

Claims (12)

  1. Filterelement (18), insbesondere zur Filterung von Abgasen einer Dieselbrennkraftmaschine, mit einer Eintrittsfläche (22) und mit einer Austrittsfläche (24), mit einer ersten Gruppe von Kanälen (28) und mit einer zweiten Gruppe von Kanälen (30), wobei die erste Gruppe von Kanälen (28) und die zweite Gruppe von Kanälen (30) durch Filterwände (31) aus einem offenporigen Material getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsflächen von einem Kanal (28) der ersten Gruppe von Kanälen und zwei Kanälen der zweiten Gruppe von Kanälen (30) ein Parallelogramm mit vier Ecken (34) und zwei Paaren von Nachbarseiten bilden, und dass eine erste Teilstrecke (38) der Paare von Nachbarseiten und eine zusätzliche Filterwand (36) einen Austrittskanal (30) begrenzen, und dass sich die Querschnittsfläche jedes Kanals (30) der zweiten Gruppe von Kanälen (30) aus einem Dreieck und einem Polygon (46) zusammensetzt.
  2. Filterelement (18) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Seite des Parallelogramms von der zusätzlichen Filterwand (36) in eine erste Teilstrecke (38) und in eine zweite Teilstrecke (40) unterteilt wird.
  3. Filterelement (18) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Teilstrecke (38) und die zweite Teilstrecke (40) einer Seite des Parallelogramms gleich lang sind.
  4. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Polygon (46) ein konvexes oder ein konkaves Polygon ist.
  5. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Parallelogramm ein Quadrat, ein Rechteck, ein Rhombus (Raute) oder ein Rhomboid ist.
  6. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die stromaufwärts gelegene Oberfläche der Filterwand eine katalytische Beschichtung aufweist.
  7. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (18) durch Extrudieren hergestellt wird.
  8. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (18) aus einem keramischen oder einem glaskeramischen Werkstoff, insbesondere aus Cordierit oder aus Siliziumkarbid, hergestellt wird.
  9. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (18) aus Sintermetall hergestellt wird.
  10. Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gruppe von Kanälen (28) als Eintrittskanäle ausgebildet ist, und dass die zweite Gruppe von Kanälen (30) als Austrittskanäle ausgebildet ist.
  11. Filterelement (18) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gruppe von Kanälen (28) als Austrittskanäle ausgebildet ist, und dass die zweite Gruppe von Kanälen (30) als Eintrittskanäle ausgebildet ist.
  12. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittskanäle (28) an der Eintrittsfläche (22) beginnen und an der Austrittsfläche (24) verschlossen sind, und dass die Austrittskanäle (30) an der Eintrittsfläche (22) verschlossen sind und an der Austrittsfläche (24) enden.
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