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DE102006016401B3 - Kupplung zweier Fluidleitungsenden mit Halbkugelabschnitten - Google Patents

Kupplung zweier Fluidleitungsenden mit Halbkugelabschnitten Download PDF

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DE102006016401B3
DE102006016401B3 DE200610016401 DE102006016401A DE102006016401B3 DE 102006016401 B3 DE102006016401 B3 DE 102006016401B3 DE 200610016401 DE200610016401 DE 200610016401 DE 102006016401 A DE102006016401 A DE 102006016401A DE 102006016401 B3 DE102006016401 B3 DE 102006016401B3
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    • F16L37/30Couplings of the quick-acting type with fluid cut-off means with fluid cut-off means in each of two pipe-end fittings
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Abstract

Es ist eine Möglichkeit bekannt, durch die Teilung eines Kugelhahns zwei jeweils dicht absperrbare Fluidleitungsenden zu erzeugen, die dann ohne Verwendung zusätzlicher Verschlusselemente gekuppelt werden können. Die dabei entsprechenden Kugelhahnhälften gestalten jedoch die Fertigung und Abdichtung einer solchen Vorrichtung problematisch, die entstehenden Teilungsflächen begünstigen die Anhaftung der Verschmutzungen und erschweren deren einfache Entfernung. Die neue Vorrichtung soll einfacher fertigbar, abdichtbar und reinigbar sein sowie den beanspruchten Bauraum verringern. In zwei Fluidleitungsenden (1a, 2a) mit im Wesentlichen kreisförmigem Querschnitt wird jeweils eine im Wesentlichen halbkugelförmige Aussparung vorgesehen, in die jeweils im Wesentlichen Halbkugelabschnitten entsprechende, die jeweilige Fluidleitung (1, 2) dicht absperrende oder freigebende Scheiben (3, 4) eingelegt werden, die in ihren Stirnflächen (3a, 4a) jeweils eine durch den Kugelmittelpunkt verlaufende Nut mit im Wesentlichen halbkreisförmigem Querschnitt besitzen, in die Halbachsen (5, 6) passenden Querschnitts eingefügt und starr mit dem zugeordneten Fluidleitungsende (1a, 2a) derart verbunden wird, dass bei aneinandergefügten Stirnflächen die Halbachsen sich zu einer Vollachse ergänzen, um die anschließend die Halbkugelabschnitte (3, 4) gemeinsam verdreht werden können, wobei die Fluidleitungen (1, 2) formschlüssig und ihre Innenräume fluiddurchlässig verbunden werden. Dabei können die ...

Description

  • Zum Beispiel für das Befüllen von Tankfahrzeugen werden Vorrichtungen benötigt, die das Kuppeln zweier Fluidleitungsenden derart ermöglichen, dass im ausgekuppelten Zustand beide Leitungsenden dicht abgeschlossen sind und im eingekuppelten Zustand der Fluidübertritt zwischen den Leitungsenden bei gleichzeitiger Dichtigkeit zur Umgebung hin freigegeben wird.
  • Es ist bekannt, solche Vorrichtungen mit Hilfe von Verschlüssen zu konstruieren und zusätzlich in beiden Leitungsenden Ventile vorzusehen, die im ausgekuppelten Zustand den Austritt von Fluid aus den Leitungsenden verhindern und im eingekuppelten Zustand einen Fluidstrom zwischen den Innenräumen der Leitungsenden freigeben.
  • Um eine solche Vorrichtung mit verringerter Komplexität und geringeren Bauraumansprüchen zu konstruieren, schlägt die DE 100 19 526 A1 die Teilung eines Kugelhahns in zwei Hälften vor, von denen eine dem ersten Leitungsende und die andere dem zweiten Leitungsende zugeordnet ist und mit denen das jeweils zugeordnete Leitungsende dicht abgesperrt werden kann. Beim Aneinanderfügen der Stirnflächen ergänzen sich die Hahnhälften zum vollständigen Kugelhahn, welcher anschließend verdreht werden kann, um den Fluidübertritt zwischen den Leitungsenden bei gleichzeitiger Dichtigkeit zur Umgebung hin zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus schlägt oben genannte Schrift vor, die Teilungsflächen der Hahnhälften zum Beispiel mit diametral gegenüberliegend angeordneten Klauen und passenden Stegen so zu gestalten, dass die Leitungsenden nach Verdrehen des Kugelhahns mit Freigabe eines Fluidübertritts auch ohne zusätzlichen Verschluss untrennbar miteinander verbunden sind und damit die Notwendigkeit eines zusätzlichen, die Kupplungsfunktion übernehmenden Maschinenelements eliminieren.
  • Diese Konstruktion realisiert zwar Absperr- und Kupplungsfunktion im Wesentlichen mit nur zwei Bauteilen, ist jedoch aufgrund der detailreichen Gestalt der Bauteile hinsichtlich Abdichtbarkeit und Fertigbarkeit insgesamt problematisch. Zusätzlich begünstigt die große Zahl von nicht vermeidbaren Kanten und Absätzen in den Teilungsflächen die Anhaftung von Verschmutzungen und verhindert gleichzeitig deren einfache Entfernung, zum Beispiel durch Abwischen mit einem Lappen.
  • Eine Kupplung mit verbesserter Abdicht- und Fertigbarkeit sowie weiter verringertem Bauraumbedarf vorzuschlagen ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung nach Anspruch 1.
  • Zur Lösung der Aufgabe werden, wie in Patentanspruch 1 aufgeführt, in beiden Fluidleitungsenden jeweils die Leitungsenden abperrende oder freigebende Halbkugelabschnitte vorgesehen, die so um jeweils eine feststehende Halbachse drehbar sind, dass die Halbachsen sich beim Aneinanderfügen der Leitungsenden zu einer Vollachse ergänzen und die Rotationsachsen der Halbkugelabschnitte zusammenfallen, woraufhin die Halbkugelabschnitte gemeinsam verdreht werden können, was zu einer Freigabe des Fluidübertritts zwischen den Leitungsenden führt sowie gleichzeitig in dieser Stellung eine Trennung der Leitungsenden formschlüssig verhindert.
  • Die dadurch erzielten Vorteile ergeben sich zunächst aus der geometrischen Einfachheit der Halbkugelabschnitte, die insbesondere zu einer einfachen Fertigbarkeit und verbesserten Möglichkeiten der Abdichtung sowohl im ausgekuppelten als auch im eingekuppelten Zustand führt.
  • Darüber hinaus sinkt durch die Erfindung der Bauraumbedarf, da im Gegensatz zum Kugelhahn die Absperrung und Freigabe des Fluidübertritts fast vollständig innerhalb des Strömungsquerschnitts der Fluidleitungen stattfindet.
  • Patentanspruch 2 beinhaltet als vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung die komplementäre Gestaltung der sich bei der Anordnung ergebenden Gesamtstirnflächen. Dies bewirkt, dass nach dem Aneinanderfügen der Leitungsenden keine Hohlräume zwischen den Stirnflächen bestehen bleiben, in denen sich vor dem Einkuppeln Umgebungsluft oder vor dem Auskuppeln Fluid sammelt und beim Kuppelvorgang ausgetauscht wird („leckarm"). Darüber hinaus wird so sichergestellt, dass nach dem Aneinanderfügen der Stirnflächen keine Relativbewegung zwischen den Halbkugelabschnitten mehr möglich ist, sondern nur noch eine gemeinsame Drehung um die zur Vollachse aneinandergefügten Halbachsen.
  • Patentanspruch 3 schlägt darüber hinaus die Gestaltung der Gesamtstirnflächen als im Wesentlichen plane Flächen ohne Kanten und Absätze vor, über die keine anderen Teile des jeweiligen Leitungsendes hinausragen. Mit dieser Ausgestaltung werden einerseits Verschmutzungen geringstmögliche Anhaftungsmöglichkeiten geboten und andererseits eine einfache, schnelle und vollständige Entfernung von Verschmutzungen durch einfaches Abwischen der Stirnfläche zum Beispiel mit einem Reinigungstuch ermöglicht.
  • Patentanspruch 4 schlägt alternativ zu Patentanspruch 3 eine Gestaltung der Gesamtstirnflächen mit Formelementen wie zum Beispiel Ausprägungen und Ausschnitten derart vor, dass die Gesamtstirnflächen der Fluidleitungsenden sich nur noch im Wesentlichen in der Position aneinanderfügen lassen, in der eine gemeinsame Verdrehung der Halbkugelabschnitte möglich ist. Die genaue Zahl, Form und Position der zentrierenden Formelemente ist dabei unerheblich und kann den Anforderungen konkreter Anwendungen angepasst werden.
  • Patentanspruch 5 bezieht sich auf die Bedienung einer Kupplung nach Anspruch 1 und schlägt auf oder in mindestens einer der Fluidleitungen eine vor dem Einkuppeln von außen zugängliche, verschiebliche und/oder drehbare Hülse vor, die über ein Getriebe mit dem jeweils zugeordneten Halbkugelabschnitt zwangsgekoppelt ist. Eine solche Anordnung erlaubt eine Steuerung der Position der Halbkugelabschnitte durch Einleitung einer Kraft in die Hülse, zum Beispiel direkt von der Hand einer die Kupplung bedienenden Person, oder indirekt durch Kraftbeaufschlagung der Hülse im Zuge einer Einkuppel- oder Auskuppelbewegung.
  • Patentanspruch 6 schlägt zusätzlich zu Anspruch 5 vor, die außenliegende Hülse alternativ oder zusätzlich zu einer Gestaltung der Stirnflächen nach Anspruch 4 zur Zentrierung der Fluidleitungsenden zueinander bei Beginn eines Kuppelvorgangs zu nutzen. Dazu kann die Hülse entweder bei abgesperrten Fluidleitungsenden über die Stirnflächen von zugeordnetem Halbkugelabschnitt und Fluidleitungsende hinaus vorstehen, oder aber sie wird zur Einleitung eines Kuppelvorgangs in diese Stellung vorgeschoben. Alternativ kann eine vorstehende oder vorgeschobene Hülse erst durch eine Verdrehung die Zentrierung bewirken, indem bei der Verdrehung Flächen der Hülse so auf Flächen des jeweils anderen Fluidleitungsendes zum liegen kommen, dass eine Zentrierung sichergestellt ist.
  • Patentanspruch 7 schlägt alternativ zu Anspruch 5 vor, die zur Steuerung der Position von mindestens einem der Halbkugelabschnitte notwendigen Kräfte und Momente nicht von außen über ein Getriebe zum jeweiligen Halbkugelabschnitt zu übertragen, sondern die Kräfte und Momente im Innenraum der jeweiligen Fluidleitung durch mindestens einen Aktuator direkt zu erzeugen. Der Aktuator kann dabei von außen oder über den statischen oder dynamischen Druck des in der Leitung befindlichen Fluids mit Energie versorgt werden.
  • Die beigefügten 1 bis 3 zeigen beispielhaft eine erfindungsgemäße Kupplung in vorteilhafter Ausgestaltung laut den Ansprüchen 1 bis 3 und 5 als Schnittzeichnung. Die Darstellung ist dabei abstrahiert und auf erfindungswesentliche Teile beschränkt.
  • 1 zeigt die Fluidleitungsenden voneinander getrennt und jeweils dicht abgesperrt. In 2 sind die Leitungsenden an den Stirnflächen in der Weise aneinandergefügt, wie sie zum Einleiten eines Kuppelvorgangs notwendig ist, jedoch ohne formschlüssige Verbindung und Freigabe eines Fluidstroms. 3 schließlich zeigt die Leitungsenden mit verdrehten Halbkugelabschnitten, also gekuppelt und mit freigegebenem Fluidstrom.
  • Die zu verbindenden Fluidleitungen 1 und 2 weisen einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf, mit jeweils zugehörigen Stirnflächen bzw. Leitungsenden 1a und 2a. Die Fluidleitungen 1, 2 sind mit ihnen jeweils zugeordneten, im Wesentlichen Halbkugelabschnitten 3, 4 entspechenden Scheiben dicht absperrbar, wobei Halbkugelabschnitt 3 der Fluidleitung 1 und Halbkugelabschnitt 4 der Leitung 2 zugeordnet ist. Die Halbkugelabschnitte 3, 4 weisen jeweils durch den Kugelmittelpunkt verlaufende, plane Halbkugelschnittflächen 3a, 4a bzw. Stirnflächen auf. Halbkugelabschnitt 3 ist mit einer Halbachse 5, die starr mit dem Fluidleitungsende 1a verbunden ist, drehbar fixiert, Halbkugelabschnitt 4 ist mit der Halbachse 6 auf gleiche Weise drehbar im Leitungsende 2a fixiert. Halbachse 5 weist eine Stirnfläche 5a auf, Halbachse 6 eine Stirnfläche 6a. Zur Steuerung der Position der Halbkugelabschnitte relativ zu den Fluidleitungen 1, 2 wird in 1 bis 3 folgende Kinematik vorgeschlagen und unten beschrieben: Um die Fluidleitung 1 ist axial verschieblich eine Hülse 7 angeordnet, von deren Innenseite aus eine Ausprägung durch einen Ausschnitt 8 in die Fluidleitung 1 hineinragt und dort mit einem Ende eines Stabes 9 formschlüssig verbunden ist, dessen gegenüberliegendes Ende mit dem Halbkugelabschnitt 3 formschlüssig verbunden ist. Die Stirnfläche 7a der Hülse 7 ist bezeichnet. Die Steuerung der Position der Halbkugelabschnitte kann jedoch auch auf von diesem Ausführungsbeispiel verschiedene Weise insbesondere hinsichtlich Konstruktion und Details erfolgen.
  • Wie 1 zeigt, besitzen die Fluidleitungen 1, 2 in ihren Enden 1a, 2a jeweils im Wesentlichen halbkugelförmige Aussparungen, deren Radius im Wesentlichen dem des jeweils zugeordneten Halbkugelabschnitts entspricht und in die die jeweils zugeordneten Halbkugelabschnitte 3, 4 so eingelegt sind, dass die Halbkugelschnittflächen 3a, 4a mit den Leitungsenden 1a, 2a jeweils eine im Wesentlichen plane Fläche bilden. Die Halbkugelabschnitte 3, 4 haben, wie in 1 erkennbar, nicht exakt die Form von Halbkugelabschnitten, sondern weisen in den Halbkugelschnittflächen 3a, 4a durch den Kugelmittelpunkt verlaufende Nuten mit im Wesentlichen halbkreisförmigem Querschnitt auf, in die jeweils die zugeordneten Halbachsen 5, 6 mit im Wesentlichen gleichem Querschnitt eingelegt und starr mit den jeweiligen Leitungsenden 1a, 2a verbunden sind. Die Halbachsen 5, 6 sind dazu in ihrer Länge so bemessen, dass sie beiderseits der Halbkugelabschnitte 3, 4 einen Überstand aufweisen, der zu ihrer Befestigung in den jeweils zugeordneten Fluidleitungsenden 1a, 2a herangezogen wird. Die Befestigung kann jedoch auch auf andere Weise ohne die beschriebenen Überstände erfolgen, ohne dass der Inhalt der Patentansprüche verlassen wird. Durch die Fixierung der Halbkugelabschnitte 3, 4 in kugelförmigen Aussparungen mit Halbachsen 5, 6 wird sichergestellt, dass die Halbkugelabschnitte jeweils nur noch einen rotatorischen Freiheitsgrad mit relativ zum jeweiligen Leitungsende festgelegter, hier nicht explizit dargestellter Rotationsachse besitzen. Befinden sich die Halbkugelabschnitte 3, 4 in der in 1 dargestellten Position, sind die Leitungsenden 1a, 2a dicht abgesperrt. Weiterhin ist in 1 die axial verschieblich auf der Fluidleitung 1 gelagerte Hülse 7 erkennbar, die an ihrer Innenseite eine durch den Ausschnitt 8 in den Innenraum der Fluidleitung 1 hineinragende Ausprägung trägt. Über diese Ausprägung ist die Hülse 7 formschlüssig mit einem Ende des Stabes 9 verbunden, dessen zweites Ende ebenfalls formschlüssig mit dem Halbkugelabschnitt 3 verbunden ist. Die Form des Ausschnitts 8 ist hier so gewählt, dass die Hülse 7 auf der Leitung 1 nicht drehbar ist, zwischen Hülse 7 und Halbkugelabschnitt 3 eine Zwangskopplung entsteht und die aus Halbkugelabschnitt 3, Stab 9 und Hülse 7 gebildete Getriebekette relativ zur Fluidleitung 1 insgesamt nur einen Freiheitsgrad aufweist. Zusätzlich ist erkennbar, dass die Stirnfläche 7a der Hülse 7 in der in 1 gezeigten Stellung des Halbkugelabschnitts 3 nicht über die durch die Flächen 1a und 3a gebildete Fläche hinausragt und die bei dicht abgeschlossener Fluidleitung 1 exponierten Flächen 1a und 3a Verschmutzungen nur geringe Anhaftungsmöglichkeiten bieten sowie leicht reinigbar sind.
  • Zum Einleiten eines Kuppelvorgangs werden zunächst die Halbkugelschnittflächen 3a und 4a zusammen mit den Fluidleitungsenden 1a, 2a aneinandergefügt wie gezeigt in 2. Hier wird deutlich erkennbar, dass die Radien der Halbkugelabschnitte 3, 4 und die der Halbachsen 5, 6 sich jeweils im Wesentlichen entsprechen. Dadurch ergänzen die Halbachsen 5, 6 sich in der in 2 gezeigten Position gegenseitig zu einer Vollachse, die Halbkugelabschnitte 3, 4 sich zu einem Vollkugelabschnitt und die halbkugelförmigen Aussparungen in den Fluidleitungsenden 1a, 2a sich zu einem vollkugelförmigen Ausschnitt. Erfindungsgemäß liegt der geometrische Mittelpunkt dieses Kugelausschnitts dabei auf der geometrischen Mittellinie der aus den Halbachsen 5, 6 gebildeten Vollachse, was dazu führt dass die aneinandergefügten Halbkugelabschnitte 3, 4 gemeinsam in diesem Kugelausschnitt um die aus den Halbachsen 5, 6 gebildete Vollachse drehbar sind.
  • Deutlich erkennbar ist in 2 weiterhin, dass durch die plane, komplementäre Gestaltung der aus den Flächen 1a, 3a sowie 2a, 4a gebildeten Gesamtstirnflächen zwischen den Fluidleitungsenden in der in 2 gezeigten Position keine Hohlräume verbleiben. Des Weiteren zeigt 2 deutlich, wie die Halbachsen 5, 6 sich in dieser Position gegenseitig zu einer Vollachse ergänzen und die nicht explizit dargestellten geometrischen Rotationsachsen der Halbkugelabschnitte 3, 4 in dieser Vollachse so zusammenfallen, dass die Halbkugelabschnitte 3, 4 gemeinsam verdreht werden können.
  • In 3 ist der Kuppelvorgang deutlich erkennbar dadurch vollzogen, dass die Halbkugelabschnitte 3, 4 gemeinsam um die Halbachsen 5, 6 um 90° verdreht sind. Die Steuerung dieser Drehung erfolgt von außen durch Einleitung einer axialen, in Richtung des Fluidleitungsendes 1a gerichteten Kraft in die verschieblich auf der Fluidleitung 1 gelagerte Hülse 7, von der aus die Kraft durch den Ausschnitt 8 in der Fluidleitung 1 in deren Innenraum auf ein Ende des Stabes 9 übertragen wird und von diesem weiter auf einen sog. Kraftangriffspunkt auf der Innenseite des Halbkugelabschnitts 3. Die Lage dieses Kraftangriffspunkts ist so gewählt, dass die Richtung der Kraft im Stab 9 nicht mit der Rotationsachse des Halbkugelabschnitts 3 fluchtet, so dass bei Übertragung einer Kraft mit dem Stab 9 ein Drehmoment um die Rotationsachse des Halbkugelabschnitts 3 entsteht. Die genaue Positionierung des Kraftangriffspunktes erlaubt dabei die Bereitstellung eines erforderlichen Drehmoments am Halbkugelabschnitt 3 bei gegebener Bedienkraft an der Hülse 7. Eine Positionierung näher an der Rotationsachse führt zu geringerem Moment am Halbkugelabschnitt 3, aber auch geringerem notwendigen Verschiebeweg der Hülse 7, und andersherum. Die relative Lage von Ausschnitt 8 und Kraftangriffspunkt sowie die Form von Ausschnitt 8 stellen dabei sicher, dass Halbkugelabschnitt 3 aus der in 2 gezeigten Stellung um in Wesentlichen 90° verdreht werden kann. Bei Verdrehung des Halbkugelabschnitts 3 aus der in 2 dargestellten Position der Fluidleitungsenden 1a, 2a zueinander wird der Halbkugelabschnitt 4 ebenfalls zu einer Drehung um die gemeinsame Rotationsachse gezwungen, so dass für den Halbkugelabschnitt 4 keine eigene Steuerungskinematik notwendig ist. Eine solche kann jedoch vorgesehen werden, ohne den Inhalt der Patentansprüche zu verlassen. Zudem ist das in 1 bis 3 dargestellte Getriebe nur als Vorschlag zu sehen, eine in Hülse 7 eingeleitete Kraft kann auf vielfältige Art und Weise auf den Halbkugelabschnitt 3 übertragen werden. Alternativ kann, anstatt eine von außen eingeleitete Kraft mechanisch auf den Halbkugelabschnitt 3 zu übertragen, in der Fluidleitung 1 ein Aktuator vorgesehen werden, der von außen oder über den statischen oder dynamischen Druck des in Fluidleitung 1 befindlichen Fluids mit Energie versorgt wird und die zur Steuerung der Position des Halbkugelabschnitts 3 notwendigen mechanischen Kräfte und Momente direkt am Halbkugelabschnitt 3 erzeugt.
  • Weiterhin ist in 3 deutlich erkennbar, dass durch die Verdrehung der Halbkugelabschnitte 3, 4 bis in die in 3 dargestellte Position zwischen den Innenwänden der Fluidleitungen 1, 2 und den jeweils nächsten Flächen der Halbkugelabschnitte 3, 4 Zwischenräume entstehen und die Halbkugelabschnitte 3, 4 die Fluidleitungsenden 1a, 2a nicht mehr dicht abschließen, sondern nun durch die entstandenen Zwischenräume hindurch ein Austausch von Fluid zwischen den Innenräumen der Fluidleitungen 1, 2 möglich wird.
  • Wie in 3 ebenfalls deutlich wird, sind die aneinandergefügten Stirnflächen 3a, 4a der Halbkugelabschnitte 3, 4 nach Freigabe des Fluidübertritts zwischen den Fluidleitungen 1, 2 zwangsläufig relativ zu den aneinandergefügten Stirnflächen 5a, 6a der Halbachsen 5, 6 verdreht. Eine Trennung der Halbachsen-Stirnflächen 5a, 6a und damit der Fluidleitungsenden 1a, 2a wäre bei der in 3 dargestellten Lage der Halbkugelabschnitte 3, 4 geometrisch nur möglich, wenn die Halbkugelabschnitte 3, 4 von den ihnen jeweils zugeordneten Halbachsen 5, 6 abgehoben werden. Eine Trennung der Halbkugelabschnitte 3, 4 von den ihnen jeweils zugeordneten Halbachsen 5, 6 wird jedoch erfindungsgemäß in jeder Stellung dadurch verhindert, dass die Halbkugelabschnitte 3, 4 in hinsichtlich des Radius angepassten kugelförmigen Aussparungen in den Fluidleitungsenden 1a, 2a liegen. Somit wird offensichtlich eine Trennung der Fluidleitungen 1, 2 formschlüssig verhindert, sobald die Halbkugelabschnitte 3, 4 aneinandergefügt und gemeinsam verdreht werden.
  • 1, 2
    Fluidleitung
    1a
    Leitungsende bzw. Stirnfläche der Fluidleitung 1
    2a
    Leitungsende bzw. Stirnfläche der Fluidleitung 2
    3
    Halbkugelabschnitt, bzw. Scheibe
    3a
    Stirnfläche, bzw. Halbkugelschnittfläche
    4
    Halbkugelabschnitt, bzw. Scheibe
    4a
    Stirnfläche, bzw. Halbkugelschnittfläche
    5
    Halbachse, der Fluidleitung 1 zugeordnet
    5a
    Stirnfläche der Halbachse 5
    6
    Halbachse, der Fluidleitung 2 zugeordnet
    6a
    Stirnfläche der Halbachse 6
    7
    Hülse
    7a
    Stirnfläche der Hülse 7
    8
    Ausschnitt
    9
    Stab

Claims (7)

  1. Kupplung zweier Fluidleitungsenden (1, 2) mit zwei, jeweils den Leitungsenden zugeordneten und diese absperrenden oder freigebenden, im Wesentlichen Halbkugelabschnitten entsprechenden Scheiben (3, 4), die so um jeweils eine feststehende Halbachse (5, 6) drehbar sind, dass die Rotationsachsen der Scheiben (3, 4) bei abgesperrten Fluidleitungsenden (1a, 2a) nach dem Aneinanderfügen der Fluidleitungsenden (1a, 2a) zusammenfallen und eine gemeinsame Verdrehung der Scheiben (3, 4) den Fluidübertritt zwischen den Leitungsenden (1a, 2a) ermöglicht und dadurch gleichzeitig eine Trennung der Leitungsenden (1a, 2a) in dieser Scheibenposition verhindert.
  2. Kupplung nach Anspruch 1, wobei die Gesamtstirnfläche von Leitungsende (1a) und Scheibe (3) der einen Fluidleitung (1) zur Gesamtstirnfläche von Leitungsende (2a) und Scheibe (4) der zweiten Fluidleitung (2) bei abgesperrten Leitungsenden (1a, 2a) komplementär gestaltet ist und nach dem Aneinanderfügen der Gesamtstirnflächen zwischen diesen keine Hohlräume verbleiben und die Zahl der Freiheitsgrade der Bewegung der Scheiben (3, 4) auf insgesamt einen beschränkt ist.
  3. Kupplung nach Anspruch 1 und 2, wobei die Gesamtstirnflächen der abgesperrten Leitungsenden (1a, 2a) im Wesentlichen plan gestaltet sind und in der abgesperrten Stellung bei getrennten Leitungsenden (1a, 2a) keine Ausprägungen über die Stirnflächen hinausragen.
  4. Kupplung nach Anspruch 1 und 2, wobei die Gesamtstirnfläche der einen Fluidleitung (1) mit Ausprägungen und die Gesamtstirnfläche der anderen Fluidleitung (2) mit Ausschnitten gestaltet ist, wobei dadurch nach dem Aneinanderfügen der Gesamtstirnflächen eine Zentrierung der Fluidleitungsenden (1a, 2a) zueinander in der Position sichergestellt wird, die eine gemeinsame Verdrehung der Scheiben (3, 4) erlaubt.
  5. Kupplung nach Anspruch 1, wobei auf oder in mindestens einer Fluidleitung (1) eine verschiebliche und/oder drehbare Hülse (7) vorgesehen ist, die bei abgesperrten Fluidleitungsenden (1a, 2a) von außen zugänglich ist und wobei eine Verschiebung und/oder Verdrehung dieser Hülse (7) zu einer Positionsänderung der dem betreffenden Fluidleitungsende zugeordneten Scheibe (3) führt.
  6. Kupplung nach Anspruch 1 und 5, wobei eine Verschiebung und/oder Verdrehung der Hülse (7) bei aneinandergefügten Gesamtstirnflächen zu einer Zentrierung der Fluidleitungsenden zueinander in der Position führt, die eine gemeinsame Verdrehung der Scheiben (3, 4) erlaubt.
  7. Kupplung nach Anspruch 1, wobei die Steuerung der Position von mindestens einer der Scheiben (3, 4) durch mindestens einen in der zugeordneten Fluidleitung (1, 2) befindlichen, pneumatisch, hydraulisch, elektrisch oder magnetisch betriebenen Aktuator erfolgt, dessen Energieversorgung und Steuerung von außen oder unter Nutzung des statischen oder dynamischen Drucks des in der zugeordneten Fluidleitung (1, 2) befindlichen Fluids erfolgt.
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