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Die
Erfindung betrifft einen hydrostatischen Fahrantrieb für Straßenbaumaschinen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
DE 25 22 719 C2 ist
ein gattungsgemäßer hydrostatischer
Fahrantrieb bekannt, der grundsätzlich
die verschiedenen Fahrzustände
wie Beschleunigen und auch Bremsen ermöglicht. Dies erfolgt durch
eine verstellbare Hydropumpe, die von einer Brennkraftmaschine angetrieben
wird. Dabei wird von der Hydropumpe gefördertes Druckmedium einem im
Schluckvolumen verstellbaren und über mindestens eine Vor- und
Rücklaufleitung
angeschlossenen Hydromotor im Lastbetrieb zugeführt. Im Schubbetrieb ist der
Hydromotor in Richtung auf ein größeres Schluckvolumen verstellbar. Über Stellglieder,
die miteinander in Verbindung stehen können, kann über ein einstellbares Drosselventil
eine Druckdifferenz vorgewählt
werden, welche einer Bremskraft grundsätzlich proportional ist. Ferner
ist ein Druckbegrenzungsventil vorgesehen, über welches je nach Betriebszustand
Arbeitsdruck im Nebenschluß abgelassen
wird.
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Aus
DE 195 09 869 A1 ist
bekannt ein Steuer- und Regelsystem für ein automotives hydrostatisches
Getriebe mit einer durch eine Verbrennungskraftmaschine angetriebenen
Verstellpumpe mit Förderpumpe
und Servosystem und einem Verstellmotor, welcher durch ein Servoventil
angesteuert wird. In der Steuerleitung zum Servoventil des Motors
ist ein proportionales Druckminderventil vorgesehen, wodurch eine
stufenlose Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit realisiert wird.
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Das
aus
DE 42 06 833 bekannte
hydrostatische Getriebe ist zwecks Änderung seines Übersetzungsverhältnisses
in einem ersten Fahrbereich primär,
d.h. durch Änderung
des Hubvolumens der Hydropumpe, und in einem zweiten Fahrbereich
sekundär,
d.h. durch Änderung
des Hubvolumens des Hydromotors, verstellbar und weist somit einen
große Wandlungsbereich
auf, der die Aufbringung großer Zugkräfte einerseits
und die Erzielung hinreichender Fahrgeschwindigkeiten andererseits
erlaubt. Dieser bekannte Fahrantrieb hat sich in der Praxis bewährt.
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Bei
Straßenbaumaschinen
ist das Hubvolumen des Hydromotors, auch Schluckvolumen genannt,
für einen
Einbaugang und einen Transportgang zwischen mindestens zwei Einstellungen
verstellbar. Für
den Einbaugang besitzt der Hydromotor ein größeres Hubvolumen und für den Transportgang ein
geringeres Hubvolumen. Im Transportgang erlaubt das geringere Hubvolumen
die Einstellung größerer Drehzahlen
für eine
hinreichend hohe Fahrgeschwindigkeit. Diese Fahrgeschwindigkeit
im Transportgang verlangt aber, daß die Straßenbaumaschine eine Bremse
aufweist, damit die Straßenbaumaschine
jederzeit zum Stehen gebracht werden kann. Dieses Bremsen muß eine hinreichend
große
Verzögerung
bewirken, um in Notfällen
die Straßenbaumaschine
schnell zum Stehen zu bringen. Die Antriebsräder der Straßenbaumaschine
weisen deshalb mechanische Betriebsbremsen auf. Nachteilig bei diesen
mechanischen Betriebsbremsen ist der erforderliche Einbauraum, der
zusätzliche
Wartungsaufwand durch Verschleiß und
der komplexe Bedienereingriff an Bremse und Dieselmotor.
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Aus
EP 0 886 594 B1 ist
bekannt, bei Erdbewegungsmaschinen ein hydrostatisches Getriebe, das
zum Vortrieb eingesetzt wird, auch zum Bremsen oder Stoppen der
Maschine zu nutzen. Im Arbeitskreislauf ist ein Drosselventil vorgesehen,
das einen Druckverlust im Ölstrom
erzeugt. Die Verringerung des Steuerdrucks liefert eine verringerte
Menge an Antriebskraft und hilft damit beim Bremsen und Anhalten.
Die hierdurch erreichte Verzögerung
ist jedoch nicht hinreichend, so daß ein hydraulisches Bremssystem
zusätzlich
vorgesehen sein muß.
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Aus
DE 42 34 826 C1 sind
hydrostatische Getriebe für
den Antrieb von Fahrzeugen bekannt, deren vom jeweiligen Fahrzeug-Antriebsmotor
angetriebene Hydropumpe im Lastbetrieb je nach Fahrtrichtung über die
eine oder die andere, jeweils als Vorlaufleitung dienende Arbeitsleitung
zum Hydromotor fördert,
um diesen und damit die Fahrzeug-Antriebsräder anzutreiben. Dabei baut
sich in der Vorlaufleitung ein dem Antriebsmoment an den Fahrzeug-Antriebsrädern proportionaler
Arbeitsdruck auf. Beim Wechsel vom Last- zum Schubbetrieb, wenn also
der Antrieb des Hydromotors nicht durch die Hydropumpe erfolgt,
sondern von den Fahrzeug-Antriebsrädern, etwa bei Bergabfahrt
oder beim Bremsen des Fahrzeuges, übernommen wird, wechselt der
Arbeitsdruck von der jeweiligen Vorlaufleitung zur jeweiligen Rücklaufleitung
und bremst den Hydromotor und damit das Fahrzeug ab.
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Dieser
auch als Staudruck bezeichnete Arbeitsdruck ist der an den Fahrzeugrädern wirkenden Bremskraft
proportional und kann bei unterschiedlichen Einsatzbedingungen des
hydrostatischen Getriebes in unerwünschter Weise unterschiedliche Werte
annehmen. Um die erzielbare Bremswirkung an unterschiedliche Einsatzbedingungen
anzupassen, ist eine Verstellung des Verdrängungsvolumens des Hydromotors
in Richtung Vergrößerung des
Verdrängungsvolumens
vorgesehen. Eine eigenständige
Steuereinrichtung ist dafür
vorgesehen. Das für die
Vorwärtsfahrt
vorgesehene Bremsventil erzeugt einen Druckverlust im Ölstrom und
verringert damit das von dem Hydromotor an den Verbrennungsmotor abgegebene
Drehmoment, um ein Überdrehen
des Antriebsmotors zu verhindern. Das hierdurch erreichte Abbremsen
ist nicht hinreichend und erfolgt über den Fahrantriebsmotor.
Dies kann zu gefährlich
hohen Drehzahlen und Schäden
führen.
Auch die damit verbundene Lärmbelästigung
ist nachteilig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, einen hydrostatischen Fahrantrieb zu
schaffen, der das Bremsen verbessert.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Hierdurch
wird ein hydrostatischer Fahrantrieb zum Bremsen eines über den
Fahrantrieb abbremsbaren Fahrzeuges geschaffen, bei dem das Drehmoment
des Hydromotors erhöht
wird mit dem Zweck, ein Fahrzeug zu verzögern. Die Drehzahl des Fahrantriebsmotors
ist unabhängig
von dem Verzögern
und kann beliebig erhöht
oder auch abgesenkt werden.
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Zum
Abbremsen wird also das Schluckvolumen des Hydromotors im Schubbetrieb
gezielt vergrößert und
eine wählbare
Druckdifferenz zwischen dem in den Arbeitsleitungen an dem Hydromotor herrschenden
Arbeitsdruck über
ein Druckbegrenzungsventil im Nebenschluß abgelassen. Der maximal zulässige Differenzdruck
am Hydromotor wird durch ein entsprechend eingestelltes Druckbegrenzungsventil
gewährleistet.
Es findet insoweit eine Umwandlung in Wärmeenergie statt.
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Vorteilhaft
ist insoweit auch der einfachere Abtransport der in Wärme umgewandelten
Energie aus dem Bereich der Radnabe und eine mögliche Teilautomatisierung
des Bremsvorgangs durch einfache Fahrhebelbetätigung.
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Die
Abbremsung findet dabei nicht allein durch Umwandlung in Wärmeenergie
statt. Vielmehr erfolgt das Bremsen zusätzlich auch über den
Fahrantriebsmotor, an dem durch eine Erhöhung der Motordrehzahl eine
Umwandlung in Bewegungsenergie erfolgt. Der Ölstrom wird dazu geteilt mittels
eines Stromteilers in der Rücklaufleitung.
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Ein
für die
Vorwärtsfahrt
vorgesehenes Stromteilerventil begrenzt den zur Fahrpumpe geleiteten Ölstrom beim
Bremsen, um ein Überdrehen
des Antriebsmotors zu verhindern.
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Das
Schluckvolumen des Hydromotors ist vorzugsweise derart einstellbar,
daß das
hohe Schluckvolumen des Hydromotors auf das 3- bis 6-fache des niedrigen
Schluckvolumens eingestellt werden kann.
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Die
Einsatzgrenzen der Hydropumpe, und zwar Differenzdruck und Förderstrom,
können
durch Ventile abgesichert werden. Vorzugsweise ist ein Dreiwege-Stromregelventil
der Hydropumpe in der Rücklaufleitung
vorgeschaltet, das um 5 bis 10% höher eingestellt ist als der
Förderstrom
der Hydropumpe.
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Der
erfindungsgemäße hydrostatische
Fahrantrieb erlaubt Verzögerungen,
die den Anforderungen des § 41
StVZO und der ISO 3450 genügen.
Mechanische Bremsen können
deshalb entfallen. Minimale Betriebskosten sind die Folge, da Servicearbeiten
an mechanischen Bremsen entfallen. Eine reduzierte Lärmemission
durch beispielsweise abgesenkte Dieselmotor-Betriebsdrehzahlen wird
ebenfalls erreicht. Die Bedienung kann durch eine Teilautomatisierung
des Bremsvorgangs vereinfacht werden.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung
und den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand des in der beigefügten Figur
dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Die
Erfindung betrifft einen hydrostatischen Fahrantrieb für ein Fahrzeug,
wie z.B. Erntemaschinen mit StVZO Zulassung, Mähdrescher, Rübenroder
und insbesondere einen Radfertiger. Der hydrostatische Fahrantrieb
ist ausgelegt für
eine Transportfahrt, einen Einbaubetrieb und vorzugsweise einen
Störungsbetrieb.
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Bei
dem Fahrantrieb wird mindestens eine im Fördervolumen verstellbare Hydropumpe 4 von
einem Fahrantriebsmotor 32 des Fahrzeuges angetrieben.
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Von
der Hydropumpe 4 gefördertes
Druckmedium wird einem im Schluckvolumen verstellbaren und bei einer
Vorwärtsfahrt über mindestens
eine Vorlaufleitung 30 und eine Rücklaufleitung 31 als
Arbeitsleitungen angeschlossenen Hydromotor 3 im Lastbetrieb
zugeführt.
Zum Bremsen wird der Hydromotor im Schubbetrieb in Richtung auf
ein größeres Schluckvolumen
verstellt und eine wählbare
Druckdifferenz zwischen dem in den Arbeitsleitungen 30, 31 an
dem Hydromotor 3 herrschenden Arbeitsdruck, der der an
den Fahrzeugrädern
wirkenden Bremskraft proportional ist, über ein Druckbegrenzungsventil 5 im
Nebenschluß abgelassen.
Hinter dem Druckbegrenzungsventil 5 ist der Druck niedriger
und die Temperatur des Mediums höher
als vor dem Druckbegrenzungsventil 5.
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Das
Ablassen des aufgestauten Druckmediums aus der Rücklaufleitung 31 im
Schubbetrieb im Nebenschluß durch
Umwandlung in Wärmeenergie kann
gesteuert werden durch eine Stromteilung mittels eines steuerbaren
Stromteilerventils 6. Der in der Leitung 31 fließende Ölstrom kann
durch das Stromteilerventil 6 anteilig auf die Hydropumpe 4 und
ein Druckbegrenzungsventil 8 aufgeteilt werden. Die Einstellung
des Schluckvolumens des Hydromotors 3 erfolgt vorzugsweise
zwischen einem niedrigen Schluckvolumen für einen Transportgang und einem hohen
Schluckvolumen für
einen Einbaugang. Das hohe Schluckvolumen des Hydromotors 3 ist
vorzugsweise auf das 3- bis 6-fache des niedrigen Schluckvolumens
eingestellt.
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Die
Figur zeigt für
einen Einzelradantrieb zwei als Fahrantrieb für ein Fahrzeug vorgesehene hydrostatische
Getriebe 33, 34, die jeweils mit einem geschlossenen
Kreislauf ausgebildet sind. Jedes Getriebe 33, 34 umfaßt die verstellbare
Hydropumpe 4 mit vorzugsweise zwei Förderrichtungen für eine Vorwärts- sowie
eine Rückwärtsfahrt
und einen verstellbaren Hydromotor 3 mit ebenfalls zwei
Drehrichtungen. Dem Hydromotor 3 ist ein Gang-Getriebe 2 nachgeschaltet,
das auf jeweils ein Fahrzeug-Antriebsrad, vorzugsweise ein Hinterrad 1 des
Fahrzeuges, wirkt. Bei einem Einzelradantrieb sind vorzugsweise
zwei geschlossene Kreisläufe 33, 34 vorgesehen,
die gleich aufgebaut sind und Nebengruppen gemeinsam nutzen. Hydropumpe 4 und
Hydromotor 3 bilden die Hydromaschinen eines primär und sekundär verstellbaren
hydrostatischen Getriebes 33, 34.
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In
einem Lastbetrieb fördert
die von einem Fahrzeug-Antriebsmotor 32, insbesondere einem Dieselmotor,
angetriebene Hydropumpe 4 je nach Fahrrichtung über die
eine oder andere, jeweils als Vorlaufleitung dienende Arbeitsleitung
Druckmedium zum Hydromotor 3, um diesen und damit ein Fahrzeug-Antriebsrad 1 anzutreiben.
In Vorwärts-Fahrrichtung
bilden die Arbeitsleitungen eine Vorlaufleitung 30 und
eine Rücklaufleitung 31.
Aufgrund des Förderstroms
der Hydropumpe 4 baut sich in der Vorlaufleitung 30 ein
dem Antriebsmoment an dem Fahrzeug-Antriebsrad 1 proportionaler
Arbeitsdruck auf.
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Eine
hydraulische Bremseinrichtung besteht aus einem Brems-Druckbegrenzungsventil 5 im
Nebenschluß und
einem Stromteiler 6, der zusammen mit der Verstellung des
Fördervolumens
der Hydropumpe 4 und gegebenenfalls zusammen mit der Verstellung
des Schluckvolumens des Hydromotors 3 zu einem größeren Schluckvolumen
gesteuert wird, um das Ablassen des aufgestauten Druckmediums überwiegend über den
Nebenschluß zu
erreichen. Der maximal zulässige
Druck an der Hydropumpe 4 und dem Stromregelventil 6 kann
durch ein vorgeschaltetes Druckreduzierventil 7 sichergestellt
werden. Der am Stromregelventil 6 nicht zur Hydropumpe 4 geleitete
Teil-Förderstrom
kann durch ein Druckbegrenzungsventil 8 vorgespannt werden,
um die Bremswirkung zu erhöhen.
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Die
beschriebene Lösung
dient vorzugsweise ausschließlich
zum Bremsen in der Vorwärtsfahrt.
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Die
Erfindung wird nachstehend beispielhaft anhand eines Ausführungsbeispiels
bezüglich
eines Radfertigers beschrieben.
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Bei
der Transportfahrt bewegt sich dieser Radfertiger vorwärts mit
einer Geschwindigkeit üblicherweise
zwischen 0 und 20 km/h und rückwärts mit einer
Geschwindigkeit zwischen 0 und 8 km/h. Aus einer solchen Transportfahrt
muß der
Radfertiger abgebremst werden, und zwar mit 3,5 m/s2 gemäß StVZO
bzw. 2,5 m/s2 gemäß ISO 3450.
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Der
Radfertiger wird verzögert
durch Aufbringen einer Verzögerungskraft
an der Kontaktstelle zwischen einer Fahrbahn und den Hinterrädern 1 des Radfertigers.
Abhängig
vom statischen Halbmesser der Hinterräder 1 als Hebellänge und
der Übersetzung
eines Getriebes 2, vorzugsweise eines Planetengetriebes,
resultiert aus der Verzögerungskraft
ein Drehmoment, welches von einem Hydraulikmotor 3 aufzubringen
ist, um das gewünschte
Abbremsen zu erreichen. Abhängig
vom Schluckvolumen des Hydraulikmotors 3 resultiert aus
dem für
das Abbremsen benötigten
Drehmoment der dazu erforderliche Differenzdruck am Hydraulikmotor 3.
Das Verstellen des Schluckvolumens erfolgt vorzugsweise elektrisch.
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Mit
einem auf das minimale Schluckvolumen eingestellten Hydraulikmotor 3 ist
der Radfertiger in der Lage, versorgt durch eine Hydropumpe 4 mit
einem begrenzten Fördervolumen
und einem begrenzten Differenzdruck, eine Geschwindigkeit von 20 km/h
zu erreichen. Mit einem auf ein maximales Schluckvolumen eingestellten
Hydraulikmotor 3 und der maximal zulässigen Druckdifferenz des Hydraulikmotors 3 ist
es möglich,
ein Drehmoment aufzubringen, das ausreicht, den Radfertiger mit
3,5 m/s2 zu verzögern.
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Beim
betrachteten Radfertiger wird vorzugsweise beim Verzögern von
20 auf null km/h mit 3,5 m/s3 zunächst das
Schluckvolumen des Fahrmotors 3 von ca. 25 auf ca. 107
cm3 vergrößert und vorzugsweise etwa
1 Sekunde später
beginnend gleichzeitig das Fördervolumen
der Fahrpumpe 4 und der Durchfluß vom Stromteiler 6 zur
Fahrpumpe 4 proportional vom Maximalwert auf null verringert.
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Beim
Verzögern
des Radfertigers wird die kinetische Energie in Wärmeenergie
und gegebenenfalls mechanische Energie umgewandelt. Die Umwandlung
in Wärmeenergie
findet überwiegend
während
der Durchströmung
des Brems-Druckbegrenzungsventils 5 und
zusätzlich
durch Reibung im Antriebsstrang statt. Eine Umwandlung in Bewegungsenergie
kann durch eine Erhöhung
der Dieselmotordrehzahl erfolgen.
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Unter
Berücksichtigung
von Maschinensicherheit und Fahrkomfort muß die Verzögerung des Radfertigers im
Betrieb stufenlos zwischen 0 und 3,5 m/s2 dosierbar
sein. Bei geringerer Verzögerung kann
die kinetische Energie bevorzugt durch die im Antriebssystem vorhandene
Reibung kompensiert werden, ohne zusätzliche Wärme in das Hydrauliksystem
einzutragen. Bei zunehmend höherer
Verzögerung
steigt der Anteil der in Wärme
umgewandelten Energie.
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Zum
Abbremsen wird also das Schluckvolumen des Hydromotors im Schubbetrieb
gezielt vergrößert,
z.B.
von 25 cm3 bei 20 km/h
auf 32 cm3 für
a = 1,5 m/s2
auf 54 cm3 für a = 2,5
m/s2
auf 75 cm3 für a = 3,5
m/s2
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Dies
verursacht bei 20 km/h
ca. 96 dm3/min
bei a = 1,5 m/s2
ca. 162 dm3/min bei a = 2,5 m/s2
ca.
225 dm3/min bei a = 3,5 m/s2
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Der
Antriebsmotor kann ohne Überdrehzahl ca.
75 dm3/min konsumieren. Der darüber hinaus
gehende Reststrom wird über
ein Druckbegrenzungsventil im Nebenschluß abgelassen.
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Abhängig von
der Belastung durch Nebenaggregate wie Generator oder Hydraulikpumpen
ist der Dieselmotor 32 in der Lage, seiner Beschleunigung
unterschiedlich hohe Widerstände
entgegenzusetzen. Das auf den Dieselmotor 32 von einer
Hydropumpe 4 übertragene
Drehmoment ist abhängig
von der Fördervolumeneinstellung
der Hydropumpe 4 und der vorhandenen Druckdifferenz.
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Eine
zum Anhalten des Radfertigers erforderliche Verringerung des Pumpenfördervolumens führt oberhalb
eines bestimmten Differenzdruckniveaus tendenziell zu einer momentanen
Erhöhung der
Dieselmotordrehzahl. Um die obere Drehzahl des Dieselmotors zu begrenzen,
kann der zur Hydropumpe 4 strömende Volumenstrom proportional
zur Fördervolumeneinstellung
der Hydropumpe 4 an einem Stromteiler 6 elektrisch
verstellt werden. Für
eine Absicherung des Stromteilers 6 kann ein Druckbegrenzungsventil 7 vorgeschaltet
sein. Ein nicht zur Hydropumpe 4 strömender Reststrom wird durch
ein Druckbegrenzungsventil 8 vorgespannt.
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Während der
Vorwärtsfahrt
ist das Wegeventil 17 geschaltet. Während der Rückwärtsfahrt ist das Wegeventil 17 nicht
geschaltet und ermöglicht über das
Drosselrückschlagventil 18 das
Umgehen des Stromteilers 6.
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Zur
Kühlung
des Fahrantrieb-Hydraulikkreislaufs wird mit Spülventilen 9 ein Teil-Ölvolumenstrom entnommen und über einen
Kühler 10 zu
einem Ölbehälter 11 geleitet.
Die Spülventile
sind fahrtrichtungsabhängig
mit Wegeventilen 12 zuschaltbar und werden während des
Bremsvorgangs abgeschaltet. Rückschlagventile 19 verhindern
einen hydraulischen Kurzschluß.
Durch eine in die Hydropumpe 4 integrierbare Speisepumpe 13 kann
der entnommene Ölstrom
ergänzt
werden. Die Höhe
des Speisedrucks kann durch das in die Hydropumpe integrierte Speisedruckbegrenzungsventil 14 gewährleistet
werden, Falls beim Abbremsen ein Förderstrom der Speisepumpe 13 nicht
ausreicht, um den Speisedruck an den Fahrmotoren aufrecht zu erhalten,
kann über
Nachspeiseventile 15 und ein Druckreduzierventil 16 ein
zusätzlicher
Volumenstrom eingespeist werden. Ein Volumenstrom zum Nachspeisen
und zum Lösen
einer Parkbremse kann von einer Pumpe 21 gefördert und
im Druck durch ein Ventil 22 begrenzt werden.
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Im
Einbaubetrieb wird der Radfertiger vorwärts und rückwärts mit 0 bis 40 m/min bewegt. Durch
die geringere kinetische Energie und einen Betrieb bei größerem Schluckvolumen
des Hydromotors 3 sind die Drücke beim Verzögern deutlich
niedriger als im Transportgang. Die Steuerung erfolgt prinzipiell
gleich.
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Bei
Radfertigern können
periodische Abweichungen von der gewünschten Fahrgeschwindigkeit, tendenziell
im niedrigen Geschwindigkeitsbereich zwischen 0 ... ca. 5 m/min
Einbaugeschwindigkeit beobachtet werden. Wesentliche Ursachen dafür sind u.a.
- – die
Drehelastizität
der Hinterradreifen,
- – die
diskontinuierlichen Zugkräfte
zwischen Haft-, Übergangs-
und Gleitreibung mit den daraus resultierenden Druckunterschieden
an der Fahrpumpe, welche wiederum zu Änderungen im Verhältnis von
Nutz- zu Leckölvolumenstrom
führen.
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Die
erfindungsgemäße Lösung bietet
die Möglichkeit,
im Einbaubetrieb die Fahrmotoren durch entsprechende Ansteuerung
des Stromteilerventils auf ein höheres
Druckniveau vorzuspannen und/oder durch Schalten des druckseitigen
Spülventils
den Nutzvolumenstrom der Fahrpumpe zu erhöhen. Auf diese Weise wird das
Bewegungsverhalten des Fahrantriebs positiv beeinflußt.
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Als
Störungsbetrieb
werden Zustände
zusammengefaßt,
in denen einzelne Komponenten ihre vorgesehenen Funktionen nicht
ausüben.
Zu unterscheiden ist: der Ausfall der elektrischen Spannung während der
Fahrt, der Fahrbetrieb mit eingeschränktem Funktionsumfang bei laufendem
Dieselmotor und das Abschleppen bei stehendem Dieselmotor.
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Bei
Ausfall der elektrischen Spannung wird der Hydromotor 3 auf
maximales Schluckvolumen, die Hydropumpe 4 auf Null-Fördervolumen,
ein Bremsöffnungsventil 20 ausgeschaltet
und der Stromteiler 6 auf Null-Durchfluss geschaltet, so
daß über das
Brems-Druckbegrenzungsventil 5 und die Parkbremse im Gang-Getriebe 3 eine
Verzögerung mit
mindestens 3,5 m/s2 erfolgt.
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Falls
der Stromteiler 5 funktionsuntüchtig wird, erfolgt gesteuert über das
Drosselrückschlagventil 18 und
das Wegeventil 17 eine Verzögerung mit mindestens 3,5 m/s2.
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Der
Fahrbetrieb mit Einbaugeschwindigkeit bleibt möglich, falls die elektrische
Steuerung des Hydromotors 3, des Stromteilers 6 und/oder
des Wegeventils 17 funktionsuntüchtig ist.
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Bei
stehendem Dieselmotor 32 und fehlender Betriebsspannung
kann der Radfertiger abgeschleppt werden, nachdem manuell in der
Hydropumpe 4 umgestellt und die Parkbremse im Gang-Getriebe 2 manuell
gelöst
worden ist.