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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von abgasführenden
Vorrichtungen, insbesondere Abgasreinigungsvorrichtungen, die jeweils ein
Außengehäuse und
einen im Außengehäuse geklemmten
Einleger haben, wobei der Einleger ein abgasdurchströmtes Substrat
und ein das Substrat umgebendes elastisches Ausgleichselement umfaßt.
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Die
abgasführenden
Vorrichtungen, um die es sich bei der Erfindung handelt, sind beispielsweise Schalldämpfer, insbesondere
aber Abgasreinigungsvorrichtungen wie Katalysatoren und Partikelfilter.
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In
solchen Vorrichtungen sind gegen radialen Druck sehr empfindliche
Einleger untergebracht, bislang handelt es sich dabei überwiegend
um axial durchströmte
Keramiksubstrate, die mit einem elastischen Ausgleichselement (z.B.
in Form einer Matte) umwickelt sind. Diese Einleger werden, wenn
möglich,
nur durch radiale Klemmung im Außengehäuse in axialer und radialer
Richtung gehalten. Dabei muß die
Klemmung groß genug
sein, damit im Fahrbetrieb durch den Gasdruck oder durch Vibrationen
keine Verschiebung des Einlegers relativ zum Außengehäuse in axialer Richtung zustande
kommt. Auf der anderen Seite darf natürlich der radiale Druck nicht so
groß sein,
daß es
zum Zerstören
des Einlegers kommt, insbesondere zum Zerstören des auf Druck empfindlichen Katalysatorsubstrats
bzw. Partikelfiltersubstrats. Es sind nun Bestrebungen vorhanden, Einleger
mit geringerer Masse zu verbauen, die sich im Fahrbetrieb schneller
aufheizen. Solche Substrate bestehen beispielsweise aus einer wellpappeartigen Trägerstruktur,
die mit Katalysatormaterial beschichtet ist.
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Das
Einbringen und Klemmen des Einlegers im Außengehäuse erfolgt bislang üblicherweise
entweder durch Wickeln eines Blechmantels um den Einleger, durch
Einschieben des Einlegers in ein Rohr mit oder ohne nachträgliches
Kalibrieren oder Schließen
von Schalen. Wenn die aufgebrachte Kraft zu groß ist, kann es zum Zerstören des
Einlegers, das heißt
bei Katalysatoren oder Partikelfiltern des Substrats, kommen.
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Eine
große
Schwierigkeit beim Herstellen von Abgasreinigungsvorrichtungen besteht
darin, daß zwischen
dem Substrat und dem Außengehäuse das
elastische Ausgleichselement, typischerweise die Lagermatte, vorgesehen
ist, die für
einen Druckausgleich und eine stetige Vorspannung sorgt. Der Nachteil
dieser Lagermatte besteht jedoch darin, daß sie, nachdem sie zusammengedrückt wird,
einem gewissen Setzungsvorgang unterworfen ist, man spricht von
Relaxieren, so daß der über sie
an das Substrat weitergegebene Druck abnimmt. Das Zurückfedern
des Außengehäuses nach
dem Einbringen und Klemmen führt
ebenfalls dazu, daß der
anfänglich
aufgebrachte Druck auf das Substrat und damit die aufgebrachte Klemmkraft
nachläßt. Weiterhin nimmt
der Haltedruck der Lagermatte im Betrieb ab (z.B. durch Alterung).
Dies führt
dazu, daß man
im Hinblick auf die spätere
sichere Klemmung des Substrats im Außengehäuse sicherheitshalber das Außengehäuse noch
mehr anfänglichen
Druck auf den Einleger ausüben
läßt, weshalb
man bei einzelnen Substraten an die Grenzen der Stabilität geht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren vorzustellen, das auch bei sehr
druckempfindlichen Einlegern für
eine ausreichend sichere Klemmung im Außengehäuse bei minimalen Ausschußraten sorgt.
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Dies
wird durch folgende Verfahrensschritte erreicht: Zunächst wird
jedes Ausgleichselement einzeln in vorbestimmter Weise durch Ausübung eines Druckes
verformt, wobei lediglich ein Teilbereich des Ausgleichselements
belastet wird. Aus den dabei ermittelten Werten wird die Sollverformung
des Ausgleichselements, die zum Erreichen eines Solldrucks notwendig
ist, bestimmt. Anschließend
wird das Ausgleichselement um das Substrat gelegt und der so erhaltene
Einleger in einem Außengehäuse montiert, dessen
Innenabmessungen den Außenabmessungen
des Einlegers bei der ermittelten Sollverformung entsprechen.
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Bei
den bislang bekannten Verfahren wird mit einer stets konstanten,
vorgegebenen Kraft das Außengehäuse um einen
vorbestimmten Weg plastisch deformiert, unabhängig von der Belastbarkeit des
gerade verbauten Einlegers. Die Erfindung geht einen anderen Weg,
indem sie zuerst die tatsächlich notwendige
Kompression der Lagermatte bestimmt, um dann das Außengehäuse auf
die Klemmkraft abzustimmen, die zum Erreichen der gewünschten Kompression
notwendig ist. Auf jede Lagermatte wird deshalb im unverbauten Zustand,
also noch vor dem Wickeln um das zugeordnete Substrat, eine Kraft
und damit ein entsprechender Druck ausgeübt, etwa durch einen Stempel.
Da hierbei die Lagermatte in Mitleidenschaft gezogen wird, und zwar
sowohl durch Brechen als auch durch Ausrichten von Fasern, was den
durch die Matte ausgeübten
Druck verringert, ist erfindungsgemäß vorgesehen, nur einen Teilbereich
der Matte zu belasten. Auf diese Weise wird die „Beschädigung" des elastischen Ausgleichselements
so gering wie möglich
gehalten. Ein weiterer Vorteil einer nur anteiligen Messung der Druck-Verformungskennlinie
besteht darin, daß hierbei,
verglichen mit einer sehr großen
Meßfläche, Winkelfehler
der Meßvorrichtung
(etwa durch eine nicht vollflächige
Auflage des Meßstempels)
weniger stark ins Gewicht fallen.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß auf jedes Ausgleichselement
ein vorbestimmter Druck ausgeübt und
die Sollverformung dadurch bestimmt wird, daß die elastische Verformung
des Ausgleichselements zumindest beim Erreichen des vorbestimmten Drucks
gemessen wird. Es wird also ein zunehmender Druck aufgebracht und
zumindest währenddessen
gemessen, wie stark sich das Ausgleichselement beim gerade ausgeübten Druck
elastisch verformt. Da die elastische Verformung mattenspezifisch
ist, werden für
jedes Ausgleichselement geringfügig
unterschiedliche Verformungswerte ermittelt werden. Die Sollverformung,
bei der das Ausgleichselement den Solldruck ausübt, kann dann auf zwei verschiedene
Weisen ermittelt werden. Dabei ist der Solldruck ein vorbestimmter
Druck, der, abhängig
vom erforderlichen Haltedruck, mehr oder weniger knapp unterhalb
des Druckwertes liegt, ab dem die Einleger plastisch deformiert
und damit zerstört
werden.
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Eine
erste Variante zur Bestimmung der Sollverformung sieht vor, jedes
Ausgleichselement mit dem Solldruck zu beaufschlagen, um daraus
die Sollverformung und damit die Außenmaße des Einlegers zum Erreichen
des Solldrucks festzulegen.
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Nachdem
die Sollverformung für
das spezielle Ausgleichselement bestimmt wurde, können ohne besonderen
Aufwand die entsprechenden Innenabmessungen des auf den Einleger
aufzubringenden Außengehäuses bestimmt
werden.
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Im
abschließenden
Verfahrensschritt wird dann das Außengehäuse mit denjenigen Innenabmessungen
auf die vorgefertigte Einheit aus Substrat und Ausgleichselement
aufgebracht, die den Außenabmessungen
des Einlegers bei ermittelter Sollverformung entsprechen. Es wird
also, mit anderen Worten, mit der Meßvorrichtung, über die
der Druck auf das Ausgleichselement aufgebracht wird, der spätere Druck
des Außengehäuses simuliert,
und anschließend
wird erst das Außengehäuse abhängig von
den Meßwerten
maßgerecht
erzeugt oder ausgewählt.
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Gemäß einer
zweiten, besonders bevorzugten Variante zur Bestimmung der Sollverformung
ist vorgesehen, daß der
vorbestimmte aufgebrachte Druck unterhalb des zu erzielenden Solldrucks
liegt. Die Sollverformung, die zum Erreichen dieses Solldrucks nötig ist,
wird dann in einer Steuerung ermittelt. Dies erfolgt dadurch, daß die beim
Aufbringen des Drucks gemessene Verformung des Ausgleichselements
extrapoliert wird, um zur Sollverformung zu kommen. Dabei kann die
Verformung stetig mit zunehmendem Druck gemessen werden. Alternativ kann
sie natürlich
auch nur bei einigen bestimmten Druckwerten gemessen werden, um
dann anschließend
zu extrapolieren.
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Diese
Variante, bei der der aufgebrachte Druck vorzugsweise deutlich unterhalb
des Solldrucks liegt, bietet gegenüber dem erstgenannten Verfahren
(Ausgleichselement wird bereits mit dem Solldruck beaufschlagt)
den Vorteil, daß ein
Druckverlust aufgrund von Mehrfachkompression des Ausgleichselements
vermieden oder zumindest begrenzt wird. Diesbezüglich wurde, wie schon erwähnt, festgestellt,
daß die üblicherweise
vorgesehene Matte bei jeder Kompression einem gewissen Setzungsvorgang,
also einer plastischen Verformung, unterworfen ist, wodurch auch
der durch die Matte ausgeübte Haltedruck
abnimmt. Wird nun also die Lagermatte in einer entsprechenden Meßvorrichtung
(ggf. sogar mehrmals) mit dem Solldruck beaufschlagt und daraus
die Sollverformung bestimmt, so ist eine spätere sichere Klemmung des Einlegers
im Außengehäuse, das
auf eben diese Sollverformung ausgelegt ist, unter Umständen nicht
mehr gewährleistet,
da der Haltedruck der Matte sich durch die Mehrfachkompression verringert
hat. Ein ähnlicher
Druckverlust tritt im übrigen
auch auf, wenn die Matte zur Kompensation einer möglichen
Rückfederung
des Außengehäuses „überkomprimiert", also über den
Solldruck hinaus beaufschlagt wird. Wird jedoch nur ein deutlich
unterhalb des Solldrucks liegender Druck auf das Ausgleichselement
ausgeübt,
der gerade ausreichend ist, um den (weiteren) Verlauf der Druck-Verformungs-Kennlinie
mit hinreichender Genauigkeit extrapolieren zu können, läßt sich der beschriebene Effekt
vermeiden oder zumindest stark verringern.
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Alternativ
zur Ausübung
eines vorbestimmten Drucks auf das Ausgleichselement und Messung der
dadurch hervorgerufenen Verformung besteht auch die Möglichkeit,
bei dem Ausgleichselement durch Druckbeaufschlagung eine vorbestimmte
Verformung hervorzurufen und die Sollverformung dadurch zu bestimmen,
daß zumindest
der zum Erreichen der vorbestimmten Verformung nötige Druck auf das Ausgleichselement
gemessen wird. Bei dieser vorbestimmten Verformung kann es sich
um eine Verformung um einen bestimmten Betrag (d.h. die innerhalb
gewisser Grenzen variable Dicke jedes Ausgleichselements wird um
einen konstanten, vorher festgelegten Wert verringert) oder aber
um eine Verformung auf einen vorbestimmten Wert, nämlich eine vorher
festgelegte Dicke, handeln. Unter einer Messung des Druckes ist
in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch eine Messung der
benötigten Kraft,
beispielsweise mit Hilfe einer Kraftmeßdose, zu verstehen, von der
dann (unter Berücksichtigung der
Fläche
der Kraftmeßdose)
unmittelbar auf den Druck geschlossen werden kann.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht auch hier vor, daß die vorbestimmte Verformung
unterhalb der Sollverformung liegt und die Sollverformung aufgrund
des bei der vorbestimmten Verformung ausgeübten Druckes extrapoliert wird.
Die vorbestimmte Verformung ist dabei möglichst gering zu wählen; vorteilhaft
ist sie gerade groß genug,
um eine hinreichend genaue Extrapolation des Druck-Verformungs-Verhaltens
des speziellen Ausgleichselements zu ermöglichen. So wird der bereits
im Zusammenhang mit dem druckgesteuerten Verfahren erläuterte Druckverlust
durch Mehrfachkompression des Ausgleichselements vermieden oder
zumindest begrenzt.
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Um
die spätere
Klemmung des Einlegers im Außengehäuse weiter
zu optimieren, können
bei der Extrapolation weitere Parameter berücksichtigt werden. Insbesondere
sind hier die z.B. bei gewickelten Gehäusen auftretende Rückfederung
des Außengehäuses nach
dem Schließvorgang
bzw. die nach der Montage auftretende Aufweitung des Gehäuses (im Falle
eines vorgefertigten zylindrischen Außengehäuses, in das der Einleger eingeschoben
wird) zu nennen. Weiterhin ist es vorteilhaft, die bei (im Betrieb
der Abgasreinigungsvorrichtung unvermeidlichen) Temperaturänderungen
auftretende Formänderung
des Außengehäuses zu
berücksichtigen;
gerade Gehäuse
mit unrundem Querschnitt neigen dazu, „rund zu werden". Wird diese Tendenz
bereits bei der Bestimmung des individuell maßgeschneiderten Außengehäuses für den jeweiligen
Einleger einkalkuliert, indem beispielsweise ein ovales Gehäuse etwas länglicher
ausgeführt
wird, können
lokale Druckspitzen in den Bereichen mit kleinerem Radius vermieden
werden. Auf diese Weise ergibt sich eine geringere Substratbelastung,
was weniger Ausschuß und eine
bessere Dauerhaltbarkeit zur Folge hat.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform wird
zusätzlich
zur Ermittlung der Sollverformung des Ausgleichselements die individuelle
Außengeometrie des
Substrats bestimmt, die ebenfalls in die Berechnung der Gehäusegeometrie
mit einfließt.
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Hierzu
wird das Substrat z.B. gemessen, was mit Hilfe einer Kamera, durch
Lasermessung oder auf mechanischem Weg erfolgen kann.
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Insbesondere
handelt es sich bei dem durch Ausübung eines Druckes verformten
Teilbereich des Ausgleichselements um einen zusammenhängenden Bereich.
Alternativ ist es auch möglich,
die Kompressibilitätsmessung
anhand mehrerer kleiner Meßflächen vorzunehmen.
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Um
meßbedingte
Beschädigungen
des Ausgleichselements gering zu halten, sollte die Fläche des
Teilbereichs weniger als die Hälfte,
vorzugsweise zwischen 15 und 25 %, der Fläche des Ausgleichselements
betragen. Im Falle eines Katalysators, dessen Lagermatte etwa 400
mm lang und 100 mm breit ist, bietet sich eine Meßfläche von
etwa 100 mm·100 mm
(oder eine vergleichbare nichtquadratische Fläche) an. Im Falle eines Partikelfilters,
dessen Lagermatte die Abmessungen 300 mm·400 mm hat, liefert eine
Meßfläche von
(150 mm)2 eine hinreichende Genauigkeit.
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Um
Meßfehler
durch Rand- bzw. Schneideeffekte zu vermeiden, sollte der Teilbereich,
in dem die Druckmessung erfolgt, ein vom Rand entfernter, insbesondere
mittlerer Bereich des Ausgleichselements sein.
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Wie
bereits erwähnt,
ist die Vorrichtung, die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt wird,
gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
ein Abgaskatalysator oder ein Partikelfilter, die beide mit einem
labilen Substrat als Kern des Einlegers versehen sind. Auch eine
Kombination aus Katalysator und Partikelfilter ist möglich.
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Das
Gehäuse
ist insbesondere als Blechgehäuse
ausgeführt,
und das Ausgleichselement ist insbesondere eine Lagermatte.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann auf sämtliche
bislang bekannten Verfahren zum Herstellen abgasführender
Vorrichtungen angewandt werden.
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Ein
erstes Verfahren ist das sogenannte Wickeln, bei dem ein plattenförmiger Blechabschnitt
um den Einleger gewickelt und anschließend ab Erreichen der vorbestimmten
Innenabmessungen an seinen Rändern
befestigt und geschlossen wird.
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Ein
zweites Verfahren ist das Kalibrieren, bei dem von außen am Umfang
des vorgefertigten Rohres gegen dieses gedrückt wird, um es plastisch zu deformieren
und gegen den Einleger zu pressen.
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Ein
drittes Verfahren sieht ein Gehäuse
aus mehreren Schalen vor, die gegen den Einleger gepreßt und anschließend aneinander
befestigt werden.
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Eine
vierte Ausführungsform
sieht ein sogenanntes Stopfverfahren vor. Hierbei werden mehrere zylindrische
Gehäuse
mit unterschiedlichen Innenabmessungen vorgefertigt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
werden ja die Innenabmessungen des Gehäuses ermittelt, die für den gewünschten
Druck sorgen. Anschließend
kann dann das Gehäuse
mit den entsprechenden Maßen
verwendet werden, um stirnseitig den Einleger in das Gehäuse einzuschieben.
Alternativ kann das Gehäuse
mit dem in der Druck- bzw. Wegmessung und Berechnung ermittelten
optimalen Durchmesser speziell angefertigt werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug
genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Längsschnittansicht
durch eine durch die Erfindung hergestellte Vorrichtung in Form einer
Abgasreinigungsvorrichtung,
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2 schematische
Ansichten von beim erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten Meßvorrichtungen
und Werkzeugen;
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3 ein
Druck-Verfahrweg-Diagramm, das für
das erfindungsgemäße Verfahren
charakteristisch ist;
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4 in
Draufsicht verschiedene elastische Ausgleichselemente, bei denen
der Teilbereich für die
Druckbelastung markiert ist;
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5 eine
stirnseitige Ansicht einer durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellten Vorrichtung, wobei das Außengehäuse gewickelt ist;
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6 eine
perspektivische Ansicht eines beim erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten Kalibrier-Werkzeugs,
teilweise im Schnitt;
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7 eine
stirnseitige Ansicht einer durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellten Vorrichtung mit einem aus Schalen hergestellten Außengehäuse; und
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8 eine
Prinzipskizze, die das beim erfindungsgemäßen Verfahren alternativ angewandte Stopfen
zeigt.
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In 1 ist
eine in einem Kraftfahrzeug untergebrachte abgasführende Vorrichtung
in Form einer Abgasreinigungsvorrichtung dargestellt. Die Abgasreinigungsvorrichtung
ist entweder ein Abgaskatalysator oder ein Partikelfilter oder eine
Kombination aus beiden.
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Kernstück der Abgasreinigungsvorrichtung ist
ein langgestrecktes, zylindrisches Substrat 10, das beispielsweise
aus einem keramischen Substrat oder einer Art gewickelter Wellpappe
oder einem anderen katalytischen Träger- oder Filtermaterial mit oder
ohne Beschichtung besteht. Das Substrat 10 kann einen kreiszylindrischen
Querschnitt oder einen unrunden Querschnitt aufweisen. Nur zur vereinfachten
Darstellung ist in den Figuren ein kreiszylindrischer Querschnitt
dargestellt. Das Substrat ist von einer Lagermatte 12 umgeben,
die als elastisches Ausgleichselement zwischen dem Substrat 10 und
einem Außengehäuse 14 wirkt.
Das Außengehäuse 14 ist sehr
dünnwandig
ausgeführt
und insbesondere aus Blech. Stromaufwärts und stromabwärts sind
mit dem Außengehäuse 14 ein
Einströmtrichter 16 bzw. ein
Ausströmtrichter 18 verbunden.
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Das
Substrat 10 bildet zusammen mit der Lagermatte 12 eine
Einheit, die im folgenden als Einleger bezeichnet wird.
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Im
Betrieb strömt
Abgas über
den Einströmtrichter 16 stirnseitig
in das Substrat 10 ein und verläßt mit weniger Schadstoffen
versehen schließlich das
Substrat 10 an der gegenüberliegenden Stirnseite, um über den
Ausströmtrichter 18 die
Reinigungsvorrichtung zu verlassen.
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Die
Herstellung der Abgasreinigungsvorrichtung wird im folgenden anhand
der 2 bis 5 erläutert.
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In 2 sind
verschiedene Meßstationen gezeigt,
mit denen Eigenschaften jedes einzelnen Substrats 10 und
jeder Lagermatte 12 im Hinblick auf ein individuell abgestimmtes
Außengehäuse zur
Erzielung einer optimierten Klemmkraft des Einlegers im Außengehäuse 14 ermittelt
werden. Die Meßstationen
sind über
eine Steuerung 20 mit Werkzeugen zur Herstellung des Außengehäuses 14 bzw.
zum Montieren und Klemmen des Einlegers im Außengehäuse 14 gekoppelt.
Die im folgenden erläuterten Stationen
werden in der bevorzugten Reihenfolge des Herstellungsverfahrens
beschrieben.
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In
einer ersten Meßvorrichtung 22 wird
die Außengeometrie
(Form und Außenabmessungen, insbesondere
Umfang) des Substrats 10 mittels vorzugsweise berührungsloser
Meßsensoren
ermittelt. Die Meßvorrichtung 22 ist
mit der Steuerung 20 verbunden, in der die erhaltenen Meßwerte für das Substrat
abgelegt werden. Alternativ kann zur Bestimmung der Außengeometrie
auch eine CCD-Kamera 22' oder eine Lasermeßvorrichtung 22'' Anwendung finden.
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In
einer Zug-Druck-Prüfmaschine 24 wird
die Lagermatte 12 durch einen Stempel 25 in einem
Teilbereich zunehmend druckbelastet.
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Dabei
wird die auf die Lagermatte 12 aufgebrachte Kraft stetig
gesteigert bis zum Erreichen eines vorbestimmten Druckes. Während des
Verfahrens des Stempels 25 wird punktuell oder stetig auch die
Verfahrstrecke parallel zum Druck aufgenommen. Von der Kontaktierung
der Lagermatte 12 bis zur Stellung des Stempels 25 bei
Erreichen des vorbestimmten Drucks wird beispielsweise ein Verfahrweg X
ermittelt. Der vorbestimmte Druck kann dabei der der Sollverformung
entsprechende Solldruck sein, mit dem dann später der Einleger im Außengehäuse 14 geklemmt
sein soll.
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Vorzugsweise
wird man jedoch, wie zuvor schon einmal erläutert, deutlich unterhalb des
Solldruckes pS das Meßverfahren beenden und dazu
bis zu dem vorgegebenen, niedrigeren vorbestimmten Druck p0 den Stempel 25 auf die Lagermatte 12 zu bewegen,
um über
die bis dahin ermittelten Meßparameter
auf den Verfahrweg (und somit die nötige Sollverformung) zur Erreichung
des Solldruckes pS hochzurechnen. Hierzu
ist die Zug-Druck-Prüfmaschine 24 ebenfalls
mit der Steuerung 20 gekoppelt.
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3 zeigt
schematisch den Verlauf des auf die Lagermatte 12 ausgeübten Druckes
p in Abhängigkeit
vom (tatsächlichen
oder berechneten) Verfahrweg X. Wie bereits erwähnt, wird auf die Lagermatte 12 durch
den Stempel 25 nur der Druck p0 ausgeübt, der
einem Verfahrweg X0 des Stempels 25 entspricht.
Der Wert p0 wird zuvor in Abhängigkeit von
den für
den Einleger verwendeten Materialien festgelegt und ist für alle Bauteile
einer Serie konstant. Während
der Bewegung des Stempels 25 werden mehrere Meßwerte für den Druck
p in Abhängigkeit
vom Verfahrweg X an die Steuerung 20 übergeben. Aus diesen für jede Lagermatte 12 spezifischen Meßwerten
wird der weitere Verlauf der Druck-Verfahrweg-Kennlinie für die jeweilige
Lagermatte 12 extrapoliert. Dabei wird auch die spätere Rückfederung des
Außengehäuses 14 sowie
evtl. weitere Parameter berücksichtigt,
weshalb der Solldruck pS (rechnerisch) um
einen Betrag Δp
erhöht
wird. Auf diese Weise gelangt man zu dem durch das Außengehäuse 14 aufzubringenden
Druck pA, der einem Verfahrweg XA des Stempels 25 entspricht. Dieser
Verfahrweg XA legt die Sollverformung der
Lagermatte 12 fest.
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Zur
Extrapolation der Druck-Verfahrweg-Kennlinie kann anstelle des Druckes
p0 auch der Verfahrweg X0 des
Stempels 25 für
die jeweilige Serie auf einen konstanten Wert festgelegt werden,
wobei wiederum beim Bewegen des Stempels 25 der Druck p
in Abhängigkeit
vom Verfahrweg X gemessen und an die Steuerung 20 übermittelt
wird.
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4 zeigt
verschiedene Beispiele für
Lagermatten 12, wobei die durch den Stempel 25 belasteten
Teilbereiche 26 schraffiert dargestellt sind. Bei dem Teilbereich 26 kann
es sich um einen zusammenhängenden
Bereich (4a, b, d) oder um mehrere
Einzelbereiche (4c) handeln. Allen
Beispielen ist gemeinsam, daß der
belastete Teilbereich ein vom Rand beabstandeter, mittlerer Bereich
der Lagermatte 12 ist. Insbesondere ist er also nicht in
dem Bereich der Lagermatte 12 angeordnet, in dem im montierten
Zustand der Lagermatte 12 deren Stirnkanten aneinanderstoßen (vgl. 4d). Der Anteil des belasteten Teilbereichs
an der Gesamtfläche
der Lagermatte 12 beträgt
in etwa 15 bis 25 %.
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Mit
den ermittelten Daten über
den zu verbauenden Einleger (bestehend aus Substrat 10 und Lagermatte 12)
wird in der Steuerung 20 eine auf zumindest die Kompressibilität der Lagermatte 12 abgestimmte
Geometrie des Außengehäuses 14 ermittelt,
was durch Rechnen oder durch Vergleichen mit einer in der Steuerung 20 abgelegten
Zuordnungsmatrix erfolgen kann. Die individuelle Geometrie wird auf
die Erzielung der erforderlichen, individuell auf den Einleger abgestimmten
und auszuübenden Klemmkraft
ausgelegt.
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In
einem nächsten
Schritt wird dieses ermittelte Außengehäuse 14 mit abgestimmter
Geometrie beispielsweise durch inkrementales Umformen hergestellt
(siehe Position 27 in 2). Dies
kann durch Dorn- oder Walzenbiegen erfolgen, jedoch muß die Biegewalze
dabei sehr klein dimensioniert sein, um die nötigen kleinen Umformungen herstellen
zu können.
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Anschließend wird
das Ausgleichselement in Form der Lagermatte 12 um das
Substrat 10 gelegt, und der so erhaltene Einleger wird
in seinem maßgeschneiderten
Außengehäuse 14 im
sogenannten Wickelverfahren verbaut (siehe Position 28).
Dazu wird das vorgefertigte Außengehäuse 14 leicht
gespreizt und der Einleger seitlich in das Außengehäuse 14 eingeschoben.
Das Außengehäuse 14 wird
druck- und/oder weggesteuert geschlossen, indem die sich überlappenden
Ränder 30, 32 soweit übereinander geschoben
werden, daß die
Abmessungen des entstehenden Außengehäuses 14 den
zuvor ermittelten Werten entsprechen. Der Schließprozeß erfolgt dabei anhand geeigneter,
zuvor in der Steuerung 20 ermittelter und auf das individuelle
Substrat 10 bzw. die Lagermatte 12 abgestimmter
Parameter. Anschließend
werden die sich überlappenden
Ränder
gefügt, z.B.
geschweißt,
gefalzt, gelötet
oder geklebt. Das fertige Produkt ist in 5 dargestellt.
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Neben
dem Wickeln des Außengehäuses 14 kann
die Montage auch durch ein sogenanntes Kalibrieren erfolgen. Eine
entsprechende Kalibriervorrichtung ist in 6 gezeigt.
Diese umfaßt
zahlreiche kreissegmentförmige,
radial bewegliche Backen 34, die sich zu einem Ring schließen können. Ins
Innere des durch die Backen 34 umschriebenen Arbeitsraums
wird das kreiszylindrische, rohrförmige Außengehäuse 14 gelegt, in
welches der Einleger axial eingeschoben ist. Die Backen 34 werden
anschließend
radial nach innen verfahren, wobei insbesondere die zuvor in der
Steuerung 20 abgelegten Werte bezüglich des Verfahrweges XA herangezogen werden können. Das bedeutet, die durch
die Steuerung 20 zuvor ermittelten gewünschten Außenabmessungen des Einlegers
werden durch eine weggesteuerte Bewegung der Backen 34 unter
gleichzeitiger plastischer Verformung des Außengehäuses 14 erreicht. Voraussetzung
ist natürlich,
daß der
Einleger vor der Verformung annähernd
spielfrei im Außengehäuse 14 positioniert
war oder das Spiel bei der Verformung mitberücksichtigt wurde. Der durch
das plastisch verformte Außengehäuse 14 auf
den Einleger aufgebrachte Druck entspricht damit (nach erfolgter
Rückfederung)
dem Solldruck pS.
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Anstatt
der in 6 gezeigten Backen 34 kann das Kalibrieren
auch mittels Rollen erfolgen, die gegen das Außengehäuse mit darin vorgesehenem Einleger
seitlich um den vorbestimmten Verfahrweg XA gedrückt und
gedreht werden. Auch ein sogenanntes Drücken ist in diesem Zusammenhang
möglich,
bei dem das Außengehäuse 14 mit
darin angeordnetem Einleger relativ um den vorbestimmten Verfahrweg
XA gegen eine einzelne Rolle bewegt wird
und anschließend
eine Relativdrehung zwischen der Rolle und dem Außengehäuse samt
Einleger erfolgt, so daß sich
die Rolle umfangsmäßig in das
Außengehäuse drückt und
dieses plastisch um den Verfahrweg XA nach
innen deformiert.
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Die
in 7 gezeigte Ausführungsform arbeitet mit zwei
oder mehreren Schalen 35, 36, die ineinandergeschoben
werden. Auch hier werden die Schalen 35, 36 weggesteuert
soweit ineinander geschoben, bis die Innenabmessungen den bestimmten
Außenabmessungen
des Einlegers entsprechen. Die Schalen 35, 36 werden
dann z. B. aneinandergeschweißt,
gefalzt oder gelötet.
Auch hier ist wiederum eine Rückfederungs-
bzw. Aufweitungskompensation mit einzurechnen.
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8 zeigt
schematisch das sogenannte Stopfen. In der Meßeinrichtung werden die gewünschten
Außenabmessungen
des Einlegers ermittelt. Anschließend wird ein zylindrisches,
rohrförmiges
Außengehäuse 14 mit
dem gewünschten
Durchmesser hergestellt. Dieses Kalibrieren kann in einem oder mehreren
Arbeitsschüben
oder in einem kontinuierlichen Prozeß (z.B. Walzen) erfolgen. Anschließend wird
der Einleger axial in das ausgewählte
Außengehäuse 14 gestopft.
Hierbei sind natürlich
entsprechende trichterförmige
Hilfsmittel oder Hilfsmittel zur radialen Vorkompression vorgesehen.
Die beim Stopfverfahren erfolgende Aufweitung des Außengehäuses 14 wird
analog zu dem für
die Rückfederung beschriebenen
Vorgehen bei der Bestimmung der Sollverformung kompensiert.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bietet zahlreiche Vorteile. So ist z. B. eine Anwendbarkeit auch
bei im Querschnitt nicht runden Substraten gegeben, etwa bei ovalen
oder bei sogenannten tri-ovalen Substratdurchmessern. Bei der Druckbelastung der
flachen Matte ist (im Gegensatz zu einer Druckbelastung des gesamten
Einlegers) kein Verdrehen bzw. Verkanten möglich. Zudem wird gleichzeitig eine
Qualitätsprüfung der
Matte durchgeführt.
Durch die Bestimmung der Substratgeometrie ist eine geometrische
Prüfung
des Substrats ebenfalls im Verfahren enthalten. Somit läßt sich
der zusätzliche
Prüfaufwand
reduzieren. Durch das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich
der funktionale Parameter Druck kontrollieren und eine verbesserte
Prozeßgenauigkeit sowie
Wiederholbarkeit erreichen. Es wird eine verbesserte Qualität der hergestellten
Abgasreinigungsvorrichtung erzielt; insbesondere eignet sich das
Verfahren für
sogenannte Ultradünnwandsubstrate.
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Zu
betonen ist, daß das
dargestellte Verfahren nicht etwa für Versuchszwecke gedacht ist,
bei denen ein einzelner Katalysator oder Partikelfilter hergestellt
wird. Vielmehr ist das Verfahren gerade für die Massenfertigung gedacht,
bei der jede einzelne Lagermatte zuvor auf Druck belastet und gemessen
wird.
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- 10
- Substrat
- 12
- Lagermatte
- 14
- Außengehäuse
- 16
- Einströmtrichter
- 18
- Ausströmtrichter
- 20
- Steuerung
- 22
- Meßvorrichtung
- 22'
- CCD-Kamera
- 22''
- Lasermeßvorrichtung
- 24
- Zug-Druck-Prüfmaschine
- 25
- Stempel
- 26
- Teilbereich
- 27
- Umformwerkzeug
- 28
- Wickelvorrichtung
- 30,
32
- Ränder
- 34
- Backen
- 35,
36
- Schalen