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DE102006014816B3 - Vorrichtung zur neigbaren Lagerung einer Lautsprecherbox - Google Patents

Vorrichtung zur neigbaren Lagerung einer Lautsprecherbox Download PDF

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Adam Hall GmbH
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Abstract

Eine Vorrichtung zur neigbaren Lagerung einer Lautsprecherbox auf einer Stange zeichnet sich dadurch aus, dass eine zur Aufnahme eines Endbereichs der Stange ausgebildete Hülse mit einem geschlossenen Kopfteil versehen ist, dass ein zur Befestigung an der Lautsprecherbox ausgebildetes Aufnahmeteil eine längliche als Führung für die Hülse ausgebildete Öffnung und von der Öffnung beabstandet ein Lager aufweist, in dem die Hülse mit dem Kopfteil schwenkbar gelagert ist und dass im Bereich der Öffnung mindestens eine Rastvorrichtung für die Hülse vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur neigbaren Lagerung einer Lautsprecherbox auf einer Stange, wobei eine zur Aufnahme eines Endbereichs der Stange ausgebildete Hülse mit einem geschlossenen Kopfteil versehen ist.
  • Lautsprecherboxen werden bei musikalischen Darbietungen, insbesondere bei vielen Zuhörern, oft auf Stativen erhöht angeordnet, so dass der Schall über die Köpfe der Zuhörer hinweg abgestrahlt wird. Dazu wird die Lautsprecherbox mit Hilfe einer geeigneten Aufnahmevorrichtung auf eine Stange bzw. ein Rohr des Stativs aufgesetzt. Häufig ist jedoch eine Neigung der Lautsprecherbox gewünscht, wozu eine geeignete Vorrichtung zur neigbaren Lagerung an einer Lautsprecherbox erforderlich ist.
  • Durch DE 200 10 582 U1 ist ein Lautsprechersystem bekannt geworden, bei dem zur Befestigung des Lautsprechergehäuses an einer Stange in der Bodenwand des Lautsprechergehäuses mindestens zwei Aufnahmen für das obere Ende der Stange mit voneinander verschiedenen Neigungswinkeln vorgesehen sind. Dadurch ist jedoch die Anzahl der Neigungswinkel auf wenige Winkel beschränkt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Neigung der Lautsprecherbox mit einer Vielzahl von Winkelstellungen zu ermöglichen, also eine feine Abstufung eines relativ großen Verstellbereichs.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäße dadurch gelöst,
    • – dass ein zur Befestigung an der Lautsprecherbox ausgebildetes Aufnahmeteil eine längliche als Führung für die Hülse ausgebildete Öffnung und von der Öffnung beabstandet ein Lager aufweist, in dem die Hülse mit dem Kopfteil schwenkbar gelagert ist und
    • – dass im Bereich der Öffnung mindestens eine Rastvorrichtung für die Hülse vorgesehen ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat gegenüber dem bekannten Lautsprechersystem ferner den Vorteil, dass die Lautsprecherbox zu einer Änderung des Neigungswinkels nicht von der Stange abgehoben werden muss. Es ist lediglich eine Entlastung erforderlich, wobei nach der Änderung des Neigungswinkels kein wiederholtes Aufstecken auf die Stange erforderlich ist.
  • Je nach Ausbildung der Rastvorrichtung im Einzelnen ist eine feine Abstufung des Neigungswinkels möglich. Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat ferner den Vorteil, dass der Drehpunkt im Inneren des Lautsprechers liegt, was einer Kippneigung der Lautsprecherbox bei stärker werdender Neigung entgegenwirkt. Außerdem sind keine wesentlich über das Gehäuse der Lautsprecherbox hinausstehenden Teile erforderlich, was bei häufigem Transport der Lautsprecherbox vorteilhaft ist.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass zwischen dem Lager und dem Kopfteil ein elastisches Element wirksam und derart ausgelegt ist, dass bei der Belastung des Aufnahmeteils mit der Lautsprecherbox die Rastvorrichtung wirksam wird. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Rastvorrichtung von zwei parallel zu den Längsseiten der Öffnung kreisbogenförmig verlaufenden Zahnreihen gebildet wird, welche mit Zähnen an Vorsprüngen in Wirkverbindung stehen, die seitlich aus dem offenen Endbereich der Hülse hervorstehen.
  • Diese Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass keinerlei Manipulationen zur Fixierung der Lautsprecherbox in der einzustellenden Neigung erforderlich sind. Es kann also auch beispielsweise nicht vergessen werden, eine zur Fixierung vorgesehene Schraube anzuziehen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch derart ausgestaltet sein, dass die Vorsprünge in kreisbogenförmige Hinterschneidungen der Öffnung eingreifen, welche die Hülse bei fehlender Belastung durch die Lautsprecherbox halten. Mit diesen Maßnahmen wird einerseits sichergestellt, dass die Hülse ohne Belastung durch die Lautsprecherbox nicht aus dem Aufnahmeteil herausfällt. Im Übrigen können die Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einfacher Weise aus Kunststoff gespritzt werden. Durch entsprechende Anschrägungen der Vorsprünge bei genügender Elastizität der Teile kann bei der Herstellung die Hülse mit einem geeigneten Werkzeug in das Aufnahmeteil gepresst werden, so dass die Vorsprünge hinter den Hinterschneidungen verrasten.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass die Hinterschneidungen durch eine Verzahnung als weitere Rastvorrichtung ausgebildet sind. Damit wird die Hülse auch bei fehlender Belastung in der einmal gewählten Stellung gehalten. Wird diese Ausgestaltung derart ausgebildet, dass die Rastpunkte der weiteren Rastvorrichtung und der Rastvorrichtung sich jeweils gegenüber stehen, hat dies den Vorteil, dass beim Aufsetzen der Lautsprecherbox auf das Stativ nach dem Loslassen des Lautsprechers die gleiche Winkelstellung eingenommen wird wie während des Aufsetzens.
  • Eine besonders sichere seitliche Führung der Hülse wird bei einer Weiterbildung der Erfindung dadurch ermöglicht, dass die Hülse im Bereich des Kopfteils zwei seitlich hervorstehende Zapfen aufweist, welche in Nuten eingreifen, welche sich an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmeteils zwischen der Öffnung und dem Lager erstrecken.
  • Zur Aufnahme der durch das Gewicht der Lautsprecherboxen auf das Gelenk wirkenden Kraft kann bei dieser Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Hülse am Kopfteil mindestens einen halbzylinderförmigen Körper aufweist, der bei Belastung des Aufnahmeteils mit der Lautsprecherbox in mindestens einer Lagerhalbschale im Aufnahmeteil schwenkbar gelagert ist. Bei mittig angeordnetem elastischen Element ist zu beiden Seiten je ein halbzylinderförmiger Körper vorgesehen.
  • Eine einfache Montagemöglichkeit des Aufnahmeteils an der Lautsprecherbox ist dadurch gegeben, dass das Aufnahmeteil mit einem die Öffnung umschließenden Flansch zur Befestigung an der Lautsprecherbox versehen ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 und 2 eine Hülse in zwei Ansichten,
  • 3 bis 5 ein Aufnahmeteil in drei Ansichten,
  • 6 das Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 im zusammengebauten Zustand und
  • 7 bis 10 eine Hülse und ein Aufnahmeteil eines weiteren Ausführungsbeispiels, jeweils in zwei Ansichten.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Hülse 1 besteht aus einem hohlzylinderförmigen Teil 2, an das sich ein halbkugelförmiges Kopfteil 3 anschließt. Die Stange bzw. das Rohr des Stativs wird beim Aufsetzen des Lautsprechers in die Hülse 1 bis zum Anschlag 4 eingeschoben. Im Kopfteil 3 befindet sich eine Aussparung 5 zur Aufnahme eines federnden Elementes, das – wie in 1 dargestellt – durch einen Gummikörper 6 oder durch eine geeignete Feder gebildet werden kann.
  • Am offenen Ende der Hülse 1 sind in entgegengesetzter Richtung zwei Vorsprünge 7, 8 vorgesehen, die in Richtung auf das Kopfteil jeweils drei Rastzähne 9 und in entgegengesetzter Richtung einen Rastzahn 10 aufweisen. Die Öffnung der Hülse 1 ist mit einer Phase 11 versehen, um das Aufsetzen auf das Stativ zu erleichtern.
  • Zur besseren Erkennbarkeit des Verlaufs des Hohlraums des Aufnahmeteils 12 wurden in 3 an sich nicht sichtbare Kanten, deren Darstellung bei der Rechner unterstützten Entwicklung derartige Teile Voraussetzung ist, belassen. Zur Befestigung des Aufnahmeteils 12 in der Lautsprecherbox ist ein Flansch 13 mit Senklöchern vorgesehen. Eine Öffnung 14 bildet zusammen mit kreisbogenförmigen Nuten 15 (nur eine davon ist in 5 sichtbar) eine Führung für die Vorsprünge 7, 8 (1, 2) der Hülse 1. Das Kopfteil 3 der Hülse 1 bildet zusammen mit dem unteren Bereich 16 des Aufnahmeteils 12 ein Gelenk, so dass die Hülse in dem von der Öffnung 14 vorgegebenen Winkel geschwenkt werden kann. Parallel zu den Längsrändern der Öffnung 14 verlaufen kreisbogenförmig zwei Zahnreihen 20, 21.
  • Ist die Vorrichtung nicht belastet, drückt das federnde Element 6 die Vorsprünge 7, 8 gegen die oberen Ränder 18 (Hinterschneidungen) der Nuten 15, wobei die Rastzähne 10 in entsprechende Vertiefungen 19 einrasten. Bei Belastung der Vorrichtung mit dem Gewicht der Lautsprecherbox wird das federnde Element zusammengedrückt, so dass eine Verrastung der Rastzähne 9 mit den Rastzähnen 20, 21 erfolgt. Somit wird der Neigungswinkel der Lautsprecherbox ohne weitere Manipulationen fixiert.
  • Bei dem in den 7 bis 10 dargestellten Ausführungsbeispiel wird eine Führung und Lagerung der Hülse 1' in dem Aufnahmeteil 12' dadurch erreicht, dass am Kopfteil 3' der Hülse 1' zwei Zapfen 24, 25 vorgesehen sind, die beim Einsetzen der Hülse 1' in das Aufnahmeteil 12' und bei der Bewegung der Hülse 1' infolge der Be- bzw. Entlastung durch die Lautsprecherbox in Nuten 26, 27 im Aufnahmeteil 12' gleiten. Dadurch wird sowohl im be- als auch im entlasteten Zustand eine sichere seitliche Führung der Hülse 1' im Bereich des Kopfteils 3' gewährleistet. Als Gelenk dienen bei dem Ausführungsbeispiel nach den 7 bis 10 zwei halbzylinderförmige Körper 28, 29, die in entsprechende Lagerhalbschalen 30, 31 im Aufnahmeteil 12' eingreifen. Damit sind die Zapfen 24, 25 nicht mit dem Gewicht der Lautsprecherbox belastet.
  • Ein weiterer Unterschied des weiteren Ausführungsbeispiels besteht in der Verzahnung 9', 20', 21', die hier trapezförmig ausgeführt ist.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur neigbaren Lagerung einer Lautsprecherbox auf einer Stange, wobei eine zur Aufnahme eines Endbereichs der Stange ausgebildete Hülse (1, 1') mit einem geschlossenen Kopfteil (3, 3') versehen ist, dadurch gekennzeichnet, – dass ein zur Befestigung an der Lautsprecherbox ausgebildetes Aufnahmeteil (12, 12') eine längliche als Führung für die Hülse (1, 1') ausgebildete Öffnung (14) und von der Öffnung (14) beabstandet ein Lager (16; 30, 31) aufweist, in dem die Hülse (1, 1') mit dem Kopfteil (3, 3') schwenkbar gelagert ist und – dass im Bereich der Öffnung (14) mindestens eine Rastvorrichtung (9, 20, 21; 9', 20', 21') für die Hülse (1, 1') vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Lager (16; 30, 31) und dem Kopfteil (3, 3') ein elastisches Element (6) wirksam und derart ausgelegt ist, dass bei der Belastung des Aufnahmeteils (12, 12') mit der Lautsprecherbox die Rastvorrichtung (9, 20, 21; 9', 20', 21') wirksam wird.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastvorrichtung von zwei parallel zu den Längsseiten der Öffnung (14) kreisbogenförmig verlaufenden Zahnreihen (20, 21, 20', 21') gebildet wird, welche mit Zähnen (9, 9') an Vorsprüngen (7, 8) in Wirkverbindung stehen, die seitlich aus dem offenen Endbereich der Hülse (1, 1') hervorstehen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (7, 8) in kreisbogenförmige Hinterschneidungen (18) der Öffnung (14) eingreifen, welche die Hülse (1, 1') bei fehlender Belastung durch die Lautsprecherbox halten.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hinterschneidungen (18) durch eine Verzahnung (19). als weitere Rastvorrichtung ausgebildet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastpunkte der weiteren Rastvorrichtung (18, 19) und der Rastvorrichtung (20, 21) sich jeweils gegenüber stehen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1') im Bereich des Kopfteils (3') zwei seitlich hervorstehende Zapfen (24, 25) aufweist, welche in Nuten (26, 27) eingreifen, welche sich an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmeteils (12') zwischen der Öffnung und dem Lager erstrecken.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1') am Kopfteil (3') mindestens einen halbzylinderförmigen Körper (28, 29) aufweist, der bei Belastung des Aufnahmeteils (12') mit der Lautsprecherbox in mindestens einer Lagerhalbschale (30, 31) im Aufnahmeteil (12') schwenkbar gelagert ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (12, 12') mit einem die Öffnung (14) umschließenden Flansch (13) zur Befestigung an der Lautsprecherbox versehen ist.
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