-
Die
Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtür gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs
1.
-
Aus
der
US 5,573,053 A ,
US 6,234,565 B1 und
US 2004/0135395 A1 sind Kraftfahrzeugtüren bekannt, die ihrerseits
jeweils durch eine Mehrzahl von Türblättern gebildet und während des Öffnens zu einem
Türpaket
zusammenfaltbar sind. In Abhängigkeit
von der Breite der gewählten
Türblätter ist
ein bestimmter seitlicher Abstand des Kraftfahrzeugs zu beispielsweise
benachbarten Kraftfahrzeugen zu gewährleisten.
-
Demgegenüber ist
aus der
DE 198 24
404 A1 ein Kraftfahrzeug mit zumindest einer als Schiebetür ausgebildeten
Fahrzeugtür,
insbesondere Seitentür,
offenbart, die ihrerseits ein einziges Türblatt aufweist, welches sich
derart weit in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckt, dass durch Verschieben derselben sowohl der Zugang zu
den Vordersitzen als auch zu einer Rücksitzbank gestattet ist. Durch
die Verwendung einer derartigen Schiebetür ist der seitliche Abstand
zu beispielsweise benachbarten Kraftfahrzeugen in vorteilhafter
Weise auf den Abstand, der absolut zum Ein- und Aussteigen benötigt wird
minimiert.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kraftfahrzeugtür, wie sie
weitestgehend durch die
DE
198 24 404 A1 offenbart ist, mit einfachen Mitteln und
demgemäß kostengünstig derart
zu verbessern, dass ein noch komfortablerer Zutritt zum Innenraum
des Fahrzeugs gestattet ist.
-
Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruchs,
während
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den
Unteransprüchen
entnehmbar sind.
-
Danach
wird eine Kraftfahrzeugtür
vorgeschlagen, mit einem Türblatt
und mit zumindest einem oberen und einem unteren Schwenklager, die
ihrerseits jeweils in einer fest an einem Seitenteil der Kraftfahrzeugkarosserie
angeordneten und sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungsschiene
verschiebbar geführt
sind, wobei die Schwenklager zum einen eine Bewegung der Kraftfahrzeugtür von einer
die Geschlossenstellung derselben innerhalb eines seitlichen Türausschnittes
der Kraftfahrzeugkarosserie kennzeichnenden ersten Ebene in eine
dazu parallel oder nahezu parallel angeordnete zweite Ebene und
nachfolgend eine Verschiebung in Fahrzeuglängsrichtung in eine Offenstellung
und zum anderen ein Verschwenken der Kraftfahrzeugtür um eine
Hochachse gestatten.
-
Durch
diese Maßnahme
kann nach Belieben ein Öffnen
der Kraftfahrzeugtür
sowohl durch Verschieben oder durch Verschwenken derselben als auch
durch eine Kombination aus beiden erfolgen.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Schwenklager der
zumindest zwei Schwenklager nahe der in Öffnungsrichtung weisenden Stirnkante
der Kraftfahrzeugtür
an derselben festgelegt, wogegen das andere Schwenklager über einen
den Schwenkwinkel „α" begrenzenden Schwenkarm
mit einem weiteren Schwenklager wirkverbunden ist, welches in einer
sich in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckenden und fest an der Kraftfahrzeugtür angeordneten Führungsschiene verschiebbar
geführt
ist. Weiter wird vorgeschlagen, dass die eine am Seitenteil der
Kraftfahrzeugkarosserie angeordnete Führungsschiene an einem sich an
den Türausschnitt
anschließenden
Seitenlängsträger oder
an einem Dachseitenlängsträger und
die andere Führungsschiene
an einem Seitenlängsträger in Form
eines Schwellers abgestützt
ist. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Schwenklager jeweils ein
in der zugeordneten und im Querschnitt hohlprofilförmig ausgebildeten
Führungsschiene
sich abstützendes
Führungselement
aufweisen, welches durch einen Längsschlitz
der Führungsschiene
hindurch mit dem Schwenklager verbunden ist. Wie die Erfindung noch
vorsieht, sind die Führungselemente
der Schwenklager jeweils durch einen innerhalb der Führungsschienen
rollen- oder gleitgelagerten Schlitten gebildet. Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen,
dass der maximal erzielbare Schwenkwinkel „α" sowohl durch die gewählte Länge des
Schwenkarms als auch durch die gewählte Verschiebelänge des
an der Kraftfahrzeugtür
angeordneten Schwenklagers einstellbar ist. Insofern kann der maximal
erzielbare Schwenkwinkel „α" auch in zwei oder
mehr durch manuelle Betätigung
feststellbare Schwenkbereiche „α1", „α2" aufgeteilt sein.
Die besagten Schwenkbereiche „α1", „α2" können gemäß einer
ersten Ausgestaltungsvariante durch eine oder mehrere in zumindest
einer der Führungsschienen
angeordnete Rasten voneinander separiert sein, die ihrerseits jedoch
durch das verschiebbare Schwenklager mit erhöhter Kraft überwindbar sind. Die Rasten
können
hierbei durch örtlich begrenzte
Querschnittsverringerungen und/oder – erweiterungen der Führungsbahn
der Führungsschiene
gebildet sein, die ihrerseits vom Führungselement oder dessen Lagerelemente,
wie Lagerrollen o. ä., überwunden
werden oder in welche besagtes Führungselement
oder dessen Lagerelemente einrasten. Auch können gemäß einer weiteren Ausgestaltungsvariante
zur Separierung besagter Schwenkbereiche „α1", „α2" voneinander ein
oder mehrere Verschiebebereiche zumindest einer der Führungsschienen
erhöhte
oder verringerte Reibwerte durch minimiertes oder erhöhtes Spiel
zwischen der Führungsschiene
und dem in derselben verschiebbar geführten Führungselement des Schwenklagers
aufweisen. Schließlich
können
die Rasten oder Verschiebebereiche derart ausgebildet sein, dass
ein selbsttätiges
Verschwenken und/oder Schließen
der Kraftfahrzeugtür
verhindert ist.
-
Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen schematisch
dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es
zeigen:
-
1 einen
Personenkraftwagen in einer Seitenansicht mit einer geschlossenen
Kraftfahrzeugtür
in Form einer Schiebetür
(Stand der Technik),
-
2 der
Personenkraftwagen nach 1 mit der Schiebetür in geöffnetem
Zustand,
-
3 eine
erfindungsgemäß ausgebildete Kraftfahrzeugtür mit oberem
und unterem Schwenklager,
-
4 eine
Einzelteildarstellung des unteren Schwenklagers, und
-
5 einen
Personenkraftwagen in einer perspektivischen Ansicht mit einer Kraftfahrzeugtür nach 3.
-
Die 1 und 2 zeigen
einen Personenkraftwagen 1 mit Vordersitzen 2 und
einer hinteren Sitzbank 3. Der Personenkraftwagen weist
nach dem Stand der Technik zumindest fahrerseitig eine Kraftfahrzeugtür 4 in
Form einer Schiebetür
mit einem einzigen Türblatt 4a auf.
Im vollständig
geöffnetem,
d. h., nach hinten verschobenem Zustand gestattet die Schiebetür sowohl
den Zutritt zum Vordersitz 2 – fahrerseitig – als auch
zur hinteren Sitzbank 3.
-
Das
einzige Türblatt 4a der
besagten Schiebetür
ist mit zumindest einem nicht näher
gezeigten, jedoch an sich bekannten oberen sowie unteren Verschiebelager
versehen, die ihrerseits jeweils in einer fest an einem Seitenteil 5 der
Kraftfahrzeugkarosserie bzw. an einem Seitenlängsträger derselben angeordneten
und sich in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckenden Führungsschiene 6, 7 geführt sind.
-
Vorliegend
schließt
sich eine Führungsschiene 6 – oben – an den
seitlichen Türausschnitt 8 an und
erstreckt sich unmittelbar unterhalb eines hinteren Seitenfensters 9 nach
hinten bis zu einer C-Säule 10 der
Kraftfahrzeugkarosserie. Eine Führungsschiene 7 – unten – ist an
einem Seitenlängsträger in Form eines
Schwellers 11 abgestützt.
-
Die
Verschiebelager sind bekanntermaßen derart ausgebildet, dass
eine Bewegung der Kraftfahrzeugtür 4 von
einer die Geschlossenstellung derselben innerhalb des seitlichen
Türausschnittes 8 der Kraftfahrzeugkarosserie
kennzeichnenden ersten Ebene in eine dazu parallel oder nahezu parallel
angeordnete zweite Ebene und nachfolgend eine Verschiebung in Fahrzeuglängsrichtung
nach hinten in eine Offenstellung gestattet ist.
-
Um
einen komfortablen Zutritt insbesondere zur hinteren Sitzbank 3 zu
gewährleisten,
sollten sich die Führungsschienen 6, 7 soweit
wie irgend möglich nach
hinten erstrecken, welchem jedoch Grenzen allein durch die Gestaltung
der Fahrzeugkarosserie gesetzt sind.
-
Um
diesem Problem zu begegnen, kommen gemäß 3 statt
besagter reiner Verschiebelager nunmehr Schwenklager 12, 13 zur
Anwendung, die ebenfalls in sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungsschienen 6, 7 verschiebbar
geführt
sind.
-
Diese
Schwenklager 12, 13 gestatten zum einen eine Bewegung
der Kraftfahrzeugtür 4 von
einer die Geschlossenstellung derselben innerhalb des seitlichen
Türausschnittes 8 der
Kraftfahrzeugkarosserie kennzeichnenden ersten Ebene in eine dazu parallel
oder nahezu parallel angeordnete zweite Ebene und nachfolgend eine
Verschiebung in Fahrzeuglängsrichtung
in eine Offenstellung und zum anderen ein Verschwenken der Kraftfahrzeugtür 4 um eine
Hochachse 14.
-
Wie
in 3 äußerst schematisch
gezeigt, ist ein Schwenklager 12, vorliegend ein oberes Schwenklager 12,
nahe der in Öffnungsrichtung
weisenden Stirnkante der Kraftfahrzeugtür 4 an derselben festgelegt
und in einer Führungsschiene 6 – oben – verschiebbar
geführt,
wobei die Führungsschiene 6,
wie vorstehend bereits beschrieben, sich ebenfalls an den seitlichen
Türausschnitt 8 anschließen und
sich unmittelbar unterhalb eines hinteren Seitenfensters 9 nach
hinten bis zu einer C-Säule 10 der
Kraftfahrzeugkarosserie erstrecken kann.
-
Ein
unteres Schwenklager 13 ist dagegen über einen den Schwenkwinkel „α" begrenzenden Schwenkarm 15 mit
einem weiteren Schwenklager 16 wirkverbunden, welches seinerseits
in einer sich in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckenden und fest an der Kraftfahrzeugtür 4 angeordneten Führungsschiene 17 verschiebbar
geführt
ist.
-
Das
karosserieseitig angeordnete Schwenklager 13 ist gemäß dem oben
beschrieben Stand der Technik in einer am Schweller 11 sich
abstützenden
Führungsschiene 7 – unten – verschiebbar
gelagert.
-
Für den Fachmann
leicht nachvollziehbar und durch die Erfindung mit erfasst, kann
es auch angezeigt sein, die oben beschriebenen Lagerungen der Kraftfahrzeugtür 4 auszutauschen
und/oder weitere Schwenklager, z. B. ein in einer Mittenebene zwischen
dem oberen und dem unteren Schwenklager 12, 13 angeordnetes
Schwenklager, welches zu einer verbesserten Stabilität der Kraftfahrzeugtür 4 führen kann,
vorzusehen (nicht näher
dargestellt). Ebenso kann auch eine hier nicht näher dargestellte obere Führungsschiene
an einem Dachseitenlängsträger festgelegt
sein.
-
Die
Führungsschienen 6, 7, 17 weisen zweckmäßigerweise
einen hohlprofilförmigen
Querschnitt, vorliegend einen U-profilförmigen Querschnitt auf (3, 4).
-
Innerhalb
des besagten Querschnitts der karosserieseitigen Führungsschienen 6, 7 ist
durch einen Längsschlitz 18 in
denselben hindurch jeweils ein Führungselement 19 verschiebbar
abgestützt, welches
seinerseits mit dem jeweiligen Schwenklager 12, 13 um
eine Hochachse 14 bzw. 21 drehbar verbunden ist.
-
Das
Führungselement 19 der
Schwenklager 12, 13 kann in vielfältiger Art
und Weise gestaltet sein. So sind gem. 3 die Führungselemente 19 der
karosserieseitig angeordneten Schwenklager 12, 13 als
T-förmige
Schlitten ausgebildet und hintergreifen formschlüssig Stützstege 22 der geschlitzten Führungsschienen 6, 7.
-
Die
Führungselemente 19 bzw.
die Schlitten können
innerhalb des Hohlprofils der Führungsschienen 6, 7 mittels
an sich bekannter Lagerelemente; wie beispielsweise Lagerrollen
o. ä.,
rollengelagert oder auch gleitgelagert sein (nicht näher dargestellt).
-
Was
das türseitige
Schwenklager 16 anbelangt, weist dieses vorliegend ein
U-profilförmiges Führungselement 20 (Schlitten)
auf, welches parallel zum Längsschlitz 18 der
Führungsschiene 17 ebenfalls
mit einem Längsschlitz 23 versehen
ist.
-
Im
montierten Zustand erstreckt sich der Schwenkarm 15 durch
beide Längsschlitze 17, 18 hindurch.
Das freie Ende des Schwenkarms 15 ist mit weitestgehend
vertikal ausgerichteten Bolzen 24 versehen, die ihrerseits
jeweils in eine korrespondierende Bohrung 25 des Führungselementes 20 derart
hineinreichen, dass eine Drehbewegung zwischen dem Schwenkarm 15 und
dem Führungselement 20 um
eine Hochachse 26 gestattet ist.
-
Um
die Stabilität
des Schwenklagers 16 insbesondere während der Bewegung der Kraftfahrzeugtür 4 in
Fahrzeuglängsrichtung
zu verbessern, ist vorliegend mittig des Schwenkarms 15 ein
Führungs-
und Fixierelement 27 angeordnet, welches im nicht-ausgeschwenkten Zustand
der Kraftfahrzeugtür 4 zumindest
in den Längsschlitz 18 der
Führungsschiene 17 formschlüssig eindringt.
-
Die
Funktionsweise der Erfindung ist wie folgt:
Soll die Kraftfahrzeugtür 4 mit
dem einen Türblatt 4a von
einer Geschlossenstellung in eine Offenstellung überführt werden, wird dieselbe zunächst entriegelt, welches
sowohl manuell als auch mechanisch erfolgen kann. Im Anschluss daran
kann die Kraftfahrzeugtür 4 bzw.
das einzige Türblatt 4a bekanntermaßen von
einer die Geschlossenstellung innerhalb des seitlichen Türausschnittes 8 der
Kraftfahrzeugkarosserie kennzeichnenden ersten Ebene in eine dazu parallel
oder nahezu parallel angeordnete zweite Ebene versetzt und nachfolgend
in Fahrzeuglängsrichtung
nach hinten in eine Offenstellung verschoben werden, bis beispielsweise
der Zutritt zur hinteren Sitzbank 3 bzw. der Ausstieg gewährleistet
ist.
-
Hierbei
vollführt
das in Richtung der Fahrzeugfront weisende respektive vordere Ende
des Führungselementes 20 (Schlitten)
des türseitig
angeordneten Schwenklagers 16 eine Relativbewegung nach
vorn gegen einen nicht näher
gezeigten Anschlag der Führungsschiene 17 der
Kraftfahrzeugtür 4,
während
die karosserieseitig angeordneten Schwenklager 12, 13 innerhalb
ihrer jeweiligen Führungsschiene 6, 7 nach
hinten geschoben werden.
-
Ist
beispielsweise der hintere Anschlagpunkt der Kraftfahrzeugtür 4 erreicht
und der Ein- bzw.
Ausstieg aufgrund Behinderung eines Fahrgastes zu beschwerlich bzw.
der Türausschnitt 8 nicht
ausreichend, so ist die Möglichkeit
gegeben, die Fahrzeugtür 4 um
einen maximalen Schwenkwinkel „α" nach außen zu schwenken
(5).
-
Dies
geschieht derart, dass während
des Ausschwenkens vorzugsweise das Führungselement 20 des
türseitigen
Schwenklagers 16 innerhalb der Führungsschiene 17 nach
hinten bis zu einem hinteren Anschlag derselben gleitet.
-
Denkbar
ist es ferner, dass nach Erreichen des besagten hinteren Anschlages
nachfolgend das korrespondierende karosserieseitige Schwenklager 13 – unten – und/oder
das Schwenklager 12 – oben – um einen
bestimmten Betrag nach vorn gleiten, bis der maximale Schwenkwinkel „α" erreicht ist (vgl. 3).
-
Selbstverständlich können die
Verschiebebewegungen des türseitigen
und der karosserieseitigen Schwenklager 16, 13, 12 auch
zeitgleich erfolgen.
-
Der
maximal erzielbare Schwenkwinkel „α" ist vorliegend sowohl durch die gewählte Länge des Schwenkarms 15 als
auch durch die gewählte
Verschiebelänge
des an der Kraftfahrzeugtür 4 angeordneten
Schwenklagers 16 in weiten Grenzen einstellbar.
-
Als
zweckmäßig hat
es sich erwiesen, wenn der maximal erzielbare Schwenkwinkel „α" in zwei oder mehr,
vorliegend in zwei durch manuelle Betätigung feststellbare Schwenkbereiche „α1", „α2" aufgeteilt ist,
wodurch beispielsweise „normale" Ein- und Ausstiegsbedingungen
von erweiterten Ein- und Ausstiegsbedingungen unterscheidbar sind
(5).
-
Danach
können
die besagten Schwenkbereiche „α1", „α2" durch eine oder
mehrere in zumindest einer der Führungsschienen 6, 7, 17 angeordnete Rasten
voneinander separiert sein, die ihrerseits jedoch durch das betreffende
verschiebbare Schwenklager 12, 13, 16 mit
erhöhter
Kraft überwindbar
sind (nicht näher
gezeigt).
-
Besagte
Rasten können
beispielsweise durch örtlich
begrenzte Querschnittsverringerungen und/oder -erweiterungen der
Führungsbahn
der jeweiligen Führungsschiene 6, 7, 17 gebildet
sein, die ihrerseits vom Führungselement 19, 20 oder dessen Lagerelemente,
wie Lagerrollen o. ä., überwunden werden
oder in welche Führungselemente 19, 20 oder
deren Lagerelemente einrasten.
-
So
ist es beispielsweise denkbar, dass Lagerrollen in geeignete Vertiefungen
eindringen und somit einen endenden bzw. beginnenden Schwenkbereiches „α1", „α2" anzeigen.
-
Auch
ist es denkbar und demgemäß durch die
Erfindung mit erfasst, dass zur Separierung der Schwenkbereiche „α1", „α2" voneinander bzw.
Kenntlichmachung derselben ein oder mehrere Verschiebebereiche zumindest
einer Führungsschiene 7, 8, 17 erhöhte oder
verringerte Reibwerte durch minimiertes oder erhöhtes Spiel zwischen der Führungsschiene 7, 8, 17 und
dem in derselben verschiebbar geführten Führungselement 19, 20 des
Schwenklagers 12, 13, 16 aufweisen.
-
Die
Rasten oder Verschiebebereiche können schließlich so
ausgebildet sein, dass beispielsweise auf abschüssigen Straßenabschnitten ein selbsttätiges Verschwenken
und/oder Schließen
der Kraftfahrzeugtür 4 verhindert
ist, indem erst bei erhöhten
manuell aufgebrachten Kräften
bestimmte Rasten oder Reibwerte überwunden
werden und ein Verschwenken und/oder Schließen der Kraftfahrzeugtür 4 gestattet
ist.
-
Vorstehendes
Ausführungsbeispiel
stellt auf eine Kraftfahrzeugtür 4 mit
einem Türblatt 4a ab,
welche nach hinten zu öffnen
ist. Selbstverständlich
sind entsprechend ausgestaltete Kraftfahrzeugtüren 4 durch die Erfindung
mit erfasst, die in entgegengesetzter Richtung, nämlich nach
vom zu öffnen
sind. Des Weiteren ist die Erfindung nicht auf Landfahrzeuge, wie
besagte Personenkraftwagen, beschränkt, sondern kann auch an Luft-
oder Wasserfahrzeugen in geeigneter Weise Verwendung finden.
-
- 1
- Personenkraftwagen
- 2
- Vordersitze
- 3
- hintere
Sitzbank
- 4
- Kraftfahrzeugtür
- 4a
- Türblatt
- 5
- Seitenteil
- 6
- Führungsschiene – oben –
- 7
- Führungsschiene – unten –
- 8
- Türausschnitt
- 9
- hinteres
Seitenfenster
- 10
- C-Säule
- 11
- Schweller
- 12
- Schwenklager – oben – (karosserieseitig)
- 13
- Schwenklager – unten – (karosserieseitig)
- 14
- Hochachse
- 15
- Schwenkarm
- 16
- Schwenklager
(türseitig)
- 17
- Führungsschiene
- 18
- Längsschlitz
- 19
- Führungselement
(karosserieseitig)
- 20
- Führungselement
(türseitig)
- 21
- Hochachse
- 22
- Stützstege
- 23
- Längsschlitz
- 24
- Bolzen
- 25
- Bohrung
- 26
- Hochachse
- 27
- Führungs-
und Fixierelement
- „α"
- Schwenkwinkel
- „α1"
- Schwenkbereich
- „α2"
- Schwenkbereich