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Die
Erfindung betrifft eine Werkzeugmaschine umfassend ein Maschinengestell
mit einem Maschinenbett, an dem Maschinenbett gehaltene Bearbeitungseinheiten,
von denen mindestens eine eine Werkstückspindel für ein zu bearbeitendes Werkstück und mindestens
eine ein Werkzeugträger
ist, Verfahreinheiten, mit welchen die mindestens eine Werkstückspindel
und der mindestens eine Werkzeugträger zur Bearbeitung des Werkstücks innerhalb
eines Arbeitsraums relativ zueinander bewegbar sind, und eine Handhabungseinrichtung,
mit welcher Werkstücke
in die Werkstückspindel
einsetzbar und aus dieser entnehmbar sind.
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Derartige
Werkzeugmaschinen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Bei diesen
Werkzeugmaschinen erfolgt das Einsetzen und Entnehmen von Werkstücken aus
der Werkstückspindel über eine
im Arbeitsraum angeordnete Handhabungseinrichtung.
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Eine
derartige im Arbeitsraum angeordnete Handhabungseinrichtung hat
den Nachteil, dass durch die Handhabung der Werkstücke im Arbeitsraum
Zeiträume
beansprucht werden, die für
die Bearbeitung des Werkstücks
nicht mehr zur Verfügung stehen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Werkzeugmaschine
der gattungsgemäßen Art
derart zu verbessern, dass die zeitliche Ausnutzung der Werkzeuge
im Arbeitsraum und somit die Stückzeiten
für die
Bearbeitungen der Werkstücke
optimiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Werkzeugmaschine der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass eine den Arbeitsraum begrenzende Wand mit einem Durchbruch
versehen ist, dass die Handhabungseinrichtung auf einer dem Arbeitsraum
abgewandten Seite des Durchbruchs angeordnet ist und dass mit der
Handhabungseinrichtung durch den Durchbruch hindurch Werkstücke in die
Werkstückspindel
einsetzbar und/oder aus dieser entnehmbar sind.
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Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist
darin zu sehen, dass durch das Anordnen der Handhabungseinrichtung
außerhalb
des Arbeitsraums eine günstige
Möglichkeit
geschaffen wurde, einerseits mit guter Zugriffsmöglichkeit Werkstücke in die
Werkstückspindel
einzulegen oder aus dieser zu entnehmen und andererseits die gesamte
Handhabung außerhalb
des Arbeitsraums durchzuführen, um
somit die Bearbeitung der Werkstücke
im Arbeitsraum möglichst
wenig zu behindern, so dass insgesamt die Nebenzeiten verkürzt werden.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass die Zugänglichkeit des Arbeitsraums
der Werkzeugmaschine für Rüst-, Einstell-
und Wartungsarbeiten verbessert werden kann.
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Eine
besonders günstige
Lösung
sieht dabei vor, dass der Durchbruch auf der Seite der Spindelachse
liegt, auf welcher die Basis mindestens einer Bearbeitungseinheit
angeordnet ist, mit welcher diese mit dem Maschinenbett verbunden
ist.
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Eine
derartige Lösung
hat den Vorteil, dass der Durchbruch auf einer Seite der Spindelachse liegt,
auf welcher sich keine Werkzeuge erstrecken und von welcher her
auch kein Zugang zum Arbeitsraum erforderlich ist, um Werkzeuge
und Bearbeitungseinheiten einzurichten. Das heißt, dass mit dieser Anordnung
des Durchbruchs ein Bereich des Arbeitsraums für das Einsetzen oder Entnehmen
von Werkstücken
genutzt wird, der weder für
die Bereitstellung der Werkzeuge noch für das Einstellen der Werkzeuge
und den Zugang beim Einstellen der Werkzeuge benötigt wird.
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Damit
lassen sich insbesondere auch Abläufe, beispielsweise das Einsetzen
und Entnehmen von Werkstücken
sowie die Fertigungsabläufe
in der Werkzeugmaschine gut beobachten.
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Besonders
günstig
ist es, wenn der Durchbruch auf einer Seite der Spindelachse angeordnet ist,
auf welcher eine mit dem Maschinenbett verbundene Verfahreinheit
für mindestens
eine der Bearbeitungseinheiten angeordnet ist.
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Alternativ
oder ergänzend
zu der bislang beschriebenen Lösung
wird die eingangs gestellte Aufgabe bei einer Werkzeugmaschine der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass ein Handhabungsraum
auf einer dem Arbeitsraum abgewandten Seite eines Maschinenbettbereichs
angeordnet ist, welcher mindestens eine der Bearbeitungseinheiten trägt.
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Der
Vorteil dieser Lösung
ist die Trennung des Handhabungsraums und des Arbeitsraums durch
den Maschinenbettbereich, so dass auch bei dieser Lösung ein
Zugriff aus dem Handhabungsraum in den Arbeitsraum in einem Bereich
des Arbeitsraums erfolgt, welcher in der Regel weder für Werkzeuge
noch für
das Einrichten von Werkzeugen und Bearbeitungseinheiten benötigt wird.
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Besonders
günstig
ist es dabei, wenn der Maschinenbettbereich mehrere der Bearbeitungseinheiten
trägt.
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Eine
besonders günstige
Lösung
sieht vor, dass mindestens eine der Bearbeitungseinheiten auf einer
Verfahreinheit relativ zu dem Maschinenbettbereich bewegbar an diesem
gehalten ist.
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Damit
erfolgt ebenfalls mit der Handhabungseinrichtung ein Zugreifen in
einen Bereich des Arbeitsraums, welcher in der Regel weder durch Werkzeuge
noch andere Vorrichtungen tangiert ist.
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Prinzipiell
könnte
bei dieser Lösung
der Maschinenbettbereich so angeordnet sein, dass die Handhabungseinrichtung
seitlich des Maschinenbettbereichs oder um eine Seite des Maschinenbettbereichs
herum auf den Arbeitsraum zugreift.
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Besonders
zweckmäßig ist
es jedoch, wenn der Maschinenbettbereich mit einem Durchbruch versehen
ist, so dass die Handhabungseinrichtung ebenfalls durch den Durchbruch
im Maschinenbettbereich hindurchgreifen kann.
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Hinsichtlich
der Anordnung des Durchbruchs ist es besonders vorteilhaft, wenn
der Durchbruch zwischen jeweils unterschiedlichen Basen von Bearbeitungseinheiten
liegt.
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Alternativ
oder ergänzend
zu den bislang beschriebenen Lösungen
sieht ausgehend von einer Werkzeugmaschine der eingangs beschriebenen
Art eine weitere vorteilhafte Lösung
der erfindungsgemäßen Aufgabe
vor, dass die Handhabungseinrichtung auf einer einer Frontseite
des Arbeitsraums abgewandten Seite der Spindelachse und außerhalb des
Arbeitsraums angeordnet ist und dass die Handhabungseinrichtung
von dem Handhabungsraum in den Arbeitsraum greift, um Werkstücke W in
die Werkstückspindel
einzusetzen oder aus dieser zu entnehmen.
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Zum
Schutz des Handhabungsraums ist zweckmäßigerweise zwischen diesem
und dem Arbeitsraum eine Wand mit einem Durchbruch vorgesehen.
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Um
beim Bearbeiten der Werkstücke
im Arbeitsraum eine Ausbreitung von Spänen und Kühlmittel in Richtung der Handhabungseinrichtung
zu vermeiden, ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Durchbruch mit
einer Tür
verschließbar
ist.
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Eine
besonders stabile Konstruktion der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine ist dann
gegeben, wenn der Handhabungsraum zumindest teilweise von einem
Stabilisierungsrahmen des Maschinengestells umgeben ist. Ein derartiger
Stabilisierungsrahmen verleiht einerseits dem Maschinengestell eine
erhöhte
Stabilität
und insbesondere eine erhöhte
Steifigkeit und kann beispielsweise dazu ausgenutzt werden, die
Handhabungseinrichtung selbst zu tragen und insbesondere auch den
Handhabungsraum für
die Handhabungseinrichtung in geeigneter Weise platzsparend unterzubringen.
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Besonders
günstig
ist es, wenn der Stabilisierungsrahmen an einem Maschinenbettkörper des Maschinenbetts
angreift, um diesem eine erhöhte Steifigkeit
zu verleihen.
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Ferner
ist es günstig,
wenn der Stabilisierungsrahmen sich von einem Gestellfuß des Maschinengestells
erhebt, so dass eine stabile Verbindung mit dem Gestellfuß gegeben
ist.
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Ferner
ist günstigerweise
der Stabilisierungsrahmen so ausgebildet, dass dieser den Handhabungsraum
im wesentlichen umschließt,
so dass einerseits eine stabile und steife Konstruktion des Maschinengestells
möglich
ist und andererseits der von dem Stabilisierungsrahmen umschlossene Raum
in einfacher und vorteilhafter Weise für die Anordnung des Handhabungsraums
ausgenutzt werden kann.
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Der
Stabilisierungsrahmen und der Maschinenbettkörper können prinzipiell getrennte
aber beispielsweise miteinander verbundene Teile sein. Besonders
günstig
ist es jedoch, wenn der Stabilisierungsrahmen und der Maschinenbettkörper ein
einstückiges
Teil bilden, so dass in einem derartigen Fall das Maschinenbett
den Stabilisierungsrahmen mit umfasst.
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Um
die Werkstücke
möglichst
günstig
handhaben zu können,
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Werkstücke in ungefähr paralleler
Ausrichtung zur Spindelachse zwischen dem Handhabungsraum und dem
Arbeitsraum bewegbar sind, um den Transport der Werkstücke zwischen
dem Arbeitsraum und dem Handhabungsraum möglichst schnell und mit möglichst
wenig Bewegungen des Werkstücks
ausführen
zu können.
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Besonders
günstig
ist es hierbei, wenn die Werkstücke
in ungefähr
paralleler Ausrichtung zur Spindelachse durch den Durchbruch hindurch
bewegbar sind.
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Um
auch in dem Handhabungsraum die Werkstücke möglichst einfach handhaben zu
können,
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Werkstücke von der Handhabungseinrichtung
in ungefähr
paralleler Ausrichtung zur Spindelachse im Handhabungsraum handhabbar
sind.
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Hier
sieht eine günstige
Lösung
vor, dass die Werkstücke
in ungefähr
paralleler Ausrichtung zur Spindelachse in einem Werkstückmagazin
bereitstellbar oder von diesem aufnehmbar sind.
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Alternativ
dazu ist es denkbar, dass die Werkstücke in ungefähr paralleler
Ausrichtung zur Spindelachse in einer Zufuhreinrichtung bereitstellbar
oder von dieser aufnehmbar sind.
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Um
die Stückzeiten
für die
tatsächliche
Bearbeitung des Werkstücks
noch optimieren zu können, ist
zweckmäßigerweise
an dem Maschinengestell eine vorbereitende Bearbeitungsstation vorgesehen.
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Diese
Bearbeitungsstation kann grundsätzlich
am Maschinenbettkörper
angeordnet sein. Eine besonders zweckmäßige Lösung sieht vor, die Bearbeitungsstation
an dem Stabilisierungsrahmen anzuordnen, um den erforderlichen Bauraum
möglichst
zu optimieren.
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Zweckmäßigerweise
sind die Werkstücke
in der vorbereitenden Bearbeitungsstation in ungefähr paralleler
Ausrichtung zur Spindelachse bearbeitbar.
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Insbesondere
ist es hierbei bei der Bearbeitung von Wellenteilen günstig, wenn
die vorbereitende Bearbeitungsstation eine Zentrier- und Ablängstation
ist.
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Ferner
ist es aus Gründen
der räumlichen Anordnung
ebenfalls günstig,
wenn die vorbereitende Bearbeitungsstation außerhalb eines ersten Maschinenbettkörpers angeordnet
ist.
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Im
einfachsten Fall lässt
sich dabei die vorbereitende Bearbeitungsstation an dem Stabilisierungsrahmen
anordnen.
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Um
auch mit der Handhabungseinrichtung die vorbereitende Bearbeitungsstation
beschicken zu können,
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die vorbereitende Bearbeitungsstation
im Aktionsbereich der Handhabungseinrichtung liegt.
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Besonders
günstig
ist es hinsichtlich des auch bei der vorbereitenden Bearbeitungsstation
auftretenden Späne-
und Kühlschmierstoffanfalls,
wenn die vorbereitende Bearbeitungsstation außerhalb des Handhabungsraums
angeordnet ist.
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In
diesem Fall ist zweckmäßigerweise
vorgesehen, dass die vorbereitende Bearbeitungsstation von dem Handhabungsraum
aus zugänglich
ist, wobei vorzugsweise die Zugänglichkeit über eine Öffnung oder
einen Durchbruch in einem zweiten Maschinenbettkörper für die vorbereitende Bearbeitungsstation
vorgesehen ist.
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Vorzugsweise
ist auch dieser Durchbruch in dem zweiten Maschinenbettkörper so
ausgebildet, dass durch diesen die Werkstücke in ungefähr paralleler
Ausrichtung zur Spindelachse hindurchbewegbar sind.
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Der
zweite Maschinenbettkörper
kann dabei ein selbständiger
Körper
sein.
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Eine
günstige
Lösung
sieht vor, dass der zweite Maschinenbettkörper von dem Stabilisierungsrahmen
für den
ersten Maschinenbettkörper
mit umfasst ist.
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Hinsichtlich
der Ausbildung der Handhabungseinrichtung wurden im Zusammenhang
mit der bisherigen Erläuterung
der einzelnen Ausführungsbeispiele
keine näheren
Angaben gemacht. So sieht eine vorteilhafte Lösung vor, dass die Handhabungseinrichtung
einen Mehrfachgreifer aufweist.
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Darüber hinaus
sieht ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Handhabungseinrichtung
vor, dass diese einen Schwenkarmroboter aufweist.
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Der
Schwenkarmroboter ist beispielsweise derart ausgebildet, dass dieser
einen Fuß,
einen gegenüber
dem Fuß um
eine Achse drehbaren Lagerkopf, und einen an dem Lagerkopf gelagerten
Knickarm aufweist. Der Knickarm weist einen um eine erste Schwenkachse
am Lagerkopf schwenkbar gelagerten ersten Schwenkarm sowie einen
an einem dem Lagerkopf abgewandten Ende angeordneten um eine zweite
Achse schwenkbaren zweiten Schwenkarm auf.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung einiger Ausführungsbeispiele.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Frontansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine;
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2 eine
perspektivische Ansicht von hinten des ersten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine;
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3 einen
Schnitt längs
Linie 3-3 in 2;
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4 eine
perspektivische Ansicht ähnlich 1 beim
Auswechseln des Werkstücks
durch eine erfindungsgemäße Handhabungseinrichtung;
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5 eine
Ansicht entsprechend 2 beim Auswechseln des Werkstücks:
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6 eine
Ansicht entsprechend 3 beim Auswechseln des Werkstücks;
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7 eine
Ansicht entsprechend 2 bei einer vorbereitende Bearbeitung
des Werkstücks;
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8 einen
Schnitt entsprechend 3 bei der vorbereitende Bearbeitung
des Werkstücks;
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9 eine
Ansicht ähnlich 1 eines
zweiten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine;
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10 eine
perspektivische Frontansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine;
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11 eine
perspektivische Ansicht von hinten des dritten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine;
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12 einen
Schnitt längs
Linie 12-12 in 10 und
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13 eine
Ansicht entsprechend 11 beim Aufnehmen eines Werkstücks durch
die Handhabungseinrichtung.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine
umfasst ein als Ganzes mit 10 bezeichnetes Maschinengestell
mit einem Gestellfuß 12,
einer Späneaufnahme 14 und
einem sich über
dem Gestellfuß 12 erhebenden
ersten Maschinenbettkörper 16,
welcher an einen Arbeitsraum 18 angrenzend angeordnet ist
und auf einer dem Arbeitsraum 18 abgewandten Seite über einen Stabilisierungsrahmen 20 mit
dem Gestellfuß 12 verbunden
ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind der Maschinenbettkörper 16 und
der Stabilisierungsrahmen 20 ein einstückiges Teil und bilden zusammen
ein Maschinenbett.
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Der
Arbeitsraum 18 ist auf seiner dem Maschinenbettkörper 16 gegenüberliegenden
Frontseiten 19 zugänglich,
vorzugsweise durch eine Tür
in einer zeichnerisch nicht dargestellten Arbeitsraumverkleidung.
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Vorzugsweise
erstreckt sich dabei der erste Maschinenbettkörper 16 ausgehend
vom Gestellfuß 12 quer
zu einer Standfläche 22 des
Maschinengestells 10, und zwar über der Späneaufnahme 14. Dabei
kann der erste Maschinenbettkörper 16 gegenüber einer
Vertikalen auch um bis zu 45° geneigt
sein, wobei es besonders günstig
ist, wenn die Neigung des ersten Maschinenbettkörpers 16 gegenüber der Vertikalen
möglichst
gering, das heißt
möglichst
geringer als 30°,
noch besser geringer als 15° ist.
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Der
erste Maschinenbettkörper 16 ist
im einfachsten Fall plattenähnlich
ausgebildet und trägt eine
Reihe von Bearbeitungseinheiten auf seiner dem Arbeitsraum 18 zugewandten
Seite 24.
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Eine
der Bearbeitungseinheiten ist beispielsweise eine Werkstückspindel 30,
welche in einem Spindelgehäuse 32 durch
einen zeichnerisch nicht dargestellten Antrieb drehbar gehalten
ist.
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Das
Spindelgehäuse 32 sitzt
bei diesem Ausführungsbeispiel
mit einer Gehäusebasis 34 unmittelbar
und stationär
auf dem ersten Maschinenbettkörper 16,
es ist aber auch denkbar, das Spindelgehäuse 32 mittels eines
Schlittensystems relativ zum ersten Maschinenbettkörper 16 bewegbar
anzuordnen.
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Die
Werkstückspindel 30 ist
um eine Spindelachse 36, welche ungefähr parallel zum ersten Maschinenbettkörper 16 verläuft, drehbar
und bei dem dargestellten ersten Ausführungsbeispiel einer Werkzeugmaschine
ist koaxial zur Werkstückspindel 30 als
weitere Bearbeitungseinheit ein Reitstock 40 vorgesehen,
dessen Reitstockgehäuse 42 mit
seiner Gehäusebasis 44 auf
einem parallel zur Spindelachse 36 verschiebbaren Z-Schlitten 46 montiert
ist, der relativ zum ersten Maschinenbettkörper 16 in Z-Richtung,
das heißt
parallel zur Spindelachse 36, verfahrbar ist, wobei der
Z-Schlitten 46 an Z-Schlittenführungen 48 geführt ist,
die unmittelbar auf dem ersten Maschinenbettkörper 16 angeordnet
sind.
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Ferner
sind auf dem ersten Maschinenbettkörper 16 ein erster
Werkzeugträger 50 und
ein zweiter Werkzeugträger 60 angeordnet,
welche beispielsweise als Werkzeugrevolver ausgebildet sind und
jeweils ein Revolvergehäuse 52 bzw. 62 umfassen,
das mit seiner Revolvergehäusebasis 54 bzw. 64 jeweils auf
einem Kreuzschlittensystem 56 bzw. 66 sitzt, das seinerseits
mit Schlittenführungen 58 bzw. 68 an
dem ersten Maschinenbettkörper 16 geführt ist.
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Die
Schlittenführungen 58 bzw. 68 sind
im Fall der Kreuzschlittensysteme 56 bzw. 66 vorzugsweise
in Z-Richtung verlaufende Führungen.
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Alternativ
dazu ist es aber auch denkbar, anstelle der Kreuzschlittensysteme 56 bzw. 66 einfache Schlittensysteme
vorzusehen, die lediglich eine Bewegung des jeweiligen Werkzeugträgers 50 bzw. 60 in
X-Richtung, das heißt
quer zur Z-Richtung, erlauben. In diesem Fall sind die dann die
entsprechenden Schlittenführungen
so auf dem ersten Maschinenbettkörper 16 montiert,
dass diese lediglich in X-Richtung verlaufen.
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Bei
den beim ersten Ausführungsbeispiel vorgesehenen
Kreuzschlittensystemen 56, 66 ist dann jeweils
noch die Revolvergehäusebasis 54 bzw. 64 auf
einem X-Schlitten montiert und gegenüber einem Z-Schlitten 59 bzw. 69 des
jeweiligen Kreuzschlittensystems 56 bzw. 66 bewegbar.
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Bei
dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine
ist der Maschinenbettkörper 16 in
einem Bereich 70, welcher einerseits zwischen den Schlittenführungen 58 und 68 der
Kreuzschlittensysteme 56, 66 und andererseits
zwischen dem Z-Schlitten 48 für den Reitstock 40 und
der Gehäusebasis 34 der
Werkstückspindel 30 liegt,
mit einem Durchbruch 72 versehen, welcher, wie in 1 und 2 dargestellt,
eine Werkstückzufuhr
von Seiten eines Handhabungsraums 80 erlaubt, welcher auf
einer dem Arbeitsraum 18 abgewandten Seite des ersten Maschinenbettkörpers 16 liegt.
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Der
Handhabungsraum 80 ist dabei teilweise umschlossen von
dem Stabilisierungsrahmen 20, welcher sich im wesentlichen
auf einer dem Arbeitsraum 18 abgewandten Rückseite
des ersten Maschinenbettkörpers 16 erstreckt
und dabei, wie in 1 bis 3 dargestellt,
Seitenwangen 82, 84 umfasst, welche sich quer
zum ersten Maschinenbettkörper 16 erstrecken
und sich ausgehend vom Gestellfuß 12 bis zur oberen
Abschlusswange 86 erstrecken, welche einerseits die Seitenwangen 82 und 84 sowie den
ersten Maschinenbettkörper 16 jeweils
in einem dem Gestellfuß 12 abgewandten
oberen Bereich miteinander verbindet.
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Vorzugsweise
umfasst der Stabilisierungsrahmen 20 auch noch eine die
beiden Seitenwangen 82 und 84 im Abstand von dem
ersten Maschinenbettkörper 16 verbindende
rückseitige
Wand 88, welche sich von der oberen Abschlußwange 86 bis
zum Gestellfuß 12 erstreckt
und außerdem
die Seitenwangen 82 und 84 zusätzlich noch miteinander verbindet.
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Vorzugsweise
ist somit der Handhabungsraum 80 von dem Stabilisierungsrahmen 20 zumindest
zum Teil umschlossen, wobei zu einem leichten Zugang zu dem Handhabungsraum 80 sowohl
die Seitenwangen 82 und 84 mit Öffnungen 92 und 94 versehen
sind und außerdem
auch noch die Rückwand 88 mit
einer rückseitigen Öffnung 98.
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In
dem Handhabungsraum 80 ist eine als Ganzes mit 100 bezeichnete
Handhabungseinrichtung vorgesehen, welche beispielsweise als Schwenkarmroboter
ausgebildet ist. Die Handhabungseinrichtung 100 kann aber
auch als jede andere Art von Roboter ausgebildet werden.
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In
dem beispielhaft dargestellten Fall umfasst die als Schwenkarmroboter
ausgebildete Handhabungseinrichtung 100 einen Fuß 102,
der stationär an
dem Maschinengestell 10, beispielsweise einer am Maschinengestell 10 vorgesehenen
Vorrichtungsbasis 104 gehalten ist.
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Auf
diesem Fuß 102 ist
um eine Schwenkachse 106, welche beispielsweise ungefähr vertikal verläuft, drehbar
ein Lagerkopf 108 mit einem Knickarm 109 gehalten.
Der Knickarm 109 umfasst einen ersten Schwenkarm 110,
der um eine quer zur Schwenkachse 106 verlaufende, im wesentlichen
horizontale Schwenkachse 112 schwenkbar gelagert ist.
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Der
erste Schwenkarm 110 trägt
an seinem der Schwenkachse 112 gegenüberliegenden Ende einen zweiten
Schwenkarm 114, welcher um eine Schwenkachse 116,
die vorzugsweise ungefähr
parallel zur Schwenkachse 112 verläuft, gegenüber dem ersten Schwenkarm 110 schwenkbar
ist.
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Ferner
ist an dem zweiten Schwenkarm 114 noch eine Greifeinrichtung 120 für die Werkstücke W gehalten,
die um eine Schwenkachse 122 relativ zum zweiten Schwenkarm 114 schwenkbar
ist, wobei die Schwenkachse 122 beispielsweise ebenfalls
ungefähr
parallel zur Schwenkachse 116 und zur Schwenkachse 112 verläuft.
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Je
nach Ausbildung des Schwenkarmroboters 100 kann auch noch
ein die Schwenkachse 122 umfassendes Schwenklager 124 um
eine Achse 126 schwenkbar sein, die quer zur Schwenkachse 122 und
quer zur Schwenkachse 116 verläuft.
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Wie
in 2 und 3 sowie 4 und 5 dargestellt,
besteht die Möglichkeit,
mit der Handhabungseinrichtung 100 Werkstücke W aus
einem am Maschinengestell 10 vorgesehenen Werkstückmagazin 130 zu
entnehmen und zur Bearbeitung in die Werkstückspindel 30 einzusetzen,
wobei beispielsweise noch ein Aufnehmen mittels des Reitstocks 40 erfolgt.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,
mittels der Greifeinrichtung 120 ein fertig bearbeitetes
Werkstück
WF aus der Werkstückspindel 30 zu entnehmen
und gegen ein rohes Werkstück
WR zu ersetzen.
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Dabei
greift die Handhabungseinrichtung 100 durch den Durchbruch 72 im
ersten Maschinenbettkörper 16 hindurch,
der dabei so angeordnet ist, dass eine senkrechte Projektion der
Spindelachse 36 auf den Durchbruch 72 ungefähr mittig
desselben liegt.
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Alternativ
zum Vorsehen eines Werkstückmagazins
besteht die Möglichkeit,
alle denkbaren Werkstückmagazin-
oder Werkstückzufuhr-
und Werkstückabfuhreinrichtungen
vorzusehen, wie beispielsweise Verkettungsbänder, Palettenregale etc.
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Aufgrund
der Anordnung des Handhabungsraums 80 auf einer dem Arbeitsraum 18 gegenüberliegenden
Seite des ersten Maschinenbettkörpers 16 und
aufgrund des Durchbruchs 72 im ersten Maschinenbettkörper 16 besteht
in einfacher Weise die Möglichkeit,
Werkstücke
W für die
Bearbeitung in der Werkstückspindel 30 in
diese einzusetzen und/oder aus dieser zu entnehmen, ohne dass große Verfahrbewegungen
der Werkzeugträger 50 und 60 notwendig
wären,
um den erforderlichen Raum für
das Einsetzen und Entnehmen von Werkstücken W in die Arbeitsspindel 30 bzw.
aus der Arbeitsspindel 30 zu schaffen.
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Außerdem ist
in dem Handhabungsraum 80 ausreichend Raum für ein Ablegen
des fertig bearbeiteten Werkstücks
WF und ein Aufnehmen eines rohen Werkstücks WR vorhanden, der genutzt werden kann, ohne
eine weitere Bearbeitung eines in der Werkstückspindel 30 aufgenommenen
Werkstücks
W zu beeinträchtigen.
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Insbesondere
ist der Durchbruch 72 zur Bearbeitung des Werkstücks W in
der Werkstückspindel 30 mit
einer Tür 132 verschließbar, um
eine Verunreinigung des Handhabungsraums 80 durch Späne und Kühlmittel
zu verhindern.
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Insbesondere
dann, wenn es sich bei den Werkstücken W um Wellenteile handelt,
ist vorzugsweise, wie in 1 dargestellt, noch ein separates Zentrieren
und Ablängen
derselben außerhalb
des ersten Arbeitsraums 18 dadurch möglich, dass ein zweiter Arbeitsraum 138 im
Bereich der Seitenwange 84 vorgesehen ist, in welchem zwei
einander gegenüberliegende
Zentrier- und Ablängeinheiten 140, 142 vorgesehen
sind, die auf gegenüberliegenden
Seiten der Öffnung 94 angeordnet
sind, wobei das rohe Werkstück
WR durch die Öffnung 94 mit einer
zur Spindelachse 36 parallelen Ausrichtung zwischen die Zentrier-
und Ablängeinheiten 140, 142 einsetzbar ist,
die dann beide in Richtung auf das rohe Werkstück WR zu
bewegbar sind, um in diesem die Zentrierbohrungen auszuführen und
dieses entsprechend abzulängen.
Alternativ dazu ist es auch möglich,
bei stationären
Zentrier- und Ablängeinheiten das
Werkstück
WR relativ zu diesen mit der Handhabungseinrichtung 100 zu
bewegen.
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In
diesem Fall stellt die Seitenwange 84 einen zweiten Maschinenbettkörper für eine als
Ganzes mit 150 bezeichnete Zentrier- und Ablängstation dar.
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Im
Fall des Einsatzes der Zentrier- und Ablängstation 150 wird
somit ein rohes Werkstück
WR aus dem Werkstückmagazin 30 aufgenommen,
zunächst
durch die Öffnung 94 in
die Zentrier- und Ablängstation 150 eingesetzt,
dort mit den Zentrier- und Ablängeinheiten 140 bzw. 142 mit
Zentrierbohrungen versehen und auf eine vorgesehene Länge reduziert. Das
mit Zentrierbohrungen versehene und abgelängte rohe Werkstück WR wird anschließend von der Handhabungseinrichtung 100 nach Öffnen der
Tür 132 durch
den Durchbruch 72 in den ersten Arbeitsraum 18 bewegt
und dort nach Entnehmen eines fertig bearbeiteten Werkstücks WF aus der Werkstückspindel 30 in die
Werkstückspindel 30 eingesetzt. Nach
dem Einsetzen des rohen Werkstücks
WR wird die Greifeinrichtung 120 wiederum
durch den Durchbruch 72 in den Handhabungsraum 80 bewegt
und es erfolgt nach Schließen
der Tür 132 ein
Bearbeiten des Werkstücks
WR in dem ersten Arbeitsraum 18. Während dieser
Zeit kann die Handhabungseinrichtung 100 das fertig bearbeitete
Werkstück
WF in dem Werkstückmagazin 130 ablegen,
danach oder gleichzeitig wiederum ein rohes Werkstück WR greifen und dieses in die Zentrier- und
Ablängstation 150 einsetzen,
um wiederum bei dem neuen rohen Werkstück WR die
Zentrierbohrungen einzuarbeiten und dieses entsprechend Abzulängen.
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Nach
dem Zentrieren und Ablängen
des rohen Werkstücks
WR kann dieses zum Einsetzen in den ersten
Arbeitsraum 18 bereit gehalten werden und nach Fertigbearbeitung
des in der Werkstückspindel 30 aufgenommenen
Werkstücks
W gegen dieses ausgetauscht werden.
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Bei
dem ersten in 1 bis 8 dargestellten
Ausführungsbeispiel
verläuft
die Spindelachse 36 im wesentlichen vertikal und auch die
rohen Werkstücke
WR sind in der Zentrier- und Ablängstation 150 ebenfalls
im wesentlichen vertikal ausgerichtet und außerdem wird die vertikale Ausrichtung
der Werkstücke
W auch in dem Werkstückmagazin 130 beibehalten,
so dass insgesamt die Ausrichtung der Werkstücke W bei allen Handhabungsvorgängen durch die
Handhabungseinrichtung 100 beibehalten bleibt.
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Im
Gegensatz zu den ersten, in den 1 bis 8 dargestellten
Ausführungsbeispielen
sind bei einem zweiten Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 9, anstelle einer Werkstückspindel 30 und
eines Reitstocks 40 zwei Werkstückspindeln 301 und 302 sowie zwei Reitstöcke 401 und 402 vorgesehen, so dass gleichzeitig zwei
Werkstücke
W bearbeitet werden können,
wobei der Werkzeugträger 50 der
Werkstückspindel 301 und dem Reitstock 401 zugeordnet ist,
während
der Werkzeugträger 60 der
Werkstückspindel 302 und dem Reitstock 402 zugeordnet
ist, so dass in diesem Fall an jedem der Werkstücke W in einer der Werkstückspindeln 301 und 302 nur
die Werkzeuge jeweils eines der Werkzeugträger 50 bzw. 60 einsetzbar
sind.
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In
diesem Fall hat der Durchbruch 72' eine Ausdehnung über im wesentlichen
den gesamten Zwischenraum zwischen den Schlittenführungen 58 und 68,
so dass in einfacher Weise ein Zugriff der Greifeinrichtung 120 auf
beiden Werkstückspindeln 301 und 302 möglich ist,
um in beide Werkstücke
W einzusetzen oder aus diesen zu entnehmen.
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Bei
einem dritten Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine,
dargestellt in den 10 bis 13 sind
diejenigen Teile, die mit denen der voranstehenden Ausführungsbeispiele identisch
sind, mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass vollinhaltlich
auf die Ausführungen
zu diesen Ausführungsbeispielen
Bezug genommen werden kann.
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Im
Gegensatz zu den voranstehenden Ausführungsbeispielen sind bei dem
dritten Ausführungsbeispiel
nicht eine Werkstückspindel 30 und
ein Reitstock 40 vorgesehen, sondern zwei einander gegenüberliegende
Werkstückspindeln 30'a und 30'b, die koaxial
zueinander und auch somit koaxial zur Spindelachse 36 ausgerichtet
sind, wobei die Spindelachse 36 bei diesem Ausführungsbeispiel
ungefähr
horizontal ausgerichtet ist.
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Beiderseits
der Spindelachse 36 sind Schlittenführungen 58 bzw. 68 vorgesehen,
wobei auf den Schlittenführungen 58 zwei
erste Werkzeugträger 50a und 50b vorgesehen
sind, während
auf den Schlittenführungen 68 zwei
zweite Werkzeugträger 60a und 60b vorgesehen
sind, wobei bei den auf denselben Schlittenführungen 58, 68 angeordneten Werkzeugträgern 50a und 50b bzw. 60a und 60b die Revolvergehäuse 52a und 52b bzw. 62a und 62b Revolver 53a und 53b bzw. 63a und 63b tragen,
die aufeinander zugewandten Seiten der Revolvergehäuse 52a und 52b bzw. 62a und 62b angeordnet
sind.
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Damit
besteht die Möglichkeit,
die Werkzeuge der jeweils zwei einsetzbaren Werkzeugrevolver 53a und 53b bzw. 63a und 63b gleichzeitig
an dem Werkstück
W, welches durch die beiden Werkstückspindeln 30'a bzw. 30'b gehalten ist,
einzusetzen.
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Wie
insbesondere in 12 dargestellt, liegt der Durchbruch 72' ebenfalls zwischen
den Schlittenführungen 58 und 68 um
einen optimalen Zugriff zum Arbeitsraum 18 aus dem Handhabungsraum 80 zu erhalten.
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In
dem Handhabungsraum 80 ist in gleicher Weise wie im Zusammenhang
mit den voranstehenden Ausführungsbeispielen
beschrieben, die Handhabungseinrichtung 100 vorgesehen,
welche beispielhaft ebenfalls als Schwenkarmroboter dargestellt
ist und in der Lage ist, die Werkstücke W', wie insbesondere in 13 dargestellt,
von einer Zufuhreinrichtung 160 in im wesentlichen horizontaler
Ausrichtung aufzunehmen und über
den Durchbruch 72' von
dem Handhabungsraum 80 in den Arbeitsraum 18 einzuführen, um
diese Werkstücke
W' dann in die beiden
Werkstückspindeln 30'a und 30'b zur Bearbeitung
einzusetzen.
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Gleichzeitig
besteht mit der Greifeinrichtung 120 die Möglichkeit,
ein fertig bearbeitetes Werkstück zuerst
aus den Werkstückspindeln 30'a und 30'b zu entnehmen
und dann ohne wieder zurück
in den Handhabungsraum 80 fahren zu müssen, ein rohes Werkstück W'R in
die Werkstückspindeln 30'a und 30'b einzusetzen.
Erst nach diesem Einsetzen des rohen Werkstücks W'R zwischen die
Werkstückspindeln 30'a und 30'b bewegt die
Handhabungseinrichtung 100 die Werkstückgreifeinrichtung 120 zurück in den
Handhabungsraum 80, um in diesem das fertig bearbeitete
Werkstück
W'F ebenfalls
auf der Zufuhreinrichtung 160 abzulegen, die dann auch
gleichzeitig die Abfuhr des fertig bearbeiteten Werkstücks W'F ausführt.