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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Strukturieren und insbesondere
zum Mikrostrukturieren einer auf einem Substrat angeordneten, typischerweise
dünnen
Oberflächenschicht
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner
eine Vorrichtung zur Durchführung
eines solches Verfahrens. Gattungsgemäß besteht dabei die Oberflächenschicht
aus einem ersten Material und das Substrat aus einem von diesem
ersten Material unterschiedenen zweiten Material.
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Die
Erfindung befasst sich insbesondere mit der Mikrostrukturierung
von dünnen
Siliciumnitrid-Schichten (SiNx), die aktuell
die Standard-Antireflexbeschichtung bei kommerziellen Solarzellen
bilden. Da diese Antireflexbeschichtung, die auch teilweise als
Vorderseitenpassivierung dient, vor der Vorderseitenmetallisierung
aufgebracht wird, muss die nichtleitende Schicht lokal für die Metallkontakte geöffnet werden.
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Neben
SiNx können
auch andere Schichten strukturiert werden, insbesondere solche,
die sich mit Hilfe von H3PO4 ätzen lassen.
Die zu bearbeitenden Schichten befinden sich auf einem Substrat,
das beispielsweise aus Silicium, Glas, Metall, Keramik oder Kunststoff
bestehen kann und das seinerseits mit einer oder mehreren Schichten
beschichtet sein kann.
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Stand
der Technik ist hierbei das Bedrucken der SiNx-Schicht mit einer
Glasfritte-haltigen Metallpaste. Diese wird zunächst getrocknet (Austreiben der
organischen Lösemittel)
und dann bei hohen Temperaturen (etwa 900 °C) gefeuert. Dabei greift die
Glasfritte die SiNx-Schicht an, löst sie lokal
auf und ermöglicht
dadurch die Ausbildung eines Silicium-Metall-Kontakts. Nachteile sind der hohe Kontaktwiderstand,
der durch die Glasfritte verursacht wird (> 10-3 Ω cm2) und die auftretenden hohen Prozesstemperaturen,
die die Qualität
von Passivierungsschichten wie die des Siliciumsubstrats reduzieren
können.
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Eine
schonendere Möglichkeit,
die SiNx-Schicht lokal zu öffnen, besteht
in der Anwendung der Photolithografie kombiniert mit nasschemischem Ätzen. Dabei
wird zunächst
eine Photolackschicht auf den Wafer aufgebracht und über W-Belichtung
und Entwickeln strukturiert. Es folgt ein nasschemischer Ätzschritt
in einem flusssäurehaltigem Chemikaliensystem,
der das SiNx an den Stellen entfernt, an
denen der Photolack geöffnet
wurde. Nachteil dieses Verfahrens ist der enorme Aufwand und die
damit verbundenen Kosten. Zudem kann kein für die Solarzellenproduktion
ausreichender Durchsatz erreicht werden. Bei einigen Nitriden kann
das Verfahren nicht angewendet werden, da die Ätzraten zu gering sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes
Verfahren und eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens
vorzuschlagen, mit denen die geschilderten Nachteile vermieden werden
und mit denen mit vergleichsweise geringem Aufwand eine präzise und schädigungsfreie
Mikrostrukturierung einer Oberflächenschicht
ermöglicht
werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1,
durch eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18 und einen Festkörper mit
einer entsprechend strukturierbaren Oberfläche mit den Merkmalen des Anspruchs
19. Die weiteren abhängigen
Ansprüche
zeigen vorteilhafte Weiterbildungen auf.
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Dadurch,
dass bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ein auf die Oberflächenschicht
gerichteter Flüssigkeitsstrahl über abzutragende
Bereiche der Oberflächenschicht
geführt
wird, wobei der Flüssigkeitsstrahl
eine ätzende
Flüssigkeit
enthält,
die auf das erste Material eine stärker ätzende Wirkung hat als auf
das zweite Material, und dass die Oberflächenschicht vorher oder zugleich
in den abzutragenden Bereichen lokal aufgeheizt wird, wird mit ausgesprochen
geringem Aufwand zweierlei erreicht. Einerseits kann die Oberflächenschicht
in den genannten Bereichen vollständig abgetragen werden, ohne dass
das Substrat dabei beschädigt
wird, weil die Flüssigkeit
auf letzteres eine weniger (vorzugsweise gar keine) ätzende Wirkung
hat. Zugleich wird durch das lokale Aufheizen der Oberflächenschicht
in den abzutragenden Bereichen, wodurch vorzugsweise ausschließlich diese
Bereiche aufgeheizt werden, ein gut lokalisiertes, auf diese Bereiche
beschränktes Abtragen
der Oberflächenschicht
ermöglicht.
Das ergibt sich aus der Tatsache, dass die ätzende Wirkung der Flüssigkeit
typischerweise mit zunehmender Temperatur zunimmt, so dass eine
Beschädigung
der Oberflächenschicht
in benachbarten, nicht aufgeheizten Bereichen durch evtl. dorthin
gelangende Teile der ätzenden
Flüssigkeit
weitgehend vermieden wird.
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Bei
dem ersten, die Oberflächenschicht
bildenden Material handelt es sich in bevorzugten Ausführungen
des beschriebenen Verfahrens um Siliciumnitrid (SiNx),
welches z.B. eine Antireflexbeschichtung und/oder eine Vorderseitenpassivierung
einer Solarzelle bilden kann. Das zweite Material, welches das Substrat
bildet, kann beispielsweise durch Silicium, Glas, Metall, Keramik
oder Kunststoff gegeben sein. Bei typischen Anwendungen des Verfahrens wird
die Oberflächenschicht
eine Dicke von zwischen 1 nm und 300 nm haben. Das Substrat kann
bei typischen Anwendungen des Verfahrens eine Schichtdicke von zwischen
25 μm und
800 μm haben.
Damit ergäbe
sich ein z.B. zur Herstellung von Solarzellen geeigneter Aufbau.
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Als ätzende Flüssigkeit
wird bei einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung eine H3PO4 (Phosphorsäure) enthaltende
Flüssigkeit
verwendet. Insbesondere bei den zuvor genannten Materialien für die Oberflächenschicht
und das Substrat wird dadurch die gewünschte Eigenschaft sichergestellt, dass
die Flüssigkeit
auf das die Oberflächenschicht bildende
erste Material eine stärker ätzende Wirkung hat
als auf das das Substrat bildende zweite Material. Der Flüssigkeits strahl
kann dabei aus reiner oder hoch konzentrierter Phosphorsäure oder
auch verdünnter
Phosphorsäure
gebildet werden. Die Phosphorsäure
kann z.B. in Wasser oder einem anderen geeigneten Lösungsmittel
verdünnt
und in unterschiedlicher Konzentration verwendet werden. Auch können Zusätze zur
Veränderung
von pH-Wert (Säuren
oder Laugen), Benetzungsverhalten (z.B. Tenside) oder Viskosität (z.B.
Alkohole) zugesetzt werden. Besonders gute Ergebnisse werden bei
Verwendung einer Flüssigkeit
erzielt, die Phosphorsäure
mit einem Anteil von 50 bis 85 Gew.-% enthält. Damit lässt sich insbesondere eine
zügige
Bearbeitung der Oberflächenschicht
ohne Beschädigung
des Substrats und umliegender Bereiche realisieren.
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Einen
besonders einfachen Aufbau zur Durchführung des Verfahrens kann man
erreichen, wenn zum Aufheizen der Oberflächenschicht ein in den Flüssigkeitsstrahl
eingekoppelter Laserstrahl verwendet wird. Vorzugsweise wird dann
ein möglichst
laminarer Flüssigkeitsstrahl
zur Durchführung des
Verfahrens verwendet. Der Laserstrahl kann dann in besonders effektiver
Weise durch Totalreflexion in dem Flüssigkeitsstrahl geführt werden,
so dass letzterer die Funktion eines Lichtleiters erfüllt. Das
Einkoppeln des Laserstrahls kann z.B. durch ein zu einer Strahlrichtung
des Flüssigkeitsstrahls
senkrecht orientiertes Fenster in einer Düseneinheit erfolgen. Das Fenster
kann dabei auch als Linse zum Fokussieren des Laserstrahls ausgeführt sein.
Alternativ oder zusätzlich
kann auch eine von dem Fenster unabhängige Linse zum Fokussieren
oder Formen des Laserstrahls verwendet werden. Die Düseneinheit
kann dabei bei einer besonders einfachen Ausführung der Erfindung so ausgelegt
sein, dass die Flüssigkeit
von einer Seite oder von mehreren Seiten in zur Strahlrichtung radialer
Richtung zugeführt wird. Typischerweise
wird die ätzende
Flüssigkeit
dabei, wie auch bei anderen Ausführungen
der Erfindung, mit einem Druck von zwischen 20 bar und 500 bar zugeführt. Um
eine möglichst
saubere Mikrostrukturierung der Oberflächenschicht zu erlauben, kann
der Flüssigkeitsstrahl
bei der zuletzt beschriebenen Ausführung der Erfindung wie bei
anderen Ausführungen der
Erfindung vorteilhafterweise mit einem Durchmesser von höchstens
100 μm gestaltet
werden.
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Eine
andere Ausführung
der Erfindung sieht vor, dass der Flüssigkeitsstrahl durch einen
Aerosol-Strahl gebildet wird. Die Oberflächenschicht kann bei einer
solchen Ausführung
des Verfahrens indirekt aufgeheizt werden durch ein Heizen des Aerosol-Strahls.
(Auch bei anderen Ausführungen
des Verfahrens ist es selbstverständlich möglich, das lokale Aufheizen
der abzutragenden Bereiche durch ein Heizen des Flüssigkeitsstrahls
indirekt zu erreichen.) Der Aerosol-Strahl kann dazu durch ein Vorwärmen der
Flüssigkeit
und/oder ein Vorwärmen
eines im Aerosol-Strahl enthaltenen Gases geheizt werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu den bereits beschriebenen Arten des Aufheizens der abzutragenden
Bereiche der Oberflächenschicht
kann auch ein auf die Oberflächenschicht
gerichteter Laserstrahl über
die abzutragenden Bereiche geführt
werden, bevor jeweils der Flüssigkeitsstrahl über diese
Bereiche geführt
wird. Auch ist es möglich,
eine über
die Oberflächenschicht
geführte
Düse zur
Erzeugung des Flüssigkeitsstrahls
und eine davon unabhängige, ebenfalls über die
Oberflächenschicht
geführte
Laserstrahlquelle so anzuordnen, dass der Laserstrahl und der Flüssigkeitsstrahl
jeweils an derselben Stelle auftreffen.
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Das
beschriebene Verfahren eignet sich insbesondere zur Herstellung
von Solarzellen, bei denen eine beispielsweise aus Siliciumnitrid
gebildete Oberflächenschicht
vor einer Metallisierung stellenweise geöffnet werden muss, um eine
leitende Verbindung zwischen einer auf die Oberflächenschicht aufgebrachten
Metallschicht und dem Substrat zu ermöglichen. Eine entsprechende
Weiterentwicklung des Verfahrens sieht dazu vor, dass auf der Oberflächenschicht
eine Metallschicht aufgebracht wird, nachdem die Oberflächenschicht
in zuvor geschilderter Weise lokal geöffnet worden ist. Das Aufbringen der
Metallschicht kann dazu beispielsweise über Siebdruck von vorzugsweise
frittelosen Pasten mit reduziertem Kontaktwiderstand oder über Galvanikprozesse
(z.B. Nickel-Galvanik) erfolgen.
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Eine
Vorrichtung zur Durchführung
eines Verfahrens beschriebener Art kann so ausgeführt sein,
dass es eine Düseneinheit
mit einem Fenster zum Einkoppeln eines Laserstrahls, einer Flüssigkeitszufuhr
und einer Düsenöffnung umfasst,
wobei die Düseneinheit
gehalten ist von einer Führungsvorrichtung
zum gesteuerten, vorzugsweise automatisierten, Führen der Düseneinheit über die zu strukturierende
Oberflächenschicht.
Zusätzlich
umfasst die Vorrichtung typischerweise auch eine Laserstrahlquelle
mit einer dem Fenster korrespondierend angeordneten Lichtaustrittsfläche, die
beispielsweise durch ein Ende eines Lichtleiters gegeben sein kann. Alternativ
oder zusätzlich
kann eine Vorrichtung zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens eine
Düse zum
Erzeugen des Flüssigkeitsstrahls
und eine Laserlichtquelle umfassen, wobei die Düse und die Laserlichtquelle
von jeweils einer Führungsvorrichtung
oder von einer gemeinsamen Führungsvorrichtung
gehalten ist zum Führen der
Düse und
der Laserlichtquelle über
dieselben Bereiche der zu strukturierenden Oberflächenschicht.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der 1 und 2 beschrieben.
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Es
zeigt
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1 eine
Darstellung eines erfindungsgemäßen Verfahrens
mit einem Schnitt durch ein mit einer Oberflächenschicht versehenes Substrat
und eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
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2 in
entsprechender Darstellung einen Aufbau für ein Verfahren in einer anderen
Ausführung der
Erfindung.
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In
der 1 ist eine Düseneinheit 1 dargestellt,
die ein Fenster 2 zum Einkoppeln eines Laserstrahls 3 sowie
eine Flüssigkeitszufuhr 4 und
eine Düsenöffnung 5 umfasst.
Diese Düseneinheit
dient zur Erzeugung eines Flüssigkeitsstrahls 6,
in dem der eingekoppelte Laserstrahl 3 durch Totalreflexion
geführt
wird. Das Fenster 2 ist zu einer Strahlrichtung des Flüssigkeitsstrahls 6 senkrecht
orientiert. Eine oberhalb des Fensters 2 angeordnete, genauso
orientierte Linse 7 dient zum Fokussieren des Laserstrahls 3.
Als den Flüssigkeitsstrahl 6 bildende
Flüssigkeit
wird Phosphorsäure
in zur Strahlrichtung radialer Richtung mit einem Druck von 20 bar
bis 500 bar durch die Flüssigkeitszufuhr 4 der
Düseneinheit 1 zugeführt. Der
erzeugte Flüssigkeitsstrahl 6 hat
einen Durchmesser von etwa 80 μm.
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Ebenfalls
dargestellt ist ein Substrat 8 aus Silicium mit einer Schichtdicke
von 270 μm
auf dem eine Oberflächenschicht 9 aus
Siliciumnitrid (SiNx) angeordnet ist, welche
eine Schichtdicke von 70 μm hat.
Bei dem in der 1 dargestellten Verfahren wird
die Oberflächenschicht 9 dadurch
mikrostrukturiert, dass der Flüssigkeitsstrahl 6 mit
dem in diesem Flüssigkeitsstrahl 6 geführten Laserstrahl 3 über abzutragende
Bereiche der Oberflächenschicht
geführt wird.
Dazu wird die Düseneinheit 1 von
einer in der Figur nicht abgebildeten Führungsvorrichtung gehalten,
welche die Düseneinheit
gesteuert über
die zu strukturierende Oberflächenschicht 9 führt. Dadurch, dass
die den Flüssigkeitsstrahl 6 bildende
Phosphorsäure
auf Siliciumnitrid eine wesentlich stärker ätzende Wirkung hat als auf
Silicium, wobei ein Ätzen
wiederum nahezu ausschließlich
dort stattfindet, wo die Oberflächenschicht 9 aufgeheizt
wird, wird die Oberflächenschicht 9 sehr
sauber genau dort abgetragen, wo der Flüssigkeitsstrahl 6 entlanggeführt wird,
während
das Substrat 8 praktisch unbeschädigt bleibt. Ein lokales Aufheizen
abzutragender Bereiche der Oberflächenschicht 9 erfolgt
dabei durch den im Flüssigkeitsstrahl 6 geführten Laserstrahl 3.
Wenn die Phosphorsäure
beispielsweise beim Abtransport auch benachbarte Bereiche der Oberflächenschicht 9 berührt, hinterlässt sie
dort nahezu keine Schäden, weil
jene Bereiche nicht aufgeheizt werden. Um ein präzises Strukturieren der Oberflächenschicht 9 zu erlauben,
ist die Düseneinheit 1 so
ausgelegt, dass der Flüssigkeitsstrahl 6 laminar
ist. In einem nicht dargestellten Arbeitsschritt wird schließlich eine
Metallschicht auf der Oberflächenschicht
aufgebracht, nachdem die Oberflächenschicht 9 in
geschilderter Weise lokal geöffnet
worden ist. Durch das geschilderte Verfahren wird im vorliegenden
Fall eine Solarzelle herge stellt.
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Mit
dem beschriebenen Verfahren und der entsprechenden Vorrichtung wird
die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe durch einen sehr schmalen
laminaren Strahl von Phosphorsäure
gelöst,
in den der Laserstrahl 3 eingekoppelt wird. Der Laserstrahl 3 wird
in dem Flüssigkeitsstrahl 6,
der beispielsweise einen Durchmesser von ≤ 100 μm hat, durch interne Totalreflexion
geführt.
Am Auftreffpunkt des Säurestrahls
trifft ebenso der Laserstrahl 3 auf und erhitzt das SiNx lokal. Damit können an dieser Stelle die für die nasschemische Ätzen notwendigen Temperaturen
erzeugt und das SiNx abgetragen werden.
Da H3PO4 im kalten
Zustand SiNx nur extrem langsam ätzt, wird
nur im Bereich der Laserstrahlung ein wesentlicher Abtrag erreicht
und in den angrenzenden Bereichen der SiNx-Schicht keine Veränderung
erzeugt. Da H3PO4 zudem
Silicium erheblich langsamer als SiNx ätzt, kann
einfach sichergestellt werden, dass nur die SiNx-Schicht
und nicht das darunterliegende Silicium abgetragen wird. Damit wird die üblicherweise
an das SiNx angrenzende, nur wenige Hundert
Nanometer dünne
Emitterschicht geschützt.
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Wird
die SiNx-Schicht auf die vorgestellte Weise
geöffnet,
kann die Metallisierung entweder über Siebdruck von frittelosen
Pasten mit reduziertem Kontaktwiderstand oder beispielsweise über Galvanikprozesse
(z.B. Ni-Galvanik) erfolgen.
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Außer reiner
Phosphorsäure
kann auch Phosphorsäure
in einem geeigneten Lösungsmittel, wie
z.B. Wasser, in unterschiedlicher Konzentration, beispielsweise
mit einem H3PO4-Anteil
von 50 bis 85 Gew.-%, verwendet werden. Weiterhin können Zusätze zur
Veränderung
von pH-Wert (z.B. Säure
oder Laugen), Benetzungsverhalten (z.B. Tenside) oder Viskosität (z.B.
Alkohole) zugesetzt werden.
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Eine
weitere Ausführungsform
des Verfahrens sieht den Einsatz eines Aerosol-Strahls vor, der H3PO4 enthält. Eine
solche Ausführungsform
ist. schematisch in 2 dargestellt. Wiederkehrende Merkmale
sind dabei mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Hier kann
das Substrat 8 und/oder der Flüssigkeitsstrahl 6,
bei dem es sich jetzt um einen Aerosol-Strahl handelt, geheizt werden,
um die notwendigen Temperaturen für das nasschemische Ätzen des
Siliciumnitrids zu erhalten. (Ein solches Verfahren lässt sich
insbesondere auch mit dem M3D-System der Firma Optomec realisieren.)
Die in der 2 abgebildete Vorrichtung umfasst
eine Düse 10 zum
Erzeugen des Flüssigkeitsstrahls 6 und
eine Laserlichtquelle 11, wobei die Düse 10 und die Laserlichtquelle 11 von
einer gemeinsamen Führungsvorrichtung 12 gehalten
werden, so dass beide über
dieselben Bereiche der zu strukturierenden Oberflächenschicht 9 geführt werden
können,
in 2 durch Bewegung des abgebildeten Teils der Führungsvorrichtung 12 in
Richtung des eingezeichneten Pfeils. Bei einer Abwandlung der Vorrichtung
können
die Düse 10 und
die Laserlichtquelle 11 auch so orientiert werden, dass
der Flüssigkeitsstrahl 6 und
der Laserstrahl 3 an derselben Stelle auf die Oberflächenschicht 9 auftreffen. Auch
ist es möglich,
für die
Düse 10 und
die Laserlichtquelle 11 jeweils eine eigene Führungsvorrichtung 12 vorzusehen.
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Mit
der in der 2 schematisch dargestellten
Vorrichtung kann eine Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
realisiert werden, bei dem der auf die Oberflächenschicht 9 gerichtete
Laserstrahl 3 zum lo kalen Aufheizen der Oberflächenschicht 9 über deren
abzutragende Bereiche geführt wird,
bevor jeweils der Flüssigkeitsstrahl 6 über diese Bereiche
geführt
wird. Zusätzlich
kann auch der Aerosol-Strahl geheizt und dadurch die Oberflächenschicht 9 indirekt
aufgeheizt werden. Dazu kann die im Flüssigkeitsstrahl 6 enthaltene
Phosphorsäure und/oder
ein im Aerosol-Strahl
enthaltenes Gas vorgewärmt
werden.