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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Mammografiegerät mit einem an einem Haltearm
angeordneten Röntgenempfänger.
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Als
Mammografiegerät
bezeichnet man ein Röntgensystem
zur Untersuchung einer Brust eines Patienten, insbesondere zur vorbeugenden
Untersuchung auf Brustkrebs. Ein Mammografiegerät umfasst üblicherweise einen Röntgenstrahler,
der Röntgenstrahlung
in Richtung auf einen Röntgenempfänger des
Mammografiegeräts
aussendet. Für
die Untersuchung der Brust wird diese in dem vorgesehenen Röntgenstrahlungsbereich
positioniert, so dass die Brust durch die Röntgenstrahlung auf dem Röntgenempfänger abgebildet
wird. Um während
der Röntgenaufnahme
einen im Wesentlichen gleichmäßigen Durchmesser
der Brust in Strahlungsrichtung zu gewährleisten, wird die Brust auf
einem den Röntgenempfänger umgebenden
Gehäuse
platziert und durch eine relativ zu dem Gehäuse auf einer gegenüberliegenden
Seite der Brust angeordneten Kompressionseinheit komprimiert.
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Während der
Röntgenaufnahme
wird ein Teil der Röntgenstrahlung
gestreut, d.h. sie wird von ihrer ursprünglichen Richtung abgelenkt.
Dieser gestreute Teil der Röntgenstrahlung
wird Streustrahlung und der übrige
Teil Nutzstrahlung genannt. Die Streustrahlung führt zu einer Störung des
Röntgenbildes, insbesondere
zu einer Herabsetzung des Bildkontrastes. Um die Streustrahlung
zumindest teilweise herauszufiltern, ist häufig zwischen der Brust und dem
Röntgenempfänger ein
Streustrahlenraster angeordnet, der in Richtung auf den Fokus des
Röntgenstrahlers
ausgerichtete Lamellen aus einem für Röntgenstrahlung undurchlässigen Material
umfasst. Als unerwünschten
Nebeneffekt absorbiert der Streustrahlenraster auch einen Teil der
Nutzstrahlung. Darüber
hinaus ist bei einer ausreichend hohen Auflösung des Röntgenempfängers die Struktur des Streustrahlenrasters
auf dem Röntgenbild
sicht bar, wodurch eine Erkennbarkeit von für eine Diagnose wesentlichen
Details erschwert wird.
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Bei
einigen Untersuchungsmethoden ist die Verwendung des Streustrahlenrasters
nicht notwendig oder sogar nicht möglich. Dazu gehören beispielsweise
sowohl Vergrößerungsmethoden
als auch Methoden, bei denen der Winkel der Röntgenstrahlung relativ zu dem
Strahlenempfänger
variiert wird. Da der Streustrahlenraster in der Regel für Röntgenstrahlung
von einem mittig senkrecht über dem
Röntgenempfänger angeordneten
Fokus eines Röntgenstrahlers
ausgelegt ist, wird bei einem von dieser Anordnung abweichenden
Winkel übermäßig viel
Nutzstrahlung absorbiert, so dass die Verwendung eines Streustrahlenrasters
in einem solchen Anwendungsfall nachteilig wäre.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mammografiegerät zu schaffen,
das in einfacher Weise eine flexible Nutzung einerseits mit und
andererseits ohne Streustrahlenraster ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird von einem Mammografiegerät gemäß Patentanspruch 1 gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
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Dadurch,
dass bei einem Mammografiegerät ein
an einem Haltearm beweglich gelagerter Streustrahlenraster einerseits
in einer Untersuchungsposition innerhalb eines vorgesehenen Röntgenstrahlungsbereichs
und andererseits in einer Parkposition außerhalb des vorgesehenen Röntgenstrahlungsbereichs
positionierbar ist, kann mit dem Mammografiegerät in einfacher Weise eine röntgendiagnostische Untersuchung
wahlweise einerseits mit und andererseits ohne Streustrahlenraster
durchgeführt
werden. Die bewegliche Lagerung des Streustrahlenrasters an dem
Haltearm ermöglicht
diesen flexiblen Wechsel auch bei einer – im Vergleich zu anderen Röntgeneinrichtungen – kompakten
Bauweise des Mammografiegerätes.
Darüber
hinaus wird eine separate Lagerung eines von dem Mammografiegerätes abnehmbaren
Streustrahlenrasters vermieden.
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Als
Röntgenstrahlungsbereich
wird das Volumen bezeichnet, das während der Röntgenuntersuchung durch Röntgenstrahlung
erfüllt
ist. Üblicherweise
wird der Röntgenstrahlungsbereich
durch Blenden auf einen pyramidenförmigen Bereich eingegrenzt.
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Besonders
aufwandsarm ist die bewegliche Lagerung des Streustrahlenrasters
in Form eines Verschiebemechanismus ausgebildet, der insbesondere
eine schienenartige Führung
umfasst. Dieser Verschiebemechanismus erlaubt eine kompakte Bauweise
und ein einfaches Positionieren des Streustrahlenrasters zwischen
der Untersuchungsposition einerseits und der Parkposition andererseits.
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Durch
eine Integration des Streustrahlenrasters in dem Haltearm wird ein
separates Gehäuse
für den
Streustrahlenraster vermieden und eine besonders aufwandsarme und
kompakte Bauweise gewährleistet.
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Zweckmäßig stehen
für die
Röntgenuntersuchung
verschiedene Röntgenempfänger zur
Verfügung,
zwischen denen für
die jeweilige Untersuchung gewechselt werden kann. Diese Röntgenempfänger können sowohl
als analoge Röntgenempfänger in Form
von Röntgenfilmkassetten
als auch als digitale Röntgenempfänger in
Form von digitalen Röntgendetektoren
ausgebildet sein. Es ist möglich,
die Röntgenempfänger – zum Beispiel
durch eine lösbare Verbindung
der Röntgenempfänger mit
einer Verbindungsmechanismus an dem Mammografiegerätes – modular
auszuwechseln.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Haltearm an einer Halterung
gehaltert und der Röntgenempfänger in
seiner Parkposition in Richtung der Halterung neben dem Röntgenempfänger angeordnet;
in dieser Parkposition wird eine Beeinträchtigung der Zugänglichkeit
zu einem zu untersuchen den Patienten vermieden. Durch eine Parkposition
des Streustrahlenrastern zumindest teilweise in der Halterung wird
darüber
hinaus eine besonders Platz sparende Bauweise gewährleistet;
durch die Nähe
des Streustrahlenrasters zur Halterung wird der Schwerpunkt an die
Halterung herangeführt
und eine besonders stabile Konstruktion ermöglicht.
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Dadurch,
dass an dem Haltearm ein zweiter Röntgenempfänger angeordnet und der Haltearm
an der Halterung derart drehbar gelagert ist, dass ein zweiter an
dem Haltearm angeordneter Röntgenempfänger an
die Position des erstgenannten Röntgenempfängers positionierbar
ist, ist ein flexibeler Wechsel zwischen verschiedenen Röntgenempfängern möglich; insbesondere
ist ein Wechsel von Röntgenempfängern mit
unterschiedlichem Formaten möglich.
Ein solcher Wechsel wird konstruktiv besonders einfach ermöglicht durch
einen Haltearm, der einen ersten Armteil mit dem erstgenannten Röntgenempfänger und
einen zweiten Armteil mit dem zweiten Röntgenempfänger aufweist, derart das die
Armteile durch das Drehen des Haltearms in ihrer jeweiligen Position
vertauschbar sind; ein Mammografiegerät mit einem solchen Haltearm
ist an sich aus der
US 5,170,419 bekannt.
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Die
Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
gemäß Merkmalen
der Unteransprüche
werden im Folgenden anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen
in der Zeichnung näher
erläutert,
ohne dass dadurch eine Beschränkung
der Erfindung auf diese Ausführungsbeispiele
erfolgt; es zeigen:
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1 in
einer Seitenansicht ein Mammografiegerät mit einem einen Röntgenempfänger umfassenden
Haltearm, in dem ein Streustrahlenraster derart beweglich integriert
ist, dass er von einer derzeitigen Untersuchungsposition innerhalb
eines vorgesehenen Röntgenstrahlungsbereiches
in eine Parkposition außerhalb
des Röntgenstrahlungsbereiches
verschiebbar ist;
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2 in
einer Seitenansicht das Mammografiegerät gemäß 1 mit dem
Streustrahlenraster in der Parkposition;
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3 in
einer Draufsicht einen Verschiebeschacht, in dem der Streustrahlenraster
verschiebbar gelagert ist;
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4 in
einer Seitenansicht ein Mammografie wie in 1 mit einem
drehbar gelagerten Halterarm, der zwei Armteile mit je einem Röntgenempfänger umfasst,
mit dem Streustrahlenraster in der Untersuchungsposition in Strahlungsrichtung
vor dem ersten Röntgenempfänger;
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5 in
einer Seitenansicht das Mammografiegerät gemäß 4 mit dem
Streustrahlenraster in der Parkposition neben dem ersten Röntgenempfänger;
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6 in
einer Seitenansicht das Mammografiegerät gemäß 5 mit dem
Streustrahlenraster in der Untersuchungsposition in Strahlungsrichtung
vor dem zweiten Röntgenempfänger.
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1 zeigt
in einer Seitenansicht ein Mammografiegerät 1 mit einem Haltearm 2,
in dem ein Röntgenempfänger 3 sowie
eine Streustrahlenraster 4 integriert sind. Der Haltearm 2 ist
an einer Halterung 5 gehaltert, an dem außerdem ein
Gehäuse 6 mit
einem Röntgenstrahler 7 und
eine Kompressionsplatte 8 gehaltert sind. Die Halterung 5 ist
an einem Stativ in Form eines Bodenstativs 9 angeordnet.
Zur Erzeugung einer Röntgenaufnahme
sendet der Röntgenstrahler 7 von
seinem Fokus 10 in einen Röntgenstrahlungsbereich 11 Röntgenstrahlung
in Richtung auf den Röntgenempfänger 3 aus.
Der Streustrahlenraster 4 ist derart in den Haltearm 2 integriert,
dass er von einer derzeitigen Untersuchungsposition innerhalb des
Röntgenstrahlungsbereiches 11 in
eine in 2 dargestellte Parkposition
außerhalb
des Röntgenstrahlungsbereiches 11 verschiebbar
ist.
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Durch
eine bewegliche Lagerung des Streustrahlenrasters 4 in
einem Verschiebschacht 12 ist ein besonders einfacher Positionswechsel
des Streustrahlenrasters 4 zwischen seiner Untersuchungsposition
einerseits und seiner Parkposition andererseits möglich. Ein
Verschiebeschacht 12 mit einem ersten Schachtteil 18 in
dem Haltearm 2 und einem zweiten Schachtteil 19 in
der Halterung 5 gewährleistet
eine besonders Platz sparende Konstruktion; dadurch wird eine ansonsten
notwendige Erweiterung des Haltearms 2 zur Unterbringung
des Streustrahlenrasters 4 in seiner Parkposition vermieden.
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Konstruktiv
besonders aufwandsarm ist der Streustrahlenraster 4 manuell
in seine Untersuchungsposition einerseits und seine Parkposition
positionierbar. Besonders einfach ist dieser manuelle Positionswechsel
mithilfe eines Positioniergriffs 13 möglich, der in diesem Ausführungsbeispiel
seitlich zur Positionierungsrichtung 14 aus dem Haltearm 2 herausragt.
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2 zeigt
in einer Seitenansicht das Mammografiegerät 1 gemäß 1,
wobei der Streustrahlenraster 4 in der Parkposition positioniert
ist. Durch den zuvor beschriebenen Verschiebemechanismus ist der
Streustrahlenraster 4 in seiner Parkposition in Richtung
der Halterung 5 neben dem Röntgenempfänger 3 angeordnet
und teilweise in der Halterung 5 positioniert.
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Dadurch,
dass einerseits der Streustrahlenraster 4 in seiner Parkposition
nur teilweise in der Halterung 5 positioniert ist und dass
andererseits der Positioniergriff 13 nahe an der von der
Halterung 5 abgewandten Seite des Streustrahlenrasters 4 angeordnet
sind, ragt der Positioniergriff 13 auch in seiner Parkposition
seitlich aus dem Halterarm 2 heraus und ist dadurch besonders
gut zugänglich.
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3 zeigt
in einer Draufsicht den Verschiebeschacht 12, in dem der
Streustrahlenraster 4 verschiebbar gelagert ist; der Streustrahlenraster 4 ist
in seiner auch in 1 dargestellten Untersuchungsposition
abgebildet. Beidseitig an dem Streustrahlenraster ist je ein Positioniergriff 13 angeordnet.
Der Verschiebemechanismus umfasst eine schienenartige Führung mit
zwei in Bezug auf die Verschieberichtung 14 seitlich innerhalb
des Verschiebeschachtes 12 angeordneten Führungsschienen 15;
diese schienenartige Führung
ermöglicht
eine besonders leichtgängige
und exakte Positionierung des Streustrahlenrasters 4.
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4 zeigt
in einer Seitenansicht ein Mammografiegerät 1 wie in 1;
im Gegensatz zu 1 ist der Haltearm 2 um
eine Drehachse 16 drehbar an der Halterung 5 gelagerten
und umfasst zwei Armteile mit je einem Röntgenempfänger 3 bzw. 17.
In 4 befindet sich der erste Röntgenempfänger 3 in einer für die Röntgenuntersuchung
vorgesehene horizontale Position. Da die zwei Armteile einen rechten Winkel
bilden, befindet sich der kleinere, zweite Röntgenempfänger 17 in Platz sparender
Weise in einer vertikalen Position. Der Haltearm 2 ist
derart drehbar an der Halterung 5 gelagert, dass der erste
und der zweite Röntgenempfänger 3 bzw. 17 in
ihrer jeweiligen Position vertauschbar sind; eine gegenüber 4 vertauschte
Position der beiden Röntgenempfänger 3 und 17 ist
in 6 dargestellt. Es ist vorstellbar, dass der Halterarm 2 weitere
Armteile mit weiteren Röntgenempfängern umfasst.
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Auch
in diesem Ausführungsbeispiel
ist der Streustrahlenraster 4 in dem Verschiebeschacht 12 verschiebbar
angeordnet, so dass der Streustrahlenraster 4 einerseits
in die Untersuchungsposition innerhalb des Röntgenstrahlungsbereiches 11 und
andererseits in die Parkposition außerhalb des Röntgenstrahlungsbereiches 11 positionierbar
ist. In 4 ist der Streustrahlenraster 4 in
seiner Untersuchungsposition und in 5 in seiner
Parkposition dargestellt.
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Die
Parkposition innerhalb der Halterung 5 ermöglicht einen
Halterarm 2 mit vergleichsweise kurzen Armteilen, die eine
kompakte Bauweise und einen besonders nah am dem Bodensta tiv 9 angeordneten
Schwerpunkt des Mammografiegerätes 1 gewährleistet.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
ermöglicht eine
fremdkraftgetriebene Positionierung mithilfe eines Elektromotors
eine besonders bedienerfreundliche Positionierung des Streustrahlenrasters 4.
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5 zeigt
in einer Seitenansicht ein Mammografiegerät 1 gemäß 4,
wobei der Streustrahlenraster 4 in seine Parkposition verschoben
ist. Durch eine Parkposition des Streustrahlenrasters 4 vollständig in
der Halterung 5 ist es möglich, den Haltearm 2 auch
dann relativ zu der Halterung 5 zu drehen, wenn sich der
Streustrahlenraster 4 in seiner Parkposition befindet.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
ist der Verschiebeschacht 12 sowohl mit einem ersten Schachtteil 18 in
dem erstem Armteil als auch mit einem weitern ersten Schachtteil 19 in
dem zweiten Armteil bildbar; dadurch ist der zweite, in der Halterung 5 angeordnete
Schachtteil 20 zur Aufnahme des Streustrahlenrasters 4 in
der Parkposition in beiden in 4 bzw. 6 dargestellten
Drehpositionen des Halterarms 2 nutzbar.
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In
Verbindung mit der Parkposition des Streustrahlenrasters 4 vollständig innerhalb
der Halterung 5 ist es möglich, den Streustrahlenraster 4 aus der
Parkposition je nach Drehposition des Haltearms 2 in den
ersten Schachtteil 18 des einen Armteils oder in den weiteren
ersten Schachtteil 19 des anderen Armteils zu verschieben,
um denselben Streustrahlenraster 4 einerseits mit dem ersten,
größeren Röntgenempfänger 3 bzw.
dem zweiten, kleineren Röntgenempfänger 17 nutzen
zu können.
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Selbstverständlich ist
es auch bei einem drehbar an der Halterung 5 gelagerten
Haltearm 2 möglich,
eine Parkposition nur teilweise innerhalb der Halterung 5 vorzusehen.
In diesem Fall ist die Verwendung von je einem Streustrahlenraster 4 pro Armteil
zweckmäßig. Der
jeweilige Streustrahlenraster 4 eines Armteils verbleibt
dann auch in dessen vertikale Position in dem jeweiligen ersten
Schachtteil 18 bzw. 19.