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DE102006002822B3 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung (26) für verkehrsbezogene Informationen. Diese weist ein Tuch (32) mit Anzeigemitteln (34) auf, die in der Fläche des Tuchs (32) angeordnet sind und von einem Messgerät (22) angesteuert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für verkehrsbezogene und allgemeine Informationen. Der Begriff allgemeine Informationen umfasst sämtliche Informationen, die nicht unmittelbar verkehrsbezogene Informationen sind. Hierzu kommen beispielsweise Werbung und Richtungsangaben in Frage.
  • Der Begriff „verkehrsbezogene Information" umfasst unter anderem zum Beispiel die gemessene Geschwindigkeit eines Fahrzeugs selbst oder eine Information, die auf der gemessenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs beruht. So ist es beispielsweise bekannt, die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit Hilfe geeigneter Messvorrichtungen zu messen und auf eine Anzeigevorrichtung die gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen, so dass der Fahrer eine unmittelbare Rückmeldung auf sein Fahrverhalten bekommt. Alternativ wird anstelle der Geschwindigkeit beispielsweise ein lachendes Gesicht oder ein unzufrieden wirkendes Gesicht nach Art sogenannter Smilys angezeigt. Möglich ist aber auch die Anzeige von beidem, also von der gefahrenen Geschwindigkeit und einem damit in Verbindung stehendem Symbol.
  • Anstelle von geschwindigkeitsabhängigen Informationen können aber auch andere verkehrsbezogene Informationen angezeigt werden. Beispielsweise können Abstandsmessungen zwischen Fahrzeugen durchgeführt und die Ergebnisse auf der Anzeigevorrichtung angezeigt werden. Auch in diesem Fall ist zum einen die Anzeige der erfassten Entfernung selbst möglich, alternativ kann aber auch ein Symbol vermitteln, ob der eingehaltene Abstand ausreicht oder nicht.
  • Schließlich können auch Informationen über die Anzeigevorrichtung mitgeteilt werden, die sich auf die Verkehrsdichte beziehen. Werden beispielsweise zunächst Fahrzeuge gezählt, die in einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Bereich passieren, kann darüber eine mögliche Staugefahr abgeleitet und angezeigt werden.
  • Wie bereits ausgeführt, soll sich die Erfindung auf eine Anzeigevorrichtung für verkehrsbezogene Informationen beziehen, die für die Darstellung von Informationen aller Art geeignet ist. Eine Einschränkung auf die oben genannten Beispiele soll deshalb nicht gegeben sein.
  • Anzeigevorrichtungen, die sowohl verkehrsbezogene Informationen als auch darüber hinaus gehende allgemeine Informationen anzeigen, sind bekannt. So werden zum Beispiel an Ortseingängen oder im Bereich von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt und deren Ergebnis über ein Anzeigegerät angezeigt, das in eine Werbetafel eingebettet ist. Auf der Werbetafel sind üblicherweise eine Vielzahl verschiedener Hinweise auf Unternehmen, Produkte oder ähnliches sichtbar. Der Hintergrund einer solchen Doppelfunktion besteht darin, dass Gemeinden und Städten vielfach die Mittel fehlen, um Verkehrsmessgeräte, insbesondere Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen. Um dennoch eine sinnvolle Verkehrsbeeinflussung erreichen zu können, werden in einem solchen Fall Sponsoren eingesetzt, die die Anzeigevorrichtungen und Verkehrsmesssysteme mitfinanzieren. Als Gegenleistung wird diesen Unternehmen in unmittelbarer Nähe der Anzeige Werbefläche zur Verfügung gestellt. Auch wird auch unabhängig von der direkten Finanzierung der Anzeigevorrichtungen oftmals Werbefläche auf der Werbetafel verkauft oder vermietet. Die Werbepartner versprechen sich von einer Anordnung nahe der Anzeige, dass die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers von der Anzeige unmittelbar auf die Werbefläche gelenkt wird, da der Verkehrsteilnehmer ohnehin in Richtung der Anzeige blickt.
  • Ein wesentlicher Nachteil bei derartigen Systemen besteht darin, dass eine Werbetafel nur begrenzten Platz bietet und somit entweder die gesamte Werbefläche an nur einen Werbepartner verkauft oder vermietet werden kann oder aber bei mehreren Werbepartnern nur relativ kleine Werbeflächen zur Verfügung stehen.
  • Üblicherweise ist letzteres der Fall, was wiederum dazu führt, dass die Werbewirkung aufgrund der relativ kleinen Fläche nachweislich nur sehr gering ist. Hinzu kommt, dass die Werbetafeln ein unveränderliches statisches Element darstellen. Werbeaussagen, Adressen der Werbepartner oder ähnliche Änderungen sind kurzfristig nicht veränderbar. Schließlich hat es sich als Nachteil erwiesen, dass gerade Verkehrsteilnehmer, die diesen Bereich beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit oftmals passieren, die Werbung nicht mehr wahrnehmen, da sie sich bereits an den Anblick gewöhnt haben. Hinzu kommt, dass derartige Werbetafeln nicht beleuchtet und damit nachts kaum zu erkennen sind.
  • Die DE 102 53 632 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur verkehrsangepassten Werbung. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Aktivierung oder Deaktivierung der Anzeige in Abhängigkeit beispielsweise vom Verkehrsfluss erfolgt. Die Anzeige kann zu diesem Zweck mit einer Ampel verbunden sein, um dann Werbung zu zeigen, wenn die Ampel auf rot umspringt. Die Anzeige ist auch in der Lage, die aktuelle Dauer bis zum Ende der Rotphase anzuzeigen. Darüber hinaus können Informationen wie eine Umleitungsempfehlung, die Länge des Staus, ein aktuelles Angebot eines Restaurants oder ähnliches zugänglich gemacht werden.
  • Eine ähnliche Vorrichtung ist in der WO 2005/093684 A1 beschrieben. Darin ist eine Ampel offenbart, die neben den Ampelleuchten weitere Displays aufweist, über die ebenfalls Informationen an Verkehrsteilnehmern übermittelt werden können.
  • Beide Vorrichtungen eignen sich nur sehr eingeschränkt zur Beeinflussung des aktuellen Verkehrs. So ist es beispielsweise nicht möglich, auf überhöhte Geschwindigkeiten von Fahrzeugen oder auf unterschiedliche Arten von Fahrzeugen zu reagieren. Auch ist eine Anpassung der Informationen an aktuelle Verkehrssituationen nur eingeschränkt möglich.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Anzeigevorrichtung für verkehrsbezogene und allgemeine Informationen zu schaffen, die einen kurz fristigen Wechsel der Anzeige zulässt. Insbesondere soll es möglich sein, kurzfristig zwischen allgemeinen und verkehrsbezogenen Informationen wechseln zu können. Der Wechsel soll dabei in Abhängigkeit aktuell erfassten verkehrsbezogenen Daten erfolgen können. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung ein Verfahren zur Verwertung und Anzeige von erfassten verkehrsbezogenen und allgemeinen Informationen zu beschaffen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Hauptanspruchs 1 und ein Verfahren mit den Verfahrensschritten des unabhängigen Verfahrensanspruchs 6 gelöst.
  • Unter dem Begriff Messgerät werden sämtliche Geräte verstanden, die verkehrsbezogene Daten ermitteln können, zum Beispiel Radargeräte, Lichtschranken, Piezofolien, Piezokabel und so weiter.
  • Das erfindungsgemäße Anzeigegerät kann kabelgebunden oder kabellos mit dem Messgerät verbunden und an einer anderen Stelle, beispielsweise in Fahrtrichtung hinter dem Messgerät aufgestellt oder angeordnet werden. Das Anzeigege rät kann beispielsweise an einem Mast eines Schildes oder einer Laterne befestigt sein, oder sie ist mit Hilfe eines entsprechenden Untergestells an der Straße aufgestellt.
  • Dadurch, dass das Anzeigegerät unabhängig vom Messgerät angeordnet wird, kann es auch unter einem anderen Winkel zum Verkehr ausgerichtet werden als das Messgerät. Das Anzeigegerät ist also derart aufstellbar, dass es von den Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen werden kann, es ist vorzugsweise dem herannahenden Verkehr zugewandt. Das Messgerät kann dagegen derart zum Verkehr aufgestellt werden, dass die Messung im rechten Winkel erfolgen kann, was neben einer Geschwindigkeitsmessung auch eine bessere Klassifizierung von Fahrzeugen und eine genauere Abstandsmessung ermöglicht.
  • Der Begriff "Klassifizierung von Fahrzeugen" meint, dass diese nach Fahrzeugart unterschieden werden. So kann beispielsweise ermittelt werden, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. Der Begriff Klassifizierung wird in der Branche "Verkehrsdatenerfassung" stets in diesem Sinne verwendet. So wird in der europäischen Patentanmeldung EP 0 636 900 A2 mittels eines Radargerätes die Silhouette des Fahrzeugs zur Klassifizierung vermessen. Unter dem Aktenzeichen DE 10 2005 041 671 hat die Anmelderin am 01.09.2005 die Patentanmeldung "Vorrichtung zur Registrierung von Fahrzeugen" eingereicht. Auch hier bedeutet der Begriff Klassifizierung, dass unterschieden wird, ob es sich bei dem Fahrzeug beispielsweise um einen Pkw, einen Lkw oder einen Radfahrer handelt.
  • Das Messgerät muss das Anzeigegerät nicht unmittelbar und direkt ansteuern, vielmehr kann das Messgerät auch eine Prozessoreinheit aufweisen, die die ermittelten Daten zunächst aufbereitet und ein entsprechendes Signal, insbesondere über einen Controller, an das Anzeigegerät weitergibt. Die Prozessoreinheit kann Bestandteil des Messgerätes sein, sie kann aber auch als externes, eigenständiges Bauteil ausgeführt sein.
  • Das Anzeigegerät kann beispielsweise kostengünstige Leuchtdioden (LED) oder ähnliche Leuchtmittel nutzen. Besonders vorteilhaft ist auch die Verwendung von organischen Leuchtdioden, kurz OLED (Kurzform für organic light-emitting diode) aus organischen, halbleitenden Polymeren oder kleinen Molekülen. Diese können weitaus kostengünstiger hergestellt werden als anorganische LEDs. Durch Anordnung vieler kleiner OLEDs können sogar grafische Bildschirme hergestellt werden. Einer der großen Vorteile der OLEDs ist, dass sie ohne Hintergrundbeleuchtung auskommen. Dadurch benötigen sie deutlich weniger Energie. Das Display ist so dünn wie eine Plastik-Folie und auch so biegsam. Es hat einen großen Blickwinkelbereich von bis zu 180° und eine hohe Schaltgeschwindigkeit, wodurch es sich auch sehr gut zur Darstellung von bewegten Bildern eignet.
  • Besonders vorteilhaft sind Monitore, die auch für Computer oder Fernsehgeräte verwendet werden. Derartige Monitore sind deshalb besonders vorteilhaft, weil sich auf ihnen bei hoher Auflösung alles darstellen lässt. Dabei ist unerheblich, ob es sich zum Beispiel um Röhrenmonitore oder TFT-Bildschirme handelt.
  • Das Anzeigegerät und das Messgerät müssen nicht getrennt von einander angeordnet sein, sie können auch unmittelbar miteinander in Verbindung stehen bzw. durch ein einziges Gerät gebildet sein.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Anzeigevorrichtung optimal für verschiedene Zwecke eingesetzt werden kann. Zunächst einmal können in ihrer Grundfunktion die erfassten verkehrsbezogenen Messdaten (beispielsweise Geschwindigkeit oder Abstand usw.) angezeigt werden, sie kann aber auch hervorragend Werbung oder Informationen der Stadt oder Gemeinde übermitteln. Zu städtischen Informationen können beispielsweise Stauhinweise, Umfahrungsmöglichkeiten für eine Baustelle, Parkplatzhinweise und ähnliches gehören.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht auch darin, dass beispielsweise die Dauer der angezeigten Werbung in Abhängigkeit vom Verkehrsstrom erfolgen kann. Das Messgerät ermittelt beispielsweise, wie viele Fahrzeuge einen bestimmten Bereich passieren, woraufhin eine bestimmte Werbung eingeblendet wird. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass es möglich ist, den Werbepartnern exakt mitteilen zu können, wie viele Fahrzeuge ihre Werbung passiert haben. Es können beispielsweise in Abhängigkeit der Fahrzeugdichte teuere oder weniger teure Werbezeiten vereinbart bzw. angeboten werden. Dies bedeutet, dass eine Werbung beispielsweise erst dann angezeigt wird, wenn eine minimale Belegung der Strasse nachgewiesen wird.
  • Das Gleiche gilt für Informationen der Stadt oder Gemeinde. Städte oder Gemeinde haben ebenfalls Interesse, ihren Verkehrsteilnehmern bestimmte Informationen zu übermitteln. So ist es möglich, dass ebenfalls in Abhängigkeit der Verkehrsdichte unterschiedliche Informationen angezeigt werden. Auch ist denkbar, dass Informationen hinsichtlich ihrer Wichtigkeit Werbeinformationen verdrängen können oder nicht.
  • Auch ist denkbar, dass sich beispielsweise Informationen der Stadt oder Gemeinde das Anzeigegerät sozusagen mit Werbeinformationen teilen. Dies bedeutet, dass das dargestellte Bild entsprechend in Bereiche aufgeteilt wird, die ebenfalls hinsichtlich ihrer Größe abhängig von der Verkehrsdichte sein können.
  • Vorteilhafterweise ist es aber auch möglich, dass verschiedene verkehrsbezogenen Informationen ebenfalls in Abhängigkeit der erfassten Messdaten anzeigbar sind. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, während des Berufsverkehrs verstärkt Informationen hinsichtlich Fahrzeugabstands, Parkplatzbelegung und ähnliches, wohingegen in den Abendstunden, in denen Verkehrsteilnehmer dazu neigen, zu schnell zu fahren, die gemessenen Geschwindigkeit anzuzeigen. Auch ist es möglich, dass immer dann, wenn eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten wurde, diese angezeigt wird, egal welche Anzeige zuvor auf dem Anzeigegerät zu sehen war. Dies hat den Vorteil, dass alle zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer eine Rückmeldung erhalten, unabhängig davon, wann sie das Messgerät passieren.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren zur Anzeige verkehrsbezogener und allgemeiner Informationen basieren darauf, dass die erfassten verkehrsbezogenen Informationen sozusagen als Stellgröße für die Anzeige von Informationen über das Anzeigegerät genutzt werden. Zunächst einmal werden mit Hilfe des Messgerätes verkehrsbezogene Daten ermittelt, beispielsweise werden die Fahrzeuge gezählt oder deren Geschwindigkeit ermittelt. Abhängig von den ermittelten Daten wird dann in einem nächsten Schritt entschieden welche Informationen auf dem Anzeigegerät angezeigt werden sollen. Die Entscheidung kann auch dahingehend erfolgen, dass festgelegt wird, in welcher Art die Informationen angezeigt werden, beispielsweise in Verbindung mit allgemeinen Informationen. Hierzu kann im Messgerät oder im Anzeigegerät ein entsprechender Rechner oder Prozessor vorgesehen sein, der die entsprechende Auswertung vornimmt und das Anzeigegerät entsprechend ansteuert. Unabhängig von den erfassten verkehrsbezogenen Informationen können auch uhrzeitbezogenen Informationen berücksichtigt werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, im Berufsverkehr eine andere Darstellung zu wählen oder andere Informationen anzuzeigen als beispielsweise Nachts. Erfindungsgemäß erfolgt die Entscheidung, welche oder in welcher Art Informationen angezeigt werden, zum Beispiel anhand von Schwellenwerten, die über- oder unterschritten werden müssen. Beispielsweise wird ab einer bestimmten Anzahl von gezählten Fahrzeugen wird nicht mehr die Geschwindigkeit, sondern bevorzugt allgemeine Informationen, wie Parkplatzmöglichkeiten oder Stauumfahrungen, angezeigt.
  • Die Elektronik zur Ansteuerung der Anzeige kann an Anzeige- oder Messgerät angeordnet sein.
  • Alles in allem ist die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung sowohl für Städte und Gemeinden, die einen Sponsor für ansonsten nicht finanzierbare Verkehrsmesssysteme benötigen, und auch für Werbepartner äußerst interessant. Die oben genannten Anwendungsmöglichkeiten stellen nur einen kleinen Bereich denkbarer sinnvoller Einsatzmöglichkeiten dar. Entscheidend ist, dass das Anzeigegerät in der Lage ist, von dem Messgerät erfasste Messdaten umzusetzen und die Anzeige entsprechend zu variieren.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt eine Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung mit einem Anzeigegerät und einem Messgerät.
  • Wie die Figur verdeutlicht, besteht eine Anzeigevorrichtung 20 aus einem Messgerät 22 und einem Anzeigegerät 24, die an einer Straße 26 angeordnet sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die beiden Geräte getrennt voneinander und in Fahrtrichtung hintereinander angeordnet. Das heißt die Verkehrsteilnehmer passieren zunächst das Messgerät 22 um dann zum Anzeigegerät 24 zu gelangen. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass nach der Erfassung von verkehrsbezogenen Informationen durch das Messgerät 22 Zeit zur Auswertung der Messergebnisse gegeben ist. Grundsätzlich ist aber auch möglich, die beiden Geräte, also das Messgerät 22 und das Anzeigegerät 24 gemeinsam an einem Ort anzuordnen und bei Bedarf sogar in einem Gehäuse unterzubringen.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind sowohl das Messgerät 22 als auch das Anzeigegerät 24 an Masten 28 befestigt. Auch diese Art der Befestigung ist nur beispielhaft zu verstehen, selbstverständlich sind auch andere Arten der Befestigung denkbar.
  • Die Figur verdeutlicht auch, dass das Anzeigegerät 24 im gezeigten Ausfüh rungsbeispiel einen ersten Anzeigebereich 30 und einen zweiten Anzeigebereich 32 aufweist. Der erste Anzeigebereich 30 wird zur Anzeige allgemeiner Informationen, beispielsweise Werbung oder Informationen der Städte und Gemeinden genutzt, während der zweite Anzeigenbereich 32 beispielsweise die gemessene Geschwindigkeit anzeigt.
  • Vorzugsweise kann aber auch eine Anzeige im Wechsel erfolgen, das heißt, das die gesamte Fläche des Anzeigegeräts 24 für allgemeine Informationen zur Verfügung steht und auf die verkehrsbezogenen Informationen über die gesamte Fläche darstellbar sind. Gerade diese Funktion unterscheidet sich von den bisher üblichen Anzeigegeräten nach dem Stand der Technik, die von einer Werbetafel mit vielen kleinen Werbeflächenbereichen umgeben ist.
  • Die Versorgung der Anzeigegerät 24 mit Energie kann beispielsweise über Batterien erfolgen, die sowohl im Messgerät 22 als auch im Anzeigegerät 24 untergebracht sind. Vorzugsweise besteht aber auch die Möglichkeit die Geräte 22, 24 über elektrische Leitungen mit Strom zu versorgen.
  • Die Datenverbindung zwischen den beiden Geräten 22, 24 kann kabellos oder kabelgebunden erfolgen. Als kabellose Datenverbindungen eignet sich zum Beispiel Bluetooth.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch alle weiteren Ausführungsformen, die dem Grundgedanken der Erfindung entsprechen.

Claims (7)

  1. Anzeigevorrichtung (20) zur Messung und Anzeige verkehrsbezogener und allgemeiner Informationen, mit – einem Messgerät (22) zur Erfassung der verkehrsbezogenen Daten, – einem Anzeigegerät (24), wobei – eine Datenverbindung zwischen dem Messgerät (22) und dem Anzeigegerät (24) besteht und die von dem Messgerät (22) erfassten verkehrsbezogenen Daten bei der Auswahl von anzuzeigenden Informationen auf dem Anzeigegerät (24) berücksichtigt werden, – das Messgerät (22) Daten aus der Gruppe Klassifizierung, Geschwindigkeit und Anzahl der Fahrzeuge erfasst, – die Auswahl der Anzeige von verkehrsbezogenen Informationen und allgemeinen Informationen in Abhängigkeit der vom Messgerät (22) erfassten Daten bestimmt wird, wobei die Anzeigevorrichtung (20) derart ausgeführt ist, dass zumindest eine Aktion der folgenden Gruppe möglich ist: a) ein Wechsel der Anzeige von allgemeinen Informationen zur Anzeige ermittelter Geschwindigkeiten, wenn das Messgerät (22) Geschwindigkeiten ermittelt, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, b) die Auswahl der Anzeige verkehrsbezogener Daten und allgemeiner Informationen erfolgt in Abhängigkeit der vom Messgerät (22) klassifizierten Fahrzeuge.
  2. Anzeigevorrichtung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das allgemeine Informationen und verkehrsbezogenen Informationen gleichzeitig in verschiedenen Anzeigenbereichen (30, 32) angezeigt werden.
  3. Anzeigevorrichtung (20) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, das die Größe der Anzeigenbereiche (30, 32) in Abhängigkeit der vom Messgerät (22) erfassten Daten variiert.
  4. Anzeigevorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, das es sich bei den allgemeinen Informationen um Informationen aus der Gruppe Werbung, Verkehrsleitung, Parkplatzvorkommen, Stauumfahrung handelt.
  5. Anzeigevorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, das das Anzeigegerät (24) durch einen Monitor gebildet ist.
  6. Verfahren zur Anzeige verkehrsbezogener Informationen und allgemeiner Informationen, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte: – Erfassen von verkehrsbezogenen Daten aus der Gruppe Geschwindigkeit, Anzahl der Fahrzeuge und Klassifizierung der Fahrzeuge mit einem Messgerät (22), – Auswerten der erfassten Daten, – Anzeigen von verkehrsbezogenen oder allgemeinen Informationen über ein Anzeigegerät (24) in Abhängigkeit des Ergebnisses der Auswertung, wobei zumindest einer der folgenden Verfahrensschritte möglich ist: a) ein Wechsel der Anzeige von allgemeinen Informationen zur Anzeige ermittelter Geschwindigkeiten, wenn das Messgerät (22) Geschwindigkeiten ermittelt, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, b) die Auswahl der Anzeige verkehrsbezogener Daten und allgemeiner Informationen erfolgt in Abhängigkeit der vom Messgerät (22) klassifizierten Fahrzeuge.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, das die Dauer der Anzeige von verkehrsbezogenen Informationen und allgemeinen Informationen in Abhängigkeit der vom Messgerät (22) erfassten Daten bestimmt wird.
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