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DE102006002809A1 - Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einem Ablagefach in der Mittelkonsole - Google Patents

Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einem Ablagefach in der Mittelkonsole Download PDF

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DE102006002809A1
DE102006002809A1 DE200610002809 DE102006002809A DE102006002809A1 DE 102006002809 A1 DE102006002809 A1 DE 102006002809A1 DE 200610002809 DE200610002809 DE 200610002809 DE 102006002809 A DE102006002809 A DE 102006002809A DE 102006002809 A1 DE102006002809 A1 DE 102006002809A1
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DE
Germany
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motor vehicle
center console
vehicle interior
interior device
footwell
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Withdrawn
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DE200610002809
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English (en)
Inventor
Mattias Geyrhofer
Patrick Verhée
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer Mittelkonsole (2), die sich seitlich zu einem Fußraum (4) für die Fahrzeuginsassen erstreckt, wobei ein Ablagefach in der Mittelkonsole (2) vorgesehen ist, das von einer seitlichen Vertiefung (8) in der Mittelkonsole (2) gebildet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Vertiefung (8) zumindest teilweise von einer elastischen Abdeckung (22) verdeckt. Durch die Erfindung wird eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung geschaffen, die den begrenzten Stauraum für die Unterbringung von Gegenständen innerhalb des Kraftfahrzeugs effektiv nutzt und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Fahrzeuginsassen verhindert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer Mittelkonsole, die sich seitlich zu einem Fußraum für die Fahrzeuginsassen erstreckt, wobei ein Ablagefach in der Mittelkonsole vorgesehen ist.
  • Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Kraftfahrzeuginneneinrichtungen bekannt, die eine Mittelkonsole aufweisen, die sich beispielsweise zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz erstreckt, wobei innerhalb der Mittelkonsole Ablagefächer angeordnet sind, in die Gegenstände, wie beispielsweise Getränkebehälter, Landkarten, Zeitschriften o. ä., eingebracht werden können.
  • So beschreibt die DE 10234108 A1 eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung, bei der eine Konsole vorgesehen ist, die sich zwischen den Fahrer- und den Beifahrersitz erstreckt. An der nach oben weisenden Seite dieser Mittelkonsole sind zwei Vertiefungen vorgesehen, die jeweils als ein Ablagefach dienen, in das Gegenstände von oben eingebracht werden können. Des Weiteren sind Getränkehalter vorgesehen, die in Längsrichtung der Mittelkonsole von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung oberhalb der zuvor genannten Ablagefächer verschoben werden können, um Flaschen, die in das Ablagefach gestellt werden, einen zusätzlichen Halt zu bieten.
  • Die DE 4036547 A1 beschreibt eine ähnliche Mittelkonsole, die ebenfalls ein Ablagefach aufweist. Das Ablagefach ist vorne an der bekannten Mittelkonsole angeordnet und zwar hinter dem Handschalthebel einer Schaltanordnung. Das Ablagefach weist wiederum eine nach oben weisende Öffnung auf, durch die Gegenstände von oben in das Ablagefach eingebracht werden können. Innerhalb des Ablagefachs sind wiederum Trennwände zur Unterteilung des Ablagefachs vorgesehen, die von einer abgesenkten Nichtgebrauchsstellung in eine angehobene Gebrauchsstellung verstellt werden können, wobei das Ablagefach in der letztgenannten Stellung durch die Trennwände in einzelne Fächer unterteilt ist. Die bekannte Anordnung des Ablagefachs ist insofern von Nachteil, als dass der davor angeordnete Handschalthebel den Zugriff auf das Ablagefach erschwert.
  • Die DE 19618023 A1 beschreibt eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung, bei der ein Staukasten zum Einsatz kommt. Der Staukasten ist seitlich an der Mittelkonsole befestigt und kann mit Hilfe einer Faltmechanik zusammengefaltet werden, so dass dieser in der Nichtgebrauchsstellung flach an der Seite der Mittelkonsole anliegt. Der entfaltete Staukasten, also der Staukasten in der Gebrauchsstellung, ragt zur Seite in den Fußraum und weist eine nach oben gerichtete Öffnung auf, durch die Gegenstände in den Staukasten eingebracht werden können.
  • Neben dem druckschriftlichen Stand der Technik sind aus der Praxis noch weitere Kraftfahrzeuginneneinrichtungen bekannt, bei denen ein Stauraum im Bereich der Mittelkonsole zur Verfügung gestellt wird. So sind beispielsweise Gepäcknetze weit verbreitet, die elastisch ausgebildet sind und flach an der Seite der Mittelkonsole anliegen. Die Gepäcknetze überspannen hierbei einfach eine ebene Seite der Mittelkonsole. Um das Gepäcknetz zu beladen, wird dieses an seiner oberen Kante zur Seite gezogen, so dass sich eine Öffnung ergibt, durch die Gegenstände in das Gepäcknetz eingebracht werden können.
  • Die bekannten Gepäcknetze sind mit dem Nachteil behaftet, dass der vorhandene Raum nicht effizient zum Unterbringen von Gegenständen genutzt wird. Auch kommt es häufig vor, dass zu stark beladene Gepäcknetze in den Fußraum hervorstehen, wo sie die Bewegungsfreiheit der Fahrzeuginsassen einschränken.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer Mittelkonsole mit Ablagefach zu schaffen, die den begrenzten Stauraum für die Unterbringung von Gegenständen innerhalb des Kraftfahrzeugs effektiv nutzt und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Fahrzeuginsassen weitgehend verhindert.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist eine Mittelkonsole auf, die sich seitlich zu einem Fußraum für die Fahrzeuginsassen erstreckt. Hierbei kann es sich beispielsweise um den Fußraum eines Rücksitzes, des Beifahrersitzes oder des Fahrersitzes handeln. In der Mittelkonsole ist ein Ablagefach vorgesehen. Das Ablagefach wird hierbei von einer seitlichen Vertiefung in der Mittelkonsole gebildet.
  • Durch die seitliche Anordnung in der Mittelkonsole wird der vorhandene Stauraum innerhalb der Mittelkonsole genutzt, ohne dass die Bewegungsfreiheit der Fahrzeuginsassen und der Freiraum innerhalb des Kraftfahrzeugs eingeschränkt wird. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass die Gegenstände innerhalb der seitlichen Vertiefung nicht so weit zur Seite hervorstehen, wie dies beispielsweise bei den herkömmlichen Gepäcknetzen der Fall ist, die einfach über eine ebene Seite der Mittelkonsole gespannt sind, nicht aber über eine seitliche Vertiefung in der Mittelkonsole.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Vertiefung dem Fußraum zugewandt. Hierdurch wird insbesondere derjenige Bereich der Mittelkonsole als Stauraum verwendet, der neben dem Fußraum angeordnet ist und in der Praxis bislang nicht als Stauraum genutzt wird. Ferner ist eine gute Zugänglichkeit zu dem Ablagefach gewährleistet, da der Fußraum gewöhnlich viel Bewegungsfreiheit bietet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist die Vertiefung eine dem Fußraum zugewandte Öffnung auf, durch die Gegenstände in die Vertiefung eingebracht werden können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Vertiefung nach unten von einem Boden begrenzt, auf dem die einzubringenden Gegenstände abgestützt werden können. Die Abstützung erfolgt hierbei also nicht bzw. nicht nur durch ein Gepäcknetz, das dem entsprechenden Gegenstand keinen sicheren Halt bieten kann, sondern vielmehr durch den Boden, der beispielsweise einstückig mit der Mittelkonsole ausgebildet sein kann. Darüber hinaus kann die Vertiefung beispielsweise auch durch weitere Wände und eine Decke begrenzt sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist der Boden in einer horizontalen Ebene angeordnet. Auf diese Weise können beispielsweise Getränkeflaschen oder -becher sicher abgestellt werden, ohne dass die Gefahr eines Kippens und Auslaufens gegeben ist.
  • Um die Gegenstände noch sicherer innerhalb der Vertiefung aufnehmen zu können, ist die Öffnung der Vertiefung in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung in einem unteren Bereich von einer Abdeckung verdeckt. So können zwar weiterhin Gegenstände durch den oberen Bereich der Öffnung eingebracht werden, jedoch verhindert die untere Abdeckung ein Herausfallen oder -gleiten der in die Vertiefung eingebrachten Gegenstände.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Abdeckung elastisch ausgebildet. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch Gegenstände in die Vertiefung eingebracht werden können, die ein größeres Volumen als die Vertiefung haben, da sich die elastische Abdeckung entsprechend nach außen wölben kann, um den Gegenstand zu umfassen.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Abdeckung von einem Netz gebildet. Dieses Netz kann beispielsweise wie die Netze von herkömmlichen Gepäcknetzen aufgebaut sein. Der Einsatz eines Netzes gewährt einerseits einen sicheren Halt der Gegenstände und andererseits einen guten Einblick in die dahinter liegende Vertiefung.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist das Netz an seinem nach oben weisenden Rand einen Gummizug auf. Der Gummizug gewährleistet ein enges Anliegen des oberen Randes des Netzes vor der Öffnung.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Abdeckung von einer starren Platte gebildet, die über elastische Befestigungsmittel mit der Mittelkonsole verbunden ist. So kann die starre Platte beispielsweise eine Kunststoffplatte sein, die den unteren Bereich der Öffnung nach vorne abschirmt, wobei die Platte über ein elastisches Netz, einen elastischen Balg o. ä. mit dem Rand der Öffnung verbunden sein kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung kann die Abdeckung in Richtung des Fußraums elastisch verformt werden. Auf diese Weise können auch größere Gegenstände aufgenommen werden, die über die Vertiefung hinaus in den Fußraum hervorstehen. Dies ist zwar insofern nicht wünschenswert, als dass hierdurch die Be wegungsfreiheit im Fußraum eingeschränkt werden könnte, jedoch besteht zumindest auch in solchen Situationen die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Ablagefach zu nutzen.
  • In einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Abdeckung von einer unbeweglichen, starren Platte gebildet. Zwar ist hierdurch keine Vergrößerung des Aufnahmevolumens der Vertiefung möglich, wie dies bei einer elastischen Abdeckung der Fall wäre, jedoch wird eine besonders sichere Aufnahme der eingebrachten Gegenstände erreicht und eine gleich bleibende Bewegungsfreiheit im Fußraum gewährleistet.
  • Unabhängig davon, ob eine starre oder eine elastische Abdeckung gewählt wird, erstreckt sich die Abdeckung in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung mindestens bis zur Hälfte der Höhe der Öffnung, da hierdurch ein besonders sicherer Halt auch für große Gegenstände, wie beispielsweise Flaschen, gewährleistet ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist in der Vertiefung eine Schublade angeordnet, die von einer ersten Position innerhalb der Mittelkonsole in eine zweite Position gezogen werden kann, in der sich die Schublade in den Fußraum erstreckt. Die Schublade ermöglicht ein besonders einfaches Einbringen der Gegenstände, da die Gegenstände lediglich auf dem Boden der Schublade in der zweiten Position abgestellt werden müssen, um die Schublade anschließend wieder in die erste Position innerhalb der Mittelkonsole zu schieben.
  • Damit ein Zugriff in das Ablagefach auch dann möglich ist, wenn die Schublade in die erste Position verschoben ist, weist die Schublade in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung eine Vorderwand auf, die in der ersten Position der Schublade ledig lich einen unteren Bereich der Öffnung verdeckt. Unter der Vorderwand ist hierbei die ausziehseitige Wand der Schublade zu verstehen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist die Mittelkonsole einen erhöhten Abschnitt auf, der zwischen dem Fußraum des Fahrersitzes und dem Fußraum des Beifahrersitzes ausgebildet ist, wobei die Vertiefung zumindest teilweise in dem erhöhten Abschnitt ausgebildet ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um denjenigen Abschnitt der Mittelkonsole handeln, der sich in Fahrtrichtung schräg oder gekrümmt nach oben in Richtung des Armaturenbrettes oder eines Querträgers erstreckt und in dem weitere Einrichtungen, wie beispielsweise ein Radio, ein GPS-System o. ä., angeordnet sind. Bei entsprechend hoher Anordnung der Vertiefung in dem erhöhten Abschnitt ist somit eine besonders gute Zugänglichkeit zu dem Behälter sichergestellt, da sich der Fahrzeuginsasse nicht so tief herunterbeugen muss. Bei dieser Ausführungsform wird ferner derjenige Raum innerhalb der Mittelkonsole als Stauraum erschlossen, der bei herkömmlichen Mittelkonsolen nicht genutzt wird.
  • Die Erfindung wird im Folgenden an Hand von beispielhaften Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der Kraftfahrzeuginneneinrichtung in einer ersten Ausführungsform,
  • 2 eine perspektivische Darstellung der Kraftfahrzeuginneneinrichtung in einer zweiten Ausführungsform mit der Abdeckung in einer ersten Position,
  • 3 die Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 2 mit der Abdeckung in einer zweiten Po sition,
  • 4 eine perspektivische Darstellung der Kraftfahrzeuginneneinrichtung in einer dritten Ausführungsform mit der Schublade in einer ersten Position,
  • 5 die Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 4 mit der Schublade in einer zweiten Position und
  • 6 eine perspektivische Darstellung der Kraftfahrzeuginneneinrichtung in einer vierten Ausführungsform.
  • Eine erste Ausführungsform der Erfindung ist in 1, eine zweite Ausführungsform der Erfindung ist in den 2 und 3, eine dritte Ausführungsform der Erfindung ist in den 4 und 5 und eine vierte Ausführungsform der Erfindung ist in 6 gezeigt, wobei die nachstehenden Erläuterungen zunächst auf alle Ausführungsformen zutreffen.
  • Die Figuren zeigen eine teilweise, perspektivische Darstellung des Innenraums eines Kraftfahrzeugs mit der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung. Die Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist eine Mittelkonsole 2 auf, die sich zwischen zwei benachbarten Sitzen, in diesem Fall dem Fahrersitz (nicht dargestellt) und dem Beifahrersitz (nicht dargestellt) erstreckt. Die Mittelkonsole 2 verläuft ferner seitlich zu dem Fußraum des Fahrersitzes und dem Fußraum 4 des Beifahrersitzes.
  • An ihrem in Fahrtrichtung weisenden Ende weist die Mittelkonsole 2 einen erhöhten Abschnitt 6 auf, der sich beispielsweise schräg nach oben in Richtung der Armaturentafel oder einer Querstrebe erstreckt. In dem erhöhten Abschnitt 6 der Mittelkonsole 2 ist eine seitliche, dem Fußraum 4 des Beifahrersitzes zugewandte Vertiefung 8 vorgesehen, die sich quer zu der Längsrichtung der Mittelkonsole 2 erstreckt und als Ablagefach dient. Um Gegenstände in die Vertiefung 8 einbringen zu können, weist die Vertiefung 8 eine Öffnung 10 auf.
  • Die Vertiefung 8 ist nach unten durch einen Boden 12 begrenzt, der einstückig mit der Mittelkonsole 2 ausgebildet sein kann. Der Boden 12 ist dabei in einer horizontalen Ebene angeordnet, die parallel zum Fahrzeugboden verläuft, so dass in die Vertiefung 8 eingebrachte Gegenstände, wie beispielsweise Flaschen, sicher an dem Boden 12 abgestützt werden können. Des Weiteren wird die Vertiefung 8 durch eine dem Boden 12 gegenüberliegende Decke 14, durch eine der Öffnung 10 gegenüberliegende Rückwand 16 und durch zwei gegenüberliegende Seitenwände 18 bzw. 20 begrenzt. Darüber hinaus ist die Öffnung 10 in einem unteren Bereich von einer Abdeckung verdeckt, wobei sich die Abdeckung beginnend an dem unteren Rand der Öffnung mindestens über die Hälfte der Höhe der Öffnung erstreckt.
  • Nachstehend wird der Aufbau und die Funktionsweise der Abdeckungen in den unterschiedlichen Ausführungsformen erläutert.
  • In der ersten Ausführungsform (1) ist die Abdeckung elastisch verformbar als Netz 22 ausgebildet. Das Netz 22 ist an dem unteren Rand sowie einem Teil der seitlichen Ränder der Öffnung 10 befestigt und weist an seinem nach oben weisenden Rand einen Gummizug 24 auf. In der gezeigten ersten Position ist der Gummizug 24 derart vorgespannt, dass das Netz 22 und der Gummizug 24 bündig mit der seitlichen Fläche der Mittelkonsole 2 sind. Soll nun ein Gegenstand durch die Öffnung 10 in die Vertiefung 8 eingebracht werden, der größer ist als die Vertiefung 8, so kann das Netz 22 mit dem Gummizug 24 nach außen elastisch verformt werden, so dass der Gegenstand in den Fußraum 4 hervorstehen kann und dennoch durch das Netz 22 in der Vertiefung 8 gehalten wird.
  • In der zweiten Ausführungsform (2 und 3) ist die Abdeckung von einer starren Platte 26 gebildet, die über ein elastisches Befestigungsmittel 28 in Form eines elastischen Bandes durchgehend mit dem unteren Rand und einem Teil der seitlichen Ränder der Öffnung 10 verbunden ist. Ähnlich dem Netz 22 von 1 kann die starre Platte 26 unter Dehnung des Befestigungsmittels 28 bzw. des elastischen Bandes in Richtung des Fußraums 4 gezogen werden, so dass das Aufnahmevolumen des Ablagefachs vergrößert ist, wie dies in 3 gezeigt ist.
  • Bei der dritten Ausführungsform (4 und 5) ist in der Vertiefung 8 eine Schublade 30 angeordnet, die von der in 4 gezeigten ersten Position innerhalb der Mittelkonsole 2 in eine in 5 gezeigte zweite Position gezogen werden kann, in der sich die Schublade 30 in den Fußraum 4 erstreckt. Die Abdeckung wird in diesem Fall von einer Vorderwand 32 der Schublade 30 gebildet, die wiederum lediglich einen unteren Bereich der Öffnung 10 verdeckt, wenn sich die Schublade 30 in der ersten Position befindet. Bei der dritten Ausführungsform können die Gegenstände auf dem Boden der Schublade 30 abgestellt werden, um die Schublade 30 anschließend wieder in die erste Position innerhalb der Mittelkonsole 2 zu verschieben. Es ist aber weiterhin möglich, die Gegenstände auch dann einzubringen, wenn die Schublade 30 in die erste Position verschoben ist, da die Vorderwand 32 nicht die gesamte Öffnung 10 verdeckt.
  • Die vierte Ausführungsform (6) stellt eine besonders einfache Lösung dar. Die Abdeckung ist hierbei weder elastische verformbar noch kann diese verfahren oder verschoben werden. Die Abdeckung wird vielmehr von einer starren, unbeweglichen Platte 34 gebildet, die einstückig mit der Seitenwand der Mittelkonsole 2 ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform ist ein besonders sicherer Halt der eingebrachten Gegenstände gewährleistet.
  • 2
    Mittelkonsole
    4
    Fußraum des Beifahrersitzes
    6
    erhöhter Abschnitt der Mittelkonsole
    8
    seitliche Vertiefung
    10
    Öffnung
    12
    Boden
    14
    Decke
    16
    Rückwand
    18
    Seitenwand
    20
    Seitenwand
    22
    Netz
    24
    Gummizug
    26
    Platte
    28
    elastische Befestigungsmittel
    30
    Schublade
    32
    Vorderwand der Schublade
    34
    starre, unbewegliche Platte

Claims (16)

  1. Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer Mittelkonsole (2), die sich seitlich zu einem Fußraum (4) für die Fahrzeuginsassen erstreckt, wobei ein Ablagefach in der Mittelkonsole (2) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablagefach von einer seitlichen Vertiefung (8) in der Mittelkonsole (2) gebildet ist.
  2. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (8) dem Fußraum (4) zugewandt ist.
  3. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (8) eine dem Fußraum (4) zugewandte Öffnung (10) aufweist, durch die Gegenstände in die Vertiefung (8) einbringbar sind.
  4. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (8) nach unten von einem Boden (12) begrenzt ist, auf dem die einzubringenden Gegenstände abstützbar sind.
  5. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (12) in einer horizontalen Ebene angeordnet ist.
  6. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (10) in einem unteren Bereich von einer Abdeckung (22; 26, 28; 32; 34) verdeckt ist.
  7. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22; 26, 28) elastisch ausgebildet ist.
  8. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung von einem Netz (22) gebildet ist.
  9. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Netz (22) an seinem nach oben weisenden Rand einen Gummizug (24) aufweist.
  10. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung von einer starren Platte (26) gebildet ist, die über elastische Befestigungsmittel (28) mit der Mittelkonsole (2) verbunden ist.
  11. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22; 26, 28) in Richtung des Fußraums (4) elastisch verformbar ist.
  12. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung von einer unbeweglichen, starren Platte (34) gebildet ist.
  13. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abdeckung (22; 26, 28; 32; 34) mindestens bis zur Hälfte der Höhe der Öffnung erstreckt.
  14. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Vertiefung (8) eine Schublade (30) angeordnet ist, die von einer ersten Position innerhalb der Mittelkonsole (2) in eine zweite Position ziehbar ist, in der sich die Schublade (30) in den Fußraum (4) erstreckt.
  15. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade (30) eine Vorderwand (32) aufweist, die in der ersten Position der Schublade (30) lediglich einen unteren Bereich der Öffnung (10) verdeckt.
  16. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelkonsole (2) einen erhöhten Abschnitt (6) aufweist, der zwischen dem Fußraum des Fahrersitzes und dem Fußraum (4) des Beifahrersitzes ausgebildet ist, wobei die Vertiefung (8) zumindest teilweise in dem erhöhten Abschnitt (6) ausgebildet ist.
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