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DE102006002789A1 - Flachrohr, Wärmetauscher und Herstellungsverfahren für Wärmetauscher - Google Patents

Flachrohr, Wärmetauscher und Herstellungsverfahren für Wärmetauscher Download PDF

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DE102006002789A1
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flat
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Werner Dipl.-Ing. Zobel
Jens Dipl.-Ing. Nies
Roland Dipl.-Ing. Strähle
Dieter Dipl.-Ing. Merz
Verena Mankel
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Modine Manufacturing Co
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Flachrohr für Wärmetauscher, Wärmetauscher, die Flachrohre besitzen, und Herstellungsverfahren für den Wärmetauscher. DOLLAR A Das Flachrohr für Wärmetauscher, das aus einem Teil bzw. aus einem einzigen endlosen metallischen Band herstellbar ist und das zwei Schmal- sowie zwei Breitseiten (1.1, 1.2; 2.1, 2.2) aufweist, wobei die eine Schmalseite (1.1) des Flachrohres Mehrfachfaltungen (3) aufweist und wobei eine Verbindung (4) des Blechbandes bzw. des Teils im Flachrohr vorhanden ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass auch die zweite Schmalseite (1.2) des Flachrohres Mehrfachfaltungen (3) aufweist. DOLLAR A Der Wärmetauscher, insbesondere für Kraftfahrzeuge, besteht aus einem gelöteten Rippen-Flachrohr-Block (10), in dem die Flachrohre demgemäß ausgebildet sind, und aus an den Enden der Flachrohre angeordneten Sammelkästen (50). Der Wärmetauscher ist dadurch gekennzeichnet, dass die Wanddicke der Flachrohre etwa 0,050 mm-0,25 mm beträgt und die Wanddicke der Rippen bei etwa 0,030 mm-0,090 mm liegt und dass der gelötete Flachrohr-Rippen-Block (10) freie Flachrohrenden (11) aufweist, die in Aufnahmeöffnungen (12) des Sammelkastens (50) einführbar und zu befestigen sind. DOLLAR A Durch die Erfindung werden kostengünstige und wesentlich leichtere Wärmetauscher zur Verfügung gestellt.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft ein Flachrohr für Wärmetauscher, das aus einem Teil besteht bzw. aus einem einzigen endlosen, metallischen Band herstellbar ist, das zwei Schmal – sowie zwei Breitseiten aufweist, wobei eine Schmalseite des Flachrohres Mehrfachfaltungen aufweist und wobei eine Verbindung des Teils oder des Bandes im Flachrohr vorhanden ist. Außerdem betrifft die Erfindung Wärmetauscher, insbesondere für Kraftfahrzeuge, die Flachrohre aufweisen sowie ein Herstellungsverfahren für Wärmetauscher.
  • STAND DER TECHNIK
  • Das Flachrohr mit den oben angegebenen Merkmalen ist aus dem EP 907 062 A1 bekannt. Das dortige Flachrohr ist mit Vorteilen bei verschiedenen Typen von Wärmetauschern, insbesondere auch für Einsatzzwecke im Bereich Kraftfahrzeuge, zu verwenden. Die Flachrohre werden dort im Zuge ihrer Herstellung aus Blechband verlötet. (siehe dort die 10c)
  • Ein ebensolches Flachrohr ist aus der WO 00/52409 bekannt.
  • Da bei diesem Stand der Technik eine der Schmalseiten Faltungen aufweist, ist bei der Montage der Flachrohre zum Wärmetauscher darauf zu achten, dass die Flachrohre richtig orientiert sind, da die stabile Schmalseite – in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges gesehen – stets vorne liegen sollte. Dieses kann als ein Nachteil des Standes der Technik angesehen werden.
  • Es gibt darüber hinaus eine kaum zu überschauende Vielzahl von weiteren Veröffentlichungen, die Flachrohre für Wärmetauscher betreffen.
  • Die zurzeit auf dem Markt befindlichen modernen Wärmetauscher für Kraftfahrzeuge weisen beispielsweise bei Kühlflüssigkeitskühlern Flachrohre auf, deren Wanddicke etwa im Bereich von 0,20 mm liegt. Die Flachrohre in diesen bekannten Wärmetauschern werden aus Blechbandmaterial aus einem Teil hergestellt und mit einer Längsnaht geschweißt.
  • Die weitere Reduzierung der Wanddicke stößt an fertigungstechnisch machbare Grenzen. Beispielsweise ist es bekannt und wurde auch in von der Anmelderin durchgeführten Versuchen bestätigt, dass die Lötverbindung der Flachrohrenden mit den aus Festigkeitsgründen wesentlich dickeren Rohrböden umso schwieriger wird, je geringer die Wanddicke der Flachrohre wird. Gleiche Schwierigkeiten treten bezüglich der prozesssicheren Herstellung von qualitätsgerechten Längsschweißnäh ten in den aus Blechband hergestellten Flachrohren auf, wenn die Wanddicke den angegebenen Wert wesentlich unterschreitet.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein geeignetes Flachrohr mit wesentlich dünnerer Wanddicke zur Verfügung zu stellen, ein Herstellungsverfahren dafür anzugeben und einen Wärmetauscher vorzustellen, der trotz der geringen Wanddicke seiner Flachrohre besonders kostengünstig herstellbar ist, sowie ein ebenfalls kostengünstiges Herstellungsverfahren für den Wärmetauscher zu beschreiben.
  • Das erfindungsgemäße Flachrohr weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Der erfindungsgemäße Wärmetauscher besitzt die Merkmale des Anspruchs 13. Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für Wärmetauscher erfolgt mit den Verfahrensschritten des Anspruchs 20. Die Unteransprüche enthalten Weiterbildungen bzw. auch Varianten.
  • Die Erfinder gehen von der Erkenntnis aus, dass die eingefahrenen Wege verlassen und neue beschritten werden müssen, um einen deutlichen Vorsprung darstellen zu können.
  • Es werden Flachrohre bereitgestellt, die aus einem Teil bzw. aus einem einzigen bzw. aus einem ungeteilten, endlosen Blechband herstellbar sind, das nach der Umformung mittels Löten oder Schweißen an den Längsrändern des Blechbandes, vorzugsweise in einer der Schmalseiten verbunden wird. Die erfindungsgemäßen Flachrohre zeichnen sich dadurch aus, dass sie trotz der extrem geringen Blechbanddicke nicht nur eine sondern zwei sehr stabile Schmalseiten besitzen und dass sie wegen der geringen Wanddicke gute thermische Eigenschaften aufweisen. Der Zusammenbau der Flachrohre zum Wärmetauscher wurde deshalb ebenfalls vereinfacht.
  • Die die Schmalseiten bildenden ersten Faltungen sind etwa senkrecht oder aber etwa parallel zu den Breitseiten angeordnet. Die die Schmalseiten bildenden Faltungen sind Mehrfachfaltungen. Sie können unterschiedliche Länge aufweisen, wodurch durch zu hohe Temperaturwechselbelastungen verursachte Risse zu vermeiden sind. Da auch die zweite Schmalseite Mehrfachfaltungen aufweist, ist es trotz der geringen Blechdicke von 0,05-0,20 mm möglich, die Längsränder des Blechbandes in dieser Schmalseite des Flachrohres alternativ mittels Schweißen zu verbinden. Das hat u. a. den Vorteil, dass sich die auf Länge geschnittenen Flachrohre danach nicht mehr aufklappen bzw. aufsperren können.
  • Die Breitseiten des Flachrohres weisen weitere Faltungen innerhalb des Flachrohres oder andere Verformungen innerhalb des Flachrohres auf. Diese anderen Verformrungen können nach innen gerichtete Sicken oder dergleichen sein, die allerdings nicht bis zur anderen Breitseite reichen. Die weiteren Faltungen bilden Strömungskanäle innerhalb des Flachrohres aus. Die weiteren Faltungen können auch Mehrfachfaltungen sein, wobei einzelne Faltungen dicht an dicht angeordnet sind.
  • Die Abstände der weiteren Faltungen können von den Schmalseiten zur Mitte hin ansteigen, wodurch ebenfalls die Widerstandfähigkeit gegen hohe Temperaturwechselbelastungen zu verbessern ist.
  • Die Erfinder schlagen einen Wärmetauscher vor, der insbesondere als Kraftfahrzeugkühler zum Einsatz gelangen soll. Die eingesetzten Flachrohre haben eine Wanddicke, die bei etwa 0,050 mm–0,25 mm angesiedelt ist, vorzugsweise liegt die obere Grenze etwa bei 0,15 mm–0,20 mm. Diese deutliche Reduzierung der Wanddicke der Flachrohre führt zunächst zu einem deutlich verbesserten Wärmeübergang. Ferner führt diese Maßnahme selbstverständlich zu einem deutlich reduzierten Gewicht des Wärmetauschers.
  • Weil die Erfinder bei solchen Flachrohren unzureichende Lötverbindungen der Flachrohrenden mit den Rohrböden erwarten, verlassen sie den bestens erprobten und auch gegenwärtig praktizierten Weg der Fertigung von Wärmetauschern und schlagen vor, das Netz aus Flachrohren und Wellrippen, in dem die Wellrippen ebenfalls lediglich Wanddicken aufweisen, die im Bereich von etwa 0,030mm–0,090 mm liegen, ohne Rohrböden oder Sammelkästen zu löten. Die aus dem Netz ragenden Flachrohrenden bleiben während des Lötens frei. Freie Flachrohrenden sind also im Sinne des vorliegenden Vorschlages solche, die keine Rippen zwischen den Flachrohrenden aufweisen und auch keine Rohrböden, in deren Öffnungen beim Stand der Technik die Flachrohrenden stecken. Die Flachrohrenden ragen aus dem Flachrohr-Rippen-Block vorzugsweise einige Millimeter hervor und sind deshalb als „frei" bezeichnet worden.
  • Ferner schlagen die Erfinder vor, Sammelkästen zum Einsatz zu bringen, die wenigstens eine Reihe von Aufnahmeöffnungen aufweisen, in denen die freien Flachrohrenden der wenigstens einen Reihe von Flachrohren des bereits gelöteten Netzes eingeschoben werden können. Vorzugsweise bestehen die Sammelkästen aus Kunststoff. Sie ziehen in Erwägung, die Sammelkästen als einstückige Spritzgussteile herzustellen, d. h., die wenigstens eine Reihe von Aufnahmeöffnungen ist in den Sammelkästen integriert. Sollte sich die Herstellung von zwei oder mehrstückigen Sammelkästen als günstiger umsetzbar herausstellen, dann sollen Sammelkästen zum Einsatz kommen, die in einem Stück die wenigstens eine Reihe von Aufnahmeöffnungen aufweisen, und die in wenigstens einem anderen Stück die restliche Wandung des Sammelkastens besitzen. Die mindestens zwei Stücke der Sammelkästen wären dann später dicht miteinander zu verbinden. Die vorgeschlagenen Sammelkästen haben in Richtung der Tiefe des Kühlnetzes keinen oder wenn, dann einen vernachlässigbar geringen Überstand über das Kühlnetz. Es tritt somit keine Vergeudung des ohnehin eng bemessenen Einbauraumes im Kraftfahrzeug auf.
  • Die Erfinder denken möglicherweise bevorzugt daran, die Flachrohrenden nicht umzuformen. Sie sagen aber auch, dass es Einsatzfälle gibt, in denen umgeformte Flachrohrenden sinnvoll sein können, beispielsweise im Hinblick auf den erwähnten geringen Überstand der Sammelkästen. Diese Umformung soll dann – angesichts der außergewöhnlich geringen Wanddicke der Flachrohre – ohne wesentliche Belastung der Wand ausgeführt werden. Insbesondere bleibt das Maß des Umfangs des nicht verformten Flachrohrendes gleich dem Maß des Umfangs des umgeformten Flachrohrendes, wodurch dafür gesorgt wird, dass die Wand jedenfalls keiner wesentlichen Dehnung unterzogen wird. Praktisch sieht das so aus, dass im Zuge der Umformung der große Durchmesser des Flachrohrendes um ein bestimmtes Maß verkleinert und der kleine Durchmesser des Flachrohrendes um das entsprechende Maß vergrößert wird. Es sei angemerkt, dass die Länge der freien Flachrohrenden, wenn deren Umformung vorgesehen ist, etwas größer ist, als in den Fällen ohne Umformung.
  • Die Erfinder haben sich bezüglich der Herstellung des erwähnten Kühlernetzes auch hauptsächlich mit der CAB-Löttechnik beschäftigt und dabei die geeigneten löttechnischen Parameter herausgefunden. Die vorgeschlagenen Kühlernetze werden mit deutlich geringerem Energieeinsatz hergestellt, da die Band – bzw. die Förderkettengeschwindigkeit, mit der die Kühlernetze durch die unterschiedlichen Temperaturzonen des CAB–Lötofens transportiert werden, wesentlich über den derzeitig üblichen Geschwindigkeiten liegen. Der Grund dafür liegt in der extrem, geringen Blechdicke der Flachrohre und der Wellrippen, wodurch die Löttemperatur deutlich schneller erreicht wird als bei dickeren Blechen. Die Transportgeschwindigkeiten wurden mit den dazu passenden Temperatureinstellungen optimiert. Sie haben ferner durch den Einsatz geeigneter Aufhängungen bzw. Hilfsvorrichtungen dafür Sorge getragen, dass die vorgeschlagenen Kühlernetze nach dem Abschluss des Lötprozesses ihre Formgebung nicht verlieren, das soll heißen, dass die bei der Erwärmung und Abkühlung sich einstellende Ausdehnung und Kontraktion der Kühlernetze nicht zu einem Verzug derselben führt, der außerhalb des zulässigen Toleranzbereiches liegt. Der Toleranzbereich ist allerdings relativ eng bemessen.
  • Nachdem die Kühlernetze dieses Fertigungsstadium verlassen haben, werden deren freie Flachrohrenden in einem weiteren Schritt in die erwähnten Aufnahmeöffnungen der Sammelkästen eingeführt. Sollte die oben erwähnte Umformung der Flachrohrenden vorgesehen sein, wäre diese jetzt, also vorzugsweise vor der Einführung der Flachrohrenden in die korrespondierenden Aufnahmeöffnungen, auszuführen. Die Aufnahmeöffnungen weisen entsprechende Einlaufschrägen auf, damit das Einschieben der Flachrohrenden unterstützt wird. Bevorzugt sollen die Flachrohrenden nicht in das Innere des Sammelkastens hineinragen, damit der an sich unvermeidliche Druckverlust in dem durch die Flachrohre strömenden Medium auf dem gewünschten niedrigen Niveau bleibt.
  • Die Erfinder haben sich für eine Art Klebeverbindung der Flachrohrenden in den Aufnahmeöffnungen entschieden. Dazu sind Injektionsöffnungen für den Kleber in der Wand jeder Aufnahmeöffnung vorgesehen. Mit Hilfe dieser Injektionsöffnungen wird der Kleber in einen Spalt zwischen den einzelnen Flachrohrenden und der Wand von deren Aufnahmeöffnungen eingebracht, härtet aus und sichert eine dauerhafte und dichte Verbindung der Flachrohrenden in den Aufnahmeöffnungen. Das Einbringen des Klebers kann – als eine mögliche Alternative – auch ohne Injektionsöffnungen vorgenommen werden, da von der Unterseite ein Zugang zum Spalt möglich ist.
  • Es wurde gefunden, dass die Breite des erwähnten Spaltes im Bereich von 1,0 mm oder weniger liegen sollte. Der Kleber soll jedoch möglichst den gesamten Umfang des Flachrohrendes benetzen. Bei dem Kleber handelt es sich um ein geeignetes plastifiziertes Dichtmittel.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Nachfolgend wird die Erfindung in Ausführungsbeispielen beschrieben, wozu auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen wird. Aus dieser Beschreibung ergeben sich weitere unter Umständen wesentliche Merkmale und Wirkungen.
  • Die Figuren zeigen Folgendes:
  • Die 1 zeigt Fertigungsstufen und eine Schmalseite eines Flachrohres.
  • 2 zeigt einen Ausschnitt aus einem anderen Flachrohr.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt aus einem weiteren Flachrohr.
  • Die 49 zeigen weitere Flachrohre im Querschnitt.
  • Die 1012 zeigen einen Sammelkasten eines ersten Ausführungsbeispiels eines Wärmetauschers ohne eingesteckte Flachrohre.
  • Die 13 und 14 zeigen Schnitte des ersten Ausführungsbeispiels mit eingesteckten Flachrohren.
  • Die 1517 zeigen einen Wärmetauscher in verschiedenen Ansichten.
  • Die 18 und 19 zeigen Schnitte eines weiteren Ausführungsbeispiels mit eingesteckten Flachrohren.
  • Die 2023 zeigen einen Sammelkasten eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Wärmetauschers ohne eingesteckte Flachrohre.
  • Die 24 und 25 zeigen Schnitte noch eines weiteren Ausführungsbeispiels mit eingesteckten Flachrohren.
  • Die 2628 zeigen einen Sammelkasten noch eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Wärmetauschers ohne eingesteckte Flachrohre.
  • Die 29 zeigt schematisch den Herstellungsablauf eines Wärmetauschers.
  • BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • Die folgende Beschreibung richtet sich hauptsächlich auf einen neuen Kühlmittelkühler für Kraftfahrzeuge, ohne damit jedoch andere Verwendungen, insbesondere für Einsätze in Kraftfahrzeugen auszuschließen. Beispielsweise sollen die erfindungsgemäßen Flachrohre und Wärmetauscher auch für Ladeluftkühler und Ölkühler eingesetzt werden, wobei sie dann im Wesentlichen lediglich Unterschiede hinsichtlich Dimensionierung aufweisen. Ein zu erwähnender Unterschied zwischen Kühlmittelkühler und Ladeluftkühler besteht darin, dass die erfindungsgemäßen Flachrohre im Einsatzfall als Ladeluftkühler größere Querschnitte und dazu meistens separate Inneneinsätze aufweisen können. Die in den Ausführungsbeispielen gezeigten Flachrohre für Kühlmittelkühler weisen keine separaten Inneneinsätze auf.
  • Die Banddicke bzw. die spätere Wanddicke der Flachrohre beträgt in diesem Fall 0,10 mm. Das aus einer Aluminiumlegierung bestehende Bandmaterial weist eine Lotbeschichtung auf beiden Seiten auf. Die Dicke der Lotbeschichtung liegt etwa bei 10–20 % der Dicke des Blechbandes. Der kleine Durchmesser d dieser Flachrohre soll im Bereich von 0,8–1,5 oder 2,0 mm liegen. Der große Durchmesser D ist (ebenfalls) innerhalb bestimmter Grenzen frei wählbar. Er liegt im gezeigten Fall bei etwa 50 mm. Es sind nach der vorgeschlagenen Methode jedoch Flachrohre mit na hezu beliebigen Abmessungen herstellbar, wozu selbstverständlich ein Bandmaterial bestimmter Breite Bb zur Verfügung gestellt werden muss, und die Einrichtungen der Fertigungslinie müssen entsprechend justiert werden.
  • Im Bereich der Schmalseiten 1 der Flachrohre liegt eine mehrfache Faltung 3 vor, was trotz der extrem geringen Wanddicke der Flachrohre relativ stabile Schmalseiten 1 ergibt, die einen ausreichenden Schutz der Flachrohre vor Beschädigungen darstellen. Dieses ist beim Einsatz der Wärmetauscher in Kraftfahrzeugen von großer Bedeutung.
  • Gemäß der 1 werden zunächst Einfach 30 – oder auch Mehrfachfaltungen 31 in dem endlosen, einteiligen, metallischen Band ausgebildet. Diese Einfach 30 – oder Mehrfachfaltungen 31 führen später zu Strömungskanälen SK, die im Flachrohr ausgebildet sind. Dann wird eine andere Mehrfachfaltung 3 hergestellt, die eine der Schmalseiten 1.1 bildet, in dem unmittelbar an der Mehrfachfaltung 3 gemäß dem eingezeichneten Pfeil das Band umgeschlagen wird, um die erste und die zweite Breitseite 2.1 und 2.2 des Flachrohres zu erhalten. Die zweite Schmalseite 1.2 und die auch dort vorhandene Mehrfachfaltung 3 wurden in der 1 nicht gezeigt.
  • Die 2 und 3 zeigen unterschiedliche Ausbildungen von Einfach 30 – und Mehrfachfaltungen 31, die Strömungskanäle SK bilden.
  • Die 47 zeigen nun, im Unterschied zur 1, das gesamte Flachrohr im Querschnitt und in drei unterschiedlichen Ausführungen. In den 6 und 7 wurde die Möglichkeit gezeigt, dass die die Strömungskanäle SK bildenden Faltungen 30, 31, ausgehend von den Schmalseiten 1.1 und 1.2 in Richtung auf die Mitte des Flachrohres größer werdende Abstände a bzw. größer werdende Strömungskanäle SK aufweisen können. Die Anzahl der einzelnen Faltungen, die eine Mehrfachfaltung 31 bilden wird zweckmäßig festgelegt. In der 4 besitzen die Mehrfachfaltungen 31 beispielsweise eine vierfache Wanddicke, bzw. zwei einzelne, dicht an dicht angeordnete Faltungen 30, und in der 5 ist eine sechsfache Wanddicke (drei einzelne Faltungen) der Mehrfachfaltungen 31 vorgesehen. In der 6 wurden nur Einzelfaltungen 30 zur Bildung der Strömungskanäle SK eingesetzt.
  • Ferner zeigt die 4 ein Flachrohr, bei dem die die beiden Schmalseiten 1.1 und 1.2 bildenden Mehrfachfaltungen 3 etwa senkrecht zu den Breitseiten 2.1 und 2.2 angeordnet sind. Die Mehrfachfaltungen 3 selbst sind auch unterschiedlich ausgebildet. Während die rechte Schmalseite 1.1 eine aus dem Band heraus gebildete Mehrfachfaltung 3 ist, ist die linke Schmalseite 1.2 mit einer Mehrfachfaltung 3 versehen, die aus den beiden Längsrändern des einteiligen Bandes gebildet wurde. Schließlich ist es aber auch möglich, die Mehrfachfaltung 3 aus einem einzigen Längsrand zu erzeugen und den anderen Längsrand einfach an die so erzeugte Mehrfachfaltung 3 anzulegen. (nicht gezeigt)
  • Im Unterschied dazu zeigt die 5, dass es ferner möglich ist, die eine Schmalseite 1.1 mit etwa vertikal zu den Breitseiten 2.1, 2.2 angeordneten Mehrfachfaltungen 3 auszugestalten und die andere Schmalseite 1.2 mit einer etwa horizontal zu den Breitseiten 2.1 und 2.2 angeordneten Mehrfachfaltung 3 zu bilden.
  • Die 6, 7 und 8 zeigen schließlich Flachrohre mit an beiden Schmalseiten 1.1 und 1.2 horizontal angeordneten Mehrfachfaltungen 3. Solche Mehrfachfaltungen 3 können auch eine unterschiedliche Länge L besitzen, wie in der 7 aufgezeigt wird. Diese Maßnahme ist bezüglich Temperaturwechselbelastungen besonders wirksam. Es werden dadurch schroffe Übergänge von den Schmalseiten 1.1, 1.2 zu den Breitseiten 2.1, 2.2 vermieden. In der 7 wurde die zentrale Faltung als Mehrfachfaltung 30 ausgebildet, während alle anderen Faltungen einfache Faltungen 30 sind. Eine ebenfalls in Richtung verbesserte Temperaturwechselbelastungsfähigkeit zielende Maßnahme ist die oben bereits beschriebene Maßnahme, wonach die Abstände a der Faltungen 30 bzw. die Strömungskanäle SK von den Schmalseiten 1.1, 1.2 ausgehend größer werden, siehe 2, 6 und 7.
  • Die 9 zeigt wiederum nur eine der Schmalseiten 1.1 des Flachrohres mit einer weiteren Ausgestaltung der die Schmalseite 1.1 bildenden Mehrfachfaltung 3. Die andere Schmalseite 1.2 könnte beispielsweise wie in 48 gezeigt ausgebildet werden. An dieser Stelle soll vermerkt werden, dass die Abstände a meistens sehr klein sind. Sie können bei 0,5 mm beginnen und nicht größer als einige Millimeter betragen. Ferner sei darauf hingewiesen, dass die die Flachrohre darstellenden Abbildungen mehrfache Vergrößerungen sind. Somit wird ein Flachrohr mit einer Breite von etwa 42 mm wesentlich zahlreichere Faltungen 30, 31 bzw. Strömungskanäle SK aufweisen als beispielsweise in der 1 gezeigt wird. Ein gegenwärtig als ziemlich aussichtsreich angesehenes Flachrohr ist in der 8 dargestellt worden. Dort ist nur die Hälfte des Flachrohres gezeigt worden. Die Abstände a sind dort etwa gleich groß und betragsmäßig sehr klein.
  • Durch die vorstehenden Bemerkungen sollen jedoch Abstände a, die im Zentimeterbereich liegen nicht ausgeschlossen werden.
  • Die 1014 zeigen nun ein erstes Ausführungsbeispiel eines Wärmetauschers, der Flachrohre aufweist, die in einem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel erläutert wurden. Gleiches trifft auf die noch folgenden Ausführungsbeispiele eines Wärmetauschers zu – auch die weisen solche Flachrohre auf.
  • Beispielsweise Flachrohre, der in der 8 gezeigten Ausgestaltung werden auf die für die entsprechende Anwendung benötigte Länge geschnitten. Anschließend wird aus Flachrohren und Wellrippen 9 der Flachrohr-Rippen-Block 10 durch abwechselnde Stapelung von Flachrohren und Wellrippen 9 gebildet, wie er beispielsweise in der 15 zu erkennen ist, die einen bereits montierten Wärmetauscher in einer Frontansicht zeigt. Der Flachrohr-Rippen-Block 10 weist an beiden Enden zunächst freie Flachrohrenden 11 auf. In der 15 stecken die freien Flachrohrenden 11 bereits in den Aufnahmeöffnungen 12 der Sammelkästen 50. Der die freien Flachrohrenden 11 besitzende Flachrohr-Rippen-Block 10 wird in einen Lötofen gebracht, um die Flachrohre mit den Wellrippen 9 metallisch zu verbinden. Der Flachrohr-Rippen-Block 10 durchläuft danach eine Abkühlzone und steht als vereinigter Block 10 für die weitere Montage zur Verfügung. Auf die freien Flachrohrenden 11 wird dann jeweils ein Sammelkasten 50 geschoben, der beispielsweise in den 10, 11 und 12 gezeigt ist. Die Sammelkästen 50 sind aus Kunststoff im Spritzgussverfahren hergestellt worden, wie es seit Jahrzehnten erfolgreiche Praxis ist. Die Details dieses Ausführungsbeispiels sind allerdings aus den 13 und 14 besser zu erkennen. Die Flachrohrenden 11 bleiben in diesem Ausführungsbeispiel unverformt. Der Sammelkasten 50 besitzt eine Reihe von Aufnahmeöffnungen 12. Jede Aufnahmeöffnung 12 wird von einer Wand eingefasst und nimmt ein Flachrohrende 11 auf. Die in den Aufnahmeöffnungen 12 befindlichen Flachrohrenden 11 enden unterhalb der inneren Oberfläche 51 des Sammelkastens 50, um den Druckverlust möglichst gering zu halten. Das letzte Ende der Aufnahmeöffnungen 12 ist so eng ausgebildet bzw. bemessen, dass das Flachrohrende 11 durch leichten Druck eingeschoben werden kann. Es kann auch ein Anschlag für die Flachrohrenden 11 vorhanden sein, um deren Einsetztiefe zu begrenzen. Die 29 zeigt rein schematisch den hier beschriebenen Fertigungsablauf des Wärmetauschers, in vier zusammengefassten Stationen. Ferner ist dort ein bereits gelöteter Flachrohr-Rippen-Block 10 abgebildet worden, auf dessen freie Flachrohrenden 11 die Sammelkästen 50 gesetzt werden. Der Begriff „Station" ist lediglich eine Beschreibungshilfe. Er bedeutet jedenfalls nicht zwangsläufig, dass eine örtliche Trennung zwischen den „Stationen" vorhanden sein muss. Beispielsweise dort, wo die Sammelkästen 50 auf die freien Flachrohrenden 11 geschoben werden (Station III), kann unmittelbar danach und am selben Ort der Kleber 20 aufgetragen werden (Station IV).
  • Das flüssige Kühlmittel des Kraftfahrzeugmotors soll möglichst nicht in Kontakt mit dem verwendeten Kleber 20 kommen. In den 13 und 24 wurde an einem der Flachrohrenden 11 der Kleber 20 angedeutet. Diese Maßnahme soll gegenseitige Beeinträchtigungen vermeiden helfen. Deshalb wurde daran gedacht, das allerletzte Ende der Flachrohre nicht mit dem Kleber 20 zu versehen. Dies wird durch unterschiedliche Ausbildungen erreicht. In dem angesprochenen Fall sitzen – wie erwähnt – die Flachrohrenden 11 am allerletzten Ende in engen Aufnahmeöffnungen 12. Im Übrigen erfolgt das Einsetzen der Flachrohrenden 11 des gesamten Blocks in ihre zugeordneten Aufnahmeöffnungen 12 in einem Zug. Wenn der Sammelkasten 50 mit seinen Aufnahmeöffnungen 12 ordnungsgemäß auf den Flachrohrenden 11 sitzt, wird – vorzugsweise ebenfalls in einem Zug – der Kleber 20 – ein geeignetes plastisches Mittel mit Dichteigenschaften – durch die Injektionsöffnungen 15 hindurch in die Spalte 13 zwischen den Flachrohrenden 11 und der Wand der Aufnahmeöffnungen 12 eingebracht. Wie die 14 am besten verdeutlicht, ist es von Vorteil – allerdings nicht unabdingbar – an beiden Längsseiten des Sammelkastens 50 jeweils eine Reihe von Injektionsöffnungen 15 auszubilden, damit der Kleber 20 sicher den gesamten Umfang benetzt bzw. möglichst den gesamten Spalt 13 ausfüllt. Der Kleber 20 wird in diesem Fall auch gleichzeitig von beiden Seiten eingebracht. Die Spaltbreite 13 muss in diesem Ausführungsbeispiel nicht größer als ca. 1,0 mm sein. Er kann sogar wesentlich kleiner sein, vielleicht etwa 0,3 mm. Auf die Injektionsöffnungen 15 kann auch verzichtet werden, wenn der Kleber 20 von der Unterseite 80 (14) in die Spalte 13 eingebracht wird.
  • An den Sammelkästen 50 befinden sich bekanntlich Anschlussöffnungen 61, 62 für die Kühlflüssigkeit, um den Wärmetauscher zu betreiben. Es versteht sich, dass einer der Sammelkästen 50 auch als Umlenkkasten ausgebildet sein könnte, wobei dann beide Anschlussöffnungen 61, 62 an einem einzigen Sammelkasten 50 angeordnet wären. Durch die Rippen 9 des Flachrohr-Rippen-Blockes 10 strömt Kühlluft. Die Ausführungsbeispiele, beginnend mit der 18, besitzen Flachrohrenden 11, die umgeformt worden sind, und die natürlich entsprechend angepasste Ausbildungen der Aufnahmeöffnungen 12 aufweisen sollten. Die Umformung der Flachrohrenden 11 (nicht gezeigt) findet vorzugsweise nach dem Abschluss des Lötvorganges, (29, nach Station II) also vor dem Einsetzen der Enden 11 in die Öffnungen 12 – ebenfalls in einem umformtechnischen Arbeitsschritt – statt. In den 18 und 19 sitzen die umgeformten allerletzten Enden der Flachrohrenden 11 in eng ausgebildeten Enden der Aufnahmeöffnungen 12, ähnlich dem ersten Ausführungsbeispiel. Vorstehendes bezüglich des Zeitpunktes der Durchführung der Umformung, schließt jedoch nicht aus, dass nach dem Einsetzen der Flachrohrenden 11 dieselben mittels eines Werkzeuges zusätzlich noch in die Aufnahmeöffnungen 12 eingepresst oder dergleichen bearbeitet werden, um deren Sitz zu verbessern. (nicht gezeigt) In den 24 und 25 hat man im Gegensatz dazu einen in den Aufnahmeöffnungen 12 umlaufend ausgebildeten Schlitz oder eine Fuge 55 vorgesehen, in die die allerletzten Enden der Flachrohrenden 11 zunächst ohne Verwendung eines Klebers 20 eingeschoben werden. Diese Fugen 55 haben ebenfalls einen Anschlag zur Begrenzung der Einsetztiefe. Der Kleber 20 wird auch hier vorzugsweise nach dem Einsetzen aufgetragen. Die Erfinder schlagen, hauptsächlich für die Ausführungsbeispiele mit umgeformten Flachrohrenden 11, vor, zwischen den Flachrohrenden 11 außen liegende Füllstücke anzubringen, die dazu beitragen sollen, das Verformen der Flachrohrenden 11 unter Innendruckbelastung zu vermeiden. In der 24 wurden solche Füllstücke mit dem Bezugszeichen 70 gezeigt. Sie haben im gezeigten Ausführungsbeispiel einen trapezförmigen Querschnitt. Diese Maßnahme (Abstützungen 70) könnte erforderlich werden, weil das Umformen der Flachrohrenden 11 zwangsläufig mit dem Entfernen der im Inneren der Flachrohre vorhandenen Faltungen 3 im Umformbereich verbunden ist. Die Füllstücke 70 können vor oder nach dem Auftragen des Klebers 20 eingesetzt werden. (29 nach Station III bzw. vor oder nach Station IV) Sie können aus Kunststoff oder aus Metall bestehen, und sie können einstückig ausgebildet sein, beispielsweise kammartig, wobei die einzelnen Füllstücke 70 mit entsprechenden Abständen an einer etwa geraden Schiene angeordnet sind, mittels derer alle Füllstücke 70 in einem Zug eingesetzt werden können. Die Schiene kann nach dem Einsetzen entfernt werden, oder auch am Sammelkasten 50 bleiben, da sie kaum Raum beansprucht. (nicht gezeigt) Um die Füllstücke 70 anzubringen und zu befestigen, können in den beiden gegenüberliegenden Wänden des Sammelkastens 50 entsprechende Öffnungen 72 angeordnet sein, durch die hindurch die Füllstücke 70 eingeschoben und schließlich auch in ihrer Position gehalten werden. Die Reihe von Öffnungen 72 geht aus der 26 hervor. Der Begriff „Füllstücke" soll nicht zwangsläufig bedeuten, dass deren gesamter Raum ausgefüllt sein muss. Diese Stücke müssen nur geeignet sein, als Abstützung der Flachrohrenden 11 zu wirken. Das kann heißen, dass eine aushärtende Masse (Kleber 20) ebenfalls ein Füllstück 70 ist. Ferner kann das bedeuten, dass ein entsprechend geformter Hohlkörper ebenfalls ein Füllstück 70 ist.
  • Darüber hinaus können Versteifungen 71 im Sammelkasten 50 zwischen der Wand der Aufnahmeöffnungen 12 ausgebildet sein, die sich in Querrichtung des Sammelkastens 50 erstrecken, und die insbesondere dann besonders wirkungsvoll sind, wenn die Tiefe des Flachrohr-Rippen-Blocks 10 bzw. des Sammelkastens 50 Versteifungsmaßnahmen erfordert. Die Versteifungen 71 werden bei der erwähnten spritzgusstechnischen Herstellung des Sammelkastens 50 mit ausgebildet und sind somit ein Teil des Sammelkastens 50 oder ein Teil eines Sammelkastenteils. In der einen Querschnitt durch den Sammelkasten 50 zeigenden 25 wurde angedeutet, wie es aussehen könnte, wenn der Sammelkasten 50 aus zwei Teilen 50a und 50b besteht. Die Teile 50a und 50b werden entlang einer in der 25 fett eingezeichneten Z-förmigen Linie vorzugsweise mittels Schweißen oder Kleben dicht verbunden. Ob zwei Teile 50a, 50b oder mehrere Teile vorgesehen werden oder nicht hängt von der Herstellbarkeit des Sammelkastens als Spritzgusserzeugnis ab, also von der vorgesehenen Formgebung des Sammelkastens 50. Die Herstellungskosten sind hier zu berücksichtigen. Die angesprochenen Versteifungen 71 befinden sich bei einer zweiteiligen Gestaltung im unteren Teil 50a.
  • Es kann ebenfalls vorgesehen sein, dass zwischen den Aufnahmeöffnungen 12 wenigstens eine Längsversteifung 75 angeordnet wird. Die 11 zeigt einen weiteren Querschnitt durch den Sammelkasten 50, in dem ein Stück der auf der Mittellinie liegenden Längsversteifung 75 erkennbar ist, die über die gesamte Länge des Sammelkastens 50 reicht.
  • Wie ein Vergleich der 14 mit der 19 oder der 25 zeigt, erlauben umgeformte Flachrohrenden 11 einen minimierten oder gar keinen Überstand Ü des Sammelkastens 50 über den Flachrohr-Rippen Block 10 vorzusehen, was dem Bedürfnis nach geringstem Raumverbrauch des Wärmetauschers gerecht wird. Wie die 14 weiter zeigt, ist der Überstand Ü allerdings auch bei Vorhandensein von unverformten Flachrohrenden 11 im Vergleich zum Stand der Technik relativ klein, nur einige Millimeter.

Claims (25)

  1. Flachrohr für Wärmetauscher, das aus einem Teil, bzw. aus einem einzigen endlosen metallischen Band, herstellbar ist, und das zwei Schmal – sowie zwei Breitseiten (1.1, 1.2; 2.1, 2.2) aufweist, wobei die eine Schmalseite (1.1) des Flachrohres Mehrfachfaltungen (3) aufweist, und wobei eine Verbindung (4) des Blechbandes bzw. des Teils im Flachrohr vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass auch die zweite Schmalseite (1.2) des Flachrohres Mehrfachfaltungen (3) aufweist.
  2. Flachrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrfachfaltungen (3) in beiden Schmalseiten (1.1, 1.2) etwa senkrecht oder etwa parallel zu den Breitseiten (2.1, 2.2) angeordnet sind.
  3. Flachrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrfachfaltungen (3) in der einen Schmalseite (1.1 oder 1.2) etwa senkrecht und in der anderen Schmalseite (1.1 oder 1.2) etwa parallel zu den Breitseiten (2.1, 2.2) angeordnet sind.
  4. Flachrohr nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder beide Breitseiten (2.1, 2.2) des Flachrohres weitere Faltungen (30) aufweisen.
  5. Flachrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Faltungen Einfachfaltungen (30) oder Mehrfachfaltungen (31) sind, wobei diese Mehrfachfaltungen (31) wenigstens zwei dicht an dicht angeordnete Faltungen aufweisen.
  6. Flachrohr nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die die Schmalseiten (1,1, 1.2) bildenden Mehrfachfaltungen (3), die parallel zu den Breitseiten (2.1, 2.2) angeordnet sind unterschiedliche Länge (L) aufweisen können.
  7. Flachrohr nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Faltungen (30) in Abständen (a) entweder an einer Breitseite (2) oder im Wechsel an beiden Breitseiten (2) des Flachrohres angeordnet bzw. ausgebildet sind.
  8. Flachrohr nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Faltungen (30), von den Schmalseiten (1) ausgehend, größer werdende Abstände (a) voneinander in Querrichtung des Flachrohres aufweisen.
  9. Flachrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (4) im Flachrohr entweder in der zweiten Schmalseite (1.2) oder in einer Breitseite (2.1 oder 2.2), vorzugsweise aber in der Nähe der zweiten Schmalseite (1.2), angeordnet ist.
  10. Flachrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Blechbandes bzw. die Wanddicke des Flachrohres etwa zwischen 0,050mm und 0,25 mm beträgt, vorzugsweise zwischen 0,05 mm und 0,15 mm liegt.
  11. Flachrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (4) eine Löt – oder eine Schweißverbindung ist.
  12. Flachrohr nach den Ansprüchen 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, das die Abstände (a) mit einem Maß von etwa 0,5 mm beginnen, jedoch bis in den Zentimeterbereich hinein anwachsen können.
  13. Wärmetauscher, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem gelöteten Rippen-Flachrohr-Block (10), in dem die Flachrohre aus einem einzigen metallischen Band gebildet sind, und mit an den Enden der Flachrohre angeordneten Sammelkästen (50), dadurch gekennzeichnet, dass die Wanddicke der Flachrohre etwa 0,050 mm–0,25 mm beträgt und die Wanddicke der Rippen bei etwa 0,030mm–0,090mm liegt und dass der gelötete Flachrohr-Rippen-Block (10) freie Flachrohrenden (11) aufweist, die in Aufnahmeöffnungen (12) des Sammelkastens (50) einführbar und zu befestigen sind.
  14. Wärmetauscher nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Flachrohrenden (11) in den Aufnahmeöffnungen (12) des Sammelkastens (50) vorzugsweise eingeklebt sind.
  15. Wärmetauscher nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnungen (12) von einer Wand umgeben sind, und ein Spalt (13) zwischen der Wand und dem Flachrohrende (11) ausgebildet ist.
  16. Wärmetauscher nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Wand entweder wenigstens eine Injektionsöffnung (15) befindet, oder dass ein Zugang zum Spalt (13) von der Unterseite (80) vorhanden ist.
  17. Wärmetauscher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnungen (12) so ausgebildet sind, dass der Kleber (20) möglichst nicht in Kontakt mit dem durch den Wärmetauscher strömenden Medium gelangen kann.
  18. Wärmetauscher nach den Ansprüchen 13–17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (4) jedes Flachrohrs im Zuge der Lötung des Flachrohr-Rippen-Blocks (10) herstellbar ist.
  19. Wärmetauscher nach einem der Ansprüche 13–17, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachrohre geschweißte Flachrohre sind.
  20. Verfahren zur Herstellung eines Wärmetauschers, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem gelöteten Flachrohr-Rippen-Block (10), dessen Flachrohre aus einem einzigen Teil hergestellt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Flachrohr-Rippen-Block (10) so gebildet wird, dass zunächst freie Flachrohrenden (11) vorhanden sind, dass der die freien Flachrohrenden (11) aufweisende Flachrohr-Rippen-Block (10) im Lötofen gelötet wird, dass ein Aufnahmeöffnungen (12) für die Flachrohrenden (11) aufweisender Sammelkasten (50) oder ein erstes Sammelkastenteil (50a) mit Aufnahmeöffnungen (12) auf die freien Flachrohrenden (11) des gelöteten Flachrohr-Rippen-Blocks (10) gebracht wird, und dass ein Kleber (20) in einen Spalt (13) zwischen den Flachrohrenden (11) und der Wand der Aufnahmeöffnungen (12) eingebracht wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass gegebenenfalls ein zweites Sammelkastenteil (50b) mit dem ersten Sammelkastenteil (50a) verbunden wird, wobei dieser Schritt vor oder nach dem Aufbringen des Klebers (20) ausgeführt wird.
  22. Verfahren nach den Ansprüchen 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (20) durch wenigstens eine Injektionsöffnung (15) oder von der Unterseite (80) in den Spalt (13) eingebracht wird.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20–22, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachrohrenden (11) bevorzugt vor dem Einfügen in die Aufnahmeöffnungen (12) umgeformt werden.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 20–23, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Flachrohrenden (11) Abstützungen (70) (Füllstücke) eingebracht werden, um die Flachrohre gegen Innendruck abzustützen.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 20–22, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachrohrenden (11) ohne umgeformt zu sein, in die Aufnahmeöffnungen (12) eingeschoben werden.
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